Drucksache 73/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Investmentfonds und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 345/2013
und (EU) Nr. 346/2013
- COM(2018) 110 final
... Darüber hinaus handelt es sich bei den in dieser Verordnung vorgeschlagenen Vorschriften, die an die ESMA und die nationalen Behörden gerichtet sind, um eigenständige technische Vorschriften. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Vorschriften und Verfahren für den (grenzüberschreitenden) Vertrieb von Investmentfonds und die durch die zuständigen nationalen Behörden erhobenen Gebühren und Entgelte transparenter zu gestalten. Um diese politischen Ziele zu erreichen, ist eine unmittelbar geltende Verordnung erforderlich, die eine vollständige Harmonisierung gewährleistet. Eine Verordnung ist auch ein geeignetes rechtliches Instrument, um die ESMA mit der Entwicklung und Aktualisierung von Datenbanken über nationale Vorschriften für Marketing-Anzeigen und die geltenden Gebühren und Entgelte sowie Datenbanken für die Speicherung entsprechender Anzeigen zu beauftragen. Eine Verordnung dürfte daher am besten geeignet sein, um eine maximale Harmonisierung zu erreichen und Divergenzen zu vermeiden und somit eine stärkere Angleichung der Vorschriften sicherzustellen.
Drucksache 173/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden - COM(2018) 218 final
... Hinweise darauf, welche Auswirkungen unzureichende Meldungen durch Hinweisgeber haben, lassen sich den Ergebnissen einschlägiger Umfragen, wie z.B. dem Eurobarometer Spezial 2017 über Korruption,7 entnehmen: 81 % der Europäer gaben an, dass sie erlebte oder beobachtete Korruption nicht gemeldet haben. In 85 % der Antworten auf die im Jahr 2017 von der Kommission durchgeführte öffentliche Konsultation wurde die Meinung vertreten, dass Arbeitnehmer sehr selten oder selten ihre Besorgnisse in Bezug auf Bedrohungen oder Schäden des öffentlichen Interesses melden, da sie Angst vor rechtlichen und finanziellen Konsequenzen haben8. Was etwaige negative Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts anbelangt, so wurden die potenziellen, durch einen unzureichenden Hinweisgeberschutz bedingten Ertragsausfälle in einer im Jahr 2017 für die Kommission durchgeführten Studie9 allein für den Bereich des öffentlichen Auftragswesens auf EU-weit jährlich 5,8 bis 9,6 Mrd. EUR geschätzt.
Drucksache 442/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren
... In diesem Zusammenhang wird mit der vorliegenden Verordnung die Einrichtung eines Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung mit einem Netz nationaler Koordinierungszentren vorgeschlagen. Um das technologische und industrielle Cybersicherheitsökosystem in Europa anzuregen, sollte dieses zweckgebundene Kooperationsmodell wie folgt funktionieren: Das Kompetenzzentrum erleichtert die Arbeit und die Koordinierung des Netzes und fördert die Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit, treibt die Technologieagenda im Bereich der Cybersicherheit voran und erleichtert den Zugang zu dem so zusammengeführten Fachwissen. Hierzu übernimmt das Kompetenzzentrum insbesondere die Durchführung der betreffenden Teile der Programme "Digitales Europa" und "Horizont Europa", die Vergabe von Finanzhilfen und die Abwicklung der Auftragsvergabe. Angesichts der beträchtlichen Investitionen in die Cybersicherheit, die in anderen Teilen der Welt getätigt werden, und der Notwendigkeit, die einschlägigen Ressourcen in Europa zu koordinieren und zu bündeln, wird das Kompetenzzentrum in Form einer europäischen Partnerschaft12 eingerichtet, wodurch gemeinsame Investitionen durch die Union, die Mitgliedstaaten und/oder die Industrie vereinfacht werden. Deshalb sieht der Vorschlag vor, dass die Mitgliedstaaten einen angemessenen Betrag zu den Maßnahmen des Kompetenzzentrums und des Netzes beisteuern müssen. Das wichtigste Entscheidungsgremium ist der Verwaltungsrat, in dem zwar alle Mitgliedstaaten vertreten sind, aber nur jene Mitgliedstaaten, die sich auch finanziell beteiligen, ein Stimmrecht haben. Die Beschlussfassung im Verwaltungsrat erfolgt nach dem Grundsatz der doppelten Mehrheit, nach dem 75 % der finanziellen Beiträge und 75 % der Stimmen erforderlich sind. In Anbetracht ihrer Verantwortung für den Unionshaushalt hat die Kommission 50 % der Stimmen. Für ihre Arbeit im Verwaltungsrat bedient sich die Kommission gegebenenfalls des Fachwissens des Europäischen Auswärtigen Dienstes. Der Verwaltungsrat wird von einem wissenschaftlich-technischen Beirat unterstützt, um für einen regelmäßigen Dialog mit dem Privatsektor, mit Verbraucherverbänden und mit anderen relevanten Interessenträgern zu sorgen.
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