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0246/05B
0703/05
0237/05
0189/05B
0637/05
0014/05B
0433/05
0942/05
0174/05
0794/1/05
0095/05
0287/1/05
0870/1/04
0268/04
0569/04
0697/1/04
0920/1/04
0969/04
0738/04
0618/04
0565/04B
0267/04
0500/04B
0919/04
0365/04B
0807/04
0413/04B
0361/04
0098/04B
0336/04B
0487/04B
0697/04B
0610/04
0806/04
0789/04
0985/04
0805/04
0576/04
0889/2/04
0482/04
0586/04
0565/1/04
0408/04
0232/04
0907/04
0450/04
0636/04
0722/04
0894/04
0571/04
0458/04B
0429/04
0380/04
0870/04B
0939/04
0664/04
0920/04B
0259/04
0105/04
0702/04
0606/04B
0817/1/04
0889/04B
0487/1/04
0804/04
0725/04
0613/04
0441/04
0707/04
0967/04
0889/04
0915/04
0818/04
0847/03
0774/03
0155/03B
0774/03B
0574/03B
0546/03
0595/03
0504/03
0595/03B
0856/03
Drucksache 90/17

... *. werden den Mitgliedstaaten Leitlinien für eine effizientere Nutzung von Wirtschaftsinstrumenten und bessere Kapazitätsplanung an die Hand gegeben, damit potenzielle Überkapazitäten für die Abfallverbrennung vermieden oder abgebaut werden können (Abschnitt 3); und * werden die Technologie und die Verfahren identifiziert, die zurzeit das größte Potenzial zur Optimierung energetischer und stofflicher Leistungen aufweisen, wobei erwarteten Veränderungen bei den Ausgangsstoffen für die energetische Verwertung von Abfällen Rechnung getragen wird (Abschnitt 4).



Drucksache 153/1/17

... Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Ziele der NPD und das Verhalten ihrer Anhänger gegen die Menschenwürde und den Kern des Demokratieprinzips verstoßen und dass sie Elemente der Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus aufweisen. Zudem sei die Programmatik der NPD auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet (vgl. Rn. 634 des Urteils). Im Ergebnis ist die Partei wegen ihres eigenen politischen Misserfolgs und der derzeit geringen politischen Einflussnahme nicht verboten worden.



Drucksache 429/17 (Beschluss)

... 4. Bezüglich der Ankündigung der Kommission, Hochschuleinrichtungen dabei zu unterstützen, Leistungspunkte (sogenannte ECTS-Punkte) für Freiwilligentätigkeit oder andere Lernmodule zu vergeben, weist der Bundesrat auf die dafür geltenden Bedingungen hin: Die Anrechnung außerhochschulischen studentischen Engagements setzt die Gleichwertigkeit der erworbenen mit den nachzuweisenden Kompetenzen voraus und muss somit einen Fachbezug zum gewählten Studium aufweisen. Leistungspunkte können nicht pauschal vergeben werden, dies muss in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen vorgegeben sein. Darüber hinaus betont der Bundesrat, dass die Entwicklung von Curricula und eine etwaige Verbindung von akademischem Inhalt mit zivilem Engagement in der Autonomie der Hochschulen liegen (siehe bereits die Stellungnahme des Bundesrates vom 14. Oktober 2016, BR-Drucksache 335/16(B), Ziffer 6). Auch ist eine Vergabe von ECTS-Punkten für Praktika nur möglich, wenn diese einen Teil des Curriculums darstellen bzw. wenn im Curriculum Anknüpfungspunkte für eine Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen bestehen.



Drucksache 443/17 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass der nicht motorisierte Verkehr und der öffentliche Personenverkehr stärkere Berücksichtigung finden. Dieses gilt sowohl für die grundsätzliche planerische Berücksichtigung als auch für die technologischen Entwicklungen. Der Fußgänger- und Radverkehr macht in den meisten europäischen Städten gut 20 Prozent bis 40 Prozent aller Wege aus. Die Auswertung der durch Mobiltelefone und Navigationssysteme übertragenen Verkehrsinformationen zeigt im Stauindex, dass Städte mit hohem Radverkehrsanteil grundsätzlich einen niedrigeren Stauanteil aufweisen als Städte, die primär auf technologische Lösungen setzen. Zukünftige Technologielösungen sollten daher auch stärker Einsatzfelder für den Rad- und Fußverkehr berücksichtigen, wie zum Beispiel in intelligenten Ampelprogrammen mit Sensoren für Radfahrer und Fußgänger oder auch grüne Wellen mit Anzeigen auf der Strecke für den Radverkehr. Diese Betonung der nachhaltigen Verkehrsmittel sollte auch in den EU-Forschungsprojekten entsprechend berücksichtigt werden.



Drucksache 135/17

... 2. einen verordneten Fern-Korrekturausgleich für einen Refraktionsfehler von mehr als 6 Dioptrien bei Myopie oder Hyperopie oder mehr als 4 Dioptrien bei Astigmatismus aufweisen; Anspruch auf therapeutische Sehhilfen besteht, wenn diese der Behandlung von Augenverletzungen oder Augenerkrankungen dienen."



Drucksache 221/1/17

... Darüber hinaus überzeugt das Verbot von Menthol in E-Zigaretten auch inhaltlich nicht. Laut Begründung zu Artikel 1 Nummer 6 zu Nummer 4 der Anlage (Seite 12) "mildert Menthol die reizenden sensorischen Wirkungen von Liquids, die hohe (24 mg/ml) Nikotingehalte aufweisen". Die zitierten 24 mg/ml liegen über dem gesetzlich zulässigen Höchstwert. Gemäß den Vorgaben der TPRL ist nur ein Nikotingehalt von höchstens 20 mg/ml in Liquids erlaubt. Studien legen nahe, dass bei niedrigeren Nikotinkonzentrationen ein gegenteiliger Effekt eintreten kann und Menthol die sensorischen Wirkungen nikotinhaltiger Liquids nicht abmildert, sondern verstärkt.



Drucksache 131/17 (Beschluss)

... - Der aktuelle Nitratbericht 2016 (Gemeinsamer Bericht der Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie für Ernährung und Landwirtschaft Stand Januar 2017) zeigt, dass zirka 50 Prozent der Messstellen in Deutschland erhöhte Nitratkonzentrationen aufweisen und bei 28 Prozent die zulässigen Grenzwerte überschritten werden.



Drucksache 430/17

... "(2) Durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, ist sicherzustellen, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen wird; hierbei sind die Finanzkraft und der Finanzbedarf der Gemeinden (Gemeindeverbände) zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck sind in dem Gesetz Zuschläge zu und Abschläge von der jeweiligen Finanzkraft bei der Verteilung der Länderanteile am Aufkommen der Umsatzsteuer zu regeln. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschlägen und für die Erhebung von Abschlägen sowie die Maßstäbe für die Höhe dieser Zuschläge und Abschläge sind in dem Gesetz zu bestimmen. Für Zwecke der Bemessung der Finanzkraft kann die bergrechtliche Förderabgabe mit nur einem Teil ihres Aufkommens berücksichtigt werden. Das Gesetz kann auch bestimmen, dass der Bund aus seinen Mitteln leistungsschwachen Ländern Zuweisungen zur ergänzenden Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfs (Ergänzungszuweisungen) gewährt. Zuweisungen können unabhängig von den Maßstäben nach den Sätzen 1 bis 3 auch solchen leistungsschwachen Ländern gewährt werden, deren Gemeinden (Gemeindeverbände) eine besonders geringe Steuerkraft aufweisen (Gemeindesteuerkraftzuweisungen), sowie außerdem solchen leistungsschwachen Ländern, deren Anteile an den Fördermitteln nach Artikel 91b ihre Einwohneranteile unterschreiten."



Drucksache 154/2/17

... Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Ziele der NPD und das Verhalten ihrer Anhänger gegen die Menschenwürde und den Kern des Demokratieprinzips verstoßen und dass sie Elemente der Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus aufweisen. Zudem sei die Programmatik der NPD auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet (vgl. Rn. 634 des Umdrucks). Im Ergebnis ist die Partei wegen ihres eigenen politischen Misserfolgs und der derzeit geringen politischen Einflussnahme nicht verboten worden.



Drucksache 230/17

... Die tatbestandliche Erweiterung folgt dem statusrechtlichen Schema der tradierten Verlusttatbestände, das durch die Abwendung von Deutschland und die dauerhafte Hinwendung zu einem anderen Staat gekennzeichnet ist. Zwar ist das Zuwendungsobjekt hier kein Staat; es ist aber zu berücksichtigen, dass im heutigen Weltgeschehen Konfliktlagen bestehen, in denen sich Staatenordnungen in vielen Krisengebieten auflösen oder strukturelle Defizite aufweisen. Als Korrelat wird daher eine Hinwendung zu einer Terrormiliz vorausgesetzt. Diese ist nach der gegebenen Legaldefinition ein Verband, der hinsichtlich seiner Größenordnung sowie seines operativen und territorialen Wirkens in der Lage ist und beabsichtigt, zumindest regional staatsähnliche Machtstrukturen auszubilden. Zuwendungsobjekt ist damit jedenfalls eine ausländische Macht mit "Staatsanspruch".



Drucksache 371/17

... "(1) Ab dem 12. Juni 2018 dürfen Funkanlagentypen, die zu Gerätekategorien nach Absatz 2 mit einem geringen Maß an Konformität mit den grundlegenden Anforderungen nach § 4 Absatz 1 und 2 und soweit zutreffend Absatz 3 aufweisen, nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn der Hersteller sie zuvor nach Maßgabe des Artikels 5 der Richtlinie



Drucksache 148/1/17

... Der Vorschlag dient der Klarstellung, dass diese Regelung innerhalb eines Gewässerabstands von 5 bis 20 m ausschließlich für Ackerflächen gilt. Die hier enthaltenen Regelungen sollen Bedingungen/Voraussetzungen für die Aufbringung auf stark geneigten Ackerflächen festlegen (entspricht § 3 Absatz 7 der derzeitigen DüV). Wenn sich der Satz 2 des § 5 Absatz 3 auf alle stark geneigten Flächen beziehen würde, wäre eine Aufbringung von Düngemitteln im Abstand von 20 m zum Oberflächengewässer grundsätzlich verboten und nur auf den in den Nummern 1 und 2 des Satzes 2 genannten Ackerflächen überhaupt zulässig. Es ist fachlich nicht begründbar, dass zum Beispiel eine Düngung auf diesen Ackerflächen bei "hinreichender Bestandsentwicklung" bis zu einem Gewässerabstand von 5 m erlaubt, aber auf stark geneigten Grünlandflächen, die eine deutlich geringere Abschwemmungsgefahr aufweisen, in dem Bereich von 20 m zum Gewässer verboten ist.



Drucksache 533/17

... /EU gelten und keine Struktur aufweisen, die es dem Versicherungsnehmer erschwert, die mit der Anlage einhergehenden Risiken zu verstehen, oder



Drucksache 643/17

... Aufgrund der in § 3 Absatz 2 SGFFG festgelegten Priorisierung nach dem Barwertverfahren, bei dem die Länge des Umbauabschnitts mit den durch das Projekt verursachten Kosten ins Verhältnis gesetzt wird und die Vorhaben den Vorzug erhalten, die das günstige Verhältnis von Umbaulänge und Aufwendungen aufweisen, haben derzeit Brückenvorhaben keine Förderchance, wenn die zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht für alle Vorhaben ausreichen. Damit wird eine zielgerichtete Ertüchtigung des Infrastrukturbestandes konterkariert. Das geregelte Priorisierungsverfahren wird daher entsprechend der Notwendigkeiten so fortzuentwickeln, dass Brückenbauvorhaben und Projekte an anderen Ingenieurbauwerken auch dann eine Realisierungschance haben, wenn die verfügbaren Fördermittel nicht für alle beantragten Vorhaben ausreichen. Damit wird auch der Schlüsselfunktion entsprechender Bauwerke für di Befahrbarkeit von Schienenwegen Rechnung getragen.



Drucksache 385/17

... Bauarttechnisch bedingt ist die Reinigung und Desinfektion von Flugzeugen problematisch, sodass es im Wesentlichen darauf ankommt, die Behältnisse bzw. den Frachtraum, in denen bzw. in dem Tiere transportiert worden sind, zu reinigen und zu desinfizieren. Mit der Erweiterung des § 28 Absatz 1 (Doppelbuchstabe bb) wird der zuständigen Behörde die Möglichkeit eingeräumt, zur Desinfektion solche Desinfektionsmittel einzusetzen, die neben der Wirksamkeit auch die entsprechende Materialverträglichkeit (nicht korrosiv) aufweisen. Die Erweiterung ist insoweit erforderlich, da sich die Bezugnahme auf die Richtlinie



Drucksache 153/17 (Beschluss)

... Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Ziele der NPD und das Verhalten ihrer Anhänger gegen die Menschenwürde und den Kern des Demokratieprinzips verstoßen und dass sie Elemente der Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus aufweisen. Zudem sei die Programmatik der NPD auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet (vgl. Rn. 634 des Umdrucks). Im Ergebnis ist die Partei wegen ihres eigenen politischen Misserfolgs und der derzeit geringen politischen Einflussnahme nicht verboten worden.



Drucksache 654/17

... Die Mitgliedstaaten entwickeln bereits Kompetenzen im Bereich der Cyberabwehr. Da die Grenzen zwischen Cyberabwehr und Cybersicherheit verwischen, Cyberinstrumente und - technologien einen doppelten Verwendungszweck aufweisen und sich die Ansätze der Mitgliedstaaten stark unterscheiden, ist die EU gut aufgestellt, um zur Erschließung von Synergien zwischen den militärischen und den zivilen Bemühungen beizutragen81.



Drucksache 680/17 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat bedauert zugleich, dass die Kommission lediglich einen Rahmen für eine Cybersicherheitszertifizierung schaffen will, der für die Unternehmen nicht obligatorisch ist. Die von der Kommission vorgesehene Freiwilligkeit der Zertifizierung erscheint im Hinblick auf internetfähige IT-Produkte nicht ausreichend. Das Botnetz "Mirai" hat vor Augen geführt, dass innerhalb kürzester Zeit eine halbe Million Geräte mit Schadsoftware infiziert und für die Ausführung von digitalen Angriffen benutzt werden können. Um auszuschließen, dass internetfähige Geräte Schwachstellen für derartige Attacken aufweisen, regt der Bundesrat an, dass deren Zertifizierung zwingende Voraussetzung für die Marktzulassung wird.



Drucksache 373/17

... 42. In diesen Sachen sollte die Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union (und die Aufsichtsrolle der Kommission) aufrechterhalten werden. Für die Anwendung und Auslegung von Bestimmungen des Abkommens, die keinen Bezug zum Unionsrecht aufweisen, sollte ein alternativer Streitbeilegungsmechanismus nur dann in Betracht gezogen werden, wenn gewährleistet ist, dass dieser Mechanismus ebenso unabhängig und unparteilich ist wie der Gerichtshof der Europäischen Union.



Drucksache 543/2/17

... 5. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission darin überein, dass die im Weißbuch und im Reflexionspapier skizzierten Szenarien und Optionen sowie die in diesem Zusammenhang zu Illustrationszwecken angeführten Beispiele nicht zwingend die passenden bzw. zutreffend sind. Da alle Szenarien Schnittmengen und Optionen aufweisen, wäre ihre Umsetzung auch in Mischformen denkbar.



Drucksache 154/17 (Beschluss)

... Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Ziele der NPD und das Verhalten ihrer Anhänger gegen die Menschenwürde und den Kern des Demokratieprinzips verstoßen und dass sie Elemente der Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus aufweisen. Zudem sei die Programmatik der NPD auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet (vgl. Rn. 634 des Umdrucks). Im Ergebnis ist die Partei wegen ihres eigenen politischen Misserfolgs und der derzeit geringen politischen Einflussnahme nicht verboten worden.



Drucksache 44/17 (Beschluss)

... 14. Beispielhaft verweist der Bundesrat auf den Bereich der Architekten und Ingenieure. Dort wäre der vorgeschlagene Genehmigungsmechanismus kaum umsetzbar, da die gesetzgeberische Zuständigkeit für das Berufsrecht für diese Berufsgruppen bei den Ländern liegt und die Voraussetzungen für die Titelführung, wie sich gerade erst wieder bei der Erstellung des Factsheets für Deutschland durch den "European Council of Engineers Chambers" (ECEC) im Hinblick auf die Erarbeitung eines gemeinsamen Ausbildungsrahmens gemäß Artikel 49a der Berufsanerkennungsrichtlinie gezeigt hat, von Land zu Land durchaus Unterschiede aufweisen können.



Drucksache 154/1/17

... Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Ziele der NPD und das Verhalten ihrer Anhänger gegen die Menschenwürde und den Kern des Demokratieprinzips verstoßen und dass sie Elemente der Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus aufweisen. Zudem sei die Programmatik der NPD auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet (vgl. Rn. 634 des Urteils). Im Ergebnis ist die Partei wegen ihres eigenen politischen Misserfolgs und der derzeit geringen politischen Einflussnahme nicht verboten worden.



Drucksache 410/17

... Es liegen keine Erkenntnisse vor, denen zufolge die PAK-haltige Staubfraktion, die sich im Bereich des Kehlkopfs niederschlägt, einen anderen PAK-Gehalt aufweisen würde als der Bronchial- und Alveolar-staub.



Drucksache 277/17

... Aus dem zu Nummer 7 im zweiten Satz genannten Grund werden in Anlage 3 Normen für den Besatz mit Kreuzkraut eingeführt (Buchstaben b, c, e). Die Untersuchung auf Besatz mit Kleewürger wird nicht vorgesehen, da sie nur mit immens hohem zusätzlichem Aufwand überhaupt zu leisten wäre. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass durch die mit Nummer 7 eingeführte Norm, nach der die Feldbestände von Gräsern, Leguminosen und sonstigen Futterpflanzen u.a. keinen Besatz mit Kleewürger aufweisen dürfen, die Verbreitung von Kleewürger über das geerntete Saatgut weitgehend ausgeschlossen werden kann.



Drucksache 125/17

... Außerdem soll bei Straftätern, die wegen extremistischer Taten nach dem Ersten oder Siebenten Abschnitt des Besonderen Teils des StGB verurteilt wurden, die Weisung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung schon dann möglich sein, wenn der Täter eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren - statt wie derzeit von drei Jahren - vollständig verbüßt hat (§ 68b Absatz 1 Satz 5 StGB-E). Damit können auch solche sogenannten Vollverbüßer mit negativer Legalprognose erfasst werden, die trotz des womöglich im Ergebnis begrenzten Schadens ihrer bisherigen Tat(en) und der deshalb vergleichsweise geringen Höhe der gegen sie verhängten Freiheitsstrafe eine besondere Gefährlichkeit im Hinblick mögliche Folgestraftaten aufweisen (siehe vorstehend unter I.).



Drucksache 643/17 (Beschluss)

... Aufgrund der in § 3 Absatz 2 SGFFG festgelegten Priorisierung nach dem Barwertverfahren, bei dem die Länge des Umbauabschnitts mit den durch das Projekt verursachten Kosten ins Verhältnis gesetzt wird und die Vorhaben den Vorzug erhalten, die das günstige Verhältnis von Umbaulänge und Aufwendungen aufweisen, haben derzeit Brückenvorhaben keine Förderchance, wenn die zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht für alle Vorhaben ausreichen. Damit wird eine zielgerichtete Ertüchtigung des Infrastrukturbestandes konterkariert. Das geregelte Priorisierungsverfahren wird daher entsprechend der Notwendigkeiten so fortzuentwickeln sein, dass Brückenbauvorhaben und Projekte an anderen Ingenieurbauwerken auch dann eine Realisierungschance haben, wenn die verfügbaren Fördermittel nicht für alle beantragten Vorhaben ausreichen. Damit wird auch der Schlüsselfunktion entsprechender Bauwerke für die Befahrbarkeit von Schienenwegen Rechnung getragen.



Drucksache 127/17

... Für das Vorliegen eines besonderen persönlichen Näheverhältnisses ist die Intensität der tatsächlich gelebten sozialen Beziehung erheblich. Die Beziehung muss eine Intensität aufweisen wie sie in den in Satz 2 aufgeführten Fällen typischerweise besteht. Die Verbundenheit zwischen dem Getöteten und seinen Hinterbliebenen muss folglich den gesetzlich vermuteten besonderen persönlichen Näheverhältnissen entsprechen. Wenn dies vorliegt, können zum Beispiel Partner einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Verlobte (auch im Sinne des



Drucksache 759/17

... Zielsetzung der Regelung ist es, sicherzustellen, dass sich die entnommenen Proben für eine aussagekräftige Labordiagnostik eignen und die angefertigten Antibiogramme fachlich fundierte Aussagen über die Empfindlichkeit des untersuchten bakteriellen Erregers gegenüber antibakteriellen Wirkstoffen liefern. Die Probenahme, Erregerisolierung und die Bestimmung der Empfindlichkeit müssen, soweit verfügbar, nach national oder international anerkannten Verfahren erfolgen. Die in Nummer 1 geforderte Repräsentativität bei der Beprobung von Tiergruppen beinhaltet nicht die Forderung nach einer mathematisch-statistische Repräsentativität, sondern bedeutet, dass die beprobten Tiere die klinischen Krankheitsmerkmale der erkrankten Tiergruppe aufweisen sollen.



Drucksache 216/17

... Schließlich begründet der öffentliche Handel mit sogenannten "NS-Devotionalien" nicht nur die Gefahr einer Verherrlichung nationalsozialistischer Organisationen, sondern ist auch geeignet, die Würde der Opfer der national-sozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft zu verletzen, etwa wenn es um den Verkauf von Gegenständen geht, die einen besonderen Bezug zu den Opfern des nationalsozialistischen Regimes und deren Leidensgeschichte aufweisen. In diesem Zusammenhang ist zum Beispiel der Handel mit sogenanntem Lagergeld oder Ghettogeld zu nennen, das in einigen Konzentrationslagern an die KZ-Häftlinge ausgegeben wurde und das der Enteignung der Betroffenen sowie der Fluchtverhinderung diente. Es erscheint nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch strafwürdig, wenn durch einen Handel mit entsprechenden Geldscheinen die damals hiermit verbundene Entwürdigung und Enteignung der Opfer des nationalsozialistischen Regimes heute kommerzialisiert wird.



Drucksache 231/17

... Das Verfahren des genetischen Fingerabdrucks stützt sich auf den Vergleich so genannter Längenpolymorphismen. Es handelt sich dabei um Teile der DNA, die in den unterschiedlichen Zellen einer Person zwar konstante Längen, in der Bevölkerung aber Variationen aufweisen. Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit wird das DNAIdentifizierungsmuster durch Markierung festgelegter Abschnitte (short tandem repeats [STRs]) unterschiedlicher Chromosomen erhoben. Diese Teile der DNA finden sich ausschließlich und mit besonders deutlicher Varianz in den sogenannten nicht kodierenden Bereichen, die überwiegend aus sich wiederholenden Sequenzen spezifischer Basenabfolgen (DNA-Blöcke) bestehen. Unter dem Begriff der "nicht kodierenden Bereiche" werden die Teile der DNA verstanden, die gerade keine genetisch kodierten Erbinformationen enthalten.



Drucksache 488/17

... /EU über ein Abfallverzeichnis als gefährlicher Abfall genannt sind, soweit sie einen POP-Gehalt oberhalb der Konzentrationsgrenzwerte des Anhangs IV der EU-POP-Verordnung aufweisen. Als Konsequenz aus den in Artikel 1 und 2 getroffenen Regelungen hebt Artikel 3 die geplante Änderung der



Drucksache 726/17

... Eine Ex-post-Bewertung im Jahr 2015 hat ergeben, dass die Richtlinie schwerwiegende Mängel aufweist. Öffentliche Stellen nutzen die öffentliche Auftragsvergabe in der Regel nicht in ausreichendem Maß, um die Markteinführung sauberer Fahrzeuge voranzutreiben9. Zudem wurden Mängel bei der Konzeption der Richtlinie, wie ein unzureichender Handlungsspielraum und das Fehlen einer Definition festgestellt. Die Vorschriften für den Kauf von Fahrzeugen sind entweder vage (technische Spezifikationen) oder zu komplex (Monetisierung externer Effekte).



Drucksache 65/17 (Beschluss)

... Die Änderungen dienen zudem der Rechtssicherheit für die Vollstreckungsbehörden. Durch sie werden eindeutige Rechtsgrundlagen für die Auskunftsrechte und die korrespondierenden Übermittlungsbefugnisse geschaffen, die nicht von Auslegungsfragen abhängig sind. Bei § 39 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 StVG stellt sich die Frage, ob der Rechtsanspruch, der vollstreckt werden soll, einen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr aufweisen muss. Trotz des Wortlauts der Vorschrift, die "von nicht mit der Teilnahme am Straßenverkehr im Zusammenhang stehenden öffentlich-rechtlichen Ansprüchen" spricht, ist dies angesichts der Kommentarliteratur nicht eindeutig. So heißt es in der Kommentierung von Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, § 39 StVG Rn. 1 bis 4, beck-online, wie folgt:



Drucksache 14/17

... Darüber hinaus sollten Ausgangsdokumente ein Mindestmaß an Sicherheit aufweisen, um eine Fälschung zu verhindern. Die EU hat insgesamt 16 Mio. EUR für Forschungs- und Entwicklungsinitiativen8 bereitgestellt, um sicherere Ausgangsdokumente zu gewährleisten. Zukünftige Horizont-2020-Arbeitsprogramme zu "Sichere Gesellschaften 2018-2020" werden Forschung und Entwicklung in Bezug auf die Dokumentensicherheit unterstützen.



Drucksache 61/17 (Beschluss)

... Rechtlich problematisch ist es, wenn bestimmte Messer zum Beispiel beidseitig geschliffen sind und somit eine Hieb- und Stoßwaffen-Eigenschaft aufweisen (zum Beispiel Faustdolch), was sie zu Gegenständen nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a WaffG macht. Nach dem Wortlaut des Gesetzes gilt das Verbot in Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.4 WaffG nur für Gegenstände nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b WaffG. Eine Verbotsnorm für Gegenstände, die gemäß den Definitionen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummern 2.1.1 bis 2.1.4 WaffG gestaltet und zusätzlich Hieb- und Stoßwaffe sind, existiert nicht.



Drucksache 212/17

... bbb) Teile der Lunge, die Tonsillen und die Retropharyngeal-, Lungen-, Darm-, Leber-, Nieren- und Euterlymphknoten, soweit sie keine Veränderungen aufweisen, zu entnehmen und für mögliche weitergehende Untersuchungen aufzubewahren, oder,



Drucksache 62/17

... Für das Einrichten einer zentralen Stelle gemäß § 12a Absatz 10 zwecks Beratung bzgl. der Einführung von Open Data wird von einem Bedarf von vier Stellen (eine höherer Dienst, drei gehobener Dienst) ausgegangen, wodurch ein jährlicher Erfüllungsaufwand für Personal- und Sachkosten in Höhe von rund 340 000 Euro anfällt. Zusätzlich wird vermutet, dass übergangsweise für den erhöhten Beratungsbedarf zwei weitere Stellen (eine höherer Dienst, eine gehobener Dienst) erforderlich sein werden. Daraus ergeben sich einmalige Personal- und Sachkosten in Höhe von rund 190 000 Euro. Ausgangspunkt dieser Schätzung ist ein Vergleich mit ähnlich aufgebauten Beratungsstellen, die wiederum einen Bezug zur Informationstechnologie aufweisen.



Drucksache 153/17

... Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Ziele der NPD und das Verhalten ihrer Anhänger gegen die Menschenwürde und den Kern des Demokratieprinzips verstoßen und dass sie Elemente der Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus aufweisen. Zudem sei die Programmatik der NPD auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet (vgl. Rn. 634 des Umdrucks). Im Ergebnis ist die Partei wegen ihres eigenen politischen Misserfolgs und der derzeit geringen politischen Einflussnahme nicht verboten worden.



Drucksache 43/1/17

... 28. Beispielhaft verweist der Bundesrat auf den Bereich der Architekten und Ingenieure. Dort wäre der vorgeschlagene Genehmigungsmechanismus kaum umsetzbar, da die gesetzgeberische Zuständigkeit für das Berufsrecht für diese Berufsgruppen bei den Ländern liegt und die Voraussetzungen für die Titelführung, wie sich gerade erst wieder bei der Erstellung des Factsheets für Deutschland durch den "European Council of Engineers Chambers" im Hinblick auf die Erarbeitung eines gemeinsamen Ausbildungsrahmens gemäß Artikel 49a der Berufsanerkennungsrichtlinie gezeigt hat, von Land zu Land durchaus Unterschiede aufweisen können.



Drucksache 315/17 (Beschluss)

... Auch die Begrenzung auf solche Netzwerke, die mehr als zwei Millionen Nutzerinnen und Nutzer im Inland aufweisen, schafft keine Vollzugssicherheit bei Plattformen, auf denen sich die Nutzer nicht registrieren müssen und die genaue Zahl der Nutzer daher nur schwer erfasst werden kann.



Drucksache 154/17

... Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Ziele der NPD und das Verhalten ihrer Anhänger gegen die Menschenwürde und den Kern des Demokratieprinzips verstoßen und dass sie Elemente der Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus aufweisen. Zudem sei die Programmatik der NPD auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet (vgl. Rn. 634 des Umdrucks). Im Ergebnis ist die Partei wegen ihres eigenen politischen Misserfolgs und der derzeit geringen politischen Einflussnahme nicht verboten worden.



Drucksache 75/17 (Beschluss)

... "(1) Ab dem 12. Juni 2018 dürfen Funkanlagentypen, die zu Gerätekategorien nach Absatz 2 mit einem geringen Maß an Konformität mit den grundlegenden Anforderungen nach § 4 Absatz 1 und Absatz 2 und soweit zutreffend Absatz 3 aufweisen, nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn der Hersteller sie zuvor nach Maßgabe des Artikels 5 der Richtlinie



Drucksache 153/2/17

... Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Ziele der NPD und das Verhalten ihrer Anhänger gegen die Menschenwürde und den Kern des Demokratieprinzips verstoßen und dass sie Elemente der Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus aufweisen. Zudem sei die Programmatik der NPD auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet (vgl. Rn. 634 des Umdrucks). Im Ergebnis ist die Partei wegen ihres eigenen politischen Misserfolgs und der derzeit geringen politischen Einflussnahme nicht verboten worden.



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.