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0114/05B
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0173/05
0714/05
0082/05B
0703/1/05
0087/05
0003/1/05
0012/05
0617/05
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0550/05
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0008/05
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0174/05
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0943/05
0016/05
0581/05
0607/05
0238/04B
0621/04
0569/04
0194/1/04
0846/04B
0720/1/04
0618/04
0525/04
0712/04B
0712/04
0012/04B
0666/04B
0918/1/04
0662/04
0267/04
0846/1/04
0727/1/04
0196/04B
0987/04B
0662/1/04
0377/04
0721/1/04
0361/04
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0596/04
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0666/2/04
0336/04
0983/04
0590/04
0622/04
0846/04
0912/04
0733/04
0576/04
1002/04
0720/04
0438/04
0782/04
0987/04
0482/04
0012/04
0586/04
0918/04B
0727/04B
0842/04
0232/04
0726/04
0194/04B
0238/04
0105/04B
0743/1/04
0578/04
0450/04
0722/04
0918/04
0458/04B
0429/04
0128/04B
0361/04B
0025/04B
0721/04
0995/04
0105/04
0687/04
0721/04B
0662/04B
0918/2/04
0808/04
0725/04
0850/04
0012/1/04
0915/04
0574/03B
0661/03B
0831/03
0715/03
Drucksache 313/12

... , Rn. 16 zu § 885). Die Vorschrift regelt nunmehr ausdrücklich, dass die Veräußerung unter entsprechender Anwendung der Vorschriften über die Pfandverwertung zu erfolgen hat. Dadurch wird die Liquidation des Räumungsguts freilich nicht zur echten Pfandverwertung. Wie im geltenden Recht sind verwahrte Sachen (sofern sie nicht zugleich wegen einer Geldforderung für den Gläubiger gepfändet sind) nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung. Vollstreckungsschutzbestimmungen (§ 803 Absatz 2, §§ 811, 812, 813a, 813b, 816, 817a) greifen grundsätzlich nicht ein. Jedoch hat der Gerichtsvollzieher zu berücksichtigen, dass die mit der Verfügung über das nicht abgeholte Eigentum verbundene Beendigung der kostenträchtigen Verwahrung vorrangig den Belangen des Schuldners selbst dient. Er hat daher Härten, z.B. eine Veräußerung während eines Krankenhausaufenthalts des Schuldners, möglichst zu vermeiden (Zöller-Stöber,



Drucksache 505/12

... ) waren stichtagsgebunden. Sie begünstigten ausschließlich einen Personenkreis, der zuletzt vor dem 1. Juli 1999 bzw. 1. Juli 2001 in das Bundesgebiet eingereist ist. Allen nach diesen Zeitpunkten eingereisten Ausländerinnen und Ausländern ist der Zugang zu einer Bleiberechtsregelung bis heute verwehrt. Die bisherigen Bleiberechts- bzw. Altfallregelungen haben zwar einer großen Zahl ehemals ausreisepflichtiger Personen zu einem Aufenthaltstitel verholfen, den Umfang der geduldeten Ausländer aufgrund der stichtagsgebundenen Regelungen naturgemäß aber nicht dauerhaft reduzieren können. Dementsprechend konnten die bisherigen Regelungen keinen nachhaltigen Beitrag zur Vermeidung von sog. Ketten-duldungen und den damit einhergehenden Problemen schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 505/12




B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Verwaltungsaufwand

3. Auswirkungen auf die private Wirtschaft

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 25b
Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Im Einzelnen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 4

Nummer 5

Zu Absatz 2

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 367/12

... Zwischenzeitlich tragen auch zahlreiche EU-Instrumente in verschiedenen Politikbereichen dazu bei, das Problem des Menschenhandels anzugehen. 8 EU-Rechtsvorschriften zum Aufenthaltsrecht von Menschenhandelsopfern in der EU, zur sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie zu Sanktionen gegen Arbeitgeber, die wissentlich Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen, ergänzen die Menschenhandelsrichtlinie. Darüber hinaus behandelt die EU-Strategie der inneren Sicherheit ebenfalls das Problem des Menschenhandels. 9

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/12




Mitteilung

1. Bestimmung der Ausgangslage

Maßnahmen der EU-zur Bekämpfung des Menschenhandels

Maßnahmen auf internationaler Ebene

2. Die wichtigsten Prioritäten

2.1. PRIORITÄT A: Erkennung, Schutz und Unterstützung der Opfer des Menschenhandels

1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler und länderübergreifender Verweismechanismen referral mechanisms

2 Maßnahme 2: Erkennen von Opfern

3 Maßnahme 3: Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind

4 Maßnahme 4: Bereitstellung von Informationen zu den Rechten der Opfer

2.2. PRIORITÄT B: Verstärkung der Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel

1 Maßnahme 1: Die Nachfrage verstehen und verringern

2 Maßnahme 2: Förderung der Einrichtung einer Plattform für den Privatsektor

3 Maßnahme 3: EU-weite Sensibilisierungsmaßnahmen und Präventionsprogramme

2.3. PRIORITÄT C: Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler

1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler, multidisziplinärer Strafverfolgungseinheiten

2 Maßnahme 2: Sicherstellung proaktiver Finanzermittlungen

3 Maßnahme 3: Verstärkung der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit

4 Maßnahme 4: Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

2.4. PRIORITÄT D: Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren sowie Kohärenz der Politiken

1 Maßnahme 1: Stärkung des EU-Netzwerks nationaler Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen

2 Maßnahme 2: Koordinierung der externen politischen Aktivitäten der EU

3 Maßnahme 3: Förderung der Einrichtung einer Plattform der Zivilgesellschaft

4 Maßnahme 4: Überprüfung EU-finanzierter Projekte

5 Maßnahme 5: Stärkung der Grundrechte in der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels und in verwandten Maßnahmen

6 Maßnahme 6: Koordinierung von Schulungsmaßnahmen in einem multidisziplinären Kontext

2.5. PRIORITÄT E: Verbesserung der einschlägigen Kenntnisse und effiziente

1 Maßnahme 1: Entwicklung eines EU-weiten Datenerhebungssystems

2 Maßnahme 2: Ausbau von Kenntnissen über die geschlechterspezifische Dimension des Menschenhandels und die gefährdeten Gruppen

3 Maßnahme 3: Kenntnisse über Anwerbung im Internet

4 Maßnahme 4: Bekämpfung des Menschenhandels zu Zwecken der Ausbeutung der Arbeitskraft

3. Bewertung, Überwachung

Zusammenfassung der Maßnahmen der EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016


 
 
 


Drucksache 31/1/12

... Verfahrensmäßig soll sich das Einholen der Auskunft der Verfassungsschutzbehörden durch die Waffenbehörden am geltenden Aufenthaltsrecht orientieren. Hier ist zum 1. Mai 2008 eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die eine effektive Abwicklung von Massenanfragen erlaubt. Die Ausländerbehörden sind in bestimmten Fällen nach § 73 Absatz 2 und 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/1/12




1. Zu Artikel 1 Überschrift, § 1 Überschrift, Absatz 1 und 2 Nummer 1, § 2 Satz 1 Nummer 2, 3 und 4, § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe oo, § 5 Absatz 1 Satz 1, § 6 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2, § 12 Absatz 2 Satz 1, § 13 Satz 1 Nummer 1 RED-G , Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Inkrafttreten, Evaluierung

2. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1, 3 und 4 RED-G

3. Zu Artikel 1 § 15 RED-G

4. Zu Artikel 2 § 6 Satz 1, 2, 7 und 8 BVerfSchG

'Artikel 2 Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

5. Zu Artikel 2 Nummer 2 - neu - § 12 Absatz 3 Satz 2 BVerfSchG , Artikel 2a - neu - § 32 Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 Satz 1 und 5 BKAG , Artikel 2b - neu - § 35 Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 Satz 4 BPolG

'Artikel 2 Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über das Bundeskriminalamt

Artikel 2b
Änderung des Bundespolizeigesetzes

6. Zu Artikel 2a - neu - § 5 Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 - neu - WaffG

'Artikel 2a Änderung des Waffengesetzes

7. Hilfsempfehlung

Zu Artikel 2a

'Artikel 2a Änderung des Waffengesetzes

8. Hilfsempfehlung

Zu Artikel 2a

'Artikel 2a Änderung des Waffengesetzes


 
 
 


Drucksache 302/1/12

... es gewähren. Daneben ist bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen auch eine Abzugsmöglichkeit für Beiträge an Versicherungsunternehmen und andere Einrichtungen außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gegeben. Dies gilt nach dem in § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a neu eingefügten Satz 3 entsprechend, wenn ein Steuerpflichtiger ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland mit Beiträgen einen Versicherungsschutz im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/1/12




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 4, § 15 Absatz 01 - neu - und Absatz 3 EUAHiG

Zu § 7

Zu § 15

Zu Absatz 01

Zu Absatz 3

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 3 Nummer 5 EStG

3. Zu Artikel 2 Nummer 3, Nummer 11a - neu -, Nummer 26 Buchstabe a1 - neu - und e1 - neu - § 3 Nummer 40 Buchstabe d Satz 2 und 3, § 32d Absatz 2 Nummer 4, § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu - und § 52 Absatz 45 - neu - EStG Artikel 3 Nummer 1 und 3 Buchstabe a § 8b Absatz 1 Satz 2 und § 34 Absatz 7 Satz 11 - neu - KStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 3 und Nummer 26 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 40 Satz 3 und 4 und § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu - EStG Artikel 3 Nummer 1 und Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 8b Absatz 7 und § 34 Absatz 7 Satz 12 - neu - KStG

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 2 Nummer 26

5. Zu Artikel 2 Nummer 4, 5, 7 und 26 Buchstabe d § 4 Absatz 5 Satz 1, § 6 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a, § 8 Absatz 2 Satz 4 und § 52 Absatz 16 Satz 11 EStG

Zu Artikel 2

Zu Artikel 30

6. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 6 EStG

7. Zu Artikel 2 Nummer 5 und 26 § 6 Absatz 1 Nummer 1b - neu -, § 52 Absatz 16 Satz 10 - neu - EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 6 Absatz 7 EStG

9. Zu Artikel 2 Nummer 5b - neu - § 6a Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

10. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 7g Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

11. Zu Artikel 2 Nummer 6b - neu - und 6c - neu - § 7h Absatz 2 und§ 7i Absatz 2 EStG

Zu Artikel 2 Nummer 6b

Zu Artikel 2 Nummer 6c

12. Zu Artikel 2 Nummer 6d - neu -, Nummer 26 Buchstabe d1- neu - §§ 7l - neu -, 52 Absatz 23c - neu - EStG

§ 7l
Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge, Hybridelektrofahrzeuge sowie Vorrichtungen für das Laden des elektrochemischen oder mechanischen Energiespeichers

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 Absatz 1 EStG

14. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a, b und c - neu - § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 5 - neu -, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2a Satz 1 EStG

15. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 EStG

16. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 15 Absatz 4 Satz 2 und 7 EStG

18. Zu Artikel 2 nach Nummer 9 §§ 15b, 32b EStG

19. Zu Artikel 2 Nummer 10a - neu - § 22 Nummer 3 Satz 2 EStG

20. Zu Artikel 2 Nummer 11a - neu - § 32a Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 EStG

21. Zu Artikel 2 nach Nummer 11 § 32d Absatz 2 Nummer 1 EStG

22. Zu Artikel 2 Nummer 11b - neu - und Nummer 26 Buchstabe e2 - neu - § 33 Absatz 3a - neu - und § 52 Absatz 46 - neu - EStG

23. Zu Artikel 2 Nummer 11c - neu - § 33a Absatz 1 Satz 5 - neu - EStG

24. Zu Artikel 2 Nummer 15a - neu - § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 EStG

25. Zu Artikel 2 Nummer 17a - neu - § 42g - neu - EStG

§ 42g
Lohnsteuer-Nachschau

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Artikel 2 - Änderung des Einkommensteuergesetzes - § 42g EStG

26. Zu Artikel 2 Nummer 20 und Nummer 22a - neu - § 44 Absatz 1a und § 45a Absatz 2 Satz 1 EStG

27. Zu Artikel 2 Nummer 21 § 44a EStG

28. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe a1 - neu - § 44a Absatz 4 Satz 6 EStG

Zu § 44a

Zu § 2

Zu § 5

29. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe a1 - neu - und Nummer 27 Buchstabe b § 44a Absatz 4 Satz 7 - neu - und § 52a Absatz 16c Satz 3 EStG Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe b - neu - und Nummer 4 § 7 Absatz 6 Satz 4 - neu - und § 18 Absatz 22 InvStG *

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2 Nummer 21

Zu Artikel 2 Nummer 27

30. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 50d Absatz 8 und 9 EStG

31. Zu Artikel 2 § 50d Absatz 10 EStG

32. Zu Artikel 2 Nummer 25a - neu - § 51a Absatz 2e EStG

33. Zu Artikel 2 Nummer 26 Buchstabe d2 - neu - § 52 Absatz 24a1 - neu -

34. Zu Artikel 2 Nummer 27 § 52b EStG

35. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

36. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

37. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

38. Zu Artikel 3 Nummer 1, 2a - neu -, 2b - neu -, 3 Buchstabe a1 - neu - § 8b Absatz 4 - neu - und Absatz 10, § 15 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 - neu -, § 32 Absatz 2 Nummer 2, § 34 Absatz 7a Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - KStG

Artikel 8
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Zum Gesetzentwurf allgemein:

Zu den Änderungen im Einzelnen:

Zu § 8b

Zu § 15

Zu § 34

Zu § 2

Zu § 8

Zu § 18

Zu § 4

Zu § 27

39. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 8b Absatz 10 KStG

40. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz

41. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 3 Nummer 13 GewStG

42. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 3 Nummer 20 GewStG

43. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und 3 Buchstabe d - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 und § 36 Absatz 9d - neu - GewStG *

46. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und 3d - neu - § 35c Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f und § 36 Absatz 10a Satz 2 bis 4 GewStG

Artikel 4a
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

47. Zu Artikel 7 Nummer 01 - neu - und 02 - neu - § 3 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 InvStG

Zu Nummer 01

Zu Nummer 02

48. Zu Artikel 7 Nummer 1a - neu - und 2a - neu - § 9a - neu - und § 12 InvStG

§ 9a
Ausschüttungsbeschluss und Ausschüttungsreihenfolge

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

49. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

50. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

51. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

52. Zu Artikel 8 § 2 Absatz 4, § 9 Satz 3, § 20 Absatz 5 und 6, § 24 Absatz 4, § 25 Satz 2, § 27 Absatz 11 - neu - UmwStG

Artikel 8
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

53. Zu Artikel 8 Umwandlungssteuergesetz

54. Zu Artikel 8 Umwandlungssteuergesetz

55. Zu Artikel 9 Nummer 3 Buchstabe d § 4 Nummer 20 UStG

56. Zu Artikel 9 Nummer 5 § 13b Absatz 6 Nummer 2 UStG

57. Zu Artikel 9 Nummer 8, 12 und 14 § 14b Absatz 1 Satz 1, § 26a Absatz 1 Nummer 2 und § 27 Absatz 19 UStG , Artikel 10 Nummer 15 § 147 Absatz 3 Satz 1 AO , Artikel 11 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung , Artikel 27 Handelsgesetzbuch , Artikel 28 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch , Artikel 29

58. Zu Artikel 9 Nummer 9 § 15 Absatz 1 und 3 UStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

59. Zu Artikel 9 Nummer 11 § 26 UStG

60. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 51 Absatz 3 Satz 2 AO

61. Zu Artikel 10 Nummer 18a - neu - § 191 Absatz 5 Satz 3 - neu - AO Artikel 11 Artikel 97 § 10 Absatz 11 - neu - EG AO

Artikel 11
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Zu Artikel 10 Nummer 18a

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

62. Zu Artikel 10 Nummer 22a - neu - § 275 AO

63. Zu Artikel 12 Nummer 3 - neu - § 164c - neu - StBerG

§ 164c
Laufbahngruppenregelungen der Länder

64. Zu Artikel 18a - neu - §§ 2 Absatz 3, 37 Absatz 7a - neu - ErbStG

Artikel 18a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Zu Artikel 18a

Zu Artikel 18a

65. Zu Artikel 18a - neu - §§ 13a Absatz 4, Absatz 5a - neu -, 13b Absatz 2, Absatz 2a, § 37 Absatz 8 - neu - ErbStG

Artikel 18a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Zu Artikel 18a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

[Zu Nummer 1 Buchstabe b § 13a Absatz 5a - neu -

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

67. Zu Artikel 19 Nummer 1a - neu - und Nummer 2 §§ 97 Absatz 1b, 205 Absatz 5 BewG

Zu Artikel 19 Nummer 1a

Zu Artikel 19 Nummer 2

68. Zu Artikel 19 Nummer 1b - neu -, 2 § 154 Absatz 1, § 205 Absatz 5 BewG *

Zu Artikel 19 Nummer 1b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 19 Nummer 2

69. Nach Artikel 19 Grunderwerbsteuergesetz

70. Zu Artikel 24a - neu - § 33b Absatz 4 Satz 3 BVG

Artikel 24a
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

71. Zu Artikel 26 Zerlegungsgesetz

72. Zu Artikel 29a - neu - § 5 Absatz 6 - neu - BörsG

Artikel 29a
Änderung des Börsengesetzes

73. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 32/12 (Beschluss)

... Die Übermittlung von Vor- und Familiennamen als Hilfsmerkmal ermöglicht auf Seiten der Wanderungsstatistik zudem die Ermittlung der Langzeitmigranten. Zur Erfüllung einer neuen Lieferverpflichtung nach der EG-Verordnung Wanderung muss künftig bei einem Zuzug aus dem Ausland und einem Aufenthalt im Ausland von unter zwölf Monaten (Kurzzeitemigrant) der Zuzug mit dem vorangegangen Fortzug ins Ausland zusammengeführt werden. Bei einem Fortzug ins Ausland mit Aufenthalt von unter zwölf Monaten in Deutschland muss ebenfalls der Fortzug mit dem vorangegangenen Zuzug zusammengeführt werden. Mit dieser Unterscheidung kann künftig eine systematische Überschätzung der Zu- und Fortzüge von Kurzzeitmigranten vermieden werden. Der Informationsgewinn liegt auch im nationalen und im landesinternen Interesse. Ohne die Hilfsmerkmale Vor- und Familienname könnten nur unzuverlässige und kostenintensive Hilfskonstrukte für die Zusammenführung benutzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Absatz 1 und 4 BevStatG

3. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -,

4. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu - und e - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu - BevStatG

5. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b BevStatG

6. Zu § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstaben b - neu - und c - neu - BevStatG

7. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b - neu - BevStatG

8. Zu § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 603/12

... "Ein im Ausland ansässiger Unternehmer im Sinne des Satzes 1 ist ein Unternehmer, der im Inland, auf der Insel Helgoland und in einem der in § 1 Absatz 3 bezeichneten Gebiete weder einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seinen Sitz, seine Geschäftsleitung noch eine Betriebsstätte hat; dies gilt auch, wenn der Unternehmer ausschließlich einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland, aber seinen Sitz, den Ort der Geschäftsleitung oder eine Betriebsstätte im Ausland hat. Maßgebend für die Ansässigkeit ist der jeweilige Vergütungszeitraum im Sinne des § 60, für den der Unternehmer eine Vergütung beantragt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden, andere öffentliche Stellen und öffentlichrechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung - MV)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Grundsätze

§ 2
Allgemeine Mitteilungen über Leistungen

§ 3
Mitteilungen der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten

§ 4
Mitteilung bei Wegfall oder Einschränkung einer steuerlichen Vergünstigung

§ 5
Mitteilung bei gewerberechtlichen Erlaubnissen und Gestattungen

§ 6
Besondere Mitteilungspflichten

§ 7
Ausnahmen von der Mitteilungspflicht

Abschnitt 2
Mitteilungen

§ 8
Form und Inhalt der Mitteilungen

§ 9
Empfänger der Mitteilungen

§ 10
Zeitpunkt der Mitteilung

§ 11
Berichtigung von Mitteilungen

Abschnitt 3
Unterrichtung des Betroffenen

§ 12
Pflicht zur Unterrichtung

§ 13
Inhalt der Unterrichtung

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 14
Anwendungsvorschriften

Artikel 2
Verordnung über die örtliche Zuständigkeit zum Vollzug des Rennwett- und Lotteriegesetzes (Rennwett- und Lotteriegesetz-Zuständigkeitsverordnung - RennwLottGZuStV)

§ 1
Örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung von Sportwetten

§ 2
Örtliche Zuständigkeit für die Zerlegung der Rennwett- und Lotteriesteuer

§ 3
Außerkrafttreten

Artikel 3
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Einkommensteuer-Zuständigkeitsverordnung

Artikel 5
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Steuerberatergebührenverordnung

§ 30
Selbstanzeige

Artikel 7
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

Artikel 8
Änderung der Familienkassenzuständigkeitsverordnung

Artikel 9
Änderung der Deutsch-Belgischen Konsultationsvereinbarungsverordnung

Artikel 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
zu Artikel 6 Nummer 14 Anlage 1 Tabelle A (Beratungstabelle)

Anlage 2
zu Artikel 6 Nummer 15 Anlage 2 Tabelle B (Abschlusstabelle)

Anlage 3
zu Artikel 6 Nummer 16 Anlage 3 Tabelle C (Buchführungstabelle)

Anlage 4
zu Artikel 6 Nummer 17 Anlage 4 Tabelle D Teil a (Landwirtschaftliche Tabelle - Betriebsfläche)

Teil
B (Landwirtschaftliche Tabelle - Jahresumsatz) Jahresumsatz im Sinne von 10

Anlage 5
zu Artikel 6 Nummer 18 Anlage 5 Tabelle E (Rechtsbehelfstabelle)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Alternativen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 2 Mitteilungen

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Abschnitt 3 Unterrichtung des Betroffenen

Zu § 12

Zu § 13

Zu Abschnitt 4 Schlussvorschriften

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Doppelbuchstabe jj

Zu Doppelbuchstabe kk

Zu Doppelbuchstabe ll

Zu Doppelbuchstabe mm

Zu Doppelbuchstabe nn

Zu Doppelbuchstabe oo

Zu Doppelbuchstabe pp

Zu Doppelbuchstabe qq

Zu Doppelbuchstabe rr

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Anlage 1 Anlage 1 Tabelle A Beratungstabelle

Zu Anlage 2 Anlage 2 Tabelle B Abschlusstabelle

Zu Anlage 3 Anlage 3 Tabelle C Buchführungstabelle

Zu Anlage 4 Anlage 4 Tabelle D Landwirtschaftliche Tabelle

Zu Anlage 5 Anlage 5 Tabelle E Rec hts be h e lfsta be l l e

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2313: Entwurf einer Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Erfüllungsaufwand

2.2. Sonstige Kosten

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 8. Oktober 2012 zu der Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 636/12

... \/EU und weiterer aufenthaltsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 777/12 (Beschluss)

... 11. Bedenken hat der Bundesrat hinsichtlich Artikel 3b Absatz 3 in der Fassung des Vorschlags. So soll danach denjenigen Gläubigern, die ihren Aufenthalt, Sitz oder Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem haben, in welchem das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet wird, ein Rechtsbehelf zustehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 777/12 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 162/12

... (a) bei natürlichen Personen das Land, dessen Staatsangehörigkeit die Person besitzt oder in dem die Person ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht hat;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterungen zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Herkunftsregeln

Kapitel II
Behandlung erfasster nicht erfasster Waren Dienstleistungen, ungewöhnlich niedrige Angebote

Artikel 4
Behandlung erfasster Waren und Dienstleistungen

Artikel 5
Zugangsbestimmungen für nicht erfasste Waren und Dienstleistungen

Artikel 6
Befugnis öffentlicher Auftraggeber/Vergabestellen zum Ausschluss von Angeboten, die nicht erfasste Waren und Dienstleistungen umfassen

Kapitel III
Bestimmungen über ungewöhnlich niedrige Angebote

Artikel 7
Ungewöhnlich niedrige Angebote

Kapitel IV
Untersuchungen der Kommission, Konsultationen restriktive Massnahmen zur vorübergehenden Beschränkung des Zugangs nicht erfasster Waren Dienstleistungen ZUM öffentlichen Beschaffungsmarkt der EU

Artikel 8
Untersuchungen hinsichtlich des Zugangs von Wirtschaftsteilnehmern, Waren und Dienstleistungen aus der EU zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten von Drittländern

Artikel 9
Konsultationen mit einem Drittland

Artikel 10
Maßnahmen zur Beschränkung des Zugangs nicht erfasster Waren und Dienstleistungen zum öffentlichen Beschaffungsmarkt der EU

Artikel 11
Aufhebung oder Aussetzung von Maßnahmen

Artikel 12
Unterrichtung der Bieter

Artikel 13
Ausnahmen

Kapitel V
Übertragene Befugnisse Durchführungsbefugnisse, Berichterstattung Schlussbestimmungen

Artikel 14
Änderung des Anhangs

Artikel 15
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 16
Anwendung

Artikel 17
Ausschussverfahren

Artikel 18
Vertraulichkeit

Artikel 19
Berichterstattung

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Inkrafttreten

Anhang Verzeichnis
internationaler Vereinbarungen der Europäischen Union im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe, die Verpflichtungen hinsichtlich des Marktzugangs enthalten


 
 
 


Drucksache 159/12

... (a) Pflicht des in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Dienstleistungserbringers zur Abgabe einer einfachen Erklärung gegenüber den zuständigen nationalen Behörden spätestens zu Beginn der Erbringung der Dienstleistung, wobei sich diese Erklärung lediglich auf die Identität des Dienstleistungserbringers, den Aufenthalt einer oder mehrerer klar identifizierbarer Arbeitnehmer, ihre voraussichtliche Zahl, die voraussichtliche Dauer und den voraussichtlichen Ort ihres Aufenthalts sowie auf die Dienstleistungen beziehen darf, welche die Entsendung begründen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 159/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Allgemeiner Kontext

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Allgemeiner Rahmen - Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2 Rechtsgrundlage

3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4 Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

3.4.1 Gegenstand

3.4.2 Prävention von Missbrauch und Umgehung - Elemente für bessere Umsetzung und besseres Monitoring der Anwendung des Entsendekonzepts

3.4.3 Zugang zu Informationen

3.4.4 Verwaltungszusammenarbeit und Amtshilfe

3.4.5 Monitoring der Einhaltung - nationale Kontrollmaßnahmen - Verbindung zur Verwaltungszusammenarbeit

3.4.6. Durchsetzung - Verteidigung von Rechten, Untervergabeketten, Haftung und Sanktionen

5 Beschwerdeverfahren

Gesamtschuldnerische Haftung

3.4.7. Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsbußgeldern und -sanktionen

3.4.8. Schlussbestimmungen - Sanktionen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verhinderung von Missbrauch und Umgehung von Bestimmungen

Kapitel II
Zugang zu Informationen

Artikel 4
Aufgaben der Verbindungsbüros

Artikel 5
Besserer Zugang zu Informationen

Kapitel III
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 6
Gegenseitige Amtshilfe - allgemeine Grundsätze

Artikel 7
Rolle des Mitgliedstaats der Niederlassung

Artikel 8
Begleitende Maßnahmen

Kapitel IV
überwachung der Einhaltung

Artikel 9
Nationale Kontrollmaßnahmen

Artikel 10
Prüfungen

Kapitel V
Durchsetzung

Artikel 11
Verteidigung von Rechten - Erleichterung der Einreichung von Beschwerden - Nachzahlungen

Artikel 12
Unteraufträge - gesamtschuldnerische Haftung

Kapitel VI
Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsstrafen Sanktionen

Artikel 13
Allgemeine Grundsätze -gegenseitige Amtshilfe und Anerkennung

Artikel 14
Ersuchen um Beitreibung, Information oder Mitteilung

Artikel 15
Aussetzung des Verfahrens

Artikel 16
Kosten

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Binnenmarkt-Informationssystem

Artikel 19
Änderung der [IMI-Verordnung]

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Bericht

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten


 
 
 


Drucksache 465/12

... Mehraufwand ist zudem zu erwarten bei den für die Führung des Sorgeregisters zuständigen Geburtsjugendämtern sowie bei den für die Ausstellung des sogenannten Negativ-Attests zuständigen Jugendämtern am gewöhnlichen Aufenthaltsort der Mutter. Ausgehend von einer Fallzahl von rund 13 000 im Jahr entstehen für die Jugendämter einmalig Umstellungskosten in Höhe von rund 6 000 Euro sowie ein jährlicher Mehraufwand von maximal rund 60 000 Euro. Bei rund 600 Jugendämtern in Deutschland bedeutet dies zusätzliche Bürokratiekosten in Höhe von rund 100 Euro im Jahr pro Jugendamt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 465/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1626a
Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen

§ 1671
Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 155a
Verfahren zur Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Artikel 3
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ 28
Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

Artikel 5
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

§ 58a
Sorgeregister; Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister

§ 87c
Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Amtspflegschaft, die Amtsvormundschaft und die Bescheinigung nach § 58a.

Artikel 6
Evaluierung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Rechtliche Ausgangssituation

II. Entscheidungen des EGMR und des BVerfG

III. Tatsächliche Entwicklung

IV. Rechtsvergleichender Überblick

V. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzentwurfs

VI. Änderungen zur geltenden Rechtslage und Ansatzpunkte des Entwurfs

1. Änderung des BGB

1.1. Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern § 1626a Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 BGB-E

1.2. Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern § 1671 BGB-E

1.3. Sonstige Änderungen des BGB

2. Änderungen des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FamFG

3. Änderungen des Rechtspflegergesetzes RPflG , des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche EGBGB und des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - SGB VIII

VIII. Gesetzgebungszuständigkeit

IX. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

X. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Nachhaltigkeitsaspekte

XI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 7

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2103: Gesetz zur Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern

3 Zusammenfassung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 447/12

... (15) Die Anforderungen an den ständigen Aufenthalt des Verkehrsleiters gelten als erfüllt, wenn die Anforderungen des gewöhnlichen Aufenthalts erfüllt sind (Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

3 Geltungsbereich

Erlaubnis - und Lizenzerteilungsverfahren

3 Anhörungsverfahren

3 Unternehmer

3 Verkehrsleiter

Fachliche Eignung

Finanzielle Leistungsfähigkeit, Erteilung weiterer Ausfertigungen/beglaubigter Kopien

3 Insolvenzverfahren

3 Unterrichtungspflichten

Urkundenberichtigung und Sitzverlegung

Verlust einer Urkunde Erlaubnis, Lizenz, Ausfertigung oder beglaubigte Kopie

Nachweis des Erbrechts

Verfahren der Rücknahme oder des Widerrufs

Untersagung und Wiedergestattung der Führung von Güterkraftverkehrsgeschäften

3 Fahrerbescheinigung

Mitteilung

Mitteilung

Nationale Kontaktstelle, Europäischer Informationsaustausch

Hinweise zur Datenspeicherung und -übermittlung

Überwachung, Risikoeinstufung, Erfassung von Verstößen

3 Schlussbestimmungen

3 Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu Randnummer 3) Antrag auf Erteilung einer o Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (§ 3 Absatz 1 GüKG) o Gemeinschaftslizenz (Artikel 4 VO (EG) Nr. 1072/2009)

1. Antragstellendes Unternehmen

1.1 Ort der Niederlassung

1.2 Ort des Hauptsitzes im handelsrechtlichen Sinne soweit abweichend von Nr. 1.1

1.3. Weitere Niederlassungen

2. Antragstellender Unternehmer und Verkehrsleiter

2.1 Angaben über den/die Inhaber, gesetzlichen Vertreter einer Gesellschaft geschäftsführender Gesellschafter, Geschäftsführer

2.2 Angaben über den Verkehrsleiter diese Angaben sind nur dann zu machen, wenn die Person nicht bereits als Unternehmer unter Nr. 2.1 genannt ist

2.3 Tätigkeit in weiteren Unternehmen

3. Anzahl der Fahrzeuge

4. Anzahl der benötigten Ausfertigungen/beglaubigten Kopien

5. Bestätigung der Unterschrift

Anlage 2
(zu Randnummer 17) Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr

Anlage 3
(zu Randnummer 17) Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr

Anlage 4
(zu Randnummer 44) Hinweise zum Datenschutz:

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel der Verwaltungsvorschrift

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Erfüllungsaufwand

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

Randnummer 1

Randnummer 2

Randnummer 3

Randnummer 4

Randnummer 5

Randnummer 6

Randnummer 7

Randnummer 8

Randnummer 9

Randnummer 10

Randnummer 11

Randnummer 12

Randnummer 13

Randnummer 14

Randnummer 15

Randnummer 16

Randnummer 17

Randnummer 18

Randnummer 19

Randnummer 20

Randnummer 21

Randnummer 22

Randnummer 23

Randnummern 24 und 25

Randnummer 26

Randnummer 27

Randnummer 28

Randnummern 29 und 30

Randnummer 31

Randnummer 32

Randnummer 33

Randnummer 34

Randnummer 35

Randnummer 36

Randnummer 37

Randnummer 38

Randnummer 39

Randnummer 40

Randnummer 41

Randnummer 42

Randnummer 43

Randnummer 44

Randnummer 45

Randnummer 46

Randnummer 47

Randnummer 48

Randnummer 49

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2142: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)


 
 
 


Drucksache 501/12

... 14. besteht darauf, dass die chinesischen Staatsorgane das Schicksal und den Aufenthaltsort aller Opfer von Selbstverbrennung in Tibet bekannt geben;



Drucksache 674/1/12

... Die Ergänzung dient der Klarstellung, dass bei der Berechnung der Höchstgrenze auch die Kosten der Unterkunft und gegebenenfalls erhöhte Aufwendungen bei einem Aufenthalt im Ausland einzubeziehen sind. Um eine Einzelfallprüfung und Unterscheidung jeweils danach zu vermeiden, ob Studierende bei den Eltern oder außerhalb des Elternhauses wohnen, soll einheitlich der Auswärtigenzuschlag nach § 13 Absatz 2 Nummer 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 674/1/12




Artikel 1
Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte


 
 
 


Drucksache 32/1/12

... Die Übermittlung von Vor- und Familiennamen als Hilfsmerkmal ermöglicht auf Seiten der Wanderungsstatistik zudem die Ermittlung der Langzeitmigranten. Zur Erfüllung einer neuen Lieferverpflichtung nach der EG-Verordnung Wanderung muss künftig bei einem Zuzug aus dem Ausland und einem Aufenthalt im Ausland von unter zwölf Monaten (Kurzzeitemigrant) der Zuzug mit dem vorangegangen Fortzug ins Ausland zusammengeführt werden. Bei einem Fortzug ins Ausland mit Aufenthalt von unter zwölf Monaten in Deutschland muss ebenfalls der Fortzug mit dem vorangegangenen Zuzug zusammengeführt werden. Mit dieser Unterscheidung kann künftig eine systematische Überschätzung der Zu- und Fortzüge von Kurzzeitmigranten vermieden werden. Der Informationsgewinn liegt auch im nationalen und im landesinternen Interesse. Ohne die Hilfsmerkmale Vor- und Familienname könnten nur unzuverlässige und kostenintensive Hilfskonstrukte für die Zusammenführung benutzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Absatz 1 und 4 BevStatG

3. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b 1 - neu -, Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a - neu - und b - neu - und § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a - neu - und b - neu - BevStatG* Bei Annahme entfällt Ziffer 7

3 4.

3 5.

6. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu -*

7. Entfällt bei Annahme von Ziffer 3

Zu Ziffer 3 und 5:

Zu Ziffern 5 bis 7:

8. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu - und e - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu - BevStatG

9. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b BevStatG

10. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe i - neu - BevStatG

11. Zu § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstaben b - neu - und c - neu - BevStatG

12. Zu § 5 Absatz 1 Satz 2 BevStatG

13. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b - neu - BevStatG

14. Zu § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 465/1/12

... dass im Wege einer ausdrücklichen Regelung die Möglichkeit geschaffen wird, durch übereinstimmende Sorgeerklärungen ein gemeinsames Sorgerecht auch für Teilbereiche der elterlichen Sorge zu begründen. Die Teilübertragung der elterlichen Sorge kann Bedenken der Kindesmutter gegen eine gemeinsame Sorge häufig zerstreuen. Nach Einschätzung der gerichtlichen Praxis ist zu erwarten, dass vermehrt Sorgeerklärungen abgegeben werden, wenn den Eltern die Möglichkeit eingeräumt wird, etwa den (in vielen Fällen unstreitigen) Bereich des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei der Kindesmutter zu belassen.

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Drucksache 465/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1626a Absatz 1 Nummer 1 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1626a Absatz 2 Satz 2 BGB , Artikel 2 § 155a FamFG , Artikel 5 Nummer 3 § 50 Absatz 3 Satz 1 SGB VIII

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1626a Absatz 2 Satz 2 BGB *

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 155a Absatz 2 Satz 2 FamFG *

5. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 155a Absatz 2 Satz 2 FamFG

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 155a Absatz 3 FamFG *

7. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 155a Absatz 3 FamFG

8. Zum Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartnerschaften

9. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 652/12

... Die Initiative bezweckt eine weitere Aufhebung von Beschränkungen des Kabotagemarktes zwecks Verbesserung der wirtschaftlichen und ökologischen Effizienz des Straßengüterverkehrs. Sie schließt Bestimmungen über die Anwendung von arbeitsrechtlichen Vorschriften im Gastland bei längerem Aufenthalt der Fahrer und über eine einheitlichere Durchsetzung ein, durch die eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen erreicht werden soll.

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Drucksache 652/12




Mitteilung

Das richtige Fundament schaffen: der Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt und die Industriepolitik

Sich vernetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben: heute die Netze von morgen schaffen

Beschäftigungswirksames Wachstum: Integration und Exzellenz

Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Europas Ressourcen

Errichtung eines sicheren und geschützten Europa

Unser Gewicht zur Geltung bringen: Europa als globaler Akteur

Anhang
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Anhang I
Künftige Initiativent

Anhang II
Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang III
Liste der zurückzuziehenden Vorschläge3


 
 
 


Drucksache 807/12 (Beschluss)

... die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eines Studiums nur deshalb nicht erfüllt, weil er Grenzgänger ist.

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Drucksache 807/12 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 347/12

... c) Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt,

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Drucksache 347/12




Artikel 1
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

§ 2a
Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag

§ 2b
Bemessungszeitraum

§ 2c
Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit

§ 2d
Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit

§ 2e
Abzüge für Steuern

§ 2f
Abzüge für Sozialabgaben

§ 23
Auskunftspflicht; Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt.

§ 24
Übermittlung von Tabellen mit statistischen Ergebnissen durch das Statistische Bundesamt

§ 24a
Übermittlung von Einzelangaben durch das Statistische Bundesamt

Artikel 1a
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 1b
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 1c Änderung der Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Absatz 3 Nummer 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 214/12

... - unter Hinweis auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. September 2005 zur Erleichterung der Ausstellung einheitlicher Visa durch die Mitgliedstaaten für den kurzfristigen Aufenthalt an Forscher aus Drittstaaten, die sich zu Forschungszwecken innerhalb der Gemeinschaft bewegen6,

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Drucksache 214/12




Bedeutung des Prozesses

3 Entscheidungsfindung

3 Konsolidierung

Maßnahmen auf europäischer Ebene

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 379/12

... 2. der Spieler eine natürliche Person ist und bei Abschluss des Wettvertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat oder, wenn er keine natürliche Person ist, bei Abschluss des Wettvertrages seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat. Dies gilt nicht, wenn der Spieler sich bei Abschluss des Wettvertrages außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes aufhält und die zur Entstehung des Wettvertrages erforderlichen Handlungen dort vorgenommen werden.

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Drucksache 379/12




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

§ 3

§ 17

§ 19

§ 20

§ 24

§ 26
Die Offenbarung der nach § 30 der Abgabenordnung geschützten Verhältnisse des Betroffenen durch die Finanzbehörde gegenüber der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde ist zulässig, soweit es dem Verfahren der Glücksspielaufsicht dient.

§ 27
Die für Glücksspielaufsicht zuständige Behörde ist verpflichtet, erlangte Kenntnisse gegenüber der Finanzbehörde mitzuteilen, soweit die Kenntnisse der Durchführung eines Verfahrens in Steuersachen dienen.

Artikel 2
Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz

Artikel 3
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

§ 16

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 312/1/12

... Die Entlassung des Patienten unmittelbar nach einem Herzkathetereingriff ist grob fehlerhaft, da wegen der Gefahr von Herzrhythmusstörungen und Blutungen ein stationärer Aufenthalt von zwei bis drei Tagen erforderlich ist. Zudem besteht eine gewisse Infektionsgefahr, wobei die Entlassung des Patienten allein in Ansehung dieser Infektionsgefahr lediglich einfach fehlerhaft wäre. Der Patient stirbt infolge einer Infektion (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1981 - VI ZR 38/80 -, NJW 1981, 2513).

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Drucksache 312/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 1 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630b BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 1 und § 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 2 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 3 BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2a - neu - BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2a - neu - und § 630d Absatz 1 Satz 2 BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 Satz 1 BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 Satz 1 BGB *

14. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 4 BGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630d Absatz 1 Satz 1, 2 und 3 BGB *

16. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630d Absatz 3 BGB

17. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 1 Satz 2a - neu - BGB

18. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 3 BGB

20. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 1 Satz 3 - neu - BGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 3 BGB

22. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 3 BGB

23. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630g Absatz 1 Satz 1 BGB

24. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 2 Satz 3 - neu - BGB

25. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 3 BGB

26. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 5 Satz 2 BGB

27. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 6 - neu - BGB

28. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630i - neu - BGB

§ 630i
Besondere Bestimmung bei der Erbringung von Zusatzleistungen

29. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630i - neu - BGB

§ 630i
Rücktritt vom Behandlungsvertrag

30. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 13 Absatz 3a Satz 3a - neu - SGB V

31. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 13 Absatz 3a Satz 6a - neu - SGB V

32. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 55 Absatz 4 Satz 2 - neu - und 3 - neu - SGB V ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

33. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 65b Absatz 2 Satz 1 SGB V

34. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 65c SGB V

§ 65c
Förderung von Maßnahmen zur Vermeidung von Behandlungsfehlern

35. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 66 SGB V

36. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 73b Absatz 3 Satz 3 SGB V , Nummer 4 Buchstabe a § 73c Absatz 2 Satz 2 SGB V und Nummer 8 § 140a Absatz 2 Satz 2 SGB V

37. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 73b Absatz 3 Satz 5 SGB V

38. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 73c Absatz 2 Satz 4 SGB V

39. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - § 95 Absatz 3 Satz 4 - neu - und Absatz 4 Satz 4 - neu - SGB V

40. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 140a Absatz 2 Satz 4 SGB V

41. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe 0a -neu-

'Artikel 3 Änderung der Patientenbeteiligungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

42. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 140h Absatz 2 Satz 4 - neu - SGB V

43. Zu Artikel 2 Nummer 12 - neu - § 299 Absatz 3 Satz 3a - neu - und 3b - neu - SGB V Dem Artikel 2 ist folgende Nummer 12 anzufügen:

44. Zur Patientenquittung § 305 Absatz 2 SGB V

45. Zur Anpassung des Gesetzentwurfs an die UN-Behindertenrechtskonvention

46. Zur Einrichtung eines Härtefallfonds

47. Zum Patientenentschädigungsfonds*


 
 
 


Drucksache 311/12

... Das Haager Unterhaltsübereinkommen 2007 wird allein dadurch, dass es perspektivisch alle zuvor genannten völkerrechtlichen Übereinkommen über die Anerkennung oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen mit Ausnahme des Lugano Übereinkommens ersetzt, dem Rechtsuchenden die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in Drittstaaten erleichtern. In diesem Übereinkommen wird zunächst die Grundlage für eine effiziente Zusammenarbeit staatlicher zentraler Behörden geschaffen. Ein Gläubiger oder sein Vertreter kann sich nach dem Haager Unterhaltsübereinkommen 2007 an die deutsche zentrale Behörde wenden, um etwa ein Unterhaltsurteil im Ausland zu erwirken bzw. ein deutsches Unterhaltsurteil in Drittstaaten zu vollstrecken. Welche Möglichkeiten den zentralen Behörden in einem solchen Fall offenstehen, ergibt sich im Einzelnen aus den Artikeln 6 und 7 des Haager Unterhaltsübereinkommens 2007. Hiernach können die zentralen Behörden z.B. eingeschaltet werden, um den Aufenthaltsort des Schuldners zu ermitteln, um Vergleichsverhandlungen mit ihm zu führen oder, soweit erforderlich, um juristische Unterstützung zu organisieren.

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Drucksache 311/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Auslandsunterhaltsgesetzes

§ 59a
Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren

Unterabschnitt 2
Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach dem Haager Übereinkommen vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen

§ 60a
Beschwerdeverfahren im Bereich des Haager Übereinkommens

Artikel 2
Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes

§ 56
Sonderregelungen für die Vollstreckungsabwehrklage

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

Im Einzelnen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2174: Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts (BMJ)


 
 
 


Drucksache 242/12

... - in Zusammenarbeit mit den einschlägigen nationalen Akteuren einen Mechanismus schaffen und EU-weit einführen, der es Kindern ermöglicht, unter Verwendung ihrer Dienste schädliche Inhalte und Verhaltensweisen zu melden. Dieser Mechanismus sollte sichtbar, leicht auffindbar, wiedererkennbar und für alle zugänglich sein sowie jederzeit während des Online-Aufenthalts zur Verfügung stehen, wenn ein Kind ihn brauchen könnte. Er sollte eindeutige und allgemeinverständliche Meldekategorien und eine klare Backoffice-Infrastruktur bieten, damit eine schnelle und angemessene Bearbeitung sichergestellt ist. Die Bearbeitung der Meldungen sollte im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/12




1. Warum brauchen wir jetzt eine Europäische Strategie?

1.1. Neue Chancen für Kinder und neue Geschäftsmöglichkeiten

1.2. Gegenwärtige Lücken und Probleme

1.2.1. Marktfragmentierung

1.2.2. Marktversagen bei der europaweiten Gewährleistung von Schutzmaßnahmen und hochwertigen Inhalten

1.2.3. Risikomanagement zur Stärkung des Vertrauens in Dienste und Inhalte

1.2.4. Mangelnde Kenntnisse

2. Ein neues ÖKO-System: eine Europäische Strategie für ein Besseres Internet für Kinder

2.1. Hochwertige Online-Inhalte für Kinder und Jugendliche

2.1.1. Förderung der Produktion kreativer und edukativer Online-Inhalte für Kinder

2.1.2. Förderung positiver Online-Erfahrungen für jüngere Kinder

2.2. Verstärkte Sensibilisierung und Befähigung

2.2.1. Digitale Fähigkeiten und Medienkompetenz 34 sowie Unterrichtung der Online-Sicherheit in Schulen

2.2.2. Ausweitung der Sensibilisierung und Mitwirkung der Jugend

2.2.3. Einfache und belastbare Meldemöglichkeiten für Benutzer

2.3. Schaffung eines sicheren Online-Umfelds für Kinder

2.3.1. Altersgerechte Datenschutzeinstellungen

2.3.2. Ausweitung der elterlichen Kontrollmöglichkeiten

2.3.3. Breitere Nutzung von Alterseinstufungs- und Inhaltsklassifizierungssystemen

2.3.4. Online-Werbung und übermäßige Online-Ausgaben

2.4. Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern

2.4.1. Schnellere und systematische Identifizierung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch, das über verschiedene Online-Kanäle verbreitet wird, Meldung und Entfernung solchen Materials

2.4.2. Zusammenarbeit mit internationalen Partnern bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 137/12

... Die Ausbildung soll zur Berufsbefähigung führen. Dies setzt voraus, dass alle für die Ausbildung Verantwortlichen - insbesondere die hauptamtlichen Lehrkräfte - den Berufsalltag ausreichend kennen. Nur so können die Fachstudien zielgerichtet gestaltet werden. Ein nunmehr neu geregelter obligatorischer Praxisaufenthalt ermöglicht zudem, dass die Lehrinhalte an die Gegebenheiten der Praxis angepasst werden. Dadurch wird zudem gewährleistet, dass neue Entwicklungen in der Steuerverwaltung in die Ausbildungsinhalte der Bildungseinrichtungen einfließen.



Drucksache 342/12

... für den Ehegattennachzug von Ausländern (§ 30 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes). Eine Benachteiligung von Spätaussiedlern wird hiernach ausgeglichen.

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Drucksache 342/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Kosten für die öffentlichen Haushalte

IV. Sonstige Kosten

V. Bürokratiekosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 517/12

... Gesetzbuchs anzuwenden; die Verjährung wird nicht von Amts wegen berücksichtigt. Die Verjährung der Ansprüche auf Zahlung von Kosten beginnt auch durch die Aufforderung zur Zahlung oder durch eine dem Schuldner mitgeteilte Stundung erneut; ist der Aufenthalt des Kostenschuldners unbekannt, so genügt die Zustellung durch Aufgabe zur Post unter seiner letzten bekannten Anschrift. Bei Kostenbeträgen unter 25 Euro beginnt die Verjährung weder erneut noch wird sie oder ihr Ablauf gehemmt.

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Drucksache 517/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)

Kapitel 1
Vorschriften für Gerichte und Notare

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Kostenfreiheit bei Gerichtskosten

§ 3
Höhe der Kosten

§ 4
Auftrag an einen Notar

§ 5
Verweisung, Abgabe

§ 6
Verjährung, Verzinsung

§ 7
Elektronische Akte, elektronisches Dokument

Abschnitt 2
Fälligkeit

§ 8
Fälligkeit der Kosten in Verfahren mit Jahresgebühren

§ 9
Fälligkeit der Gerichtsgebühren in sonstigen Fällen, Fälligkeit der gerichtlichen Auslagen

§ 10
Fälligkeit der Notarkosten

Abschnitt 3
Sicherstellung der Kosten

§ 11
Zurückbehaltungsrecht

§ 12
Grundsatz für die Abhängigmachung bei Gerichtskosten

§ 13
Abhängigmachung bei Gerichtsgebühren

§ 14
Auslagen des Gerichts

§ 15
Abhängigmachung bei Notarkosten

§ 16
Ausnahmen von der Abhängigmachung

§ 17
Fortdauer der Vorschusspflicht

Abschnitt 4
Kostenerhebung

§ 18
Ansatz der Gerichtskosten

§ 19
Einforderung der Notarkosten

§ 20
Nachforderung von Gerichtskosten

§ 21
Nichterhebung von Kosten

Abschnitt 5
Kostenhaftung

Unterabschnitt 1
Gerichtskosten

§ 22
Kostenschuldner in Antragsverfahren, Vergleich

§ 23
Kostenschuldner in bestimmten gerichtlichen Verfahren

§ 24
Kostenhaftung der Erben

§ 25
Kostenschuldner im Rechtsmittelverfahren, Gehörsrüge

§ 26
Bestimmte sonstige gerichtliche Auslagen

§ 27
Weitere Fälle der Kostenhaftung

§ 28
Erlöschen der Zahlungspflicht

Unterabschnitt 2
Notarkosten

§ 29
Kostenschuldner im Allgemeinen

§ 30
Haftung der Urkundsbeteiligten

§ 31
Besonderer Kostenschuldner

Unterabschnitt 3
Mehrere Kostenschuldner

§ 32
Mehrere Kostenschuldner

§ 33
Erstschuldner der Gerichtskosten

Abschnitt 6
Gebührenvorschriften

§ 34
Wertgebühren

Abschnitt 7
Wertvorschriften

Unterabschnitt 1
Allgemeine Wertvorschriften

§ 35
Grundsatz

§ 36
Allgemeiner Geschäftswert

§ 37
Früchte, Nutzungen, Zinsen, Vertragsstrafen, sonstige Nebengegenstände und Kosten

§ 38
Belastung mit Verbindlichkeiten

§ 39
Auskunftspflichten

Unterabschnitt 2
Besondere Geschäftswertvorschriften

§ 40
Erbschein, Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft und Testamentsvol lstreckerzeugnis

§ 41
Zeugnisse zum Nachweis der Auseinandersetzung eines Nachlasses oder Gesamtguts

§ 42
Wohnungs- und Teileigentum

§ 43
Erbbaurechts beste l l u ng

§ 44
Mithaft

§ 45
Rangverhältnisse und Vormerkungen

Unterabschnitt 3
Bewertungsvorschriften

§ 46
Sache

§ 47
Sache bei Kauf

§ 48
Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

§ 49
Grundstücksgleiche Rechte

§ 50
Bestimmte schuldrechtliche Verpflichtungen

§ 51
Erwerbs- und Veräußerungsrechte, Verfügungsbeschränkungen

§ 52
Nutzungs- und Leistungsrechte

§ 53
Grundpfandrechte und sonstige Sicherheiten

§ 54
Bestimmte Gesellschaftsanteile

Kapitel 2
Gerichtskosten

Abschnitt 1
Gebührenvorschriften

§ 55
Einmalige Erhebung der Gebühren

§ 56
Teile des Verfahrensgegenstands

§ 57
Zurückverweisung, Abänderung oder Aufhebung einer Entscheidung

§ 58
Eintragungen in das Handels-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Wertvorschriften

Unterabschnitt 1
Allgemeine Wertvorschriften

§ 59
Zeitpunkt der Wertberechnung

§ 60
Genehmigung oder Ersetzung einer Erklärung oder

§ 61
Rechtsmittelverfahren

§ 62
Einstweilige Anordnung

Unterabschnitt 2
Besondere Geschäftswertvorschriften

§ 63
Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen

§ 64
Nachlasspflegschaften und Gesamtgutsverwaltung

§ 65
Ernennung und Entlassung von Testamentsvollstreckern

§ 66
Bestimmte Teilungssachen

§ 67
Bestimmte unternehmensrechtliche Verfahren und bestimmte Vereins- und Stiftungssachen

§ 68
Verhandlung über Dispache

§ 69
Eintragungen im Grundbuch, Schiffs- oder Schiffsbauregister

§ 70
Gemeinschaften zur gesamten Hand

§ 71
Nachträgliche Erteilung eines Hypotheken-, Grundschuld- oder Rentenschuldbriefs

§ 72
Gerichtliche Entscheidung über die abschließenden Feststellungen der Sonderprüfer

§ 73
Ausschlussverfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

§ 74
Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz

§ 75
Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

§ 76
Bestimmte Verfahren vor dem Landwirtschaftsgericht

Unterabschnitt 3
Wertfestsetzung

§ 77
Angabe des Werts

§ 78
Wertfestsetzung für die Zulässigkeit der Beschwerde

§ 79
Festsetzung des Geschäftswerts

§ 80
Schätzung des Geschäftswerts

Abschnitt 3
Erinnerung und Beschwerde

§ 81
Erinnerung gegen den Kostenansatz, Beschwerde

§ 82
Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorauszahlung

§ 83
Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts

§ 84
Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Kapitel 3
Notarkosten

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 85
Notarielle Verfahren

§ 86
Beurkundungsgegenstand

§ 87
Sprechtage außerhalb der Geschäftsstelle

Abschnitt 2
Kostenerhebung

§ 88
Verzinsung des Kostenanspruchs

§ 89
Beitreibung der Kosten und Zinsen

§ 90
Zurückzahlung, Schadensersatz

Abschnitt 3
Gebührenvorschriften

§ 91
Gebührenermäßigung

§ 92
Rahmengebühren

§ 93
Einmalige Erhebung der Gebühren

§ 94
Verschiedene Gebührensätze

Abschnitt 4
Wertvorschriften

Unterabschnitt 1
Allgemeine Wertvorschriften

§ 95
Mitwirkung der Beteiligten

§ 96
Zeitpunkt der Wertberechnung

Unterabschnitt 2
Beurkundung

§ 97
Verträge und Erklärungen

§ 98
Vollmachten und Zustimmungen

§ 99
Miet-, Pacht- und Dienstverträge

§ 100
Güterrechtliche Angelegenheiten

§ 101
Annahme als Kind

§ 102
Erbrechtliche Angelegenheiten

§ 103
Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht, Anträge an das Nachlassgericht

§ 104
Rechtswahl

§ 105
Anmeldung zu bestimmten Registern

§ 106
Höchstwert für Anmeldungen zu bestimmten Registern

§ 107
Gesellschaftsrechtliche Verträge, Satzungen und Pläne

§ 108
Beschlüsse von Organen

§ 109
Derselbe Beurkundungsgegenstand

§ 110
Verschiedene Beurkundungsgegenstände

§ 111
Besondere Beurkundungsgegenstände

Unterabschnitt 3
Vollzugs- und Betreuungstätigkeiten

§ 112
Vollzug des Geschäfts

§ 113
Betreuungstätigkeiten

Unterabschnitt 4
Sonstige notarielle Geschäfte

§ 114
Rückgabe eines Erbvertrags aus der notariellen Verwahrung

§ 115
Vermögensverzeichnis, Siegelung

§ 116
Freiwillige Versteigerung von Grundstücken

§ 117
Versteigerung von beweglichen Sachen und von Rechten

§ 118
Vorbereitung der Zwangsvollstreckung

§ 119
Entwurf

§ 120
Beratung bei einer Haupt- oder Gesellschafterversammlung

§ 121
Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen

§ 122
Rangbescheinigung

§ 123
Gründungsprüfung

§ 124
Verwahrung

Abschnitt 5
Gebührenvereinbarung

§ 125
Verbot der Gebührenvereinbarung

§ 126
Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Abschnitt 6
Gerichtliches Verfahren in Notarkostensachen

§ 127
Antrag auf gerichtliche Entscheidung

§ 128
Verfahren

§ 129
Beschwerde und Rechtsbeschwerde

§ 130
Gemeinsame Vorschriften

§ 131
Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Kapitel 4
Schluss- und Übergangsvorschriften

§ 132
Verhältnis zu anderen Gesetzen

§ 133
Bekanntmachung von Neufassungen

§ 134
Übergangsvorschrift

§ 135
Sonderregelung für Baden-Württemberg

§ 136
Übergangsvorschrift zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

Anlage 1
(zu § 3 Absatz 2) Kostenverzeichnis


 
 
 


Drucksache 672/1/12

... Lebende Krustentiere sind wasserbewohnende Tiere. Auch wenn sie einen zeitweisen Aufenthalt in feuchter Umgebung überstehen, sind diese Bedingungen jedoch nicht adäquat und verursachen den Tieren Stress (z.B. durch ständiges Geschlossenhalten der Atemöffnungen, um einen Wasserverlust vorzubeugen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/1/12




1. Zu § 3 Absatz 2 - neu - § 3 ist wie folgt zu ändern:

2. Zu § 4 Absatz 01 - neu - In § 4 ist dem Absatz 1 folgender Absatz 01 voranzustellen:

3. Zu § 4 Absatz 1

4. Zu § 4 Absatz 2 Satz 4

5. Zu § 4 Absatz 5

6. Zu § 4 Absatz 6

7. Zu § 4 Absatz 7 - neu -, § 5 Absatz 4 - neu -, § 15 Absatz 3 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1

9. Zu § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - Dem § 5 Absatz 2 sind folgende Sätze anzufügen:

Zu Satz 2 - neu -:

Zu Satz 3 - neu - :

10. Zu § 5 Absatz 3

11. Zu § 10 Satz 2

12. Zu § 11 Absatz 3 - neu - Dem § 11 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

13. Zu § 12 Absatz 1a - neu - In § 12 ist nach Absatz 1 folgender Absatz 1a einzufügen:

14. Zu § 12 Absatz 2 Satz 2 - neu - Dem § 12 Absatz 2 ist folgender Satz anzufügen:

15. Zu § 12 Absatz 3 Satz 1, Satz 2

16. Zu § 12 Absatz 5 Satz 2 - neu - In § 12 Absatz 5 ist nach Satz 1 folgender Satz 2 einzufügen:

17. Zu § 12 Absatz 9 Satz 2 Nummer 2 erster Halbsatz

18. Zu § 13 Absatz 3 - neu - Dem § 13 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

19. Zu § 15 Absatz 1 Satz 1

20. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 3

21. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 4

22. Zu § 16 Absatz 1 Nummer 6 - neu - § 16 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:

23. Zu § 16 Absatz 2 Nummer 4a - neu - In § 16 Absatz 2 ist nach Nummer 4 folgende Nummer 4a einzufügen:

24. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 2a - neu - In § 16 Absatz 3 ist nach Nummer 2 folgende Nummer 2a einzufügen:

25. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 3a - neu - In § 16 Absatz 3 ist nach Nummer 3 folgende Nummer 3a einzufügen:

26. Zu Anlage 1 Nummer 1.4

27. Zu Anlage 1 Nummer 2.1.4 - neu - In Anlage 1 Nummer 2.1 ist in Nummer 2.1.3 am Ende ein Komma einzufügen und folgende Nummer 2.1.4 anzufügen:

28. Zu Anlage 1 Nummer 2.2 In Anlage 1 Nummer 2.2 sind die Wörter oder Hals zu streichen.

29. Zu Anlage 1 Nummer 5.1.1

30. Zu Anlage 1 Nummer 6.3

31. Zu Anlage 1 Nummer 6.4 - neu - In Anlage 1 ist nach Nummer 6.3 folgende Nummer 6.4 einzufügen:

32. Zu Anlage 1 Nummer 6.8

33. Zu Anlage 1 Nummer 7.9

34. Zu Anlage 1 Nummer 7.10 - neu - Der Anlage 1 ist nach Nummer 7.9 folgende Nummer 7.10 anzufügen:


 
 
 


Drucksache 674/12 (Beschluss)

... Die Ergänzung dient der Klarstellung, dass bei der Berechnung der Höchstgrenze auch die Kosten der Unterkunft und gegebenenfalls erhöhte Aufwendungen bei einem Aufenthalt im Ausland einzubeziehen sind. Um eine Einzelfallprüfung und Unterscheidung jeweils danach zu vermeiden, ob Studierende bei den Eltern oder außerhalb des Elternhauses wohnen, soll einheitlich der Auswärtigenzuschlag nach § 13 Absatz 2 Nummer 2

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Drucksache 674/12 (Beschluss)




Zu Artikel 1

Artikel 1
Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte


 
 
 


Drucksache 666/12

... Einem bestehenden Umgangsrecht ist bei der Anwendung des geltenden Aufenthaltsrechts Rechnung zu tragen. Hierbei sind insbesondere Artikel 6 GG sowie Artikel 8 EMRK angemessen zu berücksichtigen.

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Drucksache 666/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1686a
Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 167a
Besondere Vorschriften für Verfahren nach § 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Rechtliche Ausgangssituation

1. Umgang der Eltern, § 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB

2. Umgangsrecht anderer Bezugspersonen, § 1685 BGB

3. Auskunftsrecht der Eltern, § 1686 BGB

II. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

1. Urteil vom 21. Dezember 2010 in dem Verfahren A../. Bundesrepublik Deutschland Beschwerde Nr. 20578/07

2. Urteil vom 15. September 2011 in dem Verfahren S../. Bundesrepublik Deutschland Beschwerde Nr. 17080/07

III. Rechtsvergleichender Überblick

IV. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzentwurfs

V. Änderungen zur geltenden Rechtslage und Ansatzpunkte des Entwurfs

VI. Alternativen

VII. Gesetzgebungszuständigkeit

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IX. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Nachhaltigkeitsaspekte

X. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2175: Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters

3 Zusammenfassung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 308/12

... Die in § 162 Absatz 3 Satz 1 enthaltene Benachrichtigungspflicht des Jugendamtes über Termine in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Kindschaftssachen durch das Gericht greift einen Vorschlag aus dem am 14. Juli 2009 vorgelegten Abschlussbericht der Arbeitsgruppe "Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls - § 1666 BGB" auf. Durch die Benachrichtigungspflicht soll das Jugendamt noch besser als bislang in den gerichtlichen Entscheidungsprozess eingebunden werden. Sie knüpft an die Mitwirkungspflicht des Jugendamtes im gerichtlichen Verfahren an und verpflichtet das Jugendamt nicht zur Teilnahme am Termin. Sie ermöglicht es dem Jugendamt aber, sich über den Stand des Verfahrens zu informieren. Das Jugendamt hat dann im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob seine Anwesenheit im Termin erforderlich ist. Die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagene grundsätzliche Pflicht des Gerichts zur Ladung des Jugendamtes zu allen Terminen in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, ist in dieser allgemeinen Form nicht erforderlich. Das FamFG sieht bereits jetzt die Anhörung des Jugendamtes im frühen Erörterungstermin in Kindschaftssachen vor, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie in Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung (§ 155 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3). Durch die Neuregelung zur Beteiligung des Jugendamts wird das Anliegen der Arbeitsgruppe, die Teilnahme des Jugendamtes am gerichtlichen Termin verbindlich und konkret auszugestalten, bei den Kindschaftssachen, bei denen die Expertise des Jugendamtes besonders gefordert ist, in besonderem Maße berücksichtigt.

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Drucksache 308/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderungen der Zivilprozessordnung

§ 232
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Rechtspflegergesetzes

§ 19a
Verfahren nach dem internationalen Insolvenzrecht.

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen

Artikel 8
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 5b
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

§ 1b
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 8a
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 11
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

§ 3a
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 12
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 13
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

§ 4c
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 14
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 12c
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 15
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 16
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet des Grundbuchwesens

Artikel 18
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 19
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat

IV. Gesetzesfolgen; Nachhaltigkeitsaspekte

V. Erfüllungsaufwand

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 15

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1775: Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess


 
 
 


Drucksache 460/12

... - Weiterzahlung des Pflegegeldes der sozialen Pflegeversicherung auch für die gesamte Dauer von stationären Vorsorgeaufenthalten;

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Drucksache 460/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

a Bund, Länder und Gemeinden

b Gesetzliche Krankenversicherung

c Soziale Pflegeversicherung

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Vereinbarkeit mit EU-Recht

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Gesetzliche Krankenversicherung

2. Soziale Pflegeversicherung

3. Öffentliche Haushalte

V. Sonstige Kosten

VI. Nachhaltigkeit

VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VIII. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2214: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen


 
 
 


Drucksache 487/12

... (6) Schwerwiegender Zwischenfall im Sinne der vorstehenden Vorschriften ist jedes unerwünschte Ereignis im Zusammenhang mit der Gewinnung, Untersuchung, Aufbereitung, Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Aufbewahrung oder Abgabe von Geweben oder Blutzubereitungen, das die Übertragung einer ansteckenden Krankheit, den Tod oder einen lebensbedrohenden Zustand, eine Behinderung oder einen Fähigkeitsverlust von Patienten zur Folge haben könnte oder einen Krankenhausaufenthalt erforderlich machen oder verlängern könnte oder zu einer Erkrankung führen oder diese verlängern könnte. Als schwerwiegender Zwischenfall gilt auch jede fehlerhafte Identifizierung oder Verwechslung von Keimzellen oder imprägnierten Eizellen im Rahmen von Maßnahmen einer medizinisch unterstützten Befruchtung.



Drucksache 174/12

... es) dem deutschen Strafrecht, das gemäß § 1a Absatz 2 des Wehrstrafgesetzes unabhängig vom Recht des Tatorts für Straftaten gilt, die von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr während eines dienstlichen Aufenthalts oder in Beziehung auf den Dienst im Ausland begangen werden. Für entsprechende Sachverhalte besteht derzeit kein besonderer Gerichtsstand. Dies führt dazu, dass nach den allgemeinen Gerichtsstandsregelungen der

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Drucksache 174/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 11a

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund und Ziel der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Nachhaltigkeitsaspekte

4. Weitere Kosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1311: Gesetz für einen Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr


 
 
 


Drucksache 468/12

... Unterliegt der Name einer Person deutschem Recht, so kann sie durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den während eines gewöhnlichen Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen und dort in ein Personenstandsregister eingetragenen Namen wählen, sofern dies nicht mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Die Namenswahl wirkt zurück auf den Zeitpunkt der Eintragung in das Personenstandsregister des anderen Mitgliedstaats, es sei denn, die Person erklärt ausdrücklich, dass die Namenswahl nur für die Zukunft wirken soll. Die Erklärung muss öffentlich beglaubigt oder beurkundet werden. Artikel 47 Absatz 1 und 3 gilt entsprechend."

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Drucksache 468/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 17
Besondere Scheidungsfolgen; Entscheidung durch Gericht.

Dritter Unterabschnitt Durchführung der Verordnung EU Nr. 1259/2010

Artikel 46d
Rechtswahl

Drittes Kapitel Angleichung; Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens

Artikel 48
Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens

§ ...

Artikel 2
Änderung des Personenstandsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen

Artikel 4
Änderung des Adoptionswirkungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1966: Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen


 
 
 


Drucksache 466/12

... Zu ff) - Nummer 8 (Verordnung über das Entrichten von Pflichtbeiträgen zu den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten bei Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs des

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Drucksache 466/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken

§ 83

Artikel 3
Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser

Artikel 4
Änderung des Chemikaliengesetzes

Artikel 5
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzesvorhabens

1. Anlass

2. Ziel

II. Gegenstand, Methode und Wirkung der Rechtsbereinigung

1. Gegenstand

2. Methode

3. Wirkung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu 1. - Kapitel II, Sachgebiet B: Verwaltung, Abschnitt III Nummer 2 Personenstandsgesetz

Zu 2. - Kapitel III

Zu 3. - Kapitel IV, Sachgebiet B: Haushalts- und Finanzwesen, Abschnitt III

Zu 4. - Kapitel V

Zu 5. - Kapitel VI, Sachgebiet A: Bodennutzung und Tierhaltung, Veterinärwesen, Abschnitt III

Zu 6. Kapitel VIII

Zu 7. - Kapitel X

Zu 8. - Kapitel XI

Zu 9. - Kapitel XII, Sachgebiet E: Chemikalienrecht, Abschnitt III Nummer 1 Chemikaliengesetz

Zu 10. - Kapitel XIII

Zu 11. - Kapitel XVI

Zu 12. - Kapitel XVII

Zu 13. - Kapitel XIX

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2018: Gesetz über die weitere Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag


 
 
 


Drucksache 661/12 (Beschluss)

... das regelmäßige Überschreiten der Grenze zwischen Mitgliedstaaten durch Grenzbewohner unter Mitführung von lebenden Tieren oder Produkten daraus für einen Aufenthalt in einem Grenzgebiet, beispielsweise aus sozialen, kulturellen oder nachgewiesenen wirtschaftlichen Gründen oder aus familiären Gründen, für einen Zeitraum, der die in den bilateralen Regelungen nach § 13 Absatz 2 festgelegte Frist nicht übersteigt,

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Drucksache 661/12 (Beschluss)




1. Zu § 1 Satz 2

2. Zu § 2 Nummer 2, Nummer 16, Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

3. Zu § 2 Nummer 2

4. Zu § 2 Nummer 14a - neu -, 14b - neu -

5. Zu § 2a - neu -

§ 2a
Tierhaltung

6. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1

7. Zu § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

8. Zu § 3 Absatz 3 Satz 2

9. Zu § 4 Absatz 2

10. Zu § 4 Absatz 4 - neu -

11. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b, Nummer 11 Buchstabe d

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 19

13. Zu § 10 Absatz 2 Satz 2 bis 4

14. Zu § 10 Absatz 5 und 6

15. Zu § 13 Absatz 2 Satz 1

16. Zu § 15 Absatz 2 Satz 2

17. Zu § 15 Absatz 5 - neu -

18. Zu § 17 Absatz 3 Nummer 2

19. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1

20. Zu § 21 Absatz 1

21. Zu § 21 Absatz 2

22. Zu § 22 Absatz 4 Satz 1, 2 und 4

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

23. Zu § 22 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1

24. Zu § 22

25. Zu § 23 Absatz 3 Satz 3

26. Zu § 23 Absatz 5 Nummer 2

27. Zu § 24 Absatz 3 Nummer 2

28. Zu § 26 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1

29. Zu § 28 Absatz 1 Satz 2

30. Zu § 29 Absatz 1 Satz 2 - neu -

31. Zu Abschnitt 10


 
 
 


Drucksache 465/12 (Beschluss)

... Nach überwiegend vertretener Auffassung können die Eltern durch übereinstimmende Sorgeerklärungen nach § 1626a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BGB die gemeinsame Sorge nur vollumfänglich begründen (vgl. Palandt/Diederichsen, BGB, 71. Aufl. 2012, § 1626a Rnr. 12; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 -, FamRZ 2001, 907). Demgegenüber sieht der Gesetzentwurf vor, dass die gemeinsame Sorge nach § 1626a Absatz 1 Nummer 3 BGB-E durch gerichtliche Entscheidung künftig auch in Teilbereichen hergestellt werden kann. Dieser Widerspruch sollte dadurch aufgelöst werden, dass im Wege einer ausdrücklichen Regelung die Möglichkeit geschaffen wird, durch übereinstimmende Sorgeerklärungen ein gemeinsames Sorgerecht auch für Teilbereiche der elterlichen Sorge zu begründen. Die Teilübertragung der elterlichen Sorge kann Bedenken der Kindesmutter gegen eine gemeinsame Sorge häufig zerstreuen. Nach Einschätzung der gerichtlichen Praxis ist zu erwarten, dass vermehrt Sorgeerklärungen abgegeben werden, wenn den Eltern die Möglichkeit eingeräumt wird, etwa den (in vielen Fällen unstreitigen) Bereich des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei der Kindesmutter zu belassen.

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Drucksache 465/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1626a Absatz 1 Nummer 1 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1626a Absatz 2 Satz 2 BGB

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 155a Absatz 2 Satz 2 FamFG

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 155a Absatz 3 FamFG

5. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 155a Absatz 3 FamFG

6. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 765/12 (Beschluss)

... "Die Gebühr nach Absatz 1 ist um 30 Euro anzuheben, wenn die Amtshandlung von einer nicht zuständigen Behörde auf Veranlassung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, vorgenommen wird."

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Drucksache 765/12 (Beschluss)




Zu Artikel 3 Nummer 1

'Artikel 3 Änderung der Personalausweisgebührenverordnung


 
 
 


Drucksache 817/1/12

... a) Der Bundesrat spricht sich dagegen aus, dass das Schutzniveau bei Verträgen über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von einem Unternehmer im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden, abgesenkt wird, sofern es sich um länger bindende Verträge handelt. Bisher waren Verträge wie z.B. laufzeitgebundene Lebensmittelabonnements (Biokisten, Getränkelieferungen zum Arbeitsplatz), die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, widerrufbar. Zukünftig würde hier kein Widerrufsrecht mehr bestehen. Die Reduzierung des Verbraucherschutzniveaus ergibt sich nicht zwingend aus der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie. Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, wie diese Verträge wieder in den Schutzbereich der neu geschaffenen Regelungen hineinzunehmen sind und wie insbesondere Verbrauchern ein Widerrufsrecht eingeräumt werden kann.

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Drucksache 817/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 1, § 312g Absatz 2 Nummer 13 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 3 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 4 BGB , Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe a § 9 Absatz 3 PAngV

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 4 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 §§ 312a und 312b BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312b Absatz 1 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312b1 - neu - BGB

§ 312b1
Vertragsschluss bei Telefonwerbung

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 i1 - neu - BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312c Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312c Absatz 5 Satz 2, 3 - neu -, 4 - neu - BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 358 Absatz 4 Satz 1 BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 360 Absatz 1 Satz 2 BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 443 Absatz 1 BGB

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 443 BGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 474 Absatz 3 BGB

Zu Artikel 1

18. Zu den Artikeln 1 und 2

Zu Artikel 5

1. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Satz 3 - neu - PAngV


 
 
 


Drucksache 244/12

... es ist gemäß § 51 Absatz 1 des Waffengesetzes in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nummer 3 der Verwaltungsverfahrensgesetze die Waffenbehörde des gewöhnlichen Aufenthalts einer natürlichen Person zuständig. Betreibt dieselbe Person an einem anderen Ort auch einen gewerbsmäßigen Waffenhandel, ist für die Erteilung der Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Absatz 1 des Waffengesetzes gemäß § 49 Absatz 1 Nummer 2 des Waffengesetzes die Waffenbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die gewerbliche Hauptniederlassung befindet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Inhalt der Datensätze

§ 2
Datenübermittlung an die Registerbehörde

§ 3
Verfahren zur Datenübermittlung an die Registerbehörde

§ 4
Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren

§ 5
Datenabruf im automatisierten Verfahren

§ 6
Auskunft bei Anfragen mit unvollständigen Angaben

§ 7
Datenschutz und Datensicherheit

§ 8
Übergangsbestimmung

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen

1. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten

4. Erfüllungskosten

a. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

b. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

6. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1967: Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters


 
 
 


Drucksache 134/12

... 3. Wird das Konto nicht zur Abrechnung im Rahmen eines Wertpapierabrechnungssystems verwendet, so gilt die Annahme, dass das Konto dort geführt wird, wo der Zentralverwahrer gemäß Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates24 seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/12




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag

3.3.1. Anwendungsbereich des Vorschlags Titel I

3.3.2. Wertpapierabrechnung Titel II

3.3.3. Zentralverwahrer Titel III

Zulassung und Beaufsichtigung von Zentralverwahrern Kapitel I

Anforderungen für Zentralverwahrer und Normenkollision Kapitel II und III

Zugang zu Zentralverwahrern Kapitel IV

3.3.4. Als Verrechnungsstelle benannte Kreditinstitute Titel IV

3.3.5. Sanktionen Titel V

3.3.6. Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Wertpapierabrechnung

Kapitel I
Verbuchung im Effektengiro

Artikel 3
Verbuchung im Effektengiro

Artikel 4
Durchsetzung

Kapitel II
Abrechnungsperioden

Artikel 5
Vorgesehene Abrechnungstage

Kapitel III
Abrechnungsdisziplin

Artikel 6
Maßnahmen zur Verhinderung gescheiterter Abwicklungen

Artikel 7
Maßnahmen gegen gescheiterte Abwicklungen

Artikel 8
Durchsetzung

Titel III
Zentralverwahrer

Kapitel I
Zulassung und Beaufsichtigung von Zentralverwahrern

Abschnitt 1
für die Zulassung Beaufsichtigung von Zentralverwahrern Zuständige Behörden

Artikel 9
Zuständige Behörde

Artikel 10
Benennung der zuständigen Behörde

Artikel 11
Maßgebliche Behörden

Artikel 12
Zusammenarbeit zwischen den Behörden

Artikel 13
Krisensituationen

Abschnitt 2
Zulassungsbedingungen -Verfahren für Zentralverwahrer

Artikel 14
Zulassung eines Zentralverwahrers

Artikel 15
Zulassungsverfahren

Artikel 16
Auswirkungen der Zulassung

Artikel 17
Ausweitung und Auslagerung der Tätigkeiten und Dienstleistungen

Artikel 18
Entzug der Zulassung

Artikel 19
Zentralverwahrer-Verzeichnis

Abschnitt 3
Beaufsichtigung von Zentralverwahrern

Artikel 20
Überprüfung und Bewertung

Abschnitt 4
Erbringung von Dienstleistungen in einem Anderen Mitgliedstaat

Artikel 21
Freier Dienstleistungsverkehr in anderen Mitgliedstaaten

Artikel 22
Kooperation zwischen den Behörden des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats

Abschnitt 5
Beziehungen zu Drittländern

Artikel 23
Drittländer

Kapitel II
Anforderungen für Zentralverwahrer

Abschnitt 1
Organisatorische Anforderungen

Artikel 24
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 25
Geschäftsleitung, Leitungsorgan und Aktionäre

Artikel 26
Nutzerausschuss

Artikel 27
Aufbewahrungspflichten

Artikel 28
Auslagerung

Abschnitt 2
Wohlverhaltensregeln

Artikel 29
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 30
Beteiligungsvorschriften

Artikel 31
Transparenz

Artikel 32
Verfahren der Kommunikation mit Teilnehmern und anderen Marktinfrastrukturen

Abschnitt 3
Anforderungen für Dienstleistungen der Zentralverwahrer

Artikel 33
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 34
Integrität der Emission

Artikel 35
Schutz der Wertpapiere der Teilnehmer

Artikel 36
Wirksamkeit von Abrechnungen

Artikel 37
Barabrechnung

Artikel 38
Regeln und Verfahren bei Ausfall eines Teilnehmers

Abschnitt 4
Aufsichtsrechtliche Anforderungen

Artikel 39
Allgemeine Anforderungen

Artikel 40
Rechtliche Risiken

Artikel 41
Allgemeines Geschäftsrisiko

Artikel 42
Operationelle Risiken

Artikel 43
Anlagerisiken

Artikel 44
Eigenkapitalanforderungen

Abschnitt 5
Anforderungen für Verbindungen der Zentralverwahrer

Artikel 45
Verbindungen der Zentralverwahrer

Kapitel III
Rechtskollision

Artikel 46
Auf Eigentumsaspekte anwendbares Recht

Kapitel IV
Zugang zu Zentralverwahrern

Abschnitt 1
Zugang der Emittenten zu Zentralverwahrern

Artikel 47
Begebung bei einem beliebigen in der EU-zugelassenen Zentralverwahrer

Abschnitt 2
Zugang von Zentralverwahrern untereinander

Artikel 48
Normale Zugangsverbindung

Artikel 49
Kundenspezifische Zugangsverbindung

Artikel 50
Verfahren für Zentralverwahrer-Verbindungen

Abschnitt 3
Zugang zwischen einem Zentralverwahrer einer Anderen Marktinfrastruktur

Artikel 51
Zugang zwischen einem Zentralverwahrer und einer anderen Marktinfrastruktur

Titel IV
Zur Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen für Teilnehmer der Zentralverwahrer Benannte Kreditinstitute

Artikel 52
Genehmigung zur Erbringung bankartiger Nebendienstleitungen

Artikel 53
Verfahren zur Erteilung oder Ablehnung der Genehmigung

Artikel 54
Erweiterung der bankartigen Nebendienstleitungen

Artikel 55
Entzug der Genehmigung

Artikel 56
Zentralverwahrer- Verzeichnis

Artikel 57
Aufsichtsrechtliche Anforderungen an zur Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen benannte Kreditinstitute

Artikel 58
Beaufsichtigung der zur Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen benannten Kreditinstitute

Titel V
Sanktionen

Artikel 59
Verwaltungsrechtliche Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 60
Sanktionsbefugnisse

Artikel 61
Wirksame Anwendung der Sanktionen

Artikel 62
Meldung von Verstößen

Titel VI
Delegierte Rechtsakte, Übergangsbestimmungen,

Artikel 63
Übertragung von Befugnissen

Artikel 64
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 65
Durchführungsbefugnisse

Artikel 66
Ausschussverfahren

Artikel 67
Übergangsbestimmungen

Artikel 68
Änderung der Richtlinie 98/26/EG

Artikel 69
Berichte und Überprüfung

Artikel 70
Inkrafttreten und Anwendung

Anhang
Liste der Dienstleistungen

Abschnitt
A Kerndienstleistungen der Zentralverwahrer

Abschnitt
B Nichtbankartige Nebendienstleistungen der Zentralverwahrer

Abschnitt
C Bankartige Nebendienstleistungen

Anhang
Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 512/12

... 3. für oder gegen die aufenthaltsrechtliche Entscheidungen getroffen worden sind,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 512/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des AZR-Gesetzes

§ 24a
Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Gleichstellungspolitische Bedeutung

5. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu a Satz 1 Nummer 3

Zu b Satz 2

Zu Nummer 5

Zu a Absatz 1a

Zu b Absatz 3 Nummer 1

Zu Nummer 6

Zu a bis c Absatz 1 Nummer 1 bis 5, Absatz 2 Sätze 1 und 3, Absatz 3 Satz 1

Zu d Absatz 4 Satz 1

Zu Nummer 7

Zu a Absatz 1a

Zu b Absatz 2 Satz 2

Zu Nummer 8

Zu a Absatz 1 Sätze 1 und 3

Zu b Absatz 2 Satz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu a Absatz 1

Zu aa Satz 1 Nummer 1

Zu bb Sätze 2 und 3

Zu b und c Absätze 2 und 3

Zu Nummer 12

Zu Nummer 14

Zu a Absatz 1 Satz 2

Zu b Absatz 2

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu a Absatz 1

Zu b Absatz 2 Nummer 2

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1425: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister


 
 
 


Drucksache 535/12

... (c) Informelles Lernen ist das, was im täglichen Leben - also am Arbeitsplatz, in der Familie oder in der Freizeit - erlernt wird. Unter dem Gesichtspunkt der Lernziele, Lernzeiten oder einer etwaigen Unterstützung ist dieses Lernen weder organisiert noch strukturiert. Informelles Lernen kann sogar stattfinden, ohne dass der Lernende dies beabsichtigt. Beispiele für durch informelles Lernen erzielte Lernergebnisse sind Fähigkeiten, die man sich durch Lebens- und Berufserfahrung aneignet, z.B. die am Arbeitsplatz erworbene Fähigkeit, ein Projekt zu leiten, oder IKT-Fertigkeiten; während eines Auslandsaufenthalts erworbene Sprachkenntnisse oder interkulturelle Fähigkeiten; außerhalb des Arbeitsplatzes erlangte IKT-Fertigkeiten sowie Fähigkeiten, die durch freiwillige, kulturelle oder sportliche Aktivitäten, in der Jugendarbeit oder zu Hause (z.B. Kinderbetreuung) erworben wurden.



Drucksache 468/1/12

... - Wird der gewöhnliche Aufenthalt im Ausland nur dann zu einem relevanten Anknüpfungskriterium, wenn das ausländische Kollisionsrecht auch an den gewöhnlichen Aufenthalt anknüpft? - Die namensrechtlichen Vorgaben des EuGH können auch dann Beachtung gebieten, wenn der Name eines EU-Bürgers nicht dem deutschen Sachrecht unterliegt.

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Drucksache 468/1/12




Zu Artikel 1 Nummer 7


 
 
 


Drucksache 807/1/12

... 3. die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eines Studiums nur deshalb nicht erfüllt, weil er Grenzgänger ist.

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Drucksache 807/1/12




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 462/12

... (1) Die Kostenhilfe umfasst die Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie andere notwendige Auslagen, die der drittbetroffenen Person und der zu ihrem Rechtsbeistand bestellten Person entstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 462/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Voraussetzungen; Verfahren

§ 2
Bewilligung

§ 3
Festsetzung; Verordnungsermächtigung

§ 4
Rechtsmittel

§ 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit der vorgesehen Maßnahme

1. Keine Prozesskostenhilfe nach nationalem Recht

2. Prozesskostenhilfesystem des EGMR: Nur für den Beschwerdeführer

3. Regelung in der Verfahrensordnung des EGMR ausgeschlossen

4. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf

II. Lösungsansätze

III. Umsetzung

IV. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Gesetzesfolgen; Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2023: Gesetz zur Einführung von Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte


 
 
 


Drucksache 672/12 (Beschluss)

... Lebende Krustentiere sind wasserbewohnende Tiere. Auch wenn sie einen zeitweisen Aufenthalt in feuchter Umgebung überstehen, sind diese Bedingungen jedoch nicht adäquat und verursachen den Tieren Stress (z.B. durch ständiges Geschlossenhalten der Atemöffnungen, um einen Wasserverlust vorzubeugen).

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Drucksache 672/12 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV)

1. Zu § 3 Absatz 2 - neu -

2. Zu § 4Absatz 01 - neu -

3. Zu § 4 Absatz 1

4. Zu § 4 Absatz 2 Satz 4

5. Zu § 4 Absatz 5

6. Zu § 4 Absatz 6

7. Zu § 4 Absatz 7 - neu -, § 5 Absatz 4 - neu -, § 15 Absatz 3 - neu

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1

9. Zu § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -

Zu Satz 2 - neu -:

Zu Satz 3 - neu - :

10. Zu § 5 Absatz 3

11. Zu § 10 Satz 2

12. Zu § 11 Absatz 3 - neu -

13. Zu § 12 Absatz 1a - neu -

14. Zu § 12 Absatz 2 Satz 2 - neu -

15. Zu § 12 Absatz 5 Satz 2 - neu -

16. Zu § 12 Absatz 9 Satz 2 Nummer 2 erster Halbsatz

17. Zu § 13 Absatz 3 - neu -

18. Zu § 15 Absatz 1 Satz 1

19. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 3

20. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 4

21. Zu § 16 Absatz 1 Nummer 6 - neu -

22. Zu § 16 Absatz 2 Nummer 4a - neu -

23. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 2a - neu -

24. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 3a - neu -

25. Zu Anlage 1 Nummer 1.4

26. Zu Anlage 1 Nummer 2.1.4 - neu -

27. Zu Anlage 1 Nummer 2.2

28. Zu Anlage 1 Nummer 5. 1.1

29. Zu Anlage 1 Nummer 6.3

30. Zu Anlage 1 Nummer 6.4 - neu -

1. Zu Anlage 1 Nummer 6.8

32. Zu Anlage 1 Nummer 7.9

3. Zu Anlage 1 Nummer 7. 10 - neu -


 
 
 


Drucksache 576/1/12

... Mit dem AsylbLG wurde 1993 im Rahmen des Asylkompromisses ein eigenständiges Leistungsrecht für einen Personenkreis eingeführt, dessen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nur auf vorübergehende Dauer angelegt ist. Neben einer deutlichen Absenkung der Leistungen im Vergleich zu anderen Sozialleistungen wurde dabei auch geregelt, dass bei Aufenthalten in zentralen Anlaufstellen oder Gemeinschaftsunterkünften grundsätzlich Sachleistungen gewährt werden und bei Aufenthalt außerhalb von zentralen Anlaufstellen/ Gemeinschaftsunterkünften ein Vorrang für Sachleistungen gilt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 576/1/12




Zu Satz 2 und Begründung letzter Absatz


 
 
 


Drucksache 696/12

... "2. Geburtsmonat, Wohngemeinde und Gemeindeteil, bei Ausländern auch aufenthaltsrechtlicher Status,".



Drucksache 757/12

... Elektronische Gesundheitsdienste bieten nicht nur Vorteile für Bürger, Patienten und Angehörige der Gesundheits- und Pflegeberufe, sondern auch für Gesundheitseinrichtungen und Behörden. Bei effektiver Anwendung erlauben elektronische Gesundheitsdienste eine stärker individuell angepasste, "bürgerorientierte" Gesundheitsfürsorge, die nicht nur gezielter, wirksamer und effizienter erfolgt, sondern auch Fehler verringern hilft und die Dauer von Krankenhausaufenthalten verkürzen kann. Sie erleichtern die sozioökonomische Integration und Gleichbehandlung, steigern die Lebensqualität und stärken die aufgeklärte Mitwirkung der Patienten 15 durch eine größere Transparenz, einen besseren Zugang zu Dienstleistungen und Informationen und den Einsatz sozialer Medien zu Gesundheitszwecken.



Drucksache 170/12 (Beschluss)

... Der überwiegende Anteil von Menschen, der in eine stationäre Pflegeeinrichtung aufgenommen wird, kommt unmittelbar aus einer Krankenhausbehandlung. Für diesen Personenkreis ist die Kurzzeitpflege eine Möglichkeit, durch aktivierende Pflege, räumliche Anpassungen in den Wohnungen und die Organisation des häuslichen Pflegearrangements einen dauerhaften stationären Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung zu vermeiden. Insbesondere mit Blick auf die kürzere Verweildauer in Krankenhäusern zeigt sich, dass ein Zeitraum von vier Wochen in vielen Fällen nicht ausreicht, um eine Rückkehr in die Häuslichkeit zu ermöglichen. Aus diesem Grund ist der Anspruch auf Kurzzeitpflege auf bis zu acht Wochen zu erhöhen, einhergehend mit einer entsprechenden Erhöhung des Leistungsvolumens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2 Satz 1 bis 3, Absatz 2a - neu - SGB XI und Nummer 3 § 7b SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2 Satz 1 und Satz 1a - neu - SGB XI

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 6 SGB XI

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 Satz 2 - neu - SGB XI

5. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 8 Absatz 4 - neu - SGB XI

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a 18 Absatz 1 Satz 1 und 4 bis 8 SGB XI ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb 1 - neu - § 18 Absatz 1 Satz 3 SGB XI ,

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 19 Satz 2 SGB XI

10. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 30 SGB XI

§ 30
Dynamisierung

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 34 Absatz 3 SGB XI

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 37 Absatz 2 Satz 2 SGB XI , Nummer 12 § 38 Satz 4 SGB XI , Nummer 13a - neu - § 39 SGB XI und Nummer 16 Buchstabe a und b § 42 Absatz 2 und 4 SGB XI

§ 39
Häusliche Pflege bei Vertretung der Pflegeperson

13. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 38a Absatz 1 Nummer 1, 3 und 4, Absatz 2, Absatz 3 - neu - und Absatz 4 - neu - SGB XI

14. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 40 Absatz 4 Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SGB XI

15. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 42 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 SGB XI

16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 45 Absatz 1 Satz 1 und 2 SGB XI

17. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a § 45d Absatz 1 SGB XI

18. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 45e SGB XI

Sechster Abschnitt

§ 45e
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen und Weiterentwicklung neuer Wohnformen

19. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b § 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 SGB XI

20. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b § 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Satz 4 - neu - SGB XI

21. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 75 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 und Nummer 10 - neu - SGB XI

22. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 77 Absatz 1 Satz 4a - neu -, Satz 4b - neu - und Satz 4c - neu - SGB XI

23. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 82 Absatz 2 Nummer 3 und Absatz 3 Satz 1 SGB XI

24. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 82 Absatz 2 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB XI

25. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 82 Absatz 3 Satz 3 SGB XI

26. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 82b Satz 1 SGB XI

27. Zu Artikel 1 Nummer 32 § 84 Absatz 2 Satz 4 und Satz 4a - neu - SGB XI , Nummer 36 Buchstabe a § 89 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - SGB XI

28. Zu Artikel 1 Nummer 32a - neu - § 85 Absatz 5 Satz 3a - neu - SGB XI

29. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a § 89 Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 SGB XI

30. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe a § 109 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und Nummer 5 SGB XI und Buchstabe b § 109 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 Nummer 7, 8 - neu - und Nummer 9 - neu - SGB XI

31. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe b § 109 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 SGB XI

32. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe b § 114 Absatz 3 Satz 2a - neu - SGB XI

33. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe a § 114a Absatz 1 Satz 2 und Satz 2a - neu - SGB XI

34. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe d § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - SGB XI

35. Zu Artikel 1 Nummer 45 Buchstabe b § 117 Absatz 2 Satz 01, 02 und 03 SGB XI

36. Zu Artikel 1 Nummer 46 § 118 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SGB XI

37. Zu Artikel 1 Nummer 47a - neu - § 121 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 und 6 SGB XI und Artikel 4a - neu - § 193 Absatz 8 - neu - VVG

'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

38. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 123 Absatz 2, § 124 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a - neu - SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

39. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 123 Absatz 5 - neu - SGB XI

40. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 124 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB XI

41. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 87a Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 und Nummer 2 SGB V ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

42. Zu Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

43. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 2 SGB VI

44. Zu Artikel 5 Absatz 2 Inkrafttreten

45. Zur Verbesserung der Bekämpfung des Abrechnungsbetrugs

46. Zum Versicherungsschutz pflegender Personen


 
 
 


Drucksache 126/12

... (a) entweder direkt aus einem Drittland oder Gebiet, das in den gemäß Artikel 13 erlassenen Durchführungsrechtsakten aufgeführt ist, oder nach einem Aufenthalt ausschließlich in einem oder mehreren dieser Drittländer oder Gebiete verbracht werden oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/12




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Rechtlicher Hintergrund

2. Konsultation der Beteiligten

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Rechtsakts

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Ergänzende Informationen

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Definitionen

Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen

Kapitel II
Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu Anderen als Handelszwecken aus einem Mitgliedstaat in einen Anderen

Artikel 5
Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil A aufgeführten Arten zu anderen als Handelszwecken

Artikel 6
Ausnahme von der Bedingung der Tollwutimpfung für junge Heimtiere der in Anhang I Teil A aufgeführten Arten

Artikel 7
Ausnahme von der Bedingung der Tollwutimpfung für Heimtiere der in Anhang I Teil A aufgeführten Arten

Artikel 8
Liste der Mitgliedstaaten oder der Teile des Hoheitsgebiets von Mitgliedstaaten, die gemäß delegierten Rechtsakten nach Artikel 7 Absatz 1 einzustufen sind

Artikel 9
Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil B genannten Arten zu anderen als Handelszwecken

Kapitel III
Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu Anderen als Handelszwecken aus einem Drittland oder Gebiet in die Mitgliedstaaten

Artikel 10
Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil A aufgeführten Arten zu anderen als Handelszwecken

Artikel 11
Ausnahme von der Bedingung zur Tollwutimpfung für junge Heimtiere der in Anhang I Teil A aufgeführten Arten

Artikel 12
Ausnahme von der Bedingung des Tests zur Titrierung von Antikörpern für Heimtiere der in Anhang I Teil A aufgeführten Arten

Artikel 13
Erstellung einer Liste von Drittländern oder Gebieten für die Zwecke des Artikels 12

Artikel 14
Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil B aufgeführten Arten zu anderen als Handelszwecken

Artikel 15
Ausnahme von den Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I aufgeführten Arten zu anderen als Handelszwecken zwischen bestimmten Ländern

Kapitel IV
Kennzeichnung Vorbeugende Gesundheitsmassnahmen

Abschnitt 1
Kennzeichnung

Artikel 16
Kennzeichnung von Heimtieren

Artikel 17
Für die Implantierung von Transpondern bei Heimtieren erforderliche Qualifikationen

Abschnitt 2
Gesundheitsmassnahmen zur Vorbeugung vor Anderen Seuchen oder Infektionen als Tollwut

Artikel 18
Vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen und Bedingungen für ihre Anwendung

Artikel 19
Liste der in delegierten Rechtsakten nach Artikel 18 Absatz 1 eingestuften Mitgliedstaaten oder Teile des Hoheitsgebiets von Mitgliedstaaten

Kapitel V
Ausweise

Abschnitt 1
Ausweise für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I TEIL A Aufgeführten Arten zu Anderen als Handelszwecken aus einem Mitgliedstaat in einen Anderen

Artikel 20
Ausstellung des Ausweises

Artikel 21
Vorgeschriebene Angaben des Ausweises

Artikel 22
Format des Ausweises

Artikel 23
Ausnahme vom vorgeschriebenen Format des Ausweises gemäß Artikel 22 Absatz 1

Abschnitt 2
Ausweise für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I TEIL A Aufgeführten Arten zu Anderen als Handelszwecken aus einem Drittland oder Gebiet in die Mitgliedstaaten

Artikel 24
Ausstellung des Ausweises

Artikel 25
Vorgeschriebene Angaben des Ausweises

Artikel 26
Format des Ausweises

Artikel 27
Ausnahme vom vorgeschriebenen Format des Ausweises

Abschnitt 3
Ausweise für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I TEIL B genannten Arten zu Anderen als Handelszwecken aus einem Mitgliedstaat in einen Anderen

Artikel 28
Ausstellung des Ausweises

Artikel 29
Vorgeschriebene Angaben des Ausweises

Artikel 30
Format des Ausweises

Abschnitt 4
Ausweise für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I TEIL B genannten Arten zu Anderen als Handelszwecken aus einem Drittland oder Gebiet in die Mitgliedstaaten

Artikel 31
Ausstellung des Ausweises

Artikel 32
Vorgeschriebene Angaben des Ausweises

Artikel 33
Format des Ausweises

Kapitel VI
Gemeinsame Bestimmungen

Abschnitt 1
ausnahme für die direkte Verbringung von Heimtieren zu Anderen als Handelszwecken in die Mitgliedstaaten

Artikel 34
Ausnahme von den Bedingungen der Artikel 5, 9, 10 und 14

Abschnitt 2
Allgemeine Bedingungen für die Einhaltung der Vorschriften

Artikel 35
Vorgeschriebene Dokumenten-, Nämlichkeits- und physische Kontrollen bei der Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken aus einem Mitgliedstaat in einen anderen oder aus einem Drittland oder Gebiet in die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 13 Absatz 1

Artikel 36
Vorgeschriebene Dokumenten-, Nämlichkeits- und physische Kontrollen bei der Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken aus einem Drittland oder Gebiet in die Mitgliedstaaten

Artikel 37
Verfahren bei Nicht -Einhaltung der Vorschriften laut den Kontrollen gemäß den Artikeln 35 und 36

Artikel 38
Schutzmaßnahmen

Artikel 39
Informationspflichten

Abschnitt 3
Verfahrensrechtliche Bestimmungen

Artikel 40
Geltungsbereich delegierter Rechtsakte

Artikel 41
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 42
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 43
Ausschussverfahren

Artikel 44
Sanktionen

Kapitel VII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 45
Aufhebung

Artikel 46
Übergangsmaßnahmen für Ausweise

Artikel 47
Inkrafttreten und Geltungsdauer

Anhang I
Heimtierarten

TEIL A

TEIL B

Anhang II
Liste der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 Buchstabe f

Anhang III
Technische Anforderungen an Transponder

Anhang IV
Gültigkeitsvorschriften für Tollwutimpfungen

Anhang V
Gültigkeitsvorschriften für den Test zur Titrierung von Tollwutantikörpern

Anhang VI
Entsprechungstabelle [gemäß Artikel 45 Absatz 2]


 
 
 


Drucksache 235/11

... ) insoweit mit Artikel 3 Absatz 1 GG vereinbar ist, als danach Ausländern, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 des



Drucksache 848/1/11

... Das Deutsche Studentenwerk weist darauf hin, dass die bisherige Regelung stark einschränkend wirkt. Da ein Nachweis von einzelnen Arbeitsstunden nicht akzeptiert wird, und schon von der ersten geleisteten Stunde an mindestens ein halber Arbeitstag seitens der Ausländerbehörde angerechnet wird, sind die entsprechenden Kontingente der ausländischen Studenten aus Nicht-EU-Staaten oft bereits im September aufgebraucht. Ausländische Studenten geben im Vergleich zu ihren deutschen Kommilitonen aber häufiger an, großen oder sehr großen Problemen bei der Finanzierung des Studienaufenthalts ausgesetzt zu sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 848/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 16 Absatz 4 Satz 1 AufenthG , Buchstabe a1 - neu - § 16 Absatz 4 Satz 1a - neu - AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 16 Absatz 5 Satz 3 - neu - AufenthG , Nummer 6a - neu - § 17 Satz 4 - neu - AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c - neu - § 16 Absatz 4 Satz 4 - neu - AufenthG , Nummer 8 § 18b Nummer 2 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a - neu - § 18 Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 18b Nummer 2 AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 18b Nummer 4 AufenthG , Nummer 10 § 19a Absatz 6 Satz 2 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 18c - neu - AufenthG , Nummer 21 Buchstaben c - neu - § 52 Absatz 3a - neu - AufenthG , Nummer 28a - neu - § 99 AufenthG

§ 18c
Aufenthaltstitel zur gesteuerten Anwerbung

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 19 Absatz 2 Nummer 3 AufenthG , Nummer 20 § 51 Absatz 1a AufenthG , Nummer 25 § 81 Absatz 4 AufenthG

11. Hilfsempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 9

12. Zu Artikel 1 Nummer 9* § 19 Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 19 Absatz 2 Nummer 3 AufenthaltG

15. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a Absatz 1 Nummer 3 AufenthG , Artikel 5 Absatz 3 Nummer 8 Abschnitt sbezeichnung, § 41a BeschV

§ 41a
Berufe mit besonderem Bedarf

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Nummer 1 AufenthG ,

17. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a Absatz 3 Satz 1 und 2, Absatz 6 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a AufenthG

19. Artikel 1 Nummer 11a - neu - § 21 Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

20. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 51 Absatz 1a AufenthG

23. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 72 Absatz 7 AufenthG

24. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 113 Absatz 3 SGB VI Nummer 2 § 114 SGB VI

25. Hilfsempfehlung

Zu Artikel 3

Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Ziffern 26 bis 28:

Zu Ziffer 29

Zu Ziffer 30

Zu Ziffer 31


 
 
 


Drucksache 266/11 (Beschluss)

... Eine realitätsnahe Berechnung von diffusen Einträgen aus Patientenausscheidungen in das Kanalnetz ist jedoch praktisch ausgeschlossen. Der Aufenthaltsort der Patienten nach ihrer Entlassung ist nicht mit der notwendigen Zuverlässigkeit zu ermitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/11 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen

1. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 30 Absatz 4 Satz 2 StrlSchV , Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 30 Absatz 4 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - StrlSchV

2. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 41 Absatz 3 Satz 1 StrlSchV , Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 41 Absatz 4 Satz 3 und 4 StrlSchV

Zu a:

Zu b:

3. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 47 Absatz 5 Satz 2 StrlSchV

4. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 70 Absatz 2 Satz 2 StrlSchV

5. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 72 Satz 4 StrlSchV

6. Zu Artikel 1 Nummer 33 Buchstabe b § 83 Absatz 5, 6 - neu - und 7 - neu - StrlSchV

7. Zu Artikel 1 Nummer 59 Buchstabe c Anlage III Erläuterung zu den Spalten 6 und 9a bis 9d StrlSchV

8. Zu Artikel 1 Nummer 59 Buchstabe d Anlage III Tabelle 1 Zeile Eu-155 Spalte 9a StrlSchV

9. Zu Artikel 1 Nummer 60 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Anlage IV Teil A Nummer 2 Satz 2 StrlSchV

10. Zu Artikel 1 Nummer 60 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa Anlage IV Teil C Nummer 1 Satz 1 StrlSchV

11. Zu Artikel 1 Nummer 60 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc Anlage IV Teil C Nummer 4 Satz 5 StrlSchV

12. Zu Artikel 1 Nummer 60 Buchstabe c1 - neu - Anlage IV Teil E Nummer 1 StrlSchV

13. Zu Artikel 1 Nummer 60 Buchstabe d Anlage IV Teil G Nummer 1 und 3 StrlSchV

14. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe a Anlage XII Teil A Nummer 1 StrlSchV

15. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a0 - neu - § 6 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - RöV

16. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe b - neu - § 18a Absatz 3 Satz 2, Satz 3 -neu -, und Satz 4 - neu - RöV

17. Zu Artikel 2 Nummer 30 Buchstabe a0 - neu - § 35 Absatz 4 Satz 3 RöV , Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 35 Absatz 7 Satz 2 Nummer 3 RöV , Buchstabe d - neu - § 35 Absatz 12 - neu - RöV

18. Zu Artikel 2 Nummer 37 Buchstabe h - neu - § 45 Absatz 12 Satz 1 RöV Dem Artikel 2 Nummer 37 ist folgender Buchstabe h anzufügen:


 
 
 


Drucksache 325/11

... (1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck „eine in einem Vertragsstaat ansässige Person“ eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist, und umfasst auch diesen Staat, seine Länder und ihre Gebietskörperschaften. Der Ausdruck umfasst jedoch nicht eine Person, die in diesem Staat nur mit Einkünften aus Quellen in diesem Staat oder mit in diesem Staat gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist.

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Drucksache 325/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Selbständige Arbeit

Artikel 15
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Artikel 16
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 17
Künstler und Sportler

Artikel 18
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

Artikel 19
Öffentlicher Dienst

Artikel 20
Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

Artikel 21
Andere Einkünfte

Artikel 22
Vermögen

Artikel 23
Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Artikel 24
Gleichbehandlung

Artikel 25
Verständigungsverfahren

Artikel 26
Informationsaustausch

Artikel 27
Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern

Artikel 28
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Artikel 29
Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen

Artikel 30
Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Artikel 31
Protokoll

Artikel 32
Inkrafttreten

Artikel 33
Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 6. April 2010

1. Zu Artikel 7:

2. Zu den Artikeln 7, 12 und 14:

3. Zu Artikel 10:

4. Zu den Artikeln 10 und 11:

5. Zu Artikel 15:

6. Zu Artikel 26:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33


 
 
 


Drucksache 60/11

... Der Entwurf unterscheidet nicht zwischen grenzüberschreitenden und nationalen Streitigkeiten, sondern stellt die Mediation insgesamt auf eine einheitliche Grundlage und vermeidet so eine ansonsten drohende Rechtszersplitterung. Denn es erscheint wenig sachgerecht, nahezu identische Sachverhalte allein wegen formaler Kriterien wie dem Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthalt der Parteien unterschiedlich zu behandeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Mediationsgesetz (MediationsG)

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Verfahren; Aufgaben des Mediators

§ 3
Offenbarungspflichten; Tätigkeitsbeschränkungen

§ 4
Verschwiegenheitspflicht

§ 5
Aus- und Fortbildung des Mediators

§ 6
Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation

§ 7
Übergangsbestimmung

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 15
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass gerichtsinterne Mediation in Zivilsachen angeboten wird. Die gerichtsinterne Mediation kann einem Gericht für die Bezirke mehrerer Gerichte zugewiesen werden. Die Landesregierungen können die Ermächtigungen durch Rechtsverordnung auf die jeweils zuständige oberste Landesbehörde übertragen.

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 278a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

§ 796d
Vollstreckbarerklärung der Mediationsvereinbarung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 36a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

Artikel 5
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 54a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

Artikel 6
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 8
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

Artikel 10
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 11
Änderung des Markengesetzes

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Begriff

2. Entwicklung der Mediation

3. Die EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen

4. Vorarbeiten für das Gesetz

II. Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Kosten und Preise; Nachhaltigkeitsaspekte

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Nachhaltigkeitsaspekte

V. Rechtsvereinfachung; Bürokratiekosten

VI. Alternativen

VII. Befristung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1402: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (BMJ)


 
 
 


Drucksache 318/1/11

... (unerlaubte Einreise und Aufenthalt entgegen einer vorhergehenden Abschiebung, Zurückweisung etc.). Die in § 95 Absatz 2 Nummer 1 AufenthG genannten Straftaten sind höher bestraft als die in § 95 Absatz 1 AufenthG genannten. Das hätte zur Folge, dass derjenige, der ein schwerwiegenderes Delikt begeht, nicht in der Warndatei gespeichert wird. Mit der Einfügung der Katalogstraftat des § 95 Absatz 2 Nummer 1 AufenthG in Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a des Gesetzentwurfs wird dies behoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 318/1/11




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a VWDG

2. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 72a AufenthG


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.