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"Benchmarks"


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0578/04
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0165/04B
0649/03
0715/03
0715/03B
0856/03
Drucksache 276/1/07

... in § 7 der Vorlage unterliegt, insbesondere hinsichtlich Zuteilung auf der Basis eines Benchmark-Systems und anteiliger Kürzung nach § 4 Abs. 3 der Vorlage. Bei der industriellen Prozesswärmeerzeugung handelt es sich um einen integralen Bestandteil des Produktionsprozesses. Die erzeugte Prozesswärme wird nicht - wie bei Anlagen der Energieerzeugung - am Markt an Dritte verkauft, sondern dient der Versorgung eigener Produktionsanlagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/1/07




1. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012

2. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012

3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 5 ZuG 2012

4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 9 - neu - ZuG 2012

5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 9* - neu - ZuG 2012

6. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 3 ZuG 2012

7. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3 ZuG 2012

8. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 2 - neu -, § 7 Abs. 1 Satz 5 - neu -, § 8 Abs. 1 Satz 5 - neu - ZuG 2012

9. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 1 und § 7 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012

10. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - ZuG 2012

11. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 6 Satz 1, Satz 2 - neu - ZuG 2012

12. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 8 ZuG 2012

13. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 11 - neu - ZuG 2012

14. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012

15. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 - neu - ZuG 2012 *

16. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 - neu - ZuG 2012 *

17. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 4 Satz 1 ZuG 2012

18. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 5 Satz 1 ZuG 2012

19. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 5 Satz 2 zweiter Halbsatz ZuG 2012

20. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 5 Satz 2 - neu - und 3 - neu - ZuG 2012

21. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 8 - neu - ZuG 2012

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

22. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012

23. Zu Artikel 1 § 13 Nr. 5 ZuG 2012

24. Zu Artikel 1 § 13 Nr. 7 ZuG 2012

25. Zu Artikel 1 § 18 ZuG 2012

26. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 1 ZuG 2012

27. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 3 Buchstabe a ZuG 2012

28. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 3 Buchstabe a ZuG 2012

29. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt II Nr. 2 Buchstabe b ZuG 2012

30. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil B Überschrift ZuG 2012

31. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012

32. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012

33. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 3 ZuG 2012

34. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 5 ZuG 2012

35. Zu Artikel 1 Anhang 5 Nr. 1 Satz 2 - neu -, Nr. 1 Buchstabe a Satz 2 - neu - ZuG 2012

36. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 3 Abs. 3 Satz 2 TEHG

37. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 1 Satz 2 - neu - bis 6 - neu - TEHG

38. Die Zustimmung ist verbindliche Grundlage für die weiteren Entscheidungen nach diesem Gesetz.

39. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 3 Satz 2 - neu - und 3 - neu - TEHG

40. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 10 Abs. 1 Satz 5 TEHG

41. Hauptempfehlung:

Zu Artikel 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

42. Hilfsempfehlung zu Ziffer 41:

Zu Artikel 2

43. Zu Artikel 2 Nr. 8a - neu - § 20 Abs. 1 Satz 1 TEHG

44. Zu Artikel 2 Nr. 14 Anhang 2 Teil I Nr. 4 Satz 1 TEHG


 
 
 


Drucksache 522/07

... Zwar gibt es in ganz Europa viele Beispiele für erfolgreiche Schulen, es deutet jedoch zugleich viel darauf hin, dass noch umfassendere Anstrengungen unternommen werden müssen um die Lese- und Schreibfähigkeiten der 15-Jährigen zu steigern, die Zahl der Schulabbrecher zu vermindern und den Anteil der Absolventen der Sekundarstufe II zu erhöhen – allesamt zentrale Benchmarks der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung. Dies ist die derzeitige Situation:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 522/07




1. Einleitung:

2. Entwicklungen und Herausforderungen

2.1 Schlüsselkompetenzen für alle

2.2 Die europäischen Schüler auf das lebenslange Lernen vorbereiten

2.3 Zum nachhaltigen Wirtschaftswachstum beitragen

2.4 Herausforderungen in unserer Gesellschaft bewältigen

2.5 Eine Schule für alle

2.6 In den jungen Europäern aktiven Bürgersinn wecken

2.7 Lehrkräfte – Schlüsselakteure für den Wandel

2.8 Die Entwicklung der Schulgemeinschaften unterstützen

3. Fazit

2 Fragenliste


 
 
 


Drucksache 837/07

... " erreicht. Dies kommt unter anderem in den Zielgebieten der Indikatoren und Benchmarks zum Ausdruck.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 837/07




1. Einleitung

2. Bereiche, in denen Fortschritte zu verzeichnen sind

2.1. Strategien für lebenslanges Lernen und Qualifikationssysteme

2.2. Vorschulbildung

2.3. Hochschulen: eine klare Rolle in der Lissabon-Agenda

2.4. Allgemeine und berufliche Bildung im allgemeinen Kontext der EU-Politik

3. Bereiche, in denen die Fortschritte unzureichend sind

3.1. Praktische Umsetzung des lebenslangen Lernens

3.2. Grundfertigkeiten für alle

3.3. Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften

3.4. Hochschulbildung: Spitzenleistungen, Partnerschaften und Finanzierung

3.5. Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen

3.6. Attraktivität und Relevanz der beruflichen Aus- und Weiterbildung

3.7. Auslandsmobilität

4. Blick nach vorn

4.1. Lebenslanges Lernen für mehr Effizienz und Gerechtigkeit verwirklichen

4.2. Innovation und Kreativität: Bildung als Schlüsselelement des Wissensdreiecks

4.3. Verbesserte Governance: die Ergebnisse des Programms Allgemeine und berufliche Bildung 2010 optimal nutzen

4.4. Was kommt nach 2010?

Anhang 1
Situation in den Ländern in Bezug auf Folgendes:


 
 
 


Drucksache 141/07

... Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Ein kohärenter Indikator- und Benchmark-Rahmen zur Beobachtung der Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung KOM (2007)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/07




1. Einleitung

2. Der Indikator- und Benchmark-Rahmen zur Überwachung der Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele

2.1. Verbesserung der Gerechtigkeit im Bildungssystem

2.2. Steigerung der Effizienz in der allgemeinen und beruflichen Bildung

2.3. Lebenslanges Lernen Realität werden lassen

2.4. Schlüsselkompetenzen junger Menschen20

2.5. Modernisierung der Schulbildung

2.6. Modernisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung

2.7. Modernisierung der Hochschulbildung

2.8. Arbeitsmarkteignung

2.9. Fazit

20 Basisindikatoren zur Beobachtung der Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung

3. Datenquellen für den Kohärenten Indikator- und Benchmark-Rahmen

3.1. Indikatoren auf Grundlage von Daten aus dem Europäischen Statistischen System ESS

3.2. Indikatoren auf Grundlage von Daten, die nicht aus dem Europäischen Statistischen System ESS stammen

4. FAZIT

Anhang V
ERZEICHNIS DER 29 Indikatoren, die bislang (2003-2006) für die Beobachtung DER Fortschritte IM Bereich DER Allgemeinen UND beruflichen Bildung genutzt wurden


 
 
 


Drucksache 591/07 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat bekräftigt seine Ablehnung der Gewinnung weiterer Indikatoren im schulischen Bereich (BR-Drucksache 141/07 (Beschluss)) und stellt fest, dass die Mitgliedstaaten der Kommission, durch die Annahme von Ratsschlussfolgerungen zu einem kohärenten Rahmen von Indikatoren und Benchmarks zur Beobachtung der Fortschritte im Hinblick auf die Lissabonner Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, lediglich ein Mandat zur Fortsetzung der Entwicklung eines Indikators zur beruflichen Entwicklung von Lehrkräften und Ausbildern in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen erteilt haben. Dieses Mandat umfasst nicht die Entwicklung von Indikatoren zur Anwerbung von Lehrkräften und damit verbundene Themen.



Drucksache 93/06 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat bekräftigt in diesem Zusammenhang nachdrücklich seine im Hinblick auf die Umsetzung der Lissabon-Strategie gemachten Ausführungen zur Anwendung der offenen Methode der Koordinierung, zur Notwendigkeit der Beachtung der für den Bildungsbereich durch den EGV gesetzten Kompetenzgrenzen für das Handeln auf europäischer Ebene sowie zu den europäischen Durchschnittsbezugswerten (Benchmarks) im Bildungsbereich (vgl. BR-Drucksache 928/03 (Beschluss)), die gemäß den Ratsschlussfolgerungen vom 5. Mai 2003 - anders als von der Kommission dargestellt - keine Festlegung einzelstaatlicher Ziele bedingen und keine Entscheidungen vorgeben, die von den jeweiligen Regierungen getroffen werden müssen, sondern lediglich als Beitrag der Mitgliedstaaten zur Erzielung eines europäischen Durchschnittswerts zu sehen sind. Damit steht die von der Kommission in der Mitteilung vorgenommene Darstellung der Defizite in der Bildungsperformanz einiger Mitgliedstaaten im Widerspruch zu der bei der Einführung der Durchschnittsbezugswerte von den Bildungsministern erzielten Einigung.



Drucksache 376/06

... 17. tritt mit Nachdruck dafür ein, dass man sich in den NRP mit den geplanten und bestehenden Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie und ordnungspolitischen Hemmnissen für die KMU befasst und Beschlüsse auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene herausstellt, die als Benchmarks für die Regierungsstellen anderer Mitgliedstaaten dienen könnten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/06




Institutionelle Reformen

Makroökonomische Politik, Geld- und Fiskalpolitik

Umfeld für die Unternehmen

Beschäftigung und Humankapital

Infrastruktur, Verkehr und Energie

Innovation und Forschung und Entwicklung

Mehr Wettbewerb und Reform der Dienstleistungsmärkte


 
 
 


Drucksache 10/06

... Die Entwicklung von Qualitätsbenchmarks für Kompostierungsanlagen und Kompost wird die Perspektiven für die Kompostierung verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die LAGE

3. Ziele einer entwicklungsfähigen EU-Abfallpolitik

4. Massnahmen

5. WIE werden SICH die vorgeschlagenen Änderungen auswirken?

6. Internationale Situation

7. Überwachung und Bewertung

8. Überprüfung

Anhang I
: Wichtigste Maßnahmen

1. Vereinfachung und Modernisierung bestehender Rechtsvorschriften

Definition von Abfällen

Definition von Verwertung und Beseitigung

Definition von Recycling

2. Einführung des Lebenszykluskonzepts IN der Abfallpolitik

3. Ausbau der Wissensgrundlage

4. Abfallvermeidung

5. Auf dem WEG ZU einer Europäischen Recyclinggesellschaft

Gleiche Bedingungen für das Recycling

Verbesserung des Informationsaustauschs über nationale Abfallbeseitigungssteuern

Neue Möglichkeiten der Recycling-Förderung

4 Recyclingziele

Bewirtschaftung biologischer Abfälle

Bewirtschaftung von Altölen

Sonstige flankierende Maßnahmen zur thematischen Strategie für Abfallvermeidung und -recycling Marktentwicklung

Forschung und Technologie

Best -Practices

Staatliche Beihilfen

Anhang II
Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 500/06

... 2. In den Jahresaktionsprogrammen sind die Ziele, die Aktionsfelder, die erwarteten Ergebnisse, die Managementverfahren und das geplante Finanzierungsvolumen festgelegt. Sie enthalten eine Beschreibung der zu finanzierenden Maßnahmen, Angaben zur Höhe der für jede Maßnahme zugewiesenen Beträge und einen vorläufigen Zeitplan für die Durchführung. Die Ziele sind messbar und haben zeitlich gebundene Benchmarks.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/06




Begründung

Vorschlag

Titel I
Ziele und Geltungsbereich

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Komplementarität und Kohärenz der Gemeinschaftshilfe

Titel II
Durchführung

Artikel 4
Allgemeiner Durchführungsrahmen

Artikel 5
Strategiepapiere und deren überarbeitete Fassungen

Artikel 6
Jahresaktionsprogramme

Artikel 7
Sondermaßnahmen

Artikel 8
Unterstützende Maßnahmen

Artikel 9
Förderfähigkeit

Artikel 10
Verwaltung

Artikel 11
Mittelbindungen

Artikel 12
Art der Finanzierungsmaßnahmen

Artikel 13
Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 15
Bewertung

Titel III
Schlussbestimmungen

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Jahresbericht

Artikel 18
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 19
Überprüfung

Artikel 20
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 863/06

... Die Umsetzung ist jedoch – von einigen Ausnahmen abgesehen – weiterhin ein Schwachpunkt1. Die meisten Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sind nach wie vor weitgehend auf junge Menschen ausgerichtet, und bei der Anpassung der Systeme an das Erfordernis des lebenslangen Lernens wurden bislang nur begrenzte Fortschritte erzielt. Um die Benchmark für die Teilnahmequote Erwachsener am lebenslangen Lernen zu erreichen, die die Mitgliedstaaten im Rahmen des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ festgelegt haben, müsste die Zahl der Teilnehmer an der Erwachsenenbildung um vier Millionen steigen2. Jüngste Forschungsergebnisse3 untermauern die große Bedeutung von Investitionen in die Erwachsenenbildung. Zu den öffentlichen und privaten Nutzeffekten der Erwachsenenbildung gehören die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, eine höhere Produktivität, qualitativ bessere Beschäftigungsmöglichkeiten, weniger Ausgaben für Arbeitslosenunterstützung, Sozialleistungen und vorgezogene Altersrenten, aber auch ein höherer sozialer Nutzen in Form einer stärkeren Teilhabe an der Gesellschaft, besserer Gesundheit und geringerer Kriminalität. Hinzu kommt, dass die Betroffenen zufriedener sind und sich stärker selbst verwirklichen können. Wissenschaftliche Untersuchungen über ältere Erwachsene bestätigen, dass diejenigen, die aktiv lernen, gesünder sind, so dass bei ihnen weniger Kosten für die Gesundheitsversorgung anfallen4.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 863/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderungen

3. Die nächsten Schritte

1. Zugangsschranken beseitigen

2. Die Qualität der Erwachsenenbildung sicherstellen

3. Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse

4. In ältere Bürger und Migranten investieren Angesichts der alternden Bevölkerung und der Migrantenströme müssen gezielte Investitionen getätigt werden.

5. Indikatoren und Benchmarks

4. Maßnahmen der Europäischen Union

Anhang
Teilnahme an der Erwachsenenbildung


 
 
 


Drucksache 172/06

... Die Wissensgemeinschaften würden anhand exakter Benchmarks kontrolliert und evaluiert werden. Der Verwaltungsrat würde diesen Prozess auf allen Stufen überwachen.

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Drucksache 172/06




2 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. das Wissensdreieck erfolgreich Nutzen - WARUM WIR eine NEUE Initiative brauchen

3. WIE WÜRDE das ETI Funktionieren?

3.1. Funktion und Aufgaben des ETI

3.2. Struktur des ETI

3.2.1. Der Verwaltungsrat und die Zentrale des ETI

3.2.2. Die Wissensgemeinschaften

3.3. Rechtliche Fragen

3.4. Budget

4. Nutzen der Mitwirkung am ETI für die Partner

5. BEZÜGE ZU den anderen Aktivitäten der EU den Bereichen Ausbildung, Forschung und Innovation

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 868/06

... Außerdem wirkt die Kommission als Katalysator, indem sie das Handeln der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner im Hinblick auf die Stärkung der Lissabon-Ziele Wachstum und Beschäftigung unterstützt, etwa durch Förderung bestimmter Politikinstrumente, beispielsweise des sozialen Dialogs auf EU-Ebene, und durch finanzielle Maßnahmen, etwa den Europäischen Sozialfonds, Progress und den vorgeschlagenen Globalisierungsanpassungsfonds. Die Koordination der Beschäftigungspolitik im Rahmen der Partnerschaft für Beschäftigung und Wachstum sowie die offene Koordinierungsmethode im Bereich der sozialen Integration tragen ebenfalls dazu bei, die volle Mobilität der Arbeitnehmer in Europa im Rahmen der Verträge zu gewährleisten. Dabei werden konkrete, auf EU-Ebene festgelegte politische Ziele, die in nationale Pläne umgesetzt werden, die Verwendung von Benchmarks und Indikatoren zur Fortschrittsmessung, der Erfahrungsaustausch und Peer-Reviews kombiniert, sodass alle aus bewährten Verfahren lernen können.

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Drucksache 868/06




1. Einleitung – Zweck dieses Grünbuchs

2. Das Arbeitsrecht in der Europäischen Union - Die Situation heute

a. Entwicklungen in den Mitgliedstaaten

b. Maßnahmen auf EU-Ebene

3. Die zentrale politische Herausforderung - Ein flexibler, integrativer Arbeitsmarkt

4. Modernisierung des Arbeitsrechts - Diskussionsthemen

a. Beschäftigungsübergänge

b. Unsicherheit bezüglich der Gesetzeslage

c. Dreiseitige Rechtsverhältnisse

d. Organisation der Arbeitszeit

e. Mobilität der Arbeitskräfte

f. Fragen der Rechtsdurchsetzung und Schwarzarbeit


 
 
 


Drucksache 865/06

... Nachdem ein Kapitel das Screening durchlaufen hat, beschließen die Mitgliedstaaten auf Empfehlung der Kommission darüber, ob die Verhandlungen über dieses Kapitel eröffnet werden können, oder welche Benchmarks das Kandidatenland noch erreichen muss, damit die Verhandlungen eröffnet werden können. Bei Aufnahme der Verhandlungen legt die EU ihren gemeinsamen Standpunkt vor, einschließlich der Benchmarks, die erreicht werden müssen, damit das Kapitel vorläufig geschlossen werden kann.

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Drucksache 865/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die fünfte Erweiterung

3. Der Erweiterungsprozess

3.1. Beitrittsverhandlungen

3.2. Heranführungsstrategie

4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten

5. Wichtigste Herausforderungen für 2007

5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften

5.2. Kandidatenländer

5.3. Potenzielle Kandidatenländer

6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Anhang 1
Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder

3 Einleitung

Anhang 2
Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien


 
 
 


Drucksache 93/1/06

... 2. Der Bundesrat bekräftigt in diesem Zusammenhang nachdrücklich seine im Hinblick auf die Umsetzung der Lissabon-Strategie gemachten Ausführungen zur Anwendung der offenen Methode der Koordinierung, zur Notwendigkeit der Beachtung der für den Bildungsbereich durch den EGV gesetzten Kompetenzgrenzen für das Handeln auf europäischer Ebene sowie zu den europäischen Durchschnittsbezugswerten (Benchmarks) im Bildungsbereich vgl. BR-Drucksache 928/03 (Beschluss)), die gemäß den Ratsschlussfolgerungen vom 5. Mai 2003 - anders als von der Kommission dargestellt - keine Festlegung einzelstaatlicher Ziele bedingen und keine Entscheidungen vorgeben, die von den jeweiligen Regierungen getroffen werden müssen, sondern lediglich als Beitrag der Mitgliedstaaten zur Erzielung eines europäischen Durchschnittswerts zu sehen sind. Damit steht die von der Kommission in der Mitteilung vorgenommene Darstellung der Defizite in der Bildungsperformanz einiger Mitgliedstaaten im Widerspruch zu der bei der Einführung der Durchschnittsbezugswerte von den Bildungsministern erzielten Einigung.



Drucksache 944/06

... 9. erwartet, dass den im letzten Monitoring-Bericht der Kommission aufgeführten Benchmarks dringende und gezielte Aufmerksamkeit gewidmet wird, damit die Aktivierung des Schutzmechanismus vermieden wird; fordert wirksamere Maßnahmen zur Feststellung, Verfolgung und Einziehung der Vermögenswerte der an der organisierten Kriminalität Beteiligten und fordert nachdrücklich greifbare Ergebnisse bei der Vollstreckung von Urteilen und der Strafverfolgung im Bereich der Geldwäsche;

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Drucksache 944/06




Politische Kriterien

Wirtschaftliche Kriterien

Gemeinschaftlicher Besitzstand


 
 
 


Drucksache 830/05 (Beschluss)

... 9. In diesem Zusammenhang stellt der Bundesrat fest, dass die Kommission ein etwaiges Verfehlen der Benchmarks mit weit reichenden Konsequenzen z.B. für die Erwerbsquote oder die Tragfähigkeit der europäischen Sozialpolitik verbunden sieht während sie andererseits Ansätze positiver Effekte aus der vorzeitigen Erfüllung von Benchmarks nicht feststellt (z.B. Absolventenzahl mathematischer/naturwissenschaftlicher/technischer Fächer). Der Bundesrat regt anlässlich dieses Befundes an, die Bedeutung der Benchmarks generell einer kritischen Reflexion zu unterziehen.



Drucksache 852/05

... " eingerichtet: Die Mitgliedstaaten arbeiten auf gemeinsam vereinbarte Ziele hin, sie legen Indikatoren und Benchmarks fest, tauschen sich über bewährte Verfahren aus und führen Peer Reviews durch. Dabei erhielt u. a. die Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse Priorität. Eine Gruppe nationaler Expertinnen und Experten für Sprachen hat Empfehlungen an die Mitgliedstaaten

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Drucksache 852/05




I Einleitung

I.1 Mehrsprachigkeit und Europäische Werte

I.2 Was bedeutet Mehrsprachigkeit?

II eine multilinguale Gesellschaft

II.1 Sprachenlernen

II.1.1 Sprachenkenntnisse

II.1.2 Wie unterstützt die Gemeinschaft den Erwerb von Sprachenkenntnissen und die Sprachenvielfalt?

II.1.3 Schlüsselbereiche für das Aktivwerden in den Bildungssystemen und der Bildungspraxis

II.2 Forschung und Entwicklung im Bereich der Mehrsprachigkeit

II.3 Maßnahmen

III Die multilinguale Wirtschaft

III.1 Sprachenkenntnissen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft

III.2 Mehrsprachigkeit und Verbraucher/innen

III.3 Mehrsprachigkeit und die Informationsgesellschaft

III.4 Sprachenberufe und -industrien

III.5 Übersetzungsdienstleistungen

III.6 Dolmetschdienstleistungen

III.7 Fremdsprachenkenntnisse: Unterrichten, Überprüfen, Zertifizieren

III.8 Maßnahmen Die Kommission wird

IV Mehrsprachigkeit und die Beziehungen Kommission - Bürger/innen

IV.1 Zugang und Transparenz

IV.2 Mehrsprachigkeit - eine Besonderheit der EU

IV.3 Maßnahmen

V Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 653/05

... Im Aktionsplan „Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt“ verpflichtet sich die Kommission zur Entwicklung eines solchen Indikators. Die entsprechenden Vorarbeiten hat sie in Abstimmung mit Vertretern der Mitgliedstaaten (den Mitgliedern der Expertengruppen „Sprachen“ sowie „Indikatoren und Benchmarks“) durchgeführt, mit denen eingehend erörtert wurde, auf welchen Grundsätzen der Indikator aufbauen soll.

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Drucksache 653/05




I Einleitung

1 Mehrsprachigkeit in der europäischen Gesellschaft

2 Begrenztheit der verfügbaren Daten

3 Bedarf an zuverlässigeren Daten

II Einführung des Indikators

1 Zweck

2 Methodik

3 Zielgruppe

4 Skala

5 Sprachen

6 Kompetenzen

7 Weitere Daten

8 Zusammenarbeit

9 Beirat für den europäischen Indikator für Sprachenkompetenz

10 Finanzielle Auswirkungen

11 Zeitplan

III Fazit


 
 
 


Drucksache 769/1/05

... 2. Eine gemeinsame Strategie muss hinreichenden Spielraum für individuelle Ausgestaltungen der Mitgliedstaaten lassen, da die vorhandenen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten sowohl hinsichtlich der Häufigkeit des Auftretens psychischer Erkrankungen als auch der Ausgestaltung der psychiatrischen Versorgungssysteme keine einheitlichen Lösungen, sondern individuelle Regelungen erfordern. Deshalb lehnt der Bundesrat Zielvorgaben, Benchmarks, zeitliche Vorgaben, Mechanismen zur Überwachung der Umsetzung auf EU-Ebene sowie eine zusätzliche Bürokratisierung in diesem Zusammenhang ab.



Drucksache 471/05

... - Erreichen der Benchmarks bei Schulabbrechern, Abschlussquoten sowie Lese- und Schreibkompetenz;

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Drucksache 471/05




1. Einführung

2. DieROLLE der Jugend IN der IM Rahmen der Lissabon-Strategie begründeten Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung

2.1. Kontext

2.2. Der Europäische Pakt für die Jugend

2.2.1. Maßnahmen zugunsten von Beschäftigung, Integration und sozialem Aufstieg von Jugendlichen

2.2.2. Maßnahmen zugunsten von allgemeiner und beruflicher Bildung und Mobilität

2.2.3. Maßnahmen zugunsten der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben

3. Dieaktive Bürgerschaft Jugendlicher

4. AUFNAHME der Jugendpolitischen Dimension IN andere Politikbereiche

5. Unterstützung der Strategie durch Programme

6. Engagement Jugendlicher

7. Schlussfolgerungen

Anhang 1
Europäischer Pakt für die Jugend

Beschäftigung, Integration, sozialer Aufstieg

Allgemeine und berufliche Bildung, Mobilität

Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben

Anhang 2
Auszüge aus dem Vorschlag der Kommission für Integrierte Leitlinien 2005-2008

Mikroökonomische Reformen

3 Beschäftigungsleitlinien

2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern

3. Die Investitionen in Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung

Anhang 3
14 Zielvorgaben für die Jugendpolitik

3 Partizipation20

3 Information21

FreiwilligeAktivitäten Jugendlicher22

Besseres Verständnis und eine bessere Kenntnis der Jugendlichen23

Anhang 4
für die Jugendpolitik relevante Gemeinschaftsprogramme


 
 
 


Drucksache 285/05

... • Entwicklung untereinander vergleichbarer verbraucherpolitischer Indikatoren und Benchmarks, um zu messen, inwieweit es dem Markt gelungen ist, Ergebnisse für den Verbraucher zu zeitigen, z.B. in Bezug auf Preise, Volumen grenzübergreifender B2CTransaktionen, Intensität grenzübergreifenden Marketings, Inzidenz betrügerischer Praktiken, Unfälle und Verletzungen sowie Verbraucherbeschwerden - mit besonderem Nachdruck auf Dienstleistungen von allgemeinem Interesse;

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Drucksache 285/05




1. Einleitung

1.1. Was möchten unsere Bürger?

1.2. Weshalb ein gemeinsamer Ansatz?

2. Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger Europas

2.1. Gemeinsame Zielvorgaben für die Bereiche Gesundheit und Verbraucherschutz

2.2. Gemeinsame Maßnahmen

3. Mehr Gesundheit für die Bürger Europas

3.1. Unser Ausgangspunkt

3.2. Unsere nächsten Schritte

3.2.1.Stärkere Überwachung und Kontrolle von Gesundheitsgefahren

3.2.2.Reaktion auf Gesundheitsgefahren neuer Aktionsbereich

3.2.3.Gesundheitsförderung durch Berücksichtigung gesundheitsrelevanter Faktoren

3.2.4.Prävention von Krankheiten und Verletzungen neuer Aktionsbereich

3.2.5.Erzielung von Synergien zwischen nationalen Gesundheitssystemen neuer Aktionsbereich

3.2.6.Ausarbeitung und Verbreitung von mehr und besseren Gesundheitsinformationen für die Bürger, Gesundheitsexperten und politischen Entscheidungsträger

4. EIN europäischer Markt für Europas Verbraucher

4.1. Unser Ausgangspunkt

4.2. Unsere nächsten Schritte

4.2.1.Besseres Verständnis von Verbrauchern und Märkten Dies umfasst Folgendes:

4.2.2.Bessere Regelung des Verbraucherschutzes Dies umfasst Folgendes:

4.2.3.Bessere Durchsetzung, Überwachung und besserer Rechtsschutz

4.2.4.Verbraucher, die besser unterrichtet sind und ihre Rechte kennen

5. Fazit

Vorschlag

Artikel 1
Festlegung des Programms

Artikel 2
Zielvorgaben

Artikel 3
Durchführungsmethoden

Artikel 4
Durchführung des Programms

Artikel 5
Finanzierung

Artikel 6
Ausschuss

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Beteiligung von Drittländern

Artikel 9
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 10
Überwachung, Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 11
Aufhebung

Artikel 12
Übergangsmaßnahmen

Artikel 13
Schlussbestimmungen

Anhang 1
- Stärkung der Synergien durch gemeinsame Maßnahmen und Instrumente

Anhang 2
- Gesundheit

Anhang 3
: Verbraucherpolitik - Aktionen und Fördermaßnahmen


 
 
 


Drucksache 830/1/05

... 9. In diesem Zusammenhang stellt der Bundesrat fest, dass die Kommission ein etwaiges Verfehlen der Benchmarks mit weit reichenden Konsequenzen z.B. für die Erwerbsquote oder die Tragfähigkeit der europäischen Sozialpolitik verbunden sieht während sie andererseits Ansätze positiver Effekte aus der vorzeitigen Erfüllung von Benchmarks nicht feststellt (z.B. Absolventenzahl mathematischer/naturwissenschaftlicher/technischer Fächer). Der Bundesrat regt anlässlich dieses Befundes an, die Bedeutung der Benchmarks generell einer kritischen Reflexion zu unterziehen.



Drucksache 319/05

... zu messen; die Kommission schlägt jedoch keine speziellen europäischen Benchmarks für den Hochschulbereich vor.



Drucksache 851/05

... • vereinbarte Benchmarks

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Drucksache 851/05




Grünbuch über EIN Europäisches Programm für den Schutz kritischer Infrastrukturen

1. Hintergrund

2. Zielsetzung

3. ZWECK und Anwendungsbereich des EPSKI

3.1. Was das EPSKI insgesamt bezwecken soll

3.2. Wovor das EPSKI schützen sollte

4. wesentliche Grundsätze

5. EIN gemeinsamer EPSKI-Rahmen

6. kritische EU-Infrastrukturen EUKI

6.1. Definition kritischer EU-Infrastrukturen

6.2. Interdependenzen

6.3. Vorgehen in Bezug auf EUKI

7. nationale kritische Infrastrukturen NKI

7.1. Rolle der NKI im EPSKI

7.2. Nationale Programme für den Schutz kritischer Infrastrukturen

7.3. Eine einzige nationale Aufsichtsbehörde

7.4. Vorgehen in Bezug auf NKI

8. ROLLE der Eigentümer/Betreiber und Nutzer kritischer Infrastrukturen

8.1. Aufgaben der Eigentümer/Betreiber und Nutzer kritischer Infrastrukturen

8.2. Dialog mit den Eigentümern/Betreibern und Nutzern kritischer Infrastrukturen

9. Massnahmen zur Unterstützung des EPSKI

9.1. Das Warn- und Informationsnetz für kritische Infrastrukturen WINKI

9.2. Einheitliche Methodik

9.3. Finanzierung

9.4. Kontrolle und Bewertung


 
 
 


Drucksache 902/05

... Um sich in die Lissabonner Strategie einbringen zu können, nahmen die für den Bildungsbereich zuständigen Minister im Jahre 2001 einen „Bericht über die konkreten künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung“ an, wobei man sich erstmals auf gemeinsame Ziele einigte, die bis zum Jahre 2010 erreicht werden sollen. Im Jahr darauf billigten der Rat der für Bildung zuständigen Minister und die Kommission ein zehnjähriges Arbeitsprogramm (unter der Bezeichnung „Arbeitsprogramm allgemeine und berufliche Bildung 2010“), das mit Hilfe der offenen Koordinierungsmethode umgesetzt werden soll. Der Europäische Rat vom 15. und 16. März 2002 in Barcelona billigte dieses Arbeitsprogramm einschließlich einer vorläufigen Indikatorenliste zur Messung des Fortschritts bei der Umsetzung der dreizehn konkreten Ziele mit Hilfe der offenen Koordinierungsmethode, mit dem Ziel, „die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz“ aufzubauen. Diese Übereinkommen bilden den neuen, kohärenten strategischen Rahmen der Gemeinschaft für die Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. Die Indikatoren und Bezugswerte für die europäischen Durchschnittsleistungen („benchmarks“) gehören zu den

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Drucksache 902/05




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Im Zusammenhang mit dem Vorschlag bereit bestehende Vorschriften

Abstimmung auf andere Politikbereiche und Ziele der Europäischen Union Keine.

2 Anhörung von Interessengruppen, Folgeabschätzungen

Anhörung von Interessengruppen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

5 Methodik

Zusammenfassung der eingegangenen und genutzten Sachverständigengutachten

Maßnahmen zur Veröffentlichung der Sachverständigengutachten

Folgenabschätzung

3 rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassende Darstellung der vorgeschlagenen Aktion

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 ZUSÄTZLICHE Informationen

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Definitionen:

Artikel 3
Bereiche

Artikel 4
Statistische Maßnahmen

Artikel 5
Datenübermittlung

Artikel 6
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 7
Ausschuss

Artikel 8
Inkrafttreten

Anhang
Bereiche

Bereich 1
: Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung

1. Ziel

2. Erfassungsbereich

3. Behandelte Themen

4. Periodizität

Bereich 2
: Beteiligung von erwachsenen am lebenslangen lernen

1. Ziel

2. Erfassungsbereich

3. Behandelte Themen

4. Periodizität

Bereich 3
: sonstige Statistiken über Bildung und lebenslanges lernen

1. Ziel

2. Erfassungsbereich


 
 
 


Drucksache 769/05

... Forum für den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten. Ein Ziel wird sein, die Prioritäten und Komponenten eines Aktionsplans für psychische Gesundheit festzulegen, der wesentliche Aktionen innerhalb und außerhalb des Sektors der Gesundheitspolitik umfasst in Verbindung mit Zielvorgaben, Benchmarks, zeitlichen Vorgaben und Mechanismen zur Überwachung der Umsetzung. Der Europäische Aktionsplan für psychische Gesundheit der WHO könnte hierfür als Modell dienen, in Verbindung mit dem Aktionsplan „Förderung der psychischen Gesundheit und Prävention psychischer Störungen: eine Politik für Europa“, entwickelt im Rahmen des EU-Programms „Öffentliche Gesundheit“

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Drucksache 769/05




2 Grünbuch

1. Einführung

2. PSYCHISCHE Gesundheit - wichtig für den einzelnen, für die Gesellschaft und für die Politik

3. Die gegenwärtige Situation: PSYCHISCHE Erkrankungen - eine ZUNEHMENDE Belastung für die EU

4. Die Antwort der Politik: Initiativen zur FÖRDERUNG der PSYCHISCHEN Gesundheit

4.1. Rolle, Mandat und Aktivitäten der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der psychischen Gesundheit

4.2. Psychische Gesundheit in Mitgliedstaaten

5. Nutzen einer EU-Strategie für PSYCHISCHE Gesundheit

6. LÖSUNGSFINDUNG - Handlungsoptionen

6.1. Förderung der psychischen Gesundheit und Prävention psychischer Erkrankungen

6.1.1. Förderung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung

6.1.2. Prävention psychischer Erkrankungen Depressionsprävention

6.2. Förderung der sozialen Integration psychisch kranker und geistig behinderter

6.3. Verbesserung des Informations- und Wissensstands über psychische Gesundheit in der EU

7. KONSULTATIONSPROZESS zur Entwicklung einer EU-Strategie für die FÖRDERUNG der PSYCHISCHEN Gesundheit

7.1. Dialog mit den Mitgliedstaaten über psychische Gesundheit

7.2. Einrichtung einer EU-Plattform für psychische Gesundheit

7.3. Einrichtung einer Schnittstelle zwischen Politik und Forschung im Bereich psychische Gesundheit

8. Die nächsten Schritte

Anhang 1
Funktionsmodell psychische Gesundheit

Anhang 2
Geschätzte Zahl der in den letzten 12 Monaten von psychischen Störungen betroffenen 18- bis 65-jährigen Personen in der EU46

Anhang 3
Standardisierte Sterbeziffern für Selbstmord (pro 100 000 Menschen) in den EUMitgliedstaaten im Jahr 200247

Anhang 4
Langzeitkosten psychischer Gesundheitsprobleme, umgerechnet auf Euro zum Preisniveau 2002 Kosten der sozialen Ausgrenzung: Langzeit- Followup von Kindern mit und ohne Verhaltens-Störungen und psychischen Störungen

Anhang 5
Überblick über wichtige Veranstaltungen auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft im Bereich psychische Gesundheit zwischen 1999 und 2005

Anhang 6
Ausgaben für psychische Gesundheit in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (in % der Gesundheitsausgaben insgesamt)

Anhang 7
Soziale, umfeldbedingte und wirtschaftliche Determinanten der psychischen Gesundheit

2 Quellenangaben


 
 
 


Drucksache 471/1/05

... 7. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den unter Punkt 2.2.2 genannten "Maßnahmen zugunsten von allgemeiner und beruflicher Bildung und Mobilität" nicht um "Benchmarks" handelt, sondern nach dem Beschluss des Bildungsministerrates vom 5. Mai 2003 um europäische Durchschnittsbezugswerte, die keine Festlegung einzelstaatlicher Ziele enthalten und keine Entscheidungen vorgeben, die von den jeweiligen Regierungen getroffen werden müssen.



Drucksache 820/05

... verabschiedeten europäischen Referenzniveaus („Benchmarks“) zeigen, dass seit 2000 weder Fortschritte bei der Reduzierung des Prozentsatzes der 15-Jährigen mit schlechten Leseleistungen noch bei der Steigerung der Abschlussquote für die Sekundarstufe II erzielt worden sind. Auch im Hinblick auf die Erreichung anderer Referenzniveaus sind die Fortschritte zu gering: bei diesem Tempo würde die Quote der frühen Schulabgänger/innen bis 2010 auf 14% sinken, während das Referenzniveau bei 10% liegt. Der Anteil der Erwachsenen in Bildung und Ausbildung steigt lediglich um 0,1-0,2 Prozentpunkte pro Jahr, sodass das Referenzniveau von 12,5% bis 2010 verfehlt wird. Die Daten zeigen auch, dass Menschen mit niedriger Qualifikation seltener an Weiterbildung teilnehmen, was die Unterstützung gerade jener Menschen schwierig macht, die Unterstützung am meisten brauchen.

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Drucksache 820/05




Begründung

1. Kontext

Gründe für den Vorschlag und Zielsetzungen

Die Nachfrage nach Kompetenzen in einer Wissensgesellschaft

Derzeitige Möglichkeiten zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Konsultation Interessierter Parteien und Folgenabschätzung

Heranziehung von Fachwissen

Folgenabschätzung

3. rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Anhang

3 Einleitung

2 Schlüsselkompetenzen

1. Muttersprachliche Kompetenz18

2. Fremdsprachliche Kompetenz

3. Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich - technische Kompetenz

4. Computerkompetenz

5. Lernkompetenz

6. Interpersonelle, interkulturelle und soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz

7. Unternehmerische Kompetenz

8. Kulturelle Kompetenz


 
 
 


Drucksache 471/05 (Beschluss)

... 8. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den unter Punkt 2.2.2 genannten "Maßnahmen zugunsten von allgemeiner und beruflicher Bildung und Mobilität" nicht um "Benchmarks" handelt, sondern nach dem Beschluss des Bildungsministerrates vom 5. Mai 2003 um europäische Durchschnittsbezugswerte, die keine Festlegung einzelstaatlicher Ziele enthalten und keine Entscheidungen vorgeben, die von den jeweiligen Regierungen getroffen werden müssen.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.