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"Apothekenpflicht"
Drucksache 113/4/06
Antrag des Freistaates Bayern
Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung Punkt 5 der der 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
... für apothekenpflichtige Arzneimittel ein einheitlicher Apothekenabgabepreis zu gewährleisten ist.
Drucksache 786/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken und zur Ablösung der Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind
... Arzneimittel, die für den Verkehr außerhalb von Apotheken nicht freigegebene Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen enthalten oder auf Grund ihres Verabreichungsweges oder ihrer Indikation apothekenpflichtig sind,
Drucksache 575/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln
... Apothekenpflichtig
Anlage Änderung der Elften Verordnung zur Änderung der Verordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln
Zu Artikel 1
Drucksache 681/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
... apothekenpflichtige
Drucksache 681/06
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
... ). Der Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht hat am 16. Mai 2006 empfohlen, die Position "
Drucksache 113/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung
... es, in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3068), das zuletzt durch ... geändert worden ist, werden die Wörter „für apothekenpflichtige Arzneimittel gilt dies nur, soweit die Zuwendungen oder Werbegaben zusätzlich zur Lieferung eines pharmazeutischen Unternehmers oder Großhändlers an die in § 47 des
Drucksache 848/06 (Beschluss)
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um Arzneimittel für Lebensmittel liefernde Tiere, die derzeit apothekenpflichtig sind, weiterhin von der Verschreibungspflicht auszunehmen.
Drucksache 848/1/06
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um Arzneimittel für Lebensmittel liefernde Tiere, die derzeit apothekenpflichtig sind, weiterhin von der Verschreibungspflicht auszunehmen.
Drucksache 575/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln
... Apothekenpflichtig
Drucksache 449/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Ausnahme von der Apothekenpflicht
Vierzehntes Gesetz
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
§ 19 Verantwortungsbereich
§ 20 Anzeigepflichten
„§ 24a Verwendung von Unterlagen eines Vorantragstellers
§ 24b Zulassung eines Generikums, Unterlagenschutz
§ 25b Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentralisiertes Verfahren
§ 34 Information der Öffentlichkeit.
§ 38 Registrierung homöopathischer Arzneimittel.
§ 39a Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel
§ 39b Registrierungsunterlagen für traditionelle pflanzliche Arzneimittel
§ 39c Entscheidung über die Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel
§ 39d Sonstige Verfahrensvorschriften für traditionelle pflanzliche Arzneimittel
§ 48 Verschreibungspflicht
§ 72a Zertifikate
§ 77a Unabhängigkeit und Transparenz
§ 141
Artikel 2 Änderung des Heilmittelwerbegesetzes
§ 3a
Artikel 2a Änderung des Apothekengesetzes
Artikel 2b Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 3a Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 5 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 6 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 8 Inkrafttreten
Drucksache 237/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 811. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2005
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... der Regelfal1. Das Mitgestaltungsrecht der Länder auf dem sensiblen Gebiet der Tierarzneimittel muss erhalten bleiben. Bei der Festlegung, ob und wann ein Tierarzneimittel verschreibungs- oder apothekenpflichtig ist, sollten sie daher ein Mitspracherecht besitzen.
Drucksache 338/05
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel
... der automatischen Verschreibungspflicht unterliegen und nunmehr durch die vorliegende Verordnung der Verschreibungspflicht nach § 48 AMG unterstellt werden sollen. Nur in Bezug auf die Arzneimittel mit bisher apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Wirkstoffen (Kontrastmittel, Nitroxolin, Macrogol, Tetrabenazin) können geringfügige Kosten auf Grund der Änderung der Produktinformationen dieser Arzneimittel entstehen. Es könnten sich in den genannten wenigen Fällen geringfügige Auswirkungen auf Einzelpreise ergeben.
Drucksache 658/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel und zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
... apothekenpflichtige
Drucksache 237/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Ausnahme von der Apothekenpflicht
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 2 Änderung des Heilmittelwerbegesetzes
Artikel 3 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 4 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 5 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 6 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 56
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 57
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Nummer 73
Zu Nummer 74
Zu Nummer 75
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Drucksache 513/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Neuregelung der Arzneimittelpreisgestaltung zum 1. Januar 2004
... Mit der neuen Arzneimittelpreisverordnung ist die Preisbindung für rezeptfreie apothekenpflichtige Arzneimittel, die sich jeder ohne ärztliche Verordnung selbst kaufen kann, zum 1.1.2004 aufgehoben worden. Jede Apotheke kann seitdem die Preise für ihre rezeptfreien Arzneimittel frei kalkulieren. Betroffen hiervon sind Arzneimittel überwiegend im unteren Preisbereich. Bei diesen Arzneimitteln hat der Endverbraucher nunmehr die Möglichkeit, Preise zu vergleichen sowie sich für preisgünstige Arzneimittel und Apotheken zu entscheiden.
Drucksache 238/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMA-Errichtungsgesetz)
... (2) Die Verordnung zur Errichtung von Sachverständigen-Ausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln vom 2. Januar 1978 (BGBl. I S. 30), zuletzt geändert durch ... , wird wie folgt geändert:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur DAMA-Errichtungsgesetz
Artikel 1 Gesetz über die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMAG)
§ 1 Errichtung, Rechtsform, Sitz
§ 2 Aufgaben
§ 3 Bundesstellen, Pharmakovigilanzkommission
§ 4 Zielvereinbarungen
§ 5 Aufsicht
§ 6 Organe
§ 7 Vorstand
§ 8 Verwaltungsrat
§ 9 Wissenschaftlicher Beirat
§ 10 Berichtspflicht
§ 11 Satzung
§ 12 Finanzierung
§ 13 Haushaltsplan
§ 14 Gebühren und Auslagen
§ 15 Beamtinnen und Beamte
§ 16 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende
§ 17 Verteilung der Versorgungslasten
§ 18 Überleitung von Beschäftigten
§ 19 Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte
§ 20 Gerichtskostenbefreiung aus Anlass der Errichtung
Artikel 2 Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 4 Folgeänderungen des Arzneimittelrechts
Artikel 5 Folgeänderungen des Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsrechts
Artikel 6 Folgeänderungen des Medizinprodukterechts
Artikel 7 Änderung der Leistungsstufenverordnung
Artikel 8 Änderung der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung
Artikel 9 Änderung der Verordnung
Artikel 10 Änderung sonstiger Gesetze
Artikel 11 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Begründung
A. Allgemeines
B. Die Vorschriften im Einzelnen
Drucksache 205/2/05
Antrag des Freistaates Bayern Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
TOP 3 der 810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005
... Das Gesetz ist hinsichtlich der Abgabe von Arzneimitteln durch Veterinärbehörden im Rahmen öffentlich-rechtlicher Maßnahmen überarbeitungsbedürftig. Der Bundesrat hatte im Rahmen seiner Stellungnahme vom 17. Dezember 2004 (BR-Drs. 780/04) vorgeschlagen, den Veterinärbehörden die Abgabe von Arzneimitteln im Rahmen tierseuchenrechtlicher Maßnahmen (z.B. der Bekämpfung der Varroose) zu ermöglichen. Der Bundestag hat diese Regelung allerdings nur hinsichtlich der Abgabe nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel übernommen. Dies greift im Interesse effektiver tierseuchenrechtlicher Maßnahmen zu kurz. Darüber hinaus ist kein sachlicher Grund ersichtlich, den Veterinärbehörden zwar die Abgabe apothekenpflichtiger, nicht aber verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu gestatten. Insbesondere unterscheidet das
Drucksache 794/05
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Neuordnung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
... Die Mehrzahl der betreffenden, in Deutschland verkehrsfähigen Arzneimittel ist bereits als verschreibungspflichtig eingestuft. Eine Einstufung als apothekenpflichtig (und nicht verschreibungspflichtig) erfolgte in der Vergangenheit lediglich in Einzelfällen und ist hinsichtlich der obligat durch einen Arzt erfolgenden Anwendung nicht sachgerecht. Eine Selbstmedikation ist nicht vorgesehen; die Arzneimittel sind dafür auch nicht geeignet.
Drucksache 658/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel und zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
... Die Wirtschaft, insbesondere mittelständische Unternehmen, werden ebenfalls nicht mit Kosten belastet. Durch die Freistellung bestimmter Arzneimittel für weitere Heimtierarten von der Apothekenpflicht können sich für die Wirtschaft Entlastungen ergeben, da der Vertrieb der entsprechenden Arzneimittel auch im Einzelhandel außerhalb der Apotheken, zum Beispiel im Zoofachhandel erfolgen kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
Artikel 2 Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
§ 2
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Drucksache 658/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 815. Sitzung des Bundesrates am 14. Oktober 2005
Verordnung zur Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel und zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
... apothekenpflichtige
Drucksache 780/04 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... sieht die Anwendung
apothekenpflichtiger Arzneimittel bei Tieren abweichend von
§§ 56a, 58 im Rahmen wissenschaftlicher Forschung nur
unter den engen Voraussetzungen des § 59 vor (klinische
Prüfung im Auftrag des Herstellers,
Rückstandsprüfungen). Damit ist die wissenschaftliche
Forschung im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes, soweit sie
die Anwendung von Arzneimitteln bei Tieren erfordert, praktisch
ausgeschlossen. Durch eine Änderung von § 59 werden die
Arzneimittel, die im Rahmen von nach dem
Drucksache 951/04
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung überverschreibungspflichtige Arzeimittel
... der automatischen Verschreibungspflicht unterliegen und nunmehr durch die vorliegende Verordnung der Verschreibungspflicht nach § 48 AMG unterstellt werden sollen. Nur in Bezug auf die Arzneimittel mit den bisher apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Wirkstoffen Lidocain, Magnesiumbis(hydrogenaspartat)-Dihydrat, Daturae folium et semen und ihre Zubereitungen und Midodrinhydrochlorid sowie für einige Arzneimittel, die zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken
Drucksache 780/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Trotz der bei jeder Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel geltenden Verpflichtung des Tierarztes zur Untersuchung der Tiere oder des Tierbestandes in angemessenem Umfang und zur Kontrolle des Behandlungserfolges und der Arzneimittelanwendung erscheint es zur Wahrung der Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln geboten, dass der Tierarzt spätestens nach 31 Tagen die Notwendigkeit einer erneuten Anwendung im jeweiligen Behandlungsfall durch eine Untersuchung überprüft.
Drucksache 780/2/04
Empfehlungen der Ausschüsse 807. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2004
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... sieht die Anwendung apothekenpflichtiger Arzneimittel bei Tieren abweichend von §§ 56a, 58 im Rahmen wissenschaftlicher Forschung nur unter den engen Voraussetzungen des § 59 vor (klinische Prüfung im Auftrag des Herstellers, Rückstandsprüfungen). Damit ist die wissenschaftliche Forschung im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes, soweit sie die Anwendung von Arzneimitteln bei Tieren erfordert, praktisch ausgeschlossen.
Drucksache 359/18
Drucksache 491/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
Drucksache 504/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
Drucksache 575/06
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln
Drucksache 586/17
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Drucksache 594/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) Nr. 2017/745
und die Verordnung (EU) Nr. 2017/746
(Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz - MPEUAnpG )
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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