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11 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bankengesetz"


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Drucksache 45/14 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt - wie bereits in Ziffer 1 seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen (im Folgenden: Trennbankengesetz) in BR-Drucksache 94/13(B) - die dem Verordnungsvorschlag zugrunde liegende Intention, die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors gegen künftige Krisensituationen weiter stärken zu wollen. Eines der wesentlichen Ziele des ordnungspolitischen Rahmens zur Regulierung und Beaufsichtigung der Finanzmärkte ist es, die "toobigtofail"-Problematik aufzulösen. Die dazu bereits ergriffenen Maßnahmen - in die sich der Verordnungsvorschlag zusätzlich einreiht - sorgen für eine Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bankensektors gegen Krisenfälle.



Drucksache 357/1/14

... Die für das Jahr 2015 bzw. 2016 vorgesehene Anwendbarkeit des deutschen Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten - kurz "deutsches Trennbankengesetz" - würde die deutschen Kreditinstitute zu weiteichenden Umstrukturierungen zwingen. Dabei besteht die Möglichkeit, dass - je nach Ausgang der Diskussion - nach Inkrafttreten der EU-"Verordnung über strukturelle Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Kreditinstituten in der Union" - vielfach als EU-Trennbankenverordnung bezeichnet - die Gründe für die Umstrukturierungen entfallen könnten.



Drucksache 357/14 (Beschluss)

... Die für das Jahr 2015 bzw. 2016 vorgesehene Anwendbarkeit des deutschen Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten - kurz "deutsches Trennbankengesetz" - würde die deutschen Kreditinstitute zu weiteichenden Umstrukturierungen zwingen. Dabei besteht die Möglichkeit, dass - je nach Ausgang der Diskussion - nach Inkrafttreten der EU-"Verordnung über strukturelle Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Kreditinstituten in der Union" - vielfach als EU-Trennbankenverordnung bezeichnet - die Gründe für die Umstrukturierungen entfallen könnten.



Drucksache 176/11 (Beschluss)

... Neben dem legalen Spielbereich (Lotterien und Wetten nach dem GlüStV, Spielbankenangebot nach den jeweiligen Spielbankengesetzen sowie gewerbliches Spiel nach der



Drucksache 176/1/11

... Neben dem legalen Spielbereich (Lotterien und Wetten nach dem GlüStV, Spielbankenangebot nach den jeweiligen Spielbankengesetzen sowie gewerbliches Spiel nach der



Drucksache 865/06

... Im Bereich der Finanzdienstleistungen hat die Türkei einige Fortschritte erzielt. Das neue Bankengesetz und die Insolvenzvorschriften für den Versicherungs- und Zusatzrentensektor sind positive Entwicklungen. Allerdings wurden die für den Versicherungssektor relevanten Vorschriften nur in begrenztem Umfang übernommen. Im Bereich der Wertpapierdienstleistungen und der Wertpapiermärkte muss die Angleichung der Vorschriften für das Anlegerentschädigungssystem, die grenzübergreifende Erbringung von Dienstleistungen, die Offenlegungspflicht und die Prospektanforderungen weiter vorangetrieben werden. Die Kapazitäten der Aufsichtsbehörden müssen gestärkt werden, dies gilt insbesondere für den Versicherungs- und Wertpapiermarkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 865/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die fünfte Erweiterung

3. Der Erweiterungsprozess

3.1. Beitrittsverhandlungen

3.2. Heranführungsstrategie

4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten

5. Wichtigste Herausforderungen für 2007

5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften

5.2. Kandidatenländer

5.3. Potenzielle Kandidatenländer

6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Anhang 1
Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder

3 Einleitung

Anhang 2
Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien


 
 
 


Drucksache 479/2/05

... Spielbanken sind konzessionspflichtig und unterliegen strengen ordnungsrechtlichen und steuerrechtlichen (Spielbankabgabe) Vorschriften. Diese ergeben sich aus den jeweiligen Spielbankengesetzen der Länder. § 2 Nr. 4 bewirkt dass Spiele, die der Spielbankabgabe unterliegen, nicht nach diesem Gesetz steuerpflichtig sind (Vermeidung einer Doppelbesteuerung). Im Umkehrschluss wird mit der Formulierung des § 2 Nr. 4 erreicht, dass unerlaubte Glücks- und Geschicklichkeitsspiele der Besteuerung nach diesem Gesetz unterworfen werden.



Drucksache 479/1/05

... Spielbanken sind konzessionspflichtig und unterliegen strengen ordnungsrechtlichen und steuerrechtlichen (Spielbankabgabe) Vorschriften. Diese ergeben sich aus den jeweiligen Spielbankengesetzen der Länder. § 2 Nr. 4 bewirkt dass Spiele, die der Spielbankabgabe unterliegen, nicht nach diesem Gesetz steuerpflichtig sind (Vermeidung einer Doppelbesteuerung). Im Umkehrschluss wird mit der Formulierung des § 2 Nr. 4 erreicht, dass unerlaubte Glücks- und Geschicklichkeitsspiele der Besteuerung nach diesem Gesetz unterworfen werden.



Drucksache 479/05 (Beschluss)

... Spielbanken sind konzessionspflichtig und unterliegen strengen ordnungsrechtlichen und steuerrechtlichen (Spielbankabgabe) Vorschriften. Diese ergeben sich aus den jeweiligen Spielbankengesetzen der Länder. § 2 Nr. 4 bewirkt, dass Spiele, die der Spielbankabgabe unterliegen, nicht nach diesem Gesetz steuerpflichtig sind (Vermeidung einer Doppelbesteuerung). Im Umkehrschluss wird mit der Formulierung des § 2 Nr. 4 erreicht, dass unerlaubte Glücks- und Geschicklichkeitsspiele der Besteuerung nach diesem Gesetz unterworfen werden.



Drucksache 873/04

... Im Zusammenhang mit der Währungsumstellung in den westlichen Besatzungszonen 1948 wurden westdeutschen Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Sparkassen unter bestimmtem Voraussetzungen Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand zugeteilt (§ 11 des 3. Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Umstellungsgesetz) vom 20. Juni 1948, Beilage 5 zum Gesetz- und Verordnungsblatt des Wirtschaftsrates 1948 (WiGBl. S. 13 ff.). Zur Errechnung der ihnen zustehenden Ausgleichsforderungen hatten die Institute eine besondere Umstellungsrechnung zu erstellen, aus der die aus der Neuordnung des Geldwesens unmittelbar hervorgehenden auf Deutsche Mark lautenden Aktiven und Passiven ersichtlich waren (Zweite Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz ­ Bankenverordnung, ebenda, S. 24). Diese Umstellungsrechnung galt gleichzeitig als Eröffnungsbilanz auf den Währungsstichtag 21. Juni 1948, für Banken mit Sitz oder Hauptniederlassung in Westberlin auf den 1. 1. 1952 (die Westberliner Banken unterlagen der Ende 1953 ergangenen Altbankengesetzgebung ­ Umstellungsergänzungsgesetz (UEG), Altbankengesetz (AltbG) und Altbankenbilanzgesetz (ABilG).



Drucksache 637/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.