Regelwerk, Biotechnologie

TierzuchtG
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Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Zuchtorganisationen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

§ 3 Anerkennung

§ 4 Verfahren

§ 5 Befristung, Entzug der Anerkennung, Mitteilungen und besondere Regelungen

§ 6 Recht auf Mitgliedschaft und Eintragung

§ 7 Leistungsprüfungen, Zuchtwertschätzung

§ 8 Ermächtigungen

Abschnitt 3
Erhaltung der genetischen Vielfalt

§ 9 Monitoring

§ 10 Ermächtigungen

§ 11 Erlass von Verwaltungsvorschriften

Abschnitt 4
Anbieten, Abgabe und Verwendung von Zuchttieren, Samen, Eizellen und Embryonen

§ 12 Zuchttiere

§ 13 Abgabe von Samen

§ 14 Verwendung des Samens

§ 15 Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 16 Verwendung von Eizellen und Embryonen

§ 17 Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten

§ 18 Ermächtigungen

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr

§ 19 Drittlandseinfuhr

§ 20 Ermächtigungen

§ 21 Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen und der Zollbehörden

Abschnitt 6
Überwachung, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften

§ 22 Überwachung, Ausnahmen

§ 23 Auskünfte zwischen den Behörden, Datenübermittlung und Außenverkehr

§ 24 Bekanntmachung

§ 25 Schiedsverfahren

§ 26 Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 27 Rechtsverordnungen in besonderen Fällen

§ 28 Übergangsvorschriften

§ 29 Befreiung vom Preisbindungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 30 Ermächtigung zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Anpassung an das Unionsrecht

§ 31 Verkündung von REchtsverordnungen

Anlage 1 Anforderungen an die Anerkennung von Zuchtorganisationen

Anlage 2 Anforderungen an Zuchtbücher und Zuchtregister und an die Eintragung in Zuchtbücher und Zuchtregister

Anlage 3 Anforderungen an Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

Anlage 4 Anforderungen an Zuchtbescheinigungen und Herkunftsbescheinigungen 

Anlage 5