[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

25 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Altersvermögen"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 65/18

... Derzeit ist es Sache der Sparer, die fälligen Beiträge für Riesterverträge eigenständig abzuführen und bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen die Zulagen zu beantragen. Das jetzige Verfahren ist kompliziert und erschwert damit dem Sparer den Zugang zur Eigenvorsorge. Dies lässt sich vermeiden, indem die Arbeitgeber in den Sparvorgang eingebunden werden. Die Beiträge werden dann direkt durch den Arbeitgeber vom Arbeitslohn einbehalten und an den Anbieter gezahlt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/18




Entschließung

Begründung

Zu 1.-3.

Zu 4.

Zu 5.

Zu 6.

Zu 7.

Zu 8.

Zu 9.

Zu 10.


 
 
 


Drucksache 780/1/16

... Mit dem am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Altersvermögensgesetz, ergänzt durch das Altersvermögensergänzungsgesetz, wurde ein Paradigmenwechsel in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 780/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 2 Nummer 2a BetrAVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 20 Absatz 2 Satz 1 BetrAVG

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 24 BetrAVG

4. Zu Artikel 4 § 229 SGB V

5. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 244b Absatz 1 Satz 2 - neu - VAG

6. Zu Artikel 9 Nummer 4 § 10a Absatz 1 und Absatz 7 EStG

7. Zu Artikel 9 Nummern 9 und 10 Dynamisierung der Riester-Zulagen

8. Zu Artikel 9 Nummer 18 § 100 Absatz 2 EStG

9. Zu Artikel 9

10. Zu Artikel 14 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Absatz 1 Nummer 4 AltvZertG

11. Zum Gesetzentwurf allgemein:

12. Zum Gesetzentwurf allgemein:

Im Einzelnen

13. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


Drucksache 278/16

... In Deutschland wird für mehr als 16 Mio. Kinder Kindergeld gezahlt. Das Auszahlungsvolumen betrug im Jahr 2015 über 39 Mrd. Euro. Das Kindergeld wird von den Familienkassen festgesetzt und ausgezahlt. Neben den 14 Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit, die das Kindergeld für rund 87 Prozent aller Kinder in Deutschland bearbeiten, gibt es mehr als 8 000 einzelne Familienkassen des öffentlichen Dienstes für die übrigen 13 Prozent (Kinder von öffentlich Bediensteten). Das Kindergeld ist mit dem Jahressteuergesetz 1996 in den steuerlichen Bereich (Familienleistungsausgleich) ohne eine gesetzliche Anmeldungs- und Registrierungspflicht für Familienkassen überführt worden. Seitdem sind weder dem Bundeszentralamt für Steuern als Fachaufsichtsbehörde noch anderen, auf die Information über Kindergeldfestsetzungen angewiesenen Behörden wie dem Statistischen Bundesamt oder der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen alle Familienkassen des öffentlichen Dienstes bekannt. Die Schwierigkeiten einer Erfassung aller Familienkassen in Deutschland werden noch dadurch verstärkt, dass einzelne Familienkassen des öffentlichen Dienstes Teile ihrer Aufgaben - wie zum Beispiel die Auszahlung von Kindergeld - an andere behördliche Institutionen ausgelagert haben. Die Bearbeitung des Kindergeldes durch auf kommunaler Ebene vorhandene Verwaltungseinheiten (zum Beispiel Samtgemeinde, Verbandsgemeinde, Verwaltungsgemeinschaften) entspricht nicht der 1996 getroffenen Zuständigkeitsentscheidung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

Artikel 7
Aufhebung der Familienkassenzuständigkeitsverordnung

Artikel 8
Aufhebung der Bundesfamilienkassenverordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

3. Zu Artikel 7 Aufhebung der Familienkassenzuständigkeitsverordnung

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3311: Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II. 1 Inhalt des Regelungsvorhabens

II.2 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Konzentration der Familienkassen

Einführung des Familienkassenschlüssels

Änderung des Steuerstatistikgesetzes

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger

II. 3 Alternativen

II.4 Evaluation

II.6 E-Government

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen


 
 
 


Drucksache 139/12

... Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 139/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Alternativen

III. Gesetzesfolgen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VIII. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

IX. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 139/12 (Beschluss)

... Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 139/12 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Artikel 1
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Alternativen

III. Gesetzesfolgen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VIII. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

IX. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 227/10

... ") vom anrechenbaren Einkommen abgezogen. Diese zur Stärkung der Eigenverantwortung für die Altersvorsorge seit dem Altersvermögensgesetz eingeführte staatliche Fördermöglichkeit für eine private, kapitalgedeckte Altersvorsorge betrifft insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte und Empfänger von Besoldung nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

§ 66a
Übergangs- und Anwendungsvorschrift aus Anlass des Zweiundzwanzigsten und des Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

§ 22
Ersatzpflicht des Ehegatten oder Lebenspartners.

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 434u
Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 5 Änderung der Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Absatz 3 Nummer 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Verordnung über die Zuschläge zum Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland

§ 2
Höhe des Auslandszuschlags

§ 8
Anwendungsbestimmung aus Anlass der Änderungen durch das Dreiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs

Übersicht 1 Bedarfssätze im BAföG

Übersicht 2 Freibeträge vom Einkommen bei der Leistungsgewährung im BAföG

Übersicht 3 Bedarfssätze im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III

Übersicht 4 Zuschüsse zur Vergütung im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III

Übersicht 5 Abweichende Freibeträge vom Einkommen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfs

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und auf das Preisniveau

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

VI. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1195: Entwurf für ein dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsgesetzes (23. BAföGÄndG)

Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG)


 
 
 


Drucksache 438/08

... ) geändert worden ist, anzugeben. Für das Altersvermögen, mit dem das Darlehen getilgt wird, ist der vertraglich garantierte Betrag dieses Vermögens zum Zeitpunkt der Darlehenstilgung anzusetzen. In die Berechnung des Prozentsatzes sind alle Kosten für den Vertragspartner einschließlich aller auf den Vertrag zu leistenden Altersvorsorgebeiträge mit Ausnahme der in § 6 Abs. 3 der Preisangabenverordnung aufgeführten Kosten einzubeziehen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/08




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 92a
Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung

§ 92b
Verfahren bei Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung

Artikel 2
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

§ 5
Zertifizierung

§ 7
Informationspflicht des Anbieters; Sicherungsschein

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Bausparkassen

Artikel 4
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 6
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

§ 20
Anwendungsvorschrift

Artikel 7
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 968/08 Altersvermögen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 968/08




Artikel 1
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 – WoGVwV 2009)

2 Abkürzungsverzeichnis

Begründung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 787: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes – WoGVwV 2009


 
 
 


Drucksache 542/07

... Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurde zum 1. Januar 2003 durch das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) eingeführt (Artikel 12 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens – Altersvermögensgesetz – vom 26. Juni 2001, BGBl. I S. 1310).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/07




A. Problem und Ziel

Grundsicherungsbedingte Mehrkosten

Höhe und Überprüfung des Erstattungsbetrages

Handlungsbedarf

B. Lösung

Einführung einer finanziellen Beteiligung des Bundes an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung innerhalb des Sozialhilferechts im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch SGB XII .

Einführung einer Erstattungsregelung im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch SGB VI , durch die der Bund den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung Deutsche Rentenversicherung Bund die Kosten für Gutachten erstattet.

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (860-12)

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (860-6)

Artikel 3
Änderung des Wohngeldgesetzes (8601-1)

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeine Begründung

I. Erstattung grundsicherungsbedingter Mehrkosten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund – geltendes Recht

1. Rechtsgrundlagen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

2. Erstattung grundsicherungsbedingter Mehrkosten nach § 34 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes

3. Definition grundsicherungsbedingter Mehrkosten

Mehrausgaben für arbeitsmedizinische Gutachten Gutachtenkosten

Mehrausgaben für einmalige Leistungen

Mehrausgaben wegen des Verzichts auf Unterhaltsrückgriff

4. Höhe des Erstattungsbetrages

5. Verteilung des Erstattungsbetrages auf die Länder

6. Überprüfung der Höhe des Erstattungsbetrages

II. Ergebnis der Überprüfung der Höhe des Erstattungsbetrages zum 31. Dezember 2004

1. Auswirkungen der Einführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

2. Durchführung der Überprüfung

2.1. Kosten wegen des Verzichts auf den Unterhaltsrückgriff im engeren Sinn

Tabelle

Schlussfolgerungen

2.2. Kosten der Nichtanwendung der Unterhaltsvermutung § 36 SGB XII

Minimumschätzung:

Maximumschätzung:

3. Ergebnis der Überprüfung zum 31. Dezember 2004

Tabelle

III. Notwendigkeit einer Neuregelung der finanziellen Ausgleichsverpflichtungen des Bundes

1. Neufestsetzung der Höhe der Bundesmittel

2. Verzicht auf Überprüfungen der Höhe des Erstattungsbetrages

3. Änderung des Verteilerschlüssels für die Aufteilung der Bundesmittel auf die Länder

4. Ersetzung des Regelungsstandorts im Wohngeldgesetz

IV. Konzeption und Zielsetzung einer Neuregelung der finanziellen Ausgleichsverpflichtungen des Bundes

1. Konzeption der Neuregelung

2. Einführung einer Bundesbeteiligung an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

3. Einführung einer Erstattung des Bundes an die Träger der Rentenversicherung für Gutachtenkosten

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VI. Preiswirkungsklausel

VII. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besondere Begründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 46a

Tabelle

Zu § 46a

Zu § 46a

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

C. Finanzieller Teil

Tabelle

D. Bürokratiekosten

Tabelle

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zweites Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 543/07

... Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung an die durch Art. 4 Nr. 4 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Aspekte

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (860-4-1)

Artikel 2
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (860-1)

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (860-2)

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (860-3)

Artikel 5
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (860-5)

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (860-6)

Artikel 7
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (860-10)

Artikel 8
Änderung des Fremdrentengesetzes (824-2)

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (8251-10)

Artikel 10
Änderung des Strafvollzugsgesetzes (312-9-1)

Artikel 11
Änderung des Altersteilzeitgesetzes (860-36/1)

Artikel 12
Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (860-9-2)

Artikel 13
Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (826-30-2)

Artikel 14
Änderung der Gewerbeordnung (7100-1)

Artikel 15
Änderung der Kommunikationshilfenverordnung (860-9-2-1)

Artikel 16
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung (860-4-1-15)

Artikel 17
Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung (600-1-3-14)

Artikel 18
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (860-4-1-12)

Artikel 19
Änderung der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (860-4-1-2)

Artikel 20
Aufhebung von Verordnungen

Artikel 21
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Änderungen im Vierten Buch Sozialgesetzbuch und Folgeänderungen:

1. Streichung von Übergangsvorschriften im Statusfeststellungsverfahren

2. Zusammenfassung der Vorschriften zum Sozialversicherungsausweis und Aufhebung der Sozialversicherungsausweis-Verordnung

3. Klarstellung der Meldeverpflichtung von Insolvenzverwaltern in Insolvenzfällen

4. Klarstellung, dass im vollautomatisierten Melde- und Beitragsverfahren

5. Umstellung der Meldungen für Versicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen auf Datenübertragung

6. Festlegung eines einheitlichen Zeitpunktes zur Übermittlung der Beitragsnachweise

7. Klarstellung der Übermittlungsverpflichtung für Statistiken der Sozialgerichtsbarkeit

8. Stärkung der Aufsichtsrechte über die Versicherungsträger durch Einführung eines Zwangsgeldes

9. Klarstellung des Einsatzes von Signaturen bei Massenarchivierungsverfahren der Sozialversicherungsträger

10. Ergänzung des § 28e SGB IV durch eine knappschaftsspezifische Arbeitgeberhaftungsregelung, wie sie bisher in § 2 der Verordnung über knappschaftliche Arbeiten vom 11. Februar 1933 geregelt war

11. Umwandlung von zu Unrecht entrichteten Beiträgen in Pflichtbeiträge nach Ablauf der Verjährung

12. Statusfeststellung von beschäftigten Kindern von Amts wegen

13. Sicherung der Arbeitnehmerbeiträge im Insolvenzfall als Besitzstand des Arbeitnehmers

14. Redaktionelle Korrekturen, die sich aus der Verabschiedung zahlreicher Gesetze und Verordnungen im letzten Jahr ergeben haben

Änderungen in anderen Gesetzen:

Regelungen im Rentenrecht Sechstes Buch Sozialgesetzbuch und Alterssicherung der Landwirte und Folgeänderungen

1. Zeitliche Verschiebung der Rentenauskunft

2. Anpassung des Auslandsrentenrechts bei Hinterbliebenenrenten

3. Verfahrensrechtliche Klarstellung beim Rentensplitting

4. Erhebung von Säumniszuschlägen bei verspäteter Nachversicherung

5. Änderung bei der Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenversorgung

6. Konditionierung der Möglichkeit zum Widerruf der Befreiung

7. Erleichterung der Hofabgabe unter Ehegatten

8. Verfahrensrechtliche Neuregelung im Zusammenhang mit dem Rentenantragsverfahren bei Erwerbsminderungsrenten

9. Wegfall der Kostenerstattung für Kinderzuschüsse gemäß § 291 SGB VI durch Einmalzahlung des Bundes

10. Einführung eines erweiterten Rechts der Landesdienststellen zur Prüfung der Erstattungsansprüche von Werkstätten für behinderte Menschen und anderer im Gesetz genannter Einrichtungen gegenüber dem Bund für Rentenversicherungsbeiträge behinderter Menschen in diesen Einrichtungen, §§ 179 und 180 SGB VI

4 Gesetzgebungskompetenz

Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

Finanzielle Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetze zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetzes (Sozialversicherungsänderungsgesetz- SVÄndG)


 
 
 


Drucksache 720/07E

... Es handelt sich um eine Folgeänderung zu den entsprechenden Regelungen des Altersvermögensergänzungsgesetzes vom 21. März 2001 (BGBl. I S. 403). Damit werden im Rahmen der versorgungsrechtlichen Ruhensregelung die auf ein Rentensplitting unter Ehegatten zurückzuführenden Rententeile ähnlich wie beim

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/07E




Artikel 4
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 49

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58


 
 
 


Drucksache 39/06

... Die Definition des Erwerbsersatzeinkommens in Satz 1 wird neu gefasst; sie ist durch Änderungen in § 11 AAÜG (Art. 7 dieses Gesetzes) und durch das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensergänzungsgesetz - AVmEG) vom 23. Januar 2001 -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Relevanzprüfung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Opferentschädigungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Zivildienstgesetzes

Artikel 5
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über einen Ausgleich von Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet

1. Das Gesetz erhält folgende Bezeichnung:

2. § 1 wird wie folgt gefasst:

3. § 2 wird wie folgt geändert:

4. Nach § 3 wird folgender § 4 angefügt:

Artikel 7
Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Sonderversorgungsleistungsverordnung

1. § 2 wird wie folgt gefasst:

2. § 3 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

3. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt:

4. § 10 wird aufgehoben.

Artikel 9
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu den Nummern 1 bis 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu § 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

C. Finanzielle Auswirkungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 6

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

a Für den Bund:

b Für die neuen Länder:

Zu Artikel 7

Auswirkungen auf das Preisgefüge

Auswirkungen von frauenpolitischer Bedeutung


 
 
 


Drucksache 413/1/05

... die von ihr getroffenen Maßnahmen seien geeignet, eine flächendeckende Verbreitung zusätzlicher privater Altersvorsorge in Deutschland zu erreichen. Sie sieht keinen weiteren Handlungsbedarf. Der Bundesrat teilt diese Einschätzung nicht. Bis heute hat nur rund ein Fünftel des förderberechtigten Personenkreises einen staatlich geförderten betrieblichen oder privaten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen. Die von der Bundesregierung im Altersvermögens- und im Alterseinkünftegesetz ergriffenen Maßnahmen reichen nicht aus. Bislang ist der Anteil der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft mit einem Anspruch auf Betriebsrente lediglich von 38 % auf 43 % angestiegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 413/1/05




1. Der Bundesrat stellt fest,

2. Der Bundesrat stellt außerdem fest,

3. Die Bundesregierung erweckt in ihrem Bericht den Eindruck,

4. Der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss


 
 
 


Drucksache 483/05

... Der Träger der Grundsicherung hat in aller Regel keine Möglichkeit festzustellen, ob das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen wahrheitsgemäß vollständig angegeben ist. Diese Lücke bei der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen kann durch einen automatisierten Abgleich mit bei anderen Leistungsträgern, beim Bundesamt für Finanzen und bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen vorhandenen Daten teilweise geschlossen werden. Durch den Datenabgleich können Fälle aufgedeckt werden, in denen Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, Leistungen der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung oder der Sozialhilfe beziehen oder zu berücksichtigendes Kapital besitzen und dies dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht mitgeteilt haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 483/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme)

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über den automatisierten Datenabgleich bei Leistungen der Grundsicherung

§ 1
Verfahren bei der Bundesagentur für Arbeit und der Kopfstelle

§ 2
Verfahren bei den Auskunftsstellen und der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung

§ 3
Anforderungen an die Datenübermittlung

§ 4
Einzelheiten des Datenabgleichverfahrens

§ 5
Kosten der Kopfstelle

Artikel 2
Änderung der Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

C. Kosten der öffentlichen Haushalte


 
 
 


Drucksache 390/05

... Es handelt sich um eine Folgeänderung zu den entsprechenden Regelungen des Altersvermögensergänzungsgesetzes vom 21. März 2001 (BGBl. I S. 403). Damit werden im Rahmen der Anrechnung die auf ein Rentensplitting unter Ehegatten zurückzuführenden Rententeile ähnlich wie beim

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

3. In § 12 Abs. 1 Satz 1

4. § 14 wird wie folgt geändert:

5. § 14a wird wie folgt geändert:

6. § 20 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

7. § 24 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

8. In § 31 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3

9. § 46 wird wie folgt geändert:

10. In § 47a Abs. 1 wird die Zahl 71,75 durch die Zahl 71,13 ersetzt.

11. In § 50a Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter nach Maßgabe dieses Gesetzes gestrichen.

12. § 50c wird wie folgt geändert:

13. § 50e wird wie folgt geändert:

14. § 52 wird wie folgt geändert:

15. § 53 wird wie folgt geändert:

16. In § 54 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 3 und 5

17. § 55 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

18. § 56 wird wie folgt geändert:

19. § 66 wird wie folgt geändert:

20. § 69 wird wie folgt geändert:

21. § 69a wird wie folgt geändert:

22. Dem § 69c Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:

23. § 69e wird wie folgt gefasst:

§ 69e
Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 und des Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes

24. Nach § 69e wird folgender § 69f eingefügt:

§ 69f
Übergangsregelungen aus Anlass der Änderungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten in der Beamtenversorgung

25. Dem § 85 Abs. 6 wird folgender Satz angefügt:

26. In § 91 Abs. 2 Nr. 3 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:

27. Dem § 107b wird folgender Absatz angefügt:

Artikel 2
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 5 wird wie folgt geändert:

3. In § 11a Abs. 2 wird die Angabe § 11 Abs. 5 Satz 2 und 3 durch die Angabe § 11 Abs. 6 Satz 2 und 3 ersetzt.

4. § 12 wird wie folgt geändert:

5. § 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

6. § 23 wird wie folgt geändert:

7. § 26 wird wie folgt geändert:

8. § 26a wird wie folgt geändert:

9. § 27 wird wie folgt geändert:

10. § 38 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

11. In § 42 Abs. 1 Satz 1

12. In § 44 Abs. 2 Satz 1

13. In § 45 Abs. 1 Nr. 3

14. In § 47 Abs. 1 Satz 1

15. § 49 wird wie folgt geändert:

16. § 53 wird wie folgt geändert:

17. In § 55 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 sowie Satz 3 und 5

18. § 55a Abs. 1 wird wie folgt geändert:

19. § 55b wird wie folgt geändert:

20. In § 59 Abs. 4

21. § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:

22. In § 63g Satz 1

23. In § 70 Abs. 1 Satz 1

24. § 72 wird wie folgt geändert:

25. § 74 wird wie folgt geändert:

26. § 91a Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

27. Die Überschrift nach § 92a wird wie folgt gefasst:

28. § 92b wird wie folgt geändert:

29. § 94 wird wie folgt geändert:

30. § 94a wird wie folgt geändert:

31. Dem § 94b Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:

32. Dem § 96 Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:

33. Nach § 96a werden die Überschrift und § 97 wie folgt gefasst:

§ 97

34. Nach § 98 werden folgende Überschrift und folgender § 99 angefügt:

§ 99

Artikel 3
Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung

Artikel 7
Änderung der Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung

Artikel 7a
Änderung des Bundesministergesetzes

Artikel 7b
Gesetz über Einmalzahlungen in den Jahren 2005 bis 2007 - Einmalzahlungsgesetz 2005 bis 2007 (EzG 2005) -

§ 1
Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen

§ 2
Empfängerinnen und Empfänger von Amtsbezügen

§ 3
Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen

§ 4
Zahlung

§ 5
Übertragung der Regelungskompetenz

Artikel 8
Aufhebung von Rechtsvorschriften

Artikel 9
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 10
Neufassung des Beamtenversorgungsgesetzes und des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Ziele

II. Schwerpunkte des Gesetzentwurfs

III. Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Aspekte

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 556/05

... Bund, Ländern und Gemeinden entstehen durch die Verordnung keine Kosten. Im übrigen wird wegen der Gesetzesfolgen auf die Begründung zum Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz, AVmG) vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1310 1331 ff.) verwiesen. Die Verordnung kann nicht befristet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Versicherungsmathematische Bestätigung

§ 2
Erläuterungsbericht

§ 3
Vorlagefrist

§ 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4


 
 
 


Drucksache 413/05 (Beschluss)

... 3. Die Bundesregierung erweckt in ihrem Bericht den Eindruck, die von ihr getroffenen Maßnahmen seien geeignet, eine flächendeckende Verbreitung zusätzlicher privater Altersvorsorge in Deutschland zu erreichen. Sie sieht keinen weiteren Handlungsbedarf. Der Bundesrat teilt diese Einschätzung nicht. Bis heute hat nur rund ein Fünftel des förderberechtigten Personenkreises einen staatlich geförderten betrieblichen oder privaten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen. Die von der Bundesregierung im Altersvermögens- und im Alterseinkünftegesetz ergriffenen Maßnahmen reichen nicht aus. Bislang ist der Anteil der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft mit einem Anspruch auf Betriebsrente lediglich von 38 % auf 43 % angestiegen.



Drucksache 894/04

... - Mit der Rentenreform des Jahres 2001 (Altersvermögensergänzungsgesetz) wurden schließlich eine bis zu fünfzigprozentige Höherbewertung von Beitragszeiten während der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes (bzw. bei Pflegezeiten bis zum 18. Lebensjahr) sowie eine Gutschrift von Entgeltpunkten - 1/3 Entgeltpunkte pro Jahr - für Zeiträume eingeführt, in denen wegen der Erziehung mehrerer Kinder eine Erwerbstätigkeit nicht ausgeübt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 894/04




Bericht

I. Ausgangslage: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001

II. Stellungnahme der Bundesregierung

III. Aussagen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 1 BvR 1629/94

IV. Umsetzung des Urteils in der Sozialen Pflegeversicherung

V. Zur Gesetzlichen Rentenversicherung

VI. Zur gesetzlichen Krankenversicherung

VII. Zur Gesetzlichen Unfallversicherung

VIII. Zur Arbeitsförderung Gesetzliche Arbeitslosenversicherung

IX. Bessere Rahmenbedingungen für das Leben mit Familien - Berücksichtigung von Betreuungs- und Erziehungsleistungen durch eine bereichsübergreifende Familienpolitik


 
 
 


Drucksache 887/04

... Für die öffentlichen Haushalte entstehen keine Kosten, die über die bereits im Altersvermögensgesetz berücksichtigten Kosten hinausgehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 887/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkung

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 877/04

... Redaktionelle Änderungen auf Grund der Änderung zu Artikel 1 Nr. 5 sowie auf Grund des Altersvermögensgesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1310).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 877/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der

Artikel 4
Änderung der Stellenvorbehaltsverordnung

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

Ziele und Schwerpunkte

Änderung der Ruhensregelung

3 Gesetzgebungskompetenz

3 Kosten

Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

C. Kosten

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand


 
 
 


Drucksache 193/20 PDF-Dokument



Drucksache 372/18 PDF-Dokument



Drucksache 425/18 PDF-Dokument



Drucksache 628/15 PDF-Dokument



Drucksache 631/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.