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20 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Benutzungsentgelt"


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Drucksache 190/13 (Beschluss)

... Absatz 6 regelt - wie bisher - die Kostentragung durch die Krankenkassen. Satz 3 stellt klar, dass auch die Ausbildungskosten für den Gesundheitsfachberuf Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter von den Krankenkassen zu zahlen sind und im Rahmen der Benutzungsentgelte oder Gebühren erhoben werden (vgl. Begründung "V. Gesetzesfolgen" [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle des Gesetzes] über den Beruf der Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung -

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 38a
Leistungen des Rettungsdienstes

§ 60
Kosten der Krankenfahrten

§ 133
Leistungen des Rettungsdienstes und Krankenfahrten

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 190/13

... Abs. 6 regelt - wie bisher - die Kostentragung durch die Krankenkassen. Satz 3 stellt klar, dass auch die Ausbildungskosten für den Gesundheitsfachberuf Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter von den Krankenkassen zu zahlen sind und im Rahmen der Benutzungsentgelte oder Gebühren erhoben werden (vgl. Begründung "V. Gesetzesfolgen" [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle des Gesetzes] über den Beruf der Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

§ 38a
Leistungen des Rettungsdienstes

§ 133
Leistungen des Rettungsdienstes und Krankenfahrten

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines Zielsetzung:

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 559/2/12

... Vielmehr ist ein kostendeckender Betrieb nur dadurch möglich, dass der Aufgabenträger die anfallenden Infrastrukturbenutzungsentgelte durch seine Bestellung des Verkehrs finanziert. Von daher ist es angemessen, wenn die Infrastruktur ohne Berücksichtigung eines Ertragswertes unentgeltlich zu übertragen ist.



Drucksache 608/1/12

... Um ein Finanzierungsrisiko für die Leistungsträger, Schulen, Lehrrettungswachen und Krankenhäuser sowie für die Länder zu vermeiden, ist eine gesetzliche Regelung zur Sicherstellung der Ausbildungsfinanzierung durch die Krankenkassen zwingend notwendig. Dadurch könnten die Ausbildungskosten in die Gebühren oder Benutzungsentgelte für rettungsdienstliche Leistungen in voller Höhe einbezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 3 und § 8 Nummer 1 NotSanG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c NotSanG

4. Zu Artikel 1 § 4a - neu - NotSanG

§ 4a
Befugnis zur Ausübung der Heilkunde

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 4 NotSanG

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 4 NotSanG

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 - neu - NotSanG

§ 5
Dauer, Struktur und Kosten der Ausbildung

8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 7

Zu Artikel 2a

'Artikel 2a Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

9. Zur Regelung der Finanzierung der Ausbildung nach dem Notfallsanitätergesetz

10. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und § 31 Absatz 2 NotSanG

11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 NotSanG

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 - neu - und 2 NotSanG

13. Zu Artikel 1 § 9 NotSanG

14. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - NotSanG

15. Zu Artikel 1 § 15 NotSanG

16. Zu Artikel 1 § 21 NotSanG

17. Zu Artikel 1 § 31a - neu - NotSanG

§ 31a
Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes

18. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 NotSanG und Artikel 5 Satz 2 Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 608/12 (Beschluss)

... Um ein Finanzierungsrisiko für die Leistungsträger, Schulen, Lehrrettungswachen und Krankenhäuser sowie für die Länder zu vermeiden, ist eine gesetzliche Regelung zur Sicherstellung der Ausbildungsfinanzierung durch die Krankenkassen zwingend notwendig. Dadurch könnten die Ausbildungskosten in die Gebühren oder Benutzungsentgelte für rettungsdienstliche Leistungen in voller Höhe einbezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 3 und § 8 Nummer 1 NotSanG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c NotSanG

4. Zu Artikel 1 § 4a - neu - NotSanG

§ 4a
Befugnis zur Ausübung der Heilkunde

5. Zu Artikel 1 § 5 Überschrift und Absatz 4 - neu - NotSanG

§ 5
Dauer, Struktur und Kosten der Ausbildung

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 4 NotSanG

7. Zu Artikel 1 § 9 NotSanG

8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - NotSanG

9. Zu Artikel 1 § 15 NotSanG

10. Zu Artikel 1 § 21 NotSanG

11. Zu Artikel 1 § 31a - neu - NotSanG

§ 31a
Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes

12. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 NotSanG und Artikel 5 Satz 2 Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 650/11

... (4) Die Straßenausrüstungen umfassen insbesondere Ausrüstungen für das Verkehrsmanagement, die Verkehrsinformation und die Routenführung, für die Erhebung von Benutzungsentgelten, die Sicherheit, die Verringerung von Umweltbeeinträchtigungen, das Betanken oder Aufladen von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und sichere Parkplätze für gewerbliche Fahrzeuge.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 650/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1. Hintergrund und Ziele

1.2. Behandelte Fragen

1.3. Aktionsbereiche

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

2.4. Methodik für den Entwurf des Kernnetzes

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

3.2. Rechtsgrundlage

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

3.6. Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fazilität CONNECTING EUROPE

6. Vereinfachung

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ziele des transeuropäischen Verkehrsnetzes

Artikel 5
Ressourcenschonendes Netz

Artikel 6
Zwei -Ebenen -Struktur des transeuropäischen Verkehrsnetzes

Artikel 7
Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Artikel 8
Zusammenarbeit mit Drittländern

Kapitel II
das Gesamtnetz

Artikel 9
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 10
Prioritäten

Artikel 11
Karten

Artikel 12
Infrastrukturkomponenten

Artikel 13
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 14
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 2
Binnenschifffahrtsinfrastruktur

Artikel 15
Karten

Artikel 16
Infrastrukturkomponenten

Artikel 17
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 18
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 3
Straßenverkehrsinfrastruktur

Artikel 19
Karten

Artikel 20
Infrastrukturkomponenten

Artikel 21
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 22
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 4
Seeverkehrsinfrastruktur

Artikel 23
Karten

Artikel 24
Infrastrukturkomponenten

Artikel 25
Meeresautobahnen

Artikel 26
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 27
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 5
Luftverkehrsinfrastruktur

Artikel 28
Karten

Artikel 29
Infrastrukturkomponenten

Artikel 30
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 31
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 6
Infrastruktur für den multimodalen Verkehr

Artikel 32
Karten

Artikel 33
Infrastrukturkomponenten

Artikel 34
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 35
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 7
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 36
Städtische Knoten

Artikel 37
Intelligente Verkehrssysteme

Artikel 38
Güterverkehrsdienste

Artikel 39
Neue Technologien und Innovation

Artikel 40
Sichere Infrastrukturen

Artikel 41
Klimaresistenz der Infrastrukturen und Ausfallsicherheit

Artikel 42
Umweltschutz

Artikel 43
Barrierefreie Zugänglichkeit für alle Benutzer

Kapitel III
das Kernnetz

Artikel 44
Festlegung des Kernnetzes

Artikel 45
Anforderungen

Artikel 46
Aufbau des Kernnetzes

Artikel 47
Knoten des Kernnetzes

Kapitel IV
Verwirklichung des Kernnetzes durch Kernnetzkorridore

Artikel 48
Allgemeiner Zweck der Kernnetzkorridore

Artikel 49
Begriff der Kernnetzkorridore

Artikel 50
Liste der Kernnetzkorridore

Artikel 51
Koordinierung der Kernnetzkorridore

Artikel 52
Leitung der Kernnetzkorridore

Artikel 53
Korridorentwicklungsplan

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 54
Überarbeitung und Berichterstattung

Artikel 55
Ausschuss

Artikel 56
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 57
Überprüfung

Artikel 58
Einheitliche Kontaktstelle

Artikel 59
Verzögerte Fertigstellung des Kernnetzes

Artikel 60
Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht und der Unionspolitik

Artikel 61
Förderung und Bewertung

Artikel 62
Aufhebung

Artikel 63
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 179/11

... 61. Die Kosten lokaler externer Effekte, wie Lärmbelastung, Luftverschmutzung und Staus, könnten durch Entgelte für die Infrastrukturnutzung internalisiert werden. Der vor kurzem von der Kommission vorgelegte Vorschlag zur Änderung der so genannten „Eurovignetten-Richtlinie“ stellt einen ersten Schritt hin zu einer stärkeren Internalisierung der durch LKW verursachten Kosten dar, doch werden sich die jeweiligen nationalen Regelungen für Straßenbenutzungsentgelte weiterhin unterscheiden. Mit weiteren Maßnahmen wird die schrittweise Einführung eines verbindlichen harmonisierten Internalisierungssystem für Nutzfahrzeuge im gesamten Fernstraßennetz geprüft, mit dem die jetzige Situation beendet werden soll, dass internationale Spediteure die Eurovignette, fünf nationale Vignetten und acht verschiedene Mautsender und Mautverträge haben müssen, um die europäischen Mautstraßen ungehindert befahren zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/11




Weissbuch
Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem

1. Zukunftsausrichtung des Europäischen Verkehrsraums

2. Eine Vision für ein wettbewerbsorientiertes nachhaltiges Verkehrssystem

2.1. Verkehrswachstum gewährleisten und Mobilität unterstützen bei Erreichung des Emissionsminderungsziels von 60 %

2.2. Ein effizientes Kernnetz für die multimodale Beförderung von Personen und Gütern zwischen Städten

2.3. Weltweit faire Wettbewerbsbedingungen für den Personenfernverkehr und interkontinentalen Güterverkehr

2.4. Umweltfreundlicher Stadt- und Pendlerverkehr

2.5. Zehn Ziele für ein wettbewerbsorientiertes und ressourcenschonendes Verkehrssystem: Orientierungswerte zur Erreichung des Ziels einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um 60 %

Entwicklung und Einführung neuer und nachhaltiger Kraftstoffe und Antriebssysteme

Optimierung der Leistung multimodaler Logistikketten, unter anderem durch stärkere Nutzung energieeffizienterer Verkehrsträger

Steigerung der Effizienz des Verkehrs und der Infrastrukturnutzung durch Informationssysteme und marktgestützte Anreize

3. Die Strategie - Was zu tun ist

3.1. Ein einheitlicher europäischer Verkehrsraum

3.2. Innovationen für die Zukunft – Technologie und Verhalten

Eine europäische Forschungs-, Innovations- und Einführungsstrategie für den Verkehr

Innovative Mobilitätsmuster

3.3. Moderne Infrastruktur, intelligente Bepreisung und Finanzierung

Ein europäisches Mobilitätsnetz

Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen

3.4. Die externe Dimension

4. Fazit

Anhang I
Liste der Initiativen

1. Effizientes integriertes Mobilitätssystem

1.1. Einheitlicher europäischer Verkehrsraum

1. Ein wirklicher Binnenmarkt für Schienenverkehrsdienste

2. Vollendung des einheitlichen europäischen Luftraums

3. Kapazität und Qualität der Flughäfen

4. „Blauer Gürtel“ im Seeverkehr und Marktzugang in den Häfen

5. Geeignete Rahmenbedingungen für die Binnenschifffahrt

6. Güterkraftverkehr

7. Multimodaler Güterverkehr: e-Freight

1.2. Förderung hochwertiger Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen

8. Sozialregelungen für Berufskraftfahrer

9. Sozialagenda für den Seeverkehr

10. Sozial verantwortlicher Luftverkehrssektor

11. Evaluierung des verkehrsträgerübergreifenden EU-Konzepts für Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

1.3. Sicherer Verkehr

12. Gefahrenabwehr im Frachtverkehr

13. Hohes Sicherheitsniveau für Fluggäste bei möglichst geringer Belästigung

14. Gefahrenabwehr im Landverkehr

15. Durchgängige Gefahrenabwehr

1.4. Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit zur Rettung Tausender von Menschenleben

16. Ziel einer „Vision Null“ für die Straßenverkehrssicherheit

17. Europäische Strategie für die Sicherheit der Zivilluftfahrt

18. Sicherheit im Seeverkehr

19. Eisenbahnsicherheit

20. Beförderung gefährlicher Güter

1.5. Qualität und Zuverlässigkeit der Dienstleistung

21. Passagierrechte

22. Nahtlose Tür-zu-Tür-Beförderungen

23. Pläne zur Aufrechterhaltung der Mobilität

2. Innovation für die Zukunft: Technologie Verhaltensweisen

2.1. Europäische Forschungs- und Innovationspolitik für den Verkehr

24. Technologiefahrplan

25. Innovations- und Umsetzungsstrategie

26. Rechtsrahmen für innovativen Verkehr

2.2. Förderung eines nachhaltigeren Verhaltens

27. Reiseinformationen

28. Kennzeichnung der CO2-Emissionen und Kraftstoffeffizienz von Fahrzeugen

29. Rechner für den CO2-Fußabdruck

30. Umweltbewusstes Fahren und Geschwindigkeitsbegrenzungen

2.3. Integrierte urbane Mobilität

31. Pläne für urbane Mobilität

32. EU-Rahmen für die Innenstadt-Maut

33. Strategie zur annähernd emissionsfreien Stadtlogistik bis 2030

3. Moderne Infrastruktur intelligente Finanzierung

3.1. Verkehrsinfrastruktur: territorialer Zusammenhalt und Wirtschaftswachstum

34. Kernnetz einer strategischen europäischen Infrastruktur – ein europäisches Mobilitätsnetz

35. Multimodale Güterverkehrskorridore für nachhaltige Verkehrsnetze

36. Kriterien für die Ex-ante-Evaluierung von Projekten

3.2. Kohärenter Finanzierungsrahmen

37. Neuer Finanzierungsrahmen für Verkehrsinfrastruktur

38. Einbeziehung der Privatwirtschaft

3.3. Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen

39. Intelligente Preisgestaltung und Besteuerung

Phase I bis 2016

Phase II 2016 bis 2020

4. Externe Dimension

40. Der Verkehr in der Welt und seine externe Dimension


 
 
 


Drucksache 64/10

... Auch neue Betreibermodelle für regionale Schienenstrecken, die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt werden, erlauben voraussichtlich Kostenersparnisse beim Betrieb des Netzes. Schließlich ist es zielführend, die Einnahmen aus den Trassenerlösen und den Stationsentgelten den DB Infrastrukturgesellschaften ohne Abführung an den DB-Konzern unmittelbar zukommen zu lassen. Damit stehen dort für den Erhalt des Netzes mehr Mittel zur Verfügung, wodurch einer Erhöhung der Infrastrukturbenutzungsentgelte entgegen gewirkt werden kann.



Drucksache 64/10 (Beschluss)

... Auch neue Betreibermodelle für regionale Schienenstrecken, die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt werden, erlauben voraussichtlich Kostenersparnisse beim Betrieb des Netzes. Schließlich ist es zielführend, die Einnahmen aus den Trassenerlösen und den Stationsentgelten den DB-Infrastrukturgesellschaften ohne Abführung an den DB-Konzern unmittelbar zukommen zu lassen. Damit stehen dort für den Erhalt des Netzes mehr Mittel zur Verfügung, wodurch einer Erhöhung der Infrastrukturbenutzungsentgelte entgegengewirkt werden kann.



Drucksache 603/09 (Beschluss)

... 17. Auch die Abgabensituation für die Infrastrukturbenutzung ist sowohl im intermodalen Wettbewerb der Verkehrsträger untereinander als auch im intramodalen Wettbewerb der jeweiligen Verkehrsträger europaweit zersplittert, mit der Folge weitreichender Wettbewerbsverzerrungen. Um beispielsweise die Kosten der Straßeninfrastrukturnutzung an die Benutzer weiterzugeben, schaffen immer mehr Mitgliedstaaten eigene Entgeltsysteme. Der sich daraus ergebende Flickenteppich isolierter, einzelstaatlicher Regelungen gefährdet jedoch das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes. Auch bei der Schieneninfrastruktur werden die Benutzungsentgelte unterschiedlich berechnet und erhoben. So liegt in Deutschland das Preisniveau sehr hoch, da die Berechnung der Entgelte weitgehend nach dem Vollkostenprinzip und nicht wie in den meisten Mitgliedstaaten nach dem Grenzkostenprinzip erfolgt. Der Bundesrat erwartet hier Lösungsvorschläge auf europäischer Ebene zur Harmonisierung der Abgaben im Verkehrssektor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/09 (Beschluss)




26. Zu den einzelnen Nummern

Zu Nummer 11

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer n

Zu Nummer 68

Zu Nummer 72

Zu Nummer 74


 
 
 


Drucksache 603/1/09

... 28. Auch die Abgabensituation für die Infrastrukturbenutzung ist sowohl im intermodalen Wettbewerb der Verkehrsträger untereinander als auch im intramodalen Wettbewerb der jeweiligen Verkehrsträger europaweit zersplittert, mit der Folge weitreichender Wettbewerbsverzerrungen. Um beispielsweise die Kosten der Straßeninfrastrukturnutzung an die Benutzer weiterzugeben, schaffen immer mehr Mitgliedstaaten eigene Entgeltsysteme. Der sich daraus ergebende Flickenteppich isolierter, einzelstaatlicher Regelungen gefährdet jedoch das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes. Auch bei der Schieneninfrastruktur werden die Benutzungsentgelte unterschiedlich berechnet und erhoben. So liegt in Deutschland das Preisniveau sehr hoch, da die Berechnung der Entgelte weitgehend nach dem Vollkostenprinzip und nicht wie in den meisten Mitgliedstaaten nach dem Grenzkostenprinzip erfolgt. Der Bundesrat erwartet hier Lösungsvorschläge auf europäischer Ebene zur Harmonisierung der Abgaben im Verkehrssektor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/1/09




Zu Nummer 11

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer n

Zu Nummer 68

Zu Nummer 72

Zu Nummer 74


 
 
 


Drucksache 19/05

... Unbeschadet von § 48b kann die Luftfahrtbehörde als weitere Möglichkeit zur Lärmminderung die Einführung wirtschaftlicher Anreize für Lärmschutzmaßnahmen, insbesondere durch Ausgestaltung der Benutzungsentgelte, in Erwägung ziehen. § 48e ist entsprechend anzuwenden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 19/05




A. Zielsetzung und Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

§ 48a
Begriffsbestimmungen Im Sinne der §§ 48a bis 48g ist:

§ 48b
Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen an einem Flughafen

§ 48c
Prüfung für die Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen

§ 48d
Fristen zur Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen

§ 48e
Verfahren zur Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen

§ 48f
Ausnahmegenehmigungen

§ 48g
Weitere Möglichkeiten zur Lärmminderung

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines:

II. Zu den einzelnen Vorschriften:

1. Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 48a

Zu § 48b

Zu § 48c

Zu § 48d

Zu § 48e

Zu § 48f

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

2. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 19/1/05

... In Artikel 1 Nr. 2 ist § 48g nach der Überschrift wie folgt zu fassen: "Unbeschadet von § 48b soll die Luftfahrtbehörde als weitere Möglichkeit zur Lärmminderung wirtschaftliche Anreize für Lärmschutzmaßnahmen unter Beachtung des ausgewogenen Ansatzes prüfen, einführen und fortentwickeln, insbesondere die Ausgestaltung der Benutzungsentgelte. § 48e ist entsprechend anzuwenden."



Drucksache 571/04 (Beschluss)

... 70. Die vorgeschlagene Verfahrensweise bei Einnahmen schaffenden Projekten bewirkt eine reduzierte Förderung der abgabenrefinanzierten Infrastruktur wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallwirtschaft sowie in der Konsequenz höhere Benutzungsentgelte für die betreffende Infrastruktur zu Lasten von Wirtschaft und Bevölkerung. Der Bundesrat sieht daher die Notwendigkeit, den Regelungsgehalt dieser Bestimmungen nochmals zu überprüfen. 71. Die Stellungnahme des Bundesrates ist von der Bundesregierung gemäss § 5 Abs. 2 EUZBLG maßgeblich zu berücksichtigen, da die Verordnung im Schwerpunkt die regionale Wirtschaftspolitik und die Verwaltungsverfahren der Länder berührt.



Drucksache 891/04

... Höhe der Aufschläge Bei der Festlegung der Höhe der Aufschläge ist die Wettbewerbsfähigkeit des grenzüberschreitenden Schienengüterverkehrs zu berücksichtigen. Bei verschiedenen Verkehrsleistungen kann die Marktsituation unterschiedlich sein. Der Betreiber der Schienenwege kann daher seine Entgelte danach differenzieren. Der Betreiber der Schienenwege kann seine Entgelte auch nach Marktsegmenten innerhalb einer Verkehrsleistung differenzieren, z.B. innerhalb der Verkehrsleistung Güterverkehr geringere Aufschläge für den Seehafenhinterlandverkehr vorsehen. Es kommt nur darauf an, dass er insgesamt mindestens ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt. Die spezifischen Kosten einer Strecke müssen dem Benutzungsentgelt für diese Strecke nicht zu Grunde gelegt werden da sonst technisch anspruchsvolle Strecken (Brücken, Tunnel) mit deutlich höheren Benutzungsentgelten belastet würden, die eine Benutzung insgesamt in Frage stellen. Die Mischkalkulation ist jedoch nur innerhalb einer Verkehrsleistung zugelassen, damit erhöhte Kosten einer Verkehrsleistung andere Verkehrsleistungen nicht belasten. Die Vorschrift entspricht § 5 Abs. 3 Satz 2 der bisher geltenden

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 891/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Leistungen, Fahrgastinformationen

§ 4
Schienennetz-Benutzungsbedingungen

§ 5
Sicherheitsleistung, Geschäftsgeheimnis

§ 6
Antragstellung

§ 7
Zusammenarbeit bei der Zuweisung von Zugtrassen in mehreren Netzen

§ 8
Zuweisungsverfahren

§ 9
Netzfahrplanerstellung, Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Schienenwege

§ 10
Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren für Eisenbahninfrastruktureinrichtungen

§ 11
Rechte an Zugtrassen

§ 12
Besonderes Kündigungsrecht

§ 13
Rahmenverträge

§ 14
Gelegenheitsverkehr

§ 15
Sondermaßnahmen bei Störungen

§ 16
Überlastete Schienenwege

§ 17
Kapazitätsanalyse

§ 18
Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität

§ 19
Besondere Schienenwege

§ 20
Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege

§ 21
Entgeltgrundsätze für Schienenwege

§ 22
Ausnahmen von den Entgeltgrundsätzen für Schienenwege

§ 23
Entgeltnachlässe für Schienenwege

§ 24
Entgelte für Eisenbahninfrastruktureinrichtungen

§ 25
Schlussbestimmungen, Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu §§ 3, 21 und 24) Für die Zugangsberechtigten zu erbringende Leistungen

Anlage 2
(zu § 4 Abs. 2) Inhalt der Schienennetz-Benutzungsbedingungen

Artikel 2
Änderung der Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

3 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

§ 10

§ 12

§ 13

§ 14

§ 15

§ 16

§ 17

§ 19

§ 20

§ 21

§ 22

§ 23

§ 24

§ 25

Anlage n

Artikel 3

4 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 4
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der neuen Regelungen und das Außerkrafttreten der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung vom 17. Dezember 1997.


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.