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90 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Apothekenpflicht"


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Drucksache 113/4/06

... für apothekenpflichtige Arzneimittel ein einheitlicher Apothekenabgabepreis zu gewährleisten ist.



Drucksache 786/06

... Arzneimittel, die für den Verkehr außerhalb von Apotheken nicht freigegebene Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen enthalten oder auf Grund ihres Verabreichungsweges oder ihrer Indikation apothekenpflichtig sind,



Drucksache 575/06 (Beschluss)

... Apothekenpflichtig

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/06 (Beschluss)




Anlage
Änderung der Elften Verordnung zur Änderung der Verordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 681/06 (Beschluss)

... apothekenpflichtige



Drucksache 681/06

... ). Der Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht hat am 16. Mai 2006 empfohlen, die Position "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 681/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 113/06

... es, in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3068), das zuletzt durch ... geändert worden ist, werden die Wörter „für apothekenpflichtige Arzneimittel gilt dies nur, soweit die Zuwendungen oder Werbegaben zusätzlich zur Lieferung eines pharmazeutischen Unternehmers oder Großhändlers an die in § 47 des



Drucksache 848/06 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um Arzneimittel für Lebensmittel liefernde Tiere, die derzeit apothekenpflichtig sind, weiterhin von der Verschreibungspflicht auszunehmen.



Drucksache 848/1/06

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um Arzneimittel für Lebensmittel liefernde Tiere, die derzeit apothekenpflichtig sind, weiterhin von der Verschreibungspflicht auszunehmen.

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Drucksache 848/1/06




Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 575/1/06

... Apothekenpflichtig

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/1/06




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 449/05

... Ausnahme von der Apothekenpflicht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 449/05




Vierzehntes Gesetz

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

§ 19
Verantwortungsbereich

§ 20
Anzeigepflichten

„§ 24a Verwendung von Unterlagen eines Vorantragstellers

§ 24b
Zulassung eines Generikums, Unterlagenschutz

§ 25b
Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentralisiertes Verfahren

§ 34
Information der Öffentlichkeit.

§ 38
Registrierung homöopathischer Arzneimittel.

§ 39a
Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel

§ 39b
Registrierungsunterlagen für traditionelle pflanzliche Arzneimittel

§ 39c
Entscheidung über die Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel

§ 39d
Sonstige Verfahrensvorschriften für traditionelle pflanzliche Arzneimittel

§ 48
Verschreibungspflicht

§ 72a
Zertifikate

§ 77a
Unabhängigkeit und Transparenz

§ 141

Artikel 2
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

§ 3a

Artikel 2a
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 2b
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 3a
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 6
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 237/1/05

... der Regelfal1. Das Mitgestaltungsrecht der Länder auf dem sensiblen Gebiet der Tierarzneimittel muss erhalten bleiben. Bei der Festlegung, ob und wann ein Tierarzneimittel verschreibungs- oder apothekenpflichtig ist, sollten sie daher ein Mitspracherecht besitzen.



Drucksache 338/05

... der automatischen Verschreibungspflicht unterliegen und nunmehr durch die vorliegende Verordnung der Verschreibungspflicht nach § 48 AMG unterstellt werden sollen. Nur in Bezug auf die Arzneimittel mit bisher apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Wirkstoffen (Kontrastmittel, Nitroxolin, Macrogol, Tetrabenazin) können geringfügige Kosten auf Grund der Änderung der Produktinformationen dieser Arzneimittel entstehen. Es könnten sich in den genannten wenigen Fällen geringfügige Auswirkungen auf Einzelpreise ergeben.



Drucksache 658/05 (Beschluss)

... apothekenpflichtige



Drucksache 237/05

... Ausnahme von der Apothekenpflicht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 3
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 6
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 57

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 513/05

... Mit der neuen Arzneimittelpreisverordnung ist die Preisbindung für rezeptfreie apothekenpflichtige Arzneimittel, die sich jeder ohne ärztliche Verordnung selbst kaufen kann, zum 1.1.2004 aufgehoben worden. Jede Apotheke kann seitdem die Preise für ihre rezeptfreien Arzneimittel frei kalkulieren. Betroffen hiervon sind Arzneimittel überwiegend im unteren Preisbereich. Bei diesen Arzneimitteln hat der Endverbraucher nunmehr die Möglichkeit, Preise zu vergleichen sowie sich für preisgünstige Arzneimittel und Apotheken zu entscheiden.



Drucksache 238/05

... (2) Die Verordnung zur Errichtung von Sachverständigen-Ausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln vom 2. Januar 1978 (BGBl. I S. 30), zuletzt geändert durch ... , wird wie folgt geändert:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur DAMA-Errichtungsgesetz

Artikel 1
Gesetz über die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMAG)

§ 1
Errichtung, Rechtsform, Sitz

§ 2
Aufgaben

§ 3
Bundesstellen, Pharmakovigilanzkommission

§ 4
Zielvereinbarungen

§ 5
Aufsicht

§ 6
Organe

§ 7
Vorstand

§ 8
Verwaltungsrat

§ 9
Wissenschaftlicher Beirat

§ 10
Berichtspflicht

§ 11
Satzung

§ 12
Finanzierung

§ 13
Haushaltsplan

§ 14
Gebühren und Auslagen

§ 15
Beamtinnen und Beamte

§ 16
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende

§ 17
Verteilung der Versorgungslasten

§ 18
Überleitung von Beschäftigten

§ 19
Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte

§ 20
Gerichtskostenbefreiung aus Anlass der Errichtung

Artikel 2
Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 4
Folgeänderungen des Arzneimittelrechts

Artikel 5
Folgeänderungen des Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsrechts

Artikel 6
Folgeänderungen des Medizinprodukterechts

Artikel 7
Änderung der Leistungsstufenverordnung

Artikel 8
Änderung der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung

Artikel 9
Änderung der Verordnung

Artikel 10
Änderung sonstiger Gesetze

Artikel 11
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Begründung

A. Allgemeines

B. Die Vorschriften im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 205/2/05

... Das Gesetz ist hinsichtlich der Abgabe von Arzneimitteln durch Veterinärbehörden im Rahmen öffentlich-rechtlicher Maßnahmen überarbeitungsbedürftig. Der Bundesrat hatte im Rahmen seiner Stellungnahme vom 17. Dezember 2004 (BR-Drs. 780/04) vorgeschlagen, den Veterinärbehörden die Abgabe von Arzneimitteln im Rahmen tierseuchenrechtlicher Maßnahmen (z.B. der Bekämpfung der Varroose) zu ermöglichen. Der Bundestag hat diese Regelung allerdings nur hinsichtlich der Abgabe nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel übernommen. Dies greift im Interesse effektiver tierseuchenrechtlicher Maßnahmen zu kurz. Darüber hinaus ist kein sachlicher Grund ersichtlich, den Veterinärbehörden zwar die Abgabe apothekenpflichtiger, nicht aber verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu gestatten. Insbesondere unterscheidet das



Drucksache 794/05

... Die Mehrzahl der betreffenden, in Deutschland verkehrsfähigen Arzneimittel ist bereits als verschreibungspflichtig eingestuft. Eine Einstufung als apothekenpflichtig (und nicht verschreibungspflichtig) erfolgte in der Vergangenheit lediglich in Einzelfällen und ist hinsichtlich der obligat durch einen Arzt erfolgenden Anwendung nicht sachgerecht. Eine Selbstmedikation ist nicht vorgesehen; die Arzneimittel sind dafür auch nicht geeignet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 794/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung - AMVV)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

Artikel 2
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu den §§ 3

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 5

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
(zu § 1 Nr.1)

Schnellauswahl A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


 
 
 


Drucksache 658/05

... Die Wirtschaft, insbesondere mittelständische Unternehmen, werden ebenfalls nicht mit Kosten belastet. Durch die Freistellung bestimmter Arzneimittel für weitere Heimtierarten von der Apothekenpflicht können sich für die Wirtschaft Entlastungen ergeben, da der Vertrieb der entsprechenden Arzneimittel auch im Einzelhandel außerhalb der Apotheken, zum Beispiel im Zoofachhandel erfolgen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 658/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung

§ 2

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 658/1/05

... apothekenpflichtige



Drucksache 780/04 (Beschluss)

... sieht die Anwendung apothekenpflichtiger Arzneimittel bei Tieren abweichend von §§ 56a, 58 im Rahmen wissenschaftlicher Forschung nur unter den engen Voraussetzungen des § 59 vor (klinische Prüfung im Auftrag des Herstellers, Rückstandsprüfungen). Damit ist die wissenschaftliche Forschung im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes, soweit sie die Anwendung von Arzneimitteln bei Tieren erfordert, praktisch ausgeschlossen. Durch eine Änderung von § 59 werden die Arzneimittel, die im Rahmen von nach dem



Drucksache 951/04

... der automatischen Verschreibungspflicht unterliegen und nunmehr durch die vorliegende Verordnung der Verschreibungspflicht nach § 48 AMG unterstellt werden sollen. Nur in Bezug auf die Arzneimittel mit den bisher apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Wirkstoffen Lidocain, Magnesiumbis(hydrogenaspartat)-Dihydrat, Daturae folium et semen und ihre Zubereitungen und Midodrinhydrochlorid sowie für einige Arzneimittel, die zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken



Drucksache 780/04

... Trotz der bei jeder Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel geltenden Verpflichtung des Tierarztes zur Untersuchung der Tiere oder des Tierbestandes in angemessenem Umfang und zur Kontrolle des Behandlungserfolges und der Arzneimittelanwendung erscheint es zur Wahrung der Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln geboten, dass der Tierarzt spätestens nach 31 Tagen die Notwendigkeit einer erneuten Anwendung im jeweiligen Behandlungsfall durch eine Untersuchung überprüft.



Drucksache 780/2/04

... sieht die Anwendung apothekenpflichtiger Arzneimittel bei Tieren abweichend von §§ 56a, 58 im Rahmen wissenschaftlicher Forschung nur unter den engen Voraussetzungen des § 59 vor (klinische Prüfung im Auftrag des Herstellers, Rückstandsprüfungen). Damit ist die wissenschaftliche Forschung im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes, soweit sie die Anwendung von Arzneimitteln bei Tieren erfordert, praktisch ausgeschlossen.



Drucksache 359/18 PDF-Dokument



Drucksache 491/16 PDF-Dokument



Drucksache 504/18 PDF-Dokument



Drucksache 575/06 PDF-Dokument



Drucksache 586/17 PDF-Dokument



Drucksache 594/19 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.