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"Benchmarks"
Drucksache 276/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
... in § 7 der Vorlage unterliegt, insbesondere hinsichtlich Zuteilung auf der Basis eines Benchmark-Systems und anteiliger Kürzung nach § 4 Abs. 3 der Vorlage. Bei der industriellen Prozesswärmeerzeugung handelt es sich um einen integralen Bestandteil des Produktionsprozesses. Die erzeugte Prozesswärme wird nicht - wie bei Anlagen der Energieerzeugung - am Markt an Dritte verkauft, sondern dient der Versorgung eigener Produktionsanlagen.
1. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012
2. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012
3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 5 ZuG 2012
4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 9 - neu - ZuG 2012
5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 9* - neu - ZuG 2012
6. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 3 ZuG 2012
7. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3 ZuG 2012
8. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 2 - neu -, § 7 Abs. 1 Satz 5 - neu -, § 8 Abs. 1 Satz 5 - neu - ZuG 2012
9. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 1 und § 7 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012
10. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - ZuG 2012
11. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 6 Satz 1, Satz 2 - neu - ZuG 2012
12. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 8 ZuG 2012
13. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 11 - neu - ZuG 2012
14. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012
15. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 - neu - ZuG 2012 *
16. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 - neu - ZuG 2012 *
17. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 4 Satz 1 ZuG 2012
18. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 5 Satz 1 ZuG 2012
19. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 5 Satz 2 zweiter Halbsatz ZuG 2012
20. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 5 Satz 2 - neu - und 3 - neu - ZuG 2012
21. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 8 - neu - ZuG 2012
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
22. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012
23. Zu Artikel 1 § 13 Nr. 5 ZuG 2012
24. Zu Artikel 1 § 13 Nr. 7 ZuG 2012
25. Zu Artikel 1 § 18 ZuG 2012
26. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 1 ZuG 2012
27. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 3 Buchstabe a ZuG 2012
28. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 3 Buchstabe a ZuG 2012
29. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt II Nr. 2 Buchstabe b ZuG 2012
30. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil B Überschrift ZuG 2012
31. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012
32. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012
33. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 3 ZuG 2012
34. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 5 ZuG 2012
35. Zu Artikel 1 Anhang 5 Nr. 1 Satz 2 - neu -, Nr. 1 Buchstabe a Satz 2 - neu - ZuG 2012
36. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 3 Abs. 3 Satz 2 TEHG
37. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 1 Satz 2 - neu - bis 6 - neu - TEHG
38. Die Zustimmung ist verbindliche Grundlage für die weiteren Entscheidungen nach diesem Gesetz.
39. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 3 Satz 2 - neu - und 3 - neu - TEHG
40. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 10 Abs. 1 Satz 5 TEHG
41. Hauptempfehlung:
Zu Artikel 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
42. Hilfsempfehlung zu Ziffer 41:
Zu Artikel 2
43. Zu Artikel 2 Nr. 8a - neu - § 20 Abs. 1 Satz 1 TEHG
44. Zu Artikel 2 Nr. 14 Anhang 2 Teil I Nr. 4 Satz 1 TEHG
Drucksache 522/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Arbeitspapier der Dienststellen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Schulen für das 21. Jahrhundert - Konsultation SEK(2007) 1009
... Zwar gibt es in ganz Europa viele Beispiele für erfolgreiche Schulen, es deutet jedoch zugleich viel darauf hin, dass noch umfassendere Anstrengungen unternommen werden müssen um die Lese- und Schreibfähigkeiten der 15-Jährigen zu steigern, die Zahl der Schulabbrecher zu vermindern und den Anteil der Absolventen der Sekundarstufe II zu erhöhen – allesamt zentrale Benchmarks der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung. Dies ist die derzeitige Situation:
1. Einleitung:
2. Entwicklungen und Herausforderungen
2.1 Schlüsselkompetenzen für alle
2.2 Die europäischen Schüler auf das lebenslange Lernen vorbereiten
2.3 Zum nachhaltigen Wirtschaftswachstum beitragen
2.4 Herausforderungen in unserer Gesellschaft bewältigen
2.5 Eine Schule für alle
2.6 In den jungen Europäern aktiven Bürgersinn wecken
2.7 Lehrkräfte – Schlüsselakteure für den Wandel
2.8 Die Entwicklung der Schulgemeinschaften unterstützen
3. Fazit
2 Fragenliste
Drucksache 837/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Wissen, Kreativität und Innovation durch lebenslanges Lernen - Entwurf des gemeinsamen Fortschrittsberichts 2008 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010 " KOM (2007) 703 endg.; Ratsdok. 15292/07
... " erreicht. Dies kommt unter anderem in den Zielgebieten der Indikatoren und Benchmarks zum Ausdruck.
1. Einleitung
2. Bereiche, in denen Fortschritte zu verzeichnen sind
2.1. Strategien für lebenslanges Lernen und Qualifikationssysteme
2.2. Vorschulbildung
2.3. Hochschulen: eine klare Rolle in der Lissabon-Agenda
2.4. Allgemeine und berufliche Bildung im allgemeinen Kontext der EU-Politik
3. Bereiche, in denen die Fortschritte unzureichend sind
3.1. Praktische Umsetzung des lebenslangen Lernens
3.2. Grundfertigkeiten für alle
3.3. Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften
3.4. Hochschulbildung: Spitzenleistungen, Partnerschaften und Finanzierung
3.5. Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen
3.6. Attraktivität und Relevanz der beruflichen Aus- und Weiterbildung
3.7. Auslandsmobilität
4. Blick nach vorn
4.1. Lebenslanges Lernen für mehr Effizienz und Gerechtigkeit verwirklichen
4.2. Innovation und Kreativität: Bildung als Schlüsselelement des Wissensdreiecks
4.3. Verbesserte Governance: die Ergebnisse des Programms Allgemeine und berufliche Bildung 2010 optimal nutzen
4.4. Was kommt nach 2010?
Anhang 1 Situation in den Ländern in Bezug auf Folgendes:
Drucksache 141/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Ein kohärenter Indikator- und Benchmark-Rahmen zur Beobachtung der Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung KOM (2007) 61 endg.; Ratsdok. 6672/07
...
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Ein kohärenter Indikator- und Benchmark-Rahmen zur Beobachtung der Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung KOM (2007)
1. Einleitung
2. Der Indikator- und Benchmark-Rahmen zur Überwachung der Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele
2.1. Verbesserung der Gerechtigkeit im Bildungssystem
2.2. Steigerung der Effizienz in der allgemeinen und beruflichen Bildung
2.3. Lebenslanges Lernen Realität werden lassen
2.4. Schlüsselkompetenzen junger Menschen20
2.5. Modernisierung der Schulbildung
2.6. Modernisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
2.7. Modernisierung der Hochschulbildung
2.8. Arbeitsmarkteignung
2.9. Fazit
20 Basisindikatoren zur Beobachtung der Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
3. Datenquellen für den Kohärenten Indikator- und Benchmark-Rahmen
3.1. Indikatoren auf Grundlage von Daten aus dem Europäischen Statistischen System ESS
3.2. Indikatoren auf Grundlage von Daten, die nicht aus dem Europäischen Statistischen System ESS stammen
4. FAZIT
Anhang V ERZEICHNIS DER 29 Indikatoren, die bislang (2003-2006) für die Beobachtung DER Fortschritte IM Bereich DER Allgemeinen UND beruflichen Bildung genutzt wurden
Drucksache 591/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament über die Verbesserung der Qualität der Lehrerbildung KOM (2007) 392 endg.; Ratsdok. 12414/07
... 5. Der Bundesrat bekräftigt seine Ablehnung der Gewinnung weiterer Indikatoren im schulischen Bereich (BR-Drucksache 141/07 (Beschluss)) und stellt fest, dass die Mitgliedstaaten der Kommission, durch die Annahme von Ratsschlussfolgerungen zu einem kohärenten Rahmen von Indikatoren und Benchmarks zur Beobachtung der Fortschritte im Hinblick auf die Lissabonner Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, lediglich ein Mandat zur Fortsetzung der Entwicklung eines Indikators zur beruflichen Entwicklung von Lehrkräften und Ausbildern in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen erteilt haben. Dieses Mandat umfasst nicht die Entwicklung von Indikatoren zur Anwerbung von Lehrkräften und damit verbundene Themen.
Drucksache 93/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates: "Jetzt aufs Tempo drücken " - Die neue Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung KOM (2006) 30 endg.; Ratsdok. 5745/06
... 2. Der Bundesrat bekräftigt in diesem Zusammenhang nachdrücklich seine im Hinblick auf die Umsetzung der Lissabon-Strategie gemachten Ausführungen zur Anwendung der offenen Methode der Koordinierung, zur Notwendigkeit der Beachtung der für den Bildungsbereich durch den EGV gesetzten Kompetenzgrenzen für das Handeln auf europäischer Ebene sowie zu den europäischen Durchschnittsbezugswerten (Benchmarks) im Bildungsbereich (vgl. BR-Drucksache 928/03 (Beschluss)), die gemäß den Ratsschlussfolgerungen vom 5. Mai 2003 - anders als von der Kommission dargestellt - keine Festlegung einzelstaatlicher Ziele bedingen und keine Entscheidungen vorgeben, die von den jeweiligen Regierungen getroffen werden müssen, sondern lediglich als Beitrag der Mitgliedstaaten zur Erzielung eines europäischen Durchschnittswerts zu sehen sind. Damit steht die von der Kommission in der Mitteilung vorgenommene Darstellung der Defizite in der Bildungsperformanz einiger Mitgliedstaaten im Widerspruch zu der bei der Einführung der Durchschnittsbezugswerte von den Bildungsministern erzielten Einigung.
Drucksache 376/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Lage der europäischen Wirtschaft: Vorbereitender Bericht über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik für 2006
... 17. tritt mit Nachdruck dafür ein, dass man sich in den NRP mit den geplanten und bestehenden Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie und ordnungspolitischen Hemmnissen für die KMU befasst und Beschlüsse auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene herausstellt, die als Benchmarks für die Regierungsstellen anderer Mitgliedstaaten dienen könnten;
Drucksache 10/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Weiterentwicklung der nachhaltigen Ressourcennutzung:
... Die Entwicklung von Qualitätsbenchmarks für Kompostierungsanlagen und Kompost wird die Perspektiven für die Kompostierung verbessern.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die LAGE
3. Ziele einer entwicklungsfähigen EU-Abfallpolitik
4. Massnahmen
5. WIE werden SICH die vorgeschlagenen Änderungen auswirken?
6. Internationale Situation
7. Überwachung und Bewertung
8. Überprüfung
Anhang I : Wichtigste Maßnahmen
1. Vereinfachung und Modernisierung bestehender Rechtsvorschriften
Definition von Abfällen
Definition von Verwertung und Beseitigung
Definition von Recycling
2. Einführung des Lebenszykluskonzepts IN der Abfallpolitik
3. Ausbau der Wissensgrundlage
4. Abfallvermeidung
5. Auf dem WEG ZU einer Europäischen Recyclinggesellschaft
Gleiche Bedingungen für das Recycling
Verbesserung des Informationsaustauschs über nationale Abfallbeseitigungssteuern
Neue Möglichkeiten der Recycling-Förderung
4 Recyclingziele
Bewirtschaftung biologischer Abfälle
Bewirtschaftung von Altölen
Sonstige flankierende Maßnahmen zur thematischen Strategie für Abfallvermeidung und -recycling Marktentwicklung
Forschung und Technologie
Best -Practices
Staatliche Beihilfen
Anhang II Finanzbogen
Drucksache 500/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte (Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte) KOM (2006) 354 endg.; Ratsdok. 11038/06
... 2. In den Jahresaktionsprogrammen sind die Ziele, die Aktionsfelder, die erwarteten Ergebnisse, die Managementverfahren und das geplante Finanzierungsvolumen festgelegt. Sie enthalten eine Beschreibung der zu finanzierenden Maßnahmen, Angaben zur Höhe der für jede Maßnahme zugewiesenen Beträge und einen vorläufigen Zeitplan für die Durchführung. Die Ziele sind messbar und haben zeitlich gebundene Benchmarks.
Drucksache 863/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Erwachsenenbildung: Man lernt nie aus KOM (2006) 614 endg. Ratsdok. 14600/06
... Die Umsetzung ist jedoch – von einigen Ausnahmen abgesehen – weiterhin ein Schwachpunkt1. Die meisten Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sind nach wie vor weitgehend auf junge Menschen ausgerichtet, und bei der Anpassung der Systeme an das Erfordernis des lebenslangen Lernens wurden bislang nur begrenzte Fortschritte erzielt. Um die Benchmark für die Teilnahmequote Erwachsener am lebenslangen Lernen zu erreichen, die die Mitgliedstaaten im Rahmen des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ festgelegt haben, müsste die Zahl der Teilnehmer an der Erwachsenenbildung um vier Millionen steigen2. Jüngste Forschungsergebnisse3 untermauern die große Bedeutung von Investitionen in die Erwachsenenbildung. Zu den öffentlichen und privaten Nutzeffekten der Erwachsenenbildung gehören die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, eine höhere Produktivität, qualitativ bessere Beschäftigungsmöglichkeiten, weniger Ausgaben für Arbeitslosenunterstützung, Sozialleistungen und vorgezogene Altersrenten, aber auch ein höherer sozialer Nutzen in Form einer stärkeren Teilhabe an der Gesellschaft, besserer Gesundheit und geringerer Kriminalität. Hinzu kommt, dass die Betroffenen zufriedener sind und sich stärker selbst verwirklichen können. Wissenschaftliche Untersuchungen über ältere Erwachsene bestätigen, dass diejenigen, die aktiv lernen, gesünder sind, so dass bei ihnen weniger Kosten für die Gesundheitsversorgung anfallen4.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen
3. Die nächsten Schritte
1. Zugangsschranken beseitigen
2. Die Qualität der Erwachsenenbildung sicherstellen
3. Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse
4. In ältere Bürger und Migranten investieren Angesichts der alternden Bevölkerung und der Migrantenströme müssen gezielte Investitionen getätigt werden.
5. Indikatoren und Benchmarks
4. Maßnahmen der Europäischen Union
Anhang Teilnahme an der Erwachsenenbildung
Drucksache 172/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat über die Umsetzung der erneuerten Partnerschaft für Wachstum und Arbeitsplätze -Ein Markenzeichen für Wissen: Das Europäische Technologieinstitut KOM (2006) 77 endg.; Ratsdok. 6844/06
... Die Wissensgemeinschaften würden anhand exakter Benchmarks kontrolliert und evaluiert werden. Der Verwaltungsrat würde diesen Prozess auf allen Stufen überwachen.
2 Zusammenfassung
1. Einleitung
2. das Wissensdreieck erfolgreich Nutzen - WARUM WIR eine NEUE Initiative brauchen
3. WIE WÜRDE das ETI Funktionieren?
3.1. Funktion und Aufgaben des ETI
3.2. Struktur des ETI
3.2.1. Der Verwaltungsrat und die Zentrale des ETI
3.2.2. Die Wissensgemeinschaften
3.3. Rechtliche Fragen
3.4. Budget
4. Nutzen der Mitwirkung am ETI für die Partner
5. BEZÜGE ZU den anderen Aktivitäten der EU den Bereichen Ausbildung, Forschung und Innovation
6. Fazit
Drucksache 868/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Ein moderneres Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts KOM (2006) 708 endg.; Ratsdok. 15725/06
... Außerdem wirkt die Kommission als Katalysator, indem sie das Handeln der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner im Hinblick auf die Stärkung der Lissabon-Ziele Wachstum und Beschäftigung unterstützt, etwa durch Förderung bestimmter Politikinstrumente, beispielsweise des sozialen Dialogs auf EU-Ebene, und durch finanzielle Maßnahmen, etwa den Europäischen Sozialfonds, Progress und den vorgeschlagenen Globalisierungsanpassungsfonds. Die Koordination der Beschäftigungspolitik im Rahmen der Partnerschaft für Beschäftigung und Wachstum sowie die offene Koordinierungsmethode im Bereich der sozialen Integration tragen ebenfalls dazu bei, die volle Mobilität der Arbeitnehmer in Europa im Rahmen der Verträge zu gewährleisten. Dabei werden konkrete, auf EU-Ebene festgelegte politische Ziele, die in nationale Pläne umgesetzt werden, die Verwendung von Benchmarks und Indikatoren zur Fortschrittsmessung, der Erfahrungsaustausch und Peer-Reviews kombiniert, sodass alle aus bewährten Verfahren lernen können.
1. Einleitung – Zweck dieses Grünbuchs
2. Das Arbeitsrecht in der Europäischen Union - Die Situation heute
a. Entwicklungen in den Mitgliedstaaten
b. Maßnahmen auf EU-Ebene
3. Die zentrale politische Herausforderung - Ein flexibler, integrativer Arbeitsmarkt
4. Modernisierung des Arbeitsrechts - Diskussionsthemen
a. Beschäftigungsübergänge
b. Unsicherheit bezüglich der Gesetzeslage
c. Dreiseitige Rechtsverhältnisse
d. Organisation der Arbeitszeit
e. Mobilität der Arbeitskräfte
f. Fragen der Rechtsdurchsetzung und Schwarzarbeit
Drucksache 865/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006 - 2007 mit Sonderbericht über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder KOM (2006) 649 endg. Ratsdok. 14968/06
... Nachdem ein Kapitel das Screening durchlaufen hat, beschließen die Mitgliedstaaten auf Empfehlung der Kommission darüber, ob die Verhandlungen über dieses Kapitel eröffnet werden können, oder welche Benchmarks das Kandidatenland noch erreichen muss, damit die Verhandlungen eröffnet werden können. Bei Aufnahme der Verhandlungen legt die EU ihren gemeinsamen Standpunkt vor, einschließlich der Benchmarks, die erreicht werden müssen, damit das Kapitel vorläufig geschlossen werden kann.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die fünfte Erweiterung
3. Der Erweiterungsprozess
3.1. Beitrittsverhandlungen
3.2. Heranführungsstrategie
4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten
5. Wichtigste Herausforderungen für 2007
5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften
5.2. Kandidatenländer
5.3. Potenzielle Kandidatenländer
6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Anhang 1 Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder
3 Einleitung
Anhang 2 Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien
Drucksache 93/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates: "Jetzt aufs Tempo drücken " - Die neue Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung KOM (2006) 30 endg.; Ratsdok. 5745/06
... 2. Der Bundesrat bekräftigt in diesem Zusammenhang nachdrücklich seine im Hinblick auf die Umsetzung der Lissabon-Strategie gemachten Ausführungen zur Anwendung der offenen Methode der Koordinierung, zur Notwendigkeit der Beachtung der für den Bildungsbereich durch den EGV gesetzten Kompetenzgrenzen für das Handeln auf europäischer Ebene sowie zu den europäischen Durchschnittsbezugswerten (Benchmarks) im Bildungsbereich vgl. BR-Drucksache 928/03 (Beschluss)), die gemäß den Ratsschlussfolgerungen vom 5. Mai 2003 - anders als von der Kommission dargestellt - keine Festlegung einzelstaatlicher Ziele bedingen und keine Entscheidungen vorgeben, die von den jeweiligen Regierungen getroffen werden müssen, sondern lediglich als Beitrag der Mitgliedstaaten zur Erzielung eines europäischen Durchschnittswerts zu sehen sind. Damit steht die von der Kommission in der Mitteilung vorgenommene Darstellung der Defizite in der Bildungsperformanz einiger Mitgliedstaaten im Widerspruch zu der bei der Einführung der Durchschnittsbezugswerte von den Bildungsministern erzielten Einigung.
Drucksache 944/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union (2006/2114(INI))
... 9. erwartet, dass den im letzten Monitoring-Bericht der Kommission aufgeführten Benchmarks dringende und gezielte Aufmerksamkeit gewidmet wird, damit die Aktivierung des Schutzmechanismus vermieden wird; fordert wirksamere Maßnahmen zur Feststellung, Verfolgung und Einziehung der Vermögenswerte der an der organisierten Kriminalität Beteiligten und fordert nachdrücklich greifbare Ergebnisse bei der Vollstreckung von Urteilen und der Strafverfolgung im Bereich der Geldwäsche;
Drucksache 830/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Modernisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung: "Ein elementarer Beitrag zum Wohlstand und zum sozialen Zusammenhalt in Europa"
... 9. In diesem Zusammenhang stellt der Bundesrat fest, dass die Kommission ein etwaiges Verfehlen der Benchmarks mit weit reichenden Konsequenzen z.B. für die Erwerbsquote oder die Tragfähigkeit der europäischen Sozialpolitik verbunden sieht während sie andererseits Ansätze positiver Effekte aus der vorzeitigen Erfüllung von Benchmarks nicht feststellt (z.B. Absolventenzahl mathematischer/naturwissenschaftlicher/technischer Fächer). Der Bundesrat regt anlässlich dieses Befundes an, die Bedeutung der Benchmarks generell einer kritischen Reflexion zu unterziehen.
Drucksache 852/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue Rahmenstrategie für Mehrsprachigkeit KOM (2005) 596 endg.; Ratsdok. 14908/05
... " eingerichtet: Die Mitgliedstaaten arbeiten auf gemeinsam vereinbarte Ziele hin, sie legen Indikatoren und Benchmarks fest, tauschen sich über bewährte Verfahren aus und führen Peer Reviews durch. Dabei erhielt u. a. die Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse Priorität. Eine Gruppe nationaler Expertinnen und Experten für Sprachen hat Empfehlungen an die Mitgliedstaaten
I Einleitung
I.1 Mehrsprachigkeit und Europäische Werte
I.2 Was bedeutet Mehrsprachigkeit?
II eine multilinguale Gesellschaft
II.1 Sprachenlernen
II.1.1 Sprachenkenntnisse
II.1.2 Wie unterstützt die Gemeinschaft den Erwerb von Sprachenkenntnissen und die Sprachenvielfalt?
II.1.3 Schlüsselbereiche für das Aktivwerden in den Bildungssystemen und der Bildungspraxis
II.2 Forschung und Entwicklung im Bereich der Mehrsprachigkeit
II.3 Maßnahmen
III Die multilinguale Wirtschaft
III.1 Sprachenkenntnissen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft
III.2 Mehrsprachigkeit und Verbraucher/innen
III.3 Mehrsprachigkeit und die Informationsgesellschaft
III.4 Sprachenberufe und -industrien
III.5 Übersetzungsdienstleistungen
III.6 Dolmetschdienstleistungen
III.7 Fremdsprachenkenntnisse: Unterrichten, Überprüfen, Zertifizieren
III.8 Maßnahmen Die Kommission wird
IV Mehrsprachigkeit und die Beziehungen Kommission - Bürger/innen
IV.1 Zugang und Transparenz
IV.2 Mehrsprachigkeit - eine Besonderheit der EU
IV.3 Maßnahmen
V Schlussfolgerungen
Drucksache 653/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat zur Einführung eines europäischen Indikators für Sprachenkompetenz KOM (2005) 356 endg.; Ratsdok. 11704/05
... Im Aktionsplan „Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt“ verpflichtet sich die Kommission zur Entwicklung eines solchen Indikators. Die entsprechenden Vorarbeiten hat sie in Abstimmung mit Vertretern der Mitgliedstaaten (den Mitgliedern der Expertengruppen „Sprachen“ sowie „Indikatoren und Benchmarks“) durchgeführt, mit denen eingehend erörtert wurde, auf welchen Grundsätzen der Indikator aufbauen soll.
I Einleitung
1 Mehrsprachigkeit in der europäischen Gesellschaft
2 Begrenztheit der verfügbaren Daten
3 Bedarf an zuverlässigeren Daten
II Einführung des Indikators
1 Zweck
2 Methodik
3 Zielgruppe
4 Skala
5 Sprachen
6 Kompetenzen
7 Weitere Daten
8 Zusammenarbeit
9 Beirat für den europäischen Indikator für Sprachenkompetenz
10 Finanzielle Auswirkungen
11 Zeitplan
III Fazit
Drucksache 769/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern - Entwicklung einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union KOM (2005) 484 endg.; Ratsdok. 13442/05
... 2. Eine gemeinsame Strategie muss hinreichenden Spielraum für individuelle Ausgestaltungen der Mitgliedstaaten lassen, da die vorhandenen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten sowohl hinsichtlich der Häufigkeit des Auftretens psychischer Erkrankungen als auch der Ausgestaltung der psychiatrischen Versorgungssysteme keine einheitlichen Lösungen, sondern individuelle Regelungen erfordern. Deshalb lehnt der Bundesrat Zielvorgaben, Benchmarks, zeitliche Vorgaben, Mechanismen zur Überwachung der Umsetzung auf EU-Ebene sowie eine zusätzliche Bürokratisierung in diesem Zusammenhang ab.
Drucksache 471/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über europäische Politiken im Jugendbereich
... - Erreichen der Benchmarks bei Schulabbrechern, Abschlussquoten sowie Lese- und Schreibkompetenz;
1. Einführung
2. DieROLLE der Jugend IN der IM Rahmen der Lissabon-Strategie begründeten Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung
2.1. Kontext
2.2. Der Europäische Pakt für die Jugend
2.2.1. Maßnahmen zugunsten von Beschäftigung, Integration und sozialem Aufstieg von Jugendlichen
2.2.2. Maßnahmen zugunsten von allgemeiner und beruflicher Bildung und Mobilität
2.2.3. Maßnahmen zugunsten der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben
3. Dieaktive Bürgerschaft Jugendlicher
4. AUFNAHME der Jugendpolitischen Dimension IN andere Politikbereiche
5. Unterstützung der Strategie durch Programme
6. Engagement Jugendlicher
7. Schlussfolgerungen
Anhang 1 Europäischer Pakt für die Jugend
Beschäftigung, Integration, sozialer Aufstieg
Allgemeine und berufliche Bildung, Mobilität
Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben
Anhang 2 Auszüge aus dem Vorschlag der Kommission für Integrierte Leitlinien 2005-2008
Mikroökonomische Reformen
3 Beschäftigungsleitlinien
2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern
3. Die Investitionen in Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung
Anhang 3 14 Zielvorgaben für die Jugendpolitik
3 Partizipation20
3 Information21
FreiwilligeAktivitäten Jugendlicher22
Besseres Verständnis und eine bessere Kenntnis der Jugendlichen23
Anhang 4 für die Jugendpolitik relevante Gemeinschaftsprogramme
Drucksache 285/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger - Eine Gesundheits - und Verbraucherschutzstrategie"
... • Entwicklung untereinander vergleichbarer verbraucherpolitischer Indikatoren und Benchmarks, um zu messen, inwieweit es dem Markt gelungen ist, Ergebnisse für den Verbraucher zu zeitigen, z.B. in Bezug auf Preise, Volumen grenzübergreifender B2CTransaktionen, Intensität grenzübergreifenden Marketings, Inzidenz betrügerischer Praktiken, Unfälle und Verletzungen sowie Verbraucherbeschwerden - mit besonderem Nachdruck auf Dienstleistungen von allgemeinem Interesse;
1. Einleitung
1.1. Was möchten unsere Bürger?
1.2. Weshalb ein gemeinsamer Ansatz?
2. Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger Europas
2.1. Gemeinsame Zielvorgaben für die Bereiche Gesundheit und Verbraucherschutz
2.2. Gemeinsame Maßnahmen
3. Mehr Gesundheit für die Bürger Europas
3.1. Unser Ausgangspunkt
3.2. Unsere nächsten Schritte
3.2.1.Stärkere Überwachung und Kontrolle von Gesundheitsgefahren
3.2.2.Reaktion auf Gesundheitsgefahren neuer Aktionsbereich
3.2.3.Gesundheitsförderung durch Berücksichtigung gesundheitsrelevanter Faktoren
3.2.4.Prävention von Krankheiten und Verletzungen neuer Aktionsbereich
3.2.5.Erzielung von Synergien zwischen nationalen Gesundheitssystemen neuer Aktionsbereich
3.2.6.Ausarbeitung und Verbreitung von mehr und besseren Gesundheitsinformationen für die Bürger, Gesundheitsexperten und politischen Entscheidungsträger
4. EIN europäischer Markt für Europas Verbraucher
4.1. Unser Ausgangspunkt
4.2. Unsere nächsten Schritte
4.2.1.Besseres Verständnis von Verbrauchern und Märkten Dies umfasst Folgendes:
4.2.2.Bessere Regelung des Verbraucherschutzes Dies umfasst Folgendes:
4.2.3.Bessere Durchsetzung, Überwachung und besserer Rechtsschutz
4.2.4.Verbraucher, die besser unterrichtet sind und ihre Rechte kennen
5. Fazit
Vorschlag
Artikel 1 Festlegung des Programms
Artikel 2 Zielvorgaben
Artikel 3 Durchführungsmethoden
Artikel 4 Durchführung des Programms
Artikel 5 Finanzierung
Artikel 6 Ausschuss
Artikel 7 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 8 Beteiligung von Drittländern
Artikel 9 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 10 Überwachung, Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse
Artikel 11 Aufhebung
Artikel 12 Übergangsmaßnahmen
Artikel 13 Schlussbestimmungen
Anhang 1 - Stärkung der Synergien durch gemeinsame Maßnahmen und Instrumente
Anhang 2 - Gesundheit
Anhang 3 : Verbraucherpolitik - Aktionen und Fördermaßnahmen
Drucksache 830/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Modernisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung: "Ein elementarer Beitrag zum Wohlstand und zum sozialen Zusammenhalt in Europa"
... 9. In diesem Zusammenhang stellt der Bundesrat fest, dass die Kommission ein etwaiges Verfehlen der Benchmarks mit weit reichenden Konsequenzen z.B. für die Erwerbsquote oder die Tragfähigkeit der europäischen Sozialpolitik verbunden sieht während sie andererseits Ansätze positiver Effekte aus der vorzeitigen Erfüllung von Benchmarks nicht feststellt (z.B. Absolventenzahl mathematischer/naturwissenschaftlicher/technischer Fächer). Der Bundesrat regt anlässlich dieses Befundes an, die Bedeutung der Benchmarks generell einer kritischen Reflexion zu unterziehen.
Drucksache 319/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: "Das intellektuelle Potenzial Europas wecken" - So können die Universitäten ihren vollen Beitrag zur Lissabonner Strategie leisten - KOM (2005) 152 endg.; Ratsdok. 8437/05
... zu messen; die Kommission schlägt jedoch keine speziellen europäischen Benchmarks für den Hochschulbereich vor.
Drucksache 851/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
... • vereinbarte Benchmarks
Grünbuch über EIN Europäisches Programm für den Schutz kritischer Infrastrukturen
1. Hintergrund
2. Zielsetzung
3. ZWECK und Anwendungsbereich des EPSKI
3.1. Was das EPSKI insgesamt bezwecken soll
3.2. Wovor das EPSKI schützen sollte
4. wesentliche Grundsätze
5. EIN gemeinsamer EPSKI-Rahmen
6. kritische EU-Infrastrukturen EUKI
6.1. Definition kritischer EU-Infrastrukturen
6.2. Interdependenzen
6.3. Vorgehen in Bezug auf EUKI
7. nationale kritische Infrastrukturen NKI
7.1. Rolle der NKI im EPSKI
7.2. Nationale Programme für den Schutz kritischer Infrastrukturen
7.3. Eine einzige nationale Aufsichtsbehörde
7.4. Vorgehen in Bezug auf NKI
8. ROLLE der Eigentümer/Betreiber und Nutzer kritischer Infrastrukturen
8.1. Aufgaben der Eigentümer/Betreiber und Nutzer kritischer Infrastrukturen
8.2. Dialog mit den Eigentümern/Betreibern und Nutzern kritischer Infrastrukturen
9. Massnahmen zur Unterstützung des EPSKI
9.1. Das Warn- und Informationsnetz für kritische Infrastrukturen WINKI
9.2. Einheitliche Methodik
9.3. Finanzierung
9.4. Kontrolle und Bewertung
Drucksache 902/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung und den Ausbau von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen KOM (2005) 625 endg.; Ratsdok. 15615/05
... Um sich in die Lissabonner Strategie einbringen zu können, nahmen die für den Bildungsbereich zuständigen Minister im Jahre 2001 einen „Bericht über die konkreten künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung“ an, wobei man sich erstmals auf gemeinsame Ziele einigte, die bis zum Jahre 2010 erreicht werden sollen. Im Jahr darauf billigten der Rat der für Bildung zuständigen Minister und die Kommission ein zehnjähriges Arbeitsprogramm (unter der Bezeichnung „Arbeitsprogramm allgemeine und berufliche Bildung 2010“), das mit Hilfe der offenen Koordinierungsmethode umgesetzt werden soll. Der Europäische Rat vom 15. und 16. März 2002 in Barcelona billigte dieses Arbeitsprogramm einschließlich einer vorläufigen Indikatorenliste zur Messung des Fortschritts bei der Umsetzung der dreizehn konkreten Ziele mit Hilfe der offenen Koordinierungsmethode, mit dem Ziel, „die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz“ aufzubauen. Diese Übereinkommen bilden den neuen, kohärenten strategischen Rahmen der Gemeinschaft für die Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. Die Indikatoren und Bezugswerte für die europäischen Durchschnittsleistungen („benchmarks“) gehören zu den
Begründung
1 Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Im Zusammenhang mit dem Vorschlag bereit bestehende Vorschriften
• Abstimmung auf andere Politikbereiche und Ziele der Europäischen Union Keine.
2 Anhörung von Interessengruppen, Folgeabschätzungen
• Anhörung von Interessengruppen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
5 Methodik
Zusammenfassung der eingegangenen und genutzten Sachverständigengutachten
Maßnahmen zur Veröffentlichung der Sachverständigengutachten
• Folgenabschätzung
3 rechtliche Elemente des Vorschlags
• Zusammenfassende Darstellung der vorgeschlagenen Aktion
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 ZUSÄTZLICHE Informationen
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Definitionen:
Artikel 3 Bereiche
Artikel 4 Statistische Maßnahmen
Artikel 5 Datenübermittlung
Artikel 6 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 7 Ausschuss
Artikel 8 Inkrafttreten
Anhang Bereiche
Bereich 1 : Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung
1. Ziel
2. Erfassungsbereich
3. Behandelte Themen
4. Periodizität
Bereich 2 : Beteiligung von erwachsenen am lebenslangen lernen
1. Ziel
2. Erfassungsbereich
3. Behandelte Themen
4. Periodizität
Bereich 3 : sonstige Statistiken über Bildung und lebenslanges lernen
1. Ziel
2. Erfassungsbereich
Drucksache 769/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern - Entwicklung einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union KOM (2005) 484 endg.; Ratsdok. 13442/05
... Forum für den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten. Ein Ziel wird sein, die Prioritäten und Komponenten eines Aktionsplans für psychische Gesundheit festzulegen, der wesentliche Aktionen innerhalb und außerhalb des Sektors der Gesundheitspolitik umfasst in Verbindung mit Zielvorgaben, Benchmarks, zeitlichen Vorgaben und Mechanismen zur Überwachung der Umsetzung. Der Europäische Aktionsplan für psychische Gesundheit der WHO könnte hierfür als Modell dienen, in Verbindung mit dem Aktionsplan „Förderung der psychischen Gesundheit und Prävention psychischer Störungen: eine Politik für Europa“, entwickelt im Rahmen des EU-Programms „Öffentliche Gesundheit“
2 Grünbuch
1. Einführung
2. PSYCHISCHE Gesundheit - wichtig für den einzelnen, für die Gesellschaft und für die Politik
3. Die gegenwärtige Situation: PSYCHISCHE Erkrankungen - eine ZUNEHMENDE Belastung für die EU
4. Die Antwort der Politik: Initiativen zur FÖRDERUNG der PSYCHISCHEN Gesundheit
4.1. Rolle, Mandat und Aktivitäten der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der psychischen Gesundheit
4.2. Psychische Gesundheit in Mitgliedstaaten
5. Nutzen einer EU-Strategie für PSYCHISCHE Gesundheit
6. LÖSUNGSFINDUNG - Handlungsoptionen
6.1. Förderung der psychischen Gesundheit und Prävention psychischer Erkrankungen
6.1.1. Förderung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung
6.1.2. Prävention psychischer Erkrankungen Depressionsprävention
6.2. Förderung der sozialen Integration psychisch kranker und geistig behinderter
6.3. Verbesserung des Informations- und Wissensstands über psychische Gesundheit in der EU
7. KONSULTATIONSPROZESS zur Entwicklung einer EU-Strategie für die FÖRDERUNG der PSYCHISCHEN Gesundheit
7.1. Dialog mit den Mitgliedstaaten über psychische Gesundheit
7.2. Einrichtung einer EU-Plattform für psychische Gesundheit
7.3. Einrichtung einer Schnittstelle zwischen Politik und Forschung im Bereich psychische Gesundheit
8. Die nächsten Schritte
Anhang 1 Funktionsmodell psychische Gesundheit
Anhang 2 Geschätzte Zahl der in den letzten 12 Monaten von psychischen Störungen betroffenen 18- bis 65-jährigen Personen in der EU46
Anhang 3 Standardisierte Sterbeziffern für Selbstmord (pro 100 000 Menschen) in den EUMitgliedstaaten im Jahr 200247
Anhang 4 Langzeitkosten psychischer Gesundheitsprobleme, umgerechnet auf Euro zum Preisniveau 2002 Kosten der sozialen Ausgrenzung: Langzeit- Followup von Kindern mit und ohne Verhaltens-Störungen und psychischen Störungen
Anhang 5 Überblick über wichtige Veranstaltungen auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft im Bereich psychische Gesundheit zwischen 1999 und 2005
Anhang 6 Ausgaben für psychische Gesundheit in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (in % der Gesundheitsausgaben insgesamt)
Anhang 7 Soziale, umfeldbedingte und wirtschaftliche Determinanten der psychischen Gesundheit
2 Quellenangaben
Drucksache 471/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über europäische Politiken im Jugendbereich
... 7. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den unter Punkt 2.2.2 genannten "Maßnahmen zugunsten von allgemeiner und beruflicher Bildung und Mobilität" nicht um "Benchmarks" handelt, sondern nach dem Beschluss des Bildungsministerrates vom 5. Mai 2003 um europäische Durchschnittsbezugswerte, die keine Festlegung einzelstaatlicher Ziele enthalten und keine Entscheidungen vorgeben, die von den jeweiligen Regierungen getroffen werden müssen.
Drucksache 820/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen KOM (2005) 548 endg.; Ratsdok. 13425/05
... verabschiedeten europäischen Referenzniveaus („Benchmarks“) zeigen, dass seit 2000 weder Fortschritte bei der Reduzierung des Prozentsatzes der 15-Jährigen mit schlechten Leseleistungen noch bei der Steigerung der Abschlussquote für die Sekundarstufe II erzielt worden sind. Auch im Hinblick auf die Erreichung anderer Referenzniveaus sind die Fortschritte zu gering: bei diesem Tempo würde die Quote der frühen Schulabgänger/innen bis 2010 auf 14% sinken, während das Referenzniveau bei 10% liegt. Der Anteil der Erwachsenen in Bildung und Ausbildung steigt lediglich um 0,1-0,2 Prozentpunkte pro Jahr, sodass das Referenzniveau von 12,5% bis 2010 verfehlt wird. Die Daten zeigen auch, dass Menschen mit niedriger Qualifikation seltener an Weiterbildung teilnehmen, was die Unterstützung gerade jener Menschen schwierig macht, die Unterstützung am meisten brauchen.
Begründung
1. Kontext
• Gründe für den Vorschlag und Zielsetzungen
• Die Nachfrage nach Kompetenzen in einer Wissensgesellschaft
• Derzeitige Möglichkeiten zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Konsultation Interessierter Parteien und Folgenabschätzung
• Heranziehung von Fachwissen
• Folgenabschätzung
3. rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Anhang
3 Einleitung
2 Schlüsselkompetenzen
1. Muttersprachliche Kompetenz18
2. Fremdsprachliche Kompetenz
3. Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich - technische Kompetenz
4. Computerkompetenz
5. Lernkompetenz
6. Interpersonelle, interkulturelle und soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz
7. Unternehmerische Kompetenz
8. Kulturelle Kompetenz
Drucksache 471/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über europäische Politiken im Jugendbereich "Die Anliegen Jugendlicher in Europa aufgreifen - Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend und Förderung der aktiven Bürgerschaft" KOM (2005) 206 endg.; Ratsdok. 9679/05
... 8. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den unter Punkt 2.2.2 genannten "Maßnahmen zugunsten von allgemeiner und beruflicher Bildung und Mobilität" nicht um "Benchmarks" handelt, sondern nach dem Beschluss des Bildungsministerrates vom 5. Mai 2003 um europäische Durchschnittsbezugswerte, die keine Festlegung einzelstaatlicher Ziele enthalten und keine Entscheidungen vorgeben, die von den jeweiligen Regierungen getroffen werden müssen.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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