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27 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Analyseberichtes"


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Drucksache 877/08

... Mehrkosten ergeben sich für die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten aus der Verpflichtung, Analyseberichte bereits im Exportland (China) erstellen zu lassen und der Sendung des Erzeugnisses beifügen zu müssen. Die genannten Mehrkosten sind jedoch nicht bezifferbar; die Kosten für die Erstellung des Analyseberichts in China sind hier nicht bekannt und dürften auch im Einzelfall (je nach beauftragtem Labor) der Höhe nach unterschiedlich sein. Die Kosten für die amtliche Untersuchung in Deutschland müssen durch die Länder bestimmt werden, dürften aber auch von Land zu Land in der Höhe unterschiedlich ausfallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 877/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

§ 1
Inverkehrbringen

§ 2
Analysebericht, Herstellungserklärung

§ 3
Besonderer Nachweis

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gegenstand

II. Wesentlicher Inhalt

III. Rechtsgrundlage

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 676: Dritte Verordnung über Beschränkungen für das Inverkehrbringen bestimmter Erzeugnisse aus Reis


 
 
 


Drucksache 626/08

... n (ABl. EU (Nr.) L 117 S. 42) wird das erstmalige Inverkehrbringen von Guarkernmehl, das als Lebensmittel oder Futtermittel zu dienen bestimmt und dessen Herkunft oder Ursprung Indien ist, sowie von Lebensmitteln oder Mischfuttermitteln, die 10 oder mehr Gewichtshundertteile an solchem Guarkernmehl enthalten, insbesondere davon abhängig gemacht, dass dem jeweiligen Erzeugnis ein Analysebericht beigefügt ist, in dem nachgewiesen wird, dass das Erzeugnis keinen Gehalt an Pentachlorphenol enthält, der 0,01 mg/kg überschreitet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 626/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Gründe für Änderung der Verordnung

II. Kosten

III. Bürokratiekosten

a § 1 Satz 1 Nr. 2 – Unterrichtung der zuständigen Behörde

b § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 – Anbringen eines Codes

c § 2 Abs. 2 Satz 1 - Beifügung des Analyseberichtes

d § 2 Abs. 2 Satz 2 - Beifügung des Analyseberichtes bei Teilsendungen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 626: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beschränkungen für das Inverkehrbringen von bestimmtem Guarkernmehl sowie bestimmter unter dessen Verwendung hergestellter Erzeugnisse


 
 
 


Drucksache 69/07

... Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft hat mit Entscheidung vom 6. November 2006 (ABl. EU (Nr.) L 307 S. 17) ihre Entscheidung vom 5. September 2006 über Dringlichkeitsmaßnahmen hinsichtlich des nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismus „LL Reis 601" in Reiserzeugnissen (ABl. EU (Nr.) L 244 S. 27), die ihre gleichlautende vorläufige Entscheidung vom 23. August 2006 (ABl. EU (Nr.) L 230 S. 8) abgelöst hat, geändert und wesentliche Änderungen eingefügt. Die Entscheidung hat in ihrer geänderten Fassung nunmehr im Wesentlichen folgenden Inhalt: Wie bisher: - Pflicht zur Beifügung eines Analyseberichts, aus dem hervorgeht, dass das Erzeugnis frei von Reis der Linie LL Reis 601 ist. Weggefallen: - Pflicht des Unternehmens, vor dem Inverkehrbringen einen Analysebericht anfertigen zu lassen, wenn der Sendung des Erzeugnisses kein solcher beigefügt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Inverkehrbringen

§ 2
Analysebericht

§ 3
Amtliche Untersuchung

§ 4
Warenbegleitende Dokumente

§ 5
Aufhebung von Vorschriften

§ 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 1)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gegenstand

1. Bisherige Dringlichkeitsmaßnahme der Kommission zur Einfuhr bestimmter Produkte und deren Umsetzung in nationales Recht

2. Neue Dringlichkeitsmaßnahme der Kommission und deren Umsetzung in nationales Recht

2.1 Neue Entscheidung der Kommission vom 6. November 2006

2.2 Notwendigkeit einer neuen Verordnung des BMELV

II. Wesentlicher Inhalt

III. Rechtsgrundlage

IV. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6


 
 
 


Drucksache 771/05

... Ein in der Anlage aufgeführtes Erzeugnis mit dem dort genannten Ursprung (Erzeugnis) darf erstmals nur in den Verkehr gebracht werden, soweit das Erzeugnis nachweislich eines Analyseberichtes nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 und 2 oder eines besonderen Nachweises nach Maßgabe des § 3 keinen gentechnisch veränderten Mais der Linie Bt1O enthält oder nicht aus solchem Mais hergestellt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 771/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

§ 1
Inverkehrbringen

§ 2
Analysebericht

§ 3
Besonderer Nachweis

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 1)

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gegenstand

II. Wesentlicher Inhalt

III. Rechtsgrundlage

IV. Finanzielle Auswirkungen,

Kosten für die Wirtschaft

Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.