59 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Aktionsmöglichkeiten"
Drucksache 98/3/20
Antrag des Freistaates Bayern
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
... haben gezeigt, dass Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen während einer laufenden Vegetations- und Düngeperiode für Landwirte nur schwer rechtssicher umzusetzen sind. So hat der Landwirt bereits seine Anbauplanung weitgehend umgesetzt und ist aufgrund der fortgeschrittenen Vegetation in seinen Reaktionsmöglichkeiten stark eingeschränkt.
Drucksache 196/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
... verbessert werden. Zur Abmilderung der Folgen von Identitätsdiebstählen soll für die Fälle von Adressermittlungen eine Hinweispflicht auf die Adressermittlung und auf Reaktionsmöglichkeiten der Opfer geschaffen werden.
Drucksache 443/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs (sog. Upskirting)
... Somit ist festzustellen, dass bestehende Strafnormen das sogenannte "Upskirting" nur ausnahmsweise erfassen. Soweit diese nicht bereits bei der Aufnahme, sondern erst, wie das Kunsturhebergesetz, bei der Verbreitung oder öffentlichen Zuschaustellung von Aufnahmen ansetzen, kommt der strafrechtliche Schutz zu spät, da die nachhaltige Verletzung der Rechtssphäre des Opfers bereits darin liegt, dass sich der Täter mit der Aufnahme die Verfügungsgewalt über eine den Intimbereich des Opfers zeigende Abbildung verschafft, deren weitere Verwendung vom Opfer nicht kontrolliert werden kann. Durch eine Verweisung auf zivilrechtliche Reaktionsmöglichkeiten fühlen sich Opfer entsprechender Taten nachvollziehbar vom Staat im Stich gelassen.
Drucksache 443/19
Gesetzesantrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Saarland
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs (sog. Upskirting)
... Somit ist festzustellen, dass bestehende Strafnormen das sog. "Upskirting" nur ausnahmsweise erfassen. Soweit diese nicht bereits bei der Aufnahme, sondern erst, wie das Kunsturhebergesetz, bei der Verbreitung oder öffentlichen Zuschaustellung von Aufnahmen ansetzen, kommt der strafrechtliche Schutz zu spät, da die nachhaltige Verletzung der Rechtssphäre des Opfers bereits darin liegt, dass sich der Täter mit der Aufnahme die Verfügungsgewalt über eine den Intimbereich des Opfers zeigende Abbildung verschafft, deren weitere Verwendung vom Opfer nicht kontrolliert werden kann. Durch eine Verweisung auf zivilrechtliche Reaktionsmöglichkeiten fühlen sich Opfer entsprechender Taten nachvollziehbar vom Staat im Stich gelassen.
Drucksache 113/17
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es und weiterer Gesetze zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung
... Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die NPD mit seinem jüngsten Urteil nicht als Partei verboten hat, gibt es andere Reaktionsmöglichkeiten, um aufzuzeigen, dass in Parteien kein Platz für Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit ist.
Drucksache 162/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften
... In der Praxis haben sich Fälle gehäuft, in denen eine Genossenschaft die Mitgliedschaft in einem Genossenschaftlichen Prüfungsverband - aus nachvollziehbaren Gründen - gekündigt hatte und bereits Mitglied in einem anderen Prüfungsverband geworden war. Da die Doppelmitgliedschaft nach dem GenG nicht ausgeschlossen ist, zeigt sich in der Praxis der Bedarf für kurzfristige Reaktionsmöglichkeiten der Genossenschaft. Im Übrigen wird auf die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 22. Juni 2016 (Az.: 9 U 7/16) verwiesen, das sich ausdrücklich für eine Wahlfreiheit der Genossenschaft ausspricht.
Drucksache 771/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für die Konformität mit und die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011
, (EU) Nr. 528/2012
, (EU) Nr. 2016/424
, 2016/425, (EU) Nr. 2016/426
und (EU) Nr. 2017/1369
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinien 2004/42 /EG
/EG, 2009/48 /EG
/EG, 2010/35 /EU
/EU, 2013/29 /EU
/EU, 2013/53 /EU
/EU, 2014/28 /EU
/EU, 2014/29 /EU
/EU, 2014/30 /EU
/EU, 2014/31 /EU
/EU, 2014/32 /EU
/EU, 2014/33 /EU
/EU, 2014/34 /EU
/EU, 2014/35 /EU
/EU, 2014/53 /EU
/EU, 2014/68 /EU
/EU und 2014/90 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2017) 795 final; Ratsdok. 15950/17
... Bauprodukte sind in der Regel keine Verbraucherprodukte. Sie müssen zusätzlich zu den eventuellen Anforderungen an das Produkt selbst auch solche Merkmale ausweisen, anhand derer beurteilt werden kann, dass die bauliche Anlage, für welche sie verwendet werden sollen, die wesentlichen Grundanforderungen an Bauwerke gemäß Anhang I der Bauproduktenverordnung erfüllt. Für Bauprodukte können unterschiedliche Verwendungen innerhalb baulicher Anlagen sowie eine Vielzahl potentieller Interaktionsmöglichkeiten mit anderen Bauprodukten in Betracht kommen.
Drucksache 153/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung - Antrag des Landes Niedersachsen -
... Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die NPD mit seinem jüngsten Urteil nicht als Partei verboten hat, gibt es andere Reaktionsmöglichkeiten, um aufzuzeigen, dass in Parteien kein Platz für Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit ist.
Drucksache 154/2/17
Antrag aller Länder
Entwurf eines Begleitgesetzes zum Gesetz zur Änderung des Grundgesetz es zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung - Antrag des Landes Niedersachsen -
... Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die NPD mit seinem jüngsten Urteil nicht als Partei verboten hat, gibt es andere Reaktionsmöglichkeiten, um aufzuzeigen, dass in Parteien kein Platz für Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit ist.
Drucksache 153/17 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung
... Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die NPD mit seinem jüngsten Urteil nicht als Partei verboten hat, gibt es andere Reaktionsmöglichkeiten, um aufzuzeigen, dass in Parteien kein Platz für Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit ist.
Drucksache 154/17 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Begleitgesetzes zum Gesetz zur Änderung des Grundgesetz es zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung
... Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die NPD mit seinem jüngsten Urteil nicht als Partei verboten hat, gibt es andere Reaktionsmöglichkeiten, um aufzuzeigen, dass in Parteien kein Platz für Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit ist.
Drucksache 154/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Begleitgesetzes zum Gesetz zur Änderung des Grundgesetz es zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung - Antrag des Landes Niedersachsen -
... Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die NPD mit seinem jüngsten Urteil nicht als Partei verboten hat, gibt es andere Reaktionsmöglichkeiten, um aufzuzeigen, dass in Parteien kein Platz für Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit ist.
Drucksache 162/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften
... In der Praxis haben sich Fälle gehäuft, in denen eine Genossenschaft die Mitgliedschaft in einem Genossenschaftlichen Prüfungsverband - aus nachvollziehbaren Gründen - gekündigt hatte und bereits Mitglied in einem anderen Prüfungsverband geworden war. Da die Doppelmitgliedschaft nach dem GenG nicht ausgeschlossen ist, zeigt sich in der Praxis der Bedarf für kurzfristige Reaktionsmöglichkeiten der Genossenschaft. Im Übrigen wird auf die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 22. Juni 2016 (Az. 9 U 7/16) verwiesen, das sich ausdrücklich für eine Wahlfreiheit der Genossenschaft ausspricht.
Drucksache 153/17
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung
... Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die NPD mit seinem jüngsten Urteil nicht als Partei verboten hat, gibt es andere Reaktionsmöglichkeiten, um aufzuzeigen, dass in Parteien kein Platz für Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit ist.
Drucksache 154/17
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Begleitgesetzes zum Gesetz zur Änderung des Grundgesetz es zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung
... Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die NPD mit seinem jüngsten Urteil nicht als Partei verboten hat, gibt es andere Reaktionsmöglichkeiten, um aufzuzeigen, dass in Parteien kein Platz für Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit ist.
Drucksache 153/2/17
Antrag aller Länder
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung - Antrag des Landes Niedersachsen -
... Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die NPD mit seinem jüngsten Urteil nicht als Partei verboten hat, gibt es andere Reaktionsmöglichkeiten, um aufzuzeigen, dass in Parteien kein Platz für Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit ist.
Drucksache 16/15
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen
... Die bereits skizzierten Formen der Korruptionsprävention sind nicht geeignet, eine strafrechtliche Regelung entbehrlich zu machen. Das gilt etwa mit Blick auf die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen. Wenn auch von diesen Vorgaben präventive Wirkungen ausgehen mögen, ist doch nicht zu verkennen, dass sie nicht an einer kriminalitätsverhindernden Struktur der Primärordnung selbst ansetzen, sondern bereits ein sanktionswürdiges Fehlverhalten bzw. einen darauf bezogenen Verdacht voraussetzen (zutreffend Murmann, in: Duttge, Tatort Gesundheitsmarkt, 2011, S. 109, 110). Auch was die Leistungsfähigkeit der verschiedenen, von einzelnen Akteuren auf dem Gesundheitsmarkt eingegangenen Selbstverpflichtungen anbelangt, hat sich inzwischen vielfach Ernüchterung breitgemacht (vgl. Kölbel, in: Duttge, Tatort Gesundheitsmarkt, 2011, S. 87, 99 ff.; Murmann a.a. O. S. 110). Die Möglichkeiten zur Kontrolle und Sanktionierung korruptiver Verhaltensweisen mit den Mitteln des Approbations-, Berufs- und Disziplinarrechts für die Angehörigen der akademischen Heilberufe lassen das Bedürfnis für eine Strafbewehrung ebenfalls nicht entfallen. Jene Reaktionsmöglichkeiten verfolgen andere Zwecke als den Schutz der durch Korruption betroffenen Rechtsgüter und den staatlichen Ausspruch eines sozialethischen Unwerturteils über ein bestimmtes Handeln des Bürgers. Sie haben überwiegend präventiven Charakter und vermögen den besonderen - kriminalstrafwürdigen - Unwert des inmitten stehenden Korruptionsverhaltens auch nicht hinreichend zu erfassen (vgl. Braun, MedR 2013, 277, 280 ff.; Murmann, in: Duttge, Tatort Gesundheitsmarkt, 2011, S. 109 f.). Zudem verfügen die mit Sanktions- und Disziplinargewalt ausgestatteten Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und die berufsständischen Kammern auf Landesebene nur über eingeschränkte hoheitliche Ermittlungskompetenzen, Korruptionsfälle unter den eigenen Mitgliedern effektiv aufzuklären und zu ahnden. Namentlich fehlt ihnen die Möglichkeit zu effektiven Ermittlungen in Gestalt der Durchsuchung und Beschlagnahme. In der Praxis sind diese Einrichtungen daher auf die Ergebnisse staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen angewiesen, um ergänzende disziplinar- und berufsrechtliche Maßnahmen ergreifen zu können (s. BT-Drs.
Drucksache 396/2/14
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages
... Eine effektive Bekämpfung jedweder Formen des Terrorismus - seien diese rechts- wie linksgerichteter Art, seien sie islamistisch motiviert - erfordert es, die sogenannte "Sympathiewerbung" für kriminelle bzw. terroristische Vereinigungen wieder unter Strafe zu stellen. Es ist nicht hinnehmbar, dass in Deutschland straflos für in- und ausländische Terrororganisationen und kriminelle Vereinigungen geworben werden darf. Das gilt namentlich für eine gegenüber größeren Menschenmengen erfolgende Propaganda, die darauf abzielt, sich mit den Zielen derartiger Vereinigungen zu identifizieren und zu solidarisieren, wie dies erst kürzlich in Deutschland hinsichtlich der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" erfolgt ist. Ein derartiges Handeln zielt zumindest mittelbar auf die Gewinnung von Sympathisanten, auf Anerkennung der Zielsetzung der Vereinigung und auf Schaffung eines für Aktionsmöglichkeiten geeigneten Umfelds und bereitet damit den Nährboden für terroristische Gewalt. Bereits im Vorfeld unmittelbar schädigender terroristischer Aktivitäten muss daher mit den Mitteln strafrechtlicher Verbote gegenüber den Anbietern terroristischen Gedankenguts vorgegangen werden können. Hinzu kommt, dass den Strafverfolgungsbehörden durch die Strafbarkeit der "Sympathiewerbung" Ermittlungsansätze geboten werden, um in die terroristischen Netzwerke eindringen zu können.
Zu Artikel 2 Nummer 1
'Artikel 2 Änderung des Strafgesetzbuchs
Drucksache 219/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken
... Mit dem vorgeschlagenen § 13a RDG-E wird eine echte, anlassbezogene Berufsaufsicht mit verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten der zuständigen Behörde transparent im Gesetz verankert. Absatz 1 regelt eine allgemeine Aufgabenzuweisung. Absatz 2 enthält eine Generalklausel für Maßnahmen, wobei Auflagen beispielhaft genannt werden. Absatz 3 schafft die Rechtsgrundlage für eine vorübergehende Betriebsuntersagung, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Damit die Aufsicht effektiv wahrgenommen werden kann, bedarf es schließlich der Regelung flankierender prozessualer Eingriffsbefugnisse in Form von Auskunfts-, Betretungs- und Besichtigungsrechten in Absatz 4.
Drucksache 522/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts
... (3) bereits bestehende sondergesetzliche Reaktionsmöglichkeiten und ihre Wirkung;
Drucksache 94/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen
... Darüber hinaus wird die Bundesanstalt verpflichtet, im Rahmen des Abwicklungsplanes verschiedene Szenarien zu berücksichtigen. Dadurch soll nicht der Versuch unternommen werden, künftige Entwicklungen bis in ihre Einzelheiten zu prognostizieren. Vielmehr soll die Bundesanstalt allgemeine Prinzipien ableiten, die auf differenzierten Reaktionsmöglichkeiten für unterschiedliche potentielle Verläufe beruhen: So wird sie einer systemweiten Krise gegebenenfalls anders begegnen müssen als einer auf ein einzelnes Kreditinstitut oder eine einzelne Finanzgruppe beschränkten Krisensituation.
Drucksache 751/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen - COM(2012) 721 final
... Es bestehen Synergien zwischen diesem Vorschlag und dem derzeit in Ausarbeitung befindlichen "European Accessibility Act" (EAA) ("Europäischer Rechtsakt über die Zugänglichkeit")7, der die Zugänglichkeit von Waren und Dienstleistungen, auch im Bereich der IKT, zum Gegenstand hat. Vorbehaltlich der Ergebnisse der laufenden Folgenabschätzung wird es der EAA, der auf den privaten Sektor abzielt, erleichtern, die im Rahmen der "Digitalen Agenda für Europa" eingegangene Verpflichtung zur uneingeschränkten Barrierefreiheit im Netz einzulösen, indem auch die Zugänglichkeit der Websites von Unternehmen des privaten Sektors sichergestellt wird, die grundlegende Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger anbieten. Solche Websites bieten Informationen und Interaktionsmöglichkeiten, z.B. für die Erteilung von Aufträgen, für Reservierungen, für Abrechnungen und Zahlungen und für die Inanspruchnahme von Unterstützungsdiensten.
Drucksache 310/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Seehandelsrechts
... Die vorgeschlagene Vorschrift räumt in Übereinstimmung mit § 273 BGB dem Zeitvercharterer ein Zurückbehaltungsrecht ein, solange der Zeitcharterer die fällige Zeitfracht nicht zahlt. Dabei stellt der § 568 klar, dass unter die geschuldete Leistung auch die Einnahme von Ladung und die Ausstellung von Konnossementen fallen. Vorbild der Regelung ist Artikel 391 Absatz 2 des norwegischen Seehandelsgesetzbuchs. Ihr Ziel ist, im Fall des Auftretens von Leistungsstörungen flexible Reaktionsmöglichkeiten unterhalb der Schwelle einer Kündigung bereitzustellen.
Drucksache 713/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Offshore-Aktivitäten zur Prospektion, Exploration und Förderung von Erdöl und Erdgas KOM (2011) 688 endg.
... 4. Die Vorkehrungen sollten Maßnahmen zur Vorbereitung auf einen schweren Unfall umfassen, der potenziell die Reaktionsmöglichkeiten des betreffenden Mitgliedstaats übersteigt oder sich über dessen Grenzen hinaus erstreckt, und zwar:
Drucksache 231/11
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Zweite Verordnung zum Geräte - und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug - 2. GPSGV)
... i) § 9: Die Wirtschaftsakteure haben den Marktüberwachungsbehörden auf Verlangen über einen Zeitraum von 10 Jahren die Wirtschaftsakteure zu benennen von denen sie Spielzeug bezogen haben und an die sie Spielzeug abgegeben haben. Diese Transparenz der Absatzkette erhöht maßgeblich die Reaktionsmöglichkeiten, wen Spielzeug Sicherheitsprobleme verursacht. Die Benennung kann mittels moderner Kommunikationsmittel erfolgen. Sie ist an keine besonderen Verfahren geknüpft. Sie ist an keine besonderen Verfahren geknüpft. Die Bürokratiekosten werden auf 3.600 E geschätzt. Der Schätzung wurden ein Zeitaufwand von 60 Minuten pro Fall und Arbeitskosten von 36 E/h zugrunde gelegt. Die jährliche Fallzahl wird auf max. 100 geschätzt.
Drucksache 496/10
10 Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit im Luftraum bei Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge
... Absatz 1 bestimmt den Gegenstand des Abkommens. Das Abkommen regelt die Zusammenarbeit der Vertragsparteien im Bereich der Sicherheit im Luftraum bei Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge. Es sieht unter anderem den Austausch von Informationen über die allgemeine Luftlagesituation und die Möglichkeit des grenzüberschreitenden Einfliegens eines militärischen Luftfahrzeugs in den Luftraum der jeweils anderen Vertragspartei zum Informationsaustausch und zur Informationsgewinnung sowie zur Durchführung der Maßnahmen nach Artikel 1 Absatz 3 Nummer 3 und 4 vor. Damit können die Reaktionszeiten verkürzt und die Reaktionsmöglichkeiten verbessert werden.
Drucksache 339/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Bewältigung der Krise KOM (2009) 160 endg.; Ratsdok. 8695/09
... Die Krise hat zwar alle Entwicklungsländer erfasst, aber Auswirkungen, Symptome und die Fähigkeit, auf die Krise zu reagieren, sind in den einzelnen Regionen, Ländern und Bevölkerungsgruppen ganz unterschiedlich ausgeprägt. Durch effizientere strategische Konzepte haben viele Entwicklungsländer ihre Anfälligkeit in den letzten Jahren verringert und sind für die derzeitige Krise besser gewappnet, als für die weltweiten Wirtschaftseinbrüche der Vergangenheit. So verfügen sie über gewisse politische Reaktionsmöglichkeiten zur Förderung des Wachstums und zur Abfederung der Auswirkungen der Krise. Der rasante Anstieg der Rohstoffpreise in den letzten Jahren, die größere makroökonomische Stabilität, Strukturreformen und Entschuldungsmaßnahmen haben dazu beigetragen, dass viele Länder ihre Finanzsituation stärken konnten. Dennoch ist ihr Handlungsrahmen für eigene währungs- und finanzpolitische Gegenmaßnahmen aufgrund des anhaltenden Inflationsdrucks, der knappen Haushaltsmittel und der sich weiter verschlechternden Außenbilanzen in Verbindung mit dem Anstieg der Nahrungsmittel- und Energiepreise im Jahr 2008 und dem auf ihren Währungen lastenden Abwertungsdruck stark eingeschränkt.
Drucksache 334/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Anpassung an den Klimawandel - Ein europäischer Aktionsrahmen KOM (2009) 147 endg.; Ratsdok. 8526/09
... Die Anpassung an den Klimawandel muss in alle EU-Politiken einfließen. Dieser Prozess muss sorgfältig vorbereitet werden und wissenschaftlich und ökonomisch fundiert sein. Für jeden Politikbereich sollte überprüft werden, wie die jeweilige Politik zwecks Erleichterung der Anpassung neu ausgerichtet oder geändert werden kann. Anpassungsoptionen werden von Sektor zu Sektor unterschiedlich sein und müssen in manchen Fällen finanziert werden. Für jeden Sektor werden weitere Arbeiten erforderlich sein, um ein besseres Verständnis der Klimaauswirkungen zu erreichen, Reaktionsmöglichkeiten zu beurteilen und die notwendigen Finanzmittel bereitzustellen. Mit dieser Überprüfung sollte in Phase 1 (2009-2012) begonnen werden.
Drucksache 69/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
... Absatz 5 sieht die Absenkung des Strafrahmens in minder schweren Fällen vor und eröffnet so angemessene Reaktionsmöglichkeiten für das Spektrum der tatbestandlich erfassten Verhaltensweisen, das Fälle denkbar erscheinen lässt, in denen eine Bestrafung der Vorbereitungshandlung unterhalb des Regelstrafrahmens angemessen ist.
Drucksache 277/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
... Die Bundesanstalt soll nicht nur befugt sein, Entnahmen und Ausschüttungen von Gewinnen zu verbieten, sondern die Auszahlung jeder Art von Erträgen auf Eigenmittelinstrumente, wenn diese nicht vollständig durch einen erwirtschafteten Jahresüberschuss abgedeckt sind. Derartige Zahlungen zu Lasten der Rücklagen und somit aus der Substanz des Instituts können bei angespannter Liquiditätslage des Instituts und schwierigem wirtschaftlichem Umfeld krisenverstärkend wirken. Es wird davon abgesehen, feste Eingriffsschwellen zu bestimmen, um der Bundesanstalt möglichst flexible Reaktionsmöglichkeiten bei wirtschaftlichen Fehlentwicklungen eines Instituts zu eröffnen. Eine schützenswerte Vertrauensposition der Inhaber von Eigenmittelinstrumenten besteht insoweit grundsätzlich nicht. Diesen Instrumenten ist im Unterschied zu reinen Fremdmitteln aufgrund ihres Eigenmittelcharakters immanent, dass ein im Vergleich zum reinen Fremdkapitalzins regelmäßig höherer Ertrag nur anfällt, wenn im Geschäftsjahr ein entsprechender Überschuss erwirtschaftet worden ist. Durch die Ergänzung in Absatz 4 Satz 4 ist sichergestellt, dass eine entsprechende Anordnung der Bundesanstalt nicht mit vertraglichen Verpflichtungen des Instituts gegenüber den Inhabern von Eigenmittelinstrumenten kollidieren kann.
Drucksache 314/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Täterverantwortung
... eröffnet die Möglichkeit, auch im Falle einer Verwarnung mit Strafvorbehalt dem Täter die Weisung, an einem Täterprogramm teilzunehmen erteilen zu können. Sie erweitert das Spektrum der individuell angemessenen und zielgenauen Reaktionsmöglichkeiten um eine wichtige Option, die es ermöglicht, sowohl den Opferbelangen als auch der individuellen Persönlichkeit und der Schuld auf Täterseite hinreichend gerecht zu werden.
Drucksache 185/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der Katastrophenabwehrkapazitäten der Europäischen Union KOM (2008) 130 endg.; Ratsdok. 7562/08
... • Die Kommission arbeitet zudem an einer Verbesserung ihres Beitrags, indem sie mit den Mitgliedstaaten, den Vereinten Nationen und anderen internationalen Stellen (beispielsweise bei der Entwicklung von Methoden für die Schadens- und Bedarfsanalyse nach Krisen- oder Katastrophenende) zusammenarbeitet und die Reaktionsmöglichkeiten wichtiger Handlungsträger auf dem Gebiet der humanitären Hilfe (Vereinte Nationen, Rotes Kreuz usw.) durch Förderung einer vorausschauenden Positionierung von humanitären Hilfsgütern, die im Katastrophenfall rasch und kosteneffizient zum Einsatz gebracht werden können, unterstützt.
Drucksache 314/08
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Täterverantwortung
... eröffnet die Möglichkeit, auch im Falle einer Verwarnung mit Strafvorbehalt dem Täter die Weisung, an einem Täterprogramm teilzunehmen erteilen zu können. Sie erweitert das Spektrum der individuell angemessenen und zielgenauen Reaktionsmöglichkeiten um eine wichtige Option, die es ermöglicht, sowohl den Opferbelangen als auch der individuellen
Drucksache 667/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. April 2007 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit des Luftraums bei Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge
... Damit können die Reaktionszeiten verkürzt und die Reaktionsmöglichkeiten verbessert werden. Ferner ist vorgesehen dass die Parteien die in Artikel 1 definierten Maßnahmen zur Sicherung des Luftraums auf Antrag der für die Sicherheit im Luftraum zuständigen Stellen ergreifen.
Drucksache 88/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Zwölften Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... es Aufgabe der Länder. Beim Kampf gegen Arzneimittelfälschungen und andere Formen von illegalen Arzneimitteln, insbesondere bei der Verbreitung über das Internet, erweist sich die Beschränkung auf regionale Aktionsmöglichkeiten häufig als schwerfällig und begünstigt dadurch rechtswidrige und kriminelle Handlungsweisen. Die Einrichtung einer von den Ländern getragenen Zentralstelle zur Wahrnehmung entsprechender Aufgaben wird von mehreren Befragten als notwendig erachtet. Eine derartige Zentralstelle könnte zugleich Vermittler von Informationen und Ansprechpartner für nationale Anfragen sein. Dies könnte den Informationsaustausch zwischen den beteiligten Behörden verbessern sowie helfen, Doppelarbeiten zu vermeiden und die Ressourcen intensiver auszuschöpfen. Soweit der Bund betroffen ist, ist das BfArM zentraler Ansprechpartner.
Bericht
1. Einleitung
2. Allgemeine Einschätzung zum Zwölften Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes 12. AMG-Novelle
3. Spezielle Hinweise und Anregungen zum AMG
3.1. § 8 AMG Verbote zum Schutz vor Täuschung
3.2. § 10 AMG Kennzeichnung des Fertigarzneimittels
3.3. Strafvorschriften § 95 und § 96 AMG
3.3.1. Erweiterung des Strafrahmens
3.3.2. Erweiterung der Straftatbestände
3.3.3. Probennahme
3.4. Weitere Hinweise zu Regelungen des Arzneimittelgesetzes
3.4.1. Fälschungssichere Kennzeichnung
3.4.2. Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen
4. Gesetz über das Apothekenwesen*
4.1. Elektronischer Handel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln
5. Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
5.1. Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer**
5.2. Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe GroßhandelsbetriebsVO ***
5.3. Verordnung über den Betrieb von Apotheken ApBetrO ****
5.4. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken*****
5.5. Regelung zur Herstellung von Arzneimittelverpackungen
6. Fortschritte auf europäischer und internationaler Ebene
6.1. Maßnahmen der Europäischen Kommission und der europäischen Zulassungsbehörden
6.2. Aktivitäten des Europarates
6.3. Aktivitäten der WHO
6.4. Aktivitäten von Verbänden auf internationaler Ebene
6.4.1. Weißbuch der EFPIA zu Arzneimittelfälschungen
6.4.2. Broschüre der International Union of Nurses
7. Allgemeine Hinweise und Anregungen zu gesetzlichen Regelungen außerhalb des Arzneimittelrechtes
7.1. Etablierung von single points of contact
7.2. Analyse der Internet-Angebote
7.3. Illegaler Internetversand
7.4. Verbesserungen im organisatorischen Bereich
8. Schlussbemerkung
Drucksache 511/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Biogefahrenabwehr KOM (2007) 399 endg.; Ratsdok 11951/07
... " etwas anderes verstanden werden5. Bei der Biogefahrenabwehr geht es keineswegs darum, den bestehenden rechtlichen Rahmen für die Sicherstellung der Nahrungsmittel- und Produktsicherheit (einschließlich Notfallmaßnahmen bei Unfällen oder bei neuen Informationen über die Sicherheit eines spezifischen Erzeugnisses) zu duplizieren, sondern vielmehr darum, eben diesen Rahmen sinnvoll zu ergänzen, um die Sicherheit und die Vorsorge gegen einschlägige Straftaten und Unglücksfälle sowie die Reaktionsmöglichkeiten bei natürlichen Krankheitsausbrüchen zu verbessern.
Drucksache 256/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht
... wird das Spektrum der Reaktionsmöglichkeiten bei Weisungsverstößen wesentlich erweitert und verbessert. Denn sie sind nunmehr unter den Voraussetzungen des § 145a StGB strafbewehrt.
Drucksache 701/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Internationalen Gesundheitsvorschriften KOM (2006) 552 endg.; Ratsdok. 13501/06
... (8) zusammenzuarbeiten, auch durch Bereitstellung finanzieller Unterstützung, um die Grippeüberwachung und Reaktionsmöglichkeiten in Ländern zu verstärken die von Vogelgrippe und Grippepandemie betroffen sind. Die EU hat durch das ECDC und das Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit (Beschluss Nr. 1786/2002/EG) finanzielle Unterstützung geleistet um die Influenza-Überwachung und -Reaktionsfähigkeit in der EU zu stärken; ebenso in Entwicklungsländern durch die Pekinger Geberkonferenz, welche die Kommission im Januar 2006 mit veranstaltet hat.
Drucksache 207/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie KOM (2006) 105 endg.; Ratsdok. 7070/06
... (iii) Wirksames Reagieren auf externe Krisensituationen Es sollte darüber nachgedacht werden, wie am besten auf externe Energiekrisen reagiert werden soll. Die jüngsten Ereignisse, die sowohl Erdöl als auch Erdgas betrafen, haben gezeigt dass die Gemeinschaft schnell und auf vollständig koordinierte Weise auf solche Vorkommnisse reagieren können muss. Die EU verfügt über kein formelles Instrument, das sich mit Energielieferungen aus Drittländern befasst. Abhilfe schaffen könnte ein neues, formeller gehaltenes und gezieltes Instrument für die Bewältigung von Versorgungsnotfällen in Drittländern. Dieses Instrument könnte zum Beispiel ein Verfahren für die fortlaufende Beobachtung beinhalten, um Frühwarnmeldungen auszugeben und die Reaktionsmöglichkeiten im Falle einer externen Energiekrise zu verbessern.
Drucksache 431/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Europäischen Sicherheitsstrategie
... L. unter Hinweis darauf, dass die Europäische Sicherheitsstrategie Teil der umfassenden GASP und ESVP ist, in denen das gesamte Spektrum politischer - einschließlich diplomatischer, ökonomischer und entwicklungspolitischer -Aktionsmöglichkeiten der Europäischen Union, zur Anwendung kommen kann;
Drucksache 909/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine gemeinsame Integrationsagenda - Ein Rahmen für die Integration von Drittstaatangehörigen in die Europäische Union KOM (2005) 389 endg.; Ratsdok. 12120/05 KEP-AE-Nr. 052360
... Unter Berücksichtigung der bereits bestehenden politischen Strategien schlägt die Kommission neue Aktionsmöglichkeiten auf EU- und einzelstaatlicher Ebene vor. Einerseits werden die Mitgliedstaaten angeregt, verstärkt auf die Entwicklung umfassender nationaler Integrationsstrategien hinzuwirken; andererseits werden neue Wege vorgeschlagen um die Kohärenz zwischen den EU- und den einzelstaatlichen Maßnahmen zu gewährleisten.
1. Einleitung
2. Konsequente Umsetzung der gemeinsamen Grundprinzipien
3. Schritte ZU einem kohärenten Ansatz auf EU-Ebene
3.1 Mainstreaming und Evaluierung: Gemeinsame Grundprinzipien 10 und 11
3.2 Rechtliche Rahmen für die Zulassung und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen
3.3 Schritte zu einem kohärenten EU-Ansatz: Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch
3.3.1 Nationale Kontaktstellen für Integrationsfragen
3.3.2 Integrationshandbuch
3.3.3 Website zur Integrationsthematik
3.3.4 Beteiligung von Interessengruppen
3.3.5 Jahresbericht über Migration und Integration
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 851/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
... Zu erwägen wäre eine einheitliche Methode zur Identifizierung und Einstufung von Gefahren, Risiken, Schwachstellen und Reaktionsmöglichkeiten sowie zur Feststellung, ob die Bedrohung schwer wiegend genug ist, um eine Störung der Infrastruktur als möglich oder wahrscheinlich einzustufen. Hierzu würde eine Risikoeinstufung und Hierarchisierung gehören, bei der Risiken im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens, ihre Wirkungen und ihr Verhältnis zu anderen Risikobereichen oder -prozessen definiert werden könnten.
Drucksache 769/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern - Entwicklung einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union KOM (2005) 484 endg.; Ratsdok. 13442/05
... Der Expertenbericht der Kommission aus dem Jahr 2004 “Depressionsbekämpfung” analysiert Depressionserkrankungen und deren Folgen für die öffentliche Gesundheit sowie die Sozial- und Wirtschaftssysteme und präsentiert Aktionsmöglichkeiten
2 Grünbuch
1. Einführung
2. PSYCHISCHE Gesundheit - wichtig für den einzelnen, für die Gesellschaft und für die Politik
3. Die gegenwärtige Situation: PSYCHISCHE Erkrankungen - eine ZUNEHMENDE Belastung für die EU
4. Die Antwort der Politik: Initiativen zur FÖRDERUNG der PSYCHISCHEN Gesundheit
4.1. Rolle, Mandat und Aktivitäten der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der psychischen Gesundheit
4.2. Psychische Gesundheit in Mitgliedstaaten
5. Nutzen einer EU-Strategie für PSYCHISCHE Gesundheit
6. LÖSUNGSFINDUNG - Handlungsoptionen
6.1. Förderung der psychischen Gesundheit und Prävention psychischer Erkrankungen
6.1.1. Förderung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung
6.1.2. Prävention psychischer Erkrankungen Depressionsprävention
6.2. Förderung der sozialen Integration psychisch kranker und geistig behinderter
6.3. Verbesserung des Informations- und Wissensstands über psychische Gesundheit in der EU
7. KONSULTATIONSPROZESS zur Entwicklung einer EU-Strategie für die FÖRDERUNG der PSYCHISCHEN Gesundheit
7.1. Dialog mit den Mitgliedstaaten über psychische Gesundheit
7.2. Einrichtung einer EU-Plattform für psychische Gesundheit
7.3. Einrichtung einer Schnittstelle zwischen Politik und Forschung im Bereich psychische Gesundheit
8. Die nächsten Schritte
Anhang 1 Funktionsmodell psychische Gesundheit
Anhang 2 Geschätzte Zahl der in den letzten 12 Monaten von psychischen Störungen betroffenen 18- bis 65-jährigen Personen in der EU46
Anhang 3 Standardisierte Sterbeziffern für Selbstmord (pro 100 000 Menschen) in den EUMitgliedstaaten im Jahr 200247
Anhang 4 Langzeitkosten psychischer Gesundheitsprobleme, umgerechnet auf Euro zum Preisniveau 2002 Kosten der sozialen Ausgrenzung: Langzeit- Followup von Kindern mit und ohne Verhaltens-Störungen und psychischen Störungen
Anhang 5 Überblick über wichtige Veranstaltungen auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft im Bereich psychische Gesundheit zwischen 1999 und 2005
Anhang 6 Ausgaben für psychische Gesundheit in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (in % der Gesundheitsausgaben insgesamt)
Anhang 7 Soziale, umfeldbedingte und wirtschaftliche Determinanten der psychischen Gesundheit
2 Quellenangaben
Drucksache 622/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Flugsicherung
... Im Hinblick auf die staatlichen Funktionen, die die beliehenen Flugsicherungsorganisationen übernehmen, unterliegen bei den Beliehenen die zur Geschäftsführung berechtigten Personen besonderen Anforderungen an ihre Zuverlässigkeit und Eignung. Die beliehenen Flugsicherungsorganisationen sind deshalb verpflichtet, alle Tatsachen anzugeben, die für die Prüfung und Beurteilung der Zuverlässigkeit und fachlichen Eignung der verantwortlichen Personen bedeutsam sind. Mit der Anzeigepflicht nach Absatz 1 korrespondieren die Reaktionsmöglichkeiten des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung nach Absatz 2.
Drucksache 238/04 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Jugendstrafrechts und zur Verbesserung und Beschleunigung des Jugendstrafverfahrens
... - Es bedarf gezielter Erweiterungen des jugendstrafrechtlichen Instrumentariums, um die Reaktionsmöglichkeiten der Jugendgerichte noch flexibler und effektiver auszugestalten.
Drucksache 280/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ausbau der Katastrophenschutzkapazitäten in der Europäischen Union KOM (2004) 200 endg.; Ratsdok. 7890/04
... In aller Welt sehen sich die Regierungen immer häufiger auch mit neuartigen Bedrohungen chemischer biologischer, radiologischer und nuklearer Art sowie terroristischer Angriffe konfrontiert die zusätzlich zu den bestehenden Mitteln neue Vorbeugemaßnahmen und Reaktionsmöglichkeiten erfordern. Angesichts dessen hat die Kommission 2002 ein neues Programm aufgelegt, das die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung auf CBRN- oder terroristische Angriffe, ihrer Erfassung und der Eindämmung ihrer Folgen innerhalb der EU fördern soll.
Drucksache 238/04
Gesetzesantrag der Länder Sachsen, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Jugendstrafrechts und zur Verbesserung und Beschleunigung des Jugendstrafverfahrens
... Es bedarf gezielter Erweiterungen des jugendstrafrechtlichen Instrumentariums, um die Reaktionsmöglichkeiten der Jugendgerichte noch flexibler und effektiver auszugestalten.
Drucksache 174/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 im Hinblick auf spezifische Maßnahmen zur Einführung einer außerordentlichen Flexibilität beim Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds als Reaktion auf den Ausbruch von COVID-19 COM(2020) 138 final
Drucksache 343/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 356/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Drucksache 356/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Drucksache 381/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Halbzeitüberprüfung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt:: Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt für alle - COM(2017) 228 final
Drucksache 421/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Drucksache 431/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
Drucksache 494/15
Drucksache 771/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse 966. Sitzung des Bundesrates am 23. März 2018
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für die Konformität mit und die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011
, (EU) Nr. 528/2012
, (EU) Nr. 2016/424
, 2016/425, (EU) Nr. 2016/426
und (EU) Nr. 2017/1369
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinien 2004/42 /EG
/EG, 2009/48 /EG
/EG, 2010/35 /EU
/EU, 2013/29 /EU
/EU, 2013/53 /EU
/EU, 2014/28 /EU
/EU, 2014/29 /EU
/EU, 2014/30 /EU
/EU, 2014/31 /EU
/EU, 2014/32 /EU
/EU, 2014/33 /EU
/EU, 2014/34 /EU
/EU, 2014/35 /EU
/EU, 2014/53 /EU
/EU, 2014/68 /EU
/EU und 2014/90 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2017) 795 final; Ratsdok. 15950/17
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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