2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Anzeigeerstatterin"
Drucksache 600/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
... der Kreis der Personen, die bei einer Durchsuchung zugegen sein dürfen, nicht fest umrissen. So ist es nicht nur nicht verboten, sondern in Einzelfällen sogar geboten, den Anzeigeerstatter oder von ihm beauftragte Personen bei Durchsuchungen hinzuzuziehen, wenn z.B. Diebesgut identifiziert werden muss. Unzulässig wäre die Teilnahme solcher Personen nach deutschem Recht jedoch, wenn dadurch das den Ermittlungsbehörden obliegende Gebot der Unparteilichkeit verletzt würde. Dies ist der Fall, wenn zwei Unternehmen in einem Wettbewerbsverhältnis stehen und Inhaber oder Angestellte eines der Unternehmen verdächtig sind, zum Nachteil des anderen Unternehmens einen Verstoß gegen Wettbewerbsgesetze begangen zu haben (vgl. OLG Hamm, NStZ 1996, 326 f.). Hier besteht die Gefahr, dass die Mitarbeiter der Anzeigeerstatterin bei der Durchsuchung möglicherweise Geschäftsgeheimnisse der "beschuldigten" Mitbewerberin erfahren können, was einen Verstoß gegen die in Artikel 14 GG grundrechtlich gewährleistete Wettbewerbsfreiheit darstellen könnte. Eine derartige Konstellation dürfte in Fällen der Verletzung des geistigen Eigentums nicht selten vorkommen.
Drucksache 600/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
... der Kreis der Personen, die bei einer Durchsuchung zugegen sein dürfen, nicht fest umrissen. So ist es nicht nur nicht verboten, sondern in Einzelfällen sogar geboten, den Anzeigeerstatter oder von ihm beauftragte Personen bei Durchsuchungen hinzuzuziehen, wenn z.B. Diebesgut identifiziert werden muss. Unzulässig wäre die Teilnahme solcher Personen nach deutschem Recht jedoch, wenn dadurch das den Ermittlungsbehörden obliegende Gebot der Unparteilichkeit verletzt würde. Dies ist der Fall, wenn zwei Unternehmen in einem Wettbewerbsverhältnis stehen und Inhaber oder Angestellte eines der Unternehmen verdächtig sind, zum Nachteil des anderen Unternehmens einen Verstoß gegen Wettbewerbsgesetze begangen zu haben (vgl. OLG Hamm, NStZ 1996, 326 f.). Hier besteht die Gefahr, dass die Mitarbeiter der Anzeigeerstatterin bei der Durchsuchung möglicherweise Geschäftsgeheimnisse der "beschuldigten" Mitbewerberin erfahren können, was einen Verstoß gegen die in Artikel 14 GG grundrechtlich gewährleistete Wettbewerbsfreiheit darstellen könnte. Eine derartige Konstellation dürfte in Fällen der Verletzung des geistigen Eigentums nicht selten vorkommen.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.