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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Basis-Rente"


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Drucksache 811/1/12

... Artikel 2 des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Alterssicherung (Alterssicherungsstärkungsgesetz) enthält eine im Vergleich zum Gesetzesantrag des Bundesrates nur geringfügig veränderte Regelung. Damit wird deutlich, dass auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Notwendigkeit erkennt, den bisherigen Auftrag der Rentenversicherungsträger zur Auskunftserteilung bei der zusätzlichen Altersvorsorge zu verstärken. Auf der Grundlage der vom BMAS vorgeschlagenen Neuregelung sollen den Bürgerinnen und Bürgern Kenntnisse, Orientierungshilfen und Handlungsmöglichkeiten vermittelt werden, die ihnen bei der Entscheidung über den Aufbau einer Zusatzrente helfen. Die Auskunftserteilung kann dabei auch einzelfallbezogen sein. Sie muss aber immer neutral und anbieterunabhängig erfolgen, konkrete Produktempfehlungen dürfen also nicht gegeben werden. Der Auftrag zur Auskunftserteilung soll sich auf die Riester-Rente, die Basis-Rente und auf die betriebliche Altersversorgung erstrecken.

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Drucksache 811/1/12




1. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 28p Absatz 1a Satz 1 SGB IV

2. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 28p Absatz 1a Satz 1 SGB IV

3. Begründung:

4. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe a SGB VII

5. Zu Artikel 7 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

6. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 3 und Satz 4 ArbSchG

7. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 13 Absatz 3 - neu - ArbSchG

8. Zu Artikel 9 Nummer 01 - neu - § 15 Absatz 4 SGB I

9. Zu Artikel 12 Nummer 3 - neu - § 287b Absatz 3 - neu - SGB VI


 
 
 


Drucksache 388/1/12

... 16. Der Anwendungsbereich der Verordnung (Artikel 2) bezieht nach seinem Wortlaut möglicherweise auch Produkte ein, die nicht die typischen Merkmale von Kleinanlegerprodukten aufweisen. Typisches Merkmal ist eine "Verpackung", eine kumulierte Investition und die Möglichkeit eines Gewinns im Verhältnis zum Investitionsrisiko. Klassische Lebensversicherungen mit Überschussbeteiligung (z.B. kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen, Basis-Rente, Riester-Rente) weisen diese typischen Merkmale nicht auf. Zum einen fehlt das Merkmal einer "Verpackung", weil keine vertragliche Verknüpfung mit einem konkreten Referenzwert (wie z.B. einem Fondsanteil, einem Index oder sonstigen Wertpapieren) besteht. Zum anderen besteht kein Investitionsrisiko. Bei traditionellen Lebensversicherungsprodukten stehen die Erträge des Versicherungsnehmers nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Anlagerisiko. Denn der Versicherer schützt den Versicherungsnehmer aufgrund vertraglich garantierter Leistungsverpflichtungen vor dem Verlustrisiko bei Ablauf der Versicherung oder bei bestimmten vertraglich vereinbarten Anlässen (Rückkauf, Todesfall). Prägende Elemente dieser Lebensversicherungsprodukte sind der Risikoausgleich in der Gemeinschaft der Versicherten und der Risikoausgleich über die Zeit. Dies führt zu einer besonders schwankungsarmen Wertentwicklung der Produkte. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, bei den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene auf eine Klarstellung hinzuwirken, dass klassische Lebensversicherungen mit Überschussbeteiligung nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung einbezogen werden.

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Drucksache 388/1/12




Zur Vorlage insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu den Artikeln 19

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 811/12 (Beschluss)

... Produktempfehlungen dürfen also nicht gegeben werden. Der Auftrag zur Auskunftserteilung soll sich auf die Riester-Rente, die Basis-Rente und auf die betriebliche Altersversorgung erstrecken.

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Drucksache 811/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 28p Absatz 1a Satz 1 SGB IV

2. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe a SGB VII

3. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 3 und Satz 4 ArbSchG

4. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 13 Absatz 3 - neu - ArbSchG

5. Zu Artikel 9 Nummer 01 - neu - § 15 Absatz 4 SGB I

6. Zu Artikel 12 Nummer 3 - neu - § 287b Absatz 3 - neu - SGB VI


 
 
 


Drucksache 622/06 (Beschluss)

... Schon die bereits jetzt geltenden Regelungen zur Berechnung der als Sonderausgaben abziehbaren Vorsorgeaufwendungen (Höchstbeträge, begrenzt durch jährlich steigende Prozentsätze; Günstigerprüfung mit sinkenden Höchstbeträgen für den Vorwegabzug) sind äußerst kompliziert und kaum mehr nachvollziehbar. Durch die Einbeziehung von Beiträgen zur Basis-Rente im Rahmen einer mehrstufigen Prüfung wird die Berechnung noch schwieriger und unverständlicher.

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Drucksache 622/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 1 EStG Artikel 4 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 3 KStG Artikel 5 Nr. 1 § 2 GewStG

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1a

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1a

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 3 Nr. 3 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 40 Buchstabe a § 3 Nr. 40 und § 52 Abs. 4b EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe e § 3 Nr. 65 EStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 3aneu - § 4a Abs. 2 Nr. 1 EStG

6. Zu Artikel 1 Nr. 5aneu - § 7g Abs. 2 EStG

7. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 9 EStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe c § 10 Abs. 4a EStG

9. Zu Artikel 1 Nr. 12 und Nr. 40 Buchstabe h § 19 Abs. 1 und § 52 Abs. 35 EStG

10. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a und Nr. 40 Buchstabe i § 20 Abs. 1 und § 52 Abs. 36 EStG

Zu Artikel 1

Zu Nummer 13

Zu Nummer 40

11. Zu Artikel 1 Nr. 14 und 40 Buchstabe k §§ 22 und 52 Abs. 3 8 EStG Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 14

Zu Nummer 40

12. Zu Artikel 1 Nr. 15a - neu - und 40 Buchstabe l Doppelbuchstabe cc - neu - § 23 Abs. 3 Satz 9 und § 52 Abs. 39 EStG

Zu Artikel 1

Zu Nummer 15a

Zu Nummer 40

13. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 32b Abs. 1 und 2 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

14. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe b, 18a - neu - und 40 Buchstabe l1 - neu - und l2 - neu - § 32b Abs. 2l, § 32c Abs. 4 - neu - und § 52 Abs. 43a und 44 EStG

Zu Artikel 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 40

15. Zu Artikel 1 Nr. 26 § 37b Abs. 1 Satz 1 EStG

Zu Artikel 1

Zu Nummer 26

16. Zu Artikel 1 Nr. 26 § 37b Abs. 1 Satz 3 EStG

17. Zu Artikel 1 Nr. 36aneu - und 40 Buchstabe t1 - neu - § 46 Abs. 2 Nr. 1 und § 52 Abs. 55 j - neu - EStG

Zu Artikel 1

Zu Nummer 36a

Zu Nummer 40

18. Zu Artikel 1 Nr. 38 Buchstabe b § 50d Abs. 9 Satz 2 EStG

19. Zu Artikel 1 Nr. 40 Buchstabe e § 52 Abs. 30 EStG

20. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

21. Zu Artikel 4 Körperschaftsteuergesetz

22. Zu Artikel 4a Umwandlungssteuergesetz

Artikel 4a
Änderung des Umwandlungsteuergesetzes

23. Zu Artikel 5 Nr. 3a - neu - und 5 Buchstabe g §§ 10a und 36 Abs. 8a - neu - GewStG

Zu Artikel 5

Zu Nummer 5

24. Zu Artikel 7 Nr. 5 Buchstabe a § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe a UStG

25. Zu Artikel 10 nach Nr. 8 § 89 Abs. 3 AO

26. Zu Artikel 10 Nr. 10aneu -, 15 - neu - und 16 - neu - § 172 Abs. 3 und 4, § 348 Nr. 6 und § 3 67 Abs. 2a bis 2c - neu - AO

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 11

27. Zu Artikel 10 Nr. 13 § 251 AO

28. Zu Artikel 10 Nr. 13 § 251 Abs. 4 AO

29. Zu Artikel 18 Nr. 2 Buchstabe c § 145 Abs. 3 Satz 3 und 4 BewG


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.