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8 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Banken- und Versicherungsbereich"


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Drucksache 464/12

... schlichten. Diese Verfahrensordnung muss den Anforderungen des § 57, den weiteren Anforderungen der nach § 57c Satz 1 Nummer 1 erlassenen Rechtsverordnung und den Anforderungen der Empfehlung 98/257/EG der EU-Kommission vom 30. März 1998 betreffend die Grundsätze für Einrichtungen, die für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten zuständig sind (ABl. L 115 vom 17.4.1998, S. 31) entsprechen. Dazu muss sie insbesondere gewährleisten: die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Schlichtungsstelle (Nummer 1 und 3), die Fairness des Verfahrens (Grundsatz des rechtlichen Gehörs, Nummer 2), die Vertraulichkeit der im Schlichtungsverfahren erhaltenen Informationen (Nummer 4) und die zügige Durchführung des Schlichtungsverfahrens (Nummer 5), wobei in der Regel eine Verfahrensdauer von maximal drei Monaten wünschenswert wäre. Diese Voraussetzungen finden sich in vergleichbarer Art und Weise auch in den bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen zu Schlichtungen im Bahnverkehr (§ 37 Absatz 2 EVO) sowie im Banken- und Versicherungsbereich (§ 14 Absatz 2

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Drucksache 464/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

5. Unterabschnitt Schlichtung

§ 57
Privatrechtlich organisierte Schlichtung

§ 57a
Behördliche Schlichtung

§ 57b
Gemeinsame Vorschriften

§ 57c
Verordnungsermächtigungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 57a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 57b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 57c

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1791: Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr


 
 
 


Drucksache 190/11

... Gesetzliche Umsetzung der vom Financial Stability Board (FSB) auf Grundlage der G 20-Beschlüsse entwickelten internationalen Vergütungsstandards im Banken- und Versicherungsbereich: Erfordernis angemessener, transparenter und auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichteter Vergütungssysteme Regelung der näheren Einzelheiten in zwei Rechtsverordnungen des Bundesministeriums der Finanzen Ermächtigung der BaFin in bestimmten Fällen die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile zu untersagen

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Drucksache 190/11




Nationales Reformprogramm Deutschland 2011

1. Einführung

2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Tabelle

3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele

4 Vorbemerkung

a Förderung der Beschäftigung

b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung

c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz

d Verbesserung des Bildungsniveaus

e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut

4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderung der Beschäftigung

Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Stärkung der Finanzstabilität

5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland

a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte

b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors

c Stärkung der Binnennachfrage

d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen

i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“

ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt

iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“

iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“

e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern

6. Verwendung von EU-Fördermitteln

a Europäische Strukturfonds

b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

Anhang
Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 679/1/10

... Der Vorschlag des Bundesrates bedarf zur Beseitigung eines Ungleichgewichts bei der Umsatzbesteuerung im Banken- und Versicherungsbereich der Umsetzung. Denn während privatrechtlich organisierte Banken und Versicherungen – darunter weltweit agierende Großbanken und große Versicherungen – eine Besteuerung der Vorumsätze verbundener Unternehmen nach geltendem Recht im Wege der Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nummer 2

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Drucksache 679/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 52b Absatz 5 und 9 EStG

2. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu -, 6, 7a - neu - und 8a - neu - § 1 Absatz 3, § 4 Nummer 29 - neu -, § 6 Absatz 1 und § 14 Absatz 2 UStG

3. Zu Artikel 4 Nummer 6 § 4 Nummer 21 UStG *


 
 
 


Drucksache 74/10

... Der vorliegende Gesetzentwurf ist der letzte Schritt eines dreistufigen Maßnahmenpakets der Bundesregierung (Selbstverpflichtung acht großer deutscher Banken und der drei größten Versicherungsunternehmen zur schnellstmöglichen Umsetzung der FSB-Standards im Dezember 2009, Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu den Anforderungen an Vergütungssysteme vom 21. Dezember 2009, gesetzliche Umsetzung). Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden nunmehr die FSB-Prinzipien und -Standards für den Banken- und Versicherungsbereich auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Der Gesetzentwurf berücksichtigt für den Bankenbereich zudem die vergütungsrelevanten Vorgaben in der vorgenannten Änderungsrichtlinie.

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Drucksache 74/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 64b
Vergütungssysteme

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

1. Selbstverpflichtungserklärung

2. Rundschreiben

3. Gesetzliche Umsetzung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

§ 64b
Absatz 1.

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1170: Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen (BMF)


 
 
 


Drucksache 442/1/09

... - Leistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder Angehörige der dort genannten Heilberufe sind). Ein weiterer Umsetzungsbedarf war fur den Gesetzgeber bislang nicht erkennbar. Die nunmehr fur den Banken- und Versicherungsbereich vorgesehene Umsetzung der Vorschrift trägt der Entwicklung zunehmender Auslagerungen von Tätigkeiten auf Dritte (z.B. im Bereich der Kreditgewährung, der Verschaffung von Versicherungsschutz, der Kredit- oder Versicherungsverwaltung und im Bereich des Zahlungs- und Überweisungsverkehrs) im Banken- und Versicherungssektor Rechnung. Auch andere Mitgliedstaaten wenden diese Steuerbefreiung an. Eine Gefahr des Entstehens von Wettbewerbsverzerrungen, die diese Regelung gemeinschaftsrechtlich ausschließen wurde, ist nicht ersichtlich. Zum einen handelt es sich bei den begünstigten Leistungen um solche, die typischerweise nur fur den Banken- und Versicherungssektor erbracht werden können. Somit scheidet eine etwaige Wettbewerbsverzerrungen nach sich ziehende Steuerpflicht vergleichbarer Leistungen durch andere Unternehmer aus. Zum anderen kommt es bereits nach geltendem Recht im Wege der Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2

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Drucksache 442/1/09




Artikel 1a
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 431/09

... 55. erkennt an, dass die Aufsichtsbehörden der USA bei der Umsetzung der Basel-II-Vereinbarungen im Hinblick auf die Großbanken Fortschritte erzielt haben, weist jedoch darauf hin, dass nach wie vor Abweichungen bestehen, die korrigiert werden müssen, da den amerikanischen Tochtergesellschaften der europäischen Banken zusätzliche Verpflichtungen auferlegt werden, die ihre Wettbewerbsposition beeinträchtigen, und dass darüber hinaus einige Fragen fortbestehen (Finanzholdings und Kleinbanken), die möglichst bald geklärt werden müssen; ermutigt deshalb den US-Kongress, eine kohärentere Aufsichtsstruktur im Banken- und Versicherungsbereich in Betracht zu ziehen, um die Koordinierung zwischen der Europäischen Union und den USA zu erleichtern;

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Drucksache 431/09




Bilaterale institutionelle Fragen

Globale Herausforderungen

Regionale Fragen

Verteidigung, Rüstungskontrolle und Sicherheitsfragen

Wirtschafts - und Handelsfragen


 
 
 


Drucksache 442/09 (Beschluss)

... - Leistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder Angehörige der dort genannten Heilberufe sind). Ein weiterer Umsetzungsbedarf war für den Gesetzgeber bislang nicht erkennbar. Die nunmehr für den Banken- und Versicherungsbereich vorgesehene Umsetzung der Vorschrift trägt der Entwicklung zunehmender Auslagerungen von Tätigkeiten auf Dritte (z.B. im Bereich der Kreditgewährung, der Verschaffung von Versicherungsschutz, der Kredit- oder Versicherungsverwaltung und im Bereich des Zahlungs- und Überweisungsverkehrs) im Banken- und Versicherungssektor Rechnung. Auch andere Mitgliedstaaten wenden diese Steuerbefreiung an. Eine Gefahr des Entstehens von Wettbewerbsverzerrungen, die diese Regelung gemeinschaftsrechtlich ausschließen würde, ist nicht ersichtlich. Zum einen handelt es sich bei den begünstigten Leistungen um solche, die typischerweise nur für den Banken- und Versicherungssektor erbracht werden können. Somit scheidet eine etwaige Wettbewerbsverzerrungen nach sich ziehende Steuerpflicht vergleichbarer Leistungen durch andere Unternehmer aus. Zum anderen kommt es bereits nach geltendem Recht im Wege der Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2

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Drucksache 442/09 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 §§ 6a und 6b FMStFG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 §§ 6a, 6b und 6c FMStFG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Absatz 5 Nummer 2 FMStFG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Absatz 5 Nummer 4 FMStFG

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Absatz 5 Nummer 5 FMStFG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Absatz 6 FMStFG

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a FMStFG

9. Zu Artikel 1a - neu - §§ 1, 4, 6 und 14 UStG

Artikel 1a
Anderung des Umsatzsteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 318/10 (Beschluss) PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.