479 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"AufenthaltsG"
Drucksache 788/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung
... "Ein Ausländer ist verpflichtet, die in § 48 Absatz 1 genannten Urkunden und Unterlagen und die in § 63 Absatz 1 Satz 1 des Asylgesetzes genannte Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorzulegen und es ihr zu ermöglichen, sein Gesicht mit dem Lichtbild des Dokuments abzugleichen."
Drucksache 464/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sowie des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 164/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 66/3/16
Antrag des Landes Hessen
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 545/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen
... Die Festlegung und Anpassung der Werte nach Satz 1 Nummer 1 erfolgt in Höhe des jeweiligen Wertes nach Absatz 6 Satz 2 des abgeschlossenen Vorjahres. Für die Festlegung und Anpassung der Werte nach Satz 1 Nummer 2 werden auf der Grundlage statistischer Daten die Vorjahresausgaben eines Landes für Leistungen nach § 22 Absatz 1 für solche Bedarfsgemeinschaften ermittelt, in denen mindestens eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person, die nicht vor Januar 2016 erstmals leistungsberechtigt war, über eine Aufenthaltsgestattung, eine Duldung oder eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nach den §§ 22 bis 26 des
Drucksache 66/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 266/3/16
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Integrationsgesetzes
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 541/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 295/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
... 5. Vorlage eines Ankunftsnachweises nach § 63a Absatz 1 des Asylgesetzes oder einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung nach § 63 Absatz 1 des Asylgesetzes,
Drucksache 164/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 343/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 490/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz - HHVG )
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 164/2/16
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 93/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Zusammenhalt stärken: Flüchtlinge aufnehmen und integrieren - eine gesamtstaatliche Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung"
... - durch die Verbesserung der Qualität und Quantität der Integrationskurse des Bundes. Der Orientierungskurs soll auf 100 Stunden erhöht werden. Im Orientierungskursteil des Integrationskurses soll die Vermittlung von Werten und Regeln des täglichen Miteinanders gestärkt und die Gleichberechtigung von Männern und Frauen sowie die sexuelle Selbstbestimmung unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung in den Mittelpunkt gestellt werden. Sprach- und Orientierungskurse sind derzeit in modularer Form strikt voneinander getrennt. Eine bessere Verzahnung ist hier geboten. Integrationskurse und Fördermaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (insbesondere die Grundkurse für den Spracherwerb und Kurse zum Erlernen berufsbezogener Deutschkenntnisse) müssen allen zu integrierenden Asylsuchenden und Flüchtlingen zeitnah angeboten werden. Dies gilt unabhängig davon, ob bereits eine Aufenthaltsgestattung ausgestellt wurde. Um gezielt auch Eltern unter den Flüchtlingen zu erreichen, sollte Kinderbetreuung im Rahmen der Kurse angeboten und beworben werden. Es müssen so viele Kursplätze zur Verfügung stehen, dass die gesetzlich vorgesehenen Teilnahmeberechtigungen und -verpflichtungen umgesetzt werden können;
Drucksache 352/3/16
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Integrationsgesetz
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 375/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... 3. Zur Forderung einer Aufenthaltsgewährung für die Dauer der Berufsausbildung (Punkt 3 der Entschließung) hält die Bundesregierung an ihrer Aussage fest, dass dem Anliegen grundsätzlich bereits nach zum damaligen Zeitpunkt geltender Rechtslage Rechnung getragen werden konnte. So war es nach § 60a Absatz 2 Satz 3
Drucksache 716/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetz es
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 463/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 43/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 302/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 446/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
... (4) Die Gültigkeit der Bescheinigung nach Absatz 1 endet mit Ablauf der Frist nach Absatz 2 Satz 1 oder der verlängerten Frist nach Absatz 2 Satz 2, mit Ausstellung der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung nach § 63 oder mit dem Erlöschen der Aufenthaltsgestattung nach § 67. Bei Ausstellung der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung wird die Bescheinigung nach Absatz 1 eingezogen. Zuständig für die Einziehung ist die Behörde, welche die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung ausstellt."
Drucksache 43/15
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Vollstreckungsanweisung und der Vollziehungsanweisung
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 24/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen
... Im Hinblick auf den rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt von verurteilten Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, dürfen nach § 90b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 IRG-E keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die verurteilte Person ihren erforderlichen Aufenthaltstitel, z.B. wegen Ablaufs der Geltungsdauer, aufgrund einer Ausreise aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund oder aufgrund einer zwingenden Ausweisung wegen der Begehung vorsätzlicher Straftaten, nicht mehr besitzt oder dieser nach § 51 Aufenthaltsgesetz erlöschen könnte. Mögliche Anhaltspunkte können sich dabei auch aus der dem ausländischen Erkenntnis zugrunde liegenden Tat oder aus anlässlich der Tat angestellten Prognosen ergeben. Eine bestandskräftige Entscheidung der Verwaltungsbehörde muss zur Beurteilung dieser Frage (noch) nicht vorliegen. Sobald ein Verwaltungsverfahren über den Widerruf des Aufenthaltstitels eingeleitet wurde, kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die Person im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 Rb Bewährungsüberwachung ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat. Nur wenn dies zweifelsfrei bejaht werden kann, besteht eine Verpflichtung zur Anerkennung des Erkenntnisses und zur Überwachung der darauf beruhenden Bewährungsmaßnahmen oder alternativen Sanktionen.
Drucksache 40/15
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 608/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz)
... f) Gegebenenfalls kann dies durch eine Regelung im Asylgesetz erfolgen, nach der an den Standorten der Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gemeinsame Registrierungseinheiten zu bilden sind und regelmäßig bereits bei der Erstaufnahme durch das Bundesamt Vorgangsnummern zu vergeben und mit dem Ankunftsnachweis zeitgleich auch die Aufenthaltsgestattung auszustellen sind.
Drucksache 52/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 349/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 302/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 302/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 446/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
... Darüber hinaus hat die BüMA, wie in der Gesetzesbegründung dargestellt, über den Nachweis des Status als Asylsuchender keine Wirkung. Eine Befristung ist verwaltungspraktisch daher nicht erforderlich und abzulehnen. Vielmehr wäre es zur Erfüllung des gesetzgeberischen Zwecks ausreichend, wenn die BüMA bei Ausstellung oder mit Erlöschen der Aufenthaltsgestattung eingezogen würde.
Drucksache 447/15
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
... Der u.a. durch die Berücksichtigung neuer Zielgruppen nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes steigenden Teilnehmerzahl der Integrationskurse soll durch neue Kostenregelungen sowie durch Vereinfachungen des Fahrtkostenerstattungsverfahrens und der Datenverarbeitung begegnet werden. Dem dient die Änderung der Integrationskursverordnung. Für eine bessere Prognose der erwarteten Teilnehmergruppen sowie der Auswertung der Integrationskursverläufe sollen das jeweilige Herkunftsland und die Aufenthaltstitel der Teilnehmer erfasst werden können.
Drucksache 349/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 330/14
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft
... Jedenfalls dürfte diesen Mehrkosten eine erhebliche Kostenersparnis im Bereich der Sozialkosten gegenüberstehen. Bei den Fällen, in denen eine Anfechtung vor allem in Betracht kommt, handelt es sich um im Zeitpunkt der Anerkennung ausreisepflichtige Mütter, die ohne Vaterschaftsanerkennung nicht mit einer Aufenthaltsgenehmigung und damit verbundenen Sozialleistungen rechnen könnten, sondern eine Abschiebung erwarten müssten.
Drucksache 506/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern
... Die Änderungen dienen der Zielsetzung, durch die Lockerung bzw. Aufhebung der bisherigen räumlichen Beschränkungen bei Duldungs- und Aufenthaltsgestattungsinhabern die bisherige Verteilung der Sozialkosten zwischen den Ländern grundsätzlich unangetastet zu lassen und nachträgliche Verschiebungen der Kostenlasten zu vermeiden. Dazu ist zunächst grundsätzlich in allen Fällen an der örtlichen Zuständigkeit des bisherigen Trägers der öffentlichen Leistungen festzuhalten und dies durch Wohnsitzauflage zu sichern. Wie auch bisher bei Inhabern von Aufenthaltstiteln kann zur Wahrung der Familieneinheit oder aus sonstigen humanitären oder dringenden persönlichen Gründen aus konkretem Anlass und im konkreten Einzelfall geprüft werden, ob eine Änderung oder Streichung der Wohnsitzauflage aus diesen Gründen geboten ist.
Drucksache 642/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... f) Für Geduldete, die einen Ausbildungsplatz gefunden haben, soll ein neuer Aufenthaltstitel "Aufenthaltsgewährung für die Dauer einer Berufsausbildung" in Anlehnung an den neuen § 25b
Drucksache 633/14
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 269/14
Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz )
... die Landesregierung Schleswig-Holstein hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage mit Begründung beigefügten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz) mit der Bitte zuzuleiten, die Einbringung beim Deutschen Bundestag gemäß Artikel 76 Absatz 1
Drucksache 506/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern
... (2) Räumliche Beschränkungen bleiben auch nach Erlöschen der Aufenthaltsgestattung in Kraft bis sie aufgehoben werden, längstens aber bis zu dem in Absatz 1 bestimmten Zeitpunkt. Abweichend von Satz 1 erlöschen räumliche Beschränkungen, wenn der Aufenthalt nach § 25 Absatz 1 Satz 3 oder § 25 Absatz 2 Satz 2 des
Drucksache 506/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 642/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... f) Für Geduldete, die einen Ausbildungsplatz gefunden haben, soll ein neuer Aufenthaltstitel "Aufenthaltsgewährung für die Dauer einer Berufsausbildung" in Anlehnung an den neuen § 25b
Drucksache 392/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetz es
... 2. eine Aufenthaltsgestattung nach dem
Drucksache 75/14
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 153/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Antiterrordatei gesetzes und anderer Gesetze
... Zu Artikel 3 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes)
Drucksache 642/2/14
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... "§ 25c Aufenthaltsgewährung bei Berufsausbildung
Drucksache 513/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetz es
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 355/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld - und Elternzeitgesetz
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 355/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld - und Elternzeitgesetz
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 444/14
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur bundesweiten Verteilung der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 202/14
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates - Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 97/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
... (1) Wird einem Ausländer, dem in der Bundesrepublik Deutschland die Rechtsstellung eines international Schutzberechtigten im Sinne von § 2 Absatz 13 des Aufenthaltsgesetzes zuerkannt wurde, eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU nach § 9a des Aufenthaltsgesetzes erteilt, so ist in dem Feld für Anmerkungen folgender Hinweis aufzunehmen: "Durch DEU am [Datum] internationaler Schutz gewährt".
Drucksache 716/13
Gesetzesantrag der Freien Hansestadt Bremen
Entwurf eines Gesetzes über den Zugang von Ausländerinnen und Ausländern zu den Sprachkursmodulen der Integrationskurse
... "(4) Die Aufenthaltsgestattung berechtigt zur Teilnahme an dem Basis- und dem Aufbausprachkurs des Integrationskurses nach § 43 Absatz 3 Satz 1 des
Drucksache 495/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 181/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 in Bezug auf die Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) und des Programms für registrierte Reisende (RTP) - COM(2013) 96 final
... d) der Ablauftag der neuen Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung.
Drucksache 356/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 756/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung der Integrationskurse für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Ausländerinnen und Ausländer mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen sowie für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und Geduldete
... 1. eine Aufenthaltsgestattung nach § 55 des
Drucksache 270/13
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Visa -Warndateigesetz und zur Verordnung zur Durchführung des Visa -Warndateigesetzes
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 182/13
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
... 2. die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 Absatz 1 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes einem Aufenthaltstitel, der einer Ausländerin oder einem Ausländer die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt, zustimmen kann,
Drucksache 183/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Registrierungsprogramm für Reisende - COM(2013) 97 final
... (14) Drittstaatsangehörige im Besitz eines mindestens für die Dauer eines Jahres gültigen Visums für die mehrfache Einreise oder eines Visums der Kategorie D oder Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung eines Mitgliedstaats sollten auf Antrag grundsätzlich in das RTP aufgenommen werden.
Drucksache 28/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
... Folgeänderung zum Auslaufen des Arbeitsgenehmigungsrechts-EU für die Staatsangehörigen von Bulgarien und Rumänien: Da die Übergangsregelungen zur Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit zum 31. Dezember 2013 auslaufen, kann die entsprechende Regelung im Aufenthaltsgesetz zum 1. Januar 2014 entfallen. § 39 Absatz 6 Aufenthaltsgesetz ist entsprechend anzupassen.
Drucksache 322/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
... Änderung des Aufenthaltsgesetzes
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Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
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einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.