[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

11 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Abschiebungsgefangene"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 275/1/19

... Artikel 16 Absatz 1 Satz 1 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (im Folgenden: Rückführungsrichtlinie) bestimmt, dass die Inhaftierung von Abschiebungsgefangenen grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen erfolgt. Dieses Trennungsgebot wurde durch § 62a Absatz 1 Satz 1 AufenthG in nationales Recht umgesetzt. Die beabsichtigte Gesetzesänderung setzt das Trennungsgebot für etwa drei Jahre ersatzlos und für sämtliche Abschiebungsgefangene außer Kraft. Auf diese Weise soll unter anderem die Unterbringung von ausreisepflichtigen Familien - einschließlich Kindern - in Justizvollzugsanstalten dem Grunde nach ermöglicht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/1/19




Zu Artikel 1 Nummer 22

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 183/1/17

... Für spezielle Hafteinrichtungen in diesem Sinne enthält § 41 Absatz 1 Nummer 1 BZRG aber keine Regelung. Die Interessenlage ist jedoch, was die Überprüfung der dort tätigen Personen anbelangt, identisch. Auch Abschiebungshafteinrichtungen müssen gegen die Befreiung von Abschiebungsgefangenen, das Ausspähen der Möglichkeiten dazu, die Beschädigung oder Zerstörung von Sicherheits- und sonstigen Einrichtungen und andere kriminelle oder die Sicherheit gefährdende Handlungen geschützt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11 Absatz 1 Satz 1 BZRG

4. Zu Artikel 1 Nummer 9

5. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 41 Absatz 1 Nummer 1 BZRG

6. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 41 Absatz 1 Nummer 1a - neu - BZRG

7. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe d § 52 Absatz 1 Nummer 5 BZRG

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 Nummer 1132 Anlage JVKostG

9. Zu Artikel 3 Änderung der Gewerbeordnung


 
 
 


Drucksache 390/1/17

... Artikel 16 der Richtlinie 2008/115/EG legt fest, dass die Inhaftierung von Abschiebungsgefangenen grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen erfolgt. Sind in einem Mitgliedstaat solche speziellen Hafteinrichtungen nicht vorhanden und muss die Unterbringung in gewöhnlichen Haftanstalten erfolgen, so werden in Haft genommene Drittstaatsangehörige gesondert von den gewöhnlichen Strafgefangenen untergebracht. Nach der Rechtsprechung des EuGH ist der vorhergehende Satz eng auszulegen (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - C-473/13 und C-514/13 -, juris). Dies spricht für eine Erstreckung des Begriffs der Strafgefangenen auf Untersuchungshaftgefangene. Dem Sinn der Richtlinie nach dürfte es darum gehen, ausreisepflichtige Personen nicht dem Regime des Justizvollzuges unterfallen zu lassen - entsprechend sind die Abschiebeeinrichtungen bisher ausgestaltet worden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/1/17




Zu Artikel 1 Nummer 8a


 
 
 


Drucksache 183/17 (Beschluss)

... Für spezielle Hafteinrichtungen in diesem Sinne enthält § 41 Absatz 1 Nummer 1 BZRG aber keine Regelung. Die Interessenlage ist jedoch, was die Überprüfung der dort tätigen Personen anbelangt, identisch. Auch Abschiebungshafteinrichtungen müssen gegen die Befreiung von Abschiebungsgefangenen, das Ausspähen der Möglichkeiten dazu, die Beschädigung oder Zerstörung von Sicherheits- und sonstigen Einrichtungen und andere kriminelle oder die Sicherheit gefährdende Handlungen geschützt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11 Absatz 1 Satz 1 BZRG

4. Zu Artikel 1 Nummer 9 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee -neu- § 41 Absatz 1 Nummer 14 - neu - BZRG , Nummer 48 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb -neu- § 61 Absatz 1 Nummer 7 - neu - BZRG

5. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 41 Absatz 1 Nummer 1 BZRG

6. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 41 Absatz 1 Nummer 1a - neu - BZRG

7. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe d § 52 Absatz 1 Nummer 5 BZRG

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 Nummer 1132 Anlage JVKostG

9. Zu Artikel 3 Änderung der Gewerbeordnung


 
 
 


Drucksache 112/1/11

... 3. Zur Empfehlung 7 weist der Bundesrat darauf hin, dass die Höchsthaftdauer in Artikel 15 Absatz 5 und 6 der Richtlinie 2008/115/EG festgelegt ist. Der Bundesrat lehnt eine darunter liegende feste Haftzeit ab. In der Praxis ist die Abschiebungshaft das letzte Mittel, um die vollziehbare Ausreise Ausreisepflichtiger durchzusetzen. Sie ist in den weit überwiegenden Fällen auf wenige Tage oder Wochen beschränkt. Im Fall längerer Haftzeiten haben die Abschiebungsgefangenen dies in der Regel selbst zu vertreten, etwa aufgrund falscher Angaben zu Identität oder Staatsangehörigkeit.



Drucksache 705/05 (Beschluss)

... ). Die Befugnis zur Abschiebung ergibt sich im Wesentlichen als gesetzliche Folge einer vollziehbaren aber freiwillig nicht erfüllten Ausreisepflicht. Abschiebungsmaßnahmen dürfen nicht durch rechtsmittelbegründende begleitende weitere Verwaltungsakte erschwert und verkompliziert werden. Im Übrigen greifen auch die in dem Richtlinienvorschlag enthaltenen Abschiebungsgründe ("Fluchtgefahr" bzw. keine fristgerechte freiwillige Ausreise) viel zu kurz. Vielmehr sollte der in § 58 Abs. 3 AufenthG normierte Katalog von Abschiebungsgründen erhalten bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/05 (Beschluss)




2 Subsidiarität

Familiäre Bindungen und Wohl des Kindes Artikel 5

Abschiebungsanordnung Artikel 7

Wiedereinreiseverbot Artikel 9

Abschiebung Artikel 10

Form und Rechtsbehelfe Artikel 11 und 12

Vorläufige Gewahrsamnahme und Bedingungen des vorläufigen Gewahrsams Artikel 14 und 15

Ergreifung in anderen Mitgliedstaaten Artikel 16

Defizite des Richtlinienvorschlags


 
 
 


Drucksache 705/1/05

... ). Die Befugnis zur Abschiebung ergibt sich im Wesentlichen als gesetzliche Folge einer vollziehbaren aber freiwillig nicht erfüllten Ausreisepflicht. Abschiebungsmaßnahmen dürfen nicht durch rechtsmittelbegründende begleitende weitere Verwaltungsakte erschwert und verkompliziert werden. Im Übrigen greifen auch die in dem Richtlinienvorschlag enthaltenen Abschiebungsgründe ("Fluchtgefahr" bzw. keine fristgerechte freiwillige Ausreise) viel zu kurz. Vielmehr sollte der in § 58 Abs. 3 AufenthG normierte Katalog von Abschiebungsgründen erhalten bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/1/05




2 Subsidiarität

Familiäre Bindungen und Wohl des Kindes Artikel 5

Rückführungsentscheidung Artikel 6

Abschiebungsanordnung Artikel 7

Wiedereinreiseverbot Artikel 9

Abschiebung Artikel 10

Form und Rechtsbehelfe Artikel 11 und 12

Vorläufige Gewahrsamnahme und Bedingungen des vorläufigen Gewahrsams Artikel 14 und 15

Ergreifung in anderen Mitgliedstaaten Artikel 16

Defizite des Richtlinienvorschlags


 
 
 


Drucksache 179/19 PDF-Dokument



Drucksache 179/1/17 PDF-Dokument



Drucksache 179/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 642/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.