Regelwerk, Naturschutz

BaumSchVO - Bln
- Inhalt -

§ 1 Schutzzweck

§ 2 Anwendungsbereich

§ 3 Erhaltungspflicht und Vermeidungsgebot

§ 4 Verbotene Maßnahmen

§ 5 Ausnahmen

§ 6 Ersatzpflanzungen, Ausgleichsabgabe

§ 7 Haftung der Rechtsnachfolger

§ 8 Nachträgliche Anordnungen

§ 9 Ordnungswidrigkeiten

§ 10

Anlage 1 Liste der Baumarten, die als langsam wachsend oder langlebig oder von besonderem ökologischen Wert, z.B. als Bienennährgehölz und Vogelschutzgehölz, zu qualifizieren sind

Anlage 2