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"Aktionsplänen"
Drucksache 28/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa - Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal - COM(2020) 21 final
... Das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (und sein Vorläufer, das Reformhilfeprogramm) wird den Mitgliedstaaten technische Unterstützung bei der Gestaltung und Umsetzung von Reformen bieten, damit sowohl die Klima- als auch die digitale Wende gelingt. Beschränkte Verwaltungskapazitäten sowie ein mangelndes Bewusstsein und fehlende Erfahrungen im Bereich Nachhaltigkeit in der Verwaltung der Mitgliedstaaten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zählen zu den größten Hemmnissen für Investitionen in zukunftsfähige Infrastrukturen und den Umweltschutz. Das Programm wird dazu beitragen, Investitionspotenzial im Bereich saubere Energie oder Maßnahmen für zügigere Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden ausfindig zu machen. Mit dem Reformhilfeprogramm unterstützt die Kommission die Mitgliedstaaten zudem beim Aufstellen von Aktionsplänen zur Kreislaufwirtschaft, zur umweltgerechten Haushaltsplanung oder zu nachhaltigen Finanzierungsmodellen und Investitionen.
Mitteilung
1. Einleitung
Abbildung 1 - Der Investitionsplan im Rahmen des europäischen Grünen Deals
Abbildung 2 - Der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa
2. Die INVESTITIONSHERAUSFORDERUNG
3. Finanzierung: MOBILISIERUNG NACHHALTIGER INVESTITIONEN aus ALLEN QUELLEN
Abbildung 3 - Finanzierungselemente im Rahmen des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa, die im Verlauf des nächsten Jahrzehnts7 mindestens 1 Billion EUR erreichen
3.1. Ehrgeizigere Zielsetzungen beim EU-Haushalt und bei damit verbundenen Programmen
3.2. Mobilisierung privater Investitionen durch InvestEU
3.3. Beitrag der Europäischen Investitionsbank und Einbeziehung weiterer Finanzinstitute
4. Voraussetzungen SCHAFFEN: EIN Rahmen für Künftige öffentliche und PRIVATE INVESTITIONEN
4.1. Das nachhaltige Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems rücken
4.2. Orientierungshilfen und geeignete Mittel für nachhaltige Investitionen für den öffentlichen Sektor
4.3. Schaffung von Voraussetzungen für nachhaltige Investitionen durch einen geeigneten Beihilferahmen
4.3.1. Mehr Spielraum bei staatlichen Beihilfen für den Übergang hin zu klimaneutralen Produktionsverfahren
4.3.2. Beihilfen für energieeffizientere Gebäude
4.3.3. Beihilfen für Fernwärme
4.3.4. Beihilfen für die Schließung von Kohlekraftwerken
4.3.5. Beihilfen für die Kreislaufwirtschaft
5. DURCHFÜHREN: Entwicklung einer PIPELINE NACHHALTIGER Projekte
5.1.1. Behörden unterstützen
5.1.2. Projektträger unterstützen
5.1.3. Gewährleistung von Kohärenz und Sichtbarkeit
6. EIN Mechanismus für einen GERECHTEN ÜBERGANG
Abbildung 4 - Finanzierung des Mechanismus für einen gerechten Übergang
6.1. 1. Säule: Der Fonds für einen gerechten Übergang
6.2. Säule 2: Eine spezielle Regelung zur Gewährleistung eines gerechten Übergangs für Regionen im Rahmen des Fonds InvestEU
6.3. 3. Säule: Darlehensfazilität der Europäischen Investitionsbank-Gruppe für den öffentlichen Sektor
6.4. Technische Hilfe und Beratung
7. Schlussfolgerung und NÄCHSTE Schritte
Drucksache 289/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Harmonisierung der Rechtsgrundlagen und Regelwerke zum Lärmschutz
... Regelmäßig treten bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen durch die Gemeinden und bei der Umsetzung der darin vorgesehenen verkehrsbeschränkenden Maßnahmen durch die Straßenverkehrsbehörden Fragestellungen und Unstimmigkeiten zwischen den Behörden auf. Grund ist insbesondere, dass das technische Regelwerk zur Ermittlung der Lärmbelastung zwischen dem Immissionsschutzrecht einerseits und dem Straßenverkehrsrecht andererseits bisher nicht harmonisiert worden ist. Ein sehr streitig geführtes Thema in den Ländern ist dabei auch die Verbindlichkeit von Lärmaktionsplänen für die umsetzenden Behörden.
Drucksache 289/19
Antrag des Landes Brandenburg
Entschließung des Bundesrates zur Harmonisierung der Rechtsgrundlagen und Regelwerke zum Lärmschutz
... Regelmäßig treten bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen durch die Gemeinden und bei der Umsetzung der darin vorgesehenen verkehrsbeschränkenden Maßnahmen durch die Straßenverkehrsbehörden Fragestellungen und Unstimmigkeiten zwischen den Behörden auf. Grund ist insbesondere, dass das technische Regelwerk zur Ermittlung der Lärmbelastung zwischen dem Immissionsschutzrecht einerseits und dem Straßenverkehrsrecht andererseits bisher nicht harmonisiert worden ist. Ein sehr streitig geführtes Thema in den Ländern ist dabei auch die Verbindlichkeit von Lärmaktionsplänen für die umsetzenden Behörden.
Drucksache 87/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige
... 6. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die einzelnen Empfehlungsbestandteile in inhaltlicher Hinsicht sehr detailliert ausgestaltet sind. Einige der genannten Empfehlungen stehen nicht im Einklang mit dem derzeitigen Alterssicherungssystem in Deutschland, das sowohl auf der Verpflichtung des Staates zur Gewährleistung sozialer Sicherheit als auch der Verantwortung des Einzelnen zur zusätzlichen Vorsorge aufbaut. Dies wäre im Rahmen der Umsetzung und der Ausarbeitung von Aktionsplänen über die auf nationaler Ebene ergriffenen Maßnahmen (Nummer 20 der vorgeschlagenen Ratsempfehlung) entsprechend zu berücksichtigen.
Drucksache 87/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige
... 6. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die einzelnen Empfehlungsbestandteile in inhaltlicher Hinsicht sehr detailliert ausgestaltet sind. Einige der genannten Empfehlungen stehen nicht im Einklang mit dem derzeitigen Alterssicherungs-system in Deutschland, das sowohl auf der Verpflichtung des Staates zur Gewährleistung sozialer Sicherheit als auch der Verantwortung des Einzelnen zur zusätzlichen Vorsorge aufbaut. Dies wäre im Rahmen der Umsetzung und der Ausarbeitung von Aktionsplänen über die auf nationaler Ebene ergriffenen Maßnahmen (Nummer 20 der vorgeschlagenen Ratsempfehlung) entsprechend zu berücksichtigen.
Drucksache 6/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchsetzung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen sowie zur Änderung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems - COM(2016) 821 final
... durch eine Reform des bestehenden Mitteilungsverfahrens.1 Der Europäische Rat forderte eine zielstrebige Vorgehensweise bei der Binnenmarktstrategie2 sowie bei den verschiedenen Strategien und Aktionsplänen für den Binnenmarkt, die bis 2018 abzuschließen und durchzuführen sind und wies auf Folgendes hin:
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente
- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Notifizierungspflicht
Artikel 4
Artikel 5 Konsultation
Artikel 6 Vorwarnung
Artikel 7 Beschluss
Artikel 8 Information der Öffentlichkeit
Artikel 9 Benennung der zuständigen Behörde
Artikel 10 Verknüpfung mit anderen Notifizierungs- oder Berichtsmechanismen
Artikel 11 Bericht und Überprüfung
Artikel 12 Änderungen der Richtlinie 2006/123/EG /EG
Artikel 13 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
Artikel 14 Umsetzung
Artikel 15 Inkrafttreten
Artikel 16 Adressaten
Drucksache 184/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014
über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
... erforderlich. Deutschland muss ein Genehmigungssystem für Forschung an und Ex-situ-Erhaltung von invasiven Arten einrichten, auch sind die Verfahren zur Erstellung der Aktionspläne und der Festlegung von Managementmaßnahmen festzulegen. Zudem s i.d.R. gelungen zu Einfuhrkontrollen, Eingriffsbefugnissen und Sanktionen sowie zuständigen Behörden zu treffen. Diesem Zweck dient der vorliegende Gesetzentwurf.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
§ 40a Maßnahmen gegen invasive Arten
§ 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten
§ 40c Genehmigungen
§ 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten
§ 40e Managementmaßnahmen
§ 40f Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 47 Einziehung und Beschlagnahme
§ 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten
§ 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 3 Änderung des Bundesjagdgesetzes
§ 28a Invasive Arten
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Für Bürgerinnen und Bürger
b Für die Wirtschaft
c für die öffentliche Verwaltung
aa für den Bund
bb für die Länder
4. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
II. Zu Artikel 2 Änderung des Gesetzes über d/e Umweltverträglichkeitsprüfung
III. Zu Artikel 3 Änderung des Bundesjagdgesetzes
IV. Zu Artikel 4 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3272, BMUB: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbringung invasiver gebietsfremder Arten
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
III. Ergebnis
Drucksache 119/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG
/EG zur Aufrechterhaltung der derzeitigen Einschränkung ihrer Anwendung auf Luftverkehrstätigkeiten und zur Vorbereitung der Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus ab 2021 - COM(2017) 54 final
... -Markt und den ICAO-Aktionsplänen der EU, die die Kommission der ICAO vorlegt, werden die Wirksamkeit und das Funktionieren der EU-EHS-Richtlinie in Bezug auf den Luftverkehr beurteilt und bewertet. Dies gilt als hinreichend, was einen rückwirkenden Bewertungsbericht und eine Eignungsprüfung für die luftverkehrsspezifischen Bestimmungen der EU-EHS-Richtlinie anbelangt. - Konsultation der Interessenträger Mit Blick auf die Überarbeitung des EU-EHS im Anschluss an die ICAO-Versammlung von 2016 fand in den zwölf Wochen vom 7. März bis zum 30. Mai 2016 eine Online-Konsultation der Öffentlichkeit statt. Insgesamt stimmten die meisten Gruppen von Interessenträgern dem zu, dass ehrgeizige Ziele für die Verringerung der Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr vereinbart werden sollten und dass marktbasierte Mechanismen geeignete Instrumente sind, um diese Emissionen zu senken. Die Meinungen darüber, wie hoch die Ziele gesteckt werden sollten und wie der Mechanismus zur Emissionsminderung konkret aussehen sollte, waren geteilt. Einige Interessenträger vertraten die Auffassung, das EU-EHS solle nach 2017 weiterhin mit dem derzeitigen EWR-internen Anwendungsbereich gelten, während andere meinten, es sollte wieder in vollem Umfang (also auch auf Flüge von und nach Drittländern) angewendet werden. Die Optionen für das EU-EHS für die Zeit nach 2020 sollten nach Meinung vieler Befragter vom Ambitionsniveau, der Art, dem Geltungsbereich und der Umweltintegrität/-wirksamkeit der Vereinbarung abhängen, die von der ICAO-Versammlung von 2016 getroffen wurde. Die Kommission wird weiterhin konstruktive bilaterale und multilaterale Kontakte zu Interessenträgern und Drittländern unterhalten.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 28a
Artikel 28b
Artikel 28c
Anhang I
Artikel 1
Artikel 28b Berichterstattung durch die Kommission über die Anwendung des globalen marktbasierten Mechanismus der ICAO
Artikel 28c Bestimmungen für die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung für die Zwecke des globalen marktbasierten Mechanismus
Artikel 2
Drucksache 120/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse - COM(2017) 63 final
... - Übermäßiger Lärm ist nach der Feinstaubbelastung die zweitwichtigste Umweltursache von Gesundheitsproblemen.23 Der Besitzstand der EU enthält mehrere Auflagen, u.a. die Bewertung der Lärmexposition durch Lärmkarten und die Erstellung von Aktionsplänen zur Bekämpfung von Lärmursachen. Für den laufenden fünfjährigen Berichtszeitraum fehlen mehr als 30 % der vorgeschriebenen Lärmkarten und etwa 60 % der Aktionspläne.
Brüssel, den 3.2.2017 COM 2017 63 final
Mitteilung
1. Notwendigkeit von FORTSCHRITTEN
2. STAND der Umsetzung: Gemeinsame Herausforderungen, Gemeinsame MÖGLICHKEITEN und ERFOLGE
Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung
Natur und Biodiversität
Bewährte Verfahren
Luftqualität und Lärm
Wasserqualität und Wasserbewirtschaftung
2 Instrumente
Marktbasierte Instrumente und Investitionen
Wirksame Governance und Kapazitäten zur Anwendung der Vorschriften
3. Gemeinsame URSACHEN: erste Ergebnisse
4. Die nächsten Schritte
2 Politikvorschläge
Anhang Leitlinien für die Mitgliedstaaten: vorgeschlagene Massnahmen für eine bessere Umsetzung der UMWELTPOLITIK zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse
Drucksache 364/16
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV
... "(5) Die zuständigen Behörden stellen, soweit möglich, die Übereinstimmung der Luftreinhaltepläne mit den Lärmaktionsplänen nach § 47d des
Drucksache 572/16
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung der Lärmsanierung an Straßen in kommunaler Baulast (Lärmsanierungsfinanzierungsgesetz - LärmSanFinG )
... Die Länder und die kommunalen Spitzenverbände haben darauf aufmerksam gemacht, dass eine eigenständige Finanzierung von Maßnahmen der Lärmaktionsplanung durch die Kommunen derzeit nicht möglich ist. Seit 2012 ist ein Finanzierungsprogramm des Bundes zur Lärmsanierung an kommunalen Straßen in der Diskussion unter den Ländern. Die Länder haben den Bund wiederholt einvernehmlich aufgefordert, ein Finanzierungsprogramm für die Lärmsanierung der wichtigsten Lärmschwerpunkte zu schaffen, das eine sukzessive Umsetzung der in den erstellten Lärmaktionsplänen festgelegten Maßnahmen ermöglicht.
Drucksache 332/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Ordnung
... -Immissionsschutzgesetzes oder Lärmaktionspläne nach § 47d Absatz 6 des
Drucksache 88/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsames Konsultationspapier der Kommission und der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik: Auf dem Weg zu einer neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik;
... Seit 2004 bildet die ENP einen Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren Nachbarländern, der es den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, Einvernehmen über eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Nachbarn der EU im Osten und im Süden zu erzielen. Die Beziehungen der EU zu den Nachbarländern wurden mittels der ENP bereits erheblich intensiviert und zwar auf der Grundlage klarer Verpflichtungen, die beide Seiten in den ENP-Aktionsplänen festgelegt haben. Die ENP hat es der EU ermöglicht, auf die Forderungen der Partner nach einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Union einzugehen. Nach 10 Jahren lässt sich feststellen, dass die Partnerschaften mit den Nachbarländen inzwischen einen höheren Stellenwert in EU-Angelegenheiten genießen, dass die EU zum wichtigsten Handelspartner der meisten Partnerländer geworden ist und dass die Passagier- und Migrationsströme zwischen den ENPPartnerländern und der EU kontinuierlich zugenommen haben. Die EU hat die ENP genutzt, um die Reformbemühungen der einzelnen Partnerländer - insbesondere im Bereich Governance - auf der Grundlage der mit den Partnern vereinbarten Aktionspläne zu fördern und jährlich zu bewerten.
I. Einführung: besondere Beziehungen
II. Erkenntnisse aus den bisherigen Erfahrungen und Fragen zur künftigen Ausrichtung der ENP
III. Auf dem Weg zu einer Partnerschaft mit klarerer Fokussierung und gezielterer Zusammenarbeit
1. Die Herausforderungen der Differenzierung
2. Fokussierung
3. Flexibilität - auf dem Weg zu einem flexibleren Instrumentarium
4. Eigenverantwortung und Sichtbarkeit
IV. Nächste Schritte
Drucksache 717/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Bewertung der nationalen Reglementierungen des Berufszugangs - COM(2013) 676 final
... Um sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten ein gemeinsames Ziel verfolgen, wird in dieser Mitteilung ein Rahmen vorgegeben, der es den Mitgliedstaaten ermöglichen soll, bis April 2015 die ersten nationalen Aktionspläne vorzulegen. Das anzustrebende Ergebnis sollte nicht eine Art "Einheitsmodell" sein. Den Aktionsplänen sollten fundierte Einzelfallanalysen der Beschränkungen des Berufszugangs und etwaiger alternativer Regulierungsmechanismen zugrunde liegen. Dies war eine der Schlussfolgerungen eines Workshops vom 17. Juni 2013, an dem Vertreter von nationalen Ministerien und Berufsverbänden teilnahmen. Eine umfassende gegenseitige Evaluierung, die in den kommenden zwei Jahren durchgeführt werden soll, dürfte in allen Mitgliedstaaten zu spürbaren Veränderungen führen. In diesem Zeitraum wird die Kommission auch im Rahmen ihrer im November 2014 und November 2015 vorzulegenden jährlichen Berichte über den Stand der Integration des Binnenmarkts damit beginnen, eine Bilanz der Fortschritte und der noch vorhandenen Defizite zu ziehen.
1. Einleitung
2. warum IST ES wichtig, ALLE Berufe einer überprüfung zu unterziehen?
2.1 Mögliche Vorteile einer Reglementierung des Berufszugangs
2.1.1 Dem Verbraucher helfen, die Qualität einer Dienstleistung zu bewerten
2.1.2 Das ordnungsgemäße Funktionieren der Wirtschaft in einem Mitgliedstaat unterstützen
Verbraucherschutz und Gemeinwohl
Auswirkungen auf Dritte
2.2 Vorteile einer Öffnung des Berufszugangs
2.2.1 Größere Auswahl für den Verbraucher zu einem niedrigeren Preis Niedrigere Preise
Größere Auswahl für die Verbraucher
2.2.2 Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung der Beschäftigung auf nationaler Ebene
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
Förderung der Beschäftigung
2.3 Bewertung der ökonomischen Auswirkungen von Reglementierungen
2.4 Fachkräften die Nutzung der Vorteile des Binnenmarkts ermöglichen
2.5 Notwendigkeit vollständiger Transparenz und einer fundierten Analyse
3. WIE WIRD die Kommission die gegenseitige Evaluierung Durchführen?
3.1 Umfang
3.2 Bewertung der Berechtigung der Reglementierung
3.2.1 Mehrschichtigkeit der Reglementierung
3.2.2 Schutzmaßnahmen durch Bildungssysteme oder Arbeitgeber
3.2.3 Vorschriften auf regionaler Ebene
3.3 Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Reglementierung
3.3.1 Umfang und Anzahl der vorbehaltenen Tätigkeiten
3.3.2 Auswirkungen auf die Dienstleistungsempfänger und auf den Markt
3.3.3 Alternative Modelle im Vergleich
4. der Arbeitsplan
4.1 Erste Phase: Bestandsaufnahme der reglementierten Berufe in jedem Mitgliedstaat
4.2 Zweite Phase November 2013 - April 2015 : Überprüfung, Evaluierung und nationale Aktionspläne für die erste Gruppe von Wirtschaftszweigen
4.3 Dritte Phase Juni 2014 - Januar 2016 : Überprüfung, Evaluierung und nationale Aktionspläne für die zweite Gruppe von Wirtschaftszweigen
5. Schlussfolgerungen
Anhang I Unterschiedliche Ansätze für die Reglementierung beruflicher Tätigkeiten
1. Reglementierte Berufe in Verbindung mit vorbehaltenen Tätigkeiten
2. Berufliche Tätigkeiten, deren Reglementierung durch eine obligatorische Zertifizierung erfolgt
3. Geschützte Berufsbezeichnungen
4. Systeme der Zertifizierung auf freiwilliger Basis
Anhang II
Drucksache 688/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur sektorübergreifenden Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität - COM(2013) 603 final; Ratsdok. 13277/13
... 1. Der Bundesrat teilt die Auffassung über die hohe Bedeutung von körperlicher Betätigung und Bewegung in allen Altersgruppen zur Verringerung gesundheitlicher Risiken. Artikel 165 AEUV stellt im Hinblick auf die "Förderung der europäischen Dimension des Sports" jedoch keine geeignete Rechtsgrundlage für den Vorschlag dar. Körperliche Aktivität und Bewegung haben in ihrer gesundheitsfördernden Wirkung weit über den Sport hinausreichende Bezüge, was sich auch in den im Anhang vorgeschlagenen Indikatoren widerspiegelt. Die hierüber im Schwerpunkt ins Auge gefassten Zielgruppen sind demnach nicht im organisierten Sport zu finden und wohl auch nicht dafür zu begeistern. Zudem sind in einem Großteil der Mitgliedstaaten und vor allem auch in Deutschland der staatliche Einfluss und die Beteiligungsmöglichkeiten im organisierten Sport zur Implementierung von Aktionsplänen und Programmen nur begrenzt gegeben.
Drucksache 699/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -
... Forstbiomasse stellt derzeit die wichtigste Quelle erneuerbarer Energie dar; mittlerweile entfällt darauf rund die Hälfte des EU-Gesamtverbrauchs an erneuerbarer Energie. Den nationalen Aktionsplänen für erneuerbare Energie zufolge soll zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Elektrizität genutzte
Mitteilung
1. Europa braucht seine Wälder
2. Warum ein neuer Rahmen notwendig ist
3. Das weitere Vorgehen: eine neue EU-Strategie für Wälder und den Forstbasierten Sektor
3.1 Leitgrundsätze
3.2 Forstbezogene Ziele bis 2020
3.3 Acht miteinander verknüpfte Schwerpunktbereiche: Wertschöpfung für alle
3.3.2 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft, der Bioenergie und der allgemeinen grünen Wirtschaft der EU
3.3.3 Wälder in einem sich ändernden Klima
3.3.4 Der Schutz von Wäldern und die Verbesserung von Ökosystemleistungen
3.3.5 Welche Wälder haben wir, und wie verändern sie sich?
3.3.6 Neue und innovative forstwirtschaftliche Erzeugnisse mit hoher Wertschöpfung
3.3.7 Mehr Zusammenarbeit für eine kohärente Bewirtschaftung und ein besseres Verständnis unserer Wälder
3.3.8 Wälder aus einer globalen Perspektive
4. Grundsätze in die Praxis umsetzen: Zusammenarbeit für unsere Wälder und die Forstwirtschaft
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 311/13
Beschluss des Deutschen Bundestages
Elftes Gesetz zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... "(4) Abweichend von Absatz 1 ist ab dem 1. Januar 2015 das Eisenbahn-Bundesamt zuständig für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit. Bei Lärmaktionsplänen für Ballungsräume wirkt das Eisenbahn-Bundesamt an der Lärmaktionsplanung mit." '
Drucksache 188/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt - COM(2013) 123 final
... Die jüngsten UN-Resolutionen, globale Umweltvereinbarungen und Beschlüsse internationaler Agenturen haben die internationale Aufmerksamkeit auf das Problem gelenkt. Die gemeinsam vom UNEP und der NOAA48 im März 2011 organisierte fünfte "Marine Debris Conference" in Honolulu könnte ein erster Schritt auf dem Weg zu einer globalen Strategie und Aktionsplänen gegen Kunststoffabfälle im Meer gewesen sein. Im Rahmen der Konferenz wurden die in großen Teilen der Welt kaum entwickelten Systeme der Abfallbewirtschaftung als vorrangiges Problem ausgemacht, da sie der Hauptgrund für den Eintrag von an Land entstandenen Kunststoffabfällen in die Meeresumwelt sind. Es müssen mehr Anstrengungen unternommen werden, um im Bereich der Abfallbewirtschaftung Kapazitäten aufzubauen49.
Grünbuch zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt
1. KUNSTSTOFFABFÄLLE - BESCHREIBUNG eines zunehmenden Problems
Herstellung von Kunststoff
4 Kunststoffabfälle
Die Kunststoffindustrie
Verbleib in der Umwelt
2. RECHTSVORSCHRIFTEN zu Kunststoffabfällen in Europa
4 Abfallrecht
Rechtsvorschriften zu chemischen Stoffen
Umsetzung des Abfallrechts
3. Bewirtschaftung von Kunststoffabfall und Ressourceneffizienz
4. die internationale Dimension
5. politische Optionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Kunststoffabfällen in Europa
5.1. Anwendung der Abfallhierarchie auf die Bewirtschaftung von Kunststoffabfall
5 Fragen:
5.2. Verwirklichung von Zielen, Recycling von Kunststoff und freiwillige Initiativen
Ziele und Ausfuhren von Kunststoffabfällen
Freiwillige Maßnahmen
5.3. Beeinflussung des Verbraucherverhaltens
Kunststoff einen Wert verleihen
5 Fragen:
Unterstützung informierter Kaufentscheidungen der Verbraucher
5 Frage:
5.4. Auf dem Weg zu nachhaltigeren Kunststoffen
Produktdesign von Kunststoffen für ein leichtes und wirtschaftliches ökoeffektives Recycling56
5 Fragen:
Neue Herausforderungen durch innovative Materialien
5 Frage:
5.5. Langlebigkeit von Kunststoffen und Kunststofferzeugnissen
Produktdesign für eine längere Lebensdauer, Wiederverwendung und Reparatur
Einweg - und kurzlebige Kunststofferzeugnisse
5 Fragen:
5.6. Förderung von biologisch abbaubaren Kunststoffen und Biokunststoffen
Biologisch abbaubare Kunststoffe
Biobasierte Kunststoffe
5 Frage:
5.7. Initiativen der EU zu Abfällen im Meer, einschließlich Kunststoffabfälle
5 Fragen:
5.8. Internationale Maßnahmen
5 Fragen:
Drucksache 688/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur sektorübergreifenden Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität - COM(2013) 603 final; Ratsdok. 13277/13
... Artikel 165 AEUV stellt im Hinblick auf die "Förderung der europäischen Dimension des Sports" jedoch keine geeignete Rechtsgrundlage für den Vorschlag dar. Körperliche Aktivität und Bewegung haben in ihrer gesundheitsfördernden Wirkung weit über den Sport hinausreichende Bezüge, was sich auch in den im Anhang vorgeschlagenen Indikatoren widerspiegelt. Die hierüber im Schwerpunkt ins Auge gefassten Zielgruppen sind demnach nicht im organisierten Sport zu finden und wohl auch nicht dafür zu begeistern. Zudem sind in einem Großteil der Mitgliedstaaten und vor allem auch in Deutschland der staatliche Einfluss und die Beteiligungsmöglichkeiten im organisierten Sport zur Implementierung von Aktionsplänen und Programmen nur begrenzt gegeben.
Drucksache 136/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über Anrechnungsvorschriften und Aktionspläne für die Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen infolge von Tätigkeiten im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft - COM(2012) 93 final
...
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über Anrechnungsvorschriften und Aktionspläne für die Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen infolge von Tätigkeiten im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft - COM(2012) 93 final
Drucksache 118/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Siebtes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
... "(2a) Öffentliche Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind verpflichtet, an der Aufstellung von Lärmaktionsplänen für Orte in der Nähe der Haupteisenbahnstrecken und für Ballungsräume mit Eisenbahnverkehr mitzuwirken." ‘
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.