[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

215 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Abschiebung"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 506/14

... (1d) Ein vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer, dessen Lebensunterhalt nicht gesichert ist, ist verpflichtet, an einem bestimmten Ort seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu nehmen (Wohnsitzauflage). Soweit die Ausländerbehörde nichts anderes angeordnet hat, ist das der Wohnort, an dem der Ausländer zum Zeitpunkt der Entscheidung über die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung gewohnt hat. Die Ausländerbehörde kann die Wohnsitzauflage von Amts wegen oder auf Antrag des Ausländers ändern; hierbei sind die Haushaltsgemeinschaft von Familienangehörigen oder sonstige humanitäre Gründe von vergleichbarem Gewicht zu berücksichtigen. Der Ausländer kann den durch die Wohnsitzauflage festgelegten Ort ohne Erlaubnis vorübergehend verlassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 506/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

§ 59a
Erlöschen der räumlichen Beschränkung

§ 59b
Anordnung der räumlichen Beschränkung

§ 60
Auflagen

§ 88a
Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren

Artikel 3
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3096: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 642/4/14

... Weitergehende Möglichkeiten, freiheitsentziehende Maßnahmen anordnen zu können, dürfen nur dann festgelegt werden, wenn diese sich tatsächlich als erforderlich erweisen. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Sofern ein auf die gesetzlich geregelten Anknüpfungspunkte gestützter Verdacht besteht, dass sich eine Ausländerin oder ein Ausländer einer Abschiebung entziehen will, ist die geltende Regelung, die Abschiebungshaft auf § 62 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/4/14




Zu Artikel 1 Nummer 33


 
 
 


Drucksache 642/14 (Beschluss)

... In Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b sind in § 2 Absatz 14 Nummer 2 nach dem Wort "täuscht" die Wörter "im Zusammenhang mit einer bevorstehenden Abschiebung" einzufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/14 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 2 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 4 AufenthG

5. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 und 3 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 2 Satz 3a - neu - AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 4 Satz 1 AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25 Absatz 4a Satz 4 - neu - AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 25a Absatz 4 AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 2 Nummer 2 AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 3 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 4 Satz 3 AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 25c - neu - AufenthG

§ 25c
Aufenthaltsgewährung bei Berufsausbildung

18. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a - neu - § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG , Buchstabe b - neu - § 30 Absatz 1 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c - neu - § 30 Absatz 1 Satz 3 AufenthG

19. Zu Artikel 1 Kapitel 5 AufenthG - Abschiebungshaftrecht

20. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 44 AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG , Buchstabe b § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG

23. Zu Artikel 1 Nummer 24 und 25 §§ 48, 48a AufenthG

24. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG

25. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG

26. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 48a Absatz 1 AufenthG

27. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG

28. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 9 AufenthG

29. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 55 Absatz 2 AufenthG

30. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe b § 62 Absatz 4a Satz 2 - neu - AufenthG

31. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c § 75 Nummer 12 AufenthG

32. Zu Artikel 4a - neu - § 427 Absatz 3 - neu - FamFG

'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

33. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 Absatz 3 BeschV

34. Zu Artikel 6 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 392/1/14

... 6. vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/1/14




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Artikel 1
Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

'Artikel 2a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Begründung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 und 2

Zu Artikel 1 Nummer 1

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 4a

§ 4
Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt

'Artikel 2b Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


Drucksache 428/1/14

... Um einen Überblick über die wichtigsten Abschiebungshindernisse zu bekommen, ist eine Erfassung der häufigsten Duldungsgründe im Bereich der rechtlichen und tatsächlichen Unmöglichkeit der Abschiebung (§ 60a Absatz 2 Satz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 428/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Anlage Abschnitt I Nummer 17 Spalte A Buchstabe b Nummer 1a - neu - und Nummer 2 AZRG-DV


 
 
 


Drucksache 97/13

... 3. die Abschiebungsanordnung nach § 58a Absatz 1 Satz 1,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Erfüllungsaufwand für die Bundesverwaltung

Sonstiger Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Änderung des AZR-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 317a
Neufeststellung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 123
Leistungen an Berechtigte im Ausland

Artikel 5
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes - BAföG

Artikel 6
Änderungen von Verordnungen

§ 59a
Hinweis auf Gewährung internationalen Schutzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

1. Ausgangslage

2. Richtlinienumsetzung

3. Weitere Änderungen des Aufenthaltsrechts

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Erfüllungsaufwand; weitere Kosten

Sonstiger Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Nachhaltigkeit

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer n

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2327: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 218/13 (Beschluss)

... ) umgesetzt. Danach ist ein Asylantrag unzulässig, wenn ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Union zuständig ist. Nach nationalem Recht wird zur Beschleunigung des Verfahrens in diesen Fällen von einer Abschiebungsandrohung mit Fristsetzung abgesehen und die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (§§ 80 oder 123

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 218/13 (Beschluss)




2. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 72 Absatz 2 AufenthG , Nummer 9 § 79 Absatz 1 Satz 2 AufenthG

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9


 
 
 


Drucksache 716/13

... "(2 c) Ist die Abschiebung eines Ausländers nach Absatz 1, Absatz 2 oder Absatz 2 b ausgesetzt, ist der Ausländer zur Teilnahme an dem Basis- und dem Aufbausprachkurs des Integrationskurses nach § 43 Absatz 3 Satz 1 berechtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 716/13




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Verwaltungsaufwand für Bund, Länder und Kommunen

3. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 43a
Sprachkursmodule der Integrationskurse

Artikel 2
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 495/13 (Beschluss)

... nicht entsprochen wurde. Der Bundesrat hält an seiner Forderung fest, die Zuständigkeit für Entscheidungen über das Vorliegen zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote nach nationalem Recht (§ 60 Absatz 5 und 7



Drucksache 495/1/13

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Anrufung des Vermittlungsausschusses den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in dieser Legislaturperiode und damit die fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU gefährden kann. Deshalb stimmt er dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU zu, obwohl seinen Änderungsanträgen zu Artikel 2 nicht entsprochen wurde. Der Bundesrat hält an seiner Forderung fest, die Zuständigkeit für Entscheidungen über das Vorliegen zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote nach nationalem Recht (§ 60 Absatz 5 und 7



Drucksache 270/13

... Wird der Verpflichtung nicht nachgekommen, für die Kosten des Lebensunterhalts eines Ausländers oder für die Kosten der Abschiebung gegenüber der in Anspruch genommenen öffentlichen Stelle aufzukommen, erfolgt ebenfalls eine Einspeicherung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 270/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

3 Vorbemerkung

1. Zu § 1 Absatz 1 - Registerführende Stelle; Bestandteile, Zweck der Datei

2. Zu § 2 - Anlass der Speicherung

2.1 Zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1

2.2 Zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2

2.3 Zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3

2.4 Zu § 2 Absatz 2

3. Zu § 3 - Inhalt der Datei

3.0 Allgemeiner Inhalt

3.1. Zu § 3 Absatz 1

3.1.1 Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1

3.1.2 Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2

3.1.3 Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3

3.2 Zu § 3 Absatz 2

3.3 Zu § 3 Absatz 3/ § 1 der VWDG-Durchführungsverordnung i.V.m. Anlage 1 Spalte A

5. Zu § 5 - Verantwortung für die Übermittlung und die Datenrichtigkeit

5.1 Zu § 5 Absatz 1

5.2 Zu § 5 Absatz 2

Zu § 5

5.3 Zu § 5 Absatz 4

8. Zu § 8 - Voraussetzungen für die Datenübermittlung

8.1 Zu § 8 Absatz 1

8.2 Zu § 8 Absatz 3 und 4

9. Zu § 9 - Übermittlung und Veränderung von Daten durch Direkteingabe; Datenabruf im automatisierten Verfahren

9.1 Zu § 9 Absatz 1

9.2 Zu § 9 Absatz 2

9.3 Zu § 9 Absatz 3

9.4 Zu § 9 Absatz 4

9.5 Zu § 9 Absatz 5

9.6 Zu § 9 Absatz 6

11. Zu § 11 Protokollierungspflicht bei Datenübermittlung

11.1 Zu § 11 Absatz 3 - Datenschutzkontrolle und Sicherung von Aufzeichnungen zu Protokolldaten

11.1.2 Die von dem Bundesverwaltungsamt zur Sicherung gegen unberechtigten

11.2 Zu § 11 Absatz 4 - Löschung von Aufzeichnungen zu Protokolldaten und Datenschutzkontrolle

12. Zu § 12 - Auskunft an den Betroffenen

12.1 Zu § 12 Absatz 1/ § 10 der VWDG-Durchführungsverordnung

12.2 Zu § 12 Absatz 2

12.3 Zu § 12 Absatz 3

12.4 Zu § 12 Absatz 4

12.5 Zu § 12 Absatz 5

13. Zu § 13 - Berichtigung und Löschung

13.1 Zu § 13 Absatz 1

13.2 Zu § 13 Absatz 2

14. Zu § 14 - Sperrung

14.1 Zu § 14 Absatz 1

14.2 Zu § 14 Absatz 2

Artikel 2
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2326: Verordnung zur Durchführung des Visa-Warndateigesetzes (VWDG-Durchführungsverordnung - VWDG-DV) und Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Visa-Warndateigesetz (VWDG) und zur Verordnung zur Durchführung des Visa-Warndateigesetzes (VWDG-Durchführungsverordnung)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 182/13

... (2) Zu vertreten haben Ausländerinnen oder Ausländer die Gründe nach Absatz 1 Nummer 2 insbesondere, wenn sie das Abschiebungshindernis durch eigene Täuschung über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit oder durch eigene falsche Angaben selbst herbeiführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich der Verordnung, Begriffsbestimmungen

Teil 2
Zuwanderung von Fachkräften

§ 2
Hochqualifizierte, Blaue Karte EU, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen

§ 3
Führungskräfte

§ 4
Leitende Angestellte und Spezialisten Die Zustimmung kann erteilt werden für

§ 5
Wissenschaft, Forschung und Entwicklung Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an

§ 6
Ausbildungsberufe

§ 7
Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen

§ 8
Praktische Tätigkeiten als Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

§ 9
Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt

Teil 3
Vorübergehende Beschäftigung

§ 10
Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte

§ 11
Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche

§ 12
Aupair-Beschäftigungen

§ 13
Hausangestellte von Entsandten

§ 14
Sonstige Beschäftigungen

§ 15
Praktika zu Weiterbildungszwecken

Teil 4
Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 16
Geschäftsreisende

§ 17
Betriebliche Weiterbildung

§ 18
Journalistinnen und Journalisten

§ 19
Werklieferungsverträge

§ 20
Internationaler Straßen- und Schienenverkehr

§ 21
Dienstleistungserbringung

Teil 5
Besondere Berufs- oder Personengruppen

§ 22
Besondere Berufsgruppen

§ 23
Internationale Sportveranstaltungen

§ 24
Schifffahrt- und Luftverkehr

§ 25
Kultur und Unterhaltung

§ 26
Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger

§ 27
Grenzgängerbeschäftigung

§ 28
Deutsche Volkszugehörige

Teil 6
Sonstiges

§ 29
Internationale Abkommen

§ 30
Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel Nicht als Beschäftigung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gelten

Teil 7
Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern

§ 31
Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen

§ 32
Beschäftigung von Personen mit Duldung

§ 33
Versagung der Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung von Personen mit Duldung

§ 34
Beschäftigung von Personen im Asylverfahren

Teil 8
Verfahrensregelungen

§ 35
Beschränkung der Zustimmung

§ 36
Reichweite der Zustimmung

§ 37
Zustimmungsfiktion, Vorabprüfung

§ 38
Härtefallregelung

Artikel 2
Änderungen der Aufenthaltsverordnung

§ 17a
Befreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig Aufenthaltsberechtigte

Artikel 3
Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung

§ 12d
Haushaltshilfen

§ 12f
Schaustel lergehilfen

§ 12g
Fertighausmonteure

§ 12h
Werkverträge

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem, Ziel und Lösung

II. Aufbau der neuen Beschäftigungsverordnung

Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen

Teil 2
- Zuwanderung von Fachkräften

Teil 3
- Vorübergehende Beschäftigung

Teil 4
- Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Teil 5
- Besondere Berufs- oder Personengruppen

Teil 6
- Sonstiges

III. Bisherige Regelungen, die nicht in die neue Verordnung übernommen werden

IV. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts (NKR-Nr. 2373)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 495/13

... gegen die Abschiebungsanordnung sind innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe zu stellen. Die Abschiebung ist bei rechtzeitiger Antragstellung vor der gerichtlichen Entscheidung nicht zulässig." ‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 495/13




,Artikel 3 Änderung des AZR-Gesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 97/13 (Beschluss)

... Um einen Überblick über die bestehenden Abschiebungshindernisse zu bekommen, ist die Erfassung der häufigsten Duldungsgründe im Bereich der rechtlichen und tatsächlichen Unmöglichkeit der Abschiebung (§ 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG) erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 2 Absatz 3 Satz 2a - neu - AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb - neu - § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 18c Absatz 1, 2 und 3 Satz 2 - neu - AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 75 Nummer 7 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 81 Absatz 3 Satz 1a - neu - AufenthG

6. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a0 - neu - Nummer 6 Spalte A Buchstabe b1 - neu - der Anlage AZRG-DV , Buchstabe a01 - neu - Nummer 9 Spalte A Buchstabe c der Anlage AZRG-DV , Buchstabe a Doppelbuchstabe aa

'Artikel 2 Änderung des AZR-Gesetzes

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

7. Zu Artikel 6 Absatz 3 Nummer 01 - neu - § 4 Absatz 3 IntV


 
 
 


Drucksache 218/1/13

... "Über das Vorliegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots nach § 60 Absatz 2 bis 5 oder Absatz 7 und das Vorliegen eines Ausschlusstatbestandes nach § 25 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 bis 4 entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf der Grundlage der ihm vorliegenden und im Bundesgebiet zugänglichen Erkenntnisse und, soweit es im Einzelfall erforderlich ist, der den Behörden des Bundes außerhalb des Bundesgebietes zugänglichen Erkenntnisse."'

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 218/1/13




1. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 72 Absatz 2 AufenthG , Nummer 9 § 79 Absatz 1 Satz 2 AufenthG

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9


 
 
 


Drucksache 641/1/13

... daran gekoppelt, dass sie mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten und gilt nur bis zum Abschluss des Strafverfahrens. Bei fehlender Aussagebereitschaft oder bei geleisteter Zeugenaussage droht nach Abschluss des Strafverfahrens, soweit keine weitergehenden humanitären Gründe vorliegen, die Abschiebung und damit die zwangsweise Rückkehr in die Situation, die sie in den Menschenhandel gedrängt hat beziehungsweise zum Opfer des Menschenhandels hat werden lassen. Ein vom Strafverfahren unabhängiges Aufenthaltsrecht würde den Betroffenen die notwendige Sicherheit geben, sich frühzeitig und aktiv als Opfer von Menschenhandel zu erkennen zu geben, wodurch auch die Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden erleichtert würde.



Drucksache 97/1/13

... Um einen Überblick über die bestehenden Abschiebungshindernisse zu bekommen, ist die Erfassung der häufigsten Duldungsgründe im Bereich der rechtlichen und tatsächlichen Unmöglichkeit der Abschiebung (§ 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG) erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 2 Absatz 3 Satz 2a - neu - AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb - neu - § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 18c Absatz 1, 2 und 3 Satz 2 - neu - AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 28 Absatz 2 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 75 Nummer 7 AufenthG

6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 5:

Zu Artikel 1 Nummer 26

7. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 81 Absatz 3 Satz 1a - neu - AufenthG Nach Nummer 27 ist folgende Nummer einzufügen:

8. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a0 - neu - Nummer 6 Spalte A Buchstabe b1 - neu - der Anlage AZRG-DV , Buchstabe a01 - neu - Nummer 9 Spalte A Buchstabe c der Anlage AZRG-DV , Buchstabe a Doppelbuchstabe aa

'Artikel 2 Änderung des AZR-Gesetzes

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

9. Zu Artikel 6 Absatz 3 Nummer 01 - neu - § 4 Absatz 3 IntV


 
 
 


Drucksache 218/2/13

... ) umgesetzt. Danach ist ein Asylantrag unzulässig, wenn ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Union zuständig ist. Nach nationalem Recht wird zur Beschleunigung des Verfahrens in diesen Fällen von einer Abschiebungsandrohung mit Fristsetzung abgesehen und die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (§§ 80 oder 123



Drucksache 379/13

... Zurückweisung, Zurückschiebung und Abschiebung im Sinne des § 71 Abs. 3 Nr. 1a und 1b AufenthG und Hinweis auf Begründungstext



Drucksache 180/13

... Der Verordnungsvorschlag berührt die Grundrechte, vor allem den Schutz personenbezogener Daten (Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta), das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Artikel 6 der Charta), die Achtung des Privat- und Familienlebens (Artikel 7 der Charta), das Asylrecht (Artikel 18 der Charta) und den Schutz bei Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung (Artikel 19 der Charta).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. SONSTIGES

Beteiligung

Vorschlag

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Aufbau des EES

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Zweck

Artikel 5
Begriffsbestimmungen

Artikel 6
Technische Architektur des EES

Artikel 7
Zugang zum EES zwecks Eingabe, Änderung, Löschung und Abfrage von Daten

Artikel 8
Allgemeine Grundsätze

Artikel 9
Automatisches Berechnungssystem

Artikel 10
Informationsmechanismus

Kapitel II
Eingabe und Verwendung der Daten durch Grenzbehörden

Artikel 11
Personenbezogene Daten der Visuminhaber

Artikel 12
Personenbezogene Daten von Drittstaatsangehörigen, die nicht der Visumpflicht unterliegen

Artikel 13
Verfahren zur Eingabe von Daten an Grenzübergangsstellen, an denen ein Dossier angelegt wurde

Artikel 14
Hinzufügung von Daten bei Widerruf oder Verlängerung einer Aufenthaltsberechtigung

Artikel 15
Verwendung der Daten zum Zweck der Überprüfung an den Außengrenzen

Kapitel III
Dateneingabe und Verwendung des EES durch andere Behörden

Artikel 16
Verwendung des EES zur Prüfung von Visumanträgen und zur Entscheidung darüber

Artikel 17
Verwendung des EES zur Prüfung von Anträgen auf Aufnahme in das RTP

Artikel 18
Zugang zu Daten zwecks Überprüfung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten

Artikel 19
Zugang zu Daten zwecks Identifizierung

Kapitel IV
Speicherung und Änderung der Daten

Artikel 20
Speicherfrist

Artikel 21
Änderung von Daten

Artikel 22
Vorzeitige Löschung von Daten

Kapitel V
Entwicklung, Betrieb, Verantwortlichkeit und Zuständigkeit

Artikel 23
Durchführungsmaßnahmen der Kommission im Hinblick auf die Entwicklung des Systems

Artikel 24
Entwicklung und Betriebsmanagement

Artikel 25
Nationale Zuständigkeiten

Artikel 26
Verantwortlichkeit für die Verwendung von Daten

Artikel 27
Übermittlung von Daten an Drittstaaten, internationale Organisationen und private Stellen

Artikel 28
Datensicherheit

Artikel 29
Haftung

Artikel 30
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 31
Eigenkontrolle

Artikel 32
Sanktionen

Kapitel VI
Datenschutzrechte und Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes

Artikel 33
Recht auf Information

Artikel 34
Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung

Artikel 35
Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Datenschutzrechte

Artikel 36
Rechtsbehelfe

Artikel 37
Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde

Artikel 38
Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 39
Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 40
Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken

Artikel 41
Aufnahme des Betriebs

Artikel 42
Ausschuss

Artikel 43
Mitteilungen

Artikel 44
Beratergruppe

Artikel 45
Schulung

Artikel 46
Monitoring und Evaluierung

Artikel 47
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang
Liste der in Artikel 27 Absatz 2 genannten internationalen Organisationen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 597/12

... es (GG) sowie als Abschiebungshindernis anerkannt; Familiengerichte haben sie als Verletzung des Kindeswohles qualifiziert. Der Bundesgerichtshof hat bereits 2004 die Beschneidung eines Mädchens "als eine das Kindeswohl in ganz erheblicher Weise beeinträchtigende Behandlung" beurteilt und festgestellt, es handele sich "bei der Genitalverstümmelung um einen schweren Eingriff, der bleibende physische und psychische Schäden zur Folge hat. Dies gilt auch dann, wenn der Eingriff nicht - wie zumeist - unter unhaltbaren hygienischen Bedingungen, ohne Betäubung und mit grausamen Hilfsmitteln wie Glasscherben oder Rasierklingen als Schneidewerkzeug durchgeführt wird, sondern selbst wenn er nach allen Regeln ärztlichen Könnens erfolgt. Es bleibt ein radikaler Eingriff in die körperliche Integrität und psychische Befindlichkeit der Frau.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 597/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1631d
Beschneidung des männlichen Kindes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Geschichte und Praxis der Beschneidung des männlichen Kindes

1. Herkommen und Verbreitung

2. Gründe für die Beschneidung

a Religiöse Gründe

b Kulturelle Gründe

c Soziale Gründe

d Medizinische Gründe - Therapie und Prophylaxe

3. Durchführung der Beschneidung des männlichen Kindes

4. Medizinische Risiken und Folgen der Beschneidung

5. Medizinethische Aspekte

III. Rechtslage bei der Beschneidung des männlichen Kindes

1. Internationaler Rechtsvergleich

1. Rechtslage in Deutschland

a Rechtshistorische Entwicklung

b Rechtswissenschaft und Rechtsprechung

c Grundrechtliche Rahmenbedingungen

d Familienrechtliche Rahmenbedingungen

IV. Abgrenzung von der Verstümmelung weiblicher Genitalien

1. In tatsächlicher Hinsicht

2. In rechtlicher Hinsicht

V. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

VI. Gesetzgebungskompetenz

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. VN-Kinderrechtekonvention

2. EMRK und Zivilpakt

3. EU-Recht

VIII. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1631d

1. Regelungsstandort

2. Allgemeine Regelung ohne Religionsbezug

Zu Absatz 1

Zu Satz 1 Einwilligungsrecht der Eltern

1. Anwendungsbereich

2. Voraussetzungen für die Befugnis zur Einwilligung

a Fachgerechte Durchführung

b Effektive Schmerzbehandlung

c Erfordernis der umfassenden Aufklärung

d Berücksichtigung des Kindeswillens

Zu Satz 2 Kindeswohlgefährdung

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2334: Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes


 
 
 


Drucksache 475/12

... (6) Unbeschadet des Artikels 13 wird es der Treuhandfonds nicht zulassen, dass der Amtssitz für Personen, gegen die ein strafrechtliches Urteil ergangen ist oder die verfolgt werden, nachdem sie auf frischer Tat betroffen wurden, oder gegen die von den zuständigen Behörden ein Haftbefehl, eine Auslieferungsanordnung oder ein Ausweisungs- oder Abschiebungs - beschluss erlassen worden ist, eine Zuflucht vor der Justiz wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 475/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zweck und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 3
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

Artikel 4
Unverletzlichkeit des Amtssitzes

Artikel 5
Recht und Autorität am Amtssitz

Artikel 6
Unverletzlichkeit der Archive und aller Dokumente des Treuhandfonds

Artikel 7
Schutz des Amtssitzes und seiner Umgebung

Artikel 8
Vermögen des Treuhandfonds

Artikel 9
Befreiung von Steuern und Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Artikel 10
Öffentliche Dienstleistungen am Amtssitz

Artikel 11
Nachrichtenverkehr und Beförderung

Artikel 12
Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen für die Amtsträger des Treuhandfonds

Artikel 13
Durchreise und Aufenthalt

Artikel 14
Vertreter bei Sitzungen des Treuhandfonds

Artikel 15
Sachverständige, die Aufträge durchführen oder in Nebenorganen des Treuhandfonds tätig sind, und Amtsträger von Organisationen

Artikel 16
Ortskräfte, die nach Stunden bezahlt werden

Artikel 17
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

Artikel 18
Soziale Sicherheit

Artikel 19
Zugang zum Arbeitsmarkt für Familienmitglieder

Artikel 20
Zusatzabkommen

Artikel 21
Auslegung

Artikel 22
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 23
Änderungen

Artikel 24
Schlussbestimmungen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 333/12

... (1) Die Abschiebung eines Ausländers, der sich seit mindestens vier Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufgehalten hat, kann einmalig für einen Zeitraum von längstens zwei Jahren ausgesetzt werden, wenn er

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 333/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Verwaltungsaufwand

3. Auswirkungen auf die private Wirtschaft

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

§ 25b
Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration

§ 60b
Duldung zum Nachweis nachhaltiger Integration

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Zu Absatz 2

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Zu Absatz 2

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5


 
 
 


Drucksache 505/12

... Gemäß Nummer 1 scheidet die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Abs. 1 aus, wenn der Ausländer die Abschiebung durch falsche Angaben, durch Täuschungen über die Identität oder Staatsangehörigkeit oder Nichterfüllung zumutbarer Anforderungen an die Mitwirkung bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen verhindert oder verzögert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 505/12




B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Verwaltungsaufwand

3. Auswirkungen auf die private Wirtschaft

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 25b
Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Im Einzelnen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 4

Nummer 5

Zu Absatz 2

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 318/1/11

... (unerlaubte Einreise und Aufenthalt entgegen einer vorhergehenden Abschiebung, Zurückweisung etc.). Die in § 95 Absatz 2 Nummer 1 AufenthG genannten Straftaten sind höher bestraft als die in § 95 Absatz 1 AufenthG genannten. Das hätte zur Folge, dass derjenige, der ein schwerwiegenderes Delikt begeht, nicht in der Warndatei gespeichert wird. Mit der Einfügung der Katalogstraftat des § 95 Absatz 2 Nummer 1 AufenthG in Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a des Gesetzentwurfs wird dies behoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 318/1/11




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a VWDG

2. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 72a AufenthG


 
 
 


Drucksache 112/11

... Die Kommission sollte sich mit allen MS über eine realistische feste Haftdauer einigen, die sowohl die Drittstaaten als auch die MS einführen können. Wichtig ist, dass die Dauer der Sicherungshaft nicht zu lang sein darf, da die strengen Bedingungen des Artikels 15 der Rückführungsrichtlinie (Haft nur als letztes Mittel, möglichst Vermeidung von Zwangsmaßnahmen, systematische gerichtliche Kontrolle der Haftanordnung und Verpflichtung der MS zur Durchführung der Abschiebung mit der gebotenen Sorgfalt) uneingeschränkt erfüllt werden müssen. Die MS sollten die Anstrengungen der Kommission in den Rückübernahmeverhandlungen stärker unterstützen und dürfen das übergreifende Interesse von EU-Rückübernahmeabkommen für die gesamte EU nicht aus den Augen verlieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 112/11




Mitteilung

1. Einführung

2. Evaluierung der geltenden EU-Rückübernahmeabkommen

2.1. Datenqualität

2.2. Anwendung der EU-Rückübernahmeabkommen

2.3. Rückübernahme eigener Staatsangehöriger

2.4. Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen

2.5. Durchbeförderung und beschleunigte Verfahren

3. Evaluierung der laufenden Verhandlungen der „offenen Verhandlungsrichtlinien

3.1. Mangel an Anreizen

3.2. Mangelnde Flexibilität

4. Überwachung der Durchführung der EU-Rückübernahmeabkommen Verbesserung der Menschenrechtsgarantien

4.1. Überwachungsmechanismus

4.2. Die aktuelle Politik in Sachen Menschenrechtsgarantien in EU-Rückübernahmeabkommen

4.3. Maßnahmenoptionen zur Verbesserung der Menschenrechtsgarantien in EU-Rückübernahmeabkommen und Überwachung von deren Durchführung

I. Verbesserter Zugang von Drittstaatsangehörigen zu internationalem Schutz und Rechtsmitteln in der Praxis

II. Aussetzungsklauseln in jedem künftigen Rückübernahmeabkommen

III. Besondere Klauseln in jedem künftigen Rückübernahmeabkommen für die freiwillige Ausreise

IV. Einforderung der Beachtung der Menschenrechte von Rückkehrern

V. Einführung eines Follow-up-Mechanismus für Rückkehrer im Rückübernahmeland und für die Beachtung der Menschenrechte

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 168/11

... sofern gewährleistet erscheint, dass er sich aufgrund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann. Solange sich der Jugendliche oder der Heranwachsende in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung oder einem Hochschulstudium befindet, schließt die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen zur Sicherstellung des eigenen Lebensunterhalts die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht aus. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist zu versagen, wenn die Abschiebung aufgrund eigener falscher Angaben des Ausländers oder aufgrund seiner Täuschung über seine Identität oder Staatsangehörigkeit ausgesetzt ist. Die Aufenthaltserlaubnis kann abweichend von § 10 Absatz 3 Satz 2 erteilt werden, wenn die Ablehnung nach § 30 Absatz 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/11




§ 25a
Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden

‚Artikel 8 Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung


 
 
 


Drucksache 318/11 (Beschluss)

... (unerlaubte Einreise und Aufenthalt entgegen einer vorhergehenden Abschiebung, Zurückweisung etc.). Die in § 95 Absatz 2 Nummer 1 AufenthG genannten Straftaten sind höher bestraft als die in § 95 Absatz 1 AufenthG genannten. Das hätte zur Folge, dass derjenige, der ein schwerwiegenderes Delikt begeht, nicht in der Warndatei gespeichert wird. Mit der Einfügung der Katalogstraftat des § 95 Absatz 2 Nummer 1 AufenthG in Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a des Gesetzentwurfs wird dies behoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 318/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a VWDG

2. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 72a AufenthG


 
 
 


Drucksache 260/11

... (7) Unbeschadet dieses Abkommens wird es IRENA nicht zulassen, dass das IITC-Gelände für Personen, gegen die ein strafrechtliches Urteil ergangen ist oder die verfolgt werden, nachdem sie auf frischer Tat betroffen wurden, oder gegen die von den zuständigen Behörden ein Haftbefehl, eine Auslieferungsanordnung oder ein Ausweisungs- oder Abschiebungsbeschluss erlassen worden ist, eine Zuflucht vor der Justiz wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 260/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zweck und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 3
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

Artikel 4
Unverletzlichkeit des IITC-Geländes

Artikel 5
Recht und Autorität auf dem IITC-Gelände

Artikel 6
Schutz des IITC-Geländes und seiner Umgebung

Artikel 7
Unverletzlichkeit der Archive und aller Dokumente

Artikel 8
Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte

Artikel 9
Befreiung von Steuern und Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Artikel 10
Öffentliche und sonstige Dienstleistungen für das IITC-Gelände

Artikel 11
Erleichterungen im Nachrichtenverkehr

Artikel 12
Vorrechte und Immunitäten von Delegierten

Artikel 13
Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen für das IRENA-Personal

Artikel 14
Berater und Sachverständige, die Aufträge durchführen

Artikel 15
Ortskräfte, die nach Stunden bezahlt werden

Artikel 16
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

Artikel 17
Notifikation

Artikel 18
Einreise in das Gastland und Ausreise aus dem Gastland sowie Freizügigkeit und Aufenthalt im Gastland

Artikel 19
Ausweise

Artikel 20
Flagge, Emblem und Kennzeichen

Artikel 21
Soziale Sicherheit

Artikel 22
Zugang zum Arbeitsmarkt für Familienmitglieder

Artikel 23
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 24
Schlussbestimmungen

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 375/11

... kann die Sicherungshaft bis zu sechs Monaten angeordnet und in Fällen, in denen der Ausländer seine Abschiebung verhindert, um höchstens zwölf Monate auf insgesamt achtzehn Monate verlängert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 375/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 264/11

... a) zur Bescheinigung der Aussetzung der Abschiebung das in Anlage D11 abgedruckte Muster,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 264/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Sechste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Unterabschnitt 1
Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 4 sowie nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes.

§ 45a
Gebühren für den elektronischen Identitätsnachweis

§ 45b
Gebühren für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen

§ 45c
Gebühr bei Neuausstellung

§ 57a
Pflichten der Inhaber von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes

Unterabschnitt 1
Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 4 sowie nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes.

§ 61h
Anwendung der Personalausweisverordnung

§ 76a
Form und Verfahren der Datenübermittlung im Ausländerwesen

Anlage
D1 Ausweisersatz gemäß § 48 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 78a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes

Anlage
D11a Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes

Anlage
D14a Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes

Anlage
D 17 Aufkleber zur Anschriftenänderung (§ 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes)

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

II. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

III. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

IV. Folgen für die nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 11

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummern 17 bis 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Artikel 2

Anlage
D1 Ausweisersatz gemäß § 48 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 78a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes

Anlage
D1 1a Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes

Anlage
D1 4a Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes

Anlage
D 17 Aufkleber zur Anschriftenänderung (§ 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes)

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz Nr. 1654: Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung


 
 
 


Drucksache 112/1/11

... 3. Zur Empfehlung 7 weist der Bundesrat darauf hin, dass die Höchsthaftdauer in Artikel 15 Absatz 5 und 6 der Richtlinie 2008/115/EG festgelegt ist. Der Bundesrat lehnt eine darunter liegende feste Haftzeit ab. In der Praxis ist die Abschiebungshaft das letzte Mittel, um die vollziehbare Ausreise Ausreisepflichtiger durchzusetzen. Sie ist in den weit überwiegenden Fällen auf wenige Tage oder Wochen beschränkt. Im Fall längerer Haftzeiten haben die Abschiebungsgefangenen dies in der Regel selbst zu vertreten, etwa aufgrund falscher Angaben zu Identität oder Staatsangehörigkeit.



Drucksache 538/11

... 4. Die ganz überwiegende Zahl der Optionspflichtigen ist in Deutschland verwurzelt und wird auch bei einer Entscheidung für ihre ausländische Staatsbürgerschaft dauerhaft Teil der deutschen Gesellschaft bleiben, zumal eine Abschiebung der im Bundesgebiet geborenen und aufgewachsenen Personen nur unter sehr erschwerten Voraussetzungen möglich ist. Es ist integrationspolitisch nicht wünschenswert, sie nach dem Ausländerrecht zu behandeln und ihnen die an die deutsche Staatsangehörigkeit geknüpften politischen Teilhaberechte zu verwehren, nur weil sie nicht oder zugunsten ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit optiert haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 538/11




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A Allgemeiner Teil

B Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 773/11

... 1. die Abschiebung durch falsche Angaben, durch Täuschungen über die Identität oder Staatsangehörigkeit oder Nichterfüllung zumutbarer Anforderungen an die Mitwirkung bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen verhindert oder verzögert,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 773/11




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Verwaltungsaufwand

3. Auswirkungen auf die private Wirtschaft

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 25b
Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Ausgangslage

B. Im Einzelnen

Zu Ziffer 2.

Zu § 25b

Zu Ziffer 1

Zu Ziffer 2

Zu Ziffer 3

Zu Ziffer 4

Zu Ziffer 5

Zu Ziffer 6

Zu § 25b

Zu Ziffer 1

Zu Ziffer 2

Zu Ziffer 3

Zu § 25b

Zu § 25b

Zu § 25b

Zu § 25b

Zu § 25b

Zu Ziffer 3.

Zu Ziffer 4.

Zu Ziffer 5.


 
 
 


Drucksache 704/1/10

... 3. der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Vollendung des 15. und vor Vollendung des 2 1. Lebensjahres gestellt wird und gewährleistet erscheint, dass er sich aufgrund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann. Solange sich der Jugendliche oder der Heranwachsende in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befindet, schließt die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen zur Sicherstellung des eigenen Lebensunterhalts die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht aus. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist zu versagen, wenn die Abschiebung aufgrund eigener falscher Angaben des Ausländers oder aufgrund seiner Täuschung über seine Identität oder Staatsangehörigkeit ausgesetzt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 704/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 a - neu - § 25a - neu - AufenthG , Nummer 2b - neu - § 29 Absatz 3 Satz 3 AufenthG und Nummer 6a - neu - § 60a Absatz 2b - neu - AufenthG

§ 25a
Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 a - neu - § 25a - neu - AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 51 Absatz 4 Satz 2 AufenthaltG

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 51 Absatz 4 Satz 3 - neu - AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 61 Absatz 1 AufenthG

'Artikel 3 Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Zu Artikel 3

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 61 Absatz 1 Satz 4 und 5 - neu - AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 1 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 3 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 3 AufenthG

12. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 58 Absatz 6 AsylVfG

13. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 536/10

... Absatz 4 entspricht dem bisherigen § 78 Absatz 6. Die Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) kann nach § 48 Absatz 2 weiterhin als Ausweisersatz Verwendung finden. Hierbei wird das entsprechende Klebeetikett (Anlage D2a zu § 58 Satz 1 Nummer 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 536/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 78
Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium

§ 78a
Vordrucke für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen, Ausweisersatz und Bescheinigungen

§ 105b
Übergangsvorschrift für Aufenthaltstitel nach einheitlichem Vordruckmuster

Artikel 2
Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU

Artikel 3
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 8

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nr. 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu § 63

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz, Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz Nr. 1331: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 38012008 vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 103012002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige


 
 
 


Drucksache 704/10 (Beschluss)

... 3. der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Vollendung des 15. und vor Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt wird und gewährleistet erscheint, dass er sich aufgrund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann. Solange sich der Jugendliche oder der Heranwachsende in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befindet, schließt die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen zur Sicherstellung des eigenen Lebensunterhalts die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht aus. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist zu versagen, wenn die Abschiebung aufgrund eigener falscher Angaben des Ausländers oder aufgrund seiner Täuschung über seine Identität oder Staatsangehörigkeit ausgesetzt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 704/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 a - neu - § 25a - neu - AufenthG , Nummer 2b - neu - § 29 Absatz 3 Satz 3 AufenthG und Nummer 6a - neu - § 60a Absatz 2b - neu - AufenthG

§ 25a
Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 51 Absatz 4 Satz 2 AufenthaltG

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 61 Absatz 1 Satz 4 und 5 - neu - AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 1 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 3 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 88a Absatz 1 Satz 3 AufenthG

8. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 58 Absatz 6 AsylVfG


 
 
 


Drucksache 100/10

... Absatz 1: Präzisierung der Rückführungspolitik der EU, Finanzbestimmungen und Einfügung der Möglichkeit, dass ein Mitgliedstaat die Agentur um die Koordinierung einer Rückführungsaktion ersuchen kann Absätze 2-3: Verpflichtung der Agentur zur Annahme eines Verhaltenskodexes, der bei der Durchführung gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen gilt und in den auch die Themen Überwachung von Abschiebungen und Achtung der Grundrechte Eingang finden Absatz 4: Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Agentur über ihre geplanten Rückführungsaktionen und den Umfang der von der Agentur geforderten Unterstützung zu informieren. Verpflichtung der Agentur zur Erstellung eines fortlaufenden Einsatzplans nach den Vorgaben des Verwaltungsrats.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/10




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Bestimmungen

2. Konsultation beteiligter Kreise und Folgenabschätzung

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Zusammenfassung

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

4 Verhältnismäßigkeitsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Informationen

Vereinigtes Königreich und Irland

5 Dänemark

Island und Norwegen

5 Schweiz

5 Liechtenstein

Genauer Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen

Artikel 1
– Errichtung der Agentur

Artikel 1a
– Begriffsbestimmungen

Artikel 2
– Wesentliche Aufgaben

Artikel 3
– Gemeinsame Aktionen und Pilotprojekte an den Außengrenzen

Artikel 3a
– Organisatorische Aspekte gemeinsamer Aktionen und Pilotprojekte (neu)

Artikel 3b
– Zusammensetzung und Einsatz von FRONTEX-Unterstützungsteams (neu)

Artikel 4
– Risikoanalyse

Artikel 5
– Ausbildung

Artikel 6
– Forschung

Artikel 7
– Technische Ausrüstung

Artikel 8
– Unterstützung von Mitgliedstaaten in einer Situation, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung an den Außengrenzen erfordert

Artikel 8e
– Einsatzplan

Artikel 8h
– Kosten

Artikel 9
– Zusammenarbeit bei der Rückführung

Artikel 11
– Informationsaustausch

Artikel 11a
– Datenschutz (neu)

Artikel 11b
– Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen (neu)

Artikel 13
– Zusammenarbeit mit Agenturen und Einrichtungen der Europäischen Union und internationalen Organisationen

Artikel 14
– Erleichterung der operativen Zusammenarbeit mit Drittstaaten und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von Drittstaaten

Artikel 15a
– Sitzabkommen (neu)

Artikel 17
– Personal

Artikel 20
– Befugnisse des Verwaltungsrats

Artikel 21
– Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 25
– Aufgaben und Befugnisse des Direktors

Vorschlag

Artikel 1
Geänderter Text

Artikel 3
Gemeinsame Aktionen und Pilotprojekte an den Außengrenzen

Artikel 3a
Organisatorische Aspekte gemeinsamer Aktionen und Pilotprojekte

Artikel 3b
Zusammensetzung und Einsatz von FRONTEX-Unterstützungsteams

Artikel 3c
Anweisungen für die FRONTEX-Unterstützungsteams

Artikel 4
Risikoanalyse

Artikel 6
Verfolgung und Beteiligung an der Forschungsarbeit

Artikel 7
Technische Ausrüstung

Artikel 9
Zusammenarbeit bei der Rückführung

Artikel 11
Systeme für den Informationsaustausch

Artikel 11a
Datenschutz

Artikel 11b
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache

Artikel 13
Zusammenarbeit mit Agenturen und Einrichtungen der Europäischen Union und internationalen Organisationen

Artikel 14
Erleichterung der operativen Zusammenarbeit mit Drittstaaten und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von Drittstaaten

Artikel 15a
Sitzabkommen

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 142/10

... 4. Die ganz überwiegende Zahl der Optionspflichtigen ist in Deutschland verwurzelt und wird auch bei einer Entscheidung für ihre ausländische Staatsbürgerschaft dauerhaft Teil der deutschen Gesellschaft bleiben, zumal eine Abschiebung der im Bundesgebiet geborenen und aufgewachsenen Personen nur unter sehr erschwerten Voraussetzungen möglich ist. Es ist integrationspolitisch nicht wünschenswert, sie nach dem Ausländerrecht zu behandeln und ihnen die an die deutsche Staatsangehörigkeit geknüpften politischen Teilhaberechte zu verwehren, nur weil sie nicht oder zugunsten ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit optiert haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A Allgemeine Begründung

Optionspflicht zu verknüpfen.

B Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 475/09

... " betrifft; fordert die Kommission darüber hinaus auf zu ermitteln, ob funktionierende konkrete Verfahrensgarantien, Rechtsschutzmechanismen und Möglichkeiten bestehen, Klage gegen Abschiebungsanordnungen zu erheben; erinnert daran, dass jegliche Einschränkung des Grundrechts auf Freizügigkeit restriktiv ausgelegt werden muss;



Drucksache 791/09 (Beschluss)

... 7. Die Verschärfung der Voraussetzungen, wonach Antragsteller auf internationalen Schutz nur auf inländische Fluchtalternativen verwiesen werden können, wenn sie sicher und legal in diesen Landesteil reisen können (Artikel 8 Absatz 1), geht nach Ansicht des Bundesrates zu weit. Die Flüchtlingsanerkennung bzw. Schutzgewährung ist erst dann gerechtfertigt, wenn feststeht, dass dem Betroffenen die Rückkehr in eine sichere Region des Heimatstaates dauerhaft nicht zumutbar möglich ist. Die nur vorübergehende Unmöglichkeit der Rückreise (z.B. unterbrochene Reiseverbindungen, behebbare Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Reisepapieren) kann hierfür nicht ausreichen, sondern begründet lediglich ein vorübergehendes Abschiebungshindernis (vgl. BVerwG vom 29. Mai 2008, BVerwGE 131, 186 ff).



Drucksache 616/09 (Beschluss)

... 60. Der Bundesrat begrüßt das Ziel der Kommission, die illegale Einwanderung wirkungsvoll einzudämmen (Nummer 5.1.4 der Mitteilung). Er teilt die Position, dass der Verstärkung der operativen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten hierbei große Bedeutung zukommt. Er unterstützt die Bemühungen um eine gegenseitige Anerkennung von Rückführungsentscheidungen durch Regelungen auf Gemeinschaftsebene. Die Aufstellung gemeinsamer Standards für die Aufnahme illegaler Einwanderer, bei denen ein Abschiebungshindernis besteht, wird hingegen mangels Gemeinschaftskompetenz abgelehnt. Auch nach Inkrafttreten des in Ratifizierung befindlichen Vertrags von Lissabon erstreckt sich die Gemeinschaftskompetenz ausschließlich auf die Festlegung der Rechte von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten (siehe Artikel 79 Absatz 2 Buchstabe b). Unabhängig davon weist der Bundesrat darauf hin, dass nicht zu erkennen ist, inwieweit derartige Regelungen zwingend auf Gemeinschaftsebene erforderlich sind, so dass eine Verletzung des Grundsatzes der Subsidiarität festzustellen ist. Der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/09 (Beschluss)




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

2 V.

2 VI.


 
 
 


Drucksache 587/09

... Die Vollstreckung der Untersuchungshaft geht der Vollstreckung der Auslieferungshaft, der vorläufigen Auslieferungshaft, der Abschiebungshaft und der Zurückweisungshaft vor. Die Vollstreckung anderer freiheitsentziehender Maßnahmen geht der Vollstreckung von Untersuchungshaft vor, es sei denn, das Gericht trifft eine abweichende Entscheidung, weil der Zweck der Untersuchungshaft dies erfordert."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 587/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 114a

§ 114b

§ 114c

§ 114d

§ 114e

§ 116b

§ 119

§ 119a

Artikel 1a
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung

§ 13
Übergangsregelung zum Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts

Artikel 2
Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

§ 72b
Verkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand

§ 89b
Ausnahme vom Jugendstrafvollzug

Vierter Unterabschnitt Untersuchungshaft

§ 89c
Vollstreckung der Untersuchungshaft

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Artikel 5
Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes

Artikel 6
Folgeänderungen

Artikel 7
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 8
Inkrafttreten; Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 616/1/09

... 63. Der Bundesrat begrüßt das Ziel der Kommission, die illegale Einwanderung wirkungsvoll einzudämmen (Nummer 5.1.4 der Mitteilung). Er teilt die Position, dass der Verstärkung der operativen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten hierbei große Bedeutung zukommt. Er unterstützt die Bemühungen um eine gegenseitige Anerkennung von Rückführungsentscheidungen durch Regelungen auf Gemeinschaftsebene. Die Aufstellung gemeinsamer Standards für die Aufnahme illegaler Einwanderer, bei denen ein Abschiebungshindernis besteht, wird hingegen mangels Gemeinschaftskompetenz abgelehnt. Auch nach Inkrafttreten des in Ratifizierung befindlichen Vertrags von Lissabon erstreckt sich die Gemeinschaftskompetenz ausschließlich auf die Festlegung der Rechte von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten (siehe Artikel 79 Absatz 2 Buchstabe b). Unabhängig davon weist der Bundesrat darauf hin, dass nicht zu erkennen ist, inwieweit derartige Regelungen zwingend auf Gemeinschaftsebene erforderlich sind, so dass eine Verletzung des Grundsatzes der Subsidiarität festzustellen ist. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, etwaigen Bestrebungen zur Aufenthaltsverfestigung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen, die ihre Rückführung häufig durch Verletzung von Mitwirkungspflichten - insbesondere bei der Passbeschaffung - unmöglich machen, entschieden entgegenzuwirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/1/09




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

2 V.

2 VI.


 
 
 


Drucksache 69/1/09

... es (Abschiebungsanordnung "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 89a Absatz 1 Satz 2 StGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 89a Absatz 1 Satz 2 StGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 89a Absatz 2 Nummer 1 StGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 89a Absatz 2 Nummer 3 StGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 89a Absatz 2 Nummer 3 StGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 89a und § 91 StGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 89b Absatz 1 StGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 89b Absatz 1 StGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 89b Absatz 1a - neu - StGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 91 Absatz 1 Nummer 1 StGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 129 Absatz 1 StGB Nummer 5b - neu - § 129a Absatz 5 Satz 2 StGB

12. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 100a Absatz 2 Nummer 1 StPO

13. Zu Artikel 4 Absatz 5 Nummer 2 § 54 Nummer 5b Halbsatz 2 AufenthG


 
 
 


Drucksache 616/09

... Die Arbeiten zur Einführung einer wirksamen Abschiebungs- und Rückführungspolitik müssen unter Wahrung der Menschenrechte und der Menschenwürde fortgesetzt werden. Im Dezember 2010 tritt die Rückführungsrichtlinie in Kraft. Ihre Umsetzung wird insbesondere im Hinblick auf die wirksame Vollstreckung von Abschiebemaßnahmen sowie auf Inhaftnahme, Rechtsbehelfe und die Behandlung von schutzbedürftigen Personen genau verfolgt werden. Ergänzend ist außerdem eine Verstärkung der operativen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten vorzusehen. Ausgehend von einer Evaluierung dieser Vorschriften muss auf längere Sicht der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Abschiebungsentscheidungen konkret ausgestaltet werden. Dank der obligatorischen Aufnahme von Einreiseverboten in das SIS wird dieser Grundsatz seine volle Wirkung entfalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/09




Mitteilung

1. Einleitung

Ein neues Mehrjahresprogramm

Die politischen Prioritäten

Die Instrumente

2. Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten

2.1. Uneingeschränkte Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit

2.2. Zusammenleben in einem Raum, in dem die Vielfalt respektiert und Schutzbedürftige geschützt werden

2.3. Schutz personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre

2.4. Aktive Teilhabe am demokratischen Leben der Union

2.5. Schutz in Drittländern

2.6. Ausbau des Zivilschutzes

3. Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit

3.1. Weitere Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung

3.2. Stärkung des Vertrauens

3.3. Schaffung eines gemeinsamen Sockels an Mindestnormen

3.4. Die Vorteile eines europäischen Rechtsraums für die Bürger

3.4.1. Erleichterung des Zugangs zur Justiz

3.4.2. Unterstützung der Wirtschaft

3.5. Stärkung der internationalen Präsenz der EU in rechtlichen Fragen

4. Ein Europa, das Schutz bietet

4.1. Ausbau des Instrumentariums

4.1.1. Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitskultur

4.1.2. Informationsmanagement

4.1.3. Mobilisierung der erforderlichen technischen Instrumente

4.2. Wirksame Strategien

4.2.1. Wirksamere Zusammenarbeit der Polizeibehörden in Europa

4.2.2. Eine Strafjustiz zum Schutz der Bürger

4.2.3. Bessere Sicherung des Zugangs zur EU

4.2.3.1. Kontrolle und Überwachung der Grenzen

4.2.3.2. Informationssysteme

4.2.3.3. Visumpolitik

4.3. Gemeinsame Ziele

4.3.1. Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität

5 Menschenhandel

Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie

5 Cyberkriminalität

5 Wirtschaftskriminalität

Strategie zur Drogenbekämpfung

4.3.2. Verringerung der terroristischen Bedrohung

5. Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität

5.1. Eine dynamische Einwanderungspolitik

5.1.1. Konsolidierung des globalen Ansatzes

5.1.2. Eine konzertierte Politik im Einklang mit den Arbeitsmarktbedürfnissen

5.1.3. Eine proaktive Politik auf der Grundlage einer europäischen Rechtsstellung für legale Einwanderer

5.1.4. Wirkungsvollere Eindämmung der illegalen Einwanderung

5.2. Asyl: ein gemeinsamer Raum für Schutz und Solidarität

5.2.1. Ein einziger Raum für Schutz

5.2.2. Teilung der Verantwortung sowie Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten

5.2.3. Solidarität mit Drittländern

6. Schlussfolgerung

Anhang
Künftige Handlungsschwerpunkte

Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten

4 Grundrechte

4 Freizügigkeit

Achtung der Vielfalt

Schutzbedürftige Personen

4 Datenschutz

Teil habe
am demokratischen Leben

Konsularischer Schutz

Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit

Ein Europa, das Schutz bietet

Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität


 
 
 


Drucksache 670/09

... 7.1.1.2 Die Ausreisepflicht kann sofort durchgesetzt werden, es sei denn, es werden Rechtsmittel eingelegt (vgl. Nummer 7.1.5). Bis zu dieser Gesetzesänderung durch das Richtlinienumsetzungsgesetz ergaben sich in der Praxis Probleme daraus, dass die Ausreisepflicht für Unionsbürger erst entstand, wenn die Unanfechtbarkeit der Feststellungsentscheidung eingetreten war. Beim Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit erwies sich die damit verbundene zeitliche Verzögerung als zusätzliche Hürde für die Aufenthaltsbeendigung. Da die Freizügigkeitsrichtlinie keine Vorgaben zum Zeitpunkt macht, in dem die Ausreisepflicht entstehen muss, gibt sie ein Erfordernis der Unanfechtbarkeit nicht vor. Sie verlangt lediglich in Artikel 31 Absatz 2, dass eine Abschiebung nicht erfolgen darf, wenn ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt wurde und über diesen noch nicht erstinstanzlich entschieden worden ist. Mit der gesetzlichen Änderung wird das Entstehen der Ausreisepflicht zeitlich vorverlagert. Mit wirksamer Bekanntgabe der Feststellung des Verlustes des Rechts auf Einreise und Aufenthalt ist der Betroffene nach § 7 Absatz 1 ausreisepflichtig. Diese bestehende Ausreisepflicht ist allerdings nicht vollziehbar, wenn eine Klage, die aufschiebende Wirkung entfaltet, gegen die Feststellung eingelegt wird. Nur die - aufgrund der Gesetzesänderung mögliche - Anordnung der sofortigen Vollziehung der Feststellung kann die vollziehbare Ausreisepflicht als Abschiebungsvoraussetzung vor Eintritt der Unanfechtbarkeit erreichen. Das besondere Vollzugsinteresse muss eingehend dargelegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

0 Vorbemerkung

0.1 Allgemeines

0.2 Gemeinschaftsrecht

1 Zu § 1 Anwendungsbereich

2 Zu § 2 Recht auf Einreise und Aufenthalt

2.1 Freizügigkeitsrecht

2.2 Freizügigkeitsberechtigte

2.3 Aufrechterhaltung des Freizügigkeitsrechts für Erwerbstätige

2.4 Einreise und Aufenthalt

2.5 Aufenthaltsrecht bis zu drei Monaten

2.6 Gebührenfreie Ausstellung der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht und des Visums

3 Zu § 3 Familienangehörige

3.0 Allgemeines

3.1 Voraussetzungen des abgeleiteten Aufenthaltsrechts von Familienangehörigen

3.2 Begriff des Familienangehörigen

3.3 Hinterbliebene eines Unionsbürgers

3.4 Aufenthaltsrecht für Kinder und sorgeberechtigten Elternteil nach Tod oder Wegzug des Unionsbürgers

3.5 Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Unionsbürgers bei Scheidung oder Aufhebung der Ehe

3.6 Recht auf Einreise und Aufenthalt von Lebenspartnern eines Unionsbürgers

4 Zu § 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte

4.1 Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts

4.2 Familienangehörige von studierenden Unionsbürgern

4a Zu § 4a Daueraufenthaltsrecht

4a.0 Allgemeines

4a.1 Allgemeine Voraussetzungen

4a.2 Daueraufenthaltsrecht bei Beendigung einer Erwerbstätigkeit

4a.3 Familienangehörige verstorbener Unionsbürger

4a.4 Familienangehörige daueraufenthaltsberechtigter Unionsbürger

4a.5 Familienangehörige nach § 3 Absatz 3 bis 5

4a.6 Abwesenheitszeiten

4a.7 Verlust

5 Zu § 5 Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht, Aufenthaltskarten

5.0 Allgemeines

5.1 Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht

5.2 Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern

5.3 Glaubhaftmachung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen

5.4 Überprüfung des Fortbestands der Ausstellungsvoraussetzungen

5.5 Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts

5.6 Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts

5.7 Verlust des Daueraufenthaltsrechts

5a Zu § 5a Vorlage von Dokumenten

5a.0 Allgemeines

5a.1 Dokumente, deren Vorlage von Unionsbürgern verlangt werden kann

5a.2 Dokumente, deren Vorlage von Familienangehörigen eines Unionsbürgers verlangt werden kann

6 Zu § 6 Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt

6.0 Allgemeines

6.1 Verlustgründe

6.2 Verlust nach einer strafrechtlichen Verurteilung

6.3 Ermessenserwägungen

6.4 Verlust nach Erwerb des Daueraufenthaltsrechts

6.5 Verlust bei zehnjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet und bei Minderjährigen

6.6 Nicht belegt.

6.7 Nicht belegt.

6.8 Anhörung

7 Zu § 7 Ausreisepflicht

7.1 Allgemeines

7.2 Wiedereinreisesperre

8 Zu § 8 Ausweispflicht

8.1 Ausweispflichten

8.2 Erhebung und Abgleich biometrischer Daten

9 Zu § 9 Strafvorschriften

10 Zu § 10 Bußgeldvorschriften

11 Zu § 11 Anwendung des Aufenthaltsgesetzes

11.0 Allgemeines

11.1 Anwendbare Bestimmungen des AufenthG

11.2 Anwendbarkeit des AufenthG bei Feststellung von Nichtbestehen oder Verlust des Freizügigkeitsrechts

11.3 Anrechnung von Zeiten rechtmäßigen Aufenthalts nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU

12 Zu § 12 Staatsangehörige der EWR-Staaten

13 Zu § 13 Staatsangehörige der Beitrittstaaten

13.0 Die Unionsbürger aus den mit Wirkung zum 1. Mai 2004 bzw. 1. Januar 2007 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten

13.1 Auswirkungen der Übergangsregelung auf das Aufenthaltsrecht

13.2 Anwendung der Übergangsregelung im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit

13.3 Anwendung der Übergangsregelung im Bereich der Dienstleistungsfreiheit

14 Zu § 14 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren

15 Zu § 15 Übergangsregelung

Artikel 2
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 756: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, zum Freizügigkeitsgesetz/EU und zum Ausländerzentralregistergesetz


 
 
 


Drucksache 493/09

... C. in der Erwägung, dass der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte die irakische Regierung mit Schreiben vom 15. Oktober 2008 nachdrücklich aufgefordert hat, die Bewohner des Lagers Ashraf vor Abschiebung, Ausweisung oder zwangsweiser Rückführung, die einen Verstoß gegen den Grundsatz des Non-Refoulement darstellen würde, zu schützen und auf jegliche Maßnahme zu verzichten, die ihr Leben oder ihre Sicherheit gefährden würde,



Drucksache 668/09

... - Erlass einer Ausreiseaufforderung sowie Androhung, Anordnung und Vollzug der Abschiebung,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 668/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

0. Vorbemerkung

1. Zu § 1 Absatz 1 - Registerbehörde, Bestandteile, Zweck des Registers

2. Zu § 2 - Anlass der Speicherung

2.1 Zu § 2 Absatz 1

2.2 Zu § 2 Absatz 2

2.2.1 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 1

2.2.2 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 3

2.2.3 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 4

2.2.4 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 7

2.2.5 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 13

2.2.6 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 14

3. Zu § 3 - Allgemeiner Inhalt

3.1 Zu § 3 Nummer 1/§ 1 AZRG-DV i. V. m. Anlage I Nummer 1 Spalte A

3.2 Zu § 3 Nummer 2

3.3 Zu § 3 Nummer 4

3.4 Zu § 3 Nummer 5

3.5 Zu § 3 Nummer 5a

3.6 Zu § 3 Nummer 6

4. Zu § 4 - Übermittlungssperren

4.1 Zu § 4 Absatz 1

4.2 Zu § 4 Absatz 2

4.3 Zu § 4 Absatz 3

4.4 Zu § 4 Absatz 4

5. Zu § 5 - Suchvermerke

5.1 Zu § 5 Absatz 1

5.2 Zu § 5 Absatz 3

5.3 Zu § 5 Absatz 4

5.4 Zu § 5 Absatz 5

6. Zu § 6 - Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung

6.1 Zu § 6 Absatz 2

6.2 Zu § 6 Absatz 5

7. Zu § 7 - Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe

8. Zu § 8 - Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege

8.1 Zu § 8 Absatz 1

8.2 Zu § 8 Absatz 2

8.3 Zu § 8 Absatz 3

9. Zu § 9 Absatz 2 – Datenschutzkontrolle, Sicherung und Löschung von Aufzeichnungen zu Protokolldaten

9.1 Zu § 9 Absatz 2 Satz 2 - Datenschutzkontrolle

9.2 Zu § 9 Absatz 2 Satz 3 - Sicherung und Löschung von Aufzeichnungen zu Protokolldaten

10. Zu § 10 - Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung

10.1 Zu § 10 Absatz 1

10.2 Zu § 10 Absatz 2 und 3

10.3 Zu § 10 Absatz 6

11. Zu § 11 - Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten

11.1 Zu § 11 Absatz 1

11.2 Zu § 11 Absatz 2

12. Zu § 12 - Gruppenauskunft

12.1 Zu § 12 Absatz 1

12.2 Zu § 12 Absatz 2

13. Zu § 13 - Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung

13.1 Zu § 13 Absatz 1

13.2 Zu § 13 Absatz 2

14. Zu § 14 Absatz 2 - Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen frühere Namen und Suchvermerke

15. Zu § 15 Absatz 1 Nummer 6 - Datenübermittlung an oberste Bundes- und Landesbehörden

16. Zu § 16 - Datenübermittlung an Gerichte

16.1 Zu § 16 Absatz 2

16.2 Zu § 16 Absatz 3

17. Zu § 17 Datenübermittlung an das Zollkriminalamt

18. Zu § 18 - Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung

19. Zu § 19 Absatz 1 - Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden

21. Zu § 21 - Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

21.1 Zu § 21 Absatz 2

21.2 Zu § 21 Absatz 3

22. Zu § 22 - Abruf im automatisierten Verfahren

22.1 Zu § 22 Absatz 1

22.2 Zu § 22 Absatz 2

22.3 Zu § 22 Absatz 3

23. Zu § 23 - Statistische Aufbereitung der Daten

23.1 Zu § 23 Absatz 1

23.2 Zu § 23 Absatz 2

24. Zu § 24 - Planungsdaten

25. Zu § 25 - Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen

25.1 Zu § 25 Absatz 1

25.2 Zu § 25 Absatz 2

25.3 Zu § 25 Absatz 3

25.4 Zu § 25 Absatz 4

26. Zu § 26 - Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen

26.1. Die Abwägungsklauseln in §§ 4b und 4c BDSG sind zu berücksichtigen. Mit der Einholung des Einverständnisses der Stelle, die dem Register die Daten übermittelt hat i.d.R. die Ausländerbehörde , soll der Verantwortungsteilung zwischen dem Register und der datenübermittelnden Stelle Rechnung getragen werden. Die Beteiligung soll gewährleisten, dass in die Entscheidung über die grenzüberschreitende Übermittlung die individuellen Belange des betroffenen Ausländers einfließen können. Die zuständigen Ausländer- Behörden verfügen im Regelfall über die erforderlichen Informationen und können sich gegebenenfalls auch an den Ausländer wenden.

27. Zu § 27 Absatz 2 – Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen Anhörung, Aufzeichnung

29. Zu 29 Absatz 1 - Inhalt

29.1 Zu § 29 Absatz 1 Nummer 1

29.2 Zu § 29 Absatz 1 Nummer 1a

31. Zu § 31 Absatz 1 - Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung

32. Zu § 32 Absatz 2 – Datenübermittlung im Visumverfahren

34. Zu § 34 - Auskunft an den Betroffenen

34.1 Zu § 34 Absatz 1 / § 15 AZRG-DV

34.2 Zu § 34 Absatz 2

34.3 Zu § 34 Absatz 4

34.4 Zu § 34 Absatz 5

35. Zu § 35 - Berichtigung

36. Zu § 36 - Löschung

36.1 Zu § 36 Absatz 1

36.2 Zu § 36 Absatz 1 und 2

36.3 Zu § 36 Absatz 3

37. Zu § 37 - Sperrung

37.1 Zu § 37 Absatz 1

37.2 Zu § 37 Absatz 2

38. Zu § 38 Absatz 1 - Unterrichtung beteiligter Stellen

Artikel 2
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 756: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, zum Freizügigkeitsgesetz/EU und zum Ausländerzentralregistergesetz


 
 
 


Drucksache 69/09 (Beschluss)

... es (Abschiebungsanordnung "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 89a Absatz 2 Nummer 3 StGB

2. Zu Artikel 4 Absatz 5 Nummer 2 § 54 Nummer 5b Halbsatz 2 AufenthG


 
 
 


Drucksache 791/1/09

... 7. Die Verschärfung der Voraussetzungen, wonach Antragsteller auf internationalen Schutz nur auf inländische Fluchtalternativen verwiesen werden können, wenn sie sicher und legal in diesen Landesteil reisen können (Artikel 8 Absatz 1), geht nach Ansicht des Bundesrates zu weit. Die Flüchtlingsanerkennung bzw. Schutzgewährung ist erst dann gerechtfertigt, wenn feststeht, dass dem Betroffenen die Rückkehr in eine sichere Region des Heimatstaates dauerhaft nicht zumutbar möglich ist. Die nur vorübergehende Unmöglichkeit der Rückreise (z.B. unterbrochene Reiseverbindungen, behebbare Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Reisepapieren) kann hierfür nicht ausreichen, sondern begründet lediglich ein vorübergehendes Abschiebungshindernis (vgl. BVerwG vom 29. Mai 2008, BVerwGE 131, 186 ff).



Drucksache 187/09

... (1) Ein Vertragsstaat darf eine Person nicht in einen anderen Staat ausweisen, abschieben an diesen übergeben oder ausliefern, wenn stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass sie dort Gefahr liefe, Opfer eines Verschwindenlassens zu werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 187/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

3 Präambel

Teil I

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Teil II

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35

Artikel 36

Teil III

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Artikel 40

Artikel 41

Artikel 42

Artikel 43

Artikel 44

Artikel 45

Denkschrift

A. Allgemeines

Entstehungsgeschichte des Übereinkommens

Verhältnis zu anderen internationalen Übereinkommen

3 Würdigung

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

3 Präambel

Zu den einzelnen Artikeln

Zu Teil I

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 25

Zu Teil II

Zu Artikel 26

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 29

Zu den Artikeln 30

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 5

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Teil III

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 3

Zu Artikel 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 40

Zu Artikel 41

Zu Artikel 42

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Artikel 43

Zu Artikel 44

Zu Artikel 45

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 319: Gesetz zu dem internationalen Übereinkommen vom 20. Dezember 2006 zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen


 
 
 


Drucksache 647/08

... 4. Die ganz überwiegende Zahl der Optionspflichtigen ist in Deutschland verwurzelt und wird auch bei einer Entscheidung für ihre ausländische Staatsbürgerschaft dauerhaft Teil der deutschen Gesellschaft bleiben, zumal eine Abschiebung der im Bundesgebiet geborenen und aufgewachsenen Personen nur unter sehr erschwerten Voraussetzungen möglich ist. Es ist integrationspolitisch nicht wünschenswert, sie nach dem Ausländerrecht zu behandeln und ihnen die an die deutsche Staatsangehörigkeit geknüpften politischen Teilhaberechte zu verwehren, nur weil sie nicht oder zugunsten ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit optiert haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 647/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A Allgemeine Begründung

B Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 965/1/08

... Darüber hinaus dürfte die Integration von Verfahren zur isolierten Entscheidung über die Gewährung subsidiären Schutzes wegen geltend gemachter zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote, ohne dass ein Asylantrag vorliegt, in das Dublin-System Probleme bereiten. Nach geltender Rechtslage entscheiden über diese Anträge die Ausländerbehörden der Länder nach vorheriger Beteiligung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (§ 72 Absatz 2



Drucksache 965/08 (Beschluss)

... Darüber hinaus dürfte die Integration von Verfahren zur isolierten Entscheidung über die Gewährung subsidiären Schutzes wegen geltend gemachter zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote, ohne dass ein Asylantrag vorliegt, in das Dublin-System Probleme bereiten. Nach geltender Rechtslage entscheiden über diese Anträge die Ausländerbehörden der Länder nach vorheriger Beteiligung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (§ 72 Absatz 2



Drucksache 394/08

... 140. ist sich der Tatsache bewusst, dass die Einwanderungspolitik zu einem vorrangigen Thema auf der Agenda der Innen- und Außenpolitik der Europäischen Union geworden ist und dass die Europäische Union versucht hat, in ihren Texten Einwanderung und Entwicklung miteinander zu verbinden und sicherzustellen, dass die Grundrechte der Einwanderer geachtet werden; vertritt allerdings die Auffassung, dass die Realität vor Ort diese Texte Lügen straft; betont, dass Abkommen im Hinblick auf die Rückübernahme von illegalen Einwanderern mit Ländern abgeschlossen werden müssen, die über die rechtlichen und institutionellen Strukturen verfügen die notwendig sind, um die Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen und den Schutz ihrer Rechte zu bewerkstelligen; hebt hervor, dass sichergestellt werden muss dass solche Rückübernahmeabkommen unter vollständiger Einhaltung des Grundsatzes der Nichtabschiebung durchgeführt werden und der Zugang zu einem fairen Asylverfahren gewährleistet sein muss; fordert eine effektive Überwachung der Behandlung von Personen, die im Rahmen von Rückübernahmeabkommen zurückgeführt werden, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Ketten-Abschiebung ("

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 394/08




Allgemeine Prinzipien und Vorschläge für Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Gewaltlosigkeit

Der EU-Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage

Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien

Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte

Die Todesstrafe

Kinder und bewaffnete Konflikte

2 Menschenrechtsverteidiger

Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern

Genitalverstümmelung bei Frauen und andere schädliche traditionelle Praktiken

Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze

Die Außenhilfeprogramme der Kommission und EIDHR

Wahlhilfe und Wahlbeobachtung

Umsetzung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern

Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming

Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen


 
 
 


Drucksache 270/08

... – unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und insbesondere deren Artikel 18 und 19 betreffend das Recht auf Asyl und den Schutz bei Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung,



Drucksache 168/08

... • als Ausweisersatz erteilte und mit Angaben zur Person und einem Lichtbild versehene Bescheinigungen über einen Aufenthaltstitel oder über die Aussetzung der Abschiebung gemäß § 48 Abs. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG)

Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen und Verpflichtete

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Verpflichtete

Abschnitt 2
Sorgfaltspflichten und interne Sicherungsmaßnahmen

§ 3
Allgemeine Sorgfaltspflichten

§ 4
Durchführung der Identifizierung

§ 5
Vereinfachte Sorgfaltspflichten

§ 6
Verstärkte Sorgfaltspflichten

§ 7
Ausführung durch Dritte

§ 8
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

§ 9
Interne Sicherungsmaßnahmen

Abschnitt 3
Zentralstelle für Verdachtsanzeigen, Anzeigepflichten und Datenverwendung

§ 10
Zentralstelle für Verdachtsanzeigen

§ 11
Anzeige von Verdachtsfällen

§ 12
Verbot der Informationsweitergabe

§ 13
Freistellung von der Verantwortlichkeit

§ 14
Anzeige von Verdachtsfällen durch Behörden

§ 15
Heranziehung und Verwendung von Aufzeichnungen

Abschnitt 4
Aufsicht und Bußgeldvorschriften

§ 16
Aufsicht

§ 17
Bußgeldvorschriften

Artikel 3
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 25c
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 25d
Vereinfachte Sorgfaltspflichten

§ 25e
Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung

§ 25f
Verstärkte Sorgfaltspflichten

§ 25g
Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten

§ 25h
Verbotene Geschäfte

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 80c
Verpflichtete Unternehmen

§ 80d
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 80e
Vereinfachte Sorgfaltspflichten

§ 80f
Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung

Artikel 5
Änderung des Zollverwaltungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 7
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 9
Änderung der Monatsausweisverordnung

Artikel 10
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

Artikel 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

Neufassung des Geldwäschegesetzes

Änderung des Kreditwesengesetzes

Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

VI. Bürokratiekosten

1. Vorbemerkung

2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

a Bürokratiekosten infolge geänderter Informationspflichten

b Bürokratiekosten infolge neuer Informationspflichten

3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

4. Informationspflichten für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

§ 1
(Begriffsbestimmungen)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

§ 2
(Verpflichtete)

Zu Absatz 1

Absatz 2

§ 3
(Allgemeine Sorgfaltspflichten)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Absatz 5

Zu Absatz 6

§ 4
(Durchführung der Identifizierung)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

§ 5
(Vereinfachte Sorgfaltspflichten)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Absatz 4

§ 6
(Verstärkte Sorgfaltspflichten)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Absatz 3

§ 7
(Ausführung durch Dritte)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 8
(Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 9
(Interne Sicherungsmaßnahmen)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 10
(Zentralstelle für Verdachtsanzeigen)

§ 11
(Anzeige von Verdachtsfällen)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

§ 12
(Verbot der Informationsweitergabe)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 13
(Freistellung von der Verantwortlichkeit)

§ 14
(Anzeige von Verdachtsfällen durch Behörden)

§ 15
(Heranziehung und Verwendung von Aufzeichnungen)

§ 16
(Aufsicht)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 17
(Bußgeldvorschriften)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 25c
(Interne Sicherungsmaßnahmen)

Zu Absatz 1

§ 25d
(Vereinfachte Sorgfaltspflichten)

Zu Absatz 2

§ 25e
(Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung)

§ 25f
(Verstärkte Sorgfaltspflichten)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

§ 25g
(Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten)

§ 25h
(Verbotene Geschäfte)

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 80c
(Verpflichtete Unternehmen)

§ 80d
(Interne Sicherungsmaßnahmen)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

§ 80e
(Vereinfachte Sorgfaltspflichten)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 80f
(Vereinfachungen bei der Kundenidentifizierung)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 24. Januar 2008: NKR-Nr. 165: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung


 
 
 


Drucksache 965/08

... nachweisen kann, dass der Antragsteller oder eine andere Person im Sinne von Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d, um dessen/deren Wiederaufnahme er ersucht wurde, nach Rücknahme oder Ablehnung des Antrags das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines Rückführungsbeschlusses oder einer Abschiebungsanordnung verlassen hat

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 965/08




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Gründe und Ziele

- Allgemeiner Kontext

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. Anhörung von interessierten Kreisen

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

1. Anwendungsbereich der Verordnung und Übereinstimmung mit anderen Asylvorschriften

2. Leistungsfähigkeit des Systems

3. Rechtsgarantien für Personen, die dem Dublin-Verfahren unterliegen

4. Einheit der Familie, Souveränitätsklausel und humanitäre Klausel

5. Unbegleitete Minderjährige und andere schutzbedürftige Personen

Zu den im Rahmen des Dublin-Verfahrens Schutzbedürftigen allgemein:

6. Besonderer Druck oder unzureichendes Schutzniveau

- Sprachliche Korrekturen

- Rechtsgrundlage

- Auswirkung des Vorschlags auf Nicht-EU-Mitgliedstaaten, die dem Dublin-System angeschlossen sind

- Subsidiaritätsprinzip

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Auswirkung auf die Grundrechte

Vorschlag

Kapitel I
Zielgegenstand und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definitionen

Kapitel II
Allgemeine Grundsätze und Schutzgarantien

Artikel 3
Verfahren zur Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz

Artikel 4
Recht auf Information

Artikel 5
Persönliches Gespräch

Artikel 6
Garantien für Minderjährige

Kapitel III
Rangfolge der Kriterien Kriterien zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats

Artikel 57
Rangfolge der Kriterien

Artikel 68
Unbegleitete Minderjährige

Artikel 79
Familienangehörige, denen internationaler Schutz gewährt wurde

Artikel 810
Familienangehörige, die internationalen Schutz beantragt haben

Artikel 1115
Abhängige Angehörige

Artikel 1412
Familienverfahren

Artikel 913
Ausstellung von Aufenthaltsiteln oder Visa

Artikel 1014
Einreise und/oder Aufenthalt

Artikel 1115
Visafreie Einreise

Artikel 1216
Antrag im internationalen Transitbereich eines Flughafens

Kapitel IV
Humanitäre Klausel Ermessensklauseln

Artikel 1517
Ermessensklauseln

Artikel 13

Kapitel V
Aufnahme und Wiederaufnahme Pflichten des zuständigen Mitgliedstaats

Artikel 1618
Pflichten des zuständigen Mitgliedstaats

Artikel 19
Übertragung der Zuständigkeit

Kapitel VI
Aufnahme – und Wiederaufnahmeverfahren

Abschnitt I
Einleitung des Verfahrens

Artikel 420

Abschnitt II
Aufnahmeverfahren

Artikel 1721
Aufnahmegesuch

Artikel 1822
Antwort auf ein Aufnahmegesuch

Abschnitt III
Wiederaufnahmeverfahren

Artikel 2023
Wiederaufnahmegesuch

Artikel 24
Antwort auf ein Wiederaufnahmegesuch

Abschnitt IV
Verfahrensgarantien

Artikel 1925
Mitteilung des Überstellungsbeschlusses

Artikel 26
Rechtsbehelf

Abschnitt V
Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Überstellung

Artikel 27
Gewahrsam

Abschnitt VI
Überstellung

Artikel 2819
Modalitäten und Fristen

Artikel 29
Kosten der Überstellung

Artikel 30
Austausch relevanter Informationen vor der Überstellung

Abschnitt VII
Vorläufige Aussetzung von Überstellungen

Artikel 31

Kapitel VIVII
Verwaltungskooperation

Artikel 2132
Informationsaustausch

Artikel 2233

Artikel 2334
Verwaltungsvereinbarungen

Kapitel VIII
Schlichtung

Artikel 3514
Schlichtung

Kapitel VIIIX
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 36
Sanktionen

Artikel 2437
Übergangsmaßnahmen

Artikel 2538
Berechnung der Fristen

Artikel 2639
Geltungsbereich

Artikel 2740
Ausschuss

Artikel 2841
Begleitung und Bewertung

Artikel 42
Statistiken

Artikel 43
Aufhebung

Artikel 2944
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Aufgehobene Verordnung (Gemäß Artikel 43)

Anhang II
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 466/08

... Übereinkommen nur selten eingehalten wird, unter anderem weil der politische Wille fehlt, die Regelungslücken zu schließen und das insbesondere am Phänomen der Flaggenstaaten erkennbare Problem der strukturellen Abschiebung von Verantwortung in der Seeschifffahrt anzugehen,



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.