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22 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Abschlusserklärung"


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Drucksache 431/1/16

... "...in dieser Angelegenheit vertreten wir bekanntlich die vier Antragsgegnerinnen. Wir teilen namens und im Auftrag sämtlicher Antragsgegnerinnen mit, dass nicht beabsichtigt ist, die Abschlusserklärung abzugeben. Die Versendung eines Abschlussschreibens ist daher nicht angezeigt. An einer Zustellung des Urteils von Anwalt zu Anwalt wirken wir nicht mit." Daraufhin ließ die Klägerin das angefochtene Urteil durch den Gerichtsvollzieher an die Beklagten selbst, nicht aber an die Beklagtenvertreter zustellen. Das OLG Karlsruhe entschied daraufhin, dass die einstweilige Verfügung innerhalb der Frist des § 929 Absatz 2 ZPO nicht wirksam vollzogen worden sei. Eine wirksame Zustellung an die Beklagtenvertreter schied mangels deren Mitwirkung an der Zustellung aus. Die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher an die Verfügungsbeklagte selbst war - so das OLG Karlsruhe - unwirksam, weil nach § 172 Absatz 1 Satz 1 ZPO an den Prozessbevollmächtigten der Beklagten hätte zugestellt werden müssen, was jedoch an deren Weigerung gescheitert war.

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Drucksache 431/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 43e BRAO , Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 59b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h BRAO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 46a Absatz 4 Nummer 2 BRAO , Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b § 41b Absatz 4 PAO

3. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe d § 59b Absatz 2 Nummer 8 BRAO , Artikel 4 Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 52b Absatz 2 Nummer 7 PAO

4. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 64 BRAO , Nummer 40 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 89 Absatz 2 Nummer 1 BRAO , Doppelbuchstabe cc - neu - § 89 Nummer 7 - neu - BRAO

§ 64
Wahlen zum Vorstand

5. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 16 Absatz 1 Satz 1 EuRAG

6. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 16 Absatz 3 Nummer 2 EuRAG

7. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Nummer 2 RDG

8. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 15 Absatz 3 RDG

9. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 10 Absatz 2 Satz 3 BNotO

10. Zu Artikel 9 Nummer 10 § 29 Absatz 3, 4 BNotO

11. Zu Artikel 9 Nummer 16 § 67 Absatz 2 Satz 3 Nummer 7 BNotO

12. Zu Artikel 10 Nummer 2 § 169 Absatz 5 ZPO

13. Zu Artikel 11 Nummer 5 § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe r1 - neu - StPOEG

14. Zu Artikel 12 Nummer 2 § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StPO


 
 
 


Drucksache 431/16 (Beschluss)

... "...in dieser Angelegenheit vertreten wir bekanntlich die vier Antragsgegnerinnen. Wir teilen namens und im Auftrag sämtlicher Antragsgegnerinnen mit, dass nicht beabsichtigt ist, die Abschlusserklärung abzugeben. Die Versendung eines Abschlussschreibens ist daher nicht angezeigt. An einer Zustellung des Urteils von Anwalt zu Anwalt wirken wir nicht mit." Daraufhin ließ die Klägerin das angefochtene Urteil durch den Gerichtsvollzieher an die Beklagten selbst, nicht aber an die Beklagtenvertreter zustellen. Das OLG

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Drucksache 431/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 43e BRAO , Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 59b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h BRAO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 46a Absatz 4 Nummer 2 BRAO , Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b § 41b Absatz 4 PAO

3. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe d § 59b Absatz 2 Nummer 8 BRAO , Artikel 4 Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 52b Absatz 2 Nummer 7 PAO

4. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 64 BRAO , Nummer 40 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 89 Absatz 2 Nummer 1 BRAO , Doppelbuchstabe cc - neu - § 89 Nummer 7 - neu - BRAO

§ 64
Wahlen zum Vorstand

5. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 16 Absatz 1 Satz 1 EuRAG

6. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 16 Absatz 3 Nummer 2 EuRAG

7. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Nummer 2 RDG

8. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 15 Absatz 3 RDG

9. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 10 Absatz 2 Satz 3 BNotO

10. Zu Artikel 9 Nummer 10 § 29 Absatz 3, 4 BNotO

11. Zu Artikel 9 Nummer 16 § 67 Absatz 2 Satz 3 Nummer 7 BNotO

12. Zu Artikel 10 Nummer 2 § 169 Absatz 5 ZPO

13. Zu Artikel 11 Nummer 5 § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe r1 - neu - StPOEG

14. Zu Artikel 12 Nummer 2 § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StPO


 
 
 


Drucksache 430/13

... Die Konferenz endete am 28. März 2013 nach neun Verhandlungstagen mit einem Bruch der Annahme im Konsens durch Iran, Nord korea und Syrien und daher ohne Annahme dieses Vertragstextes. Diese offene Ablehnung des ATT-Entwurfs vom Vortag durch Iran, Syrien und Nordkorea und die in den Abschlusserklärungen deutlich gewordene implizite Ablehnung durch eine Reihe anderer ATT-Gegner (u.a. Kuba, Venezuela) und Skeptiker (u.a. Weißrussland, Ägypten und einige andere arabische Staaten) sowie die deutlich kritische Haltung von Indien, Pakistan, Algerien, Indonesien war in der abschließenden Sitzung der Konferenz nicht zu überbrücken. Der greifbare Wille einer großen Mehrheit der vertretenen Staaten zu einer Konsenseinigung unter Inkaufnahme von zum Teil schwierigen Kompromisslösungen wurde damit von einer kleinen Staatengruppe verhindert. Die große Mehrheit der VN-Mitgliedstaaten sprach sich in ihren Erklärungen für einen starken und robusten Vertrag aus und machte klar, dass sie den vorliegenden Vertragsentwurf vom 27. März 2013 als Verhandlungsergebnis unterstützte.

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Drucksache 430/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

D.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

D.2 Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Vertrag über den Waffenhandel Übersetzung

3 Präambel

3 Grundsätze

Artikel 1
Ziel und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Munition

Artikel 4
Teile und Komponenten

Artikel 5
Allgemeine Durchführung

Artikel 6
Verbote

Artikel 7
Ausfuhr und deren Bewertung

Artikel 8
Einfuhr

Artikel 9
Durchfuhr oder Umladung

Artikel 10
Vermittlungstätigkeit

Artikel 11
Umleitung

Artikel 12
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Durchsetzung

Artikel 15
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 16
Internationale Unterstützung

Artikel 17
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 18
Sekretariat

Artikel 19
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Vorläufige Anwendung

Artikel 24
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften

Artikel 27
Verwahrer

Artikel 28
Verbindliche Wortlaute

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes Präambel/Prinzipien

Artikel 1
Ziel und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Munition

Artikel 4
Teile und Komponenten

Artikel 5
Allgemeine Durchführung

Artikel 6
Verbote

Artikel 7
Ausfuhr und deren Bewertung

Sonstige Transaktionen

Artikel 8
Einfuhr

Artikel 9
Durchfuhr oder Umladung

Artikel 10
Vermittlungstätigkeit

Artikel 11
Umleitung

Artikel 12
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Durchsetzung

Artikel 15
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 16
Internationale Unterstützung

Artikel 17
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 18
Sekretariat

Artikel 19
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Vorläufige Anwendung

Artikel 24
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Verhältnis zu anderen internationalen Verträgen

Artikel 27
Verwahrer

Artikel 28
Verbindliche Wortlaute


 
 
 


Drucksache 655/12

... (6) In der Thematischen Strategie für den Bodenschutz 15 und dem Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa wird die Bedeutung der nachhaltigen Bodennutzung hervorgehoben und betont, dass gegen die nichtnachhaltige fortschreitende Ausweitung von Siedlungsflächen (Flächenverbrauch oder Landnahme) vorgegangen werden muss. Darüber hinaus werden in der Abschlusserklärung der UN-Konferenz über nachhaltige Entwicklung, die vom 20. bis 22. Juni 2012 in Rio de Janeiro stattfand, die wirtschaftliche und soziale Bedeutung einer guten Land- und Bodenbewirtschaftung und die Notwendigkeit anerkannt, dringend zu handeln, um die Landverödung umzukehren. Bei öffentlichen und privaten Projekten sollten daher die Auswirkungen auf die betroffenen Flächen, insbesondere auf den Flächenverbrauch, und den Boden, insbesondere auf die organische Substanz, die Bodenerosion, Bodenverdichtung und -versiegelung, geprüft und unter anderem durch geeignete Landnutzungspläne und Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene begrenzt werden.

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Drucksache 655/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Allgemeiner Kontext - Begründung und Ziele des Vorschlags

Übereinstimmung mit anderen Strategien und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

Konsultation interessierter Kreise

Ergebnis der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Überblick über die vorgeschlagene Maßnahme

Erläuternde Dokumente

4 Rechtsgrundlage

Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sowie Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 8

Artikel 12a

Artikel 12b

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang

Anhang II
.A Angaben Gemäss Artikel 4 Absatz 3

Anhang III
Auswahlkriterien Gemäss Artikel 4 Absatz 4

1. Merkmale der Projekte

2. Standort der Projekte

3. Merkmale der potenziellen Auswirkungen

Anhang IV
Angaben Gemäss Artikel 5 Absatz 1


 
 
 


Drucksache 90/11

... - in Kenntnis der am 26. September 2009 auf dem Ersten Parlamentarischen Forum zur Nördlichen Dimension in Brüssel angenommenen Abschlusserklärung,

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Drucksache 90/11




Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Die EU und die Arktis

Neue weltweite Transportrouten

Natürliche Ressourcen

Klimawandel und Auswirkungen der Verschmutzung auf die Arktis

Nachhaltige sozioökonomische Entwicklung

3 Governance

Schlussfolgerungen

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 29/10 (Beschluss)

... " - der Abschlusserklärung des Ministersegments der 9. Vertragsstaatenkonferenz der CBD - deshalb wie folgt festgelegt:



Drucksache 427/10

... – unter Hinweis auf die in der Abschlusserklärung des G20-Gipfels in Pittsburgh enthaltene Empfehlung, die Konjunkturprogramme bis zur nachhaltigen wirtschaftlichen Erholung fortzusetzen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 427/10




Die Auswirkungen der Strategie zur Konjunkturbelebung auf die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt

Die Auswirkungen der demografischen Entwicklung und die Strategie für Beschäftigung

Die Stabilität der sozialen Sicherungssysteme


 
 
 


Drucksache 29/1/10

... " - der Abschlusserklärung des Ministersegments der 9. Vertragsstaatenkonferenz der CBD - deshalb wie folgt festgelegt:



Drucksache 428/10

... – unter Hinweis auf die Abschlusserklärung des Treffens der Außenminister der Union für den Mittelmeerraum, das am 3. und 4. November 2008 in Marseille stattgefunden hat,



Drucksache 674/09

... Wenn jedoch Kontrollen, die der Mitgliedstaat selbst durchgeführt hat, Unregelmäßigkeiten in Vorhaben aufzeigen, welche bereits Gegenstand einer Teilabschlusserklärung gewesen sind, sind Artikel 98(2) und (3) anzuwenden. Die in Absatz 2 Buchstabe (a) dieses Artikels genannte Ausgabenerklärung ist entsprechend zu berichtigen.



Drucksache 870/09

... – unter Hinweis auf die Abschlusserklärung und die Empfehlungen des Parlamentarischen Kooperationsausschusses EU-Russland im Anschluss an sein 11. Treffen vom 16./17. Februar 2009 in Brüssel,



Drucksache 260/09

... – unter Hinweis auf die Abschlusserklärung, die bei dem Treffen der Außenminister der Union für den Mittelmeerraum, das am 3. und 4. November 2008 in Marseille stattgefunden hat, angenommen wurde,



Drucksache 828/1/09

... Der Bundesrat plädiert dafür, aus technischer Sicht die Ergebnisse des BRITE-Projektes weiter zu verwenden, da die entsprechenden elektronischen Kommunikationsverfahren eingerichtet worden sind und sich in der Praxis bewährt haben. Hierbei empfiehlt der Bundesrat entsprechend der Abschlusserklärung der Konferenz der schwedischen Ratspräsidentschaft "



Drucksache 828/09 (Beschluss)

... Der Bundesrat plädiert dafür, aus technischer Sicht die Ergebnisse des BRITE-Projektes weiter zu verwenden, da die entsprechenden elektronischen Kommunikationsverfahren eingerichtet worden sind und sich in der Praxis bewährt haben. Hierbei empfiehlt der Bundesrat entsprechend der Abschlusserklärung der Konferenz der schwedischen Ratspräsidentschaft "



Drucksache 383/08

... – in Kenntnis der Abschlusserklärungen der Sitzungen der Parlamentarischen Konferenz über die Welthandelsorganisation (WTO), angenommen in Genf am 18. Februar 2003 bzw. in Cancún am 12. September 2003, in Brüssel am 26. November 2004, in Hongkong am 15. Dezember 2005 sowie in Genf am 2. Dezember 2006,



Drucksache 594/08

... F. in Erwägung der Abschlusserklärung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), das betonte, die Vergabe der Olympischen Spiele 2008 an China werde einen Beitrag zur Öffnung des Landes und Verbesserung der Menschenrechtslage leisten,



Drucksache 137/08

... – in Kenntnis der Abschlusserklärung und der Empfehlungen des 9. Treffens des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Armenien vom 30. Januar 2007,

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Drucksache 137/08




Armenien, Aserbaidschan und Georgien im Rahmen der ENP

Friedliche Lösung von Konflikten

Zusammenarbeit in den Bereichen Energie und Verkehr

3 Sonstiges


 
 
 


Drucksache 258/07

... – unter Hinweis auf die Abschlusserklärung des Bürgerforums, das vom 4.-7. November 2006 in Marrakesch stattfand,



Drucksache 953/07

... – unter Hinweis auf die Abschlusserklärung "



Drucksache 375/06

... - unter Hinweis auf die Abschlusserklärungen der Tagung der parlamentarischen Konferenz zur WTO in Hongkong am 12. und 15. Dezember 2005 sowie am 25. und 26. November 2004 in Brüssel,



Drucksache 129/06

... 4. erinnert an den offensichtlichen Widerspruch zwischen der Abschlusserklärung des Gipfels (WSIS), in der die Staaten zum Ausdruck brachten, dass die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte und der Demokratie das Grundgerüst der Informationsgesellschaft bildet, und der Missachtung eben dieser Verpflichtung durch das Gastgeberland;



Drucksache 622/04

... den Grundsätzen und Wertvorstellungen, die in der Abschlusserklärung der Weltgipfelkonferenz für die Sozialentwicklung vom März 1995 in Kopenhagen niedergelegt sind;

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Drucksache 622/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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