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161 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bankensektor"


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Drucksache 313/09

... 50. ist der Ansicht, dass die weltweite Regulierung des Finanzsektors, die weit über den klassischen Bankensektor hinausreichen muss, dringend verstärkt werden muss, dass umfassende Maßnahmen zur Einführung verbindlicher Bestimmungen über aufsichtsrechtliche Überwachung, Transparenz und bewährte Vorgehensweisen ergriffen und Sanktionen gegenüber allen Staaten und Gebieten, die nicht zur Zusammenarbeit bereit sind, verhängt werden müssen; fordert die Kommission auf, hierzu geeignete Vorschläge vorzulegen, und fordert den Rat nachdrücklich auf, bei internationalen Verhandlungen das politische Terrain im Hinblick auf eine zügige Akzeptanz eines derartigen Ansatzes vorzubereiten; weist darauf hin, dass die globale Finanzstabilität ein öffentliches Gut ist, für dessen Erhalt die politische Führung zuständig ist;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/09




Die Finanzkrise und ihre wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen

Die Bedürfnisse der Bürger und die erforderlichen Antworten

Der europäische Handlungsrahmen

Bewertung der Lissabon-Strategie, nächste Schritte und weiterer Weg


 
 
 


Drucksache 160/09 (Beschluss)

... " des Staates im Bankensektor erkannt und für die Übernahme von Anteilen an Kreditinstituten aus Mitteln des SoFFin eine Befreiung von § 8c

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13 FMStFG

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 - neu - § 14 Absatz 3 FMStFG

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 und 5 §§ 7 bis 7b FMStBG

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 7 Absatz 7 FMStBG

5. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 18 FMStFG

6. Zu Artikel 3 § 5 Absatz 4 RettungsG

7. Zu Artikel 3 § 6 Absatz 2 RettungsG

8. Zu Artikel 5a – neu – §§ 8c Absatz 1 und 34 Absatz 7b KStG Artikel 5b – neu – § 89 Absatz 3 AO

Artikel 5a
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Zu Artikel 5a

1. Zu § 8c Absatz 1 Satz 5 bis 8

2. Zu § 34 Absatz 7b Satz 2 und 3

Zu Artikel 5b

9. Zum Gesetzentwurf insgesamt

10. Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zum Gesetzentwurf allgemein

12. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 415/09

... 3. Empfehlung 3: Schaffung eines harmonisierten EU-Rahmens für Mikrofinanzinstitute aus dem Banken- und Nichtbankensektor



Drucksache 797/1/09

Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Europäischen Gerichtshof und die Europäische Zentralbank: Ein EU-Rahmen für das grenzübergreifende Krisenmanagement im Bankensektor KOM (2009)



Drucksache 168/1/09

... " des Staates im Bankensektor erkannt und für die Übernahme von Anteilen an Kreditinstituten aus Mitteln des SoFFin eine Befreiung von § 8c

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 und Nummer 7 §§ 10 Absatz 1 und 33a Absatz 1 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV

§ 13
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

§ 14
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung

Zu Buchstabe a

Zu § 10

Zu Buchstabe b

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 14

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 10 Absatz 2a Satz 9 EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

15. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

16. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

17. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 2a Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 5 Absatz 2 des Finanzverwaltungsgesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

19. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO

Artikel 1d
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1d

20. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO

21. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG

Artikel 3a
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

22. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

23. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV

Artikel 3c
Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung

24. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG

Artikel 5a
Änderung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts

25. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


Drucksache 822/09

... (2) In ihrem am 25. Februar 2009 veröffentlichten, von der Kommission in Auftrag gegebenen Bericht gelangte eine hochrangige Expertengruppe unter Vorsitz von Jacques de Larosière zu dem Schluss, dass der Aufsichtsrahmen verstärkt werden muss, wenn Risiko und Ausmaß künftiger Finanzkrisen eingedämmt werden sollen. Dementsprechend schlug sie für die Struktur der Finanzaufsicht in der Gemeinschaft weitreichende Reformen vor. Diese Expertengruppe gelangte ferner zu dem Schluss, dass ein Europäisches Finanzaufsichtssystem – bestehend aus drei für den Bankensektor, den Wertpapiersektor bzw. den Bereich Versicherungen und betriebliche Altersversorgung zuständigen Europäischen Aufsichtsbehörden – und ein Europäischer Ausschuss für Systemrisiken geschaffen werden sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 822/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung der interessierten Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

6.1. Technische Standards

6.2. Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen nationalen Aufsichtsbehörden

6.3. Allgemeine Änderungen

Übernahme der Aufgaben der derzeitigen Stufe-3-Ausschüsse

Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit den Europäischen Finanzaufsichtsbehörden

Internationale Rolle und beratende Funktion

Registerführung und sonstige Änderungen

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 1998/26/EG

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2002/87/EG

Artikel 21a
Technische Standards

Artikel 3
Änderung der Richtlinie 2003/6/EG

Artikel 4
Änderung der Richtlinie 2003/41/EG

Artikel 5
Änderung der Richtlinie 2003/71/EG

Artikel 6
Änderung der Richtlinie 2004/39/EG

Artikel 7
Änderung der Richtlinie 2004/109/EG

Artikel 8
Änderung der Richtlinie 2005/60/EG

Artikel 9
Änderung der Richtlinie 2006/48/EG

Artikel 14

Artikel 10
Änderung der Richtlinie 2006/49/EG

Artikel 11
Änderung der Richtlinie 2009/65/EG

Artikel 105

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Adressaten


 
 
 


Drucksache 160/2/09

... " des Staates im Bankensektor erkannt und für die Übernahme von Anteilen an Kreditinstituten aus Mitteln des SoFFin eine Befreiung von § 8c

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/2/09




1. Zu Artikel 5a – neu – Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 5a
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

2. Zu Artikel 5b – neu – Änderung der Abgabenordnung

Artikel 5b
Änderung der Abgabenordnung

Begründung

3 Allgemein

Zu Artikel 5a

Zu Artikel 5b


 
 
 


Drucksache 559/09

... Die Europäische Zentralbank, der Bankensektor und die großen Einzelhandelsunternehmen haben wiederholt gefordert, dass in Europa die Hindernisse beim grenzüberschreitenden Bargeldtransport per Straße beseitigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/09




1. Einleitung

2. Initiative der Kommission zur Vereinfachung des grenzüberschreitenden Transports von Euro-Bargeld; Erste Konsultation von Interessengruppen

3. Hauptmerkmale möglicher gemeinsamer Vorschriften

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Transporte tagsüber und innerhalb eines Tages

3.3. Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

3.4. Zulässige Arten des Bargeldtransports

3.5. Sanktionen

3.6. Sonstige Bestimmungen

4. Weiteres Vorgehen

Anhang

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für alle grenzüberschreitenden Strassentransporte von Euro-Bargeld

A. Anwendungsbereich

B. Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

C. Sicherheitspersonal des Geldtransports

D. Ausrüstung des Fahrzeugs

E. Vorabbenachrichtigung der nationalen Polizeibehörden

F. Verfahren für den Umgang mit Bargeld außerhalb des Geldtransportfahrzeugs in dem/den Mitgliedstaat en , in dem/denen die Dienstleistung erbracht wird

G. Gegenseitige Unterrichtung

Abschnitt 2
Besondere Vorschriften, die für die vier zulässigen Transportarten vorgesehen sind

A. Transport von Banknoten in einem ungepanzerten oder kabinengepanzerten Fahrzeug, das mit IBNS ausgestattet ist

B. Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug ohne IBNS

C. Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug, das mit IBNS ausgestattet ist

D. Transport von Münzen

Abschnitt 3
Verschiedenes

A. Definitionen

B. Sanktionen

C. Überprüfung

D. Notfallmaßnahmen

E. Sonstige gemeinschaftliche Rechtsvorschriften

F. Intelligentes Banknoten-Neutralisierungssystem IBNS

G. Gemeinsame Referenzniveaus des Europarats


 
 
 


Drucksache 738/09

... (33) Erforderlichenfalls sollte die Behörde interessierte Parteien zu technischen Standards, Leitlinien oder Empfehlungen konsultieren und ihnen ausreichend Gelegenheit geben, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen Stellung zu nehmen. Aus Gründen der Effizienz sollte zu diesem Zweck eine Interessengruppe Bankensektor eingesetzt werden, in der Gemeinschaftskredit- und -investmentinstitute (einschließlich u. U. institutionelle Anleger und andere Finanzinstitute, die selbst Finanzdienstleistungen nutzen), ihre Beschäftigten sowie Verbraucher und andere private Nutzer von Bankdienstleistungen, einschließlich KMU, in einem ausgewogenen Maße vertreten sind. Die Interessengruppe Bankensektor sollte aktiven Kontakt zu anderen Nutzergruppen im Finanzdienstleistungsbereich unterhalten, die von der Kommission oder aufgrund von Gemeinschaftsvorschriften eingesetzt wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 738/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung der interessierten Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

6.1. Einsetzung der ESA und ihre Rechtsstellung

6.2. Aufgaben und Befugnisse der ESA

6.2.1. Entwicklung technischer Standards

6.2.2. Befugnisse zur Gewährleistung der konsistenten Anwendung der Gemeinschaftsregeln

6.2.3. Maßnahmen im Krisenfall

6.2.4. Beilegung von Meinungsunterschieden zwischen nationalen Aufsichtsbehörden

6.2.5. Aufsichtskollegien

6.2.6. Gemeinsame Aufsichtskultur, Delegierung von Aufgaben und Zuständigkeiten und Peer Reviews

6.2.7. Bewertung der Marktentwicklungen

6.2.8. Internationale und beratende Rolle

6.2.9. Sammlung von Informationen

6.2.10. Beziehung zum ESRB

6.2.11. Schutzklausel

6.3. Interner Aufbau der ESA und des ESFS

6.3.1. Aufsichtsorgan

6.3.2. Verwaltungsrat

6.3.3. Vorsitzender und Exekutivdirektor

6.3.4. Gemeinsamer Ausschuss der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden

6.3.5. Beschwerdeausschuss

6.4. Finanzvorschriften

6.5. Allgemeine und Schlussbestimmungen

6.6. Hauptunterschiede zwischen den drei Verordnungen

Vorschlag

Kapitel I
Einrichtung und Rechtsstellung

Artikel 1
Einrichtung und Tätigkeitsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Rechtsstellung

Artikel 4
Zusammensetzung

Artikel 5
Sitz

Kapitel II
Aufgaben und Befugnisse der Behörde

Artikel 6
Aufgaben und Befugnisse der Behörde

Artikel 7
Technische Standards

Artikel 8
Leitlinien und Empfehlungen

Artikel 9
Kohärente Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften

Artikel 10
Maßnahmen im Krisenfall

Artikel 11
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden

Artikel 12
Aufsichtskollegien

Artikel 13
Delegation von Aufgaben und Pflichten

Artikel 14
Gemeinsame Aufsichtskultur

Artikel 15
Vergleichende Analyse der zuständigen Behörden

Artikel 16
Koordinatorfunktion

Artikel 17
Bewertung von Marktentwicklungen

Artikel 18
Internationale Beziehungen

Artikel 19
Sonstige Aufgaben

Artikel 20
Sammlung von Informationen

Artikel 21
Verhältnis zum ESRB

Artikel 22
Interessengruppe Bankensektor

Artikel 23
Schutzmaßnahmen

Artikel 24
Erlass von Entscheidungen

Kapitel III
Organisation

Abschnitt 1
Aufsichtsorgan

Artikel 25
Zusammensetzung

Artikel 26
Interne Ausschüsse und Gremien

Artikel 27
Unabhängigkeit

Artikel 28
Aufgaben

Artikel 29
Erlass von Entscheidungen

Abschnitt 2
Verwaltungsrat

Artikel 30
Zusammensetzung

Artikel 31
Unabhängigkeit

Artikel 32
Aufgaben

Abschnitt 3
Vorsitzender

Artikel 33
Ernennung und Aufgaben

Artikel 34
Unabhängigkeit

Artikel 35
Bericht

Abschnitt 4
Exekutivdirektor

Artikel 36
Ernennung

Artikel 37
Unabhängigkeit

Artikel 38
Aufgaben

Kapitel IV
Europäisches Finanzaufsichtsystem

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 39
Zusammensetzung

Abschnitt 2
Gemeinsamer Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden

Artikel 40
Einrichtung

Artikel 41
Zusammensetzung

Artikel 42
Gemeinsame Positionen und gemeinsame Maßnahmen

Artikel 43
Unterausschüsse

Abschnitt 3
Beschwerdeausschuss

Artikel 44
Zusammensetzung

Artikel 45
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

Kapitel V
Rechtsbehelf

Artikel 46
Beschwerden

Artikel 47
Klagen vor dem Gericht erster Instanz und vor dem Gerichtshof

Kapitel VI
Finanzvorschriften

Artikel 48
Haushalt der Behörde

Artikel 49
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 50
Ausführung und Kontrolle des Haushaltsplans

Artikel 51
Finanzregelung

Artikel 52
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 53
Vorrechte und Immunitäten

Artikel 54
Personal

Artikel 55
Haftung der Behörde

Artikel 56
Berufsgeheimnis

Artikel 57
Datenschutz

Artikel 58
Zugang zu Dokumenten

Artikel 59
Sprachenregelung

Artikel 60
Sitzabkommen

Artikel 61
Beteiligung von Drittländern

Kapitel VIII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 62
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 63
Übergangsbestimmungen für das Personal

Artikel 64
Änderungen

Artikel 65
Aufhebung

Artikel 66
Evaluierung

Artikel 67
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 736/09

... Die analytische Arbeit und die logistische Unterstützung des ESRB leistet ein Sekretariat, das von der Europäischen Zentralbank gestellt wird. Indem der EZB das Sekretariat übertragen wird, erhält der ESRB die Möglichkeit, sich die gründlichen Fachkenntnisse der Bank auf dem Gebiet der Makroaufsicht und ihre zentrale Stellung im Währungssystem der EU zunutze zu machen. In Zusammenarbeit mit den nationalen Zentralbanken erstellt und verbreitet die Europäische Zentralbank ein breites Spektrum von monetären Statistiken und Indikatoren über Finanzinstitute. Die Europäische Zentralbank und das Eurosystem beobachten die zyklischen und strukturellen Entwicklungen im Bankensektor des Euroraums/der EU sowie in anderen Finanzsektoren, um mögliche Schwachstellen im Finanzsektor und dessen Widerstandsfähigkeit im Falle von Schocks abzuschätzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 736/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung interessierter Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

6.1 Einsetzung des ESRB

6.2. Aufgaben und Befugnisse des ESRB

6.2.1. Warnungen und Empfehlungen

6.2.2. Zugang zu Informationen

6.3. Beziehung zum ESFS

6.4. Geheimhaltung

6.5. Interne Organisation des ESRB

6.5.1. Verwaltungsrat

6.5.2. Vorsitz

6.5.3. Lenkungsausschuss

6.5.4. Sekretariat

6.5.5. Beratender Fachausschuss und andere Beratung

6.6. Berichtspflichten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Einsetzung

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Auftrag, Ziele und Aufgaben

Kapitel II
Organisation

Artikel 4
Aufbau

Artikel 5
Vorsitz

Artikel 6
Verwaltungsrat

Artikel 7
Unparteilichkeit

Artikel 8
Berufliche Schweigepflicht

Artikel 9
Sitzungen des Verwaltungsrats

Artikel 10
Abstimmungsmodalitäten des Verwaltungsrats

Artikel 11
Lenkungsausschuss

Artikel 12
Beratender Fachausschuss

Artikel 13
Sonstige Beratung

Artikel 14
Zugang zu Dokumenten

Kapitel III
Aufgaben

Artikel 15
Erhebung und Austausch von Informationen

Artikel 16
Warnungen und Empfehlungen

Artikel 17
Umsetzung von ESRB-Empfehlungen

Artikel 18
Öffentliche Warnungen und Empfehlungen

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Berichtspflichten

Artikel 20
Überprüfungsklausel

Artikel 21
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 277/09

... Die bisherige Formulierung des § 10 Abs. 1b Buchstabe a) hat sich in der Praxis als kaum handhabbar erwiesen. Der Bankensektor und die dort bestehenden Risikostrukturen sind sehr heterogen. Daher konnte hinsichtlich eines einzelnen Instituts eine Risikostruktur, die im Vergleich zur großen Mehrheit der anderen Institute nachteilig abweicht, nur schwer nachgewiesen werden. Nach der Neufassung kann die Bundesanstalt flexibler auf die individuelle Risikosituation eines Instituts reagieren. Den Erkenntnissen aus der Finanzmarktkrise entsprechend eröffnet sie darüber hinaus in Grenzen die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass ein Institut in wirtschaftlich guten Zeiten Kapitalpuffer für schwierige Zeiten aufbaut.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 13b
Großkredite und gruppeninterne Transaktionen bei Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen

§ 36
Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte, Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 7a
Qualifikation der Geschäftsleiter, Inhaberbedeutender Beteiligungen und Mitglieder des Aufsichtsrats

§ 87
Widerruf der Erlaubnis, Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Aufsichtsrats.

§ 104i
Risikokonzentrationen auf Versicherungsgruppenebene

§ 123f
Übergangsfristen bei Geschäftsleitern

Artikel 3
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

A. Änderung des Kreditwesengesetzes

B. Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

V. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 911: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht


 
 
 


Drucksache 797/2/09

Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Europäischen Gerichtshof und die Europäische Zentralbank: Ein EU-Rahmen für das grenzübergreifende Krisenmanagement im Bankensektor KOM (2009)



Drucksache 502/09

... 11. betont, wie wichtig es ist, dass im Finanzsektor wieder Vertrauen geschaffen wird, welches der Schlüssel für die Wiederherstellung der Kreditvergabe an die Realwirtschaft und der internationalen Kapitalströme ist; besteht auf der Notwendigkeit, rasch eine Lösung für wertgeminderte Vermögenswerte von Banken zu finden, die die Kreditvergabe beschränken; dringt darauf, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten und die zuständigen staatlichen Stellen bei den Banken eine vollständige, transparente Offenlegung von Wertminderungen von Vermögenswerten in Bilanzen erreichen und dabei die Mitteilung der Kommission über die Behandlung wertgeminderter Aktiva im Bankensektor der Gemeinschaft1 berücksichtigen sowie unter Einhaltung der Wettbewerbsvorschriften koordiniert vorgehen; fordert die G20-Regierungen auf offenzulegen, wie ihre Programme zur Behandlung wertgeminderter Vermögenswerte funktionieren und mit welchen Ergebnissen; empfiehlt, die internationale Zusammenarbeit möglichst stark auszuweiten und Protektionismus in der Finanzwelt und bei der Regulierung zu bekämpfen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/09




Allgemeine Anmerkungen

Wiederherstellung von Wachstum und Beschäftigung

Stärkung von Finanzaufsicht und Regulierung

Stärkung unserer globalen Finanzinstitutionen

Widerstand gegen Protektionismus und Förderung von Handel und Investitionen weltweit

Sicherung eines fairen und nachhaltigen Wirtschaftsaufschwungs für alle


 
 
 


Drucksache 499/08

... Der Kommission ging eine Vielzahl an Beschwerden über Diskriminierung im Versicherungs- und Bankensektor zu. Berücksichtigen Versicherungsgesellschaften und Banken bei der Bewertung des Risikoprofils ihrer Kunden das Alter oder eine Behinderung, so muss dies nicht notwendigerweise eine Diskriminierung darstellen: dies hängt vom Produkt ab. Die Kommission wird mit der Versicherungs- und der Bankenbranche sowie weiteren relevanten Interessengruppen in Dialog treten, um eine Verständigung darüber zu erreichen auf welchen Gebieten das Alter oder eine Behinderung relevant für die Ausgestaltung der Produkte und die Preisfestsetzung sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 499/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

4 Anhörung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen

Artikel 1
: Zweck

Artikel 2
: Der Begriff Diskriminierung

Artikel 3
: Geltungsbereich

Artikel 4
: Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen

Artikel 5
: Positive Maßnahmen

Artikel 6
: Mindestanforderungen

Artikel 7
: Rechtsschutz

Artikel 8
: Beweislast

Artikel 9
: Viktimisierung

Artikel 10
: Unterrichtung

Artikel 11
: Dialog mit einschlägigen Interessengruppen

Artikel 12
: Mit der Förderung der Gleichbehandlung befasste Stellen

Artikel 13
: Einhaltung

Artikel 14
: Sanktionen

Artikel 15
: Umsetzung

Artikel 16
: Bericht

Artikel 17
: Inkrafttreten

Artikel 18
: Adressaten

Vorschlag

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Der Begriff Diskriminierung

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen

Artikel 5
Positive Maßnahmen

Artikel 6
Mindestanforderungen

Kapitel II
Rechtsbehelfe und Rechtsdurchsetzung

Artikel 7
Rechtsschutz

Artikel 8
Beweislast

Artikel 9
Viktimisierung

Artikel 10
Unterrichtung

Artikel 11
Dialog mit einschlägigen Interessengruppen

Artikel 12
Mit der Förderung der Gleichbehandlung befasste Stellen

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 13
Einhaltung

Artikel 14
Sanktionen

Artikel 15
Umsetzung

Artikel 16
Bericht

Artikel 17
Inkrafttreten

Artikel 18
Adressaten


 
 
 


Drucksache 878/08

... Die Kommission verfolgte nicht nur die Arbeiten des CESR und der ESME sehr genau, sondern führte auch Gespräche mit den Ratingagenturen selbst und holte Kommentare von Seiten anderer Interessengruppen wie den Branchenverbänden aus dem Versicherungs-, dem Wertpapier- und dem Bankensektor sowie von Informationsanbietern ein. Im Internet wurde in der Zeit vom 31. Juli bis zum 5. September 200815 eine offene Anhörung durchgeführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 878/08




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Hintergrund, Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.3. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

1.4. Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

2. Rechtliche Aspekte

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

2.3. Wahl des Instruments

2.4. Komitologie

2.5. Inhalt des Vorschlags

2.5.1. Anwendungsbereich Artikel 2

2.5.2. Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten Artikel 5-6 und Anhang I Abschnitte A, B, C

2.5.3. Qualität der Ratings Artikel 7

2.5.4. Angabe- und Transparenzpflichten Artikel 8-11 und Anhang I, Abschnitte B, D und E

2.5.5. Registrierung Artikel 12-17 und Aufsicht Artikel 19-31

2.6. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verwendung von Ratings

Titel II
Abgabe von Ratings

Artikel 5
Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten

Artikel 6
Mitarbeiter

Artikel 7
Ratingmethoden

Artikel 8
Bekanntgabe und Präsentation von Ratings

Artikel 9
Allgemeine und regelmäßige Bekanntmachungen

Artikel 10
Transparenzbericht

Artikel 11
Gebühren

Titel III
Beaufsichtigung der Ratingtätigkeit

Kapitel I
Registrierungsverfahren

Artikel 12
Registrierungspflicht

Artikel 13
Registrierungsantrag

Artikel 14
Prüfung des Antrags durch die zuständigen Behörden

Artikel 15
Entscheidung über die Registrierung einer Ratingagentur

Artikel 16
Registrierungsgebühr

Artikel 17
Widerruf der Registrierung

Kapitel II
CESR und zuständige Behörden

Artikel 18
Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators/CESR)

Artikel 19
Zuständige Behörden

Artikel 20
Befugnisse der zuständigen Behörden

Artikel 21
Aufsichtsmaßnahmen

Artikel 22
Maßnahmen seitens zuständiger Behörden, bei denen es sich nicht um die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats handelt

Kapitel III
Zusammenarbeit zwischen den Zuständigen Behörden

Artikel 23
Pflicht zur Zusammenarbeit

Artikel 24
Zusammenarbeit in Fällen eines Antrags auf Ermittlungen oder Nachforschungen vor Ort

Artikel 25
Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bei einer Gruppe von Ratingagenturen

Artikel 26
Delegierung von Aufgaben zwischen den zuständigen Behörden

Artikel 27
Vermittlung

Artikel 28
Berufsgeheimnis

Kapitel IV
Zusammenarbeit mit Drittländern

Artikel 29
Vereinbarung über Informationsaustausch

Artikel 30
Offenlegung von Informationen

Titel IV
Sanktionen, Ausschussverfahren, Berichterstattung, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Kapitel I
Sanktionen, Ausschussverfahren und Berichterstattung

Artikel 31
Sanktionen

Artikel 32
Änderungen der Anhänge

Artikel 33
Ausschussverfahren

Artikel 34
Bericht

Kapitel II
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 35
Übergangsbestimmung

Artikel 36
Inkrafttreten

Anhang I
Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten

Abschnitt
A Organisatorische Anforderungen

Abschnitt
B Operationelle Anforderungen

Abschnitt
C Vorschriften für Mitarbeiter

Abschnitt
D Vorschriften für die Präsentation von Ratings

I. Allgemeine Pflichten

II. Zusätzliche Pflichten bei Ratings für strukturierte Finanzinstrumente

Abschnitt
E Angaben

I. Allgemeine Angaben

II. Regelmäßige Angaben

III. Transparenzbericht

Anhang II
für den Antrag auf Registrierung beizubringende Informationen


 
 
 


Drucksache 631/08

... Die Beteiligungsrichtlinie geht auf einen Prüfauftrag der Finanzminister der Europäischen Union vom September 2004 an die Europäische Kommission zurück. Darin forderten die Finanzminister die Europäische Kommission auf, mögliche Hindernisse für grenzüberschreitende Fusionen und Übernahmen im Bankensektor zu untersuchen. Artikel 19 der Bankenrichtlinie wurde als ein mögliches Hindernis identifiziert. Dieser Artikel enthält Regelungen betreffend den Erwerb von qualifizierten Beteiligungen (= Beteiligungen in Höhe von 10 Prozent oder mehr des Kapitals bzw. der Stimmrechte des Finanzunternehmens, dessen Anteile erworben werden). Ähnliche Regelungen gibt es auch in den Versicherungsrichtlinien (Schaden, Leben, Rück) sowie im Bereich der Wertpapierdienstleistungsvorschriften (Finanzmarktrichtlinie). Mit der Beteiligungsrichtlinie wird nunmehr sektorübergreifend eine abgestimmte Harmonisierung und Verbesserung des Überprüfungsprozesses beim Erwerb und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor geschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 631/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 89a
Keine aufschiebende Wirkung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 4
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 5
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 8
Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Gesetzesfolgen

V. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe hh

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:


 
 
 


Drucksache 778/1/08

... 3. Allerdings sind mit den Vorschlägen der Kommission erhebliche Auswirkungen auf den gesamten Bankensektor in Deutschland verbunden, die in dieser Form nicht akzeptabel erscheinen, da hiermit substanzielle negative Eingriffe in bestehende Strukturen der Kreditwirtschaft verbunden wären.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 778/1/08




2 Allgemeines

Rückwirkende Geltung der neuen Entschädigungsgrenzen zum 15. Oktober 2008

Anhebung des Entschädigungsanspruchs auf 100 000 € zum 31. Dezember 2009

2 Auszahlungsfristen

Differenzierte Darstellung der in den Mitgliedstaaten bestehenden Einlagen- und Institutssicherungssysteme


 
 
 


Drucksache 778/08 (Beschluss)

... 2. Allerdings sind mit den Vorschlägen der Kommission erhebliche Auswirkungen auf den gesamten Bankensektor in Deutschland verbunden, die in dieser Form nicht akzeptabel erscheinen, da hiermit substanzielle negative Eingriffe in bestehende Strukturen der Kreditwirtschaft verbunden wären.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 778/08 (Beschluss)




2 Allgemeines

Anhebung des Entschädigungsanspruchs auf 100 000 € zum 31. Dezember 2009

2 Auszahlungsfristen

Differenzierte Darstellung der in den Mitgliedstaaten bestehenden Einlagen- und Institutssicherungssysteme


 
 
 


Drucksache 745/08

... Die aktuellen Marktturbulenzen haben deutlich gemacht, dass die Gesundheit des Bankensektors ganz entscheidend von der Liquidität abhängt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

2. Anhörung von interessierten Kreisen

2.1 Großkredite unter Banken

2.2 Kapitalanforderungen bei Verbriefung

2.3 Aufsichtskollegien

2.4 Fachkenntnisse/Gutachten

3. Folgenabschätzung

3.1 Großkredite

3.2 Hybride Finanzinstrumente

3.3 Herkunfts-/Aufnahmestaataufsicht und Krisenmanagement

3.4 Ausnahmen von bestimmten Aufsichtsanforderungen für Banknetze

3.5 Behandlung von Organismen für gemeinsame Anlagen OGA im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes IRB-Ansatzes

3.6 Eigenkapitalanforderungen und Risikomanagement bei Verbriefungspositionen

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

6.1 Hybridkapital Kapitel 2 Abschnitt 1 der Richtlinie 2006/48/EG

6.1.1 Differenzierung zwischen den Bestandteilen des Kernkapitals der Banken und hybriden Finanzinstrumenten, die als ursprüngliche Eigenmittel angerechnet werden können Artikel 57 Buchstaben a und ca der Richtlinie 2006/48/EG

6.1.2. Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit Artikel 63a der Richtlinie 2006/48/EG

6.1.3. Quantitative Anrechnungsbeschränkungen Artikel 66 der Richtlinie 2006/48/EG

6.1.4. Übergangsbestimmungen Artikel 154 Absätze 8 und 9 der Richtlinie 2006/48/EG

6.1.5. Vorschriften zur Offenlegung Anhang XII Teil 2 Nummer 3 Buchstaben a und b der Richtlinie 2006/48/EG

6.2. Großkredite

6.2.1. Begriffsbestimmungen Artikel 4 Nummer 45 und Artikel 106 der Richtlinie 2006/48/EG

6.2.2. Vereinfachung der Großkreditvorschriften Kapitel 2 Abschnitt 5 der Richtlinie 2006/48/EG

6.2.3. Interbankenkredite Artikel 111 der Richtlinie 2006/48/EG

6.2.4. Ausnahmeregelung für bestimmte Wertpapierfirmen Artikel 28 der Richtlinie 2006/49/EG

6.3. Aufsichtsregelungen

6.3.1. Informationsaustausch und Zusammenarbeit – Artikel 40, 42a, 42 b, 49 und 50 der Richtlinie 2006/48

6.3.2. Aufsichtskollegien – Artikel 42a, 129 und 131a neu der Richtlinie 2006/48

6.4. Technische Änderungen

6.4.1. Ausnahmeregelungen für Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation zugeordnet sind Artikel 3 der Richtlinie 2006/48/EG

6.4.2. Eigenmittelanforderungen für Anlagen in Organismen für gemeinsame Anlagen Artikel 87 der Richtlinie 2006/48/EG

6.4.3. Verbriefung neuer Artikel 122a der Richtlinie 2006/48/EG

6.4.4. Gegenparteiausfallrisiko Anhang III und Artikel 150 der Richtlinie 2006/48/EG

6.4.5. Liquiditätsrisiko Anhänge V und XI der Richtlinie 2006/48/EG

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2006/48/EG

Artikel 42a

Artikel 42b

Artikel 63a

Artikel 107

Artikel 110

Artikel 115

Abschnitt 7
Forderungen aus übertragenen Kreditrisiken

Artikel 122a

Artikel 131a

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2006/49/EG

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 5
Adressaten


 
 
 


Drucksache 778/08

... "(6) Die Kommission kann den in Absatz 1 genannten Betrag unter Berücksichtigung insbesondere der Entwicklung im Bankensektor und der Wirtschaftslage sowie der währungspolitischen Situation in der Gemeinschaft anpassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 778/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

2. Folgenabschätzung und öffentliche Konsultation

3. Auswirkungen auf den Haushalt

4. Rechtliche Aspekte

5. Einzelerläuterung zum Vorschlag

5.1 Verkürzung der Auszahlungsfrist

5.2 Selbstbehalt

5.3 Deckungssumme

5.4 Grenzübergreifende Zusammenarbeit

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 7a

Artikel 12

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 763/07

... Dieses Thema ist ein wesentlicher Inhalt der noch andauernden deutschen G8-Präsidentschaft und wurde auch im Rahmen der EU-Präsidentschaft thematisiert. Die G8-Staaten haben sich darauf verständigt, dass die nationalen Aufsichtsbehörden auf die wichtigsten Finanzintermediäre einwirken, damit diese ihr Risikomanagement gegenüber Hedgefonds verbessern. Im Rahmen ihrer Beaufsichtigung der Geschäftspartner der Hedgefonds sollen die maßgeblichen Aufsichtsbehörden zudem die Entwicklungen verfolgen und untereinander zusammenarbeiten. Dem Beschluss der G8-Regierungschefs folgend werden die internationalen Bemühungen Deutschlands auf nationaler Ebene durch eine erhöhte Wachsamkeit der zuständigen Aufsichtsbehörden ergänzt. Die von Hedgefonds und Private Equity-Fonds potentiell ausgehenden systemischen Risiken sollten daher durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Bundesbank in noch intensiverer Weise beobachtet werden. Dabei werden insbesondere die Auswirkungen möglicher Fehlentwicklung auf den Bankensektor berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 763/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 3
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 4
Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Abgestimmtes Verhalten von Investoren – acting in concert

2. Aussagefähigere wertpapierhandelsrechtliche Meldungen

3. Bessere Informationen über Inhaber wesentlicher Beteiligungen

4. Verschärfung der Rechtsfolgen bei Verletzung von gesetzlichen Mitteilungspflichten

5. Verbesserte Identifizierung der Inhaber von Namensaktien

6. Konkretisierung der Informationsrechte der Belegschaften

III. Weitere Maßnahmen

1. Verbesserte Transparenz bei Verkäufen von Kreditforderungen

2. Intensive Beobachtung von Risiken durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Kosten der öffentlichen Haushalte

VI. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkung

VII. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken


 
 
 


Drucksache 153/1/06

... Hiervon ist laut Begründung in einem zweiten Schritt der erforderliche Grad der Hinterlegung mit Eigenkapital abhängig. Die Maßnahme soll letztlich zu einer größeren Stabilität im Bankensektor beitragen. Das europäische Richtlinienwerk räumt ausdrücklich ein Wahlrecht zwischen dem Standard-, IRBund fortgeschrittenem IRB-Ansatz ein. Aus Sicht der kleineren Banken ist zu vermeiden dass die nationalen Vorschriften - unter Verweis auf die Gesetzesbegründung - dahingehend ausgelegt werden, dass mittel- bzw. langfristig sämtliche Kreditinstitute gehalten sind, in die IRB-Ansätze zu wechseln. Auch ein dauerhaftes Verbleiben im Standardansatz gefährdet nicht die Stabilität des Bankensektors. Da in der Gesetzesbegründung unter A.II.2.1.3 lediglich ein dauerhafter Verbleib im Basis-IRB-Ansatz als Option erwähnt wird, ist zur Klarstellung eine entsprechende Aussage in Bezug auf den Standardansatz notwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/1/06




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Die Bundesregierung

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe l § 1 Abs. 32 - neu - KWG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 1a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3; Abs. 6, Abs. 7 Satz 4; Abs. 8 Satz 1, 2, 3, 4; Abs. 9 Satz 1 Nr. 3, 4 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe d § 2 Abs. 11 Satz 2 KWG

6. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 10 Abs. 1 Satz 4, Satz 6 Nr. 1a - neu -, Nr. 2 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 KWG

8. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe j § 10 Abs. 2c Satz 6 KWG

9. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe q § 10 Abs. 4c Satz 4 KWG

10. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe s § 10 Abs. 6 KWG

11. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe t § 10 Abs. 6a Nr. 4 KWG

12. Zu Artikel 1 Nr. 13 und 21 Buchstabe a § 10a Abs. 5 und § 13b Abs. 2 KWG

13. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 14 KWG

14. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 15 KWG

15. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 18 KWG

16. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 3; Abs. 6 KWG

Zu Buchstabe a

17. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 20a KWG

18. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 22 Satz 1 Nr. 7 KWG

19. Zu Artikel 1 Nr. 33 § 25a KWG

20. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe c § 25a Abs. 2 KWG

21. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe d § 25a Abs. 3 KWG

22. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 26a KWG


 
 
 


Drucksache 533/06

... • Unterstützung des Bankensektors und von Kreditkarten-Unternehmen zwecks Bekämpfung der Bezahlung von sexuellen Darstellungen von Kindern im Internet per Kreditkarte (2006)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/06




Mitteilung

I Problemstellung

I.1. Kinderrechte – eine Priorität der EU

I.2. Die Lage der Kinderrechte in der EU und weltweit

I.3. Rechtsgrundlage für eine EU-Strategie

I.4. Die gegenwärtige Lage von Kindern

I.4.1 Die globale Situation

I.4.2. In der EU

II. Gründe Für Eine EU-Kinderrechtsstrategie

II.1. Der Mehrwert von EU-Maßnahmen

II.2. Die bisherige Reaktion der EU: bereits eingeleitete Schritte

II.3. Wirkung erzielen

III. Für eine EU-Kinderrechtsstrategie

III.1. Besondere Ziele der EU-Kinderrechtsstrategie

1. Durchgeführte Aktivitäten nutzen und Abhilfe bei dringendem Bedarf schaffen

2. Schwerpunkte künftiger EU-Maßnahmen

3. Berücksichtigung der Kinderrechte in den Maßnahmen der EU

4. Einrichtung wirksamer Koordinierungs- und Konsultationsverfahren

5. Ausbau der Kapazitäten und Sachkenntnis auf dem Gebiet der Kinderrechte

6. Wirkungsvollere Kommunikation über Kinderrechte

7. Förderung der Kinderrechte im Bereich der Außenbeziehungen

III.2. Ressourcen und Berichterstattung

IV. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 153/06 (Beschluss)

... Hiervon ist laut Begründung in einem zweiten Schritt der erforderliche Grad der Hinterlegung mit Eigenkapital abhängig. Die Maßnahme soll letztlich zu einer größeren Stabilität im Bankensektor beitragen. Das europäische Richtlinienwerk räumt ausdrücklich ein Wahlrecht zwischen dem Standard-, IRBund fortgeschrittenem IRB-Ansatz ein. Aus Sicht der kleineren Banken ist zu vermeiden dass die nationalen Vorschriften - unter Verweis auf die Gesetzesbegründung - dahingehend ausgelegt werden, dass mittel- bzw. langfristig sämtliche Kreditinstitute gehalten sind, in die IRB-Ansätze zu wechseln. Auch ein dauerhaftes Verbleiben im Standardansatz gefährdet nicht die Stabilität des Bankensektors. Da in der Gesetzesbegründung unter A.II.2.1.3 lediglich ein dauerhafter Verbleib im Basis-IRB-Ansatz als Option erwähnt wird, ist zur Klarstellung eine entsprechende Aussage in Bezug auf den Standardansatz notwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/06 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe l § 1 Abs. 32 - neu - KWG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 1a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3; Abs. 6, Abs. 7 Satz 4; Abs. 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe d § 2 Abs. 11 Satz 2 KWG

6. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 10 Abs. 1 Satz 4, Satz 6 Nr. 1a - neu -, Nr. 2 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 KWG

8. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe j § 10 Abs. 2c Satz 6 KWG

9. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe q § 10 Abs. 4c Satz 4 KWG

10. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe s § 10 Abs. 6 KWG

11. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe t § 10 Abs. 6a Nr. 4 KWG

12. Zu Artikel 1 Nr. 13 und 21 Buchstabe a § 10a Abs. 5 und § 13b Abs. 2 KWG

13. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 14 KWG

14. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 15 KWG

15. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 18 KWG

16. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 3; Abs. 6 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

17. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 20a KWG

18. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 22 Satz 1 Nr. 7 KWG

19. Zu Artikel 1 Nr. 33 § 25a KWG

20. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe c § 25a Abs. 2 KWG

21. Zu Artikel 1 Nr. 33 Buchstabe d § 25a Abs. 3 KWG

22. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 26a KWG


 
 
 


Drucksache 816/06

... Die Europäischen Märkte für Risikokapital müssen nicht nur neu gegründeten und jungen innovativen KMU einen besseren Zugang z.B.teiligungskapital ermöglichen, sondern auch für KMU in reiferem Stadium Möglichkeiten für Anschlussfinanzierungen bieten, damit die Unternehmen ihr volles Potenzial ausschöpfen, ihre Produkte und Dienstleistungen auf den Markt bringen, Arbeitsplätze schaffen und ihre Forschungstätigkeiten finanzieren können. Im europäischen Bankensektor wird die Verbriefung weithin als eine der möglichen Lösungen für Probleme der Darlehensvergabe an KMU gesehen, die aufgrund der ab 2008 geltenden Eigenkapitalbestimmungen von Basel II auftreten könnten. Seit Errichtung des Fonds konnten in der Europäischen Union und in den Beitrittsländern rund 270.000 KMU durch Bereitstellung von Risikokapital und Garantieportfolios unterstützt werden. Über den Fonds profitierten rund 263.000 KMU vom EIB-Risikokapitalmandat, dem vom deutschen Wirtschaftsministerium initiierten EIF/ERP1-Mandat und den Mandaten der Gemeinschaft (insbesondere ETF-Startkapitalfazilität, KMU-Bürgschaftsfazilität und Fördersystem "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 816/06




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 865/06

... Allerdings hat sich das außenwirtschaftliche Defizit bedeutend erhöht und die Exportbasis blieb unzureichend. Der albanische Rechtsrahmen für die Bereiche Auftragswesen, Privatisierungen und Konzessionen muss verbessert werden. Defizite bei den unternehmerischen Rahmenbedingungen, wie mangelnde Rechtssicherheit und unzureichender Gesetzesvollzug, schlechte Infrastrukturen und unzuverlässige Energieversorgung, hemmen die wirtschaftliche Entwicklung. Die Durchsetzung von Eigentumsrechten ist weiterhin unzureichend und bei den Bemühungen um ein effizienteres Justizsystem wurden nur marginale Fortschritte erzielt. Die Stärkung des Regulierungs- und Aufsichtsrahmens für den Nichtbankensektor stellt eine bedeutende Herausforderung dar. Die Bemühungen um die Bekämpfung der ausgeprägten Schattenwirtschaft und ihre Umwandlung in reguläre Wirtschaftstätigkeit müssen weiter beschleunigt werden. Der Privatisierungsprozess ist noch nicht abgeschlossen und die Umstrukturierung staatlicher Unternehmen, insbesondere der Elektrizitätsgesellschaft, muss schnellstmöglich fortgesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 865/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die fünfte Erweiterung

3. Der Erweiterungsprozess

3.1. Beitrittsverhandlungen

3.2. Heranführungsstrategie

4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten

5. Wichtigste Herausforderungen für 2007

5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften

5.2. Kandidatenländer

5.3. Potenzielle Kandidatenländer

6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Anhang 1
Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder

3 Einleitung

Anhang 2
Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien


 
 
 


Drucksache 153/06

... Die gegenwärtig noch angewandten Basel-I-Regelungen haben zur Folge, dass Kredite an Unternehmen mit geringem Ausfallrisiko aufsichtsrechtlich mit der Höhe nach gleichem Eigenkapital zu unterlegen sind wie Kredite an Schuldner mit schlechter Bonität. Im Gegensatz dazu veranlassen die neuen Regelungen die Banken, die jeweiligen Risiken eines Kredits differenziert zu erfassen. Diese Methoden erlauben eine differenzierte Beurteilung nach Art der getätigten Geschäfte und führen auch zu einer individuellen Risikoeinstufung der Kreditnehmer. Von diesen Kriterien ist dann der erforderliche Grad der Unterlegung mit Eigenkapital abhängig. Damit werden Anreize gegeben, Risikomanagementsysteme kontinuierlich weiterzuentwickeln und damit letztlich zu einer größeren Stabilität im Bankensektor beizutragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 1 wird wie folgt geändert:

3. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:

4. § 2 wird wie folgt geändert:

5. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:

6. Die bisherigen §§ 2a bis 2c werden zu §§ 2b bis 2d.

7. § 8 wird wie folgt geändert:

8. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt:

9. Der bisherige § 8a wird zu § 8b und wie folgt geändert:

10. Der bisherige § 8b wird zu § 8c und wie folgt neu gefasst:

11. Der bisherige § 8c wird zu § 8d.

12. § 10 wird wie folgt geändert:

13. § 10a wird wie folgt gefasst:

14. § 10b Abs. 3 Satz 5 wird wie folgt gefasst:

15. Nach § 10b wird folgender § 10c eingefügt:

16. § 11 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

17. § 12 wird wie folgt geändert:

18. § 12a wird wie folgt geändert:

19. § 13 wird wie folgt geändert:

20. In § 13a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 und 6

21. § 13b wird wie folgt geändert:

22. § 13c Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

23. § 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

24. § 15 wird wie folgt geändert:

25. In § 18 Satz 4

26. § 19 wird wie folgt geändert:

27. § 20 wird wie folgt gefasst:

28. Nach § 20 werden folgende §§ 20a bis 20c eingefügt:

29. § 22 wird wie folgt gefasst:

30. § 24 wird wie folgt geändert:

31. In § 24c Abs. 3 Satz 1 wird Nr. 1 wie folgt gefasst:

32. § 25 wird wie folgt geändert:

33. § 25a wird wie folgt geändert:

34. In § 25b Abs. 1 Satz 1

35. Nach § 26 werden folgende Zwischenüberschrift und folgender § 26a eingefügt:

36. In § 28 Abs. 3

37. § 29 wird wie folgt geändert:

38. Nach § 29 wird folgender § 30 eingefügt:

39. § 31 wird wie folgt geändert:

40. § 33 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

41. In § 33a Satz 1

42. In § 33b Satz 1

43. Dem § 35 wird folgender Absatz 4 angefügt:

44. § 44 wird wie folgt geändert:

45. § 44a wird wie folgt geändert:

46. In § 44b

47. § 45 Abs. 1 und 2 werden wie folgt gefasst:

48. § 45a wird wie folgt geändert:

49. Nach § 45a wird folgender § 45b eingefügt:

50. Dem § 46d Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

51. In § 46e Abs. 5 Satz 1

52. § 49 wird wie folgt gefasst:

53. § 53 Abs. 2 Nr. 4 wird wie folgt geändert:

54. In § 53b Abs. 3 Satz 1

55. § 53e wird wie folgt geändert:

56. In § 55a Abs. 1

57. In § 55b Abs. 1

58. § 56 wird wie folgt geändert:

59. § 64a wird aufgehoben.

60. § 64c wird aufgehoben.

61. § 64e wird wie folgt geändert:

62. In § 64f werden die Absätze 3 bis 6 aufgehoben.

63. Nach § 64g wird folgender § 64h angefügt:

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 9
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 10
Neufassung des Kreditwesengesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

1. Ziele der Regelungen:

2. Regelungsansatz

2.1. Säule I - Mindestkapitalanforderungen

2.1.1. Standardansatz

2.1.2. Basis-IRB-Ansatz

2.1.3. Fortgeschrittener IRB-Ansatz

2.1.4. Anerkannte Sicherheiten, wie z.B. Bargeld, Gold, Schuldverschreibungen, Aktien, Investmentfonds,

2.2. Säule II - Qualitative Bankenaufsicht

2.3. Säule III - Offenlegungspflichten

2.4. Verbesserte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

3. Rechtliche Regelungen zur Umsetzung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Gesetzesfolgen

1. Verstärkte Differenzierung nach Bonität des Schuldners/Auswirkungen auf den Mittelstand

2. Die gewünschte künftige Entwicklung sollte wie folgt aussehen:

3. Allgemeine finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten:

B. Besonderer Teil

I. Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe q

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe s

Zu Buchstabe t

Zu Buchstabe u

Zu Buchstabe v

Zu Buchstabe w

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 33

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 38

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

II. Zu Artikel 2 bis 9 Folgeänderungen in anderen Gesetzen

III. Zu Artikel 10 Neufassung des Kreditwesengesetzes

IV. Zu Artikel 11 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 745/06

... Darüber hinaus werden öffentlich-private Partnerschaften mit dem privaten Bankensektor, der EIB-Gruppe, der EBWE und anderen internationalen Finanzinstitutionen erleichtert damit mehr Mittel für die Fremdfinanzierung, für Garantieinstrumente und Risikokapital für neue energieeffiziente Technologien in der EU bereitstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/06




Anhang

1. Einleitung

2. Ziel und Dimension

3. Einsparpotential und Auswirkungen

4. Kontext

5. Strategien und Massnahmen

5.1. Dynamische Anforderungen an die Energieeffizienz von energieverbrauchenden

Vorrangige Maßnahme 1

Vorrangige Maßnahme 2

5.2. Verbesserte Energieumwandlung

Vorrangige Maßnahme 3

5.3. Im Verkehr etwas bewegen

Vorrangige Maßnahme 4

5.4. Finanzierung von Energieeffizienz, wirtschaftliche Anreize und Energiepreispolitik

Vorrangige Maßnahme 5

Vorrangige Maßnahme 6

Vorrangige Maßnahme 7

5.5. Änderung des Umgangs mit Energie

Vorrangige Maßnahme 8

Vorrangige Maßnahme 9

5.6. Internationale Partnerschaften

Vorrangige Maßnahme 10

6. Schlussfolgerungen und nächste Schritte

Anhang
: Maßnahmenvorschläge42

1. Dynamische Anforderungen an die Energieeffizienz von Produkten, Gebäuden und Dienstleistungen

2. Verbesserte Energieumwandlung

3. Im Verkehr etwas bewegen

4. Finanzierung von Energieeffizienz, wirtschaftliche Anreize und Energiepreispolitik

5. Änderung des Umgangs mit Energie

6. Internationale Partnerschaften


 
 
 


Drucksache 606/05

... Nach der ursprünglichen FATF-Interpretationsnote zur Sonderempfehlung VII waren Sammelüberweisungen (mit Ausnahme der Überweisungen von Betreibern von Finanztransfergeschäften) von der Pflicht zur Übermittlung der vollständigen Datensätze ausgenommen. Abweichend von der für Auslandsüberweisungen ansonsten geltenden Regelung sollte bei Überweisungen dieser Art lediglich die Kontonummer des Auftraggebers oder eine kundenbezogene Identifikationsnummer angegeben werden. Doch wurde der Begriff “Sammelüberweisung” in der ursprünglichen Interpretationsnote nicht definiert, was den Geltungsbereich der Ausnahmeregelung unklar machte. Der Begriff “Sammelüberweisung” kann in unterschiedlichen Zahlungsverkehrssystemen sehr unterschiedliche Bedeutungen haben. Ohne eine Harmonisierung der Definition war eine einheitliche Auslegung der Ausnahmeregelung durch die Zahlungsverkehrsdienstleister deshalb nicht nur sehr unwahrscheinlich, sondern unter Umständen sogar unmöglich. Sowohl der Bankensektor als auch die Mehrheit der Mitgliedstaaten sehen die Notwendigkeit einer solchen Ausnahmeregelung für Einzelüberweisungen eines einzigen Auftraggebers, die für den Transfer an Begünstigte in einem Drittland in einer Sammelüberweisung zusammengefasst sind. Davon betroffen sind in erster Linie Überweisungen eines einzigen Auftraggebers an mehrere Begünstigte in einem Drittland (in der Regel bestimmte routinemäßige Zahlungen, wie Sozialversicherungsleistungen), bei denen der vollständige Auftraggeberdatensatz aus Kostengründen nicht mit jeder Einzelüberweisung, sondern nur mit der Sammelüberweisung weitergeleitet werden kann. Dieser Standpunkt wird nach Überarbeitung der Interpretationsnote zur Sonderempfehlung VII nun auch von der FATF vertreten. Aus diesem Grund enthält der Vorschlag nunmehr eine Bestimmung, wonach Geldtransfers eines einzigen Auftraggebers, die zur Übermittlung an Begünstigte in einem Drittland in einer Sammelüberweisung zusammengefasst sind, nur die Kontonummer des Auftraggebers enthalten dürfen, wenn die Sammelüberweisung selbst mit allen erforderlichen Angaben zum Auftraggeber versehen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/05




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

2 Konsultation Interessierter Kreise und Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Sonstiges

Vorschlag

Kapitel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Pflichten des Zahlungsverkehrsdienstleisters des Auftraggebers

Artikel 4
Vollständiger Auftraggeberdatensatz

Artikel 5
Bei Geldtransfers zu übermittelnde Angaben und Datenspeicherung

Artikel 6
Geldtransfers innerhalb der Gemeinschaft

Artikel 7
Geldtransfers in Drittländer

Kapitel III
Pflichten des Zahlungsverkehrsdienstleisters des Begünstigten

Artikel 8
Feststellung des Fehlens von Angaben zum Auftraggeber

Artikel 9
Transfers mit fehlenden oder unvollständigen Angaben zum Auftraggeber

Artikel 10
Einschätzung des Risikos

Artikel 11
Datenspeicherung

Kapitel IV
Pflichten zwischengeschalteter Zahlungsverkehrsdienstleister

Artikel 12
Erhaltung der Angaben zum Auftraggeber bei einem Geldtransfer

Artikel 13
Technische Beschränkungen

Kapitel V
Allgemeine Pflichten, Durchführungs- und Änderungsbefugnisse

Artikel 14
Pflicht zur Zusammenarbeit

Artikel 15
Strafen

Artikel 16
Durchführungs- und Änderungsbefugnisse

Artikel 17
Ausschuss

Kapitel VI
Ausnahmeregelungen

Artikel 18
Vereinbarungen mit Gebieten oder Ländern außerhalb der Gemeinschaft

Artikel 19
Geldtransfers an karitative Einrichtungen innerhalb eines Mitgliedstaats

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Inkrafttreten

Mitteilung

1. eine Botschaft der Zuversicht und Entschlossenheit

2. EIN Auftrag zum Handeln

3. das Lissabon-Programm der Gemeinschaft - eine Agenda für Wachstum und Beschäftigung

3.1. Wissen und Innovation - Motoren des nachhaltigen Wachstums

3.2. Europa für Investoren und Arbeitnehmer attraktiver machen

3.3. Mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 6/05

... a) schafft ein umfassendes innerstaatliches Regulierungs- und Aufsichtssystem für Banken und für Finanzinstitutionen des Nichtbankensektors sowie nach Bedarf und im Rahmen seiner Zuständigkeit für andere besonders geldwäschegefährdete Einrichtungen, um alle Formen der Geldwäsche zu verhüten und aufzudecken, wobei in diesem System besonderes Gewicht auf die Erfordernisse der Identifizierung der Kundinnen und Kunden, der Führung der Unterlagen und der Meldung verdächtiger Transaktionen gelegt wird;



Drucksache 911/05

... Moderne Volkswirtschaften basieren auf effizienten und sicheren Zahlungsverkehrssystemen. Zahlungsverkehrssysteme erleichtern den Erwerb von Waren und Dienstleistungen. In der Gemeinschaft werden jährlich 231 Mrd. Transaktionen (Bar- und bargeldlose Zahlungen) im Gesamtwert von 52 Billionen EUR getätigt. Mit den derzeitigen Zahlungssystemen sind jedoch hohe Kosten verbunden. Ziel der Kommission ist die Schaffung eines gemeinsamen Zahlungsverkehrsmarkts, in dem bessere Skaleneffekte und mehr Wettbewerb zur Kostensenkung beitragen würden. Mit dem auf Artikel 47 Absatz 2 und Artikel 95 Absatz 1 EG-Vertrag gestützten Kommissionsvorschlag soll eine gemeinsame Rahmenregelung für den Zahlungsverkehrsmarkt in der Gemeinschaft eingeführt werden, die die Voraussetzungen für die Integration und Rationalisierung der nationalen Zahlungsverkehrssysteme schafft. Ergänzt wird dieses Vorhaben durch die SEPA-Initiative des Bankensektors (Single Euro Payment Area - Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum), die auf die Integration der nationalen Zahlungsverkehrssysteme und -produkte in der Euro-Zone abzielt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 911/05




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund

Bestehende einschlägige Vorschriften

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Gemeinschaft

2 Konsultation Interessierter Kreise und Folgenabschätzung

4 Konsultation

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge

Einholung und Verwertung von Fachwissen

4 Folgenabschätzung

4 Zahlungsinstitute

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Zusammenfassung

Transparenz - und Informationsanforderungen Titel III

Rechte und Pflichten der Nutzer und Anbieter von Zahlungsdiensten Titel IV

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Wahl des Rechtsinstruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Informationen

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Vorschlag

Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse27 beschlossen werden -

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Vom Anwendungsbereich ausgenommene Tätigkeiten

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Titel II
Zahlungsdienstleister

Kapitel 1
Zahlungsinstitute

Artikel 5
Zulassungsantrag

Artikel 6
Erteilung der Zulassung

Artikel 7
Bescheid über den Antrag

Artikel 8
Registrierung

Artikel 9
Fortbestand der Zulassung

Artikel 10
Zugelassene Tätigkeiten

Artikel 11
Inanspruchnahme von Bevollmächtigten, ausgelagerten Betrieben oder Tochtergesellschaften

Artikel 12
Haftung

Artikel 13
Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen

Artikel 14
Ort der Hauptverwaltung

Artikel 15
Benennung der zuständigen Behörden

Artikel 16
Aufsicht

Artikel 17
Berufsgeheimnis

Artikel 18
Rechtsweggarantie

Artikel 19
Informationsaustausch

Artikel 20
Ausübung des Niederlassungsrechts und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr

Artikel 21
Voraussetzungen

Artikel 22
Mitteilung und Information

Kapitel 2
Gemeinsame Vorschriften

Artikel 23
Zugang zu und Betrieb von Zahlungssystemen

Titel III
Transparente Bedingungen für Zahlungsdienste

Kapitel 1
Einzelzahlungen

Artikel 24
Anwendungsbereich

Artikel 25
Allgemeine vorvertragliche Informationen

Artikel 26
Mitteilung der Vertragsbedingungen

Artikel 27
Dem Zahler nach Annahme der Zahlungsanweisung zu übermittelnde Angaben

Artikel 28
Dem Zahlungsempfänger nach Zahlungseingang zu übermittelnde Angaben

Kapitel 2
Rahmenverträge

Artikel 29
Anwendungsbereich

Artikel 30
Allgemeine vorvertragliche Informationen

Artikel 31
Mitteilung der Vertragsbedingungen

Artikel 32
Informationspflichten nach Inkrafttreten des Rahmenvertrags

Artikel 33
Änderungen der Vertragsbedingungen

Artikel 34
Kündigung des Rahmenvertrags

Artikel 35
Vor Ausführung einer Einzelzahlung zu erteilende Auskünfte

Artikel 36
Dem Zahler nach Ausführung einer Einzelzahlung zu übermittelnde Angaben

Artikel 37
Dem Zahlungsempfänger nach Zahlungseingang zu übermittelnde Angaben

Artikel 38
Kleinbetragszahlungen

Kapitel 3
Gemeinsame Vorschriften

Artikel 39
Währung der Zahlung und Umrechnung

Artikel 40
Zusätzliches Entgelt

Titel IV
Rechte und Pflichten bei der Erbringung und Nutzung von Zahlungsdiensten

Kapitel 1
Autorisierung von Zahlungsvorgängen

Artikel 41
Zustimmung

Artikel 42
Übermittlung der Zustimmung

Artikel 43
Nutzung des Zahlungsverifikationsinstruments

Artikel 44
Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen

Artikel 45
Nicht autorisierte Zahlungsvorgänge und Widerruf der Zustimmung

Artikel 46
Pflichten des Zahlungsdienstnutzers in Bezug auf Zahlungsverifikationsinstrumente

Artikel 47
Pflichten des Zahlungsdienstleisters in Bezug auf Zahlungsverifikationsinstrumente

Artikel 48
Strittige Autorisierung

Artikel 49
Haftung des Dienstleisters für durch nicht autorisierte Zahlungen verursachte Schäden

Artikel 50
Haftung des Nutzers für durch nicht autorisierte Zahlungen verursachte Schäden

Artikel 51
Kleinstunternehmen und elektronisches Geld

Artikel 50
Absatz 3 findet auf elektronisches Geld in dem Maße Anwendung, wie der Zahlungsdienstleister technisch in der Lage ist, das auf einem Datenträger gespeicherte elektronische Geld zu sperren oder dessen weitere Inanspruchnahme zu unterbinden.

Artikel 52
Erstattungen

Artikel 53
Anträge auf Rückerstattung

Kapitel 2
Ausführung eines Zahlungsvorgangs

Artikel 54
Annahme von Zahlungsanweisungen

Artikel 55
Ablehnung von Zahlungsanweisungen

Artikel 56
Unwiderrufbarkeit einer Zahlungsanweisung

Artikel 57
Gebühren

Artikel 58
Transferierte und eingegangene Beträge

Artikel 59
Anwendungsbereich

Artikel 60
Vom Zahler angewiesene Zahlungsvorgänge

Artikel 61
Vom oder über den Zahlungsempfänger angewiesene Zahlungsvorgänge

Artikel 62
Fehlen eines Zahlungskontos des Zahlungsempfängers beim Zahlungsdienstleister

Artikel 63
Bareinzahlungen

Artikel 64
Inlandszahlungen

Artikel 65
Verfügbarkeit von Geldbeträgen auf einem Zahlungskonto

Artikel 66
Fehlerhafte Kundenidentifikatoren

Artikel 67
Nicht erfolgte oder fehlerhafte Ausführung

Artikel 68
Transfers in Drittländer

Artikel 69
Zusätzliche Entschädigung

Artikel 70
Haftungsausschluss

Kapitel 3
Datenschutz

Artikel 71
Ausnahmen und Einschränkungen von Datenschutzvorschriften

Kapitel 4
Sanktionen und Streitbeilegungsverfahren

Artikel 72
Beschwerden

Artikel 73
Sanktionen

Artikel 74
Zuständige Behörden

Artikel 75
Außergerichtliche Streitbeilegung

Titel V
Änderungen und Zahlungsverkehrsausschuss

Artikel 76
Änderungen und Aktualisierung

Artikel 77
Ausschuss

Titel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 78
Vollständige Harmonisierung, gegenseitige Anerkennung und Unabdingbarkeit der Richtlinie

Artikel 79
Bericht

Artikel 80
Übergangsbestimmung

Artikel 81
Änderung der Richtlinie 97/7/EG

Artikel 8
der Richtlinie 97/7/EG wird gestrichen.

Artikel 82
Änderung der Richtlinie 2000/12/EG

Artikel 83
Änderung der Richtlinie 2002/65/EG

Artikel 8
der Richtlinie 2002/65/EG wird gestrichen.

Artikel 84
Aufgehobener Rechtsakt

Artikel 85
Umsetzung

Artikel 86
Inkrafttreten

Artikel 87
Adressaten


 
 
 


Drucksache 84/05

... Durch die Änderung soll eine Kompatibilität der Verordnungsermächtigungen (Bankensektor, Konglomeratsebene) im Bereich gruppeninterner Transaktionen hergestellt werden und ggf. der Erlass einer sektorübergreifenden Verordnung ermöglicht werden. Die Aufnahme einer inhaltsgleichen Regelung im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 117
Grenzüberschreitende Tätigkeit der Pensionsfonds

§ 118a
Definition

§ 118b
Anzuwendende Vorschriften

§ 118c
Grenzüberschreitende Tätigkeit der Pensionskassen

§ 118e
Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 118f
Einrichtungen mit Sitz außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 146
Bundesaufsicht

§ 147
Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde

§ 148
Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 149
Verfahren

§ 150
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 151
Statistische Nachweisungen

§ 152
Statistische Angaben öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen

§ 153
Ermächtigungsgrundlage

§ 55b
Prognoserechnungen

§ 92
Versicherungsbeirat

§ 117
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionsfonds

§ 118a
Definition

§ 118b
Anzuwendende Vorschriften

§ 118c
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen

§ 118e
Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 118f
Einrichtungen mit Sitz in Drittstaaten

§ 146
Bundesaufsicht

§ 147
Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde

§ 148
Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 149
Verfahren

Artikel 2
Änderung des Betriebsrentengesetzes

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Bestimmung von Pensionskassen als Unternehmen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung (PKewBV)

§ 2
Überbetriebliche Pensionskassen

Artikel 4
Aufhebung von Rechtsvorschriften

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

§ 118a

§ 118b

§ 118c

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

§ 118e

§ 118f

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

§ 147

§ 148

§ 149

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Artikel 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 163/1/05

... Grundsätzlich ist eine Stärkung der Marktdisziplin durch Erhöhung der Transparenz im Bankensektor zu begrüßen. Es sollte jedoch gründlich abgewogen werden zwischen wesentlichen zu veröffentlichenden Daten einerseits und der Geheimhaltung von Daten über bestimmte Kundengruppen sowie über Geschäftsstrategien und -politiken andererseits. Insbesondere für kleinere, regional tätige Institute besteht die Gefahr, dass bei einer strikten Anwendung der Anforderungen nach Säule III sensible Daten öffentlich gemacht werden müssten. Dies sollte verhindert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/1/05




1. Es wird begrüßt, dass die von dem Europäischen Parlament und Rat vorgelegten

2. Ausdehnung des Partial Use Tätigkeitsrichtlinie Artikel 89

3. Bürgschaftsbanken/staatliche Förderbanken

4. Use Test Tätigkeitsrichtlinie Artikel 86 IV

5. Granularitätsgrenze/Behandlung von Retailkrediten

6. Keine überzogenen Risikogewichte

7. Möglichkeit der Verrechenbarkeit des erwarteten Verlusts mit den Wertberichtigungen

8. Verbriefungen Tätigkeitsrichtlinie Artikel 94 ff.

9. Ausdehnung der anerkennungsfähigen Sicherheiten im Standardansatz

10. Anerkennung von Bürgschaften der Förderinstitute/Kreditgarantiegemeinschaften

11. Sachgerechte Lösungen für Ausfallbürgschaften und Rückgarantien

12. Verzicht auf die dreijährige Wertermittlung bei grundpfandrechtlich besicherten Krediten/jährliche Objektwertüberwachung Anhang VIII, Teil 2, Tz. 8b der Tätigkeitsrichtlinie

13. Risikogewichtung gedeckter Schuldverschreibungen Annex VI, Teil l, Tz. 68 und Annex VII, Teil 2, Tz. 8 lit. d der Tätigkeitsrichtlinie

14. Unterkonsolidierung Tätigkeitsrichtlinie Artikel 73, Tz. 2

15. Ausfallkriterium Anhang VII, Teil 4, Tz. 44b

16. Prozyklische Effekte von Basel II

17. Level playing field für international tätige Kreditinstitute

18. Operationelles Risiko Anhang X der Tätigkeitsrichtlinie - Bruttoertrag kein geeigneter Indikator

19. Übergangsregelungen

20. Barwertiges Zinsänderungsrisiko

21. Bankinterner Kapitaleinschätzungsprozess Artikel 123 Abs. 1 der Tätigkeitsrichtlinie

22. Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess Tätigkeitsrichtlinie Artikel 124 Abs. 4

23. Offenlegungsanforderungen

24. Komitologie

25. Änderung von Vorschriften für Großkredite


 
 
 


Drucksache 694/05

... 31. fordert die EIB auf, zum Zwecke der bestmöglichen Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen eine direkte Präsenz vor Ort aufzubauen und hierfür die Ressourcen, die ihr zum Management der Investitionsfazilität zur Verfügung gestellt werden, künftig voll auszuschöpfen sowie zusätzlich zu erwägen, die Kreditvermittlung an diesen Kundenkreis über als Clearing House fungierende, aus externem Sachverstand gebildete Institutionen zu organisieren, um im eigentlichen Sinne einer Investitionsbank im Risikokapitalsegment die Kreditnehmer stärker von den günstigen Konditionen der Bank profitieren zu lassen sowie gleichzeitig eine gesonderte Kreditlinie zur Förderung des lokalen Privatbankensektors zu entwickeln;



Drucksache 701/1/04

... 5. Überbrückungsgeld bzw. Existenzgründungszuschuss bieten nur eine (teilweise) Sicherung des Lebensunterhalts in der Anfangsphase der Selbständigkeit für den Gründer und seine Familie. Darüber hinaus benötigen viele Gründungen zusätzliches Kapital für Investitionen und/oder Betriebsmittel. Gerade bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus kommt der Bankensektor als Kapitalgeber nur in Ausnahmefällen in Frage (hohes Risiko, fehlende Sicherheiten, geringer Kapitalbedarf etc.). Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, Möglichkeiten zur Ergänzung der Instrumente "Überbrückungsgeld" und "Ich-AG" um entsprechende funktionsfähige Instrumente zur Kreditvergabe an erwerbslose Gründungswillige zu prüfen. Die hier bislang bestehenden Möglichkeiten (insbesondere KfW-Mikrodarlehen) erreichen schon auf Grund des Hausbankprinzips die Zielgruppe kaum.

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Drucksache 701/1/04




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 701/04 (Beschluss)

... 3. Überbrückungsgeld bzw. Existenzgründungszuschuss bieten nur eine (teilweise) Sicherung des Lebensunterhalts in der Anfangsphase der Selbständigkeit für den Gründer und seine Familie. Darüber hinaus benötigen viele Gründungen zusätzliches Kapital für Investitionen und/oder Betriebsmitte1. Gerade bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus kommt der Bankensektor als Kapitalgeber nur in Ausnahmefällen in Frage (hohes Risiko, fehlende Sicherheiten, geringer Kapitalbedarf etc.). Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, Möglichkeiten zur Ergänzung der Instrumente "Überbrückungsgeld" und "Ich-AG" um entsprechende funktionsfähige Instrumente zur Kreditvergabe an erwerbslose Gründungswillige zu prüfen. Die hier bislang bestehenden Möglichkeiten (insbesondere KfW-Mikrodarlehen) erreichen schon auf Grund des Hausbankprinzips die Zielgruppe kaum.



Drucksache 283/04

... Viele der Personen und Vereinigungen, deren Namen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht sind, bedürfen besonderer Aufmerksamkeit, vor allem im Bankensektor, wo finanzielle Einschränkungen für sie gelten.

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Drucksache 283/04




Mitteilung

1. Einführung

2. Terrorismusbekämpfung: STÄRKERES Europäisches Engagement

3. das Instrumentarium zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität IN der EU MUSS verstärkt werden.

4. eine elektronische Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, gegen die restriktive Antiterrormassnahmen gerichtet SIND oder gegen die strafrechtlich ermittelt WIRD, sollte erstellt werden.

5. ES sollte angestrebt werden, IN jedem Mitgliedstaat EIN effizientes nationales System für die Registrierung von Bankkonten einzurichten, das eine rasche Antwort auf Rechtshilfeersuchen ZU Konten und Bankbewegungen ermöglicht.

6. ES Bedarf eines Mechanismus, der das sammeln und übermitteln von Informationen ermöglicht und damit das vordringen terroristischer Vereinigungen IN legale Tätigkeitsbereiche verhindert.

7. IM Hinblick auf eine wirksamere Bekämpfung der Kriminalität und Insbesondere des Terrorismus sollte AUCH die Einführung eines Europäischen Strafregisters erwogen werden.

8. ES MUSS EIN umfassender Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und den für die Terrorismusbekämpfung zuständigen Stellen der Union stattfinden.

9. Schlussfolgerungen

Vorschlag

Begründung

3 Einführung

Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln

4 Erwägungsgründe

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Vorschlag

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Austausch von Informationen über terroristische Straftaten

Artikel 3
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Artikel 4
Ersuchen um Rechtshilfe und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen

Artikel 5
Aufhebung geltender Bestimmungen

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 102/20 PDF-Dokument



Drucksache 637/14 PDF-Dokument



Drucksache 640/15 PDF-Dokument



Drucksache 686/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.