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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise"


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Drucksache 12/16

... (1) Die Ausnahmebewilligung wird vorbehaltlich der Anordnung von Ausgleichsmaßnahmen nach § 5 auch erteilt, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller in einem anderen Herkunftsstaat eine berufliche Qualifikation erworben hat, die dort Voraussetzung für die Ausübung zumindest einer wesentlichen Tätigkeit des betreffenden Gewerbes ist. Die berufliche Qualifikation muss durch die Vorlage eines Ausbildungs- oder Befähigungsnachweises nachgewiesen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Eintragung in die Handwerksrolle

§ 1
Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle

§ 2
Anerkennung von Berufserfahrung

§ 3
Anerkennung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisen

§ 4
Gemeinsame Ausbildungsrahmen und Ausbildungsprüfungen

§ 5
Ausgleichsmaßnahmen

§ 6
Anerkennungsverfahren, Mitteilungspflichten und Fristen

§ 7
Eignungsprüfung

Abschnitt 2
Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen

§ 8
Voraussetzungen der Dienstleistungserbringung

§ 9
Anzeige vor Dienstleistungserbringung

§ 10
Nachprüfung der Berufsqualifikation

Abschnitt 3
Ordnungswidrigkeiten, Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 11
Ordnungswidrigkeiten

§ 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Regelungsinhalt

III. Ermächtigungsgrundlage

IV. Folgenabschätzung, Kosten, Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Abschnitt 1 Eintragung in die Handwerksrolle

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu §§ 8

Zu § 10

Zu § 11


 
 
 


Drucksache 123/11

... 4. sofern der Beruf oder die Ausbildung hierzu im Niederlassungsstaat durch Rechts-und Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter beruflicher Qualifikationen gebunden ist, ein Nachweis dieser Berufsqualifikation; andernfalls sind vorhandene Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise sowie der Nachweis vorzulegen, dass die Tätigkeit im Niederlassungsstaat während der vorhergehenden zehn Jahre mindestens zwei Jahre lang ausgeübt worden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 123/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Allgemeine Anforderungen

§ 3
Anforderungen bei Errichtung

§ 4
Anforderungen beim Betrieb

§ 5
Verfahren zur Prüfung von Leitungsvorhaben

§ 6
Inbetriebnahme und Untersagung des Betriebs

§ 7
Druckabsenkung, Betriebseinstellung und Stilllegung

§ 8
Wesentliche Änderungen und Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gashochdruckleitungen

§ 9
Auskunfts- und Anzeigepflicht

§ 10
Erneute und wiederkehrende Prüfungen von Gashochdruckleitungen

§ 11
Anerkennung von Sachverständigen2

§ 12
Voraussetzungen für die Anerkennung von Sachverständigen

§ 13
Nachweis der Qualifikation und Ausrüstung

§ 14
Nachweis der Zuverlässigkeit des Sachverständigen

§ 15
Übergangsvorschriften

§ 16
Anerkennung gleichwertiger Nachweise aus anderen Mitgliedstaaten

§ 17
Meldepflichten

§ 18
Anzeige der vorübergehenden grenzüberschreitenden Tätigkeit von Sachverständigen

§ 19
Ordnungswidrigkeiten

§ 20
Bestehende Gashochdruckleitungen

§ 21
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziele und Gegenstand

II. Ermächtigungsgrundlage und Geltungsbereich

III. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt:

1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder:

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1384: Verordnung über Gashochdruckleitungen


 
 
 


Drucksache 283/09

... Aus diesem Grund werden einerseits die beauftragten Flugsicherungsorganisationen in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Rechts der Europäischen Gemeinschaft ausdrücklich verpflichtet, für den Einsatz von entsprechend qualifiziertem Personal zu sorgen und diese Qualifikation dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung durch entsprechende Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise auf Anforderung nachzuweisen. Andererseits soll das Qualifizierungssystem ebenso wie das bisherige staatliche Erlaubnis- und Berechtigungswesen einen gleichbleibend hohen Standard der Qualifikation des eingesetzten Personals sicherstellen. Daher werden die konkreten Anforderungen an die Befähigungsnachweise des betroffenen Personenkreises – genau wie die Lizenzierungsvoraussetzungen der Fluglotsen – weiterhin auf nationaler Verordnungsebene festgelegt, soweit solche Angelegenheiten nicht bereits durch das Recht der Europäischen Gemeinschaft abschließend und umfassend erfasst sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 31f

§ 31g

§ 73

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Übereinkommens vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr und zur Durchführung der Versicherungspflicht zur Deckung der Haftung für Güterschäden nach der Verordnung (EG) Nr. 785/2004

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

2 Allgemeines

4 Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Verwaltung

3. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe b

Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 31f

Zu § 31g

Zu Nummer 10

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe b

Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 900: Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetz und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 818/07

... (1) Die Ausnahmebewilligung wird vorbehaltlich der Anordnung von Ausgleichsmaßnahmen nach § 5 auch erteilt, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz die berufliche Qualifikation erworben hat, die dort Voraussetzung für die Ausübung zumindest einer wesentlichen Tätigkeit des betreffenden Gewerbes ist, sofern die berufliche Qualifikation der im Inland erforderlichen beruflichen Qualifikation gleichwertig ist, mindestens aber der Qualifikationsstufe nach Absatz 2 entspricht. Die berufliche Qualifikation muss durch die Vorlage eines Ausbildungs- oder Befähigungsnachweises nachgewiesen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 818/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Eintragung in die Handwerksrolle

§ 1
Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle

§ 2
Anerkennung von Berufserfahrung

§ 3
Anerkennung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisen

§ 4
Gleichgestellte Ausbildungen

§ 5
Ausgleichsmaßnahmen

§ 6
Anerkennungsverfahren und Fristen

Abschnitt 2
Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen

§ 7
Voraussetzungen der Dienstleistungserbringung

§ 8
Anzeige vor Dienstleistungserbringung

§ 9
Nachprüfung der Berufsqualifikation

Abschnitt 3
Ordnungswidrigkeiten, Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage:

2. Regelungsinhalt:

3. Ermächtigungsgrundlage:

4. Gleichstellungspolitische Bedeutung:

5. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte und die Wirtschaft:

a Kosten ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

c Kosten für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssysteme

d Auswirkungen auf das Preisniveau sowie auf die Verbraucherinnen und Verbraucher

e Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu §§ 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu §§ 7

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen der Anerkennung von Berufsqualifikationen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks


 
 
 


Drucksache 431/16 PDF-Dokument



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