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190 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Allgemeininteressen"


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Drucksache 515/12

... Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar und verstößt insbesondere nicht gegen Artikel 56 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Zwar sind danach Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Union für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, grundsätzlich verboten. Allerdings kann eine solche Beschränkung aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein. Hier ist zu berücksichtigen, dass hinsichtlich der Regelungen zum Suizid beträchtliche sittliche, religiöse und kulturelle Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen. Dies zeigt sich bereits daran, dass in einigen Mitgliedstaaten die Beihilfe zum Suizid insgesamt verboten ist (siehe vorstehend), während in anderen Mitgliedstaaten sogar die aktive Sterbehilfe nicht generell unter Strafe gestellt ist (Niederlande, Belgien). In diesen Fällen, in denen eine Harmonisierung der Materie durch die Gemeinschaft nicht vorliegt, ist es Sache der einzelnen Mitgliedstaaten, im Einklang mit ihrer eigenen Wertordnung zu beurteilen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der betroffenen Interessen ergeben (vgl. EuGH, Urteil vom 8. September 2009, C-42/07, Rn. 57 = NJW 2009, 3221, 3223). Den Mitgliedstaaten steht es demnach frei, ihre Politik auf dem Gebiet der Suizidhilfe festzulegen und das angestrebte Schutzniveau genauer zu bestimmen; Beschränkungen müssen dabei aber die sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergebenden allgemeinen Anforderungen an ihre Verhältnismäßigkeit erfüllen. Das Verbot der gewerbsmäßigen Suizidhilfe ist insofern geeignet, die Erreichung des Schutzes der betroffenen Allgemeininteressen zu gewährleisten. Es geht nicht über das hinaus, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist, und wird nicht diskriminierend angewandt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 515/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 217
Gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

4. Nachhaltigkeitsaspekte

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2100: Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung


 
 
 


Drucksache 834/1/11

... /EG würde daher keine neuen Erkenntnisse hervorbringen, sondern für die Umsetzung der Änderungsrichtlinie dringend erforderliche Ressourcen binden. In jedem Fall muss es den Mitgliedstaaten freistehen, zum Schutz von Allgemeininteressen angemessene und verhältnismäßige Berufszugangsregelungen einzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 834/1/11




Europäischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 834/11 (Beschluss)

... /EG würde daher keine neuen Erkenntnisse hervorbringen, sondern für die Umsetzung der Änderungsrichtlinie dringend erforderliche Ressourcen binden. In jedem Fall muss es den Mitgliedstaaten freistehen, zum Schutz von Allgemeininteressen angemessene und verhältnismäßige Berufszugangsregelungen einzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 834/11 (Beschluss)




Europäischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 55a

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 378/11 (Beschluss)

... Das Kriterium, wonach die berufliche Tätigkeit objektiv von der Gesamtheit der Tätigkeiten zu trennen sein muss, die der Beruf in dem Mitgliedstaat umfasst, stellt aus Sicht des Bundesrates jedenfalls allein kein ausreichendes Kriterium dar, um zum Schutz der Verbraucher eine Zersplitterung gewachsener Berufsbilder zu verhindern. Sollte die Kommission trotz der geäußerten Bedenken die Grundsätze für einen partiellen Zugang in die Richtlinie aufnehmen, müsste als weiteres Kriterium hinzukommen, dass die Unterschiede zwischen zwei Berufsbildern, wie im Beispiel des Ski- und Snowboardlehrers, so groß sind, dass sie nicht durch eine erfolgreiche Teilnahme an Ausgleichsmaßnahmen, sondern nur durch ein Durchlaufen des vollständigen Ausbildungsprogramms ausgeglichen werden könnten. Zudem muss klargestellt werden, dass Ausnahmen vom partiellen Zugang zum Beruf zum Schutz von Allgemeininteressen wie beispielsweise des Patientenschutzes oder aufgrund der besonderen Bedingungen des Berufsbeamtentums möglich sind.

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Drucksache 378/11 (Beschluss)




2 Allgemeines:

Im Einzelnen:

Zu Frage 1

Zu Frage 2a

Zu Frage 2b

Zu Frage 2c

Zu Frage 3

Zu Frage 4

Zu Frage 5

Zu Frage 6

Zu Fragen 7 und 8 - Vorbemerkung

Zu Frage 7

Zu Frage 8

Zu Frage 9

Zu Frage 10

Zu Frage 11

Zu Frage 12

Zu Frage 13

Zu Frage 14

Zu Frage 15

Zu Frage 16

Zu Frage 17

Zu Frage 18

Zu Frage 19

Zu Frage 20

Zu Frage 21

Zu Frage 22

Zu Frage 23

Zu Frage 24

Berücksichtigung der Stellungnahme:


 
 
 


Drucksache 242/10

... – erfordern eine Anpassung verschiedener Regelungen des Umweltrechts des Bundes. Relevant ist unter anderem Artikel 16 der Dienstleistungsrichtlinie, der den Mitgliedstaaten auferlegt, die freie Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten von einem in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Dienstleistungserbringer zu gewährleisten und Genehmigungserfordernisse nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Gesundheit oder des Schutzes der Umwelt vorzusehen. Daneben gibt die Richtlinie vor, eine elektronische Verfahrensabwicklung über den so genannten Einheitlichen Ansprechpartner anzubieten (Artikel 8). Schließlich schreibt Artikel 13 die Festlegung von Bearbeitungsfristen vor und erlaubt nur aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, zu denen auch zwingende Gründe des Umweltschutzes zählen ein Absehen von einer Genehmigungsfiktion bei Nichteinhaltung einer festgelegten Bearbeitungsfrist. Die Richtlinie

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Drucksache 242/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Altfahrzeug-Verordnung

§ 6
Sachverständige

Artikel 2
Änderung der Altholzverordnung

Artikel 3
Änderung der Bioabfallverordnung

Artikel 4
Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

§ 9a
Verfahrensvorschriften

Artikel 5
Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung

Artikel 6
Änderung der Datenerhebungsverordnung 2020

Artikel 7
Änderung der Deponieverordnung

Artikel 8
Änderung der Gewerbeabfallverordnung

Artikel 9
Änderung der Klärschlammverordnung

Artikel 10
Änderung der Rohrfernleitungsverordnung

Artikel 11
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Artikel 12
Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte

§ 10a
Nachweise nicht betriebsangehöriger Personen

Artikel 13
Änderung der Störfall-Verordnung

Artikel 14
Änderung der Verpackungsverordnung

Artikel 15
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Ermächtigungsgrundlagen

III. Alternativen

IV. Verordnungsfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

V. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Verwaltung

3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen

VI. Befristung

VII. Auswirkungen der Verordnung im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung

VIII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1132: Verordnung zur Anpassung umweltrechtlicher Vorschriften mit Bezug zu Dienstleistungen


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.