Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk
Änderungstext

Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung von Regelungen auf dem Gebiet der Tierseuchenbekämpfung
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 16. November 2016
(GV. NRW. Nr. 37 vom 02.12.2016 S. 1007)



Auf Grund des § 27 Absatz 1 des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz vom 2. September 2008 (GV. NRW. S. 612), der durch Gesetz vom 9. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 885) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz im Benehmen mit dem Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse:

Artikel 1

Die Verordnung zur Durchführung von Regelungen auf dem Gebiet der Tierseuchenbekämpfung vom 3. Juli 1986 (GV. NRW. S. 545), die zuletzt durch Verordnung vom 5. Oktober 2015 (GV. NRW. S. 706) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden die Wörter "Ziegen, Gehegewild und Bienen" durch die Wörter "Ziegen und Gehegewild" ersetzt.

b) Nach Satz 3 wird folgender Satz eingefügt:

"In Beständen mit Bienen ist die maximale Anzahl der Bienenvölker (Höchstbesatz) maßgebend, die im Beitragsjahr gehalten werden soll."

2. § 1a Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe "2016" wird durch die Angabe "2017" ersetzt.

b) Die Nummern 4 und 5 werden wie folgt gefasst:

alt neu
"4. Schafe
a) 1 bis 10 Tiere, je Bestand = 10,00 Euro
b) 11 und mehr Tiere, je Tier = 1,00 Euro
"4. Schafe
a) 1 Tier bis 20 Tiere, je Bestand = 10,00 Euro
b) 21 und mehr Tiere, je Tier = 0,50 Euro
5. Ziegen:
a) 1 bis 10 Tiere, je Bestand = 10,00 Euro
b) 11 und mehr Tiere, je Tier = 1,00 Euro
5. Ziegen:
a) 1 Tier bis 20 Tiere, je Bestand = 10,00 Euro
b) 21 und mehr Tiere, je Tier = 0,50 Euro".

c) Nummer 8 wird wie folgt geändert:

aa) Buchstabe i wird wie folgt gefasst:

alt neu
i) Puten:
aa) 1 bis 83 Tiere, je Bestand = 10,00 Euro
bb) 84 und mehr Tiere, je Tier = 0,12 Euro
"i) Putenhähne:
aa) 1 bis 62 Tiere, je Bestand = 10,00 Euro
bb) 63 und mehr Tiere, je Tier = 0,16 Euro".

bb) Nach Buchstabe i wird folgender Buchstabe j eingefügt:

"j) Putenhennen:
aa) 1 bis 125 Tiere, je Bestand = 10,00 Euro
bb) 126 und mehr Tiere, je Tier = 0,08 Euro".

cc) Der bisherige Buchstabe j wird Buchstabe k.

3. In § 2 werden die Wörter " §§ 66 bis 70 des Tierseuchengesetzes" durch die Wörter " §§ 15 bis 19 des Tiergesundheitsgesetzes" ersetzt und die Angabe "AGTierSG TierNebG NRW" wird durch die Wörter "des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz" ersetzt.

4. § 3 wird wie folgt geändert

a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 2 wird die Angabe "22" durch die Angabe "23" ersetzt.

bb) In Nummer 3 wird die Angabe "10" durch die Angabe "9" ersetzt.

b) In Absatz 3 wird die Angabe " § 6 Abs. 1 Satz 1 AGTierSG TierNebG NRW" durch die Wörter " § 6 Absatz 1 Satz 1 des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz" ersetzt.

5. In § 5 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und Absatz 3 wird jeweils die Angabe " § 15 Abs. 1 Satz 2 AGTierSG TierNebG NRW" durch die Wörter " § 15 Absatz 1 Satz 2 des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz" ersetzt.

6. In § 6 wird die Angabe "AGTierSG TierNebG NRW" durch die Wörter "des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz" ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Für Beitragsforderungen, die im Jahr 2016 entstanden sind, ist die Verordnung zur Durchführung von Regelungen auf dem Gebiet der Tierseuchenbekämpfung in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung weiter anzuwenden.

ID 180178

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 06.07.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion