[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

217 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Arbeitsvertrages"


⇒ Schnellwahl ⇒

0206/20
0490/20
0085/20
0002/20
0084/20
0494/19
0007/19B
0572/19
0004/19
0184/1/19
0420/18B
0420/18
0146/18
0281/18
0173/18
0777/17
0666/17
0777/1/17
0289/1/17
0232/17B
0289/17B
0411/17
0812/16
0116/16
0230/1/16
0627/16
0296/1/16
0230/16B
0681/1/16
0431/1/16
0294/16
0681/16
0506/16
0431/16B
0279/16
0116/16B
0003/16
0116/1/16
0114/16
0249/16
0395/15
0046/15
0278/15
0209/14
0463/1/14
0071/14B
0463/14B
0097/13
0764/13
0687/13B
0006/13
0136/13
0267/13
0687/13
0182/1/13
0326/13
0182/13B
0528/13
0114/13
0136/13B
0092/12
0356/12
0303/12
0542/12
0758/12
0307/12
0324/12
0159/12
0447/12
0467/12
0310/12
0366/12
0229/12
0606/12
0325/12
0156/12
0681/12
0848/1/11
0768/11
0051/11
0848/11B
0816/11
0185/11
0095/11
0847/10
0584/10B
0874/10
0716/10
0681/10
0847/4/10
0718/10
0814/10
0355/10
0441/10
0720/10
0584/1/10
0847/10B
0847/2/10
0442/10
0052/09B
0877/09
0052/1/09
0740/09
0249/09
0739/09
0670/09
0004/09
0738/09
0548/09
0165/09
0227/09
0707/09
0633/08B
0780/08
0757/08
0541/08
0755/08
0637/08
0633/1/08
0629/08
0643/08
0543/1/08
0168/08
0210/08
0543/08
0746/1/08
0544/08
0158/08
0634/08
0649/08
0748/08
0630/08
0633/08
0135/08
0543/08B
0564/07
0077/1/07
0718/07
0156/07
0950/07
0077/07
0364/1/07
0007/07
0075/07
0005/07
0762/07
0613/07
0470/07
0583/07
0114/07
0077/07B
0622/07
0820/07
0597/07
0364/07B
0001/1/07
0720/07A
0568/07
0352/07
0001/07
0233/07
0152/06
0673/06B
0074/06
0329/06
0254/06
0031/06
0698/06
0354/06
0868/06
0673/1/06
0507/06
0005/06
0081/06
0673/06
0005/06B
0426/06
0868/06B
0005/1/06
0469/06
0832/06
0755/06
0075/06
0320/1/05
0083/05
0752/05
0165/05
0252/05
0238/05
0791/05
0881/05
0202/05
0818/05
0550/05B
0287/05
0320/05B
0817/05
0037/05
0550/05
0221/05
0320/05
0983/04
0737/04
0879/04
0012/04
0105/04
0818/04
0715/03
Drucksache 320/1/05

... "Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von vier Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von vier Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn zu einem vorhergehenden Arbeitsvertrag mit demselben Arbeitgeber ein enger sachlicher Zusammenhang besteht."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/1/05




Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

1. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 428 Abs. 1 Satz 3 SGB III , Artikel 2 § 65 Abs. 4 Satz 2 SGB II , § 252 Abs. 8 Satz 3 SGB VI

2. Zu Artikel 5 Nr. 1 Buchstaben a, b - neu - , Nr. 2 - neu - § 14 Abs. 2 Sätze 1 bis 3, Abs. 2a, Abs. 3 Satz 4 TzBfG

3. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, der Finanzausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten


 
 
 


Drucksache 165/05

... Das vom Bundesrat vorgeschlagene Optionsmodell, wonach Arbeitnehmer ab 50 Jahren beim Abschluss des Arbeitsvertrages gegen Zahlung einer Abfindung für den Fall einer Kündigung auf eine Kündigungsschutzklage verzichten können sollen, lehnt die Bundesregierung ab. Wegen des strukturellen Ungleichgewichts zwischen den Vertragsparteien bei Vertragsabschluss hätte der Arbeitnehmer kein wirkliches Optionsrecht, sondern nur die Wahl, auf das Angebot des Arbeitgebers einzugehen oder auf den Arbeitsplatz zu verzichten. Im Falle einer späteren Kündigung würde er seinen Arbeitsplatz auch verlieren, wenn die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt wäre. Auch für den Arbeitgeber wäre eine solche Vereinbarung von Nachteil, weil er eine Abfindung auch dann zahlen müsste, wenn die Kündigung wirksam ist und der Arbeitnehmer nach geltendem Recht keinen Abfindungsanspruch hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/05




Zu 1. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse

Zu 2. Zeitlich befristete Nichtanwendung des Kündigungsschutzgesetzes bei Existenzgründungen

Zu 3. Änderung des Kündigungsschutzgesetzes

Zu 4. Rechtsanspruch auf Teilzeit wieder aufheben

Zu 5. Befristete Arbeitsverträge

Zu 6. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Zu 7. Betriebsverfassungsgesetz

Zu 8. Überprüfung der Schwellenwerte in der Arbeitsgesetzgebung

Zu 9. Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe:

Zu 10. Senkung der Lohnnebenkosten


 
 
 


Drucksache 252/05

... 8. schriftliche, von der verantwortlichen Fachkraft handschriftlich zu bestätigende Erklärung über das mit der verantwortlichen Fachkraft, für den die Werkstattkarte beantragt wird, bestehende Arbeitsverhältnis oder eine Kopie des Arbeitsvertrages,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 252/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)

Abschnitt 1
Lenk- und Ruhezeiten im nationalen Bereich

§ 1
Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr

§ 2
Kontrollgerät nach Anhang I B zur Verordnung (EWG) Nr. 3821/85

Abschnitt 2
Organisation

§ 3
Zertifizierungsinfrastruktur

Abschnitt 3
Kontrollsystem nach EG-Verordnungen

§ 4
Allgemeines

§ 5
Fahrerkarte

§ 6
Mitführen der abgelaufenen Fahrerkarte

§ 7
Werkstattkarte

§ 8
Wegfall von Erteilungsvoraussetzungen

§ 9
Unternehmenskarte

§ 10
Kontrollkarte

Abschnitt 4
Zentrales Kontrollgerätkartenregister

§ 11
Führung und Zweckbestimmung des Registers

§ 12
Inhalt des Registers

§ 13
Löschung von Eintragungen im Zentralen Kontrollgerätkartenregister

§ 14
Mitteilung an das Zentrale Kontrollgerätkartenregister im automatisierten Dialogverfahren

§ 15
Übermittlung von Daten an inländische Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren

§ 16
Übermittlung von Daten an ausländische Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren

§ 17
Einrichtung und Betrieb der automatisierten Abrufverfahren

Abschnitt 5
Ausnahmen

§ 18
Ausnahmen gemäß Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und 3821/85

Abschnitt 6
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)

§ 19
Kontrollgeräte nach dem Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)

Abschnitt 7
Sonstige Vorschriften

§ 20
Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage

Abschnitt 8
Ordnungswidrigkeiten

§ 21
Ordnungswidrigkeiten

§ 22
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85

§ 23
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85

§ 24
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 2135/98

§ 25
Zuwiderhandlungen gegen das AETR

Abschnitt 9
Übergangsvorschriften

§ 26

Anlage 1
(zu § 1 Abs. 6)

Anlage 2
(zu § 3)

Digitales Kontrollgerätesystem im Straßenverkehr Zertifizierungs-Policy für die Bundesrepublik Deutschland Version 1.0 in der Fassung vom 21 Januar 2005

1 Einleitung

2 Geltungsbereich

2.1 Aufgaben und Verpflichtungen

2.2 Besondere Rechtvorschriften

3 Practice Statement der D-CA

4 Karten- und Gerätemanagement

5 Schlüsselmanagement in der D-CA

6 Schlüsselmanagement asymmetrischer Karten- und Geräteschlüssel

7 Zertifikatsmanagement

8 Informations-Sicherheit

9 Beendigung des D-CA-Betriebs

10 Überprüfungen des Betriebs

12 Änderungen und Anpassungen der D-CA-Policy

13 Übereinstimmung mit der ERCA Policy

Anhang
B Referenzdokumente

Anlage 3
(zu § 4) Beschreibung der Speicherkarten

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Kontrollen gemäß der Richtlinie 88/599/EWG des Rates vom 23. November 1988 über einheitliche Verfahren zur Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr

Artikel 4
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Neufassung der Fahrpersonalverordnung Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu §§ 11

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu §§ 15

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu §§ 21

Zu § 22

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

II. Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Artikel. 2

III. Änderung der Verordnung vom 6. Juni 1990 über die Kontrollen gemäß der Richtlinie 88/599/EWG des Rates vom 23. November 1998 Artikel 3

IV. Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr GebOSt Artikel 4

V. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Artikel 5


 
 
 


Drucksache 550/05 (Beschluss)

... Tritt die durch die zuständige Agentur für Arbeit bestätigte, unfreiwillige Arbeitslosigkeit nach Ablauf eines auf weniger als ein Jahr befristeten Arbeitsvertrages, im Lauf der ersten 12 Monate der abhängigen Beschäftigung eines Arbeitnehmers oder der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit ein, bleibt das Recht nach Absatz 1 für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Eintritt der unfreiwilligen Arbeitslosigkeit erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU)

Artikel 3
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Artikel 4

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1 Ergänzende Hilfe

2 Unfreiwillige Arbeitslosigkeit nach mehr als einjähriger wirtschaftlicher Betätigung als Arbeitnehmer oder Selbständiger

3 Unfreiwillige Arbeitslosigkeit nach weniger als einjähriger bzw. genau 12-monatiger wirtschaftlicher Betätigung als Arbeitnehmer oder Selbständiger

4 Einreise als Arbeitssuchender

B. Besonderer Teil

1. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 SGB II

Zu den einzelnen Nummern im neuen Satz 2:

a Zu Satz 2 Nr. 1

b Zu Satz 2 Nr. 2

c Zu Satz 2 Nr. 3

Zu Satz 3

2. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3 FreizügG/EU

a Zu Satz 2

b Zu Satz 3

3. Zu Artikel 3

a Zu Nummer 1

1 Zu Absatz 1

2 Zu Absatz 2

3 Zu Absatz 3

4 Zu Absatz 4

5 Zu Absatz 5

6 Zu Absatz 6

7 Zu Absätze 7 und 8

8 Zu Absatz 9

b Zu Nummer 2

1 Zu Satz 1:

2 Zu Satz 2:

3 Zu Satz 3:

c Zu Nummer 3

d Zu Nummer 4

4. Zu Artikel 4 Inkrafttreten, Übergangsvorschrift


 
 
 


Drucksache 320/05 (Beschluss)

... 'Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von vier Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von vier Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn zu einem vorhergehenden Arbeitsvertrag mit demselben Arbeitgeber ein enger sachlicher Zusammenhang besteht.'

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/05 (Beschluss)




Artikel 5
Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

1. Absatz 2 wird wie folgt geändert:

2. Absatz 2a wird aufgehoben.

3. In Absatz 3 Satz 4 wird die Angabe '2006' durch die Angabe '2007' ersetzt.

Begründung


 
 
 


Drucksache 550/05

... "3. Tritt die durch die zuständige Agentur für Arbeit bestätigte, unfreiwillige Arbeitslosigkeit nach Ablauf eines auf weniger als ein Jahr befristeten Arbeitsvertrages, im Lauf der ersten 12 Monate der abhängigen Beschäftigung eines Arbeitnehmers oder der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit ein, bleibt das Recht nach Absatz 1 für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Eintritt der unfreiwilligen Arbeitslosigkeit erhalten.“

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/05




A. Problem und Ziel

I. EU-Freizügigkeits-Richtlinie

II. Heranziehung zu den Kosten der Sozialhilfe bei Dauerpflegeheimfällen

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II)

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern(FreizügG/EU)

Artikel 3
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Artikel 4

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 SGB II

Zu den einzelnen Nummern im neuen Satz 2:

a Zu Satz 2 Nr. 1

b Zu Satz 2 Nr. 2

c Zu Satz 2 Nr. 3

d Zu Satz 3

2. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 3 FreizügG/EU

a Zu Satz 2

b Zu Satz 3

3. Zu Artikel 3

a Zu Nr. 1

1 Zu Absatz 1

2 Zu Absatz 2

3 Zu Absatz 3

4 Zu Absatz 4

5 Zu Absätze 5 und 6

6 Zu Absatz 7

7 Zu Absatz 8

b Zu Nr. 2:

4. Zu Artikel 4:


 
 
 


Drucksache 320/05

... „Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn zwischen dem Beginn des befristeten Arbeitsvertrages und dem Ende eines vorhergehenden unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrages mit demselben Arbeitgeber ein Zeitraum von weniger als zwei Jahren liegt.“

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch(860-3)

§ 434m
Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch(860-2)

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch(860-6)

Artikel 4
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes(330-1)

Artikel 5
Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes(800-26)

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 12/04

... 9. für Erwerbstätige: Wirtschaftszweig des Betriebes; Betriebsgröße; Lage der Arbeitsstätte; Erwerbstätigkeit zu Hause; ausgeübter Beruf sowie Stellung im Beruf; Berufswechsel; Gründe des Berufswechsels; Jahr und Monat des Beginns der Tätigkeit beim derzeitigen Arbeitgeber oder als Selbständiger; normalerweise geleistete wöchentliche Arbeitszeit und tatsächlich in der Berichtswoche geleistete Arbeitszeit sowie arbeitsmarktbezogene und andere Gründe für den Unterschied; Vollzeit- oder Teilzeittätigkeit; Ursachen einschließlich der arbeitsmarktbezogenen Gründe für Teilzeittätigkeit; befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag; Ursachen eines befristeten Arbeitsvertrages; Gesamtdauer der befristeten Tätigkeit; Schichtarbeit; Samstags-, Sonntags-, Feiertagsarbeit; Nachtarbeit; durchschnittlich je Nacht geleistete Arbeitsstunden; Abendarbeit; zweite Erwerbstätigkeit;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Art und Zweck der Erhebung

§ 2
Erhebungseinheiten und Stichprobenauswahl

§ 3
Periodizität

§ 4
Erhebungsmerkmale

§ 5
Hilfsmerkmale

§ 6
Erhebungsbeauftragte

§ 7
Auskunftspflicht

§ 8
Trennung und Löschung

§ 9
Nichtanwendung der Bußgeldvorschriften des Bundesstatistikgesetzes

§ 10
Datenübermittlung

§ 11
Zusatzaufbereitungen zur Erwerbsbeteiligung

§ 12
Stichprobenerhebungen über Arbeitskräfte in der Europäischen Union

§ 13
Verordnungsermächtigung

§ 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Nummern 8 bis 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

C. Kosten


 
 
 


Drucksache 818/04

... (1) "Die Befristung von Arbeitsverträgen des in § 57a Abs. 1 Satz 1 genannten Personals, das nicht promoviert ist, ist bis zu einer Dauer von sechs Jahren zulässig. 2)Nach abgeschlossener Promotion ist eine Befristung bis zu einer Dauer von sechs Jahren, im Bereich der Medizin bis zu einer Dauer von neun Jahren zulässig; die zulässige Befristungsdauer verlängert sich in dem Umfang, in dem Zeiten einer befristeten Beschäftigung nach Satz 1 und Promotionszeiten ohne Beschäftigung nach Satz 1 zusammen und 2 mit einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Hilfskraft kann bis zu einer weniger als sechs Jahre betragen haben. 3)Ein befristeter Arbeitsvertrag nach Satz 1 zulässigen Befristungsdauer sind auch Verlängerungen eines befristeten Arbeitsvertrages Dauer von insgesamt vier Jahren abgeschlossen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 818/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Hochschulrahmengesetzes

Artikel 2
Aufhebung bisherigen Rechts

Artikel 3
Anpassung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung

Artikel 4
Anpassung des Abgeordnetengesetzes

Artikel 5
Anpassung des Beamtenrechtsrahmengesetzes

Artikel 6
Anpassung des Bundesbeamtengesetzes

Artikel 7
Anpassung der Erholungsurlaubsverordnung

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Neufassung des Hochschulrahmengesetzes

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Gesetzgebungskompetenz des Bundes und Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung

a Gesetzgebungskompetenz

b Erforderlichkeit im Sinne von Artikel 75 Abs. 2 GG

c Erforderlichkeit im Sinne von Artikel 72 Abs. 2 GG

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Vollzugsaufwand


 
 
 


Drucksache 10/17 PDF-Dokument



Drucksache 87/18 PDF-Dokument



Drucksache 139/18 PDF-Dokument



Drucksache 232/17 PDF-Dokument



Drucksache 351/17 PDF-Dokument



Drucksache 359/17 PDF-Dokument



Drucksache 366/18 PDF-Dokument



Drucksache 478/16 PDF-Dokument



Drucksache 504/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.