Drucksache 179/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... Die Befürchtung des Bundesrates, dass die Ziele des TSVG insbesondere wegen der Schaffung neuen und zusätzlichen bürokratischen Aufwandes nicht erreicht würden, teilt die Bundesregierung nicht. Das Ziel des TSVG, eine schnellere und bessere Versorgung flächendeckend sicherzustellen, wird insbesondere auch durch den Ausbau des vertragsärztlichen Sprechstundenangebotes und erleichterte Rahmenbedingungen für die vertragsärztliche Tätigkeit erreicht. Durch die Erhöhung der Mindestsprechstunden und des Angebots von offenen Sprechstunden für bestimmte Facharztgruppen werden unangemessen lange Wartezeiten auf Behandlungstermine verringert und der Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung für die Versicherten erleichtert. Die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sind durch das TSVG im Rahmen einer vollzeitigen Tätigkeit daher verpflichtet, mindestens 25 Stunden für gesetzlich Versicherte zur Verfügung zu stehen. Arztgruppen, die der grundversorgenden und wohnortnahen Patientenversorgung angehören, haben darüber hinaus fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunden ohne vorherige Terminvermittlung anzubieten. Um die neuen gesetzlichen Anforderungen an das Sprechstundenangebot umzusetzen, bedarf es bei einigen Ärztinnen und Ärzten einer Umstellung der jeweiligen Praxisorganisation und eine Veröffentlichung der geänderten Sprechstundenzeiten. Dieser Aufwand wird vor dem Hintergrund des Ziels, eine schnellere und bessere Versorgung für die Versicherten zu schaffen, als gerechtfertigt angesehen. Die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte erhalten durch das TSVG für bestimme Leistungen zusätzliche Vergütungen bzw. Vergütungszuschläge außerhalb des Budgets. Darüber hinaus werden die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte durch das TSVG im Bereich der Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen von Regressrisiken und Bürokratieaufwand entlastet. Hierdurch wird die Attraktivität der vertragsärztlichen Tätigkeit erhöht.
Drucksache 528/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz - KHZG )
... 7. wettbewerbsrechtlich zulässige Maßnahmen, die zur Abstimmung des Leistungsangebots mehrerer Krankenhäuser erforderlich sind, eine ausgewogene gemeinsame Angebotsstruktur, die eine flächendeckende Versorgung sicherstellt und Spezialisierung ermöglicht, zu entwickeln; zu den Maßnahmen zählt auch die Bereitstellung von sicheren Systemen, die IT-Infrastrukturen über ein Servernetz zur Verfügung stellen, ohne dass diese auf dem lokalen Server installiert sind (Cloud-Computing-Systeme),
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
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Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
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Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
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Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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