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132 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Anwenderfreundliche"


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Drucksache 265/20 (Beschluss)

... Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass diese Änderungen derzeit zurückgestellt werden können, da für den Herbst dieses Jahres eine Änderung der europäischen Rechtsgrundlage angekündigt ist. Diese Rückstellung ist zudem sinnvoll, da bei vielen der notwendigen Änderungen eine Harmonisierung auf EU-Ebene erfolgen sollte. Damit ein weiteres Auseinanderklaffen von Regulierung und Marktgeschehen verhindert wird, sollte die Bundesregierung auf eine zeitnahe Verabschiedung der geänderten EU-Vorschriften drängen. Um eine vollzugs- und anwenderfreundliche sowie zukunftsfeste Rechtsgrundlage zu schaffen, wird die Bundesregierung gebeten, in die Beratungen zur Änderung der Batterievorschriften auf EU-Ebene folgende Punkte einzubringen:



Drucksache 265/1/20

... Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass diese Änderungen derzeit zurückgestellt werden können, da für den Herbst dieses Jahres eine Änderung der europäischen Rechtsgrundlage angekündigt ist. Diese Rückstellung ist zudem sinnvoll, da bei vielen der notwendigen Änderungen eine Harmonisierung auf EU-Ebene erfolgen sollte. Damit ein weiteres Auseinanderklaffen von Regulierung und Marktgeschehen verhindert wird, sollte die Bundesregierung auf eine zeitnahe Verabschiedung der geänderten EU-Vorschriften drängen. Um eine vollzugs- und anwenderfreundliche sowie zukunftsfeste Rechtsgrundlage zu schaffen, wird die Bundesregierung gebeten, in die Beratungen zur Änderung der Batterievorschriften auf EU-Ebene folgende Punkte einzubringen:



Drucksache 352/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren um Prüfung einer Konkretisierung zum Tatbestandsmerkmal des "beherrschenden Einflusses" in § 3 Absatz 3 Nummer 6 GwG-E anstelle des bloßen Hinweises in der Einzelbegründung. Er bittet, hierbei eine verständlichere und anwenderfreundlichere Formulierung als nur den Verweis auf die entsprechende Anwendung der Vorschrift des



Drucksache 116/19

... 3. Prüfung einer anwenderfreundlichen Umsetzung eines digitalen individuellen Vorsorgekontos, auf dem alle jederzeit die Summen ihrer eigenen gesetzlichen, betrieblichen und privaten Vorsorgeansprüche einsehen können,



Drucksache 352/1/19

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren um Prüfung einer Konkretisierung zum Tatbestandsmerkmal des "beherrschenden Einflusses" in § 3 Absatz 3 Nummer 6 GwG-E anstelle des bloßen Hinweises in der Einzelbegründung. Er bittet, hierbei eine verständlichere und anwenderfreundlichere Formulierung als nur den Verweis auf die entsprechende Anwendung der Vorschrift des



Drucksache 234/18 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat regt an, dass zur Erreichung des mit dem Verordnungsvorschlag verbundenen Ziels der Verwaltungsvereinfachung, die Verordnung anwenderfreundlicher gestaltet und redaktionell überarbeitet wird:



Drucksache 234/1/18

... 13. Der Bundesrat regt an, dass zur Erreichung des mit dem Verordnungsvorschlag verbundenen Ziels der Verwaltungsvereinfachung, die Verordnung anwenderfreundlicher gestaltet und redaktionell überarbeitet wird:



Drucksache 315/17

... Die zunehmende Verbreitung von Hasskriminalität und anderen strafbaren Inhalten vor allem in sozialen Netzwerken wie Facebook, YouTube und Twitter hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereits im Jahr 2015 veranlasst, eine Task Force mit den Betreibern der Netzwerke und Vertretern der Zivilgesellschaft ins Leben zu rufen. Die in der Task Force vertretenen Unternehmen haben zugesagt, den Umgang mit Hinweisen auf Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte auf ihren Seiten zu verbessen. Die Unternehmen haben sich verpflichtet, anwenderfreundliche Mechanismen zur Meldung kritischer Beiträge einzurichten und die Mehrzahl der gemeldeten Beiträge mit sprachlich und juristisch qualifizierten Teams innerhalb von 24 Stunden zu prüfen und zu löschen, falls diese rechtswidrig sind. Maßstab der Prüfung ist deutsches Recht.



Drucksache 413/16

... Zudem werden durch die Einbeziehung der Bundespolizei in den Anwendungsbereich des Bundesgebührengesetzes auch für die Bundespolizei die Voraussetzungen für eine anwenderfreundliche und rechtssichere Gebührenkalkulation geschaffen. Die Geltung klarer und einfach anwendbarer Vorgaben zur Gebührenkalkulation auch im Bereich der Bundespolizei führt für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit und erleichtert dadurch erheblich die Rechtsanwendung. Zugleich wird Bürokratie abgebaut.



Drucksache 577/1/16

... Die Anzahl der Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden, steigt ständig an. Vor diesem Hintergrund scheint es dringend geboten, das AGB-Recht für alle Rechtsteilnehmer zu reformieren, erheblich zu vereinfachen, anwenderfreundlicher und insgesamt deutlich rechtssicherer auszugestalten.



Drucksache 577/16 (Beschluss)

... Die Anzahl der Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden, steigt ständig an. Vor diesem Hintergrund scheint es dringend geboten, das AGB-Recht für alle Rechtsteilnehmer zu reformieren, erheblich zu vereinfachen, anwenderfreundlicher und insgesamt deutlich rechtssicherer auszugestalten.



Drucksache 358/15 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs, das vereinfachte Unterhaltsverfahren effizienter und anwenderfreundlicher zu gestalten. Der Bundesrat ist jedoch besorgt, dass ohne eine Strukturierungshilfe für die nach § 252



Drucksache 358/1/15

... a) Der Bundesrat begrüßt das grundsätzliche Ziel des Gesetzentwurfs, das vereinfachte Unterhaltsverfahren effizienter und anwenderfreundlicher zu machen.



Drucksache 339/1/14

... Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, gegenüber der Kommission bei der notwendigen Weiterentwicklung von Eurocodes-Baunormen einem weiteren Aufwuchs der Regelwerke entgegenzuwirken und anwenderfreundliche Normen einzufordern.



Drucksache 339/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, gegenüber der Kommission bei der notwendigen Weiterentwicklung von Eurocodes-Baunormen einem weiteren Aufwuchs der Regelwerke entgegenzuwirken und anwenderfreundliche Normen einzufordern.



Drucksache 400/14

... Insgesamt wird die neue Verordnung konzeptionell, strukturell und sprachlich neu gestaltet, um die Anwenderfreundlichkeit zu verbessern. Regelungen werden verstärkt unter inhaltlichen Gesichtspunkten zusammengefasst (z.B. Grundpflichten, erweiterte Pflichten, Instandhaltung und Betriebsstörungen). Ebenso erfolgt eine Angleichung an andere neu gefasste Verordnungen zum



Drucksache 182/13

... Zur anwenderfreundlichen Gestaltung der Verordnung werden im Allgemeinen Teil der Anwendungsbereich beschrieben und die Vorrangprüfung definiert. Verweise auf die entsprechenden Vorschriften des



Drucksache 320/13 (Beschluss)

... Als weitere - allerdings wenig geeignet erscheinende - Alternative wäre in Betracht gekommen, ein völlig neues Gesetz zu schaffen, das sich aber in der Regelung eines Kontrahierungszwanges erschöpfen würde. Diese Alternative erscheint indes wenig glücklich, da die Regelungen über die Ausgestaltung und Vertragsanbahnung hierdurch auseinandergerissen würden, obwohl der Rechtsanwender sie gerade im Streitfall in der Gesamtschau zu beachten hätte. Wollte man eine solche Rechtszersplitterung in Kauf nehmen, hätte sich eher eine Regelung in den bereits bestehenden, dem öffentlichen Recht zuzuordnenden Gesetzen über die Finanzdienstleistungsaufsicht, das Kreditwesen oder die Zahlungsdiensteaufsicht angeboten. Zwingende Gründe sprechen auch hierfür nicht. Vorliegend wurde daher die anwenderfreundliche Alternative gewählt, das Zusammenspiel aus öffentlichrechtlichen Vorschriften über die Aufsicht und bürgerlichrechtlichen Vorschriften der §§ 675f ff. BGB wie in § 28 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) angelegt, beizubehalten.



Drucksache 320/13

... Als weitere - allerdings wenig geeignet erscheinende - Alternative wäre in Betracht gekommen, ein völlig neues Gesetz zu schaffen, das sich aber in der Regelung eines Kontrahierungszwanges erschöpfen würde. Diese Alternative erscheint indes wenig glücklich, da die Regelungen über die Ausgestaltung und Vertragsanbahnung hierdurch auseinandergerissen würden, obwohl der Rechtsanwender sie gerade im Streitfall in Gesamtschau zu beachten hätte. Wollte man eine solche Rechtszersplitterung in Kauf nehmen, hätte sich eher eine Regelung in den bereits bestehenden, dem öffentlichen Recht zuzuordnenden Gesetzen über die Finanzdienstleistungsaufsicht, das Kreditwesen oder die Zahlungsdiensteaufsicht angeboten. Zwingende Gründe sprechen auch hierfür nicht. Vorliegend wurde daher die anwenderfreundliche Alternative gewählt, das Zusammenspiel aus öffentlichrechtlichen Vorschriften über die Aufsicht und bürgerlichrechtlichen Vorschriften der §§ 675f ff. BGB wie in § 28 ZAG angelegt, beizubehalten.



Drucksache 557/12

... Der NKR begrüßt daher sehr, dass der Gesetzentwurf die Einführung von zwei weiteren Alternativen zur qeS vorsieht. Dabei wird zum einen auf die eID-Funktion des neuen Personalausweises und des elektronischen Aufenthalttitels zurückgegriffen. Zum anderen wird die Technologie von De-Mail mit der Versandoption "absenderbestätigt" genutzt. Gegenüber der qeS stehen Bürgern und Unternehmen damit zukünftig zwei kostengünstigere und anwenderfreundlichere Möglichkeiten für die rechtssichere elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zur Verfügung. Der Rat geht davon aus, dass parallel hierzu auch entsprechende Änderungen in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder vorgenommen werden.



Drucksache 307/12

... Die vorgesehenen Änderungen betreffen wichtige Verfahrensschritte der Patenterteilung und bringen damit für das DPMA wie für die Antragsteller spürbare Vorteile: Sie senken die Kosten und den Bürokratieaufwand. Diese anwenderfreundlichen Verbesserungen des nationalen Anmeldeverfahrens sollen auch dazu beitragen, den Stellenwert des deutschen Patents im Vergleich zum europäischen Patent und einem zukünftigen Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung zu wahren sowie die Wettbewerbsfähigkeit des DPMA gegenüber dem EPA zu steigern. Hierzu trägt insbesondere bei, den Inhalt des Rechercheberichts zu erweitern. Dieser enthält zukünftig neben der Feststellung der Neuheit einer Erfindung auch Angaben über die Patentfähigkeit der angemeldeten Erfindung, wie es bereits der Recherchebericht des EPA vorsieht. Im Sinne einer verbesserten Mitwirkung der Anwender wird § 46 des



Drucksache 809/12

... ) ab. Deren Inhalte werden in aktualisierter Form in die aus Gründen der Anwenderfreundlichkeit nunmehr nach den jeweiligen EG- und EU-Verordnungen gegliederte neue Chemikalien-Sanktionsverordnung übernommen.



Drucksache 54/11

... - anwenderfreundlichere Gestaltung von Steuererklärungsvordrucken zeitnahe Betriebsprüfung



Drucksache 667/2/10

... 39. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die auch von ihm seit langem geäußerte Kritik aufgreift und den Verwaltungsaufwand bei der Inanspruchnahme der europäischen Programme reduzieren will. Die zum Teil sehr komplizierten Verfahrensvorschriften stellen eine hohe Hürde für die Teilnahme an EU-Programmen dar und sollten daher anwenderfreundlicher ausgestaltet werden. Bei der angekündigten Standardisierung der europäischen Durchführungsbestimmungen muss darauf geachtet werden, dass den unterschiedlichen Ausgangs- und Rahmenbedingungen der einzelnen Politikbereiche Rechnung getragen wird. Die Kommission verweist auf ihren vor kurzem vorgelegten Vorschlag zur Überarbeitung der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der EU. Der Bundesrat hält die erneute grundlegende Umstellung des Systems der Strukturfondsförderung nicht für sinnvoll. Er ist der Auffassung, dass der Vorschlag für eine Verordnung über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der EU (Neufassung) insbesondere für die fondsfinanzierten Förder- und Ausgleichsmaßnahmen einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich bringt. Dies würde zu Unsicherheiten, erheblichem Mehraufwand sowie Reibungsverlusten und neuen Fehlerquellen führen. Die zusätzlichen Kontrollebenen und -stufen verschlechtern das Verhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und eingesetzten Geldern. Im Einzelnen hat der Bundesrat dazu am 24. September 2010 Stellung genommen (BR-Drucksache 347/10(B)).



Drucksache 69/10 (Beschluss)

... wird das Beratungshilferecht schließlich anwenderfreundlicher gestaltet.



Drucksache 667/10 (Beschluss)

... 39. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die auch von ihm seit langem geäußerte Kritik aufgreift und den Verwaltungsaufwand bei der Inanspruchnahme der europäischen Programme reduzieren will. Die zum Teil sehr komplizierten Verfahrensvorschriften stellen eine hohe Hürde für die Teilnahme an EU-Programmen dar und sollten daher anwenderfreundlicher ausgestaltet werden. Bei der angekündigten Standardisierung der europäischen Durchführungsbestimmungen muss darauf geachtet werden, dass den unterschiedlichen Ausgangs- und Rahmenbedingungen der einzelnen Politikbereiche Rechnung getragen wird. Die Kommission verweist auf ihren vor kurzem vorgelegten Vorschlag zur Überarbeitung der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der EU. Der Bundesrat hält die erneute grundlegende Umstellung des Systems der Strukturfondsförderung nicht für sinnvoll. Er ist der Auffassung, dass der Vorschlag für eine Verordnung über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der EU (Neufassung) insbesondere für die fondsfinanzierten Förder- und Ausgleichsmaßnahmen einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich bringt. Dies würde zu Unsicherheiten, erheblichem Mehraufwand sowie Reibungsverlusten und neuen Fehlerquellen führen. Die zusätzlichen Kontrollebenen und -stufen verschlechtern das Verhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und eingesetzten Geldern. Im Einzelnen hat der Bundesrat dazu am 24. September 2010 Stellung genommen (BR-Drucksache 347/10(B)).



Drucksache 500/10 (Beschluss)

... Anwenderfreundliche, die Rechtssicherheit erhöhende Klarstellung des Gewollten für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und den Verwaltungsvollzug durch inhaltliche Übernahme eines Satz der Begründung als neuen Regelungstext.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/10 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung - GrwV)

1. Zu § 5 Absatz 2 Satz 1 zweiter Halbsatz

2. Zu § 6 Absatz 2

3. Zu § 7 Absatz 3 Satz 1

Zu Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c:

Zu Satz 1 Nummer 2:

4. Zu § 8 Absatz 2

5. Zu § 10 Absatz 1

6. Zu § 11 Absatz 1 Satz 3 - neu - Dem § 11 Absatz 1 ist folgender Satz 3 anzufügen:

7. Zu § 13 Absatz 2 Satz 2

8. Zu § 13 Absatz 2 Satz 3

9. Zu § 13 Absatz 3

11. Zu Anlage 4 Nummer 1.3


 
 
 


Drucksache 500/1/10

... Anwenderfreundliche, die Rechtssicherheit erhöhende Klarstellung des Gewollten für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und den Verwaltungsvollzug durch inhaltliche Übernahme eines Satz der Begründung als neuen Regelungstext.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/1/10




1. Zu § 5 Absatz 2 Satz 1 zweiter Halbsatz

2. Zu § 6 Absatz 2

3. Zu § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3*

4. Zu § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a*

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu § 7 Absatz 3 Satz 1

6. Zu § 8 Absatz 2

7. Zu § 10 Absatz 1

8. Zu § 11 Absatz 1 Satz 3 - neu -

9. Zu § 13 Absatz 2 Satz 2

10. Zu § 13 Absatz 2 Satz 3

11. Zu § 13 Absatz 3

12. Zu Anlage 2 Spalte Ableitungskriterium - neu -

13. Zu Anlage 4 Nummer 1.3

14. Zu Anlage 4 Nummer 1.3


 
 
 


Drucksache 422/10

... 11. betont die Notwendigkeit, sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene klare und anwenderfreundliche Indikatoren zu entwickeln, die es ermöglichen, unsere tatsächlichen Kenntnisse über die Situation junger Menschen zu verbessern, zu erweitern und zu aktualisieren sowie die Durchführungsfortschritte gemeinsam gesetzter Ziele zu messen und zu vergleichen; betont die Notwendigkeit beständiger Überprüfung und Bewertung;



Drucksache 407/09

... 40. fordert, dass im Rahmen dieser Partnerschaft die weiter gefasste Handelshilfen-Agenda in Betracht gezogen wird, einschließlich Infrastrukturentwicklung, Förderung der Unternehmensentwicklung und besserer Rechtssetzung, wozu Ursprungsregeln, die einfacher und anwenderfreundlicher sind, gehören;



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.