A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Anforderungen an die Entnahme von Geweben
§ 3
Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des Spenders
§ 4
Anforderungen an Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren
§ 5
Anforderungen an Spenderakte und Entnahmebericht
§ 6
Voraussetzungen für die Verwendung von Keimzellen im Rahmen von Maßnahmen einer medizinisch unterstützten Befruchtung
§ 7
Dokumentation von übertragenen Geweben durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
§ 8
Meldung schwerwiegender Zwischenfälle durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
§ 9
Meldung schwerwiegender unerwünschter Reaktionen durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
§ 10
Inkrafttreten
Anlage 1
Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des toten Spenders nach § 3 Abs. 1
1. Spenderevaluierung
2. Ausschlussgründe
Anlage 2
Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des lebenden Spenders nach § 3 Abs. 2
1. Spenderevaluierung bei Gewebe zur Übertragung auf andere
2. Auswahl- und Ausschlussgründe
Anlage 3
Erforderliche Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren nach § 4
1. Für Spender vorgeschriebene biologische Tests
2. Allgemeine Anforderungen an das Untersuchungsverfahren
Anlage 4
Erforderliche Laboruntersuchungen für die Verwendung von Keimzellen nach § 6
1. Erforderliche Laboruntersuchungen für die Verwendung von menschlichen Keimzellen
2. Erforderliche Laboruntersuchungen für die heterologe Verwendung von Samenzellen
3. Anforderungen an die Untersuchungsverfahren
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung und Ausgangslage
2. Inhalt
3. Gesetzesfolgen und finanzielle Auswirkungen
4. Bürokratiekosten
5. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
II. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu Anlage 1 Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des toten Spenders nach § 3 Abs. 1
Zu Anlage 2 Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des lebenden Spenders nach § 3 Abs. 2
Zu Anlage 3 Erforderliche Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren nach § 4
Zu Anlage 4 Erforderliche Laboruntersuchungen für die Verwendung von Keimzellen nach § 6
Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz (TPG-Gewebeverordnung)