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"Allokationseffienz"
Drucksache 277/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Modernisierung des EU-Beihilfenrechts - COM(2012) 209 final
... b) Überarbeitung und Straffung der Beihilfeleitlinien, um sie mit diesen allgemeinen Grundsätzen in Einklang zu bringen. Die Überarbeitung wird auf einem allgemeinen Ansatz basieren, der auf die Stärkung des Binnenmarkts und die Förderung einer verstärkten Effizienz der öffentlichen Ausgaben abzielt (Gewährung staatlicher Beihilfen nur dann, wenn sie mit einem wirklichen Mehrwert verbunden sind); eine klarere Abgrenzung des jeweiligen Marktversagens, das angegangen werden muss, und eine verstärkte Prüfung des Anreizeffekts werden in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen, damit ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis gewährleistet ist und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Auch eine systematischere Prüfung der etwaigen negativen Auswirkungen der staatlichen Beihilfe - insbesondere im Hinblick auf Verfälschungen der Allokationseffienz und der dynamischen Effizienz, Subventionswettläufe und Marktmacht - wird erforderlich sein. So werden die geänderten Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen bei Unternehmen, die nicht dem Finanzsektor angehören, zu einem sehr wichtigen Instrument der Kontrolle dieser stark wettbewerbsverfälschenden Beihilfenart werden. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass der Prozess des Marktaustritts nur in tatsächlich begründeten Fällen durch staatliche Maßnahmen beendet wird. Ebenso soll, wenn die Marktbedingungen dies erlauben, für die Zeit nach der Krise ein Paket neuer Vorschriften für die Rettung und Umstrukturierung von Finanzinstituten eingeführt werden, das mit den künftigen Vorschlägen für EU-Krisenmanagement und -bewältigung im Einklang stehen wird. Schließlich dürfte die Ermittlung bewährter Verfahrensweisen in Bezug auf die Ausgabenprioritäten im Rahmen der Strategie "Europa 2020" eine rasche Genehmigung kosteneffizienter und wachstumsfördernder Beihilfen ermöglichen. Was die Straffung betrifft, so könnten in einer ersten Phase verschiedene Leitlinien, u.a. die Leitlinien für Regionalbeihilfen, Forschung, Entwicklung und Innovation, Umweltbeihilfen, Risikokapital und Breitband (diese Beihilfearten machen mehr als zwei Drittel aller in der EU gewährten Beihilfen aus) bis Ende 2013 auf die gemeinsamen Grundsätze abgestimmt und möglicherweise konsolidiert werden. Dadurch könnten auch Synergien zwischen den verschiedenen Beihilfesystemen genutzt und mehrere Ziele gleichzeitig verwirklicht werden. Der Erlass der einzelnen Leitlinien würde in diesem Zeitraum nach und nach unverzüglich erfolgen. Weitere Leitlinien werden dann schrittweise angepasst und konsolidiert.
1. Einführung: Beihilfenkontrolle im aktuellen wirtschaftlichen politischen Umfeld
2. Ziele Instrumente der Modernisierung des EU-Beihilfenrechts
2.1. Wachstumsförderung auf einem gestärkten, dynamischen und wettbewerbsfähigen Binnenmarkt
2.2. Fokussierung der Durchsetzung auf Fälle mit besonders starken Auswirkungen auf den Binnenmarkt
2.3. Straffere Regeln und schnellerer Abschluss
3. Weiteres Vorgehen
Suchbeispiele:
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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