[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

697 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Beratende"


⇒ Schnellwahl ⇒

0308/20B
0028/1/20
0522/20
0028/20B
0005/20B
0196/20
0028/20
0245/1/20
0245/20B
0360/20
0179/20
0308/1/20
0395/20B
0054/20
0005/20
0005/1/20
0395/1/20
0360/20B
0170/19
0352/19B
0152/1/19
0487/19
0649/19
0152/19B
0593/19
0517/19B
0557/19
0094/19
0094/19B
0506/19
0575/19
0352/1/19
0398/19
0517/1/19
0220/18
0158/18
0169/18
0650/1/18
0347/18
0617/18
0176/18
0053/18B
0094/18
0380/18
0268/18
0053/18
0554/18
0442/18
0393/18
0650/18B
0619/18
0185/18
0666/17
0649/17B
0649/1/17
0533/17B
0680/1/17
0709/1/17
0521/17
0314/17B
0325/17
0456/17
0654/17
0238/17B
0680/17B
0168/1/17
0168/17B
0238/17
0533/1/17
0314/1/17
0753/1/17
0183/17
0055/17
0688/17
0360/17
0222/17
0098/17
0709/17B
0185/17
0315/16
0315/1/16
0193/16
0235/16
0230/1/16
0408/16
0505/16B
0121/16
0125/16
0316/16
0505/16
0230/16B
0431/1/16
0534/16
0317/16B
0299/16
0204/16
0392/1/16
0018/16
0316/1/16
0317/1/16
0315/16B
0768/16
0317/16
0681/16
0506/16
0431/16B
0316/16B
0068/16
0249/16
0615/15
0322/15
0550/15
0358/15B
0242/15B
0015/15
0353/15B
0242/1/15
0052/15
0074/15
0283/15
0358/1/15
0354/15B
0615/15B
0502/1/15
0502/15
0540/15
0371/15
0046/15
0278/15
0615/1/15
0502/15B
0641/14B
0093/14
0068/14
0223/1/14
0582/1/14
0583/1/14
0580/14
0055/14
0582/14B
0319/1/14
0239/1/14
0509/14
0223/14B
0429/14
0582/14
0629/13
0150/13
0300/13
0171/13
0589/13
0768/1/13
0325/13
0300/1/13
0300/13B
0590/13
0067/13
0187/13
0699/13
0815/13
0334/1/13
0814/13
0521/13
0392/12B
0065/12B
0392/12
0569/12
0579/12
0760/12
0557/12
0170/12
0413/12
0517/1/12
0814/12
0004/12B
0542/12
0476/12
0392/1/12
0651/12
0619/12
0016/12
0099/12
0389/1/12
0300/1/12
0065/12
0670/12
0065/1/12
0309/12
0603/12
0162/12
0345/12
0004/1/12
0661/12
0300/12B
0389/12B
0128/12
0731/12
0249/12
0436/12
0488/12
0466/12
0517/12B
0535/12
0761/12
0681/12
0619/12B
0617/11B
0698/11B
0354/11
0795/11B
0184/11
0072/11
0407/11
0400/11
0836/11
0129/11
0506/1/11
0542/11
0698/1/11
0694/11B
0576/11
0189/11
0044/1/11
0799/11
0130/11
0638/11
0361/11
0090/11
0805/11
0834/1/11
0311/11
0650/2/11
0795/1/11
0809/11
0002/11
0617/1/11
0574/11
0555/11
0506/11B
0310/11
0150/11
0785/11
0054/1/11
0834/11B
0810/11
0044/11B
0636/11
0800/2/11
0791/1/11
0723/11
0401/11
0635/11
0828/1/11
0054/11B
0044/11
0202/11B
0874/11
0378/11B
0317/11
0828/11B
0096/11
0140/11
0507/10
0744/1/10
0744/10B
0692/10
0703/10
0432/10
0360/10
0104/10
0069/10B
0341/10
0228/1/10
0744/10
0042/10
0344/10
0226/10
0681/10
0132/10
0431/10
0007/10
0042/10B
0575/10
0278/10
0726/10
0763/10
0208/10
0746/10
0262/10
0573/10
0231/10
0484/10B
0302/10
0436/10
0848/10
0226/1/10
0834/10
0539/10
0786/10
0229/10
0057/10
0631/10
0177/10
0236/09B
0555/09
0868/09
0498/09
0875/09
0020/09
0168/09B
0616/09B
0236/1/09
0805/09
0826/09
0071/09
0254/09
0877/09
0736/09B
0856/09
0026/09B
0737/09
0616/1/09
0665/09
0740/09
0021/09
0168/09
0739/09
0059/09
0168/1/09
0386/09
0063/09
0706/09
0309/09
0543/09
0374/09
0688/09
0822/09
0004/09
0827/09
0551/09
0235/1/09
0138/09
0031/09
0235/09B
0149/09
0738/09
0736/09
0727/09
0543/1/09
0543/09B
0002/09
0026/1/09
0806/09
0310/09
0736/1/09
0633/08B
0772/08
0551/08
0692/08
0648/08B
0433/08
0157/08
0165/08
0554/08
0756/08
0394/08
0881/08
0878/08
0474/08
0633/1/08
0305/08
0400/08B
0566/08
0006/08
0643/08
0615/08
0249/08
0873/1/08
0308/08
0113/08
0746/08
0168/08
0199/08
0316/08
0097/08
0648/08
0716/08
0309/08
0559/08
0561/08B
0111/08
1006/08
0681/08
0968/08
0503/08
0387/08
0561/08
0192/08
0768/08
0146/08
0383/08
0431/08
0400/1/08
0455/08
0437/08
0873/08B
0547/1/08
0343/08K
0057/08
0547/08B
0649/08
0748/08
0393/08
0750/08
0539/08
0561/1/08
0251/08
0397/08
0633/08
0804/08
0696/08
0879/08
0374/08
0847/08
0494/08
0426/07
0109/07
0434/07
0434/07B
0831/07
0697/07
0567/07
0718/07
0674/07
0138/07
0752/07
0950/07
0675/07
0725/07
0331/07
0066/07
0075/07
0279/07
0928/1/07
0061/1/07
0928/07B
0361/07B
0597/1/07
0678/07
0354/07
0712/07
0569/1/07
0597/07B
0305/07
0736/07
0508/07
0646/07
0068/07
0508/07B
0783/07
0361/1/07
0272/07
0931/07
0108/07
0148/07
0865/07
0616/07
0863/07
0511/07
0150/07B
0150/07
0769/07
0729/07
0661/07
0440/07
0566/07
0566/07B
0682/07
0454/07
0826/07
0508/1/07
0769/1/07
0597/07
0380/07
0061/07B
0679/07
0325/07
0139/07
0696/07
0569/07B
0769/07B
0407/07
0673/07
0312/07
0460/07
0371/07B
0751/06
0684/06
0353/06
0555/06
0505/06
0121/06
0096/06
0329/06
0831/06B
0217/06B
0159/06
0054/06
0111/1/06
0510/06
0522/06
0523/06
0828/06
0058/06
0085/06
0576/06
0750/06
0217/06
0285/06
0474/06
0111/06B
0250/06
0827/06
0006/06
0100/06
0073/06
0804/06
0323/06
0494/06
0747/06
0327/06
0413/06
0623/06
0693/06
0227/06
0751/1/06
0153/06
0362/06
0755/06
0871/06
0546/06
0527/06
0831/06
0606/05
0351/05
0491/05
0765/05
0870/05
0286/05
0396/05
0672/05B
0790/05
0397/05B
0080/1/05
0672/1/05
0285/05
0212/05
0313/05
0763/05
0134/1/05
0897/05
0780/05
0871/05
0202/05
0329/05
0080/05B
0872/05
0019/05
0272/05
0818/05
0210/05
0401/05
0511/05
0405/05
0594/05
0748/05
0134/05B
0269/05
0946/05
0397/1/05
0289/05
0354/05
0543/05
0509/05
0820/05
0134/05
0097/05
0567/05
0731/05
0853/05
0090/05
0520/05
0934/05
0672/05
0942/05
0485/05
0764/05
0621/04
0571/04B
0795/1/04
0712/04B
0712/04
0961/04
0803/04
0701/1/04
0807/04
0166/04
0565/04
0983/04
0806/04
0622/04
0805/04
0438/04
0860/04
0701/04B
0665/04
0578/04
0571/04
0128/04B
0939/04
0664/04
0687/04
0065/04B
0682/04
0795/04B
0725/04
0441/04
0850/04
0888/04
0934/03
0715/03
0762/03
Drucksache 57/10

... ", die der Europäische Rat am 19. Juni 1983 in Stuttgart abgegeben hat, wonach die Stellungnahme des Parlaments zu internationalen Angelegenheiten auch in Fällen eingeholt werden kann, in denen in den Verträgen keine Konsultation vorgesehen ist); ein solches Vorgehen wäre mit dem Geist des Vertrags von Lissabon und der bisherigen (beratenden) Funktion des Parlaments auf diesem Gebiet vereinbar;



Drucksache 631/10

... 3.1. Das Europäische Parlament, der Rat und beratende Gremien



Drucksache 177/10

... 142. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Beratenden Ausschuss für Fischerei und Aquakultur, den regionalen Beiräten, dem Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei, dem Ausschuss für den sektoralen Dialog im Bereich Seefischerei sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 177/10




2 Allgemeines

2 Einzelaspekte

Schutz und Erhaltung der Ressourcen und wissenschaftliche Erkenntnisse

Rentabilität der Fangtätigkeit und Aufwertung des Berufsfelds

Bewirtschaftungsmodelle, Dezentralisierung, verantwortungsbewussteres Handeln und Überwachung

Bewirtschaftung der Fangflotten der Gemeinschaft

Aquakultur und verarbeitete Produkte

Märkte und Vermarktungstätigkeit

3 Außenbeziehungen

Integrierte Meerespolitik


 
 
 


Drucksache 236/09 (Beschluss)

... - Die Begrenzung der Anzahl von Experten in einem Prüfteam (vgl. Artikel 8) ist grundsätzlich zu begrüßen. Falls im Einzelfall aber zusätzlich Experten in beratender Funktion (beispielsweise von Europol) an einem Ortstermin teilnehmen sollen, so dürfen diese nicht zu Lasten der Experten aus den Mitgliedstaaten auf das limitierte Gesamtkontingent angerechnet werden.



Drucksache 555/09

... 9. würde in diesem Zusammenhang Innovationen auf der Ebene der nationalen Parlamente begrüßen; beispielsweise könnte Mitgliedern des Europäischen Parlaments das Recht eingeräumt werden, einmal jährlich auf Plenarsitzungen nationaler Parlamente zu sprechen, an Sitzungen der Europa-Ausschüsse in beratender Funktion teilzunehmen, auf Sitzungen von Fachausschüssen zugegen zu sein, wann immer relevante Aspekte des EU-Rechts zur Debatte stehen, oder in beratender Funktion an Sitzungen der jeweiligen politischen Fraktionen teilzunehmen;



Drucksache 868/09

... 16. Beratender Ausschuss für die Berufsbildung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 868/09




2 A

I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft Gremien des Rates

1. Gruppe Erweiterung und Beitrittsländer

2. Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum Binnenmarkt und Weisungssitzungen zum Rat Wettbewerbsfähigkeit; Bereich Binnenmarkt

3. Gesundheitsfragen und Weisungssitzungen zum Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz; Bereich Gesundheit

4. Koordinierungsgremium Gasverbrauchseinrichtungen der Richtlinie 90/396/EWG

5. Koordinierungsgremium Persönliche Schutzausrüstung PSA der Richtlinie 89/686/EWG

6. Seilbahnen für den Personenverkehr auf dem Gebiet der Richtlinie 2000/9/EG

7. Hochrangige Gruppe für Gesundheitsdienste und die medizinische Versorgung

8. Ad-hoc-Arbeitsgruppe Inspektion der klinischen Prüfung GCP der EMEA jetzt: GCP Inspectors Working Group

9. GMP/GDP Inspectors Working Group der EMEA

10. Internal Market Information System IMI im Bereich der Berufsanerkennungsrichtlinie Richtlinie 2005/36/EG v. 07.09.2005

II. Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung Gremien des Rates

11. Ausschuss für Bildungsfragen und Weisungssitzungen zum Rat Bildung, Jugend und Kultur; Bereich Bildung

12. Sozialschutzausschuss

13. Arbeitsgruppe Jugend

14. Beschäftigungsausschuss

15. Verwaltungsrat Drogenbeobachtungsstelle

16. Beratender Ausschuss für die Berufsbildung

17. Beratender Ausschuss für Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern

18. Programmausschuss ERASMUS MUNDUS 2004 - 2008 übergegangen in: Programmausschuss ERASMUS MUNDUS II 2009 - 2013

III. Bereich Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelbereich Gremien des Rates

19. Arbeitsgruppe Lebensmittelqualität ökologischer Landbau

20. Ständiger Ausschuss für das landwirtschaftliche, gartenbauliche und forstliche Saat- und Pflanzgutwesen

21. Ständiger Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit Komitologieausschuss

a Allgemeines Lebensmittelrecht horizontale Fragen

b Biologische Sicherheit der Lebensmittelkette

c Toxikologische Sicherheit der Lebensmittelkette absichtlicher oder zufälliger Zusatz von Stoffen zu Lebensmitteln

d Kontrollen und Einfuhrbedingungen

e Tierernährung

f Tiergesundheit

22. Arbeitsgruppe Lebensmittelkontaktmaterialien

IV. Bereich Verkehr Gremien der Kommission

23. Luftsicherheitsausschuss gemäß Artikel 9 der Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt

V. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit Gremien des Rates

24. Schutz und Information der Verbraucher und Weisungssitzungen zum Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz; Bereich Verbraucherschutz

25. Ausschuss für Produktsicherheitsnotfälle

26. Beratender Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

27. Wasch- und Reinigungsmittel

28. Tochterrichtlinie Reporting zur Wasserrahmenrichtlinie

29. Prioritäre Stoffe

30. Hochwasserrisikomanagement

31. Bodenschutz

VI. Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Statistik Gremien des Rates

32. Statistik - Untergruppe Agrarstatistik

33. Eurostat-Arbeitsgruppe Kulturstatistik

VII. Bereich Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation Gremien der Kommission

34. Media-Verwaltungsausschuss

35. Kontaktausschuss nach Artikel 23a der EG-Fernsehrichtlinie

VIII. Bereich Regionalpolitik, Strukturpolitik Gremien der Kommission

36. Koordinierungsausschuss für die Fonds COCOF

37. Ausschuss nach Artikel 147 EGV Fondsverwaltung

IX. Bereich Kultur Gremien des Rates

38. Audiovisuelle Medien

X. Bereich Inneres und Justiz Gremien des Rates

39. Ausschuss für Zivilrecht

40. Rahmenprogramm Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte, Programmausschuss Kriminalprävention und Kriminalitäts-bekämpfung ISEC

2 B

I. Bereich Beschäftigung, Soziale Angelegenheiten, Bildung Gremien des Rates

41. Gruppe Sozialfragen und Weisungssitzungen zum Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz; Bereich Sozialpolitik

42. Gruppe Entwicklungszusammenarbeit

II. Bereich Verkehr Gremien des Rates

43. Gruppe Verkehrsfragen und Weisungssitzungen zum Rat Verkehr, Telekommunikation und Energie; Bereich Verkehr

44. Gruppe Seeverkehr

2 C

3 I.

45. - Bildung

II. Rat Justiz und Inneres einschl. Katastrophenschutz

46. - Inneres bis Ende 2011

2 D

3 I.

3 II.

47. Wirtschaft und Finanzen

48. Haushalt

49. Landwirtschaft

50. Rat Umwelt

51. Sonderausschuss Landwirtschaft

3 III.

3 IV.

3 V.


 
 
 


Drucksache 498/09

... A. in der Erwägung, dass an der institutionellen Entscheidungsfindung im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) die Kommission, das Europäische Parlament, der Rat, der Ausschuss der Regionen, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, der Beratende Ausschuss für Fischerei und Aquakultur (BAFA), der Wissenschaftlichtechnische und Wirtschaftliche Fischereiausschuss (STECF), der Ausschuss für den sektoralen Dialog im Bereich Seefischerei (SSDC) und die regionalen Beiräte beteiligt sind,



Drucksache 875/09

... Die Kommission misst diesen Arbeiten, die auf technischer Ebene eine fruchtbare Partnerschaft mit Sachverständigen der nationalen Behörden ermöglichen, größte Bedeutung bei. Allerdings ist zu beachten, dass diese Experten eine beratende Funktion übernehmen und ihnen keine institutionelle Rolle im Entscheidungsprozess zugewiesen wird. Nach Abschluss der Konsultationen wird die Kommission die Experten darüber informieren, welche Schlussfolgerungen aus den Diskussionen zu ziehen sind, welches ihre ersten Reaktionen sind und wie sie vorzugehen gedenkt.



Drucksache 20/09

... Derzeit führen die regelmäßigen aktualisierten Berichte über die Unbedenklichkeit von Arzneimitteln die Nebenwirkungen in Form von Line-Listings auf und werden genau wie die Meldungen von Nebenwirkungen für sämtliche Arzneimittel vorgelegt. Da eine Zusammenfassung von Vorlagen und Beurteilungen nach Arzneimitteln oder Wirkstoffen nicht vorgesehen ist, führt dies zu Doppelvorlagen und –beurteilungen. Die Aktualisierung der Produktinformation im Anschluss an diese Beurteilungen ist derzeit nicht im Detail gesetzlich geregelt. Die Vorschläge erleichtern der Industrie die Vorlage regelmäßiger aktualisierter Unbedenklichkeitsberichte und bringen diese in ein angemessenes Verhältnis zu dem Wissen über die Unbedenklichkeit/die Risiken des Arzneimittels, führen neue Mechanismen für die Arbeitsteilung bei den Beurteilungen ein, wobei in allen Fällen der Beratende Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz eine führende Rolle spielt, und sorgen durch klare Verfahren für eine raschere Aktualisierung der Produktinformation.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 20/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Aufgaben und Zuständigkeiten

Transparenz und Kommunikation

Risikomanagementplanung und nicht-interventionelle Unbedenklichkeitsstudien

Fallberichte über Arzneimittelnebenwirkungen

Regelmäßige aktualisierte Berichte über die Unbedenklichkeit von Arzneimitteln und andere sicherheitsbezogene Beurteilungen

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsgrundsatz

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004

Artikel 10a

Artikel 14a

Artikel 16

Kapitel 3
Pharmakovigilanz

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 28a

Artikel 28b

Artikel 28c

Artikel 28d
Auf Aufforderung der Kommission beteiligt sich die Agentur in Zusammenarbeit mit den

Artikel 28e

Artikel 28f

Artikel 29

Artikel 29a

Artikel 61a

Artikel 2
Übergangsbestimmungen

Artikel 3
Inkrafttreten und Geltung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 168/09 (Beschluss)

... Durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 21.12.2005 wurde mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2006 der Sonderausgabenabzug für private Steuerberatungskosten abgeschafft. Dies hat zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand bei den Steuerberatern und der Steuerverwaltung geführt, da die Steuerberatungskosten nunmehr – oft nur durch Schätzung – auf die Erwerbssphäre und die Privatsphäre aufzuteilen sind. Zudem ist eine von den Angehörigen der steuerberatenden Berufe anhand der Gebührenverordnung vorgenommene Aufteilung für die Finanzämter nicht bzw. nur schwer verifizierbar.



Drucksache 616/09 (Beschluss)

... 66. Der Bundesrat hält es für nicht sachgerecht, dass die Kommission bereits jetzt, also noch vor der Einigung über den Vorschlag zur Einrichtung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen, eine Ausweitung von dessen Aufgaben ab 2013 ins Auge fasst. Zunächst sollte die Entscheidung über dessen Errichtung abgewartet werden (vgl. BR-Drucksache 192/09 (Beschluss), mit der sich der Bundesrat gegen die Errichtung in der vorgeschlagenen Form ausgesprochen hat). Sofern diese Agentur errichtet wird, sollte zudem abgewartet werden, ob die angekündigte Evaluierung ihrer Arbeit den Bedarf einer Aufgabenerweiterung tatsächlich nachweisen kann. Der Bundesrat weist zusätzlich darauf hin, dass das Unterstützungsbüro lediglich beratende Funktion besitzen soll. Die Aussage der Kommission, dass sich die Grenzschutzagentur FRONTEX im Falle des Aufgreifens schutzbedürftiger Personen an den Außengrenzen unbedingt mit dem Unterstützungsbüro abstimmen muss (siehe Nummer 4.2.3.1, Absatz 4 der Mitteilung), wird vor diesem Hintergrund kritisch betrachtet. Soweit verbindliche Absprachen getroffen werden sollen, wäre das Unterstützungsbüro nicht der korrekte Ansprechpartner.



Drucksache 236/1/09

... - Die Begrenzung der Anzahl von Experten in einem Prüfteam (vgl. Artikel 8) ist grundsätzlich zu begrüßen. Falls im Einzelfall aber zusätzlich Experten in beratender Funktion (beispielsweise von Europol) an einem Ortstermin teilnehmen sollen, so dürfen diese nicht zu Lasten der Experten aus den Mitgliedstaaten auf das limitierte Gesamtkontingent angerechnet werden.



Drucksache 805/09

... ). In diesen Feldern nehmen sie mit beratender Stimme an der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz teil. Ein in der Regel jährlich stattfindendes Arbeitsschutzforum bezweckt den Dialog mit den beteiligten Fachkreisen, der Wissenschaft und der Fachöffentlichkeit (§ 20b Absatz 3 ArbSchG). Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie hat mittlerweile konkrete Gestalt bekommen. Die Träger dieser Strategie haben sich im Konsens mit den Sozialpartnern für den Zeitraum 2008 – 2012 auf folgende konkrete Arbeitsschutzziele verständigt:



Drucksache 71/09

... unterhalten, einschließlich des Internationalen Komitees vom Blauen Schild (ICBS) und der Organisationen, aus denen es gebildet wird, einladen, in beratender Eigenschaft an seinen Sitzungen teilzunehmen. Vertreter der Internationalen Studienzentrale für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut (Römische Zentrale) (ICCROM) und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) können ebenfalls eingeladen werden, in beratender Eigenschaft teilzunehmen.



Drucksache 254/09

... 16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Internationalen Walfangkommission, den regionalen Beiräten, dem Beratenden Ausschuss für Fischerei und Aquakultur sowie den regionalen Fischereiorganisationen, denen die Europäische Union angehört, zu übermitteln.



Drucksache 736/09 (Beschluss)

... 4. Im ESRB sollten alle Gruppen der Finanzinstitute angemessen vertreten sein. Dies ist nach Auffassung des Bundesrates für den Bereich der Versicherungen und der betrieblichen Altersversorgung nicht ausreichend sichergestellt, da lediglich ein Vertreter der Versicherungsaufsichtsbehörden dem Gremium angehört. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, in den weiteren Verhandlungen darauf hinzuwirken, dass der Versicherungsbereich eine stärkere Repräsentanz in den Gremien erhält. Dies könnte zum Beispiel auch durch die Einrichtung eines beratenden Fachausschusses für Versicherungen erfolgen.



Drucksache 856/09

... 28. begrüßt die Tatsache, dass der TWR von einer Reihe von Akteuren, darunter Vertretern der Wirtschaft beraten wird, und fordert, dass den Vertretern der Gewerkschaften auf beiden Seiten des Atlantiks eine vergleichbare Rolle eingeräumt wird, damit die soziale Dimension umfassend berücksichtigt wird; fordert, dass die Leiter des Transatlantischen Arbeitnehmerdialogs und des Transatlantischen Dialogs über Energiefragen in die Beratergruppe aufgenommen werden; ist jedoch der Ansicht, dass zwischen ihrer beratenden Rolle und der legislativen Rolle des US-Kongresses und des Europäischen Parlaments unterschieden werden muss;



Drucksache 26/09 (Beschluss)

... - Grundfertigkeiten in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften (vgl. Nummer 3.2): Der Bundesrat sieht in einer vertieften europaweiten Diskussion, wie die Grundfertigkeiten der Schülerinnen und Schüler sowie von Erwachsenen verbessert werden können, einen Mehrwert und misst Ergebnissen eines diesbezüglichen Informations- und Erfahrungsaustausches der Mitgliedstaaten sowie der Ermittlung bewährter Verfahren aus der Bildungspraxis einzelner Mitgliedstaaten große Bedeutung zu. Der Bundesrat kann allerdings nicht erkennen, inwieweit die Einrichtung eines weiteren beratenden Gremiums der EU-Bildungskooperation, einer von der Kommission angeregten sogenannten Hochrangigen Gruppe zur Lesekompetenz, hierbei förderlich sein könnte, und spricht sich vor dem Hintergrund seiner grundsätzlichen Ablehnung einer inflationären Einsetzung neuer Gremien auf europäischer Ebene sowie der Vermeidung der Doppelung bereits bestehender Strukturen gegen die Schaffung einer solchen Hochrangigen Gruppe aus. Nach Auffassung des Bundesrates sollte die Befassung mit dieser Thematik im Rahmen der Peer-Learning-Maßnahmen erfolgen, deren Aufgabe die Identifizierung und Verbreitung bewährter Verfahren zur Verbesserung der Grundfertigkeiten im Lesen, in der Mathematik und den Naturwissenschaften aus den einzelnen Mitgliedstaaten ist, wobei die Bewertung der einzelnen Verfahren im Hinblick auf ein möglicherweise bestehendes Übertragungspotenzial in andere Kontexte und die Entscheidung hinsichtlich einer etwaigen Umsetzbarkeit einzelner Verfahren in den mitgliedstaatlichen Bildungssystemen ohnehin von der jeweiligen politischen Ebene der Mitgliedstaaten und nicht auf europäischer Ebene durch die Kommission oder eine Hochrangige Gruppe zu treffen sein wird. Der Bundesrat widerspricht auch in diesem Zusammenhang nachdrücklich der Kommissionstendenz, einzelne Verfahren als europaweite Muster darzustellen und dadurch eine europaweite Konvergenz im Bildungsbereich anzustreben.



Drucksache 737/09

... e) Unterstützung der Arbeit des Beratenden Fachausschusses.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 737/09




Vorschlag

Artikel 1
Mitgliedschaft

Artikel 2
Unterstützung des ESRB

Artikel 3
Organisation des Sekretariats

Artikel 4
Leitung

Artikel 5
Erhebung von Informationen im Auftrag des ESRB

Artikel 6
Geheimhaltung von Daten und Unterlagen

Artikel 7
Überprüfungsklausel

Artikel 8
Anwendbarkeit

Artikel 9
Adressat


 
 
 


Drucksache 616/1/09

... 69. Der Bundesrat hält es für nicht sachgerecht, dass die Kommission bereits jetzt, also noch vor der Einigung über den Vorschlag zur Einrichtung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen, eine Ausweitung von dessen Aufgaben ab 2013 ins Auge fasst. Zunächst sollte die Entscheidung über dessen Errichtung abgewartet werden (vgl. BR-Drucksache 192/09 (Beschluss), mit der sich der Bundesrat gegen die Errichtung in der vorgeschlagenen Form ausgesprochen hat). Sofern diese Agentur errichtet wird, sollte zudem abgewartet werden, ob die angekündigte Evaluierung ihrer Arbeit den Bedarf einer Aufgabenerweiterung tatsächlich nachweisen kann. Der Bundesrat weist zusätzlich darauf hin, dass das Unterstützungsbüro lediglich beratende Funktion besitzen soll. Die Aussage der Kommission, dass sich die Grenzschutzagentur FRONTEX im Falle des Aufgreifens schutzbedürftiger Personen an den Außengrenzen unbedingt mit dem Unterstützungsbüro abstimmen muss (siehe Nummer 4.2.3.1, Absatz 4 der Mitteilung), wird vor diesem Hintergrund kritisch betrachtet. Soweit verbindliche Absprachen getroffen werden sollen, wäre das Unterstützungsbüro nicht der korrekte Ansprechpartner.



Drucksache 665/09

... 8. Die zuständige Behörde informiert das Beobachtungs- und Informationszentrum für den Katastrophenschutz der Kommission über den etwaigen Hilfsbedarf. Das Beobachtungs- und Informationszentrum für den Katastrophenschutz bewertet die Gesamtlage und hat beratende Funktion hinsichtlich der Hilfeleistungen für die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten und gegebenenfalls für Drittländer.



Drucksache 740/09

... 6.2.8. Internationale und beratende Rolle



Drucksache 21/09

... Derzeit führen die regelmäßigen aktualisierten Berichte über die Unbedenklichkeit von Arzneimitteln die Nebenwirkungen in Form von Line-Listings auf und werden genau wie die Meldungen von Nebenwirkungen für sämtliche Arzneimittel vorgelegt. Da eine Zusammenfassung von Vorlagen und Beurteilungen nach Arzneimitteln oder Wirkstoffen nicht vorgesehen ist, führt dies zu Doppelvorlagen und –beurteilungen. Die Aktualisierung der Produktinformation im Anschluss an diese Beurteilungen ist derzeit nicht im Detail gesetzlich geregelt. Die Vorschläge erleichtern der Industrie die Vorlage regelmäßiger aktualisierter Unbedenklichkeitsberichte und bringen diese in ein angemessenes Verhältnis zu dem Wissen über die Unbedenklichkeit/die Risiken des Arzneimittels, führen neue Mechanismen für die Arbeitsteilung bei den Beurteilungen ein, wobei in allen Fällen der Beratende Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz eine führende Rolle spielt, und sorgen durch klare Verfahren für eine raschere Aktualisierung der Produktinformation.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 21/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Aufgaben und Zuständigkeiten

Transparenz und Kommunikation

Pharmakovigilanz -Pflichten der Genehmigungsinhaber

Risikomanagementplanung und nicht-interventionelle Unbedenklichkeitsstudien

Fallberichte über Arzneimittelnebenwirkungen

Regelmäßige aktualisierte Berichte über die Unbedenklichkeit von Arzneimitteln und andere sicherheitsbezogene Beurteilungen

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsgrundsatz

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2001/83/EG

Artikel 21a

Artikel 22

Artikel 22a

Artikel 22b

Artikel 23

Titel IX
Pharmakovigilanz

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 101

Artikel 102

Artikel 103

Artikel 104

Artikel 104a

Artikel 105

Kapitel 2
Transparenz und Mitteilungen

Artikel 106

Artikel 106a

Kapitel 3
Erfassung, Meldung und Beurteilung von Pharmakovigilanz-Daten

Abschnitt 1
Erfassung und Meldung von Nebenwirkungen

Artikel 107

Artikel 107a

Abschnitt 2
Regelmäßige aktualisierte Berichte über die Unbedenklichkeit von Arzneimitteln

Artikel 107b

Artikel 107c

Artikel 107d

Artikel 107e

Artikel 107f

Artikel 107g

Artikel 107h

Abschnitt 3
Gemeinschaftsverfahren

Artikel 107i

Artikel 107j

Artikel 107k

Artikel 107l

Abschnitt 4
Veröffentlichung von Beurteilungen

Artikel 107m

Kapitel 4
Überwachung von Unbedenklichkeitsstudien nach der Zulassung

Artikel 107n

Artikel 107o

Artikel 107p

Artikel 107q

Artikel 107r

Kapitel 5
Leitlinien, Anpassung und Überprüfung

Artikel 108

Artikel 108a

Artikel 108b

Artikel 116

Artikel 127a

Artikel 2
Übergangsbestimmungen

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 5
Adressaten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 168/09

... Nach den Stellungnahmen der Spitzenverbände der Wirtschaft und der steuerberatenden Berufe ist die erstmalige Erfassung der Identifikationsnummern für die beschäftigten Arbeitnehmer und die Übernahme in die Lohnbuchhaltungssysteme arbeitsaufwändig und fehleranfällig. Deshalb fordern die Spitzenverbände für die Arbeitgeber ein Verfahren zur elektronischen Ersterfassung. Die Bundesregierung greift diese Forderung als wesentlichen Beitrag zum Bürokratieabbau auf.



Drucksache 739/09

... 6.2.8. Internationale und beratende Rolle



Drucksache 168/1/09

... Durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 21.12.2005 wurde mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2006 der Sonderausgabenabzug für private Steuerberatungskosten abgeschafft. Dies hat zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand bei den Steuerberatern und der Steuerverwaltung geführt, da die Steuerberatungskosten nunmehr – oft nur durch Schätzung – auf die Erwerbssphäre und die Privatsphäre aufzuteilen sind. Zudem ist eine von den Angehörigen der steuerberatenden Berufe anhand der Gebührenverordnung vorgenommene Aufteilung für die Finanzämter nicht bzw. nur schwer verifizierbar.



Drucksache 386/09

... Außerdem muss geprüft werden, welche Rolle beratende Strukturen wie der Beratende Ausschuss für Fischerei und Aquakultur (BAFA) oder die regionalen Beiräte in dem neuen Rahmen haben. Politische Beschlüsse blieben auf jeden Fall Aufgabe der Gemeinschaftsorgane und der Mitgliedstaaten. Der Übergang zu regionalen Rahmen dürfte die beratende Rolle der regionalen Beiräte noch verstärken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 386/09




Grünbuch Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik

1. Eine Vision für die Europäische Fischerei bis 2020

2. Einführung

3. Die derzeitige gemeinsame Fischereipolitik und ihre Ergebnisse

4. Die fünf Strukturellen Schwächen der Politik beseitigen

4.1. Behebung des tief verwurzelten Problems der Flottenüberkapazität

4.2. Präzisierung der politischen Ziele

4.3. Konzentration der Beschlussfassung auf wesentliche langfristige Grundsätze

4.4. Anreize für die Fischereiwirtschaft, bei der Durchführung der GFP mehr Verantwortung zu übernehmen

4.5. Entwicklung einer Kultur der Rechtstreue

5. Weitere Verbesserung des Managements der EU-Fischereien

5.1. Eine andere Fischereiregelung zum Schutz der handwerklichen Küstenfischerei?

5.2. Optimale Nutzung unserer Fischereien

5.3. Relative Stabilität und Zugang zu Küstenfischereien

5.4. Handel und Märkte – vom Schiff zum Verbraucher

5.5. Einbindung der Gemeinsamen Fischereipolitik in die allgemeinere Meerespolitik

5.6. Die Wissensgrundlage für die Politik

5.7. Strukturpolitik und Unterstützung aus öffentlichen Mitteln

5.8. Die externe Dimension

5.9. Aquakultur

6. Die nächsten Schritte

7. Nehmen auch Sie Stellung!

8. Kurzbezeichnungen


 
 
 


Drucksache 63/09

... Die neu geschaffene Versammlung der Beiratsvorsitzenden unterhalb der Organebene (vgl. unten Nummer 9), die nicht im Vorschlag des Wissenschaftsrats enthalten ist, hat wie die Direktionsversammlung beratenden Charakter.



Drucksache 706/09

... Darüber hinaus haben die in Abschnitt 3 beschriebenen Veränderungen der ESS-Geschäftsarchitektur zu einer grundlegenden Überarbeitung des Governance-Systems des ESS geführt. Die neue Verordnung über europäische Statistiken* stärkt den Auftrag von Eurostat. Zusammen mit der Einsetzung des Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance und des Europäischen Beratenden Ausschusses für die Statistik stellt die Modernisierung der rechtlichen Anforderungen einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung und Ergänzung der Governance des ESS dar. Die Governance wurde in den letzten Jahren auch durch die Annahme und anschließende Umsetzung des Verhaltenskodex für europäische Statistiken verbessert, der ein zentrales Element eines formalisierten und systematischen Qualitätsmanagements ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 706/09




1 Einleitung

2 Derzeitige Situation: das erweiterte Stovepipe-Modell

Kasten 1: Die Entwicklung des derzeitigen Systems der Erstellung von europäischen Statistiken*

3 Veränderungen der ESS-Geschäftsarchitektur

Kasten 2: Auswirkungen auf Bürger und Verwaltungen

4 Auswirkungen auf die ESS-Geschäftsarchitektur: die Methode der europäischen Systeme für die Statistik

Auf der Ebene der Mitgliedstaaten

Kasten 3: Auswirkungen auf Unternehmen

Kasten 4: Verknüpfung von Erhebungsdaten mit administrativen Daten

Auf der Ebene der EU

5 Politische und managementbezogene Herausforderungen

5.1 Herausforderungen für das ESS

Kasten 5: Neue Formen der Kommunikation mit den Nutzern

5.2 Herausforderungen für Eurostat

Kasten 6: Auswirkungen auf die Rolle von Eurostat in der Kommission

6 Auf dem Wege zur neuen Methode der europäischen Systeme für die Statistik


 
 
 


Drucksache 309/09

... 76. betont, dass KMU rechtzeitig und in geeigneter Weise in den politischen Gestaltungsprozess einbezogen werden müssen; vertritt aus diesem Grund die Auffassung, dass der von der Kommission vorgeschlagene Konsultationszeitraum auf mindestens 12 Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem die Konsultation in allen Sprachen der Gemeinschaft zur Verfügung steht, ausgedehnt werden sollte; ist sich der wesentlichen und wertvollen Rolle bewusst, die Branchenverbände spielen, und fordert die Kommission daher auf, KMU und ihre Vertreterorganisationen unmittelbar in ihre beratenden Sachverständigenausschüsse und hochrangigen Gruppen einzubeziehen;



Drucksache 543/09

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Beratende Gruppe der Kommission zum Europäischen Qualifikationsrahmen (EQF Advisory Group))



Drucksache 374/09

... (3) Die genetische Beratung erfolgt in allgemein verständlicher Form und ergebnisoffen. Sie umfasst insbesondere die eingehende Erörterung der möglichen medizinischen, psychischen und sozialen Fragen im Zusammenhang mit einer Vornahme oder Nichtvornahme der genetischen Untersuchung und ihren vorliegenden oder möglichen Untersuchungsergebnissen sowie der Möglichkeiten zur Unterstützung bei physischen und psychischen Belastungen der betroffenen Person durch die Untersuchung und ihr Ergebnis. Mit Zustimmung der betroffenen Person kann eine weitere sachverständige Person mitberatend hinzugezogen werden. Ist anzunehmen, dass genetisch Verwandte der betroffenen Person Träger der zu untersuchenden genetischen Eigenschaften mit Bedeutung für eine vermeidbare oder behandelbare Erkrankung oder gesundheitliche Störung sind, umfasst die genetische Beratung auch die Empfehlung, diesen Verwandten eine genetische Beratung zu empfehlen. Soll die genetische Untersuchung bei einem Embryo oder Fötus vorgenommen werden, gilt Satz 4 entsprechend.



Drucksache 822/09

... Internationale Rolle und beratende Funktion



Drucksache 4/09

... mit beratender Stimme hinzuzuziehen, soweit Gegenstand der Sitzung eine Richtlinie ist, die nichtöffentliche Stellen betrifft die nach § 115 Absatz 4 Satz 1 des



Drucksache 827/09

... Um die Schaffung einer neuen Gemeinschaftsinstitution zu vermeiden, wird das Netz keine Rechtspersönlichkeit haben und sein Mandat, das im Verordnungsvorschlag eindeutig angegeben ist, wird sich auf beratende und koordinierende Aufgaben beschränken. Das Netz wird eine Einrichtung darstellen, die ein Ziel von allgemeinem europäischen Interesse im Sinne von Artikel 108 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 vom 25. Juni 2002 (Haushaltsordnung)5 verfolgt, was es der Gemeinschaft ermöglicht, ihre Aktivitäten auf der Grundlage eines jährlich vereinbarten Arbeitsprogramms mit einem jährlichen Finanzzuschuss zu unterstützen.



Drucksache 551/09

... 54. begrüßt die neue beratende Funktion, die das Parlament nach Maßgabe von Artikel 40.2 des Statuts des ESZB und der EZB bei Veränderungen in der Zusammensetzung des EZB-Rates haben wird;



Drucksache 235/1/09

... - Die Begrenzung der Anzahl von Experten in einem Prüfteam (vgl. Artikel 9) ist grundsätzlich zu begrüßen. Falls im Einzelfall aber zusätzlich Experten in beratender Funktion (beispielsweise von Frontex) an einem Ortstermin teilnehmen sollen, so dürfen diese nicht zu Lasten der Experten aus den Mitgliedstaaten auf das limitierte Gesamtkontingent angerechnet werden.



Drucksache 138/09

... 31. bekräftigt, wie wichtig die Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Arbeit des UNHRC ist, und fordert die EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, effiziente Wege und Instrumente zu schaffen, die es der Zivilgesellschaft ermöglichen, sich in den UNHRC einzubringen, und die Vorrechte wahrzunehmen, die ihr beratender Status mit sich bringt, um schriftliche Mitteilungen vorzulegen und mündliche Erklärungen abzugeben;



Drucksache 31/09

... (3) Die Vertragsparteien nach § 17b Abs. 2 Satz 1 vereinbaren nach den Vorgaben der Absätze 1, 2 und 4 das Entgeltsystem, seine grundsätzlich jährliche Weiterentwicklung und Anpassung, insbesondere an medizinische Entwicklungen, Veränderungen der Versorgungsstrukturen und Kostenentwicklungen, und die Abrechnungsbestimmungen, soweit diese nicht gesetzlich vorgegeben werden. Es ist ein gemeinsames Entgeltsystem zu entwickeln; dabei ist von den Daten nach Absatz 9 und für Einrichtungen, die die Psychiatrie-Personalverordnung anwenden, zusätzlich von den Behandlungsbereichen nach der Psychiatrie-Personalverordnung auszugehen. Mit der Durchführung der Entwicklungsaufgaben beauftragen die Vertragsparteien das DRG-Institut. § 17b Abs. 2 Satz 2 bis 8 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich ist der Bundespsychotherapeutenkammer Gelegenheit zur beratenden Teilnahme an den Sitzungen zu geben, soweit psychotherapeutische und psychosomatische Fragen betroffen sind.



Drucksache 235/09 (Beschluss)

... - Die Begrenzung der Anzahl von Experten in einem Prüfteam (vgl. Artikel 9) ist grundsätzlich zu begrüßen. Falls im Einzelfall aber zusätzlich Experten in beratender Funktion (beispielsweise von Frontex) an einem Ortstermin teilnehmen sollen, so dürfen diese nicht zu Lasten der Experten aus den Mitgliedstaaten auf das limitierte Gesamtkontingent angerechnet werden.



Drucksache 149/09

... Artikel 14 des Abschnitts V regelt die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zum Erfahrungsaustausch. Gemäß diesem Artikel erhält der in Artikel 24 genannte Ausschuss auch eine beratende Rolle.



Drucksache 738/09

... 6.2.8. Internationale und beratende Rolle



Drucksache 736/09

... Der Leiter des Sekretariats wird nach Anhörung des Verwaltungsrats des ESRB von der EZB bestellt. Das Sekretariat leistet dem ESRB analytische, statistische, administrative und logistische Unterstützung; dazu gehören unter anderem die Vorbereitung der Sitzungen, die Erhebung und Verarbeitung der für den ESRB bestimmten qualitativen und quantitativen Informationen sowie die Durchführung von Analysen und Bewertungen, die zur Erfüllung der Aufgaben des ESRB erforderlich sind. Das Sekretariat unterstützt auch die Arbeit des Beratenden Fachausschusses (siehe 6.5.5.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 736/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung interessierter Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

6.1 Einsetzung des ESRB

6.2. Aufgaben und Befugnisse des ESRB

6.2.1. Warnungen und Empfehlungen

6.2.2. Zugang zu Informationen

6.3. Beziehung zum ESFS

6.4. Geheimhaltung

6.5. Interne Organisation des ESRB

6.5.1. Verwaltungsrat

6.5.2. Vorsitz

6.5.3. Lenkungsausschuss

6.5.4. Sekretariat

6.5.5. Beratender Fachausschuss und andere Beratung

6.6. Berichtspflichten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Einsetzung

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Auftrag, Ziele und Aufgaben

Kapitel II
Organisation

Artikel 4
Aufbau

Artikel 5
Vorsitz

Artikel 6
Verwaltungsrat

Artikel 7
Unparteilichkeit

Artikel 8
Berufliche Schweigepflicht

Artikel 9
Sitzungen des Verwaltungsrats

Artikel 10
Abstimmungsmodalitäten des Verwaltungsrats

Artikel 11
Lenkungsausschuss

Artikel 12
Beratender Fachausschuss

Artikel 13
Sonstige Beratung

Artikel 14
Zugang zu Dokumenten

Kapitel III
Aufgaben

Artikel 15
Erhebung und Austausch von Informationen

Artikel 16
Warnungen und Empfehlungen

Artikel 17
Umsetzung von ESRB-Empfehlungen

Artikel 18
Öffentliche Warnungen und Empfehlungen

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Berichtspflichten

Artikel 20
Überprüfungsklausel

Artikel 21
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 727/09

... In diesem Zusammenhang ist es unerlässlich, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Unterstützung erhalten. Eine im Auftrag der Kommission durchgeführte Erhebung von 2007 bestätigt, dass Verletzungen von Rechten an geistigem Unternehmen europäischen KMU, die oftmals nicht über die nötigen personellen und finanziellen Mittel verfügen, um die Täter gerichtlich zu verfolgen, große Probleme bereiten.8 Die Kommission hat sich daher darauf konzentriert, die Unterstützung in diesem Bereich auszubauen, was auch der Tatsache Rechnung trägt, dass Rechte des geistigen Eigentums und Wissensmanagement in der 2005 erneuerten Lissabon-Strategie einen hohen Stellenwert einnehmen. Im April 2009 legte die von der Kommission eingesetzte beratende Expertengruppe ihren Schlussbericht mit Empfehlungen dazu vor, welche Unterstützung KMU erhalten müssten.9 Entsprechend den Ergebnissen dieses Berichts führt die Kommission verschiedene Projekte in diesem Bereich fort, um KMU zu helfen, Rechte des geistigen Eigentums in ihre Innovationsstrategien und Geschäftspläne einzubinden.



Drucksache 543/1/09

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Beratende Gruppe der Kommission zum Europäischen Qualifikationsrahmen (EQF Advisory Group))



Drucksache 543/09 (Beschluss)

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Beratende Gruppe der Kommission zum Europäischen Qualifikationsrahmen (EQF Advisory Group))



Drucksache 26/1/09

... - Grundfertigkeiten in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften (vgl. Nummer 3.2): Der Bundesrat sieht in einer vertieften europaweiten Diskussion, wie die Grundfertigkeiten der Schülerinnen und Schüler sowie von Erwachsenen verbessert werden können, einen Mehrwert und misst Ergebnissen eines diesbezüglichen Informations- und Erfahrungsaustausches der Mitgliedstaaten sowie der Ermittlung bewährter Verfahren aus der Bildungspraxis einzelner Mitgliedstaaten große Bedeutung zu. Der Bundesrat kann allerdings nicht erkennen, inwieweit die Einrichtung eines weiteren beratenden Gremiums der EU-Bildungskooperation, einer von der Kommission angeregten sogenannten Hochrangigen Gruppe zur Lesekompetenz, hierbei förderlich sein könnte und spricht sich vor dem Hintergrund seiner grundsätzlichen Ablehnung einer inflationären Einsetzung neuer Gremien auf europäischer Ebene sowie der Vermeidung der Doppelung bereits bestehender Strukturen gegen die Schaffung einer solchen Hochrangigen Gruppe aus. Nach Auffassung des Bundesrates sollte die Befassung mit dieser Thematik im Rahmen der Peer-Learning-Maßnahmen erfolgen, deren Aufgabe die Identifizierung und Verbreitung bewährter Verfahren zur Verbesserung der Grundfertigkeiten im Lesen, in der Mathematik und den Naturwissenschaften aus den einzelnen Mitgliedstaaten ist, wobei die Bewertung der einzelnen Verfahren im Hinblick auf ein möglicherweise bestehendes Übertragungspotenzial in andere Kontexte und die Entscheidung hinsichtlich einer etwaigen Umsetzbarkeit einzelner Verfahren in den mitgliedstaatlichen Bildungssystemen ohnehin von der jeweiligen politischen Ebene der Mitgliedstaaten und nicht auf europäischer Ebene durch die Kommission oder eine Hochrangige Gruppe zu treffen sein wird. Der Bundesrat widerspricht auch in diesem Zusammenhang nachdrücklich der Kommissionstendenz, einzelne Verfahren als europaweite Muster darzustellen und dadurch eine europaweite Konvergenz im Bildungsbereich anzustreben.



Drucksache 310/09

... . unter Hinweis auf den Bericht der hochrangigen beratenden Expertengruppe mit dem Titel - Ethnic Minorities on the Labour Market - An Urgent Call for Better Social Inclusion (Ethnische Minderheiten auf dem Arbeitsmarkt - ein dringender Appell zu einer besseren Integration ethnischer Minderheiten in die Gesellschaft) vom April 2007,



Drucksache 736/1/09

... 5. Im ESRB sollten alle Gruppen der Finanzinstitute angemessen vertreten sein. Dies ist nach Auffassung des Bundesrates für den Bereich der Versicherungen und der betrieblichen Altersversorgung nicht ausreichend sichergestellt, da lediglich ein Vertreter der Versicherungsaufsichtsbehörden dem Gremium angehört. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, in den weiteren Verhandlungen darauf hinzuwirken, dass der Versicherungsbereich eine stärkere Repräsentanz in den Gremien erhält. Dies könnte zum Beispiel auch durch die Einrichtung eines beratenden Fachausschusses für Versicherungen erfolgen.



Drucksache 633/08 (Beschluss)

... § 23 Abs. 1 legt die Zusammensetzung der unabhängigen Gendiagnostik-Kommission fest. Hier sollten Vertreter der Länder mit beratender Stimme aufgenommen werden, da die Länder nicht nur von den nach Absatz 2 zu erstellenden Richtlinien betroffen sein können, sondern auch ihre fachliche Expertise unbedingt einbringen sollten. Diese kommt vor allem bei Anforderungen an die Qualifikation ärztlicher und nichtärztlicher Sachverständiger und Anforderungen an die Durchführung genetischer Reihenuntersuchungen (Qualitätssicherungsmaßnahmen) zum Tragen.



Drucksache 772/08

... Die Kommission befragte in regelmäßigen Abständen die Mitgliedstaaten, die Europäische Zentralbank, Finanzinstitute, Verbraucherverbände und andere Sozial- und Wirtschaftspartner. Die beiden beratenden Ausschüsse für Massenzahlungen (Arbeitsgruppe Zahlungsverkehrsmarkt und Arbeitsgruppe der Regierungssachverständigen zum Zahlungsverkehrssystem) wurden regelmäßig informiert und konsultiert (u. a. Dezember 2007, März und Juni 2008).



Drucksache 692/08

... Die Kommission stand ferner hinsichtlich wissenschaftlicher, technischer und rechtlicher Fragen des Vorschlags in direktem Kontakt mit den Betroffenen und mit einschlägigen Sachverständigen. Die Anhörung begann im Juli 2006. Die Initiative wurde 2006 und 2007 auf Branchenforen und in einschlägigen beratenden Ausschüssen und Arbeitsgruppen der Kommission bekannt gemacht.



Drucksache 648/08 (Beschluss)

... Die Ausnahmeregelung des Satzes 6 erfasst sowohl in der anwaltlichen Beratungsstelle abschließend bearbeitete Beratungshilfefälle als auch solche Fälle, in denen die in der anwaltlichen Beratungsstelle begonnene Beratungshilfe in der Kanzlei des beratenden Rechtsanwalts fortgesetzt worden ist (z.B. im Wege der Vertretung des Rechtsuchenden).



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.