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"Baubetriebe"
Drucksache 84/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Agrarpolitischer Bericht 2007 der Bundesregierung
... Das Durchschnittsergebnis des Wirtschaftsjahres 2005/2006 darf jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass die Einkommensentwicklung sowohl zwischen einzelnen Betriebsformen und Betriebsgrößen wie auch zwischen Ländern und Regionen sehr unterschiedlich verlaufen ist. So mussten die Ackerbau-, Veredelungs-, Weinbau-, Gemischt- und Futterbaubetriebe mit Schwerpunkt Rindermast und Rinderaufzucht zum Teil deutliche Einbußen hinnehmen, während Obstbau-, Gartenbau- und Milchviehbetriebe in Schnitt Einkommenszuwächse zu verzeichnen hatten. Der Gewinnanstieg bei den Milchviehbetrieben ist dabei vor allem auf die in der Betriebsprämie enthaltenen Milchausgleichszahlungen zurückzuführen, wohingegen die Erlöse für Milch weiter gesunken sind.
Drucksache 475/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein und zur Änderung bestimmter Verordnungen KOM (2007) 372 endg.; Ratsdok. 11361/07
... - Der Bundesrat tritt für die unveränderte Beibehaltung der Grenzwerte und der traditionellen Verfahren zur Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts in den Weinbauzonen A und B ein. Als Folge der von der Kommission vorgeschlagenen Begrenzung des maximalen Gesamtalkoholgehalts bei angereicherten Weinen in den Weinbauzonen A und B sowie des Verzichts auf die Festsetzung eines natürlichen Mindestalkoholgehalts werden auf einem Teil der Weinbauflächen und aus bestimmten Rebsorten keine Weine erzeugt werden können, die den Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher an einen hochwertigen, marktgerechten Qualitätswein entsprechen. Für eine Vielzahl von Weinbaubetrieben würde dies eine existenzielle Bedrohung darstellen. Der Bundesrat fordert deshalb die Beibehaltung der Grenzwerte und der traditionellen Anreicherungsverfahren in den Weinbauzonen A und B, wobei auch die Verwendung von Saccharose zur Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts weiterhin zulässig sein muss, was die Kommission bis in die jüngste Vergangenheit in Verhandlungen mit Drittstaaten zugestanden hat.
Drucksache 743/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... "(2) In Betrieben des Gerüstbauerhandwerks (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 der Baubetriebe-Verordnung) werden bis zum 31. März 2010 Leistungen nach den §§ 175 und 175a nach Maßgabe der folgenden Regelungen erbracht."‘
Drucksache 365/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Durchführung des Tierische -Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung - TierNebV )
... Betriebe mit Nutztieren oder sonstige landwirtschaftliche Betriebe (z.B. Pflanzenbaubetriebe), die Fermentationsrückstände und Komposte im eigenen Betrieb erzeugen und diese nur auf eigenen Flächen verwenden sowie private Endverbraucher sind von den Aufzeichnungspflichten nach Artikel 9 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 freigestellt. (Absatz 6)
Drucksache 664/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der AVV-Rahmen-Überwachung
... 3. Weinbaubetriebe
Drucksache 111/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Agrarpolitischer Bericht 2006 der Bundesregierung
... Große Unterschiede in der Einkommensentwicklung sind auch zwischen den Produktgruppen erkennbar. So stieg im Veredlungsbereich der Gewinn je Unternehmen im Vergleich zum Vorjahr um 104,6 % an, während der Gewinn im Obstbau um 38,8 % sank. Je nach Produktionsschwerpunkt in den Ländern waren dort deshalb auch große Unterschiede im Gewinnanstieg zwischen 2,2 % und 70,3 % zu verzeichnen. Die Futterbaubetriebe konnten zwar regional in unterschiedlichem Maße von der positiven Einkommensentwicklung profitieren; ihr Einkommen ist aber abgesehen von den Obstbaubetrieben von allen Betriebsformen das niedrigste.
Drucksache 539/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Weingesetz es
... "In Rechtsverordnungen nach Satz 1 Nr. 5 kann für die Fälle, in denen Weinbaubetriebe bis zu 1000 Liter Wein nach § 11 Abs. 1 zu destillieren haben, vorgesehen werden, dass an Stelle der Destillation der Wein unter Aufsicht und Erteilung eines Nachweises der zuständigen Behörde in einer Abwasseranlage als Energieträger verwertet oder als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Böden aufgebracht werden kann."
Drucksache 477/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt der 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Auf dem Weg zur Nachhaltigkeit im europäischen Weinsektor KOM (2006) 319 endg.; Ratsdok. 10851/06
... Die Kommission hat in ihrer Folgenabschätzung die Einkommenssituation von Weinbaubetrieben bei Fortführung des Interventionssystems exemplarisch dargestellt. Es erscheint erforderlich, die Auswirkungen der geprüften Optionen auf die Regionen, die Unternehmen und die Menschen, die ihre Einkommensgrundlage im Weinbau finden, ausführlich zu untersuchen und geeignete Maßnahmen für die Übergangsphase bis zum Abschluss des Reformprozesses vorzuschlagen. In der Folgenabschätzung wird zudem auf die gravierenden Auswirkungen einer Einschränkung der Anreicherung und des vorgesehenen Verbots einer Anreicherung mit Saccharose nicht eingegangen.
Drucksache 111/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Agrarpolitischer Bericht 2006 der Bundesregierung
... Die Futterbaubetriebe konnten zwar regional in unterschiedlichem Maße von der positiven Einkommensentwicklung profitieren; ihr Einkommen ist aber abgesehen von den Obstbaubetrieben von allen Betriebsformen das niedrigste.
Drucksache 539/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Weingesetz es
... In Rechtsverordnungen nach Satz 1 Nr. 5 kann für die Fälle, in denen Weinbaubetriebe bis zu 1000 Liter Wein zu destillieren haben, vorgesehen werden, dass an Stelle der Destillation der Wein gegen Erteilung eines Nachweises in einer Abwasseranlage als Energieträger verwertet oder unter Aufsicht der zuständigen Behörde nachweisbar als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Böden aufgebracht werden kann; § 11 Abs. 1 Satz 3 und, sofern der Betrieb seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, § 11 Abs. 1 Satz 4 und 5 gelten entsprechend.
Drucksache 302/2/06
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft Punkt 22 der 823. Sitzung des Bundesrates am 16. Juni 2006
... Baubetrieben
Drucksache 539/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Weingesetz es Der Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetz es wie folgt Stellung zu nehmen:
... In Rechtsverordnungen nach Satz 1 Nr. 5 kann für die Fälle, in denen Weinbaubetriebe bis zu 1000 Liter Wein zu destillieren haben, vorgesehen werden, dass an Stelle der Destillation der Wein gegen Erteilung eines Nachweises in einer Abwasseranlage als Energieträger verwertet oder unter Aufsicht der zuständigen Behörde nachweisbar als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Böden aufgebracht werden kann; § 11 Abs. 1 Satz 3 und, sofern der Betrieb seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, § 11 Abs. 1 Satz 4 und 5 gelten entsprechend.
Drucksache 302/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
... Erhebungen bei Betrieben Die Erhebungen werden bei produzierenden Betrieben von höchstens 68 000 Unternehmen des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden sowie des Verarbeitenden Gewerbes und bei produzierenden Betrieben der Unternehmen anderer Wirtschaftszweige - jeweils ohne Baubetriebe und Betriebe der Energie- und Wasserversorgung - durchgeführt. Die Erhebungen erfassen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Hand
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Artikel 2 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 3 Änderung der Altholzverordnung
Artikel 4 Änderung des Hochbaustatistikgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik
Artikel 6 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 7 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 8 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 9 Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
Artikel 11 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 12 Änderung des Chemikaliengesetzes
Artikel 13 Änderung des Fahrlehrergesetzes
Artikel 14 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
Artikel 15 Änderung sonstiger Rechtsvorschriften
Artikel 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass
II. Ziel
III. Regelungsinhalt
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Gesetzesfolgen
V.1 Finanzielle Auswirkungen
V.2 Kosten- und Preiswirkungen
VI. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Drucksache 664/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der AVV-Rahmen-Überwachung
... 3. Weinbaubetriebe werden durch die zuständigen Behörden gesonderte Überwachungshäufigkeiten festgelegt."
Drucksache 251/05
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
Zweite Verordnung zur Änderung bergrechtlicher Verordnungen
... -V Bergbau enthalten die der besonderen Dynamik des Bergbaubetriebes unterliegenden Vorhabenskategorien der Gruben- und Grubenanschlussbahnen sowie der den Bereich des Betriebsgeländes außerhalb der Sicherheitslinien überschreitenden Wassertransportleitungen zum Fortleiten von Wässern aus der Tagebauentwässerung, für die eine Vorprüfung des Einzelfalls bzw. standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach Maßgabe des § 3c
Drucksache 540/05
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Übermittlung von Daten aus der amtlichen Überwachung nach lebensmittelrechtlichen und weinrechtlichen Vorschriften sowie aus dem Lebensmittel-Monitoring ( AVV Datenübermittlung - AVV Düb )
... Betriebe der Stufe der Herstellung von unverarbeiteten Lebensmitteln für den menschlichen Verzehr. Unter diese Kategorie fallen Erzeuger von Lebensmitteln tierischer und pflanzlicher Herkunft wie Milcherzeuger, Schlachttierhalter (auch Gehegewild), Wildsammelstellen, Legehennenhalter, Muschel- und Fischfangbetriebe, Fischzuchtbetriebe, Imker, Weinbaubetriebe, Erzeuger von Obst, Gemüse, Kartoffeln, Hopfen, Gewürzen und sonstigen Lebensmitteln bzw. zur Herstellung von als Lebensmittel bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen und gärtnerischen Produkten. Dabei richtet sich die Zuordnung nach der im Betrieb jeweils größten Produktionslinie; Mehrfachzählungen sind zu vermeiden.
Drucksache 57/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Agrarpolitischer Bericht 2005 der Bundesregierung
... Betriebe aber musste erneut einen weiteren Rückgang des Unternehmensergebnisses hinnehmen. Dies betrifft vor allem Milchvieh- und Rinderhalter sowie Veredelungs- und Gartenbaubetriebe.
Drucksache 57/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse A 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005
Agrarpolitischer Bericht 2005 der Bundesregierung
... 2. Die Einkommenslage der landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe in Deutschland hat sich im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2003/2004 je nach Region und Betriebszweig sehr unterschiedlich entwickelt. Das Unternehmensergebnis stieg nach deutlichen Rückgängen in den Vorjahren gegenüber dem niedrigen Vorjahresergebnis im Durchschnitt um 4,8 % an und liegt nun bei 28.254 Euro je Unternehmen. Den Ausschlag hierfür gab letztlich die sehr positive Preisentwicklung im Ackerbau. Die Mehrheit der Betriebe aber musste erneut einen weiteren Rückgang des Unternehmensergebnisses hinnehmen. Dies betrifft vor allem Milchvieh- und Rinderhalter sowie Veredelungs- und Gartenbaubetriebe.
Drucksache 908/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse - 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen -Verpflichtungenverordnung - Antrag der Länder Hessen, Baden-Württemberg -
... Durch die Aufhebung des bisherigen § 3 Abs. 3 DirektZahlVerpflV würde eine Ausnahmeregelung zu Gunsten der Landwirtschaft entfallen. Bislang wird hierdurch die Möglichkeit eröffnet, auch bei Anbau von nur einer oder zwei Kulturen im eigenen Betrieb (z.B. bei Kartoffelanbaubetrieben und in der Nebenerwerbslandwirtschaft bei gemeinsamer Flächenbewirtschaftung von Bedeutung) nachzuweisen dass mindestens in drei aufeinander folgenden Jahren eine andere Kultur auf den Ackerflächen des Betriebes angebaut bzw. dieser Kulturwechsel durch einen entsprechenden Flächentausch mit anderen Betrieben erreicht wurde. Diese aus pflanzenbaulicher und bodenschutzfachlicher Sicht wünschenswerte Regelung zielt auf eine konkrete Fruchtfolgegestaltung ab die es sehr stark spezialisierten Betrieben zu Recht gestattet, die Vorgaben der
Drucksache 362/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer -Entsendegesetzes
... aa) In Satz 1 werden die Wörter „des Bauhauptgewerbes oder des Baunebengewerbes im Sinne der §§ 1und 2 der Baubetriebe-Verordnung vom 28. Oktober 1980 (BGBl. I S. 2033), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1954)“ sowie die Wörter „der Betrieb oder die selbständige Betriebsabteilung im Sinne des fachlichen Geltungsbereichs des Tarifvertrages überwiegend Bauleistungen gemäß § 211 Abs. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch erbringt und“ gestrichen.
Drucksache 760/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Siebente Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen
... Den von der Anwendung der Verordnung betroffenen Weinbaubetrieben entstehen keine Kosten. Daher sind keine Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, zu erwarten.
Drucksache 566/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 803. Sitzung des Bundesrates am 24. September 2004
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament:
... - Durch die in den Reformvorschlägen vorgesehenen Preis- und Quotenkürzungen ergeben sich massive Auswirkungen auf die Einkommen der Landwirte und die Strukturen im ländlichen Raum. Viele Zuckerrübenanbaubetriebe werden zur Einkommenssicherung ein zweites Einkommensstandbein entwickeln müssen. Vielfach sind entsprechende außerlandwirtschaftliche Arbeitsplätze zumindest kurzfristig nicht verfügbar.
Drucksache 565/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) KOM (2004) 490 endg.; Ratsdok. 11495/04
... 34. Der Bundesrat hält eine Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete in Deutschland für nicht erforderlich. So ist die landwirtschaftliche Vergleichszahl (LVZ) nach wie vor ein geeignetes Abgrenzungskriterium. Die von der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) im Rahmen der Halbzeitbewertung der deutschen Entwicklungsprogramme vorgenommene Analyse der Wirkungen der Ausgleichszulage hat gezeigt, dass die gezahlte Beihilfe, z.B. bei Futterbaubetrieben, nicht ausreicht, die Einkommensdifferenz zwischen den Betrieben in benachteiligten und nicht benachteiligten Gebieten auszugleichen.
Drucksache 799/04
Verordnung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Sechste Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen
... "(3) Bei inländischem Tafelwein mit geographischer Angabe und Qualitätswein b.A. sind als Angaben über die Abfüllung nach Artikel 26 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 nur die Angaben "Erzeugerabfüllung", "Gutsabfüllung", "Schlossabfüllung" oder"abgefüllt durch den Zusammenschluss von Weinbaubetrieben" nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig".
Drucksache 566/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament:
... - Durch die in den Reformvorschlägen vorgesehenen Preis- und Quotenkürzungen ergeben sich massive Auswirkungen auf die Einkommen der Landwirte und die Strukturen im ländlichen Raum. Viele Zuckerrübenanbaubetriebe werden zur Einkommenssicherung ein zweites Einkommensstandbein entwickeln müssen. Vielfach sind entsprechende außerlandwirtschaftliche Arbeitsplätze zumindest kurzfristig nicht verfügbar.
Drucksache 565/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) KOM (2004) 490 endg.; Ratsdok. 11495/04
... 34. Der Bundesrat hält eine Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete in Deutschland für nicht erforderlich. So ist die landwirtschaftliche Vergleichszahl (LVZ) nach wie vor ein geeignetes Abgrenzungskriterium. Die von der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) im Rahmen der Halbzeitbewertung der deutschen Entwicklungsprogramme vorgenommene Analyse der Wirkungen der Ausgleichszulage hat gezeigt, dass die gezahlte Beihilfe, z.B. bei Futterbaubetrieben, nicht ausreicht, die Einkommensdifferenz zwischen den Betrieben in benachteiligten und nicht benachteiligten Gebieten auszugleichen.
Drucksache 269/2/04
Antrag des Landes Brandenburg
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
... Darüber hinaus wären für die Werkbahn die allgemeinen Bahnvorschriften einzuführen. Das wiederum erfordert eine technische Anpassung der Werkbahn mit unverhältnismäßig hohen Kosten für Bergbaubetriebe.
Drucksache 450/1/04
... Dies gilt nicht für Unterglasanbauanlagen von Gartenbaubetrieben, soweit diese ausschließlich zur Pflanzenzucht genutzt werden.
Drucksache 269/04 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
... Darüber hinaus wären für die Werkbahn die allgemeinen Bahnvorschriften einzuführen. Das wiederum erfordert eine technische Anpassung der Werkbahn mit unverhältnismäßig hohen Kosten für Bergbaubetriebe. Um hier Rechtsklarheit zu schaffen, sollten die Ausnahmen von den Geboten des diskriminierungsfreien Zugangs zu Eisenbahninfrastrukturen deutlich dargestellt werden.
Drucksache 49/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge - COM(2016) 31 final
Drucksache 148/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen
Drucksache 164/17
Drucksache 193/20
Verordnung der Bundesregierung
Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
Drucksache 246/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
Drucksache 360/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 25. April 2005 über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
Drucksache 567/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und zur Änderung weiterer Vorschriften
Drucksache 591/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Gesundheitsschutz-Bergverordnung sowie weiterer berg- und arbeitsschutzrechtlicher Verordnungen
Drucksache 614/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Genehmigung von zweirädrigen, dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen sowie über die entsprechende Marktüberwachung KOM(2010) 542 endg. Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.