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"Arbeitsmarkt"
Drucksache 249/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2014 - COM(2014) 406 final
... 3. Der Bundesrat bemerkt kritisch, dass die länderspezifischen Empfehlungen wiederholt Fragen der Bildung mit dem Begriff der Steigerung des "Humankapitals" verknüpfen. Diese Akzentsetzung muss aber in die Perspektive der eigentlichen Aufgabe von Bildung gesetzt werden. Die allgemeine und berufliche Bildung stellt zwar einen entscheidenden Faktor hinsichtlich der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen dar und darf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes nicht aus den Augen verlieren. Der staatliche Bildungsauftrag geht jedoch weit über dieses Ziel hinaus. Zudem können Bildungsangebote junge Menschen nur in nachhaltiger Weise mit sozialen, fachlichinhaltlichen und methodischen Kompetenzen ausstatten sowie ihre Persönlichkeit bilden, wenn sie inhaltlich und pädagogisch breit angelegt sind. Diesen umfassenden Bildungsauftrag nimmt die Arbeitsunterlage der Kommission zu den länderspezifischen Empfehlungen (SWD[2014] 406 endg.) nicht hinreichend in den Blick, wenn sie betont, dass Bildungs- und Ausbildungssysteme an die sich wandelnden Anforderungen der Technologie und Innovation angepasst werden müssen, um einem Fachkräftemangel in der Hochtechnologiebranche vorzubeugen.
Drucksache 172/14
Gesetzesantrag des Freistaats Thüringen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)
... III) bedürfen Träger von entsprechenden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der Zulassung durch eine fachkundige Stelle, um solche Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen zu können. Dies betrifft auch staatliche und staatlich anerkannte Schulen, die entsprechend den Regelungen der Länder unterschiedliche Bezeichnungen haben. Das Zulassungsverfahren nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch in Verbindung mit der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung vom 2. April 2012 (BGBl. I S. 504) in der jeweils geltenden Fassung dient dazu, die Qualität arbeitsmarktlicher Dienstleistungen sicherzustellen.
Drucksache 14/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen, den Zugang von Arbeitskräften zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte - COM(2014) 6 final
... 6. Der Bundesrat erinnert daran, dass insbesondere in Grenzregionen die grenzüberschreitende berufliche Mobilität von großer Bedeutung für die Integration der Arbeitsmärkte und die wirtschaftliche Entwicklung ist. Er hebt in diesem Zusammenhang die Bedeutung der EURES-Grenzpartnerschaften hervor und weist darauf hin, dass die kontinuierliche fachliche Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften, Sozialpartnern und zuständigen Fachverwaltungen im grenzüberschreitenden Raum ein Alleinstellungsmerkmal der EURES-Grenzpartnerschaften ist. Ausschlaggebend für das reibungslose Funktionieren der durch unterschiedliche vorhandene Strukturen, die wirtschaftliche und soziale Lage sowie die jeweilige Arbeitsmarktsituation bedingten Grenzpartnerschaft ist eine ausgeglichene und paritätische Vertretung aller teilnehmenden Partner. Der Bundesrat sieht daher die Überlegungen der Kommission, die den Grenzpartnerschaften im Programm für Beschäftigung und soziale Innovation gewidmeten Mittel diesen nicht direkt zur Verfügung zu stellen, sondern den nationalen Koordinierungsbüros zuzuweisen, mit Sorge. Nationale Arbeitsverwaltungen würden in die Lage versetzt, sowohl die strategischinhaltliche als auch die finanzielle Steuerung der Grenzpartnerschaften zu übernehmen, während die regionalen Partner in der Folge lediglich als Dienstleistungserbringer für die nationalen Koordinierungsbüros fungieren würden.
Drucksache 587/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Kommission vom 28. November 2014 zur Übersicht über die Haushaltsplanung Deutschlands - C(2014) 8801 final
... 5. Das der Übersicht über die Haushaltsplanung zugrundeliegende makroökonomische Szenario, das auf der bereits im April veröffentlichten Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung basiert, deckt sich im weitgehend mit dem makroökonomischen Szenario des Stabilitätsprogramms. Da nach seiner Veröffentlichung jedoch noch weitere amtliche Statistiken und verschlechterte Konjunkturindikatoren verfügbar geworden sind, beschreibt es einen erheblich optimistischeren Konjunkturausblick für 2014 und 2015 als die Herbstprognose 2014 der Kommission, während die Unterschiede bei den Arbeitsmarktprojektionen deutlich weniger ausgeprägt sind. Neben moderat höheren Potenzialwachstumsschätzungen weicht auch die der Übersicht über die Haushaltsplanung zugrunde gelegte zwar noch negative, aber sich verengende Produktionslücke für 2015 von der Schätzung der Kommission ab, die für das Jahr 2015 von einer weiteren Vergrößerung der Produktionslücke ausgeht.
Drucksache 202/14
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates - Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme
... I. Der Bundesrat stellt fest, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit ein Gewinn für die Menschen in Europa wie auch für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt ist. Diese Errungenschaft der europäischen Integration gilt es zu erhalten. Wer in Deutschland arbeiten will, ist willkommen. Deutschland braucht qualifizierte Zuwanderer. Dies gilt insbesondere für mittelständische Unternehmen. Viele Unionsbürger kommen mit großem Fachwissen und guten Deutschkenntnissen aus den neuen Mitgliedstaaten nach Deutschland. Deutschland profitiert von gut ausgebildeten Zuwanderern, die sich integrieren und dadurch in die Sozialsysteme einzahlen.
Entschließung
1. Änderung der Freizügigkeitsrichtlinie RL 2004/38/EG vom 29. April 2004
2. Änderung der Verordnung EG Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
3. Vorbehalt zur Anwendung des Europäischen Fürsorgeabkommens ändern
1. Klarstellung, dass ein Leistungsausschluss in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gilt, wenn kein Aufenthaltsrecht besteht
2. Erweiterung und Verbesserung des Leistungsausschlusses für die Sozialhilfe
1. Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Ausländerbehörden und Jobcentern
2. Sozialleistungsbetrug durch Scheinselbständige
3. Prinzip des Forderns und Förderns
Drucksache 454/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen - COM(2013) 3081 final
... Die Kommission erkennt an, dass die Förderung von Arbeit und "Hilfe zur Selbsthilfe" der beste Weg ist, um sozialer Ausgrenzung zu begegnen. In diesem Zusammenhang bleibt der Europäische Sozialfonds heute wie morgen das wichtigste Instrument der EU für die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung durch die Unterstützung von Arbeitsmarkt-Aktivierungsmaßnahmen.
Drucksache 235/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer vertieften und echten Wirtschafts- und Währungsunion - Einführung eines Instruments für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit - COM(2013) 165 final
... In ihrem Konzept für eine vertiefte und echte WWU vertritt die Kommission die Auffassung, dass zur Förderung von Strukturreformen finanzielle Unterstützung erforderlich ist. Eine Option bestünde darin, dass alle teilnehmenden Mitgliedstaaten zu einem Finanzierungsmechanismus beitragen müssten. Auch in Bezug auf diese Beitragspflicht prüft die Kommission zurzeit verschiedene Optionen - so könnte ein solcher Beitrag von allen teilnehmenden Mitgliedstaaten verlangt werden, für die Mitgliedsstaaten des Euroraums verbindlich sein, unabhängig davon, ob sie Hilfen aus dem Mechanismus beantragen oder nicht, o.ä.. Unabhängig davon, welche Option gewählt wird, könnte sich der Mechanismus entweder auf Beiträge stützen, die beispielsweise anhand eines BNE-Schlüssels ermittelt werden, oder sich aus spezifischen neuen finanziellen Ressourcen speisen, die speziell diesem Zweck gewidmet würden. Die Kommission zieht die Möglichkeit in Betracht, den Mechanismus als zweckgebundene externe Einnahmen in den EU-Haushalt einzustellen. Damit würden sie nicht unter die in der MFF-Verordnung festgelegten Obergrenzen fallen. Errichtet würde der Mechanismus durch einen neuen Rechtsakt, in dem die potenziellen Empfänger bestimmt (so könnten z.B. nur beitragsleistende Mitgliedstaaten den Mechanismus in Anspruch nehmen) und die Ausgaben genehmigt werden. Die Kommission plant, das Volumen des Mechanismus von Anfang an zu begrenzen. Sollte er sich als wirksames und kosteneffizientes Mittel zur Förderung von Reformen erweisen, könnte sein Volumen im Laufe der Zeit und mit wachsender Erfahrung erhöht werden. Sobald ein solcher Mechanismus geschaffen ist, müssen seine Funktionsmodalitäten festgelegt werden. Hier prüft die Kommission u.a. die Option, jeder vertraglichen Vereinbarung z.B. durch eine Unterstützung aus dem Haushalt eine Pauschalzahlung zuzuweisen. Die Festlegung und Verwendung der Beträge sowie die Auszahlung wäre an strenge Auflagen geknüpft, die in der vertraglichen Vereinbarung festgelegt würden. Die Auflagen würden sich auf die Umsetzung der vereinbarten Reformen, nicht aber auf die Erreichung eines konkreten wirtschaftlichen Ergebnisses beziehen. Die finanzielle Unterstützung würde auch die soziale Dimension der WWU stärken. So könnte die finanzielle Unterstützung durch die Mitgliedstaaten beispielsweise darauf gerichtet werden, die Modernisierung der Systeme der beruflichen Bildung voranzutreiben oder die Wirksamkeit aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen zu erhöhen, könnte aber nicht unmittelbar davon abhängig gemacht werden, dass eine bestimmte Zahl von Arbeitssuchenden eine Beschäftigung findet.
1. Einleitung
2. Ein Instrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit: VERTRAGLICHE Vereinbarungen und finanzielle Unterstützung
2.1. Gründe für die Einführung eines solchen Instruments
2.2. Vertragliche Vereinbarungen
2.3. Demokratische Legitimität und Rechenschaftspflicht
3. Finanzielle Unterstützung zur Erleichterung von Reformen
4. Nächste Schritte
Drucksache 97/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
... - die Einräumung eines unbeschränkten Arbeitsmarktzugangs für ausländische Familienangehörige, die einen Aufenthaltstitel nach dem 6. Abschnitt des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Erfüllungsaufwand für die Bundesverwaltung
Sonstiger Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 2 Änderung des AZR-Gesetzes
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 317a Neufeststellung
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
§ 123 Leistungen an Berechtigte im Ausland
Artikel 5 Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes - BAföG
Artikel 6 Änderungen von Verordnungen
§ 59a Hinweis auf Gewährung internationalen Schutzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
1. Ausgangslage
2. Richtlinienumsetzung
3. Weitere Änderungen des Aufenthaltsrechts
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Erfüllungsaufwand; weitere Kosten
Sonstiger Erfüllungsaufwand der Verwaltung
V. Nachhaltigkeit
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer n
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2327: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 207/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2013
... (14) Im vergangenen Jahr wurde mit 41,6 Millionen erwerbstätigen Personen ein weiterer Beschäftigungsrekord erreicht. Die Arbeitslosenquote in Deutschland war 2012 mit durchschnittlich 6,8 Prozent6 eine der niedrigsten in der Europäischen Union. Bei der Jugendarbeitslosigkeit wies Deutschland die geringste Quote auf (8,2 Prozent). Die um konjunkturelle Einflüsse bereinigte strukturelle Arbeitslosenquote geht weiter zurück und liegt so niedrig wie zuletzt Anfang der 80er Jahre in Westdeutschland. Der Arbeitsmarkt bleibt von der konjunkturellen Entwicklung jedoch nicht unbeeinflusst. Die Bundesregierung erwartet, dass die Erwerbstätigkeit im Durchschnitt dieses Jahres mit 15 Tausend Personen nur leicht zunimmt. Die zusätzlich entstehenden Stellen dürften auch in diesem Jahr überwiegend sozialversicherungspflichtig sein. Angesichts des bereits deutlich gesunkenen Niveaus der registrierten Arbeitslosigkeit ist ein weiterer Abbau der Arbeitslosigkeit unter den derzeitigen konjunkturellen Bedingungen schwierig. Die Arbeitslosigkeit wird in diesem Jahr daher nahezu auf dem Niveau des Vorjahres liegen (geringfügige Zunahme um 60 Tausend Personen). Dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 7,0 Prozent.7
Nationales Reformprogramm 2013
3 Einführung
I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung
Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt
II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland
1. Öffentliche Finanzen
Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel
Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates
Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege
Effizienz des Steuersystems
2. Finanzmärkte
Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor
5 Landesbanken
3. Erwerbsbeteiligung
Steuern und Abgabenlast senken
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
Lohnentwicklung in Deutschland
Anreize für Zweitverdiener
Kindertagesbetreuung ausbauen
4. Infrastruktur und Wettbewerb
Den Wettbewerb stärken
Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
Wettbewerb bei Dienstleistungen
III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen
Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren
1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan
Allgemeine Rahmenbedingungen
Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland
Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren
Qualifizierte Zuwanderung erleichtern
2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern
Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011
3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen
Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+
4. Bildungsniveau verbessern
5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
5 Armutsgefährdung
IV. Der Euro-Plus-Pakt
1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt
2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt
Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit
5 Beschäftigung
Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
5 Finanzstabilität
V. Verwendung der EU-Strukturmittel
Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:
VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure
Tabelle
Tabelle
Drucksache 709/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die Bildung öffnen: Innovatives Lehren und Lernen für alle mithilfe neuer Technologien und frei zugänglicher Lehr- und Lernmaterialien - COM(2013) 654 final
... Die Bewertung und Zertifizierung der Leistung von Lernenden sind Herausforderungen für Anbieter von Online-Bildung: Sie setzen voraus, dass Online-Lernmethoden Eingang in die formalen Lehrpläne finden und Wege aufgetan werden, um IT-gestütztes Lernen in nichtformalen und informellen Lernumgebungen zu validieren. Einige Anbieter haben "offene Lernabzeichen" ("open badges") eingeführt, mit denen bescheinigt wird, dass ein Lernender einen bestimmten Kurs absolviert oder eine bestimmte Kompetenz erworben hat. Diese Abzeichen werden jedoch von den für Qualifikationen zuständigen Behörden nicht anerkannt und sind auf dem Arbeitsmarkt oft unbekannt.
Mitteilung
... dabei bieten die neuen Technologien die Chance für eine effizientere und gerechtere Bildung
1. Offene Lernumgebungen: Innovationschance für Einrichtungen, Lehrkräfte und Lernende
1.1. Innovative Bildungsträger
... um Anreize für innovative Lernmethoden zu schaffen
1.2. Innovative Lehrkräfte
... um sich in Nutzergemeinschaften zu vernetzen
... und sollten Anerkennung für neue Lehrmethoden erhalten
1.3 Innovation für Lernende
... und dass ihre digital erworbenen Kompetenzen problemlos bescheinigt und für weiteres Lernen oder eine Beschäftigung anerkannt werden
2. Freie Lehr- und Lernmaterialien: frei verfügbares Wissen als Chance für eine bessere und leichter zugängliche Bildung
... und die Rechte und Pflichten der Nutzer von urheberrechtlich geschützten Lehrmitteln sollten grenzüberschreitend transparenter werden
3. Konnektivität und Innovation: Partnerschaften für Infrastrukturen, neue Produkte und Dienstleistungen sowie Interoperabilität
... und es bedarf offener Standards für die Interoperabilität, um Größenvorteile nutzen zu können
... damit die europäischen Märkte für digitale Anwendungen und Inhalte wachsen können
4. Die Chancen der digitalen Revolution durch abgestimmtes Handeln nutzen
... zwischen allen Akteuren abgestimmtes Handeln
.. und ein besseres Verständnis aller noch nicht genutzten Chancen der digitalen Revolution
Drucksache 554/13
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hamburg
Entschließung des Bundesrates "Jugendarbeitslosigkeit in der EU wirksam bekämpfen"
... 3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass diese Maßnahmen zwar grundsätzlich richtig, aber nicht ausreichend sind. Einzelne Projekte oder Hilfestellungen basierend nur auf dem bisherigen Finanzierungsvolumen werden die Jugendarbeitslosigkeit allein nicht bewältigen können. Bei der Mobilisierung von mehr Finanzmitteln muss aber das ohnehin gekürzte Volumen der Strukturfondsmittel für die stärker entwickelten Regionen unangetastet bleiben. Die aktuelle Arbeitsmarktsituation ist vor allem eine Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise. Die bisherige einseitige Austeritätspolitik hat sich als kein wirksames Kriseninstrument erwiesen. Eine ausreichende Belebung der europäischen Wirtschaft konnte damit nicht erzielt werden. Vielmehr ist aus Sicht des Bundesrates zur Förderung von Wirtschaftswachstum eine europäisch koordinierte Wirtschaftsstrategie mit nachhaltigen Investitionen erforderlich.
Drucksache 470/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäisches Semester 2013 - länderspezifische Empfehlungen: Europa aus der Krise führen COM(2013) 350 final
... Die Suche nach einem nachhaltigeren Weg zum Wachstum dauert länger, als es wünschenswert wäre. Mehrere Jahre mit niedrigem oder ohne Wachstum haben weitreichende Auswirkungen: Die Arbeitslosigkeit ist sehr hoch, und die Armut nimmt in mehreren Teilen Europas zu. Ungleichheit und Gerechtigkeit stehen jetzt im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte. Dies zeigt, dass erfolgreiche Politik nicht nur gut konzipiert sein muss, sondern auch politischen und gesellschaftlichen Rückhalt braucht. Die trüben Aussichten für kurzfristige Verbesserungen auf dem Arbeitsmarkt werden die Sozialsysteme der Mitgliedstaaten weiter fordern. Es wird noch dauern, bis die positiven Auswirkungen der Entscheidungen von heute letztlich zu einer dynamischeren, wachsenden Wirtschaft führen, in der mehr Arbeitsplätze entstehen.
1. Einleitung
2. Allgemeine Bewertung
3. Wichtigste Aktionsschwerpunkte
Kasten 2: Beispiele für jüngste Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast weg von wachstumsverzerrenden Steuergegenständen
Kasten 3: Beispiele für jüngste Bemühungen, Finanzmittel für Unternehmen leichter zugänglich zu machen
Kasten 4: Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Dienstleistungssektor
Kasten 5: Umsetzung der EU-Jugendgarantie
Kasten 6: Beispiele für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und der Steuerverwaltung
4. Fazit
Anhang 1 Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2013-2014
Anhang 2 Überblick über die Europa-2020-Ziele12 *Länder, die ihr nationales Ziel im Verhältnis zu einem anderen Indikator als dem EU-Kernzielindikator angegeben haben
Drucksache 687/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Verhinderung der Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
... Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass Unternehmen, die in der Zeitarbeitsbranche tätig sein wollen, zum Aufbau ihrer Geschäftsbeziehungen einen ausreichend bemessenen Zeitraum benötigen. Die Alternative eines Erlöschens der Erlaubnis nach den oben angesprochenen drei Monaten wäre insoweit als unverhältnismäßig kurz zu beurteilen. Auch der arbeitsmarktpolitische Zweck der Zeitarbeit, für viele vormals arbeitslose, gering qualifizierte Menschen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu schaffen, würde so konterkariert.
Drucksache 565/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Weiterförderung des XENOS-Sonderprogrammes "ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt"
Entschließung des Bundesrates zur Weiterförderung des XENOS-Sonderprogrammes "ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt"
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Weiterförderung des XENOS-Sonderprogrammes ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt
Drucksache 791/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Freizügigkeit der EU-Bürger und ihrer Familien: fünf grundlegende Maßnahmen - COM(2013) 837 final
... 3. Eine verstärkte Mobilität der Arbeitskräfte stellt einen Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt, zu einem hohen Beschäftigungsgrad und zu einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung dar. Mehr Mobilität zwischen den Mitgliedstaaten fördert zudem die politische Integration in der EU. Auch der deutsche Arbeitsmarkt und die deutsche Wirtschaft profitieren in hohem Maße von der Zuwanderung von Unionsbürgerinnen und -bürgern, die ihre Freizügigkeitsrechte in Anspruch nehmen. Aktuelle Studien zeigen, dass sich die Struktur der Zuwanderung nach Deutschland im vergangenen Jahrzehnt grundlegend verändert hat. Vor allem die Mobilität von Unionsbürgerinnen und -bürgern (über zwei Drittel aller Zuwanderung im ersten Halbjahr 2012) hat in den letzten Jahren zur Abfederung der Folgen der demografischen Entwicklung beigetragen. Diese Menschen sind in der Regel jung, motiviert und qualifiziert. Sie sind für ein demografisch alterndes Land in der Mitte von Europa von unschätzbarem Vorteil. Für die Unternehmen in Deutschland bedeutet die Freizügigkeit innerhalb der EU eine erhebliche Vereinfachung bei der Suche nach qualifiziertem Personal.
Drucksache 616/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen: Teilhabe - Beeinträchtigung - Behinderung
... 1. Der Bundesrat teilt nicht die im Teilhabebericht 2013 von der Bundesregierung zum Ausdruck gebrachte Einschätzung, dass für Menschen mit Behinderung ein differenziertes System von Nachteilsausgleichen und Fördermaßnahmen bereits jetzt den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert. Vielmehr bedarf es dringend der von den Ländern geforderten Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe mit dem Ziel, die Teilhabe von Menschen am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft inmitten der Gesellschaft und am allgemeinen Arbeitsmarkt auf Arbeitsplätzen in regulären Betrieben zu verwirklichen. Und es bedarf einer deutlich höheren finanziellen Anstrengung seitens des Bundes, um diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe zeitnah zu realisieren.
Drucksache 616/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen - Teilhabe - Beeinträchtigung - Behinderung
... Der Bundesrat teilt nicht die im Teilhabebericht 2013 von der Bundesregierung zum Ausdruck gebrachte Einschätzung, dass für Menschen mit Behinderung ein differenziertes System von Nachteilsausgleichen und Fördermaßnahmen bereits jetzt den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert. Vielmehr bedarf es dringend der von den Ländern geforderten Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe mit dem Ziel, die Teilhabe von Menschen am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft inmitten der Gesellschaft und am allgemeinen Arbeitsmarkt auf Arbeitsplätzen in regulären Betrieben zu verwirklichen. Und es bedarf einer deutlich höheren finanziellen Anstrengung seitens des Bundes, um diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe zeitnah zu realisieren.
Drucksache 716/13
Gesetzesantrag der Freien Hansestadt Bremen
Entwurf eines Gesetzes über den Zugang von Ausländerinnen und Ausländern zu den Sprachkursmodulen der Integrationskurse
... Fehlende Sprachkenntnisse schränken auch den Zugang zum Arbeitsmarkt ein, der geduldeten Ausländerinnen und Ausländern sowie Asylbegehrenden nach einer Wartezeit von zwölf bzw. neun Monaten eröffnet ist.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Verwaltungsaufwand für Bund, Länder und Kommunen
3. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 43a Sprachkursmodule der Integrationskurse
Artikel 2 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 186/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Lebenslagen in Deutschland - Vierter Armuts- und Reichtumsbericht
... aa) folgende Maßnahmen im Arbeitsmarktbereich zu ergreifen:
Drucksache 136/13
Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MinLohnG )
... Zur Sicherung von Stabilität und Qualität der Arbeit, der Wiederherstellung der Ordnung am Arbeitsmarkt und des Vertrauens in die soziale Marktwirtschaft ist die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns eine wesentliche ordnungspolitische Maßnahme.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
§ 1 Ziel des Mindestlohngesetzes
§ 2 Wirkung des Mindestlohns
§ 3 Mindestlohnkommission
§ 4 Festsetzung des Mindestlohnes
§ 5 Kontrollen und Nachweise
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Durchführungsbestimmungen
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Einzelbegründung
Zur Eingangsformel
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Drucksache 565/13
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zur Weiterförderung des XENOS-Sonderprogrammes "ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt"
Entschließung des Bundesrates zur Weiterförderung des XENOS-Sonderprogrammes "ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt"
Drucksache 28/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
... Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist damit ein elementarer Schritt zur Etablierung eines europäischen Arbeitsmarktes. Diese Chancen zu nutzen und gleichzeitig die erreichten Sozial- und Entlohnungsstandards in Deutschland nicht zu gefährden, sind Aufgaben des Staates und der Tarifpartner.
Drucksache 471/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012 bis 2017 - COM(2013) 355 final
... 5. Der Bundesrat unterstützt die Ziele der Europa-2020-Strategie im Bildungsbereich und verweist in diesem Zusammenhang auf die nationalen Ziele, die sich Deutschland für die Reduktion der Zahl der frühen Schulabgänger und die Erhöhung der Zahl der 30- bis 34-Jährigen mit einem Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss gesetzt hat. Er bedauert in diesem Zusammenhang, dass die Arbeitsunterlage der Kommission (SWD(2013) 355 final) bei der Angabe der "Personen mit Hochschulabschluss" (vgl. Tabelle VIII: Arbeitsmarkt- und Sozialindikatoren) nicht die nationale Definition dieses Ziels (unter Einbezug von Personen mit ISCED-4-Abschlüssen) berücksichtigt.
Drucksache 25/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
a) Jahresgutachten 2012/13 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Drucksache: 693/12 b) Jahreswirtschaftsbericht 2013 der Bundesregierung Drucksache: 25/13
... Das gilt für die Strategie wie für die nächsten Schritte zur Lösung der Probleme im Euroraum, das gilt für die Rahmenbedingungen der Energiewende, das gilt für die Regelungen auf dem Arbeitsmarkt.
Drucksache 141/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt - einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 - COM(2013) 83 final
... 23. Der Bundesrat erkennt die wichtige Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung für die Erreichung von Beschäftigungsfähigkeit bei der jungen Generation bzw. für die Ausschöpfung des Potentials des Einzelnen als wichtigen Teil des Ursachenbündels für nachhaltiges und stabiles Wirtschaftswachstum an. Er warnt aber vor einer von der Kommission wiederholt vorgenommenen, einseitigen Ausrichtung von Bildung auf die Bereitstellung von "Humankapital" für die Wirtschaft, das auf kurzfristige Arbeitsmarkterfordernisse hin ausgebildet ist. Vielmehr kann es nach Auffassung des Bundesrates nur inhaltlich und pädagogisch breit angelegten, die Gesamtpersönlichkeit in den Blick nehmenden Bildungsangeboten gelingen, junge Menschen in nachhaltiger Weise mit den personalen, sozialen, fachlichinhaltlichen und methodischen Kompetenzen auszustatten, auf die der Arbeitsmarkt bzw. die Wirtschaft angewiesen ist.
Drucksache 441/13
Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung
... Öffentlich geförderte Beschäftigung kann ihre arbeitsmarktpolitische Zielsetzung nur dann verwirklichen, wenn eine qualitätsgerechte Ausgestaltung gesichert ist. Da aufgrund der individuellen Defizite der Zielgruppe allein durch die Beschäftigung selbst die arbeitsmarktpolitische Zielsetzung in der Regel nicht erreicht werden kann, sind entsprechende Begleitmaßnahmen vorzusehen, die sowohl sozialpädagogische Interventionen ermöglichen, als auch die Kompetenzentwicklung unterstützen.
Drucksache 204/13
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates zum Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union
... 2. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit zählt zu den vier fundamentalen Grundfreiheiten der EU. Sie ermöglicht jeder EU-Bürgerin und jedem EU-Bürger in der EU, einen Arbeitsplatz frei zu wählen und zu den gleichen Bedingungen wie Inländerinnen und Inländer beschäftigt zu werden. Für Betriebe und Unternehmen bietet die Arbeitnehmerfreizügigkeit die Möglichkeit, die besten Köpfe aus ganz Europa einzusetzen und damit bestehende Standorte und Arbeitsplätze zu sichern. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist deshalb ein elementarer Schritt zur Etablierung eines europäischen Arbeitsmarktes. Diese Chancen zu nutzen und gleichzeitig die erreichten Sozial- und Entlohnungsstandards in Deutschland nicht zu gefährden, sind Aufgaben des Staates und der Tarifpartner.
Drucksache 441/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung
... Öffentlich geförderte Beschäftigung kann ihre arbeitsmarktpolitische Zielsetzung nur dann verwirklichen, wenn eine qualitätsgerechte Ausgestaltung gesichert ist. Da aufgrund der individuellen Defizite der Zielgruppe allein durch die Beschäftigung selbst die arbeitsmarktpolitische Zielsetzung in der Regel nicht erreicht werden kann, sind entsprechende Begleitmaßnahmen vorzusehen, die sowohl sozialpädagogische Interventionen ermöglichen, als auch die Kompetenzentwicklung unterstützen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung
Artikel 1 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 433/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über eine statistische Erhebung zur Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern sowie ihren Nachkommen für das Jahr 2014
Verordnung über eine statistische Erhebung zur Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern sowie ihren Nachkommen für das Jahr 2014
Drucksache 86/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland - 14. Kinder- und Jugendbericht - und Stellungnahme der Bundesregierung
... Buches Sozialgesetzbuch betreut werden und Leistungen erhalten, effizienter ausgestaltet wird. Der Bundesrat nimmt mit Sorge wahr, dass sich die Zuständigkeiten, insbesondere für diejenigen jungen Menschen, die auf besondere Unterstützungs- und Hilfeleistungen der öffentlichen Hand angewiesen sind, immer weiter aufspalten. So sind beispielsweise die unterschiedlichen arbeitsmarktlichen Förderungen für diese jungen Menschen zum einen häufig zwischen den Akteuren der jeweiligen Rechtsbereiche nicht abgestimmt und entfalten somit auch nicht ihre volle Wirkung. Zum anderen führen getrennt geplante Hilfen vielfach zur Kostensteigerung. Der Verweis der Bundesregierung auf das bisherige beziehungsweise das neue Programm des Europäischen Sozialfonds für Deutschland "JUGEND stärken", das von den Ländern grundsätzlich begrüßt wird, kann jedoch nicht als ausreichende Maßnahme des Bundes gewertet werden, um eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit durch gesetzgeberische Zielsetzung zu forcieren.
Drucksache 756/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung der Integrationskurse für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Ausländerinnen und Ausländer mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen sowie für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und Geduldete
... Die Entscheidung über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erfolgt häufig erst nach einem mehrjährigen Aufenthalt, so dass sich die fehlende Möglichkeit zum Spracherwerb ungünstig auf die Lebensperspektive der Betroffenen auswirkt. Die Folgen sind oftmals der Ausschluss vom gesellschaftlichen Leben und die soziale Isolation. Dies betrifft auch den Arbeitsmarktzugang dieser Personengruppen. Es ist widersprüchlich, EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern sowie Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen sowie Asylbegehrenden und Geduldeten unter bestimmten Voraussetzungen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erlauben, sie aber von den Teilnahmemöglichkeiten an den Integrationskursen und damit den auch für die Berufsausübung zwingend notwendigen Möglichkeiten des Erwerbs deutscher Sprachkenntnisse auszuschließen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Verwaltungsaufwand für Bund, Länder und Kommunen
3. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E. Sonstige Kosten
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Integrationskursverordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 580/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Sozialbericht 2013
... c) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, durch eine präventive Arbeitsmarkt-, Wirtschafts-, Sozial- und Bildungspolitik einerseits und gezielte Korrekturen im Recht der Alterssicherung andererseits die Altersarmut nachhaltig zu bekämpfen. An der Reform des Rechts der Alterssicherung sollten die Länder von Beginn an umfassend beteiligt werden.
Drucksache 717/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Bewertung der nationalen Reglementierungen des Berufszugangs - COM(2013) 676 final
... Die Reglementierung des Berufszugangs kann negative Auswirkungen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen haben: es kommt zu einer Segmentierung der Arbeitsmärkte, und es ist schwieriger, das Arbeitskräfteangebot an Veränderungen der Verbraucherpräferenzen anzupassen8. Dies hat zur Folge, dass gegen den Arbeitskräftemangel in einigen Berufen nicht ausreichend vorgegangen werden kann, weil die Mobilität innerhalb und zwischen den Berufen durch Vorschriften behindert wird. Der Abbau oder die Abschaffung der Zugangsbeschränkungen könnte den Zugang junger Menschen zum nationalen Arbeitsmarkt erleichtern und gleichzeitig die Mobilität der Fachkräfte aus anderen Mitgliedstaaten ermöglichen.
1. Einleitung
2. warum IST ES wichtig, ALLE Berufe einer überprüfung zu unterziehen?
2.1 Mögliche Vorteile einer Reglementierung des Berufszugangs
2.1.1 Dem Verbraucher helfen, die Qualität einer Dienstleistung zu bewerten
2.1.2 Das ordnungsgemäße Funktionieren der Wirtschaft in einem Mitgliedstaat unterstützen
Verbraucherschutz und Gemeinwohl
Auswirkungen auf Dritte
2.2 Vorteile einer Öffnung des Berufszugangs
2.2.1 Größere Auswahl für den Verbraucher zu einem niedrigeren Preis Niedrigere Preise
Größere Auswahl für die Verbraucher
2.2.2 Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung der Beschäftigung auf nationaler Ebene
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
Förderung der Beschäftigung
2.3 Bewertung der ökonomischen Auswirkungen von Reglementierungen
2.4 Fachkräften die Nutzung der Vorteile des Binnenmarkts ermöglichen
2.5 Notwendigkeit vollständiger Transparenz und einer fundierten Analyse
3. WIE WIRD die Kommission die gegenseitige Evaluierung Durchführen?
3.1 Umfang
3.2 Bewertung der Berechtigung der Reglementierung
3.2.1 Mehrschichtigkeit der Reglementierung
3.2.2 Schutzmaßnahmen durch Bildungssysteme oder Arbeitgeber
3.2.3 Vorschriften auf regionaler Ebene
3.3 Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Reglementierung
3.3.1 Umfang und Anzahl der vorbehaltenen Tätigkeiten
3.3.2 Auswirkungen auf die Dienstleistungsempfänger und auf den Markt
3.3.3 Alternative Modelle im Vergleich
4. der Arbeitsplan
4.1 Erste Phase: Bestandsaufnahme der reglementierten Berufe in jedem Mitgliedstaat
4.2 Zweite Phase November 2013 - April 2015 : Überprüfung, Evaluierung und nationale Aktionspläne für die erste Gruppe von Wirtschaftszweigen
4.3 Dritte Phase Juni 2014 - Januar 2016 : Überprüfung, Evaluierung und nationale Aktionspläne für die zweite Gruppe von Wirtschaftszweigen
5. Schlussfolgerungen
Anhang I Unterschiedliche Ansätze für die Reglementierung beruflicher Tätigkeiten
1. Reglementierte Berufe in Verbindung mit vorbehaltenen Tätigkeiten
2. Berufliche Tätigkeiten, deren Reglementierung durch eine obligatorische Zertifizierung erfolgt
3. Geschützte Berufsbezeichnungen
4. Systeme der Zertifizierung auf freiwilliger Basis
Anhang II
Drucksache 440/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Zudem arbeitet die Europäische Kommission an der Einrichtung eines EU-Kompetenzpanoramas mit aktuellen Prognosen für das Qualifikationsangebot und den Bedarf am Arbeitsmarkt bis 2020, um die europäische Klassifikation der Qualifikationen, Kompetenzen und Berufe (ESCO) als gemeinsame Schnittstelle zwischen den Welten der Beschäftigung und der Aus- und Fortbildung transparenter zu machen und um die Mobilität zu fördern.
1. Einleitung
2. Warum ist die Mikro- und Nanoelektronik für Europa SO wichtig?
2.1. Ein wichtiger Industriezweig mit großem Wachstumspotenzial und gewaltiger wirtschaftlicher Wirkung
2.2. Eine Schlüsseltechnologie für die Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen
3. Industrieller Wandel in der Mikro- und Nanoelektronik
3.1. Technischer Fortschritt eröffnet neue Chancen
3.2. Hochschnellende FEI-Kosten und ein wettbewerbsfähigeres FEI-Umfeld
3.3. Neue Geschäfts- und Produktionsmodelle
3.4. Ausrüstungshersteller besitzen Schlüsselelemente der Wertschöpfungskette
4. Europas stärken und Schwächen
4.1. Industrie im Umfeld von Exzellenzzentren und erweiterte europaweite Lieferketten
4.2. In entscheidenden vertikalen Märkten führend, in anderen großen
4.3. Unangefochtene europäische Führung in der Material- und Ausrüstungstechnik
4.4. Investitionen der EU-Unternehmen bleiben relativ bescheiden
5. Bisherige Europäische Bemühungen
5.1. Regionale und nationale Bemühungen zur Stärkung der Exzellenzcluster
5.2. Steigerung und bessere Koordinierung der FEI-Investitionen auf EU-Ebene
5.3. Technologische Durchbrüche und gleichzeitig Lücken in der Innovationskette
6. Der weitere Weg - eine Europäische industriepolitische Strategie
6.1. Ziel: Steigerung statt Rückgang des EU-Anteils an der weltweiten Produktion
6.2. Konzentration auf Europas Stärken, Fortentwicklung und Ausbau führender Cluster in Europa
6.3. Ergreifung der Chancen auf unkonventionellen Gebieten und Unterstützung des Wachstums der KMU
7. Die Maßnahmen
7.1. Ein europäischer Strategieplan für Investitionen auf diesem Gebiet
7.2. Gemeinsame Technologieinitiative: ein Dreiermodell für Großprojekte
7.3. Fortentwicklung und Unterstützung horizontaler Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
7.4. Internationale Dimension
8. Schlussfolgerungen
Anhang
Drucksache 182/13
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
... Die Sicherung der Fachkräftebasis ist eine der wichtigsten Herausforderungen der kommenden Jahre. Im Juni 2011 hat sich die Bundesregierung im Konzept zur Fachkräftesicherung auf verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der Fachkräftebasis verständigt. Neben der stärkeren Aktivierung des inländischen Potenzials soll auch die Zuwanderung ausländischer Fachkräfte stärker genutzt werden. Das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union war hierzu ein weiterer wichtiger Baustein. Durch dieses Gesetz wurde die Blaue Karte EU zum 1. August 2012 als neuer Aufenthaltstitel eingeführt, um die Attraktivität Deutschlands für die Zuwanderung ausländischer Hochschulabsolventen zu erhöhen. Gleichzeitig wurden Erleichterungen des Arbeitsmarktzuganges nach Abschluss einer Berufsausbildung in Deutschland und für Ehegatten ausländischer Hochqualifizierter und Fachkräfte eingeführt. Damit ist ein Paradigmenwechsel hin zu einer auf die Gewinnung von Fachkräften ausgerichteten Zuwanderungspolitik eingeleitet worden. Dieser Neuausrichtung wird die
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich der Verordnung, Begriffsbestimmungen
Teil 2 Zuwanderung von Fachkräften
§ 2 Hochqualifizierte, Blaue Karte EU, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen
§ 3 Führungskräfte
§ 4 Leitende Angestellte und Spezialisten Die Zustimmung kann erteilt werden für
§ 5 Wissenschaft, Forschung und Entwicklung Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an
§ 6 Ausbildungsberufe
§ 7 Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen
§ 8 Praktische Tätigkeiten als Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
§ 9 Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt
Teil 3 Vorübergehende Beschäftigung
§ 10 Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte
§ 11 Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche
§ 12 Aupair-Beschäftigungen
§ 13 Hausangestellte von Entsandten
§ 14 Sonstige Beschäftigungen
§ 15 Praktika zu Weiterbildungszwecken
Teil 4 Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 16 Geschäftsreisende
§ 17 Betriebliche Weiterbildung
§ 18 Journalistinnen und Journalisten
§ 19 Werklieferungsverträge
§ 20 Internationaler Straßen- und Schienenverkehr
§ 21 Dienstleistungserbringung
Teil 5 Besondere Berufs- oder Personengruppen
§ 22 Besondere Berufsgruppen
§ 23 Internationale Sportveranstaltungen
§ 24 Schifffahrt- und Luftverkehr
§ 25 Kultur und Unterhaltung
§ 26 Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger
§ 27 Grenzgängerbeschäftigung
§ 28 Deutsche Volkszugehörige
Teil 6 Sonstiges
§ 29 Internationale Abkommen
§ 30 Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel Nicht als Beschäftigung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gelten
Teil 7 Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern
§ 31 Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
§ 32 Beschäftigung von Personen mit Duldung
§ 33 Versagung der Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung von Personen mit Duldung
§ 34 Beschäftigung von Personen im Asylverfahren
Teil 8 Verfahrensregelungen
§ 35 Beschränkung der Zustimmung
§ 36 Reichweite der Zustimmung
§ 37 Zustimmungsfiktion, Vorabprüfung
§ 38 Härtefallregelung
Artikel 2 Änderungen der Aufenthaltsverordnung
§ 17a Befreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig Aufenthaltsberechtigte
Artikel 3 Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung
§ 12d Haushaltshilfen
§ 12f Schaustel lergehilfen
§ 12g Fertighausmonteure
§ 12h Werkverträge
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem, Ziel und Lösung
II. Aufbau der neuen Beschäftigungsverordnung
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 - Zuwanderung von Fachkräften
Teil 3 - Vorübergehende Beschäftigung
Teil 4 - Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Teil 5 - Besondere Berufs- oder Personengruppen
Teil 6 - Sonstiges
III. Bisherige Regelungen, die nicht in die neue Verordnung übernommen werden
IV. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
4 Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
4. Weitere Kosten
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts (NKR-Nr. 2373)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 687/13
Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Verhinderung der Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
... Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass Unternehmen, die in der Zeitarbeitsbranche tätig sein wollen, zum Aufbau ihrer Geschäftsbeziehungen einen ausreichend bemessenen Zeitraum benötigen. Die Alternative eines Erlöschens der Erlaubnis nach den oben angesprochenen drei Monaten wäre insoweit als unverhältnismäßig kurz zu beurteilen. Auch der arbeitsmarktpolitische Zweck der Zeitarbeit, für viele vormals arbeitslose, gering qualifizierte Menschen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu schaffen, würde so konterkariert.
Drucksache 28/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
... Regelungen, die die Republik Kroatien betreffen, aber mit deren Beitritt zur Europäischen Union gegenstandslos geworden sind, werden aufgehoben. Soweit sich dies notwendig aus dem Beitritt ergibt, werden Rechtsvorschriften ergänzt. Erforderliche Übergangsmaßnahmen im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit und zur Beschränkung von Entsendungen in den Branchen Bau, Gebäudereinigung und Innendekoration werden mit dem Ziel eingeführt, den kroatischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen dieselben Rechte und Erleichterungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren, die für die Unionsbürger aus Bulgarien und Rumänien bis zum Ablauf der Übergangsregelungen für die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit Ende 2013 gelten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung
Artikel 5 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung
§ 12e Saisonbeschäftigungen
Artikel 7 Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 8 Weitere Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
Artikel 9 Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Weitere Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Sachverhalt/ Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung
Bürgerinnen und Bürger:
5 Wirtschaft:
5 Verwaltung:
2. Weitere Kosten
3. Auswirkung von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Schlussbemerkung
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2460: Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatiens zur Europäischen Union (AA)
3 Zusammenfassung
Im Einzelnen
4 Erfüllungsaufwand:
Bürgerinnen und Bürger:
5 Wirtschaft:
5 Verwaltung:
Weitere Kosten:
Drucksache 182/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
... Eine Erweiterung der oben genannten Positivliste um die Republik Korea wäre eine konsequente Schlussfolgerung aus den wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen. Die Erfahrung zeigt, dass die Liberalisierung von Waren- und Dienstleistungsströmen zwischen Staaten nicht ohne Folgen für den Arbeitsmarkt bleibt. Die Aussichten auf eine Vertiefung der Zusammenarbeit in den arbeitsmarktpolitisch relevanten Bereichen Wirtschaft, Forschung und Entwicklung würden sich erheblich verbessern, wenn Staatsangehörigen der Republik Korea die Zustimmung zur Ausübung jeder Beschäftigung unabhängig vom Sitz des Arbeitgebers erteilt werden kann. In der Folge würde dies die Anbahnung weiterer Kooperations- und Investitionsbeziehungen mit südkoreanischen Unternehmen erleichtern. Eine Ausweitung der Beteiligungen südkoreanischer Unternehmen kann sich darüber hinaus mittelfristig sehr positiv auf die unterdurchschnittliche Exportorientierung ostdeutscher Unternehmen auswirken.
1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BeschV
2. Zu Artikel 1 § 8 Satz 1 BeschV
3. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1a - neu -; § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - § 24 Nummer 3, 4 und 5 - neu - BeschV
4. Zu Artikel 1 § 12 Satz 1 und Satz 1a - neu - BeschV
5. Zu Artikel 1 §§ 15a - neu - bis 15c - neu - BeschV
§ 15a Saisonbeschäftigungen
§ 15b Schaustellergehilfen
§ 15c Haushaltshilfen
Zu Artikel 1
8. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 BeschV
9. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3 - neu - BeschV
10. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 - neu -, § 34 BeschV
11. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 3 - neu - BeschV
Drucksache 60/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Aktionsplan für den Einzelhandel - COM(2013) 36 final
... 2. Bezüglich der von der Kommission geforderten Flexibilität des Arbeitsmarktes im Einzelhandelssektor weist der Bundesrat darauf hin, dass die Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen haben, dass Arbeitsverhältnisse auch im Einzelhandel so gestaltet werden, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein auskömmliches Einkommen erzielen können und insgesamt faire Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten gewährleistet werden.
Drucksache 791/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Freizügigkeit der EU-Bürger und ihrer Familien: fünf grundlegende Maßnahmen - COM(2013) 837 final
... 3. Eine verstärkte Mobilität der Arbeitskräfte stellt einen Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt, zu einem hohen Beschäftigungsgrad und zu einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung dar. Mehr Mobilität zwischen den Mitgliedstaaten fördert zudem die politische Integration in der EU. Auch der deutsche Arbeitsmarkt und die deutsche Wirtschaft profitieren in hohem Maße von der Zuwanderung von Unionsbürgerinnen und -bürgern, die ihre Freizügigkeitsrechte in Anspruch nehmen. Aktuelle Studien zeigen, dass sich die Struktur der Zuwanderung nach Deutschland im vergangenen Jahrzehnt grundlegend verändert hat. Vor allem die Mobilität von Unionsbürgerinnen und -bürgern (über zwei Drittel aller Zuwanderung im ersten Halbjahr 2012) hat in den letzten Jahren zur Abfederung der Folgen der demografischen Entwicklung beigetragen. Diese Menschen sind in der Regel jung, motiviert und qualifiziert. Sie sind für ein demografisch alterndes Land in der Mitte von Europa von unschätzbarem Vorteil. Für die Unternehmen in Deutschland bedeutet die Freizügigkeit innerhalb der EU eine erhebliche Vereinfachung bei der Suche nach qualifiziertem Personal.
Drucksache 25/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Jahresgutachten 2012/13 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung b) Jahreswirtschaftsbericht 2013 der Bundesregierung
... Das gilt für die Strategie wie für die nächsten Schritte zur Lösung der Probleme im Euroraum, das gilt für die Rahmenbedingungen der Energiewende, das gilt für die Regelungen auf dem Arbeitsmarkt.
Drucksache 580/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Sozialbericht 2013
... c) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, durch eine präventive Arbeitsmarkt-, Wirtschafts-, Sozial- und Bildungspolitik einerseits und gezielte Korrekturen im Recht der Alterssicherung andererseits die Altersarmut nachhaltig zu bekämpfen. An der Reform des Rechts der Alterssicherung sollten die Länder von Beginn an umfassend beteiligt werden.
Drucksache 460/13
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur energetischen Sanierung sowie zur Förderung des altersgerechten und barrierefreien Wohnens
... Damit dieses Ziel mit der notwendigen Dynamik verfolgt werden kann, ohne soziale Schieflagen zu erzeugen, ist eine auskömmliche Förderung für die Energiewende im Gebäudebereich dringend notwendig. So können die Klimaschutzziele erreicht, die positiven Arbeitsmarkteffekte und sonstige ökonomischen Potenziale erschlossen und die Sozialverträglichkeit gesichert werden. Um alle Zielgruppen erreichen zu können, ist ein multimodaler Förderansatz erforderlich.
Drucksache 141/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt - einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 - COM(2013) 83 final
... 33. Der Bundesrat erkennt die wichtige Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung für die Erreichung von Beschäftigungsfähigkeit bei der jungen Generation bzw. für die Ausschöpfung des Potentials des Einzelnen als wichtigen Teil des Ursachenbündels für nachhaltiges und stabiles Wirtschaftswachstum an. Er warnt aber vor einer von der Kommission wiederholt vorgenommenen, einseitigen Ausrichtung von Bildung auf die Bereitstellung von "Humankapital" für die Wirtschaft, das auf kurzfristige Arbeitsmarkterfordernisse hin ausgebildet ist. Vielmehr kann es nach Auffassung des Bundesrates nur inhaltlich und pädagogisch breit angelegten, die Gesamtpersönlichkeit in den Blick nehmenden Bildungsangeboten gelingen, junge Menschen in nachhaltiger Weise mit den personalen, sozialen, fachlichinhaltlichen und methodischen Kompetenzen auszustatten, auf die der Arbeitsmarkt bzw. die Wirtschaft angewiesen ist.
Drucksache 141/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt - einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 - COM(2013) 83 final
... Die im Zuge der Krise entstandenen Herausforderungen hatten jedoch zur Folge, dass das Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie des Ausschlusses aus dem Arbeitsmarkt in vielen Ländern steigt3. Ebenso nehmen die Unterschiede innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten zu. Hierdurch sind nicht nur die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 und die Wettbewerbsfähigkeit Europas in einer globalisierten Welt bedroht, sondern es besteht die Gefahr weitreichender negativer sozialer und wirtschaftlicher Folgen, da nicht nur der Einzelne, sondern auch die Gesellschaft insgesamt die sozialen und wirtschaftlichen Kosten von Arbeitslosigkeit, Armut und sozialer Ausgrenzung zu tragen hat4.
3 Einleitung
1. die Herausforderungen
Demografischer Wandel
Mehr Effizienz in der Sozialpolitik
Ressourcen des privaten und des dritten Sektors zur Ergänzung der staatlichen Anstrengungen
Die geschlechtsspezifische Dimension
2. Was ist zu Tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an Bedingungen geknüpften Sozialinvestitionen liegen
2.1. Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der Sozialsysteme durch Vereinfachung und stärkere Zielausrichtung
2.2. Aktivitäts- und kompetenzfördernde Politik durch gezielte, an Bedingungen geknüpfte, wirksamere Unterstützung
2.3. Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen
3. Leitlinien für die Nutzung der EU-FONDS 2014-2020
4. Gezielte Initiativen
4.1. Maßnahmen zur Förderung von Sozialinvestitionen
• Förderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten: Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum
• Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente
• Social Impact Bonds
4.2. Förderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung für soziale Rechte
• Sicherung eines angemessenen Auskommens
• Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Einrichtung zentraler Anlaufstellen
• Förderung der finanziellen Inklusion
• Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten
• Energieeffizienz
• Verbesserung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger
4.3. Investitionen in Kinder / Frühkindliche Erziehung und Betreuung
• Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung
• Senkung der Schulabbrecherquote
5. Schlussfolgerung - AUSBLICK
1. Verstärkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europäischen Semesters
2. Bestmögliche Nutzung der EU-Fonds zur Förderung von Sozialinvestitionen
3. Straffung von Governance und Berichterstattung
Drucksache 319/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horteinrichtungen
... In diesem Sinne zielt Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets auf - eine arbeitsmarktliche und gesellschaftliche Integration von bildungs- und teilhabeberechtigten Kindern und Jugendlichen durch - den Abbau der Folgen wirtschaftlicher Armut, insbesondere gegen Bildungsarmut und soziale Exklusion.
Drucksache 761/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission: Jahreswachstumsbericht 2014 COM(2013) 800 final
... 6. Der Bundesrat erkennt die wichtige Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung für die Beschäftigungsfähigkeit der jungen Generation bzw. als Beitrag für nachhaltiges und stabiles Wirtschaftswachstum an. Er unterstützt daher die inhaltlichen Ziele der Europa-2020-Strategie im Bildungsbereich und verweist in diesem Zusammenhang auf die nationalen Ziele, die sich Deutschland für die Reduktion der Zahl der frühen Schulabgänger und die Erhöhung der Zahl der 30- bis 34-Jährigen mit einem Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss gesetzt hat. Er verwahrt sich aber gegen eine Bewertung der Bildungs- und Ausbildungssysteme allein aus wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Sicht und betont demgegenüber zum wiederholten Mal den Eigenwert von Bildung. Deren Aufgabe darf nicht einseitig auf die Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen reduziert werden, sondern liegt in der Vermittlung von Werten und der Entfaltung der Gesamtpersönlichkeit (vgl. BR-Drucksache 141/13(B)).
Drucksache 761/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission: Jahreswachstumsbericht 2014 COM(2013) 800 final
... 4. Der Bundesrat erkennt die wichtige Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung für die Beschäftigungsfähigkeit der jungen Generation bzw. als Beitrag für nachhaltiges und stabiles Wirtschaftswachstum an. Er unterstützt daher die inhaltlichen Ziele der Europa-2020-Strategie im Bildungsbereich und verweist in diesem Zusammenhang auf die nationalen Ziele, die sich Deutschland für die Reduktion der Zahl der frühen Schulabgänger und die Erhöhung der Zahl der 30- bis 34-Jährigen mit einem Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss gesetzt hat. Er verwahrt sich aber gegen eine Bewertung der Bildungs- und Ausbildungssysteme allein aus wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Sicht und betont demgegenüber zum wiederholten Mal den Eigenwert von Bildung. Deren Aufgabe darf nicht einseitig auf die Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen reduziert werden, sondern liegt in der Vermittlung von Werten und der Entfaltung der Gesamtpersönlichkeit (vgl. BR-Drucksache 141/13(B)).
Drucksache 600/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014) - Finanzplan des Bundes 2013 bis 2017
... a) Die vergleichsweise robuste Verfassung der Konjunktur und des Arbeitsmarkts in Deutschland schlägt sich positiv im öffentlichen Gesamthaushalt, und insbesondere im Bundeshaushalt, nieder. Sie wirkt dämpfend auf bestimmte Ausgabenbereiche und stabilisiert die Entwicklung der staatlichen Einnahmen. Der Bundesrat stellt fest, dass die Bundesregierung es im Windschatten dieser günstigen Entwicklung versäumt hat, den Bundeshaushalt zukunftssicher auszugestalten. Der Bundesrat weist zudem auf die nach wie vor bestehenden erheblichen Risiken für gesamtwirtschaftliche Entwicklung und öffentliche Haushalte hin. Neben der Möglichkeit steigender Zinssätze und entsprechend zunehmender Zinsausgaben betrifft dies insbesondere eine erneute Verschärfung der Krise im Euroraum.
Drucksache 578/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Positionspapier der Bundesregierung zur Stärkung des europäischen Arbeitsmarktes - Maßnahmen zur Förderung der Jugendbeschäftigung in der Europäischen Union
Positionspapier der Bundesregierung zur Stärkung des europäischen Arbeitsmarktes - Maßnahmen zur Förderung der Jugendbeschäftigung in der Europäischen Union
Drucksache 433/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über eine statistische Erhebung zur Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern sowie ihren Nachkommen für das Jahr 2014
Verordnung über eine statistische Erhebung zur Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern sowie ihren Nachkommen für das Jahr 2014
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Zweck, Art und Umfang der Erhebung
§ 2 Erhebungseinheiten
§ 3 Erhebungsmerkmale
§ 4 Auskunftserteilung
§ 5 Anwendung von Vorschriften des Mikrozensusgesetzes 2005
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Inhalt der Regelung
II. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
III. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2565: Entwurf einer Verordnung über eine statistische Erhebung zur Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern sowie ihren Nachkommen für das Jahr 2014
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 319/13
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horteinrichtungen
... • eine arbeitsmarktliche und gesellschaftliche Integration von bildungs- und teilhabeberechtigten Kindern und Jugendlichen durch,
Drucksache 515/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Die Strukturfonds können dabei behilflich sein, die Restrukturierung des Sektors zu begleiten und Innovationen sowie eine Spezialisierung im Sinne eines intelligenten Wachstums zu fördern. Im Zuge dieses tiefgreifenden Prozesses des Wandels und der Restrukturierung sollten der Europäische Sozialfonds (ESF) und der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in vollem Umfang genutzt werden, um die Qualifikationen der Beschäftigten des Sektors zu verbessern und auf den neuesten Stand zu bringen und für entlassene Arbeitskräfte den beruflichen Übergang zu erleichtern und zu beschleunigen. Bei einer angemessenen nationalen und/oder regionalen Programmplanung kann der ESF diese Rolle durch Antizipation der Entwicklungen auf kontinuierlicher Basis im Vorfeld konkreter Restrukturierungsmaßnahmen wahrnehmen und somit bereits im Voraus künftige Auswirkungen abfedern. Der EGF kann hier eine ergänzende Funktion übernehmen, indem er entlassene Arbeitskräfte durch Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik unterstützt.
1. Die Stahlindustrie in Europa
2. Globaler Markt für Stahl und technologische Entwicklungen
2.1. Maßgebliche Trends auf dem Weltmarkt
2.2. Wichtige technologische Antriebskräfte und Herausforderungen
3. Die Herausforderungen annehmen - Aktionsplan für die Stahlindustrie
3.1. Der richtige Regulierungsrahmen
3.2. Die Stahlnachfrage ankurbeln
3.3. Gleiche Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene
Zugang zu Rohstoffen
5 Handel
3.4 Energie-, Klima-, Ressourcen- und Energieeffizienzpolitik zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
Eine weitere Herausforderung sind die emissionshandelsbedingten
5 Klimaschutzpolitik
Gewährleistung einer weltweiten Vergleichbarkeit
zur Förderung von Innovationen
mittel - bis langfristig
zur Diversifizierung der Versorgung
3.5 Innovation
3.6 Die soziale Dimension: Restrukturierung und Qualifikationsbedarf
4. Fazit
Drucksache 526/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gemeinsam für die Jugend Europas - Ein Appell zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit - COM(2013) 447 final
... 1. Der Bundesrat sieht wie die Kommission in der wirksamen Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in der EU eine drängende, gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Angesichts von 5,6 Millionen 15- bis 24-Jährigen in der EU (oder 9,7 Prozent dieser Altersgruppe), die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, aber keine Arbeit finden, besteht akuter Handlungsbedarf. Gute Bildung und Ausbildung spielen bei der Verbesserung der mittel- und langfristigen Chancen junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt eine zentrale Rolle. Der Bundesrat sieht daher in der stetigen Weiterentwicklung der Bildungssysteme und Bildungsinhalte durch die Mitgliedstaaten einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.
Drucksache 187/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 31 und auf die Vorschriften über den Arbeitsmarkt32. Rechtsvorschriften über Ausrüstung für Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr (Verordnung (EWG) Nr.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Befreiung der Kleinstunternehmen von EU-Rechtsvorschriften
3. Weniger strenge Vorschriften für KMU
4. Der KMU-Anzeiger
5. Unterstützung und Konsultierung von KMU
5.1 Konsultation von KMU - Allgemeine Aspekte
5.2 Die TOP 10-Konsultation
6. Reaktion auf die KMU-Konsultationen
7. Die nächsten Schritte
Drucksache 182/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
... Eine Erweiterung der oben genannten Positivliste um die Republik Korea wäre eine konsequente Schlussfolgerung aus den wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen. Die Erfahrung zeigt, dass die Liberalisierung von Waren- und Dienstleistungsströmen zwischen Staaten nicht ohne Folgen für den Arbeitsmarkt bleibt. Die Aussichten auf eine Vertiefung der Zusammenarbeit in den arbeitsmarktpolitisch relevanten Bereichen Wirtschaft, Forschung und Entwicklung würden sich erheblich verbessern, wenn Staatsangehörigen der Republik Korea die Zustimmung zur Ausübung jeder Beschäftigung unabhängig vom Sitz des Arbeitgebers erteilt werden kann. In der Folge würde dies die Anbahnung weiterer Kooperations- und Investitionsbeziehungen mit südkoreanischen Unternehmen erleichtern. Eine Ausweitung der Beteiligungen südkoreanischer Unternehmen kann sich darüber hinaus mittelfristig sehr positiv auf die unterdurchschnittliche Exportorientierung ostdeutscher Unternehmen auswirken.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BeschV
2. Zu Artikel 1 § 8 Satz 1 BeschV
3. Zu Artikel 1 § 12 Satz 1 und Satz 1a - neu - BeschV
4. Zu Artikel 1 §§ 15a - neu - bis 15c - neu - BeschV
§ 15a Saisonbeschäftigungen
§ 15b Schaustellergehilfen
§ 15c Haushaltshilfen
5. Zu Artikel 1 § 26 BeschV
6. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3 - neu - BeschV
7. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 - neu -, § 34 BeschV
Drucksache 343/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Gute Arbeit - Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten"
... - bei der befristeten Beschäftigung seit über zehn Jahren ein deutlicher Zuwachs zu verzeichnen ist. Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist die Zahl der befristeten Arbeitsverträge von 1,7 Millionen auf 2,7 Millionen im vergangenen Jahr gestiegen. 2011 waren damit 9,5 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse zeitlich befristet. Zehn Jahre zuvor lag die Quote noch bei 6,1 Prozent. Bei den Neueinstellungen betrug der Anteil der Befristungen im Jahr 2011 nach Angaben des IAB 45 Prozent (Frauen 49 Prozent, Männer 42 Prozent). Bei unter 20-Jährigen liegt der Anteil bei über 40 Prozent (ohne Ausbildungsverträge) und bei den 20- bis 25-Jährigen noch bei rund 25 Prozent. Zur Senkung des Anteils der befristeten Beschäftigungsverhältnisse an allen Beschäftigungsverhältnissen ist die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung nach § 14 Absatz 2
Anlage Entschließung des Bundesrates Gute Arbeit - Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten
Drucksache 60/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Aktionsplan für den Einzelhandel COM(2013) 36 final
... Der Arbeitsmarkt muss unbedingt flexibel sein, damit der Einzelhandelssektor jungen, unqualifizierten und/oder Saisonarbeitern Zugang zu Beschäftigung bieten kann (32 % aller Beschäftigten im Einzelhandel sind nicht- oder geringqualifiziert gegenüber durchschnittlich 27 % der Beschäftigten insgesamt). Für Menschen, die auf den Arbeitsmarkt kommen oder zurückkehren, bietet der Einzelhandelssektor oft einen Einstieg (15 % der Beschäftigten im Einzelhandelssektor sind unter 24 gegenüber durchschnittlich 9 % der Beschäftigen insgesamt; 30 % der Beschäftigten im Einzelhandel arbeiten in Teilzeit gegenüber durchschnittlich 20 %).41
Mitteilung
1. Einleitung
2. Den Binnenmarkt im Einzelhandel verwirklichen
2.1 Der Einzelhandel im Wandel
2.2 Der Einzelhandel steht vielfältigen Herausforderungen gegenüber
2.3 Ein Binnenmarkt im Einzelhandel zum Nutzen aller Beteiligten
3. Fünf Triebfedern für wettbewerbsfähigere und nachhaltigere Einzelhandelsdienstleistungen
3.1 Stärkung der Verbraucher
3.1.1 Verbraucherinformation
3.1.2 Nachhaltigeres Verbraucherverhalten
3.2 Zugang zu wettbewerbsfähigeren Dienstleistungen des Einzelhandels
3.2.1 Einrichtung von Niederlassungen
3.2.2 Elektronischer Handel
3.3 Entwicklung einer ausgewogeneren B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel
3.3.1 Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken
3.4 Aufbau einer nachhaltigeren Lieferkette im Einzelhandel
3.4.1 Mehr Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch
3.4.2 Verringerung von Lebensmittelverschwendung
3.5 Entwicklung innovativerer Lösungen
3.5.1 Produktkennzeichnung
3.5.2 Elektronische Zahlungen
3.6 Schaffung eines besseren Arbeitsumfelds
3.6.1 Missverhältnis zwischen vorhandenen und geforderten Qualifikationen
3.6.2 Informelle Wirtschaft
3.7 Internationale Dimension
4. Fazit: Ständiger Dialog mit dem Einzelhandelssektor
Drucksache 526/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gemeinsam für die Jugend Europas - Ein Appell zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit COM(2013) 447 final
... Das bedeutet zum einen, dass gewaltige Ressourcen ungenutzt bleiben, die zu verschwenden Europa sich nicht leisten kann, und zum anderen, dass wir es mit einer sozialen Krise zu tun haben, die Europa nicht weiter hinnehmen darf. Die Jugendarbeitslosigkeit hat tiefgreifende Auswirkungen auf den Einzelnen wie auch auf Gesellschaft und Wirtschaft. Wenn es nicht bald gelingt, die aktuellen Trends umzukehren, besteht die Gefahr, dass die aktuelle hohe Jugendarbeitslosigkeit die längerfristigen Beschäftigungsaussichten der jungen Menschen zunichtemacht, was gravierende Konsequenzen für das künftige Wachstum und den sozialen Zusammenhalt hätte. Im Rahmen der umfassenderen europäischen Strategie zur Schaffung von Wachstum und Beschäftigung muss es für die Europäische Union höchste Priorität haben, jungen Menschen zum Einstieg in den Arbeitsmarkt und zum Verbleib im Arbeitsmarkt sowie zum Erwerb und zur Weiterentwicklung der für eine künftige Beschäftigung erforderlichen Qualifikationen zu verhelfen.
1. Die Jugendgarantie Realität werden lassen
2. Den Europäischen Sozialfonds zum Nutzen der jungen Menschen mobilisieren
3. Den Startschuss für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geben
3.1 Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Fokus rücken und zeitlich vorziehen
3.2 Die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit wiederbeleben
4. Mobilität fördern mit EURES und dem ESF
5. Den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben erleichtern
5.1 Die Europäische Ausbildungsallianz implementieren
5.2 Praktika hoher Qualität anbieten
5.3 Erasmus: grenzüberschreitende Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten anbieten
5.4 In Qualifikationen investieren und Angebot und Nachfrage besser aufeinander abstimmen
6. In längerfristiger Perspektive einen europäischen Arbeitsmarkt schaffen
7. Arbeitsplätze schaffen: Unternehmen bei der Anwerbung junger Menschen unterstützen
Anhang 1 : Länderspezifische Empfehlungen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
Anhang 2 : Wie die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit junge Menschen unterstützen
Drucksache 610/13
Verordnung der Bundesregierung
Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
... Für die Qualität der Auftragsausführung bei Dienstleistungen steht vielfach die Qualität des Personaleinsatzes im Vordergrund. Insbesondere gilt dies für Arbeitsmarktdienstleistungen oder bei Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Dienstleistungen europarechtlich als nachrangige Dienstleistungen gemäß Anhang II Teil B der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Siebte Verordnung
Artikel 1
§ 1 Zweck der Verordnung
§ 2 Anwendungsbereich
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Regelungsinhalt
II. Gesetzesfolgen
1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand
2. Kosten und Preiswirkungen
2.1 Kosten für die Wirtschaft
2.2 Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten
3.1 Informationspflichten für Unternehmen
3.2 Informationspflichten für die Verwaltung
3.3 Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger
III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
3 Erfüllungsaufwand
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.