[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Abschiebestaat"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 70/06 (Beschluss)

... " ausgestaltet. Die Vorschrift läuft bei Schwerkriminalität darauf hinaus, dass gegen Ausländer im Ausland Strafen verhängt, die Strafen in Deutschland sodann vollstreckt und die Ausländer anschließend ausgewiesen werden. Die Handhabung in diesem Sinn ist unverständlich. Sie belastet völlig unnötig den deutschen Justizvollzug und schafft darüber hinaus Sicherheitsrisiken. Der Strafvollzug in Deutschland kann auch nicht auf ein Leben im künftigen Abschiebestaat vorbereiten. Insbesondere die letzte Ziffer in § 80 Abs. 3 IRG- neu lädt zu Missbräuchen geradezu ein, wenn es als ausreichend angesehen wird, dass ein Ausländer, der im Inland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, mit einem deutschen Staatsangehörigen in "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 40 Abs. 2 Nr. 1 IRG

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 73 Satz 3 - neu - IRG

3. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 2 Satz 1 IRG

4. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 2 IRG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - IRG

6. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 1, 2 IRG

7. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 4 IRG

8. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 5 - neu - IRG

9. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 83 Nr. 3 IRG

10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 83b Nr. 4 IRG


 
 
 


Drucksache 70/1/06

... ausgestaltet. Die Vorschrift läuft bei Schwerkriminalität darauf hinaus, dass gegen Ausländer im Ausland Strafen verhängt, die Strafen in Deutschland sodann vollstreckt und die Ausländer anschließend ausgewiesen werden. Die Handhabung in diesem Sinn ist unverständlich. Sie belastet völlig unnötig den deutschen Justizvollzug und schafft darüber hinaus Sicherheitsrisiken. Der Strafvollzug in Deutschland kann auch nicht auf ein Leben im künftigen Abschiebestaat vorbereiten. Insbesondere die letzte Ziffer in § 80 Abs. 3 IRG- neu lädt zu Missbräuchen geradezu ein, wenn es als ausreichend angesehen wird, dass ein Ausländer, der im Inland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, mit einem deutschen Staatsangehörigen in "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 40 Abs. 2 Nr. 1 IRG

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 73 Satz 3 - neu - IRG

3. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 2 Satz 1 IRG

4. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 2 IRG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - IRG

6. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 1, 2 IRG

7. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 4 IRG

8. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 5 - neu - IRG

9. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 83 Nr. 3 IRG

10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 83b Nr. 4 IRG


 
 
 


Drucksache 196/04 (Beschluss)

... " ausgestaltet. Die Vorschrift läuft bei Schwerkriminalität darauf hinaus, dass gegen Ausländer im Ausland Strafen verhängt, die Strafen in Deutschland sodann vollstreckt und die Ausländer anschließend ausgewiesen werden. Die Handhabung in diesem Sinn ist unverständlich. Sie belastet völlig unnötig den deutschen Justizvollzug und schafft darüber hinaus Sicherheitsrisiken. Der Strafvollzug in Deutschland kann auch nicht auf ein Leben im künftigen Abschiebestaat vorbereiten. Insbesondere die letzte Ziffer in § 80 Abs. 3 IRG- neu lädt zu Missbräuchen geradezu ein, wenn es als ausreichend angesehen wird, dass ein Ausländer, der im Inland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, mit einem deutschen Staatsangehörigen in "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/04 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2a § 40 Abs. 2 Nr. 1 IRG

2. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 79 Satz 2 IRG

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 80 Abs. 3 IRG


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.