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0983/04
0985/04
0576/04
0708/04B
0726/04
0708/1/04
0732/04
0725/04
0915/04
0325/03B
Drucksache 550/14 (Beschluss)

... e) Er bittet die Bundesregierung, bei den weiteren Beratungen darauf hinzuwirken, dass eine besondere Vorschrift zur Archivierung aufgenommen wird, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Rechte und Pflichten öffentlicher Archive als die für ein demokratisches Gemeinwesen unverzichtbaren Gedächtnisinstitutionen - auch in Bezug auf personenbezogene Daten - durch nationales Recht zu regeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/14 (Beschluss)




1. Zum Verfahrensstand

4. Zur Sicherung des Fortbestands des nationalen Datenschutzrechts im öffentlichen Bereich

5. Zur Sicherung des Fortbestands des nationalen Datenschutzrechts in besonderen Bereichen

6. Zur Ausgestaltung der datenschutzaufsichtlichen Zuständigkeiten

7. Zu weiteren Einzelfragen

8. Zur Übergangsregelung

9. Zum weiteren Verfahren


 
 
 


Drucksache 148/14 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, EURATOM) Nr. 354/83 im Hinblick auf die Hinterlegung der historischen Archive der Organe beim Europäischen Hochschulinstitut in Florenz



Drucksache 329/1/14

... 1. Der Bundesrat begrüßt nachdrücklich das von der Kommission vorgelegte integrierte Konzept für das kulturelle Erbe Europas, das dazu auffordert zu prüfen, wie sich öffentliche Maßnahmen besser ausrichten lassen, damit der langfristige und nachhaltige Wert des kulturellen Erbes Europas genutzt und ein stärker integrierter Ansatz zu seiner Bewahrung und Wertsteigerung entwickelt wird. Der Bundesrat bittet die Kommission, bei der Fortentwicklung des Konzeptes auch den Bibliotheks- und Archivsektor systematisch mit einzubeziehen.



Drucksache 437/14

... Geschehen zu Brüssel am zehnten März zweitausendneun in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, in einer Urschrift, die im Archiv des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union hinterlegt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 437/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2
Für die Zwecke dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck

Kapitel II
Ermittlung und Weiterverteilung der Erhebungskosten

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Kapitel III
Streitbeilegung

Kapitel IV
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Kapitel II
Ermittlung und Weiterverteilung der Erhebungskosten

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Kapitel III
Streitbeilegung

Zu Artikel 6

Kapitel IV
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 653/14

... Archivierung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 653/14




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fahrpersonalverordnung

§ 24a
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 165/2014

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Bund, Länder und Kommunen

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Inanspruchnahme der Ausnahmemöglichkeiten Änderung der FPersV

aa Fahrzeuge zur Zustellung von Sendungen im Rahmen des Postuniversaldienstes § 18 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a FPersV

Tabelle

bb Fahrzeuge mit Druckerdgas-, Flüssiggas- oder Elektroantrieb § 18 Absatz 1 Nummer 6 FPersV

Tabelle

Tabelle

Tabelle

cc Fahrzeuge für die Beförderung lebender Tiere § 18 Absatz 1 Nummer. 16 FPersV

Tabelle

b Verkürzung der Auditierungsintervalle

c Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr GüKGrKabotageV

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3061: Verordnung zur Änderung der Fahrpersonalverordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 550/14

... c) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei den weiteren Beratungen darauf hinzuwirken, dass eine besondere Vorschrift zur Archivierung aufgenommen wird, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Rechte und Pflichten öffentlicher Archive als für ein demokratisches Gemeinwesen die unverzichtbaren Gedächtnisinstitutionen - auch in Bezug auf personenbezogene Daten - durch nationales Recht zu regeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/14




Zum Verfahrensstand

Zur Sicherung des Fortbestands des nationalen Datenschutzrechts im öffentlichen Bereich

Zur Sicherung des Fortbestands des nationalen Datenschutzrechts in besonderen Bereichen

Zur Ausgestaltung der datenschutzaufsichtlichen Zuständigkeiten

Zu weiteren Einzelfragen

Zur Übergangsregelung

Zum weiteren Verfahren


 
 
 


Drucksache 29/1/14

... Anzeigen über Fehlgeburten führen zu keinen Eintragungen im Geburtenregister des Standesamts. Die aufgrund der Anzeigen ausgestellten Bescheinigungen stellen auch keine Personenstandsurkunden dar. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum die Fehlgeburtsanzeigen wie Sammelakten zum Geburtenregister aufzubewahren sind. Damit müssten sie 110 Jahre aufbewahrt und anschließend dem Archiv angeboten werden. Vielmehr stellen die Anzeigen allgemeine Akten dar und werden den Vorgaben von Nummer 6.2 PStG-VwV entsprechend behandelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/1/14




1. Zu Teil I Nummer 5 Nummer A 2.1.4 PStG-VwV , Nummer 33 Nummer 56.1.3 Satz 2 und 3 PStG-VwV

2. Zu Teil I Nummer 9 Nummer A 9 Überschrift, Nummer A9. 1, Nummer A 9.2 Überschrift PStG-VwV

3. Zu Teil I Nummer 11 Nummer 3 PStG-VwV

Zu § 3

4. Zu Teil I Nummer 18 Buchstabe b Nummer 18.2.6 PStG-VwV

5. Zu Teil I Nummer 18 Buchstabe b Nummer 18.2.7 - neu - PStG-VwV

18.2.7 Hinsichtlich der Namen der als Mutter und gegebenenfalls der als Vater einzutragenden Personen ist auf den Zeitpunkt der Fehlgeburt abzustellen. Der für die Leibesfrucht einzutragende Name ist dabei gemäß den Vorschriften des im Zeitpunkt der Fehlgeburt geltenden Rechts zu bilden. Für die Eintragung des Familiennamens der Leibesfrucht bedarf es der Zustimmung der Person, deren Familienname für die Leibesfrucht eingetragen werden soll.'

6. Zu Teil I Nummer 21 Buchstabe d Nummer 22.2 PStG-VwV

7. Zu Teil I Nummer 21 Buchstabe d Nummer 22.3 - neu - PStG-VwV

8. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe b Nummer 27.4.2 PStG-VwV , Nummer 29a - neu - Nummer 44.2.1 Satz 3, 4 PStG-VwV , Nummer 39 Buchstabe h Nummer 68.4 Satz 1 Nummer 2 bis 4 PStG-VwV

12. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb Nummer 27.8. Satz 1 PStG-VwV

13. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb Nummer 27.8.1 Satz 3 PStG-VwV

14. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb Nummer 27.8.1a - neu - PStG-VwV

15. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb Nummer 27.10.2 Satz 2 PStG-VwV , Nummer 24 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Nummer 31.3.3 Satz 2 PStG-VwV , Nummer 25 Buchstabe b Nummer 32.1.2 Satz 2 PStG-VwV

16. Zu Teil I Nummer 24 Buchstabe d Nummer 31.7 PStG-VwV

17. Zu Teil I Nummer 36 Buchstabe b Nummer 64.1.1 Satz 2 PStG-VwV

18. Zu Teil I Nummer 39a - neu - Kapitel 10 Überschrift PStG-VwV

19. Zu Teil I Nummer 43 Nummer 77.2 PStG-VwV

77.6 < .... weiter wie Nummer 77.1.6 der Vorlage ... >. '

20. Zu Anlage 2 Nummer 3.14, Nummer 3.14a - neu - PStG-VwV Anlage 2 ist wie folgt zu ändern:


 
 
 


Drucksache 544/14

... 2) Die Norm ist bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, erschienen und bei der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.



Drucksache 478/14 (Beschluss)

Gesetz zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, EURATOM) Nr. 354/83 im Hinblick auf die Hinterlegung der historischen Archive der Organe beim Europäischen Hochschulinstitut in Florenz



Drucksache 238/14

... (4) Das Datenaustauschformat OSCI-XMeld, das Übermittlungsprotokoll OSCI-Transport und der DSMeld sind beim Bundesarchiv, Potsdamer Straße 1, 56075 Koblenz, archivmäßig gesichert niedergelegt und der Öffentlichkeit zugänglich. Sie können beim Bundesverwaltungsamt, Barbarastraße 1, 50735 Köln, bezogen werden.



Drucksache 329/14 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt nachdrücklich das von der Kommission vorgelegte integrierte Konzept für das kulturelle Erbe Europas, das dazu auffordert zu prüfen, wie sich öffentliche Maßnahmen besser ausrichten lassen, damit der langfristige und nachhaltige Wert des kulturellen Erbes Europas genutzt und ein stärker integrierter Ansatz zu seiner Bewahrung und Wertsteigerung entwickelt wird. Der Bundesrat bittet die Kommission, bei der Fortentwicklung des Konzeptes auch den Bibliotheks- und Archivsektor systematisch mit einzubeziehen.



Drucksache 478/14

Gesetz zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, EURATOM) Nr. 354/83 im Hinblick auf die Hinterlegung der historischen Archive der Organe beim Europäischen Hochschulinstitut in Florenz



Drucksache 29/14 (Beschluss)

... Anzeigen über Fehlgeburten führen zu keinen Eintragungen im Geburtenregister des Standesamts. Die aufgrund der Anzeigen ausgestellten Bescheinigungen stellen auch keine Personenstandsurkunden dar. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum die Fehlgeburtsanzeigen wie Sammelakten zum Geburtenregister aufzubewahren sind. Damit müssten sie 110 Jahre aufbewahrt und anschließend dem Archiv angeboten werden. Vielmehr stellen die Anzeigen allgemeine Akten dar und werden den Vorgaben von Nummer 6.2 PStG-VwV entsprechend behandelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/14 (Beschluss)




1. Zu Teil I Nummer 5 Nummer A 2.1.4 PStG-VwV , Nummer 33 Nummer 56.1.3 Satz 2 und 3 PStG-VwV

2. Zu Teil I Nummer 9 Nummer A 9 Überschrift, Nummer A 9. 1, Nummer A 9.2 Überschrift PStG-VwV

3. Zu Teil I Nummer 11 Nummer 3 PStG-VwV

4. Zu Teil I Nummer 18 Buchstabe b Nummer 18.2.6 PStG-VwV

5. Zu Teil I Nummer 18 Buchstabe b Nummer 18.2.7 - neu - PStG-VwV

6. Zu Teil I Nummer 21 Buchstabe d Nummer 22.2 PStG-VwV

7. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe b Nummer 27.4.2 PStG-VwV , Nummer 29a - neu - Nummer 44.2.1 Satz 3, 4 PStG-VwV , Nummer 39 Buchstabe h Nummer 68.4 Satz 1 Nummer 2 bis 4 PStG-VwV

8. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb Nummer 27.10.2 Satz 2 PStG-VwV , Nummer 24 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Nummer 31.3.3 Satz 2 PStG-VwV , Nummer 25 Buchstabe b Nummer 32.1.2 Satz 2 PStG-VwV

9. Zu Teil I Nummer 24 Buchstabe d Nummer 31.7 PStG-VwV

10. Zu Teil I Nummer 36 Buchstabe b Nummer 64. 1.1 Satz 2 PStG-VwV

11. Zu Teil I Nummer 39a - neu - Kapitel 10 Überschrift PStG-VwV

12. Zu Teil I Nummer 43 Nummer 77.2 PStG-VwV

13. Zu Anlage 2 Nummer 3.14, Nummer 3.14a - neu - PStG-VwV Anlage 2 ist wie folgt zu ändern:


 
 
 


Drucksache 157/14 (Beschluss)

... *. Amtlicher Hinweis: Zu beziehen bei der Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin sowie bei der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.



Drucksache 235/13

... 1. http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/president/news/archives/2012/11/pdf/blueprint_de.pdf.



Drucksache 113/13

... *. Amtlicher Hinweis: Alle zitierten DIN-Vornormen und Normen sind im Beuth-Verlag GmbH, Berlin, veröffentlicht und beim Deutschen Patentamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Energieeinsparverordnung

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich.

§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

§ 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 26b Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.

§ 26c Registriernummern

§ 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 26e Erfahrungsberichte der Länder

§ 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

§ 30 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.1 Grundsätze

3.2 Begrenzung der Sonneneintragskennwerte

3.3 Begrenzung der Übertemperatur-Gradstunden

Tabelle

Tabelle

2.1.5 Werden in Nichtwohngebäuden bauliche oder anlagentechnische Komponenten eingesetzt, für deren energetische Bewertung keine anerkannten Regeln der Technik oder keine gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 dritter Teilsatz bekannt gemachten gesicherten Erfahrungswerte vorliegen, so dürfen die energetischen Eigenschaften dieser Komponenten unter Verwendung derselben Randbedingungen wie in den Berechnungsverfahren nach DIN V 18599: 2011-12 durch dynamischthermische Simulationsrechnungen ermittelt werden.

Tabelle

2.1.9 Im Falle gemeinsamer Heizungsanlagen für mehrere Gebäude darf für die Berechnung Anlage 1 Nummer 2.8 sinngemäß angewendet werden.

3.2.4 Der im vereinfachten Verfahren nach Maßgaben der Nummern 3.2.1 bis 3.2.3 ermittelte Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach Nummer 1.1 ist um 10 Prozent zu reduzieren; der reduzierte Wert ist der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs des zu errichtenden Gebäudes.

Tabelle

Anlage 4
(zu § 6 Absatz 1) Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes

Anlage 6
(zu § 16) Muster Energieausweis Wohngebäude

Anlage 7
(zu § 16) Muster Energieausweis Nichtwohngebäude

Anlage 8
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs

Anlage 9
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Wesentliche Regelungen im Überblick

III. Wirtschaftliche Vertretbarkeit und Zumutbarkeit

IV. Alternativen

V. Gesetzesfolgen

1. Allgemeine Folgen der Verordnung

2. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

cc Stichprobenkontrollen

aaa Unabhängiges Kontrollsystem

bbb Stichprobenkontrollen bei Neubauten

3. Kosten für die Wirtschaft

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise, Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen

c Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

VI. Zeitliche Geltung

VII. Gemeinschaftsrechtliche Fragen

VIII. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

IX. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu § 26c Registriernummern

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 26e Erfahrungsberichte der Länder

Zu § 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2462: Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (BMVBS/BMWi)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

4 Erfüllungsaufwand:

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund/Länder/Gemeinden


 
 
 


Drucksache 113/1/13

... *. Amtlicher Hinweis: Alle zitierten VDI-Richtlinien sind bei der Beuth-Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen und bei der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.



Drucksache 639/13

... *),) Zu beziehen bei Beuth Verlag GmbH, Berlin, und archivmäßig niedergelegt bei der Deutschen Nationalbibliothek.



Drucksache 32/13

... ). Eine Schätzung der zusätzlich zu erwartenden Fälle ist wegen des heterogenen Produktfeldes der Messgeräte äußerst schwierig. Bei vielen Messgeräten sind Reparatur- oder Wartungsarbeiten während der Nutzungszeit eher ungewöhnlich. Die jährliche Zahl der neu erfassten Wartungen oder Reparaturen wird mit etwa 250 000 angesetzt. Der Aufwand je Fall für Kopieren und Archivieren der Reparatur- und Wartungsbelege wird auf 0,68 Euro (2 Minuten, Stundenlohn 20,40 Euro) veranschlagt. Zeitaufwand und Stundenlohn wurden an dieser und den folgenden Stellen dem Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung, Stand Juni 2011, entnommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz – MessEG)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich des Gesetzes Dieses Gesetz ist anzuwenden auf

§ 2
Allgemeine Begriffsbestimmungen

§ 3
Messgerätespezifische Begriffsbestimmungen

§ 4
Verordnungsermächtigungen

§ 5
Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und Produkte

Abschnitt 2
Inverkehrbringen von Messgeräten und ihre Bereitstellung auf dem Markt

Unterabschnitt 1
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

§ 6
Inverkehrbringen von Messgeräten

§ 7
Vermutungswirkung

§ 8
Konformitätserklärung

§ 9
Inverkehrbringen von sonstigen Messgeräten

§ 10
Besondere Vorschriften für Ausstellungsgeräte

Unterabschnitt 2
Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 11
Aufgaben der anerkennenden Stelle und der Akkreditierungsstelle

§ 12
Befugnisse der anerkennenden Stelle

§ 13
Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 14
Konformitätsbewertungsstellen bei Behörden

§ 15
Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle

§ 16
Vermutung der Kompetenz der Konformitätsbewertungsstelle

§ 17
Notifizierung der Konformitätsbewertungsstelle

§ 18
Vergabe von Kennnummern

§ 19
Verpflichtungen der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle

§ 20
Meldepflichten der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle

§ 21
Zweigunternehmen einer anerkannten Konformitätsbewertungsstelle und Vergabe von Unteraufträgen

§ 22
Widerruf der Anerkennung

Unterabschnitt 3
Pflichten der Wirtschaftsakteure

§ 23
Pflichten des Herstellers

§ 24
Pflichten des Bevollmächtigten

§ 25
Pflichten des Einführers

§ 26
Pflichten des Händlers

Unterabschnitt 4
Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen

§ 27
EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung

§ 28
Messgeräte, die rechtmäßig im Ausland in Verkehr gebracht wurden

§ 29
Pflichten der Wirtschaftsakteure in den Fällen der §§ 27 und 28

Unterabschnitt 5
Verordnungsermächtigung

§ 30
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten

Unterabschnitt 1
Verwenden von Messgeräten und Messwerten

§ 31
Anforderungen an das Verwenden von Messgeräten

§ 32
Anzeigepflicht

§ 33
Anforderungen an das Verwenden von Messwerten

§ 34
Vermutungswirkung

§ 35
Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzungen

§ 36
Ausnahmen für bestimmte Verwendungen

Unterabschnitt 2
Eichung und Befundprüfung

§ 37
Eichung und Eichfrist

§ 38
Verspätete Eichungen

§ 39
Befundprüfung

§ 40
Zuständige Stellen für die Eichung

Unterabschnitt 3
Verordnungsermächtigung

§ 41
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

§ 42
Begriffsbestimmungen für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

§ 43
Anforderungen an Fertigpackungen

§ 44
Verordnungsermächtigung für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

Abschnitt 5
Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung

§ 45
Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

§ 46
Regelermittlungsausschuss

§ 47
Metrologische Rückführung

Abschnitt 6
Metrologische Überwachung

Unterabschnitt 1
Marktüberwachung

§ 48
Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit

§ 49
Marktüberwachungskonzept

§ 50
Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 51
Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 52
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Marktüberwachung

§ 53
Meldeverfahren, Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 2
Überwachung der Verwendung von Messgeräten

§ 54
Grundsätze der Verwendungsüberwachung

§ 55
Maßnahmen der Verwendungsüberwachung

§ 56
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Verwendungsüberwachung

Unterabschnitt 3
Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen

§ 57
Zuständigkeit und Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen

§ 58
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Überwachung staatlich anerkannter Prüfstellen

Abschnitt 7
Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften

§ 59
Gebühren und Auslagen der Landesbehörden, Verordnungsermächtigung

§ 60
Bußgeldvorschriften

§ 61
Einziehung

Abschnitt 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 62
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung der Weinverordnung

Artikel 3
Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Los-Kennzeichnungs-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Tabakprodukt-Verordnung

Artikel 6
Änderung der Brennereiordnung

Artikel 7
Änderung der Sektorenverordnung

Artikel 8
Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 11
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

Artikel 12
Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung

Artikel 13
Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung

Artikel 14
Änderung der Messzugangsverordnung

Artikel 15
Änderung der Gasnetzzugangsverordnung

Artikel 16
Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme

Artikel 17
Änderung der Milcherzeugnisverordnung

Artikel 18
Änderung der Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung

Artikel 19
Änderung der Käseverordnung

Artikel 20
Änderung der Butterverordnung

Artikel 21
Änderung der Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung

Artikel 22
Änderung des Handelsklassengesetzes

Artikel 23
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Lebensmittel

Artikel 24
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Süßwaren

Artikel 25
Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Müller (Verfahrenstechnologe in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft)/zur Müllerin (Verfahrenstechnologin in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft)

Artikel 26
Änderung der Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen

Artikel 27
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Wesentliche Regelungsinhalte

1. Anpassung an und Umsetzung von europäischem Recht

2. Regelungsumfang im Gesetz und in Verordnungen

3. Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

4. Vereinheitlichung der Regelungen über das Inverkehrbringen von Messgeräten

5. Umfassende Einbindung technischer Regelwerke

6. Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

7. Eichung und Metrologische Überwachung

8. Folgeänderungen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Inverkehrbringen von Messgeräten und Ihre Bereitstellung auf dem Markt

Zu Unterabschnitt 1 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

Zu § 6

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Unterabschnitt 2 Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertu ngsstellen

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 8

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 18

Zu § 19

Zu Unterabschnitt 1 Pflichten der Wirtschaftsakteure

Zu § 23

Zu Unterabschnitt 2 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen

Zu § 27

Zu Absatz 2

Zu § 28

Zu § 29

Zu Unterabschnitt 3 Verordnungsermächtigung

Zu § 30

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Abschnitt 3 Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten

Zu Unterabschnitt 1 Verwenden von Messgeräten und Messwerten

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu Unterabschnitt 2 Eichung und Befundprüfung

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Unterabschnitt 3 Verordnungsermächtigung

Zu § 41

Zu Abschnitt 4 Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

Zu § 42

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 43

Zu § 44

Zu Abschnitt 5 Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung

Zu § 45

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 47

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 6 Metrologische Überwachung

Zu Unterabschnitt 1 Marktüberwachung

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 50

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Unterabschnitt 2 Überwachung der Verwendung von Messgeräten

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 55

Zu § 56

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Unterabschnitt 3 Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen

Zu § 57

Zu Abschnitt 7 Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften

Zu § 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 60

Zu § 61

Zu Abschnitt 8 Übergangs- und Schlussbestimmungen

Zu § 62

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2168: Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens


 
 
 


Drucksache 357/13

Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes



Drucksache 183/13

... 1. Die zuständigen Behörden archivieren die Anträge. Jedes Antragsdossier enthält das Antragsformular, Kopien der einschlägigen Belege, Nachweise der durchgeführten Kontrollen und das Aktenzeichen der Aufnahmebewilligung, so dass die Umstände der Entscheidung über den Antrag von den Bediensteten gegebenenfalls nachvollzogen werden können.



Drucksache 322/13

... Werden der Registerbehörde z.B. im Rahmen eines Personenermittlungsverfahrens neue Personendaten bekannt, sind von der entsprechenden Berichtigung der Registerdaten alle Stellen in Kenntnis zu setzen, die eine Entscheidung unter Angaben der früheren Personendaten mitgeteilt haben. Da im Register noch Eintragungen enthalten sind, die vor über 70 Jahren ergangen sind, müssten selbst zwischenzeitlich aufgelöste Stellen, wie z.B. Militärgerichte oder Kreis- und Bezirksgerichte der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, von der Berichtigung unterrichtet werden. Eine Benachrichtigung ist zudem nicht sinnvoll, wenn die Strafakten, denen die Benachrichtigungen zuzuordnen wären, vernichtet worden sind. Auch ist das datenschutzrechtlich schutzwürdige Informationsbedürfnis der mitteilenden Stellen über die im Register vorgenommenen Berichtigungen erloschen, wenn die Strafvollstreckung abgeschlossen ist und die Akten der Archivierung zugeführt wurden. Daher führt es zu einem unnötigen Verwaltungsaufwand bei der Registerbehörde, wenn über Berichtigungen unterrichtet werden muss, obwohl die Stellen - soweit sie noch bestehen - kein Interesse mehr an der Berichtigung haben. Auch bei den Stellen der Länder, die die Berichtigungsmitteilungen erhalten, ohne sie noch einer Akte zuordnen zu können, führt dies zu unnötiger Mehrarbeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 322/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 30c
Elektronische Antragstellung

Artikel 2
Änderung der Gewerbeordnung

§ 150e
Elektronische Antragstellung

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zur Entstehungsgeschichte

II. Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Regelung

III. Gesetzgebungszuständigkeit

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft

b Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2443: Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften zum Zwecke der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registerauskunft

3 Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

2.1 Bürgerinnen und Bürger

2.2 Wirtschaft

2.3 Verwaltung

a Bund

b Länder und Kommunen

2.4 Sonstige Kosten

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 357/13 (Beschluss)

Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes



Drucksache 265/13 (Beschluss)

... /EU dar, da als Voraussetzung für die Nutzung verlangt wird, dass die Werke von der privilegierten Institution ausgestellt oder verliehen wurden, während die Richtlinie die umfassendere Formulierung "der Öffentlichkeit zugänglich gemacht" verwendet, die offenbar auch die archivische Nutzung umfasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 20b UrhG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 38 Absatz 4 Satz 1 UrhG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 §§ 61 bis 61b UrhG , Artikel 2 §§ 13d und 13e UrhWahrnG

a Verwaiste Werke

Zu § 61b

b Vergriffene Werke

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 61 Absatz 4 UrhG


 
 
 


Drucksache 321/13

... 18. Europäische Audiovisuelle Informationsstelle; bei Berücksichtigung aller Plattformen: reines Internet, Electronic Sell-Through, Videospielkonsolen, Kabel, IPTV, spezielle Set-Top-Boxen, Smartphones, Smart TV, Push-Videoon-Demand (Satellit, terrestrisches Digitalfernsehen) außer Apps des iTunesStores und des Google-Play-App-Stores. Nicht dazu gehören: Archive, Trailer, Fernsehserien, Filme ohne Jugendfreigabe, berufliche Bildung, Mediatheken (Catchup-TV) der Filmsender.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/13




1. Einleitung1

2. Wachstum und Innovation

2.1. Marktüberlegungen

2.2. Finanzierungsmodelle

2.3. Interoperabilität von Hybridfernsehen

2.4. Infrastruktur und Frequenzen

3. Werte

3.1. Rechtsrahmen

3.2. Freiheit und Pluralismus der Medien 62

3.3. Kommerzielle Kommunikation

3.4. Schutz von Minderjährigen

3.5. Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 120/13

... müssen Unternehmer eine Bescheinigung ausstellen, unterschreiben, den Fahrern aushändigen, archivieren und nach Ende der Aufbewahrungspflicht vernichten, wenn die Fahrer ein Fahrzeug gelenkt haben, für dessen Führen eine Nachweispflicht nicht besteht, sie erkrankt waren, sich im Urlaub befunden haben oder aus anderen Gründen kein Fahrzeug gelenkt haben. Der Erfüllungsaufwand nach dem bisher geltenden Recht ergibt sich aus folgender Berechnung:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 120/13




A. Probleme und Ziele

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Erfüllungsaufwand auf Grund des geltenden § 20 Absatz 1 und 3 FPersV

b Erfüllungsaufwand nach der Reform des § 20 Absatz 1 FPersV

c Erfüllungsaufwand auf Grund des geltenden § 20 Absatz 2 FPersV

d Erfüllungsaufwand nach der Reform des § 20 Absatz 2 FPersV

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2226: Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und güterkraftverkehrsrechtlicher Vorschriften (BMVBS)

3 Zusammenfassung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 515/13

... 4. Statistiken der WorldSteel Association 2012, http://www.worldsteel.org/statistics/statisticsarchive/2012-steelproduction.html.



Drucksache 290/13

... Die Komplexität parametrischer Systeme und das Basisrisiko können ein wichtiger Hemmfaktor für eine weitere Verbreitung solcher Versicherungssysteme sein. Es ist wichtig, dass die Wetterforschung verlässliche Indizes festlegt. Nur wenn in dem jeweiligen Gebiet durch Wetterstationen in angemessener Nähe zu den Versicherten und die Kartierung der Risikozonen eine systematische Erfassung sichergestellt ist, kann diese Versicherungsart weiter verbreitet werden. Wenn eine ausreichende Zahl an Wetterstationen vorhanden ist, müssen darüber hinaus Daten über versicherte Ereignisse erhoben, aktualisiert, weitergegeben, archiviert und verfügbar gemacht werden. Satellitendaten in Verbindung mit numerischen Analysen und Prognosen haben die Wettervorhersagen kontinuierlich verbessert.



Drucksache 815/13

... 8. Eurobarometer Spezial, Biotechnologie-Bericht, Oktober 2010 http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_341_de.pdf



Drucksache 205/13

... der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 5. März 2013 beschlossen, Frau Dr. Christine Regus, Referatsleiterin für Archive, Bibliotheken, Gedenkstätten, Museen und Bildende Kunst beim Regierenden Bürgermeister von Berlin, Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten, als Nachfolgerin für Herrn Volker Heller als Mitglied für das Kuratorium der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" zu benennen.



Drucksache 348/13

... 13. Siehe http://ec.europa.eu/research/evaluations/pdf/archive/other_reports_studies_and_documents/eval_fuel_ce ll_hydro_report_2011.pdf.



Drucksache 786/13 (Beschluss)

... 3. Er gibt zu bedenken, dass der Wortlaut der geplanten Richtlinie die Tatsache, dass neben Behörden auch öffentliche Archive Geschäftsgeheimnisse rechtmäßig offenbaren können, nicht ausreichend berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 786/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Erwägungsgrund 9 i.V.m. Artikel 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 265/1/13

... /EU dar, da als Voraussetzung für die Nutzung verlangt wird, dass die Werke von der privilegierten Institution ausgestellt oder verliehen wurden, während die Richtlinie die umfassendere Formulierung "der Öffentlichkeit zugänglich gemacht" verwendet, die offenbar auch die archivische Nutzung umfasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 38 Absatz 4 Satz 1 UrhG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 §§ 61 bis 61b UrhG , Artikel 2 §§ 13d und 13e UrhWahrnG

a Verwaiste Werke

b Vergriffene Werke

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 61 Absatz 4 UrhG


 
 
 


Drucksache 430/13

... Die Bundesregierung hatte sich hier für eine deutlich weiter gehende Erfassung von Munition eingesetzt. Erheblicher Widerstand einer Reihe von Delegationen entzündete sich an diesem Thema. Die USA verwiesen auf aus US-verfassungsrechtlichen Gründen ("2nd Amendment") nicht existierende staatliche Durchsetzungs-, Aufzeichnungs- und Archivierungsmöglichkeiten und lehnten eine vollwertige Aufnahme von Munition in den Güterkreis und eine Unterwerfung unter alle Regelungen des Vertrages ab. Im Vergleich zu vorherigen Vertragsversionen, insbesondere im Vergleich zum Ergebnis der Konferenz im Juli 2012, ist Munition als Gütergruppe zwar weder definitorisch ausgedehnt noch hinsichtlich der anzuwendenden Kriterien aufgewertet worden; dennoch bleibt festzustellen, dass die Schaffung eines eigenen Artikels und dessen Heranrücken an den eigentlichen Güterkreis der Regelung mehr Gewicht gibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 430/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

D.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

D.2 Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Vertrag über den Waffenhandel Übersetzung

3 Präambel

3 Grundsätze

Artikel 1
Ziel und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Munition

Artikel 4
Teile und Komponenten

Artikel 5
Allgemeine Durchführung

Artikel 6
Verbote

Artikel 7
Ausfuhr und deren Bewertung

Artikel 8
Einfuhr

Artikel 9
Durchfuhr oder Umladung

Artikel 10
Vermittlungstätigkeit

Artikel 11
Umleitung

Artikel 12
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Durchsetzung

Artikel 15
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 16
Internationale Unterstützung

Artikel 17
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 18
Sekretariat

Artikel 19
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Vorläufige Anwendung

Artikel 24
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften

Artikel 27
Verwahrer

Artikel 28
Verbindliche Wortlaute

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes Präambel/Prinzipien

Artikel 1
Ziel und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Munition

Artikel 4
Teile und Komponenten

Artikel 5
Allgemeine Durchführung

Artikel 6
Verbote

Artikel 7
Ausfuhr und deren Bewertung

Sonstige Transaktionen

Artikel 8
Einfuhr

Artikel 9
Durchfuhr oder Umladung

Artikel 10
Vermittlungstätigkeit

Artikel 11
Umleitung

Artikel 12
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Durchsetzung

Artikel 15
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 16
Internationale Unterstützung

Artikel 17
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 18
Sekretariat

Artikel 19
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Vorläufige Anwendung

Artikel 24
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Verhältnis zu anderen internationalen Verträgen

Artikel 27
Verwahrer

Artikel 28
Verbindliche Wortlaute


 
 
 


Drucksache 68/13

... Die (im Rahmen der Konformitätsbewertung) erstellten technischen Unterlagen und die EU-Konformitätserklärung sind bis zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Stücks der Elektro- und Elektronikgeräteserie durch die Hersteller aufzubewahren. Da die in den Unternehmen bereits vorhandenen Archivierungssysteme genutzt werden können, entsteht voraussichtlich kein zusätzlicher Aufwand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

§ 4
Allgemeine Pflichten des Herstellers

§ 5
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers

§ 6
Ermächtigung eines Bevollmächtigten

§ 7
Verpflichtungen des Importeurs

§ 8
Verpflichtungen des Vertreibers

§ 9
Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für den Importeur und den Vertreiber gelten

§ 10
Benennung der Wirtschaftsakteure

§ 11
EU-Konformitätserklärung

§ 12
CE-Kennzeichnung

§ 13
Konformitätsvermutung

§ 14
Bußgeldvorschriften

§ 15
Übergangsvorschriften

§ 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage, Zielsetzung und Ermächtigungsgrundlage

2. Alternativen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Darstellung der Fallzahlen

Kategorie 8:

Kategorie 9:

Kategorie 9b:

Überwachungs - und Kontrollgeräte in der Industrie - 1933

Darstellung des Erfüllungsaufwandes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4 Bürokratiekosten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe f

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Nachhaltig Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2376: Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV)

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalte

2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung / Vollzugsaufwand

2.4 Bewertung


 
 
 


Drucksache 814/13

... 9. Eurobarometer Spezial, Biotechnologie-Bericht, Oktober 2010 http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_341_de.pdf



Drucksache 72/13

... Die DIN 18040 ist im Beuth-Verlag GmbH, Berlin und Köln, erschienen und beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt. Die technischen Mindestanforderungen für die Reduzierung von Barrieren in oder an der Wohnung nach Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b werden durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen festgelegt und im Bundesbaublatt veröffentlicht. Sachverständige im Sinne dieser Vorschrift sind nach Landesrecht Bauvorlageberechtigte sowie nach § 91 Absatz 1 Nummer 8 der



Drucksache 236/13

... 6. http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/president/news/archives/2012/11/pdf/blueprint_de.pdf.



Drucksache 786/1/13

... 5. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass der Wortlaut der geplanten Richtlinie die Tatsache, dass neben Behörden auch öffentliche Archive Geschäftsgeheimnisse rechtmäßig offenbaren können, nicht ausreichend berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 786/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zum Erwägungsgrund 9 i.V.m. Artikel 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 750/13

... Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird nach § 6 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) ein Tarifregister geführt, in das der Abschluss, die Änderung und die Aufhebung der Tarifverträge sowie der Beginn und die Beendigung der Allgemeinverbindlichkeit eingetragen werden. Die Tarifvertragsparteien sind darüber hinaus verpflichtet, dem BMAS innerhalb eines Monats nach Abschluss kostenfrei die Urschrift oder eine beglaubigte Abschrift sowie zwei weitere Abschriften eines jeden Tarifvertrages und seiner Änderungen zu übersenden. Daraus ergibt sich die Pflicht des BMAS neben einem Tarifregister im eigentlichen Sinne ein Tarifarchiv zu führen. Das Tarifarchiv beim BMAS ist damit die zentrale Sammelstelle für alle in Deutschland abgeschlossenen Tarifverträge. Die Tarifvertragsparteien übersenden Tarifverträge und Änderungstarifverträge in Papierform, die zur Einsicht in der Dienststelle in Bonn aufbewahrt werden. Je Jahr gehen rund 6 300 neue Tarifverträge beim Tarifregister ein. Der Bestand an gültigen Tarifverträgen lag 2012 bei rund 68 000. Zudem werden die Tarifverträge durch die Angabe der Tarifvertragsparteien, des Geltungsbereichs sowie des Zeitpunktes ihres Abschlusses und ihres Inkrafttretens in einer Access-Datenbank kategorisiert.



Drucksache 91/12

... /EU enthält Übergangsbestimmungen, die bis zur entsprechenden Funktionsfähigkeit der europäischen Datenbanken gelten. Demgegenüber folgt das Änderungsgesetz einer abweichenden Systematik. Artikel 1 enthält die Vorschriften, die nach dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften gelten. In Artikel 2 werden hingegen die Änderungen vorgenommen, die nach entsprechender Funktionsfähigkeit der europäischen Datenbanken (EudraVigilance und Datenarchiv) in Kraft treten.



Drucksache 241/12

... Rechtsgutsgefährdung sei nicht benannt worden. Brun-O. Bryde, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht und Professor für Öffentliches Recht, schrieb 2007, das eindeutig falsche Urteil von 1957 sei zu früh gekommen, bevor das Gericht allgemeine Maßstäbe zur Rechtsprechung in Grundrechtsfragen entwickelt habe. Wenige Jahre später hätte seiner Meinung nach ein solches Urteil nicht mehr ergehen können. Die Heranziehung des "Sittengesetzes" zur Einschränkung persönlicher Freiheiten sei die Ausnahme geblieben. (siehe Brun-O. Bryde: Vortrag 2007, http://www.gruenebundestag.de/cms/archiv/dok/181/181984.sittengesetzgrundrechteundhomosexuali.html )



Drucksache 676/12

... (1) Die in den §§ 2 und 6 genannten DIN-Normen sowie die in §§ 19 und 21 genannten CEN-Normen sind bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen. Die in § 2 Absatz 12 genannten DVGW-Arbeitsblätter sind bei der Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH, Bonn, zu beziehen. Die genannten DIN-Normen sind in der Deutschen Nationalbibliothek, die genannten CEN-Normen sowie die genannten Arbeitsblätter sind beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.



Drucksache 557/12

... Medienbruchfreie Prozesse vom Antrag bis zur Archivierung sollen möglich werden. Dabei sollen Anreize geschaffen werden, Prozesse nach den Lebenslagen von Bürgerinnen und Bürgern sowie nach den Bedarfslagen von Unternehmen zu strukturieren und nutzerfreundliche, ebenenübergreifende Verwaltungsdienstleistungen "aus einer Hand" anzubieten. Ebenso sollen Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG)

4 Inhaltsübersicht

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Elektronischer Zugang zur Verwaltung

§ 3
Information zu Behörden und über ihre Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen

§ 4
Elektronische Bezahlmöglichkeiten

§ 5
Nachweise

§ 6
Elektronische Aktenführung

§ 7
Übertragen und Vernichten des Papieroriginals

§ 8
Akteneinsicht

§ 9
Optimierung von Verwaltungsabläufen und Information zum Verfahrensstand

§ 10
Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrates

§ 11
Gemeinsame Verfahren

§ 12
Anforderungen an das Bereitstellen von Daten, Verordnungsermächtigung

§ 13
Elektronische Formulare

§ 14
Georeferenzierung

§ 15
Amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter

Artikel 2
Änderung des De-Mail-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 27a
Öffentliche Bekanntmachung im Internet

Artikel 4
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 8
Änderung des Passgesetzes

Artikel 9
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 11
Änderung des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

§ 11a
Elektronische Datenübermittlung

Artikel 14
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 15
Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung

Artikel 16
Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Artikel 18
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 19
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 20
Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Artikel 21
Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 22
Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

Artikel 23
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 24
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 26
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 32d
Elektronische Veröffentlichungen, Veröffentlichungen der Europäischen Union

Artikel 27
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 28
Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Artikel 29
Evaluierung

Artikel 30
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. E-Government-Gesetz des Bundes

2. Regelungen betreffend die Ersetzung der Schriftform durch andere technische Verfahren als die qualifizierte elektronische Signatur qeS Artikel 2 - Artikel 4 sowie Artikel 7

3. Weitere Regelungen des Entwurfs

4. Zuletzt enthält der Entwurf in Artikel 29 Vorschriften zur Evaluierung und Weiterentwicklung.

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

4 Barrierefreiheit

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Weitere Einzelvorgaben

5 Entlastungen

Länder inklusive Kommunen

Weitere Kosten

Gesetzesfolgen und Nachhaltigkeit

Gleichstellungspolitische Auswirkungen

Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 23

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 30

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2030: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

1. Gesamtbewertung

2. Im Einzelnen

2.1. Abbau rechtlicher Hindernisse

a Streichung von Schriftformerfordernissen

b Gefühlte Schriftform

c Alternativen zur qualifizierten elektronischen Signatur

2.2. Verbesserung der IT-Infrastrukturen und Optimierung von Verwaltungsabläufen

a Mindeststandards über Zugang zur und Kommunikation mit der Verwaltung

b Elektronische Aktenführung

c Optimierung von Verwaltungsabläufen

2.3. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

a Auswirkungen auf die Verwaltung

b Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen

c Zeitliche Perspektive

3. Schlussfolgerungen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 28. August 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 413/12

... (38) Um die Einhaltung des Prüfplans und der vorliegenden Verordnung nachweisen zu können, sollte von Sponsor und Prüfer je ein "Master File" zu der klinischen Prüfung angelegt und geführt werden, in dem die für eine wirksame Beaufsichtigung (Überwachung durch den Sponsor und Inspektion durch die Mitgliedstaaten) relevanten Dokumente enthalten sind. Der Master File zur klinischen Prüfung sollte in geeigneter Weise archiviert werden, damit auch nach Beendigung der klinischen Prüfung eine Beaufsichtigung möglich bleibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 413/12




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnis der Konsultationen der Interessenträger Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Geltungsbereich Kapitel 1 2 der vorgeschlagenen Verordnung

3.2 Genehmigungsverfahren Genehmigungsdossier Einreichung, Bewertung, Entscheidung; Kapitel 2, 3 14 15 der vorgeschlagenen Verordnung

3.3. Zusammenspiel mit Wissenschaftlicher Beratung

3.4. Schutz der Probanden Einwilligung NACH Aufklärung Kapitel 5 der vorgeschlagenen Verordnung

3.5. Sicherheitsberichterstattung Kapitel 7 der vorgeschlagenen Verordnung

3.6. Durchführung der Prüfung Kapitel 8 der vorgeschlagenen Verordnung

3.7. Prüfpräparate Hilfspräparate, Herstellung Etikettierung Kapitel 9 10 der vorgeschlagenen Verordnung

3.8. Sponsoren, Kosponsoring, ANSPRECHPARTNER in der EU Kapitel 11 der vorgeschlagenen Verordnung

3.9. Schadensersatz Kapitel 12 der vorgeschlagenen Verordnung

3.10. Inspektionen Kapitel 13 der vorgeschlagenen Verordnung

3.11. Aufhebung Inkrafttreten Kapitel 19 der vorgeschlagenen Verordnung

3.12 Vereinfachung Wesentlicher Bestimmungen über Klinische Prüfungen mit bereits Zugelassenen Arzneimitteln Minimalinterventionelle Klinische Prüfungen

3.13. Rechtsform der Verordnung

3.14. Kompetenz, doppelte Rechtsgrundlage, Subsidiarität

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Allgemeiner Grundsatz

Kapitel II
Verfahren zur Genehmigung einer klinischen Prüfung

Artikel 4
Vorherige Genehmigung

Artikel 5
Einreichung eines Antrags

Artikel 6
Bewertungsbericht - in Teil I zu behandelnde Aspekte

Artikel 7
Bewertungsbericht -in Teil II zu behandelnde Aspekte

Artikel 8
Entscheidung über die klinische Prüfung

Artikel 9
Den Antrag bewertende Personen

Artikel 10
Besondere Berücksichtigung schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen

Artikel 11
Einreichung und Bewertung von Anträgen, die nur die in Teil I des Bewertungsberichts behandelten Aspekte betreffen

Artikel 12
Rücknahme

Artikel 13
Neueinreichung

Artikel 14
Spätere Ausweitung auf einen weiteren Mitgliedstaat

Kapitel III
Verfahren zur Genehmigung einer wesentlichen Änderung einer klinischen Prüfung

Artikel 15
Allgemeine Grundsätze

Artikel 16
Einreichung des Antrags

Artikel 17
Validierung eines Antrags auf Genehmigung einer wesentlichen Änderung eines in Teil I des Bewertungsberichts behandelten Aspekts

Artikel 18
Bewertung einer wesentliche Änderung, die einen in Teil I des Bewertungsberichts behandelten Aspekt betrifft

Artikel 19
Entscheidung über die wesentliche Änderung eines in Teil I des Bewertungsberichts behandelten Aspekts

Artikel 20
Validierung, Bewertung und Entscheidung betreffend eine wesentliche Änderung eines in Teil II des Bewertungsberichts behandelten Aspekts

Artikel 21
Wesentliche Änderung betreffend sowohl in Teil I als auch in Teil II des Bewertungsberichts behandelte Aspekte

Artikel 22
Bewertung einer wesentlichen Änderung, die sowohl in Teil behandelte Aspekte als auch in Teil II behandelte Aspekte betrifft - Bewertung der in Teil II des Bewertungsberichts behandelten Aspekte

Artikel 23
Entscheidung über die wesentliche Änderung, die sowohl in Teil I als auch in Teil II des Bewertungsberichts behandelte Aspekte betrifft

Artikel 24
Den Antrag bewertende Personen

Kapitel IV
Antragsdossier

Artikel 25
Im Antragsdossier vorzulegende Daten

Artikel 26
Sprachenregelung

Artikel 27
Aktualisierung im Wege delegierter Rechtsakte

Kapitel V
Schutz der Probanden und Einwilligung nach Aufklärung

Artikel 28
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 29
Einwilligung nach Aufklärung

Artikel 30
Klinische Prüfungen mit nicht einwilligungsfähigen Probanden

Artikel 31
Klinische Prüfungen mit Minderjährigen

Artikel 32
Klinische Prüfungen in Notfällen

Kapitel VI
Beginn, Ende, Suspendierung, vorübergehende Aussetzung und Abbruch einer klinischen Prüfung

Artikel 33
Unterrichtung über den Beginn der klinischen Prüfung und das Ende der Anwerbung von Probanden

Artikel 34
Ende der klinischen Prüfung, Abbruch der klinischen Prüfung

Artikel 35
Vorübergehende Aussetzung oder Abbruch durch den Sponsor aus Gründen der Probandensicherheit

Kapitel VII
Sicherheitsberichterstattung im Rahmen einer klinischen Prüfung

Artikel 36
Elektronische Datenbank für die Sicherheitsberichterstattung

Artikel 37
Meldung unerwünschter Ereignisse und schwerwiegender unerwünschter Ereignisse vom Prüfer an den Sponsor

Artikel 38
Meldung mutmaßlicher unerwarteter schwerwiegender Nebenwirkungen vom Sponsor an die Agentur

Artikel 39
Jährliche Berichterstattung an die Agentur

Artikel 40
Bewertung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 41
Jährliche Berichterstattung des Sponsors an den Zulassungsinhaber

Artikel 42
Technische Aspekte

Artikel 43
Berichterstattung in Bezug auf Hilfspräparate

Kapitel VIII
Durchführung der Prüfung, Überwachung durch den Sponsor, Schulung und Erfahrung, Hilfspräparate

Artikel 44
Einhaltung des Prüfplans und der guten klinischen Praxis

Artikel 45
Überwachung

Artikel 46
Eignung der an der Durchführung einer klinischen Prüfung mitwirkenden Personen

Artikel 47
Eignung der Prüfstellen

Artikel 48
Rückverfolgbarkeit, Lagerung, Vernichtung und Rücksendung von Arzneimitteln

Artikel 49
Meldung schwerwiegender Verstöße

Artikel 50
Sonstige für die Probandensicherheit relevante Meldepflichten

Artikel 51
Notfallmaßnahmen

Artikel 52
Prüferinformationen

Artikel 53
Aufzeichnung, Verarbeitung, Behandlung und Speicherung von Informationen

Artikel 54
Master File über die klinische Prüfung

Artikel 55
Aufbewahrung des Master Files über die klinische Prüfung

Artikel 56
Hilfspräparate

Kapitel IX
Herstellung und Einfuhr von Prüfpräparaten und Hilfspräparaten

Artikel 57
Geltungsbereich

Artikel 58
Herstellungs- und Einfuhrgenehmigung

Artikel 59
Zuständigkeiten der qualifizierten Person

Artikel 60
Herstellung- und Einfuhr

Artikel 61
Veränderung zugelassener Prüfpräparate

Artikel 62
Herstellung von Hilfspräparaten

Kapitel X
Etikettierung

Artikel 63
Nicht zugelassene Prüfpräparate und Hilfspräparate

Artikel 64
Zugelassene Prüfpräparate und Hilfspräparate

Artikel 65
Als Prüfpräparat für die medizinische Diagnose verwendete radioaktive Arzneimittel

Artikel 66
Sprache

Artikel 67
Delegierte Rechtsakte

Kapitel XI
Sponsor und Prüfer

Artikel 68
Sponsor

Artikel 69
Kosponsoring

Artikel 70
Ansprechpartner des Sponsors in der EU

Artikel 71
Haftung

Kapitel XII
Schadensersatz, Versicherung und nationaler Entschädigungsmechanismus

Artikel 72
Schadensersatz

Artikel 73
Nationaler Entschädigungsmechanismus

Kapitel XIII
Beaufsichtigung durch die Mitgliedstaaten, EU-Inspektionen und Kontrollen

Artikel 74
Von den Mitgliedstaaten zu ergreifende Korrekturmaßnahmen

Artikel 75
Inspektionen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 76
Inspektionen und Kontrollen durch die EU

Kapitel XIV
IT-Infrastruktur

Artikel 77
EU-Portal

Artikel 78
EU-Datenbank

Kapitel XV
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 79
Nationale Kontaktstellen

Artikel 80
Unterstützung durch die Kommission

Artikel 81
Koordinations- und Beratungsgruppe für klinische Prüfungen

Kapitel XVI
Gebühren

Artikel 82
Allgemeiner Grundsatz

Artikel 83
Einmalige Gebühr für Tätigwerden eines Mitgliedstaats

Kapitel XVII
Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte

Artikel 84
Ausschuss

Artikel 85
Ausübung der Befugnisübertragung

Kapitel XVIII
Sonstige Bestimmungen

Artikel 86
Arzneimittel, die Zellen enthalten, aus solchen bestehen oder daraus gewonnen wurden

Artikel 87
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

Artikel 88
Kostenfreiheit der Prüfpräparate für den Probanden

Artikel 89
Datenschutz

Artikel 90
Zivil- und strafrechtliche Haftung

Kapitel XIX
Schlussbestimmungen

Artikel 91
Aufhebung

Artikel 92
Übergangsbestimmungen

Artikel 93
Inkrafttreten

Anhang I
Antragsdossier für den Erstantrag

1. Einführung Allgemeine Grundsätze

2. Anschreiben

3. EU-Antragsformular

4. Prüfplan

5. Prüferinformation

6. Unterlagen zur Konformität des Prüfpräparats mit der Guten Herstellungspraxis

7. Unterlagen zum Prüfpräparat

7.1.1. Daten zum Prüfpräparat

7.1.1.1. Einleitung

7.1.1.2. Daten zur Qualität

7.1.1.4. Daten zu früheren klinischen Prüfungen und Versuchen am Menschen

7.1.1.5. Gesamtbewertung des Risiko-Nutzen-Verhältnisses

7.1.2. Vereinfachte Unterlagen zum Prüfpräparat durch Verweis auf andere Unterlagen

7.1.2.1. Möglicher Verweis auf die Prüferinformation

7.1.2.2. Möglicher Verweis auf die Fachinformation

7.1.3. Unterlagen zum Prüfpräparat im Falle eines Plazebos

8. Unterlagen zum Hilfspräparat

9. Wissenschaftliche Beratung, Pädiatrisches Prüfkonzept

10. Etikettierung der Prüfpräparate

11. Verfahren zur Auswahl der Probanden Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

12. Unterrichtung der Probanden Verfahren zur Einholung der Einwilligung NACH Aufklärung Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

13. Eignung des Prüfers Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

14. Eignung der Einrichtungen Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

15. Nachweis von Versicherungs-oder Sonstiger Deckung für Schadensersatz Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

16. finanzielle Vereinbarungen Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

17. Nachweis der Zahlung von Gebühren Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

Anhang II
Antragsunterlagen für wesentliche Änderungen

1. Einführung Allgemeine Grundlagen

2. Anschreiben

3. Antragsformular für Änderungen

4. Beschreibung der änderung

5. Ergänzende Informationen

6. Aktualisierung des EU-Antragsformulars

Anhang III
Sicherheitsberichterstattung

1. Meldung Schwerwiegender Unerwünschter Ereignisse vom Prüfer an den Sponsor

2. Meldung mutmasslicher Unerwarteter schwerwiegender Nebenwirkungen SUSAR vom Sponsor an die Agentur

2.1. Schwerwiegendes Ereignis, Nebenwirkung

2.2. erwartet/unerwartet

2.3. Meldepflichtige mutmaßliche unerwartete schwerwiegende Nebenwirkungen

2.4. Fristen für die Meldung tödlicher oder lebensbedrohlicher mutmaßlicher unerwarteter schwerwiegender Nebenwirkungen

2.5. Fristen für die Meldung nicht tödlicher oder nicht lebensbedrohlicher mutmaßlicher unerwarteter schwerwiegender Nebenwirkungen

2.6. Entblindete Behandlungszuweisung

3. Jährliche Sicherheitsberichterstattung des Sponsors

Anhang IV
Etikettierung der Prüf- und Hilfspräparate

1. nicht Zugelassene Prüfpräparate

1.1. Allgemeine Bestimmungen

1.2. Begrenzte Etikettierung der Primärverpackung

1.2.1. Primärverpackung und äußere Umhüllung werden zusammen überreicht

1.2.2. Kleine Primärverpackungen

2. nicht Zugelassene Hilfspräparate

3. zusätzliche Kennzeichnung bereits Zugelassener Prüfpräparate

4. Ersetzen von Informationen

Anhang V
Übereinstimmungstabelle


 
 
 


Drucksache 517/1/12

... Das Heraussuchen von Urkunden im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 GBO aus den Grundakten (insbesondere Grundbuchbewilligungen, Teilungserklärungen und Aufteilungspläne), welche sich teilweise in den Archiven befinden, sowie das Kopieren der Urkunden ist gerade bei alten Rechten mit hohem Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden. Schon um die betreffenden Unterlagen zu finden, bedarf es oft intensiver Recherchen, da die Flurstücke mehrmals verschmolzen oder in neue zerlegt wurden. Dieser Aufwand wird durch die Dokumentenpauschale nicht annähernd abgegolten. Die Höhe der diesbezüglichen Gebühren soll sich zur Vereinfachung an den Gebühren für die Erteilung von Kopien und Ausdrucken aus dem Grundbuch orientieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/1/12




Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Überschrift Kapitel 1 Abschnitt 3 GNotKG

Abschnitt 3
Vorauszahlung und Sicherstellung der Kosten

6. Zu Artikel 1 Überschrift Kapitel 1 Abschnitt 4 GNotKG

Abschnitt 4
Kostenansatz

7. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 GNotKG

8. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 2 Nummer 1, 6 - neu - bis 9 -neu-, Absatz 3, 4, 5 GNotKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

9. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1a - neu - GNotKG

10. Zu Artikel 1 Überschrift zu § 23 GNotKG

11. Zu Artikel 1 § 24 Satz 1 Nummer 3, Satz 2 - neu - GNotKG

12. Zu Artikel 1 § 27 Nummer 5 - neu - GNotKG

13. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 Satz 2 GNotKG

14. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 2 Satz 2 GNotKG

15. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 Halbsatz 1, Absatz 6 -neu - GNotKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

16. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 GNotKG

17. Zu Artikel 1 § 55 GNotKG

18. Zu Artikel 1 § 58a - neu - GNotKG

§ 58a
Rechnungsgebühren

19. Zu Artikel 1 § 67 GNotKG

20. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 1 Satz 1 GNotKG

21. Zu Artikel 1 § 77 GNotKG

§ 77
Mitwirkung der Beteiligten, Angabe des Werts

22. Zu Artikel 1 § 79 Absatz 1, 1a - neu - GNotKG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 Nummern 11101, 11102, 11104, 12311 KV GNot KG

26. Zu Artikel 1 Nummer 11102a - neu - KV GNotKG

27. Zu Artikel 1 Nummer 11105 KV GNotKG

28. Zu Artikel 1 Nummer 12100 KV GNotKG

29. Zu Artikel 1 Nummer 12101 KV GNotKG

30. Zu Artikel 1 Nummer 12215 KV GNotKG

31. Zu Artikel 1 Nummer 12410 KV GNotKG

32. Zu Artikel 1 Nummer 12420,12420a - neu - KV GNot KG

33. Zu Artikel 1 Nummern 13100, 13101 KV GNotKG

34. Zu Artikel 1 Nummer 13200 und 13201 KV GNotKG

35. Zu Artikel 1 Nummer 13400 KV GNotKG

36. Zu Artikel 1 Nummer 14110 KV GNotKG

37. Zu Artikel 1 Nummer 14122 KV GNotKG

38. Zu Artikel 1 Nummer 14125 KV GNotKG

39. Zu Artikel 1 Nummern 14142a -neu-, 14143 KV GNotKG

40. Zu Artikel 1 Nummer 14150 KV GNotKG

41. Zu Artikel 1 Nummer 14160 KV GNotKG

42. Zu Artikel 1 Nummern 14260 und 14261 KV GNotKG

43. Zu Artikel 1 Nummer 14331 KV GNotKG

44. Zu Artikel 1 Nummer 14400 KV GNotKG

45. Zu Artikel 1 Nummer 14401 KV GNotKG

46. Zu Artikel 1 Vorbemerkung 1.4.5 KV GNotKG

47. Zu Artikel 1 Teil 1 Hauptabschnitt 7 KV GNotKG

48. Zu Artikel 1 Nummern 19112 bis 19114 und 19123 bis 19125 KV GNotKG

49. Zu Artikel 1 Nummer 22114 KV GNotKG

50. Zu Artikel 1 Nummer 22125 KV GNotKG

51. Zu Artikel 1 Nummer 23100 KV GNotKG

52. Zu Artikel 1 Nummer 25300 Anmerkung Satz 2 - neu - KV GNotKG

53. Zu Artikel 1 Nummer 26002 Anmerkung Absatz 2a - neu - GNotKG

54. Zu Artikel 1 Nummer 31000 Nummer 1 und 3 - neu - KV GNotKG

55. Zu Artikel 1 Nummer 31000 Nummer 2 und Nummer 32002 KV GNotKG , Artikel 2 Nummer 2000 Nummer 2 KV JVKostG ,

56. Zu Artikel 1 Nummer 31002 KV GNotKG

57. Zu Artikel 1 Nummer 31003 KV GNotKG

58. Zu Artikel 1 Nummer 31004 KV GNotKG

59. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 4 Satz 2 - neu - JVKostG

60. Zu Artikel 2 § 12 Absatz 2 - neu - JVKostG

61. Zu Artikel 2 Nummern 1110 und 1112 KV JVKostG

62. Zu Artikel 2 Nummer 1401 KV JVKostG

63. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1 Satz 3 -neu-, Absatz 2 Nummer 1 GKG

'Artikel 3a Änderung der Zivilprozessordnung

64. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a § 34 Absatz 1 Satz 2 GKG ,

Zu Artikel 3

67. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 18 Buchstabe a § 52 Absatz 3 GKG

68. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 20 § 70 Absatz 1 Satz 2, 3 GKG

69. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 2 Nummer 1100 KV GKG

70. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 3a - neu - Nummer 1220 KV GKG , Nummer 3b - neu - Nummer 1222 KV GKG , Nummer 3c - neu - Nummer 1223 KV GKG , Nummer 88a - neu - Nummer 5122 KV GKG , Nummer 88b - neu - Nummer 5124 KV GKG , Nummer 93a - neu - Nummer 7120 KV GKG , Nummer 93b - neu - Nummer 7122 KV GKG

71. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 30, 30a - neu - Nummern 2210, 2220 KV GKG

72. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 51 Nummer 3117 KV GKG Nummer 76 Nummer 4110 KV GKG

Zu Artikel 3

74. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 106 Buchstabe a Nummer 9000 Nummer 1 und 3 - neu - KV GKG

75. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 108 Nummer 9003 KV GKG

76. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 109 Nummer 9004 KV GKG

77. Zu Artikel 5 Absatz 1 Nummer 20 § 43 Absatz 1 Satz 2 FamGKG

78. Zu Artikel 5 Absatz 1 Nummer 25 § 62 Absatz 1 Satz 2, 3 FamGKG

79. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 4a - neu - Nummer 1312a - neu - KV FamGKG

80. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 35 Buchstabe a Nummer 2000 Nummer 1, 3 - neu - KV FamGKG In Artikel 5 Absatz 2 Nummer 35 Buchstabe a ist in Anlage 1 Kostenverzeichnis Nummer 2000 wie folgt zu ändern:

81. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 37 Nummer 2003 KV FamGKG

82. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 38 Nummer 2004 KV FamGKG

3. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 39a - neu - Nummer 2006a KV FamGKG

84. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c § 10 Absatz 3 GVKostG

85. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 6 § 12a GvKostG ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

86. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 8a - neu - § 14 Satz 2 GvKostG ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 430

Zu Nummer 431

Zu Nummer 432

Zu Nummer 433

87. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 4 Vorbemerkung 1 Absatz 3 - neu - KV GvKostG

88. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 Nummer 101 KV GvKostG Nummer 38 Nummer 600 KV GvKostG Nummer 42 Buchstabe a Nummer 604 KV GvKostG

89. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 13 Nummer 240 KV GvKostG

90. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 45 Nummer 702 KV GvKostG

Zu Artikel 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

93. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 51 Nummer 713 KV GvKostG

94. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 1 Satz 3 JVEG

95. Zu Artikel 7 Nummer 5a - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1a - neu - JVEG

96. Zu Artikel 7 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Satz 1 JVEG

97. Zu Artikel 7 Nummer 7 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 3 Satz 1 JVEG

98. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 11 Absatz 1 Satz 2 JVEG

99. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 11 Absatz 1 Satz 3 JVEG

100. Zu Artikel 7 Nummer 10 Buchstabe a § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 JVEG

101. Zu Artikel 7 Nummer 11 Buchstabe b § 13 Absatz 2 Satz 1 und 2 JVEG

102. Zu Artikel 7 Nummer 1 1a - neu - § 15 Absatz 2 Satz 2 JVEG

103. Zu Artikel 7 Nummer 13 Buchstabe b - neu - § 17 Satz 1a - neu - JVEG

104. Zu Artikel 7 Nummer 17 Buchstabe b - neu - § 21 Satz 1a - neu - JVEG

105. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 1, 3a -neu-, 11, 26, 32, 42 - neu - der Tabelle 1 und Tabelle 2 der Anlage 1 JVEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

106. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummer 40 der Tabelle 1 der Anlage 1 JVEG

107. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 39a -neu-, 40 der Tabelle 1 der Anlage 1 JVEG

108. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 39a -neu-, 40 der Tabelle 1 der Anlage 1 JVEG

109. Zu Artikel 7 Nummer 20 Buchstabe d Nummer 102 KV JVEG Buchstabe e Nummer 103 KV JVEG Buchstabe f Nummer 104 KV JVEG Buchstabe h1 - neu - Nummer 107 - neu - KV JVEG

Zu Buchstabe d

110. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 25 Buchstabe b § 48 Absatz 3 Satz 1 RVG

111. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 27 § 50 Absatz 1 Satz 1a - neu - RVG Artikel 8 Absatz 1 Nummer 27 ist wie folgt zu fassen:

112. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 29 § 58 Absatz 3 Satz 5 - neu - RVG

113. Zu Artikel 8 Absatz 2 Nummer 60 Vorbemerkung 4 Absatz 1 VV RVG


 
 
 


Drucksache 508/12

... Daher etablieren eine Reihe von Mitgliedstaaten nationale Verfahren für die ordnungsgemäße Verwaltung der Daten, die nicht nur die sichere Archivierung, sondern auch die Katalogisierung sicherstellen, wobei Standards und Technologien für das schnelle Wiederauffinden der Daten eingesetzt werden. Diese nationalen Systeme bilden die Grundlage für die vernetzten Verfahren, die derzeit auf EU-Ebene anhand von Standards aufgebaut werden, die auf der Infrastruktur für raumbezogene Informationen in Europa (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 508/12




1. Die Vision

2. Dieses Grünbuch

3. Der Bedarf an Meereskenntnissen

3.1. Industrie

3.2. Behörden

3.3. Wissenschaft

3.4. Zivilgesellschaft

4. Verfügbarkeit Interoperabilität

4.1. Engpässe

4.2. Mehrfachnutzung von Meeresdaten

4.3. Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

5. Bisherige Fortschritte

5.1. Nationale Anstrengungen

5.2. Europäisches Meeresbeobachtungs- und Datennetzwerk EMODnet

5.3. Meeresdienst im Rahmen der globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung GMES

5.4. Rahmenregelung für die Erhebung von Fischereidaten

5.5. Forschung

5.6. Umweltberichterstattung

5.7. Anpassung an den Klimawandel

5.8. Internationale Initiativen

6. Governance

6.1. Gleichgewicht zwischen den Anstrengungen der EU und der Mitgliedstaaten

6.2. EU-Unterstützung für die Erhebung und Verarbeitung von Meeresdaten

6.3. Einbeziehung der Nachbarländer

6.4 Bestimmung der Prioritäten

7. Beteiligung des Privatsektors

8. Reaktionen auf das Grünbuch


 
 
 


Drucksache 665/12 (Beschluss)

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes



Drucksache 525/12

... Aufgrund der Änderung der Regelung des § 19 Absatz 3 wird das Eisenbahn-Bundesamt als Vollzugsbehörde rechnerisch entlastet. Der Verwaltungsaufwand sinkt um rund 910 000 Euro. Dabei entfallen 850 000 Euro auf jährliche Personalkosten für eigene Untersuchungen, buchhalterischen Aufwand, für Sach- und Kostenbescheiderstellung, Rechnungsprüfung, Aufwand bei Dokumentation und Archivierung, Aufwand für weitere Amtshandlungen sowie einmalig 60 000 Euro für Software, Lizenzen und Schnittstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 525/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Trinkwasserverordnung

§ 12
Ausnahmegenehmigungen

§ 17
Anforderungen an Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2017: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

II.2. Erfüllungsaufwand der Verwaltung


 
 
 


Drucksache 448/12

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 354/83 im Hinblick auf die Bestimmung des Europäischen Hochschulinstituts in Florenz zum Standort der historischen Archive der Europäischen Organe - COM(2012) 456 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 448/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2 Ziel des Vorschlags

1.3 Wesentliche Bestandteile des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Kernbestimmung des Vorschlags

3.2 Rechtsgrundlage

3.3 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4 Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Anhang

Anhang
Bestimmungen über die Hinterlegung der historischen Archive der Europäischen Organe beim Europäischen Hochschulinstitut in Florenz

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 475/12

... h) "Archive des Treuhandfonds" umfasst Aufzeichnungen, auch digitaler Art, Korrespondenz, Dokumente, Manuskripte, Festbilder und bewegte Bilder, Filme sowie Tonaufzeichnungen, die dem Treuhandfonds zum Zwecke seiner satzungsmäßigen Tätigkeit gehören oder sich zu diesem Zweck in seinem Besitz befinden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 475/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zweck und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 3
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

Artikel 4
Unverletzlichkeit des Amtssitzes

Artikel 5
Recht und Autorität am Amtssitz

Artikel 6
Unverletzlichkeit der Archive und aller Dokumente des Treuhandfonds

Artikel 7
Schutz des Amtssitzes und seiner Umgebung

Artikel 8
Vermögen des Treuhandfonds

Artikel 9
Befreiung von Steuern und Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Artikel 10
Öffentliche Dienstleistungen am Amtssitz

Artikel 11
Nachrichtenverkehr und Beförderung

Artikel 12
Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen für die Amtsträger des Treuhandfonds

Artikel 13
Durchreise und Aufenthalt

Artikel 14
Vertreter bei Sitzungen des Treuhandfonds

Artikel 15
Sachverständige, die Aufträge durchführen oder in Nebenorganen des Treuhandfonds tätig sind, und Amtsträger von Organisationen

Artikel 16
Ortskräfte, die nach Stunden bezahlt werden

Artikel 17
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

Artikel 18
Soziale Sicherheit

Artikel 19
Zugang zum Arbeitsmarkt für Familienmitglieder

Artikel 20
Zusatzabkommen

Artikel 21
Auslegung

Artikel 22
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 23
Änderungen

Artikel 24
Schlussbestimmungen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 271/12

... Dieses Protokoll ist in einer Urschrift in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist; es wird im Archiv der Regierung der Italienischen Republik hinterlegt; diese übermittelt der Regierung jedes anderen Unterzeichnerstaats eine beglaubigte Abschrift.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 271/12




Titel I
Recht auf LEBEN, FAMILIE Bildung

Artikel 1

Titel II
STEUERWESEN

Artikel 2

Titel III
Sicherheit VERTEIDIGUNG

Artikel 3

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 4

Artikel 5


 
 
 


Drucksache 514/1/12

... 2. c) Zur Stärkung der Rechte von Presseverlegern und Journalisten insbesondere gegenüber sogenannte Harvestern (Dienste, die zum Zwecke der Archivierung in einem digitalen Archiv automatisiert Internet-Dokumente einsammeln) und Aggregatoren (Dienste, die das Internet durchsuchen und nach Art einer Suchmaschine ihre Treffer generieren oder ihre Ergebnisse darstellen) sollte erwogen werden, dem § 10

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 514/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 38 Absatz 2a - neu - UrhG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 §§ 87f und 87h UrhG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 §§ 87f und 87h UrhG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 87g Absatz 2 UrhG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 137k UrhG Dem Artikel 1 ist folgende Nummer 3 anzufügen:


 
 
 


Drucksache 477/12

... (1) Dieses Protokoll, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird im Archiv der Vereinten Nationen hinterlegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 477/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren Übersetzung

Teil I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zuständigkeit des Ausschusses für die Rechte des Kindes

Artikel 2
Allgemeine Grundsätze für die Wahrnehmung der Aufgaben des Ausschusses

Artikel 3
Verfahrensordnung

Artikel 4
Schutzmaßnahmen

Teil II
Mitteilungsverfahren

Artikel 5
Mitteilungen von Einzelpersonen

Artikel 6
Vorläufige Maßnahmen

Artikel 7
Zulässigkeit

Artikel 8
Übermittlung der Mitteilung

Artikel 9
Gütliche Einigung

Artikel 10
Prüfung der Mitteilungen

Artikel 11
Folgemaßnahmen

Artikel 12
Zwischenstaatliche Mitteilungen

Teil III
Untersuchungsverfahren

Artikel 13
Untersuchungsverfahren im Falle schwerwiegender oder systematischer Verletzungen

Artikel 14
Folgemaßnahmen nach dem Untersuchungsverfahren

Teil IV
Schlussbestimmungen

Artikel 15
Internationale Unterstützung und Zusammenarbeit

Artikel 16
Bericht an die Generalversammlung

Artikel 17
Verbreitung des Fakultativprotokolls und Informationen über das Fakultativprotokoll

Artikel 18
Unterzeichnung, Ratifikation und Beitritt

Artikel 19
Inkrafttreten

Artikel 20
Nach dem Inkrafttreten begangene Verletzungen

Artikel 21
Änderungen

Artikel 22
Kündigung

Artikel 23
Verwahrer und Unterrichtung durch den Generalsekretär

Artikel 24
Sprachen

Denkschrift

A. Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte

II. Verhältnis zu anderen Übereinkommen

III. Würdigung des Fakultativprotokolls

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24


 
 
 


Drucksache 521/12

... Dieses Protokoll ist in einer Urschrift in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist; es wird im Archiv der Regierung der Italienischen Republik hinterlegt; diese übermittelt der Regierung jedes anderen Mitgliedstaats eine beglaubigte Abschrift.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Protokoll zu
den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon

Titel I
Recht auf Leben, Familie und Bildung

Artikel 1

Titel II
Steuerwesen

Artikel 2

Titel III
Sicherheit und Verteidigung

Artikel 3

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 4

Artikel 5

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil Zur Präambel

Titel I
Recht auf Leben, Familie und Bildung

Zu Artikel 1

Titel II
Steuerwesen

Zu Artikel 2

Titel III
Sicherheit und Verteidigung

Zu Artikel 3

Titel IV
Schlussbestimmungen

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 557/12 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie der Begriff der "Archivierung" einheitlich im Sinne der Archivgesetze des Bundes und der Länder benutzt wird. Wird er in einem IT-Kontext verwandt, ist er durch den Begriff der "Aufbewahrung" zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/12 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 5 EGovG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 EGovG und zum Gesetzentwurf insgesamt

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 EGovG

10. Zu Artikel 1 § 12 EGovG

11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 5 - neu - EGovG

12. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 EGovG

13. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 - neu - EGovG

14. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 6 - neu - EGovG

15. Zu Artikel 2 Änderung des De-Mail-Gesetzes

16. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 VwVfG

17. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 Satz 5 VwVfG

18. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 VwVfG

19. Zu Artikel 4 § 36a Absatz 2 SGB I ,

20. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a VwVfG

21. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a Absatz 1 Satz 3 und 4 VwVfG

22. Zu Artikel 9 Nummer 2 Buchstabe a § 10 Absatz 1 PAuswG , Nummer 3 Buchstabe b § 11 Absatz 4 PAuswG

23. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2a - neu - PAuswG

24. Zu Artikel 20a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1, § 2 Satz 1 der 3. SprengV

'Artikel 20a Änderung der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

25. Zu Artikel 25 § 28 Absatz 2 Satz 3 WaStrG

26. Zu Artikel 26 § 32d Absatz 1 Satz 2 LuftVG

27. Zu Artikel 26 § 32d Absatz 2 LuftVG

28. Zu Artikel 26 § 32d LuftVG , Artikel 1 § 15 EGovG

29. Zu Artikel 29 Absatz 2 Nummer 1 Evaluierung

30. Zu Artikel 30 Absatz 1 Inkrafttreten

31. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 688/12

... (9) DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO-Normen, auf die in diesem Gesetz verwiesen wird, sind in der Beuth Verlag GmbH, Berlin, erschienen und bei der Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt."



Drucksache 224/12

... Auftraggeber bei Behörden und anderen Stellen, die bereits auf e-Vergabe umgestellt haben, berichten von Einsparungen zwischen 5 und 20%, die Erfahrung zeigt außerdem, dass die Investitionskosten rasch wieder hereingeholt werden können. Angesichts der Größe des gesamten Vergabemarktes in der EU könnten je 5 % an Einsparungen etwa 100 Mrd. EUR in die öffentlichen Kassen zurückfließen. Auch unter ökologischen Gesichtspunkten bietet die e-Vergabe erhebliche Vorteile durch Reduzierung des Papierverbrauchs und des Transportbedarfs sowie des Bedarfs an teuren Archivräumen mit ihrem unvermeidlichen Energieverbrauch. Die wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile der e-Vergabe ergänzen sich also und tragen auch zur Erreichung des angestrebten nachhaltigen Wachstums im Rahmen der Strategie Europa 2020 bei. In der Digitalen Agenda für Europa2 und im eGovernment-Aktionsplan 2011-20153 wird außerdem die Bedeutung der Vernetzung von eVergabe-Kapazitäten im gesamten Binnenmarkt hervorgehoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ein Wandel zum besseren - die wirtschaftlichen Argumente für die E-Vergabe

3. Überwindung der Hindernisse - der Weg nach Vorn

3.1. Schaffung eines effektiven Rechtsrahmens

5 Leitaktionen:

3.2. Förderung praktischer Lösungen auf der Grundlage bewährter Verfahren

5 Leitaktionen:

3.3. Unterstützung der Schaffung der Infrastruktur für die e-Vergabe

5 Leitaktionen:

3.4. Verbreitungsstrategie

5 Leitaktionen:

3.5. Überwachung der Verbreitung der e-Vergabe und des erzielten Nutzens

5 Leitaktionen:

4. Führung durch Vorbild

5 Leitaktionen:

5. Internationale Dimension der E-VERGABE

5 LEITAKTION:

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 15/12 (Beschluss)

... 44. Die Einführung eines Online-Datenarchivs (e-Certis) ist unter Berücksichtigung der Zielsetzung der Vergaberechtsnovelle grundsätzlich zu begrüßen. Die in Artikel 58 Absatz 2 aufgenommene Verpflichtung, dass öffentliche Auftraggeber nur die in e-Certis genannten Bescheinigungen und Nachweise verlangen dürfen, ist aber zu weitgehend. Für eine solche Verpflichtung wäre es erforderlich, dass in Artikel 58 die einzustellenden Dokumente eindeutig definiert würden, z.B. unter Bezugnahme auf den vorstehenden Artikel 57. Darüber hinaus ist es nicht möglich, in einem Zeitraum von zwei Jahren alle möglichen Bescheinigungen und Nachweise zu erfassen. Aus Sicht des Bundesrates ist die in Artikel 58 Absatz 1 verankerte Pflicht der öffentlichen Auftraggeber zur Aktualisierung ausreichend. Sollte auf die im Artikel 58 Absatz 2 vorgegebene Pflicht zur Erfassung binnen zwei Jahren nicht verzichtet werden, ist diese Frist in jedem Fall zu verlängern.



Drucksache 538/12

... Die vorgeschlagene Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auf die drei Arten von öffentlichen Kultureinrichtungen beseitigt bestehende Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei der Nutzung von kulturellem Material. Darüber hinaus werden die kommerziellen Aktivitäten der Kultureinrichtungen (ausgenommen Aktivitäten im Rahmen ihres öffentlichen Auftrags) einheitlichen Regeln zur Gewährleistung von Fairness, Transparenz und Nichtdiskriminierung unterworfen. Ziel ist es, die Entwicklung von EU-weiten Produkten und Diensten, die sich auf Informationen des öffentlichen Sektors, einschließlich öffentliches kulturelles Material, stützen, zu erleichtern. Der Vorschlag würde die effektive grenzüberschreitende Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors durch private Unternehmen fördern, Wettbewerbsverzerrungen auf dem EU-Markt beschränken und verhindern, dass ein unterschiedliches Tempo in den Mitgliedstaaten bei der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors zu weiteren Unterschieden führt. Die vorgeschlagene Ausdehnung des Anwendungsbereichs ist auf drei Arten von öffentlichen Kultureinrichtungen beschränkt: Bibliotheken (einschließlich Hochschulbibliotheken), Museen und Archive. Ihre Bestände stellen bereits einen wertvollen Rohstoff für die Weiterverwendung in unzähligen Produkten, z.B. für mobile Anwendungen, dar. Andere Kultureinrichtungen, die den "darstellenden Künsten" zuzurechnen sind, bleiben aufgrund ihrer Spezifität auch weiterhin von der Anwendung der PSI-Richtlinie ausgenommen. Nahezu all ihre Schöpfungen sind durch eine Vielzahl von Urheberrechten geschützt und daher in jedem Fall von der Anwendung der PSI-Richtlinie ausgenommen.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.