Regelwerk, EU 2022

VO (EU) 2022/127
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Kapitel I
Zahlstellen und andere Einrichtungen

Artikel 1 Bedingungen für die Zulassung der Zahlstellen

Artikel 2 Bedingungen für die Zulassung der Koordinierungsstellen

Artikel 3 Pflichten der Zahlstellen im Rahmen der öffentlichen Intervention

Artikel 4 Bestandsaufnahme

Kapitel II
Finanzverwaltung

Artikel 5 Nichteinhaltung der letztmöglichen Zahlungsfrist

Artikel 6 Nichteinhaltung des frühestmöglichen Zahlungszeitpunkts

Artikel 7 Ausgleich durch die Zahlstellen

Artikel 8 Späte Feststellung des Unionshaushalts

Artikel 9 Aufschub monatlicher Zahlungen

Artikel 10 Aussetzung von Zahlungen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss

Artikel 11 Aussetzung von Zahlungen im Zusammenhang mit dem Leistungsabschluss

Artikel 12 Bei der Erstellung der Ausgabenerklärungen anzuwendender Wechselkurs

Kapitel III
Rechnungsabschluss und sonstige Kontrollen

Artikel 13 Kriterien und Methoden für die Anwendung von Kürzungen im Rahmen des Leistungsabschlusses

Artikel 14 Kriterien und Methoden für die Anwendung von Korrekturen im Rahmen des Konformitätsverfahrens für Ausgaben außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung (EU) 2021/2115 oder für die kulturspezifische Zahlung für Baumwolle und die Vorruhestandsbeihilfe

Artikel 15 Kriterien und Methoden für die Anwendung von Korrekturen im Rahmen des Konformitätsverfahrens für Ausgaben innerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung (EU) 2021/2115

Kapitel IIIa
Besondere Bedingungen für Vorschusszahlungen

Artikel 15a Besondere Bedingungen für Vorschusszahlungen gemäß Artikel 44 Absatz 3a der Verordnung (EU) 2021/2116

Artikel 15b Besondere Anforderungen für Vorschusszahlungen gemäß Artikel 44 Absatz 3b der Verordnung (EU) 2021/2116

Kapitel IV
Sicherheiten

Abschnitt 1
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 16 Geltungsbereich

Artikel 17 In diesem Kapitel verwendete Begriffe

Abschnitt 2
Verpflichtung zur Leistung der Sicherheit

Artikel 18 Verantwortlicher

Artikel 19 Verzicht auf Leistung einer Sicherheit

Artikel 20 Bedingungen für Sicherheiten

Artikel 21 Verwendung des Euro

Artikel 22 Bürge

Artikel 23 Höhere Gewalt

Abschnitt 3
Freigabe und Verfall von anderen als den in Abschnitt 4 genannten Sicherheiten

Artikel 24 Verfall von Sicherheiten

Artikel 25 Freigabe der Sicherheit

Artikel 26 Schwellenwerte

Abschnitt 4
Sicherheiten im Rahmen von Vorschusszahlungen

Artikel 27 Geltungsbereich

Artikel 28 FFreigabe und Verfall von Sicherheiten

Kapitel V
Verwendung des Euro

Artikel 29 Handel mit Drittländern

Artikel 30 Spezifische Beihilfen

Artikel 31 Weinsektor

Artikel 31a Imkereiprogramme

Artikel 32 Beträge und Zahlungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Schulprogramms

Artikel 33 Förderung mit struktur- oder umweltpolitischer Zielsetzung

Artikel 34 Andere Beträge und Preise

Artikel 35 Vorschusszahlungen

Artikel 36 Sicherheiten

Artikel 37 Bestimmung des Wechselkurses

Artikel 38 Prüfung von Geschäftsvorgängen

Kapitel VI
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 39 Übergangsbestimmungen

Artikel 40 Aufhebung

Artikel 41 Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang I Zulassungskriterien für Zahlstellen gemäß Artikel 1 Absatz 2

1. Internes Umfeld

A. Organisationsstruktur

B. Personal

C. Risikobewertung

D. Übertragung

2. Kontrolltätigkeiten

A. Verfahren für die Antragsbewilligung

B. Auszahlungsverfahren

C. Verbuchungsverfahren

D. Verfahren für die Leistungsberichterstattung

E. Verfahren für Vorschusszahlungen und Sicherheiten

F. Verfahren für Außenstände

G. Prüfpfad

3. Information und Kommunikation

A. Kommunikation

B. Sicherheit der Informationssysteme

4. Überwachung

A. Laufende Überwachung durch interne Kontrolltätigkeiten

B. Getrennte Evaluierungen durch einen internen Revisionsdienst

Anhang II Zulassungskriterien für Koordinierungsstellen gemäß Artikel 2 Absatz 3 in Bezug auf die Zusammenstellung des jährlichen Leistungsberichts

1. Information und Kommunikation

A. Kommunikation

B. Sicherheit der Informationssysteme

Anhang IV Verpflichtungen und allgemeine Grundsätze in Bezug auf die Zuständigkeiten der Lagerhalter, die in die Lagerhaltungsverträge zwischen Zahlstellen und Lagerhaltern einzubeziehen sind (Artikel 3 Absatz 2)

I. Allgemeine Verpflichtungen der Lagerhalter

II. Qualität der Erzeugnisse

III. Fehlmengen

IV. Belege und monatliche und jährliche Erklärungen

1. Belege und monatliche Erklärung

2. Jährliche Erklärung

V. Informatisierte Bestandsbuchführung und Bereitstellung von Informationen

VI. Form und Inhalt der den Zahlstellen übermittelten Unterlagen

VII. Aufbewahrung der Unterlagen