Drucksache 116/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette - COM(2018) 173 final
... Die Wirksamkeit von EU-Vorschriften besteht in einem Mindeststandard, der allen Mitgliedstaaten gemein ist und der einen Schutz gegen unlautere Handelspraktiken in den Mitgliedstaaten bietet, in denen es entsprechende Vorschriften derzeit nicht gibt. Der gewählte Ansatz ist angesichts des aufgetretenen Problems und der in den Mitgliedstaaten vorhandenen Maßnahmen ausgewogen. Er legt keinen umfassenden EU-Rahmen für unlautere Handelspraktiken in den Mitgliedstaaten fest. Im Einklang mit einem Mindestharmonisierungsansatz geht es hier vielmehr um eine Auflistung offenkundig unlauterer Handelspraktiken, die den Mitgliedstaaten aber Spielraum lässt, weiter reichende Maßnahmen beizubehalten oder vorzusehen. Weiter reichende einzelstaatliche Vorschriften zur Eindämmung unlauterer Handelspraktiken und freiwillige Kodizes wie die SCI würden nicht ersetzt, sondern vielmehr ergänzt. Ein EU-weiter Mindeststandard dürfte daher eher zu Synergien führen, als die Vorteile dieser Regelungen aufheben. Zweitens enthält die vorgeschlagene Richtlinie wirksame Durchsetzungsbefugnisse, die sich bei der Bekämpfung des Angstfaktors, der Erhöhung der abschreckenden Wirkung und der Verbesserung des Rechtsschutzes in den Mitgliedstaaten als wirksam erwiesen haben. Auch hier wird der Ansatz einer Mindestharmonisierung verfolgt, der sich auf die Durchsetzungsbehörden der Mitgliedstaaten und nicht auf eine zentrale Vollzugsbehörde stützt. Drittens sieht die vorgeschlagene Richtlinie die Einrichtung eines von der Kommission geförderten Koordinierungsnetzes von Durchsetzungsbehörden vor, das den Austausch bewährter Durchsetzungsverfahren ermöglicht sowie eine Plattform bietet, um die Anwendung der Vorschriften zur Eindämmung unlauterer Handelspraktiken zu erörtern und zu verbessern. Die Erfahrungen bei der Durchsetzung der Vorschriften zur Eindämmung unlauterer Handelspraktiken durch den britischen "Grocery Code Adjudicator" zeigen, dass eine wirksame Schutzregelung das Auftreten unlauterer Praktiken verringern und für einen diesbezüglichen wirksamen Rechtsschutz sorgen kann.
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