Beschl. (EU) 2019/2193
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Artikel 1 Vorschriften für die Berechnung der Mindestzielvorgaben für die Verwertung gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Richtlinie 2012/19/EU
Artikel 2 Format für die Übermittlung der Daten gemäß Artikel 16 Absatz 6 der Richtlinie 2012/19/EU und Qualitätskontrollbericht
Anhang I Punkte gemäss Artikel 1 Absatz 2, an denen Abfallmaterialien, die von Elektro- und Elektronik-Altgeräten stammen, dem Recyclingverfahren zugeführt werden
Anhang II Format für die Übermittlung von Daten für die Zwecke der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Tabelle 1 In Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte, angefallene und gesammelte Elektro- und Elektronik-Altgeräte sowie Sammelquote für Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Tabelle 2 Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in jedem Mitgliedstaat und ausgeführte Elektro- und Elektronik-Altgeräte sowie Quoten für die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die Verwertung
Anhang III Format für den begleitenden Qualitätskontrollbericht zu den Daten gemäss Anhang II
Teil 1:
Allgemeine Angaben
Teil 2:
Datenquellen, Validierung der Daten und Umfang
A. Angewandte Methoden und Datenquellen
A.1: Methode zur Berechnung der Menge der in Verkehr gebrachten Elektro- und ElektronikgeräteA.2: Methode zur Berechnung der Sammelquote für Elektro- und Elektronik-Altgeräte
A.3: Datenquelle
B. Qualität der Datenquellen/Validierung der Daten
B.1: Qualität der DatenquellenB.2: Qualität der Schätzungen für Elektro- und Elektronikgeräte, die unter verschiedenen Kategorien in Verkehr gebracht wurden
B.3: Überwachung der Erreichung der Zielvorgaben
B.4: Datenabgleich und Kohärenz
B.5: Validierung der Daten
C. Vollständigkeit/Umfang
D. Sonstige Angaben
D.1: Fehlende DatenD.2: Plausibilitätsprüfung
E. Abweichungen gegenüber den in Vorjahren gemeldeten Daten