431 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Beglaubigte"
Drucksache 279/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 22. April 2005 zur Änderung des Übereinkommens vom 11. Oktober 1973 zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage
... Dieses Übereinkommen und alle an ihm vorgenommenen Änderungen sind in einer Urschrift in deutscher, englischer, französischer, italienischer, niederländischer, finnischer, griechischer, irischer, norwegischer, portugiesischer, schwedischer, spanischer und türkischer Sprache abgefasst, wobei alle Texte gleichermaßen verbindlich sind. Das Übereinkommen wird im Archiv des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union hinterlegt; dieses übermittelt den Regierungen aller Unterzeichnerstaaten und aller beitretenden Staaten eine beglaubigte Abschrift.
Drucksache 191/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen Der Deutsche Bundestag hat in seiner 89. Sitzung am 23. März 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 016/4779 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen - Drucksachen 016/4026 , 016/4036 in beigefügter Fassung angenommen.
... ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass ein Verspätungszuschlag auch bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung festgesetzt werden kann. Bemessungsgrundlage im Sinne des § 152 Abs. 2 der Abgabenordnung ist der nach § 13 Abs. 1 ermittelte auszuschüttende Betrag. Eine beglaubigte Abschrift des besonderen Vermerks nach § 1 Abs. 4 ist der Steuererklärung beizufügen.
Drucksache 354/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
... (1a) Wird das in der Anlage 1 bestimmte Muster verwendet, so genügt es, wenn der Gesellschaftsvertrag schriftlich abgefasst und die Unterschriften der Gesellschafter öffentlich beglaubigt werden.
Drucksache 221/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
... 2. eine amtlich beglaubigte Kopie der Befähigungsnachweise oder des Ausbildungsnachweises, der zur Aufnahme des entsprechenden Berufes berechtigt, sowie gegebenenfalls eine Bescheinigung über die von der betreffenden Person erworbene Berufserfahrung,
Drucksache 532/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Sechste Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten
... 4. ersucht den Generalsekretär, in Übereinstimmung mit Artikel XII Absatz 1 Buchstabe a Ziffer v des Übereinkommens allen Vertragsparteien des Übereinkommens beglaubigte Abschriften dieser Entschließung und den Wortlaut der in der Anlage enthaltenen Änderungen zu übermitteln;
Drucksache 508/07
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... "(4) Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung oder der Gesellschafter oder in der Person der Vertretungsberechtigten ist der zuständigen Steuerberaterkammer innerhalb eines Monats anzuzeigen. Der Änderungsanzeige ist eine öffentlich beglaubigte Abschrift der jeweiligen Urkunde beizufügen. Die Vorlage einer einfachen Abschrift der jeweiligen Urkunde reicht aus, wenn die Änderung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister eingetragen und eine beglaubigte Abschrift oder ein amtlicher Ausdruck der Eintragung bei der Steuerberaterkammer eingereicht wird. Wird die Änderung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister eingetragen so ist eine beglaubigte Abschrift oder ein amtlicher Ausdruck der Eintragung nachzureichen. Liegt der Steuerberaterkammer bereits eine öffentlich beglaubigte Abschrift der jeweiligen Urkunde vor, reicht es aus, wenn nach Eintragung der Änderung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister ein einfacher Ausdruck der Eintragung oder eine Kopie des Ausdrucks bei der Steuerberaterkammer eingereicht wird."
Drucksache 68/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
... "(2) Der Inhaber der Reisegewerbekarte, der die Tätigkeit nicht in eigener Person ausübt, ist verpflichtet, den im Betrieb Beschäftigten eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte auszuhändigen, wenn sie unmittelbar mit Kunden in Kontakt treten sollen; dies gilt auch, wenn die Beschäftigten an einem anderen Ort als der Inhaber tätig sind. Für den Inhaber der Zweitschrift oder der beglaubigten Kopie gilt Absatz 1 Satz 1 entsprechend.“
Drucksache 508/07 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... (4) Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung oder der Gesellschafter oder in der Person der Vertretungsberechtigten ist der zuständigen Steuerberaterkammer innerhalb eines Monats anzuzeigen. Der Änderungsanzeige ist eine öffentlich beglaubigte Abschrift der jeweiligen Urkunde beizufügen. Die Vorlage einer einfachen Abschrift der jeweiligen Urkunde reicht aus, wenn die Änderung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister eingetragen und eine beglaubigte Abschrift oder ein amtlicher Ausdruck der Eintragung bei der Steuerberaterkammer eingereicht wird. Wird die Änderung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister eingetragen, so ist eine beglaubigte Abschrift oder ein amtlicher Ausdruck der Eintragung nachzureichen. Liegt der Steuerberaterkammer bereits eine öffentlich beglaubigte Abschrift der jeweiligen Urkunde vor, reicht es aus, wenn nach Eintragung der Änderung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister ein einfacher Ausdruck der Eintragung oder eine Kopie des Ausdrucks bei der Steuerberaterkammer eingereicht wird.
Drucksache 818/07
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks (EU/EWR-Handwerk-Verordnung - EU/EWR HwV)
... 4. in den in §§ 3 und 4 genannten Fällen eine beglaubigte Kopie des Befähigungs- oder Ausbildungsnachweises, der von der zuständigen Behörde des Herkunftsstaates ausgestellt wurde,
Drucksache 583/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts
... (2) Ist im Vertrag bestimmt, dass der Versicherer nur gegen Rückgabe eines als Urkunde ausgestellten Versicherungsscheins zu leisten hat, genügt, wenn der Versicherungsnehmer erklärt, zur Rückgabe außerstande zu sein, das öffentlich beglaubigte Anerkenntnis, dass die Schuld erloschen sei. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Versicherungsschein der Kraftloserklärung unterliegt.
Drucksache 931/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit KOM (2007) 766 endg.; Ratsdok. 16488/07
... - durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung, wenn es sich bei dem Empfänger um einen öffentlichen Auftraggeber handelte;
Drucksache 309/2/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)
... Der Bundesrat bittet für den Fall, dass der Anspruch der nach § 13 Abs. 1 und 2 FamFG-E Berechtigten auf beglaubigte Abschriften aus den Gerichtsakten nach § 13 Abs. 3 Satz 2 FamFG-E nicht im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ohnehin gestrichen wird, zu prüfen, ob Regelungen in die Kostenordnung (KostO) und das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) eingefügt werden können, die den gerichtlichen Aufwand der Beglaubigung angemessen entschädigen.
Drucksache 380/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden
... 5. Wie bei den Zugangsvorschriften zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers ist es ein Anliegen des Bundesrates auch für den Marktzugang deutlich zum Ausdruck zu bringen, welche Zuständigkeiten entstehen, wenn ein Unternehmen Niederlassungen in Mitgliedstaaten gründet. Dies gilt vor allem für die Erteilung der Gemeinschaftslizenz und die Ausstellung der beglaubigten Abschriften (Artikel 4). Die unterschiedliche Auslegung und die Erteilungspraxis in den Mitgliedstaaten erfordern eine Klarstellung. Aus der Vorlage ist die Tendenz zu erkennen, dass jeder Mitgliedstaat für die in seinem Hoheitsgebiet befindliche Niederlassung und deren Überprüfung der Marktzugangsvoraussetzungen zuständig sein soll. Gegen eine solche Regelung bestehen keine Bedenken.
Drucksache 354/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
... "(1) Der Gesellschaftsvertrag bedarf der Schriftform und ist von sämtlichen Gesellschaftern zu unterzeichnen. Für die Bargründung einer Gesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern kann auch das in Anlage 1 bestimmte Muster verwendet werden. Die Unterschriften müssen öffentlich beglaubigt sein."
Drucksache 150/07 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens
... (7) Die Abgabe von Gerichtsvollzieherakten an ein Staatsarchiv und die Vernichtung von Gerichtsvollzieherakten regelt die Landesjustizverwaltung. Sind Gerichtsvollzieherakten an ein Staatsarchiv abgegeben worden, so werden Ausfertigungen und Abschriften, wenn es sich um Urkunden eines noch in seinem Amt befindlichen Gerichtsvollziehers oder um Urkunden handelt, die auf Grund des Absatzes 1 Satz 1 einem anderen Gerichtsvollzieher zur Verwahrung übergeben waren, vom Gerichtsvollzieher, sonst von dem Gericht erteilt, in dessen Bezirk der Gerichtsvollzieher seinen Amtsbereich hatte. Der Gerichtsvollzieher erteilt die Ausfertigungen und beglaubigten Abschriften mit seiner Unterschrift und unter seinem Siegel und Stempel. Für die Erteilung der Ausfertigungen oder Abschriften durch das Gericht gilt Absatz 4 entsprechend.
Drucksache 380/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs KOM (2007) 265 endg.; Ratsdok. 10092/07
... 5. Wie bei den Zugangsvorschriften zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers ist es ein Anliegen des Bundesrates auch für den Marktzugang deutlich zum Ausdruck zu bringen, welche Zuständigkeiten entstehen, wenn ein Unternehmen Niederlassungen in Mitgliedstaaten gründet. Dies gilt vor allem für die Erteilung der Gemeinschaftslizenz und die Ausstellung der beglaubigten Abschriften (Artikel 4). Die unterschiedliche Auslegung und die Erteilungspraxis in den Mitgliedstaaten erfordern eine Klarstellung. Aus der Vorlage ist die Tendenz zu erkennen, dass jeder Mitgliedstaat für die in seinem Hoheitsgebiet befindliche Niederlassung und deren Überprüfung der Marktzugangsvoraussetzungen zuständig sein soll. Gegen eine solche Regelung bestehen keine Bedenken.
Drucksache 90/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Der diplomatische und konsularische Schutz des Unionsbürgers in Drittländern KOM (2006) 712 endg.; Ratsdok. 6192/07
... Die Tsunami-Katastrophe Ende 2004 und ihre Folgen haben deutlich gemacht, wie schwierig sich die Identifizierung und Überführung von Leichnamen gestaltet. Die örtlichen Behörden des betreffenden Drittlands verlangen mitunter die Einhaltung einer Reihe von Formalitäten, beispielsweise die Vorlage eines Leichenpasses (den die Konsularbehörde ausstellt) oder einer von einer Klinik oder der Polizei ausgestellten Bescheinigung des Todes und der Todesursache, die Erfüllung bestimmter Einsargungsvorschriften oder eine beglaubigte Übersetzung der Urkunden.
Drucksache 150/07
Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens
... (7) Die Abgabe von Gerichtsvollzieherakten an ein Staatsarchiv und die Vernichtung von Gerichtsvollzieherakten regelt die Landesjustizverwaltung. Sind Gerichtsvollzieherakten an ein Staatsarchiv abgegeben worden, so werden Ausfertigungen und Abschriften, wenn es sich um Urkunden eines noch in seinem Amt befindlichen Gerichtsvollziehers oder um Urkunden handelt die auf Grund des Absatzes 1 Satz 1 einem anderen Gerichtsvollzieher zur Verwahrung übergeben waren, vom Gerichtsvollzieher, sonst von dem Gericht erteilt, in dessen Bezirk der Gerichtsvollzieher seinen Amtsbereich hatte. Der Gerichtsvollzieher erteilt die Ausfertigungen und beglaubigten Abschriften mit seiner Unterschrift und unter seinem Siegel und Stempel. Für die Erteilung der Ausfertigungen oder Abschriften durch das Gericht gilt Absatz 4 entsprechend.
Drucksache 11/07
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung über das Unternehmensregister (Unternehmensregisterverordnung - URV )
... (Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen) ist ersichtlich im hier relevanten Kontext nicht einschlägig. Für einen Beweis in einem späteren Prozess kann bis zu diesem Zeitpunkt ein (evtl. beglaubigter) Auszug erstellt werden.
Drucksache 721/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes
... 2. eine amtlich beglaubigte Kopie des Befähigungsnachweises oder des Ausbildungsnachweises im Sinne von Artikel 3 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie
Drucksache 661/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... (4) Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung oder der Gesellschafter oder in der Person der Vertretungsberechtigten ist der zuständigen Steuerberaterkammer innerhalb eines Monats anzuzeigen. Der Änderungsanzeige ist eine öffentlich beglaubigte Abschrift der jeweiligen Urkunde beizufügen. Die Vorlage einer einfachen Abschrift der jeweiligen Urkunde reicht aus, wenn die Änderung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister eingetragen und eine beglaubigte Abschrift oder ein amtlicher Ausdruck der Eintragung bei der Steuerberaterkammer eingereicht wird. Wird die Änderung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister eingetragen, so ist eine beglaubigte Abschrift oder ein amtlicher Ausdruck der Eintragung nachzureichen. Liegt der Steuerberaterkammer bereits eine öffentlich beglaubigte Abschrift der jeweiligen Urkunde vor, reicht es aus, wenn nach Eintragung der Änderung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister ein einfacher Ausdruck der Eintragung oder eine Kopie des Ausdrucks bei der Steuerberaterkammer eingereicht wird.
Drucksache 637/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
... Die Änderungswünsche des Bundesrates bezogen sich insbesondere auf Regelungen für die Erteilung der Approbation bei Ausübung des Heilberufs in einem Dritt- oder Mitgliedstaat, für das Ruhen oder Erlöschen der Approbation bei Verstößen gegen Berufspflichten, für die Vorlage von amtlich beglaubigten Dokumenten zum Nachweis der psychotherapeutischen Ausbildung und zur Eintragung weiterer Daten in das Bundeszentralregister.
Drucksache 392/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
... "(2) Der Inhaber der Reisegewerbekarte, der die Tätigkeit nicht in eigener Person ausübt, ist verpflichtet, den im Betrieb Beschäftigten eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte auszuhändigen, wenn sie unmittelbar mit Kunden in Kontakt treten sollen; dies gilt auch, wenn die Beschäftigten an einem anderen Ort als der Inhaber tätig sind. Für den Inhaber der Zweitschrift oder der beglaubigten Kopie gilt Absatz 1 Satz 1 entsprechend."
Drucksache 508/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... (4) Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung oder der Gesellschafter oder in der Person der Vertretungsberechtigten ist der zuständigen Steuerberaterkammer innerhalb eines Monats anzuzeigen. Der Änderungsanzeige ist eine öffentlich beglaubigte Abschrift der jeweiligen Urkunde beizufügen. Die Vorlage einer einfachen Abschrift der jeweiligen Urkunde reicht aus, wenn die Änderung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister eingetragen und eine beglaubigte Abschrift oder ein amtlicher Ausdruck der Eintragung bei der Steuerberaterkammer eingereicht wird. Wird die Änderung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister eingetragen, so ist eine beglaubigte Abschrift oder ein amtlicher Ausdruck der Eintragung nachzureichen. Liegt der Steuerberaterkammer bereits eine öffentlich beglaubigte Abschrift der jeweiligen Urkunde vor, reicht es aus, wenn nach Eintragung der Änderung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister ein einfacher Ausdruck der Eintragung oder eine Kopie des Ausdrucks bei der Steuerberaterkammer eingereicht wird.
Drucksache 820/07
... Soweit das Gericht die Übersendung von Verwaltungsakten anfordert, soll diese binnen eines Monats nach Eingang der Aufforderung bei dem zuständigen Verwaltungsträger erfolgen. Die Übersendung einer beglaubigten Abschrift steht der Übersendung der Originalverwaltungsakten gleich, sofern nicht das Gericht die Übersendung der Originalverwaltungsakten wünscht.
Drucksache 380/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs KOM (2007) 265 endg.; Ratsdok. 10092/07
... - uneinheitliche Kontrollpapiere (Gemeinschaftslizenz, beglaubigte Abschriften und Fahrerbescheinigung), was zu Problemen bei den Straßenkontrollen führt und für die Unternehmen häufig erheblichen Zeitverlust bedeutet.
Drucksache 96/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens
... "(2) Liegt für eine solche Forderung ein vollstreckbarer Schuldtitel oder ein Endurteil vor, so obliegt es dem Schuldner binnen einer Frist von einem Monat, die mit dem Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren mit dem Bestreiten der Forderung beginnt, den Widerspruch zu verfolgen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt ein Widerspruch als nicht erhoben. Das Insolvenzgericht erteilt dem Schuldner und dem Gläubiger, dessen Forderung bestritten worden ist, einen beglaubigten Auszug aus der Tabelle und weist den Schuldner auf die Folgen einer Fristversäumung hin. Der Schuldner hat dem Gericht die Verfolgung des Anspruchs nachzuweisen."
Drucksache 229/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005
... (2) Der Generaldirektor übermittelt zusammen mit der in Artikel 59 Absatz 1 vorgesehenen Notifikation allen Mitgliedern und assoziierten Mitgliedern sowie den anderen Vertragsparteien der in Artikel 58 aufgeführten Sanitätsabkommen oder Gesundheitsvorschriften beglaubigte Abschriften dieser Vorschriften.
Drucksache 275/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24 /EG
... " sich nur noch auf die Übermittlung per Telefax bezieht, stellt klar, dass im Falle einer nicht per Telefax erfolgenden Übermittlung der Anordnung auf gesichertem elektronischem Wege eine anschließende Übermittlung des Originals der Anordnung oder einer beglaubigten Abschrift der Anordnung nicht erforderlich ist.
Drucksache 121/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
... Die Urschrift dieses Übereinkommens, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischer russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; dieser übermittelt allen Staaten beglaubigte Abschriften.
Drucksache 16/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften
... "Der Pass wird auf Antrag ausgestellt. § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes findet keine Anwendung. Im Antragsverfahren nachzureichende Erklärungen können im Wege der Datenübertragung abgegeben werden. Der Passbewerber und sein gesetzlicher Vertreter können sich bei der Stellung des Antrags nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dies gilt nicht für einen handlungs- oder einwilligungsunfähigen Passbewerber, wenn eine für diesen Fall erteilte, öffentlich beglaubigte oder beurkundete Vollmacht vorliegt. Für Minderjährige und für Personen, die geschäftsunfähig sind und sich nicht nach Satz 4 durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen kann nur derjenige den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter ihren Aufenthalt zu bestimmen hat. Der Passbewerber und sein gesetzlicher oder bevollmächtigter Vertreter sollen persönlich erscheinen. Ist der Passbewerber am persönlichen Erscheinen gehindert, kann nur ein vorläufiger Reisepass beantragt werden.“
Drucksache 158/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 23. Mai 1997 über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshof s und zu dem Abkommen vom 14. Dezember 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Internationalen Seegerichtshof über den Sitz des Gerichtshofs
... g) bei den Erleichterungen in Bezug auf Währungs- und Devisenangelegenheiten dieselben Vorrechte wie Bedienstete vergleichbaren Ranges, die den bei der betreffenden Regierung beglaubigten diplomatischen Missionen angehören;
Drucksache 76/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 8. Dezember 2004 über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen
... Der Generalsekretär des Rates der Europäischen Union übermittelt den Regierungen der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik je eine beglaubigte Abschrift
Drucksache 850/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG )
... Gesetzbuche oder nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes können auch von den Standesbeamten beglaubigt oder beurkundet werden. Gebühren und Auslagen werden nicht erhoben."
Drucksache 99/06
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vereinsrechts
... Gesetzbuchs den Amtsgerichten übertragen. Anmeldungen zum Vereinsregister sind nach § 77 des Bürgerlichen Gesetzbuchs mittels öffentlich beglaubigter Erklärung zu bewirken. § 129 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestimmt für die öffentliche Beglaubigung, dass die Erklärung schriftlich abzufassen und die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar zu beglaubigen ist.
Drucksache 779/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen
... ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass ein Verspätungszuschlag auch bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung festgesetzt werden kann. Eine beglaubigte Abschrift des Vermerks nach § 1 Absatz 4 ist der Steuererklärung beizufügen.
Drucksache 159/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut
... Geschehen zu Paris am 17. November 1970 in zwei Urschriften, die mit den Unterschriften des Präsidenten der 16. Tagung der Generalkonferenz und des Generaldirektors der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur versehen sind und im Archiv der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur hinterlegt werden; allen in den Artikeln 19 und 20 bezeichneten Staaten sowie den Vereinten Nationen werden beglaubigte Abschriften übermittelt.
Drucksache 174/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haftung von Beförderern von Reisenden auf See und im Binnenschiffsverkehr bei Unfällen KOM (2005) 592 endg.; Ratsdok. 6827/06
... b) übermittelt allen Staaten, welche dieses Protokoll unterzeichnet haben oder ihm beigetreten sind, beglaubigte Abschriften des Protokolls.
Drucksache 549/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens
... (2) Liegt für eine solche Forderung ein vollstreckbarer Schuldtitel oder ein Endurteil vor so obliegt es dem Schuldner binnen einer Frist von einem Monat, die mit dem Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren mit dem Bestreiten der Forderung beginnt, den Widerspruch zu verfolgen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt ein Widerspruch als nicht erhoben. Das Insolvenzgericht erteilt dem Schuldner und dem Gläubiger, dessen Forderung bestritten worden ist, einen beglaubigten Auszug aus der Tabelle und weist den Schuldner auf die Folgen einer Fristversäumung hin. Der Schuldner hat dem Gericht die Verfolgung des Anspruchs nachzuweisen.
Drucksache 261/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vom 11. Oktober 2004 zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits
... (1) Die ersuchte Behörde teilt der ersuchenden Behörde das Ergebnis der Ermittlungen in Form von Schriftstücken, beglaubigte Kopien von Schriftstücken, Berichten und dergleichen bei.
Drucksache 6/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Überwachung und Kontrolle der Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente KOM (2005) 673 endg.; Ratsdok. 5058/06
... Auf Antrag der zuständigen Behörden des Bestimmungslandes oder des Durchfuhrlandes liefert der Besitzer eine beglaubigte Übersetzung in einer Sprache, die für diese akzeptabel ist.
Drucksache 100/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit KOM (2006) 16 endg.; Ratsdok. 5896/06
... 1. Dem Ersuchen um Einziehung von Beiträgen oder der Rückforderung von nicht geschuldeten oder zu viel gezahlten Leistungen, die die ersuchende Stelle an die ersuchte Stelle richtet, sind eine amtliche Ausfertigung oder eine beglaubigte Kopie des vom Mitgliedstaat der ersuchenden Stelle ausgestellten Vollstreckungstitels und gegebenenfalls das Original oder eine beglaubigte Kopie etwaiger für die Beitreibung sonst erforderlicher Dokumente beizufügen.
Drucksache 73/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 2003 über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport (revidiert)
... Geschehen zu Chisinau am 6. November 2003 in englischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, in einer Urschrift, die im Archiv des Europarats hinterlegt wird. Der Generalsekretär des Europarats übermittelt allen Mitgliedstaaten des Europarats, der Europäischen Gemeinschaft und allen zum Beitritt zu diesem Übereinkommen eingeladenen Staaten beglaubigte Abschriften.
Drucksache 81/06
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
... Das Bedürfnis kann anerkannt werden, wenn die Voraussetzungen nach § 8 vorliegen. Bei kurzfristiger Mitnahme in den oder durch den Geltungsbereich des Gesetzes sind die persönlichen oder wirtschaftlichen Interessen des Antragstellers höher zu bewerten als bei lang dauerndem Aufenthalt. § 4 Abs. 2 soll im Regelfall hier keine Anwendung finden. Der Europäische Feuerwaffenpass ersetzt die entsprechenden Nachweise über das Mindestalter, die Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung und die Sachkunde. Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat(z.B. Waffen- und Munitionssammler, Waffen- und Munitionssachverständige, gefährdete Personen, Waffenhersteller, Waffenhändler, Bewachungsunternehmer, Bewachungspersonal) wird die Erlaubnis nur erteilt, wenn sie einen durch die Behörden des anderen Mitgliedstaates für diese Waffen ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpass oder eine beglaubigte Kopie dieses Dokuments vorlegen. Die Erlaubnis wird im Feld 5 des Europäischen Feuerwaffenpasses eingetragen.
Drucksache 157/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. März 1998 über die Vorrechte und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde
... f) dieselben Vorrechte bei den Erleichterungen in Bezug auf Devisenangelegenheiten wie Bedienstete vergleichbaren Ranges, die den bei den betreffenden Regierungen beglaubigten diplomatischen Missionen angehören;
Drucksache 160/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 11. April 1997 über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region
... Eine beglaubigte Abschrift wird allen in Artikel XI.1 genannten Staaten, dem Heiligen Stuhl und der Europäischen Gemeinschaft sowie dem Sekretariat der Vereinten Nationen übersandt.
Drucksache 503/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zu dem Protokoll vom 18. März 2004 über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für Kernforschung
... ) kündigen. Die Kündigung wird ein Jahr nach Eingang der Notifikation wirksam, sofern in der Notifikation nicht ein späteres Datum vorgesehen ist. Zu Urkund dessen haben die unterzeichneten, hierzu von ihren jeweiligen Regierungen gehörig befugten Vertreter dieses Protokoll unterschrieben. Geschehen zu Genf am 18. März 2004 in englischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist und im Archiv der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) hinterlegt wird; der Generaldirektor dieser Organisation übermittelt allen Unterzeichnerstaaten und beitretenden Staaten eine beglaubigte Abschrift.
Drucksache 15/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln KOM (2005) 694 endg.; Ratsdok. 5098/06
... 8. Die in diesem Artikel genannten und der Kommission übermittelten Unterlagen müssen in einer Amtssprache der Gemeinschaft abgefasst oder es muss eine beglaubigte Übersetzung in einer Amtssprache der Gemeinschaft beigefügt sein.
Drucksache 623/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
... en zu verfahren hat, wenn – in den Fällen anwaltlicher Vertretung nur aufgrund einer substantiierten Rüge der gegnerischen Partei – Zweifel am Vorliegen einer ordnungsgemäßen Prozessvollmacht bestehen. Dabei gilt, dass die vertretene Partei die wirksame Bevollmächtigung nachzuweisen hat. Sie kann diesen Nachweis auch künftig noch durch Vorlage einer notariell beglaubigten Vollmachtsurkunde führen.
Drucksache 693/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
... (3) Die Übereinstimmung der übermittelten Daten mit dem Inhalt des Handelsregisters und den zum Handelsregister eingereichten Dokumenten wird auf Antrag durch das Gericht beglaubigt. Dafür ist eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem
Drucksache 176/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
... (2) Jede Vertragspartei kann diesen Vertrag durch eine auf diplomatischem Weg an den Verwahrer gerichtete Notifikation kündigen. Die Kündigung wird sechs Monate nach Eingang der Notifikation beim Verwahrer wirksam. Geschehen zu Prüm am 27. Mai 2005 in einer Urschrift in deutscher, spanischer, französischer und niederländischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Die Urschrift wird im Archiv des Verwahrers hinterlegt, der jedem Unterzeichnerstaat und beitretenden Staat eine beglaubigte Abschrift der Vertragsurschrift übermittelt.
Drucksache 782/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 12. September 2002 zum Übereinkommen vom 16. November 1989 gegen Doping
... Der Generalsekretär des Europarats übermittelt jedem Mitgliedstaat des Europarats, den anderen Unterzeichnerstaaten oder Vertragsparteien des Übereinkommens und jedem Staat, der zum Beitritt zum Übereinkommen eingeladen worden ist, beglaubigte Abschriften.
Drucksache 15/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 808. Sitzung des Bundesrates am 18. Februar 2005
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es und anderer Vorschriften (3. SprengÄndG)
... es, hat die Behörde der Person außerdem aufzugeben, eine Bescheinigung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde ihres Heimat- oder Herkunftslandes über bestimmte Tatsachen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit erheblich sind, in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
Drucksache 6/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 15. November 2000 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie zu den Zusatzprotokollen gegen den Menschenhandel und gegen die Schleusung von Migranten
... f) Überlassung von Originalen oder beglaubigten Abschriften einschlägiger Schriftstücke und Akten, einschließlich Regierungs-, Bank-, Finanz-, Firmen- und Geschäftsunterlagen;
Drucksache 250/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Verordnung zur Änderung güterkraftverkehrsrechtlicher Vorschriften
... 4. die zuständige Erteilungsbehörde, Lizenznummer, Datum der Erteilung und Gültigkeitszeitraum sowie Anzahl der ausgegebenen beglaubigten Abschriften der Gemeinschaftslizenz nach Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr.881/92,
Drucksache 248/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaft srechts
... 4. Erteilung von beglaubigten Abschriften aus den Akten der Regulierungsbehörde.
Drucksache 942/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse - 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
... Für die Höhe der Gebühr ist, neben dem zeitlichen Aufwand eines Mitarbeiters für die Erstellung und Übermittlung einer beglaubigten Datei, der Aufwand für die Bereitstellung der notwendigen technischen Voraussetzungen für die Generierung der Datei durch die Landesjustizverwaltungen zu berücksichtigen. In den Registergerichten ist, lediglich für den Zweck der Übermittlung von beglaubigten Dateien die gesamte technische Public-Key-Infrastructure (PKI) für eine qualifizierte elektronische Signatur vorzuhalten. Hierdurch wird zugleich dem gesetzlichen Erfordernis des § 9 Abs. 3 HGB-E entsprochen, auf Verlagen die Übereinstimmung der übermittelten Daten mit dem Inhalt des Handelsregisters und den zum Handelsregister eingereichten Dokumenten zu beglaubigen, das auf die Anforderungen nach Artikel 3 Abs. 3 Unterabs. 4 und 5 der EU-Publizitätsrichtlinie zurückgeht.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
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Pflanzen -,
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Chemikalien ,
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Arbeitsschutz
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