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"Abschiebestaat"
Drucksache 70/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Europäisches Haftbefehlsgesetz - EuHbG )
... " ausgestaltet. Die Vorschrift läuft bei Schwerkriminalität darauf hinaus, dass gegen Ausländer im Ausland Strafen verhängt, die Strafen in Deutschland sodann vollstreckt und die Ausländer anschließend ausgewiesen werden. Die Handhabung in diesem Sinn ist unverständlich. Sie belastet völlig unnötig den deutschen Justizvollzug und schafft darüber hinaus Sicherheitsrisiken. Der Strafvollzug in Deutschland kann auch nicht auf ein Leben im künftigen Abschiebestaat vorbereiten. Insbesondere die letzte Ziffer in § 80 Abs. 3 IRG- neu lädt zu Missbräuchen geradezu ein, wenn es als ausreichend angesehen wird, dass ein Ausländer, der im Inland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, mit einem deutschen Staatsangehörigen in "
1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 40 Abs. 2 Nr. 1 IRG
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 73 Satz 3 - neu - IRG
3. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 2 Satz 1 IRG
4. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 2 IRG
5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - IRG
6. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 1, 2 IRG
7. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 4 IRG
8. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 5 - neu - IRG
9. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 83 Nr. 3 IRG
10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 83b Nr. 4 IRG
Drucksache 70/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Europäisches Haftbefehlsgesetz - EuHbG )
... ausgestaltet. Die Vorschrift läuft bei Schwerkriminalität darauf hinaus, dass gegen Ausländer im Ausland Strafen verhängt, die Strafen in Deutschland sodann vollstreckt und die Ausländer anschließend ausgewiesen werden. Die Handhabung in diesem Sinn ist unverständlich. Sie belastet völlig unnötig den deutschen Justizvollzug und schafft darüber hinaus Sicherheitsrisiken. Der Strafvollzug in Deutschland kann auch nicht auf ein Leben im künftigen Abschiebestaat vorbereiten. Insbesondere die letzte Ziffer in § 80 Abs. 3 IRG- neu lädt zu Missbräuchen geradezu ein, wenn es als ausreichend angesehen wird, dass ein Ausländer, der im Inland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, mit einem deutschen Staatsangehörigen in "
1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 40 Abs. 2 Nr. 1 IRG
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 73 Satz 3 - neu - IRG
3. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 2 Satz 1 IRG
4. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 2 IRG
5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - IRG
6. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 1, 2 IRG
7. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 4 IRG
8. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 5 - neu - IRG
9. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 83 Nr. 3 IRG
10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 83b Nr. 4 IRG
Drucksache 196/04 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Europäisches Haftbefehlsgesetz - EuHbG )
... " ausgestaltet. Die Vorschrift läuft bei Schwerkriminalität darauf hinaus, dass gegen Ausländer im Ausland Strafen verhängt, die Strafen in Deutschland sodann vollstreckt und die Ausländer anschließend ausgewiesen werden. Die Handhabung in diesem Sinn ist unverständlich. Sie belastet völlig unnötig den deutschen Justizvollzug und schafft darüber hinaus Sicherheitsrisiken. Der Strafvollzug in Deutschland kann auch nicht auf ein Leben im künftigen Abschiebestaat vorbereiten. Insbesondere die letzte Ziffer in § 80 Abs. 3 IRG- neu lädt zu Missbräuchen geradezu ein, wenn es als ausreichend angesehen wird, dass ein Ausländer, der im Inland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, mit einem deutschen Staatsangehörigen in "
1. Zu Artikel 1 Nr. 2a § 40 Abs. 2 Nr. 1 IRG
2. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 79 Satz 2 IRG
3. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 80 Abs. 3 IRG
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Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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