Regelwerk, EU 2004

VO (EG) 883/2004
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Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Definitionen

Artikel 2 Persönlicher Geltungsbereich

Artikel 3 Sachlicher Geltungsbereich

Artikel 4 Gleichbehandlung

Artikel 5 Gleichstellung von Leistungen, Einkünften, Sachverhalten oder Ereignissen

Artikel 6 Zusammenrechnung der Zeiten

Artikel 7 Aufhebung der Wohnortklauseln

Artikel 8 Verhältnis zwischen dieser Verordnung und anderen Koordinierungsregelungen

Artikel 9 Erklärungen der Mitgliedstaaten zum Geltungsbereich dieser Verordnung

Artikel 10 Verbot des Zusammentreffens von Leistungen

Titel II
Bestimmung des anwendbaren Rechts

Artikel 11 Allgemeine Regelung

Artikel 12 Sonderregelung

Artikel 13 Ausübung von Tätigkeiten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten

Artikel 14 Freiwillige Versicherung oder freiwillige Weiterversicherung

Artikel 15 Vertragsbedienstete der Europäischen Gemeinschaften

Artikel 16 Ausnahmen von den Artikeln 11 bis 15

Titel III
Besondere Bestimmungen über die Verschiedenen Arten von Leistungen

Kapitel 1
Leistungen bei Krankheit sowie Leistungen bei Mutterschaft und gleichgestellte Leistungen bei Vaterschaft

Abschnitt 1
Versicherte und ihre Familienangehörigen mit Ausnahme von Rentnern und deren Familienangehörigen

Artikel 17 Wohnort in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat

Artikel 18 Aufenthalt in dem zuständigen Mitgliedstaat, wenn sich der Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat befindet - Besondere Vorschriften für die Familienangehörigen von Grenzgängern

Artikel 19 Aufenthalt außerhalb des zuständigen Mitgliedstaats

Artikel 20 Reisen zur Inanspruchnahme von Sachleistungen

Artikel 21 Geldleistungen

Artikel 22 Rentenantragsteller

Abschnitt 2
Rentner und ihre Familienangehörigen

Artikel 23 Sachleistungsanspruch nach den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats

Artikel 24 Nichtvorliegen eines Sachleistungsanspruchs nach den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats

Artikel 25 Renten nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten als dem Wohnmitgliedstaat, wenn ein Sachleistungsanspruch in diesem Mitgliedstaat besteht

Artikel 26 Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnmitgliedstaat des Rentners wohnen

Artikel 27 Aufenthalt des Rentners oder seiner Familienangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Wohnmitgliedstaat - Aufenthalt im zuständigen Mitgliedstaat - Zulassung zu einer notwendigen Behandlung außerhalb des Wohnmitgliedstaats

Artikel 28 Besondere Vorschriften für Grenzgänger in Rente

Artikel 29 Geldleistungen für Rentner

Artikel 30 Beiträge der Rentner

Abschnitt 3
Gemeinsame Vorschriften

Artikel 31 Allgemeine Bestimmung

Artikel 32 Rangfolge der Sachleistungsansprüche - Besondere Vorschrift für den Leistungsanspruch von Familienangehörigen im Wohnmitgliedstaat

Artikel 33 Sachleistungen von erheblicher Bedeutung

Artikel 34 Zusammentreffen von Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

Artikel 35 Erstattungen zwischen Trägern

Kapitel 2
Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Artikel 36 Anspruch auf Sach- und Geldleistungen

Artikel 37 Transportkosten

Artikel 38 Leistungen bei Berufskrankheiten, wenn die betreffende Person in mehreren Mitgliedstaaten dem gleichen Risiko ausgesetzt war

Artikel 39 Verschlimmerung einer Berufskrankheit

Artikel 40 Regeln zur Berücksichtigung von Besonderheiten bestimmter Rechtsvorschriften

Artikel 41 Erstattungen zwischen Trägern

Kapitel 3
Sterbegeld

Artikel 42 Anspruch auf Sterbegeld, wenn der Tod in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat eintritt oder wenn die berechtigte Person in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat wohnt

Artikel 43 Gewährung von Leistungen bei Tod eines Rentners

Kapitel 4
Leistungen bei Invalidität

Artikel 44 Personen, für die ausschließlich Rechtsvorschriften des Typs a galten

Artikel 45 Besondere Vorschriften für die Zusammenrechnung von Zeiten

Artikel 46 Personen, für die entweder ausschließlich Rechtsvorschriften des Typs B oder sowohl Rechtsvorschriften des Typs a als auch des Typs B galten

Artikel 47 Verschlimmerung des Invaliditätszustands

Artikel 48 Umwandlung von Leistungen bei Invalidität in Leistungen bei Alter

Artikel 49 Besondere Vorschriften für Beamte

Kapitel 5
Alters- und Hinterbliebenenrenten

Artikel 50 Allgemeine Vorschriften

Artikel 51 Besondere Vorschriften über die Zusammenrechnung von Zeiten

Artikel 52 Feststellung der Leistungen

Artikel 53 Doppelleistungsbestimmungen

Artikel 54 Zusammentreffen von Leistungen gleicher Art

Artikel 55 Zusammentreffen von Leistungen unterschiedlicher Art

Artikel 56 Ergänzende Vorschriften für die Berechnung der Leistungen

Artikel 57 Versicherungs- oder Wohnzeiten von weniger als einem Jahr

Artikel 58 Gewährung einer Zulage

Artikel 59 Neuberechnung und Anpassung der Leistungen

Artikel 60 Besondere Vorschriften für Beamte

Kapitel 6
Leistungen bei Arbeitslosigkeit

Artikel 61 Besondere Vorschriften für die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten, Beschäftigungszeiten und Zeiten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

Artikel 62 Berechnung der Leistungen

Artikel 63 Besondere Bestimmungen für die Aufhebung der Wohnortklauseln

Artikel 64 Arbeitslose, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben

Artikel 65 Arbeitslose, die in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat gewohnt haben

Artikel 65a Besondere Bestimmungen für vollarbeitslose selbständig erwerbstätige Grenzgänger, sofern in dem Wohnmitgliedstaat für selbständig Erwerbstätige kein System der Leistungen bei Arbeitslosigkeit besteht

Kapitel 7
Vorruhestandsleistungen

Artikel 66 Leistungen

Kapitel 8
Familienleistungen

Artikel 67 Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen

Artikel 68 Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen

Artikel 68a Gewährung von Leistungen

Artikel 69 Ergänzende Bestimmungen

Kapitel 9
Besondere beitragsunabhängige Geldleistungen

Artikel 70 Allgemeine Vorschrift

Titel IV
Verwaltungskommission und beratender Ausschuss

Artikel 71 Zusammensetzung und Arbeitsweise der Verwaltungskommission

Artikel 72 Aufgaben der Verwaltungskommission Die Verwaltungskommission hat folgende Aufgaben:

Artikel 73 Fachausschuss für Datenverarbeitung

Artikel 74 Rechnungsausschuss

Artikel 74a Europäische Arbeitsbehörde

Artikel 75 Beratender Ausschuss für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

Titel V
Verschiedene Bestimmungen

Artikel 76 Zusammenarbeit

Artikel 77 Schutz personenbezogener Daten

Artikel 78 Elektronische Datenverarbeitung

Artikel 79 Finanzierung von Maßnahmen im Bereich der sozialen Sicherheit

Artikel 80 Befreiungen

Artikel 81 Anträge, Erklärungen oder Rechtsbehelfe

Artikel 82 Ärztliche Gutachten

Artikel 83 Anwendung von Rechtsvorschriften

Artikel 84 Einziehung von Beiträgen und Rückforderung von Leistungen

Artikel 85 Ansprüche der Träger

Artikel 86 Bilaterale Vereinbarungen

Titel VI
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 87 Übergangsbestimmungen

Artikel 87a Übergangsvorschrift für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 465/2012

Artikel 88 Aktualisierung der Anhänge

Artikel 89 Durchführungsverordnung

Artikel 90 Aufhebung

Artikel 91 Inkrafttreten

Anhang I Unterhaltsvorschüsse und besondere Geburts- und Adoptionsbeihilfen
(Artikel 1 Buchstabe z )

Anhang II Bestimmungen von Abkommen, die weiter in Kraft bleiben und gegebenenfalls auf die Personen beschränkt sind, für die diese Bestimmungen gelten
(Artikel 8 Absatz 1)

Anhang III Beschränkung des Anspruchs auf Sachleistungen für Familienangehörige von Grenzgängern
(Artikel 18 Absatz 2)

Anhang IV Mehr Rechte für Rentner, die in den zuständigen Mitgliedstaat zurückkehren
(Artikel 27 Absatz 2)

Anhang V Mehr Rechte für ehemalige Grenzgänger, die in den Mitgliedstaat zurück kehren, in dem sie zuvor eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt haben (findet nur Anwendung, wenn der Mitgliedstaat, in dem der Träger, der die Kosten der dem Rentner in seinem Wohnmitglied staat gewährten Sachleistungen zu tragen hat, seinen Sitz hat, auch auf geführt ist)
(Artikel 28 Absatz 2)

Anhang VI Rechtsvorschriften des TYPS A, die der Sonderkoordinierung unterliegen sollten
(Artikel 44 Absatz 1)

Anhang VII Übereinstimmung zwischen den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten in Bezug auf den Grad der Invalidität

Anhang VIII Fälle, in denen auf die anteilige Berechnung verzichtet wird oder diese keine Anwendung findet
(Artikel 52 Absätze 4 und 5)

Anhang IX Leistungen und Abkommen, die es ermöglichen, Artikel 54 anzuwenden

Anhang X Besondere beitragsunabhängige Geldleistungen
(Artikel 70 Absatz 2 Buchstabe c)

Anhang XI Besondere vorschriften für die Anwendung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten