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"Auswahl- und Förderfähigkeit"


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Drucksache 334/10

... (7) Gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 663/2009 sollte die Fazilität ausschließlich der Finanzierung von Maßnahmen dienen, die einen unmittelbaren, messbaren und spürbaren Nutzen für die Konjunkturbelebung in der EU, die Steigerung der Energieversorgungssicherheit und die Verringerung der Treibhausgasemissionen haben. Die Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 663/2009 sollten in vollem Umfang auf die Bewertung der Auswahl- und Förderfähigkeit der im Rahmen der Fazilität finanzierten Maßnahmen Anwendung finden. Auch die geografische Ausgewogenheit der Projekte sollte als wesentliches Element einbezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 334/10




Vorschlag

Begründung

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 663/2009

Anhang II
Finanzfazilität im Rahmen der Initiative zur Finanzierung einer nachhaltigen Energiewirtschaft

I. Einrichtung einer Finanzfazilität für Projekte zur nachhaltigen Energienutzung

II. Zusammenarbeit mit Finanzintermediären

III. Bedingungen für die Gewährung von Mitteln und Auswahl- und Förderkriterien

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.