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"Auftraggeberseite"
Drucksache 15/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die öffentliche Auftragsvergabe COM(2011) 896 final Drucksache: 15/12 in Verbindung mit b) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste COM(2011) 895 final Drucksache: 16/12
... Es bestehen allerdings begründete Zweifel, dass dieses Ziel mit den vorgelegten Richtlinienvorschlägen erreicht wird. Eine nachhaltige Minimierung des mit der Umsetzung des Vergaberechts auf Bieter- und Auftraggeberseite entstehenden (Verwaltungs-)Aufwandes ist nicht zu erkennen. Verschiedene Modernisierungsansätze sind im deutschen Vergaberecht schon verankert (Beispiel: Zulässigkeit von Eigenerklärungen, Präqualifikation, Einbeziehung von Umwelt- und Energieeffizienzaspekten sowie die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten). Die Vergabe auf das wirtschaftlichste (nicht auf das preisgünstigste) Angebot ist bereits gängig. Gleiches gilt für die von der EU angestrebte stärkere Berücksichtigung von KMU. Die vorgesehenen Vereinfachungen (z.B. Verkürzung von Fristen und Lockerungen für sogenannte subzentrale Vergabebehörden) sind zwar insgesamt zu begrüßen, lassen jedoch nicht erkennen, dass dies zu einer nachhaltigen Entbürokratisierung und damit verbunden auch zu einer wirtschaftlichen Entlastung der am Vergabeverfahren Beteiligten führt.
Zu BR-Drucksachen 15/12 und 16/12
Zur BR-Drucksache 15/12
Zur BR-Drucksache 16/12
Direktzuleitung der Stellungnahme zu BR-Drucksachen 15/12 und 16/12
Drucksache 15/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die öffentliche Auftragsvergabe COM(2011) 896 final in Verbindung mit
... Es bestehen allerdings begründete Zweifel, dass dieses Ziel mit den vorgelegten Richtlinienvorschlägen erreicht wird. Eine nachhaltige Minimierung des mit der Umsetzung des Vergaberechts auf Bieter- und Auftraggeberseite entstehenden (Verwaltungs-)Aufwandes ist nicht zu erkennen. Verschiedene Modernisierungsansätze sind im deutschen Vergaberecht schon verankert (Beispiel: Zulässigkeit von Eigenerklärungen, Präqualifikation, Einbeziehung von Umwelt- und Energieeffizienzaspekten sowie die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten). Die Vergabe auf das wirtschaftlichste (nicht auf das preisgünstigste) Angebot ist bereits gängig. Gleiches gilt für die von der EU angestrebte stärkere Berücksichtigung von KMU. Die vorgesehenen Vereinfachungen (z.B. Verkürzung von Fristen und Lockerungen für sogenannte subzentrale Vergabebehörden) sind zwar insgesamt zu begrüßen, lassen jedoch nicht erkennen, dass dies zu einer nachhaltigen Entbürokratisierung und damit verbunden auch zu einer wirtschaftlichen Entlastung der am Vergabeverfahren Beteiligten führt.
Zu BR-Drucksachen 15/12 und 16/12
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Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 606/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers KOM (2005) 343 endg.; Ratsdok. 11549/05
... Der Verordnungsvorschlag lässt weiterhin unberücksichtigt, welche Auswirkungen die für Sammelüberweisungen auf der Auftraggeberseite geltende Ausnahmevorschrift (Artikel 7 Nr. 2), die sich auch in der FATF-Sonderempfehlung VII wiederfindet, auf Seiten des Empfängerinstituts hat. Da Sammelüberweisungen vor ihrem Eintreffen beim jeweiligen Kreditinstitut des Begünstigten regelmäßig "entbündelt" werden, treffen beim Kreditinstitut des Begünstigten stets Einzelüberweisungen mit unvollständigen Auftraggeberdaten ein, soweit nicht die Daten beim Entbündeln auf alle Einzelüberweisungen übertragen wurden, wozu bislang jedoch keine Verpflichtung besteht.
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Artikel 5 Nr. 2 Abs. 1 konstituiert eine umfassende Überprüfungspflicht des überweisenden Kreditinstituts im Hinblick auf alle Überweisungsvorgänge. Diese Regelung ist zu weit gehend.
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 14
Zu Artikel 16
Zu Artikel 20
Drucksache 606/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers KOM (2005) 343 endg.; Ratsdok. 11549/05
... Der Verordnungsvorschlag lässt weiterhin unberücksichtigt, welche Auswirkungen die für Sammelüberweisungen auf der Auftraggeberseite geltende Ausnahmevorschrift (Artikel 7 Nr. 2), die sich auch in der FATF-Sonderempfehlung VII wiederfindet, auf Seiten des Empfängerinstituts hat. Da Sammelüberweisungen vor ihrem Eintreffen beim jeweiligen Kreditinstitut des Begünstigten regelmäßig "entbündelt" werden, treffen beim Kreditinstitut des Begünstigten stets Einzelüberweisungen mit unvollständigen Auftraggeberdaten ein, soweit nicht die Daten beim Entbündeln auf alle Einzelüberweisungen übertragen wurden, wozu bislang jedoch keine Verpflichtung besteht.
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 14
Zu Artikel 16
Zu Artikel 20
Drucksache 87/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO )
Drucksache 583/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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