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Regelwerk, Chemikalien

GFK - Gemeinsamer Fragenkatalog der Länder für die Sachkundeprüfung nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung

Stand: 31. Oktober 2021
(Publikationen BLAC - Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit)


Archiv 2014 2018

Teil A
Hinweise für die Verwendung des Fragenkatalogs

Der Gemeinsame Fragenkatalog (GFK) wurde von einer Arbeitsgruppe im Auftrag der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) erarbeitet und ist in der aktuellen Fassung auf der Homepage der BLAC im Kapitel Chemikalien-Verbotsverordnung veröffentlicht:
https://www.blac.de/Publikationen.html.
Der Gemeinsame Fragenkatalog (GFK) enthält Fragen mit Antwortoptionen. In einem Verzeichnis sind die richtigen Antworten mit den entsprechenden Fundstellen zusammengestellt.

Der Fragenkatalog soll eine Hilfe für den Prüfer und für den Prüfungsbewerber bieten. Für den Prüfungsbewerber ist er als begleitende Arbeitsunterlage gedacht, ohne eine anderweitige, gründliche Vorbereitung ersetzen zu wollen.

Die Verwendung des GFK durch den Prüfer der zuständigen Behörde bzw. der anerkannten Prüfungseinrichtung trägt zur Harmonisierung des Sachkundenachweises in der Bundesrepublik Deutschland bei, so dass die Sachkunde auf einem einheitlich vergleichbar hohem Niveau steht; dies schließt jedoch nicht aus, dass Prüfer im Einzelfall auch nicht im GFK enthaltene Fragen bei der Sachkundeprüfung stellen können.

Die Arten und Anforderungen der Sachkundeprüfungen sowie die zuständigen Behörden der Länder ergeben sich aus der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit . Diese "Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis gemäß § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung" sind in der aktuellen Fassung auf der Homepage der BLAC im Kapitel Chemikalien-Verbotsverordnung veröffentlicht:
https://www.blac.de/Publikationen.html.
Die Prüfungsinhalte werden durch die darin enthaltenen Anhänge I (Grundprüfung) und Anhänge II und III (Zusatzprüfung) bestimmt.

Der GFK wird bei Bedarf unter Einbeziehung der rechtlichen Änderungen und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse fortgeschrieben; angesichts der häufigen Änderungen der chemikalienrechtlichen Vorschriften kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Fragen und Antworten des GFK zum jeweiligen Zeitpunkt seiner Verwendung noch nicht den letzten rechtlichen Änderungen angepasst sind.

Der in den Fragen und Antworten berücksichtigte Rechtsstand ist aus der Angabe in der Überschrift des GFK ersichtlich.

Hinweis:

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) erarbeitet und aktualisiert die aufgeführten Fragen nach bestem Wissen. Trotzdem können Fehler nicht ausgeschlossen werden und die BLAC hat keinen Einfluss auf eventuelle Änderungen durch Dritte. Eine inhaltliche Verantwortung kann daher nicht übernommen werden.

Die Nutzung des Fragenkatalogs ist nach Maßgabe von § 62 Abs. 1 bis 3 (Änderungsverbot) und § 63 Abs. 1 und 2 (Quellenangabe) UrhG zulässig.

Teil B
Fragenkomplex zum Gemeinsamen Fragenkatalog

Stand: 31. Oktoner 2021

GFK I Grundlagen

GFK I Nr. 1 - Grundlagen des deutschen und europäischen Chemikalienrechts
(REACHVerordnung (EG) Nr. 1907/2006, CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, BiozidprodukteVerordnung (EU) Nr. 528/2012, ChemG)

I 1 1

Der Zweck des Chemikaliengesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische zu schützen. Zu diesem Zweck regelt das Chemikaliengesetz

[ ] a die konkreten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz.

[ ] b die Durchführung der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006].

[ ] c die Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Rechtsvorschriften für gefährliche Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse.

[ ] d die nicht-klinischen gesundheits- und umweltrelevanten Sicherheitsprüfungen von Stoffen oder Gemischen unter Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis.

I 1 2

Welche Rechtsvorschrift wurde auf Grundlage des Chemikaliengesetzes erlassen?

[ ] a Chemikalien-Verbotsverordnung

[ ] b Gefahrstoffverordnung

[ ] c Pflanzenschutzgesetz

[ ] d Biozid-Meldeverordnung

I 1 3

Das Chemikaliengesetz enthält:

[ ] a Einzelheiten zur Zulassung von Biozidprodukten

[ ] b konkrete Regelungen zu Tätigkeiten mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz

[ ] c Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Schutzvorschriften für Beschäftigte

[ ] d Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Verboten für Gefahrstoffe

I 1 4

Der Zweck der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische zu schützen. Zu diesem Zweck regelt die Verordnung

[ ] a die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts.

[ ] b die Einzelheiten zur Registrierung von Stoffen.

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