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"Beraterin"


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Drucksache 508/07

... Steuerberaterin



Drucksache 508/07 (Beschluss)

... Steuerberaterin



Drucksache 863/07

... Eine weitere Option war eine gestärkte ERG mit einem Abstimmungsrecht, das Mehrheitsentscheidungen ermöglicht. Ungeachtet der Schwierigkeiten, ein solches allgemein akzeptiertes Abstimmungssystem zu schaffen, könnte eine solche Stelle keine Entscheidungen treffen die für ihre Mitglieder verbindlich wären. Laut dem derzeitigen Vertrag kann eine solche Rolle nur die Kommission übernehmen. Zudem bestehen erhebliche institutionelle Beschränkungen hinsichtlich eines Ausbaus der ERG mit dem Ziel, dieser Zuständigkeiten zu erteilen die ihr die Wahrnehmung solch erweiterter Aufgaben ermöglichen würden. Jegliche Erweiterung der ERG würde eine erhebliche Aufstockung der bestehenden Ressourcen erfordern da das aktuelle System des turnusmäßig wechselnden Vorsitzes seine Grenzen erreicht hat (Ernennung eines Exekutivdirektors, Verstärkung des Sekretariats, offizielle Verfahrensvorschriften für die Entscheidungsfindung usw.). Die Ressourcen für eine wichtigere Rolle der ERG dürfen nicht von außerhalb stammen, da die Kommission sicher sein muss, dass die Stellungnahmen und die Beratung transparent, verantwortlich und unabhängig sind. So könnte eine gestärkte ERG kein legitimer Berater der Kommission sein, wenn sie sich auf Ressourcen stützen würde, die ihr über die IRG zur Verfügung gestellt würden. Tatsächlich kann die ERG ihre Rolle als Beraterin der Kommission nur dann stärken, wenn sie ein Gemeinschaftsgremium wird, das den gleichen Verwaltungs- und Haushaltsregeln unterliegt, die auch für alle anderen Gemeinschaftsgremien gelten (Beamtenstatut, Haushaltsordnung, Anforderungen der Berichterstattung an das Parlament usw.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 863/07




Begründung

1. Gründe und Ziele des Vorschlags / allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und die Entscheidungsfindung: Die europäische Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation

3.1. Die Erfahrungen der ERG

3.2. Hauptaufgaben der neuen Behörde

3.3. Rechtliche Aspekte

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum EWR

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Aufgaben

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Aufgaben der Behörde

Kapitel II
Aufgaben der Behörde im Hinblick auf die Stärkung des Binnenmarkts

Artikel 4
Rolle der Behörde bei der Anwendung des Rechtsrahmens

Artikel 5
Konsultation der Behörde zu Fragen der Definition und Analyse nationaler Märkte sowie zu Abhilfemaßnahmen

Artikel 6
Überprüfung nationaler Märkte durch die Behörde

Artikel 7
Definition und Analyse länderübergreifender Märkte

Artikel 8
Harmonisierung der Nummerierung und Nummernübertragbarkeit

Artikel 9
Umsetzung der europäischen Notrufnummer 112

Artikel 10
Beratung zu Frequenzfragen im Bereich der elektronischen Kommunikation

Artikel 11
Harmonisierung der Bedingungen und Verfahren für Allgemeingenehmigungen und Nutzungsrechte

Artikel 12
Vorschlag für die Auswahl von Unternehmen

Artikel 13
Zurücknahme der in gemeinsamen Verfahren erteilten Nutzungsrechte an Frequenzen und Nummern

Artikel 15
Tätigkeiten aus eigener Initiative

Kapitel III
Ergänzende Aufgaben der Behörde

Artikel 16
Einziehung von Verwaltungsgebühren für Dienste der Behörde

Artikel 17
Einziehung und Weiterverteilung von Nutzungsentgelten für die im Rahmen eines gemeinsamen Verfahrens erteilten Nutzungsrechte an Frequenzen und Nummern sowie der Verwaltungsgebühren

Artikel 18
Grenzübergreifende Streitigkeiten

Artikel 19
Austausch, Verbreitung und Erfassung von Informationen

Artikel 20
Verwaltung des Frequenzinformationsregisters und der Mobilfunk-Roaming-Datenbank

Artikel 21
Beobachtung und Berichterstattung im Bereich der elektronischen Kommunikation

Artikel 22
Zugänglichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 23
Zusätzliche Aufgaben

Kapitel IV
Organisation der Behörde

Artikel 24
Organe der Behörde

Artikel 25
Verwaltungsrat

Artikel 26
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 27
Regulierungsrat

Artikel 28
Aufgaben des Regulierungsrats

Artikel 29
Direktor

Artikel 30
Aufgaben des Direktors

Artikel 31
Der leitende Beamte für Netzsicherheit

Artikel 32
Ständige Gruppe der Interessenvertreter

Artikel 33
Einspruchskammer

Artikel 34
Rechtsbehelfe

Artikel 35
Verfahren vor dem Gericht Erster Instanz und dem Gerichtshof

Kapitel V
Finanzvorschriften

Artikel 36
Haushalt der Behörde

Artikel 37
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 38
Ausführung und Kontrolle des Haushalts

Artikel 39
Finanzvorschriften

Artikel 40
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Kapitel VI
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 41
Übermittlung von Informationen an die Behörde

Artikel 42
Konsultation

Artikel 43
Aufsicht, Durchsetzung und Sanktionen

Artikel 44
Interessenerklärung

Artikel 45
Transparenz

Artikel 46
Vertraulichkeit

Artikel 47
Zugang zu Dokumenten

Artikel 48
Rechtsstatus

Artikel 49
Personal

Artikel 50
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 51
Haftung der Behörde

Artikel 52
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 53
Beteiligung von Drittländern

Artikel 54
Kommunikationsausschuss

Artikel 55
Bewertung

Artikel 56
Übergangsvorschriften

Artikel 57
Inkrafttreten

Anhang In
das Register aufzunehmende Informationen über Nutzungsrechte (gemäß Artikel 20)

2 Finnanzbogen


 
 
 


Drucksache 207/1/07

... a) als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn eine abgeschlossene Ausbildung als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder -frau oder



Drucksache 705/07

... Rentenberaterin



Drucksache 661/07

... Steuerberaterin



Drucksache 508/1/07

... Steuerberaterin



Drucksache 207/2/07

... a) als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn eine abgeschlossene Ausbildung als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder -frau oder



Drucksache 207/3/07

... a) als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn eine abgeschlossene Ausbildung als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder -frau oder



Drucksache 555/06

... (2) Neben Berufsangehörigen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zugelassenen Abschlussprüfern oder Abschlussprüferinnen und Prüfungsgesellschaften sind vereidigte Buchprüfer und vereidigte Buchprüferinnen, Steuerberater und Steuerberaterinnen sowie Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen berechtigt, gesetzliche Vertreter von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu sein. Dieselbe Berechtigung kann die Wirtschaftsprüferkammer besonders befähigten Personen, die nicht in Satz 1 genannt werden und die einen mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers und der Wirtschaftsprüferin vereinbaren Beruf ausüben, auf Antrag erteilen.



Drucksache 929/06

... 10. bedauert zutiefst, dass Frauen in den Funktionen von Sonderbeauftragten oder persönlichen Vertreterinnen, Sonderbotschafterinnen oder persönlichen Abgesandten, persönlichen Beraterinnen oder Sonderberaterinnen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und in anderen hochrangigen Funktionen innerhalb der Vereinten Nationen unterrepräsentiert sind;



Drucksache 623/06

... sbefugnis. Die für die sachgerechte Prozessführung erforderlichen Kenntnisse und der Schutz der Gerichte erfordern und rechtfertigen in Übereinstimmung mit der Rechtslage in anderen EU-Mitgliedstaaten stärkere Einschränkungen als im außergerichtlichen Bereich. Deshalb soll in allen Gerichtsverfahren, in denen nicht ohnehin Anwaltszwang besteht, neben der Vertretung durch Anwältinnen und Anwälte grundsätzlich nur die Vertretung durch Beschäftigte der Prozesspartei oder unentgeltlich durch Familienangehörige, Streitgenossen oder Volljuristinnen und Volljuristen zugelassen werden. Bereits nach geltendem Recht bestehende Vertretungsbefugnisse für Gewerkschaften, Verbraucher- und Sozialverbände sowie für Rechtsbeistände, Rentenberaterinnen und Rentenberater werden übernommen.



Drucksache 81/05

Ausbildungsberaterin: Geschlecht, Geburtsjahr,



Drucksache 49/05

Ausbildungsberaterin: Geschlecht, Geburtsjahr, Vorbildung, Art



Drucksache 80/05

... Bisher sieht § 8 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) neben der notwendigen Prüfungstätigkeit nach § 9 WPO erstens den klassischen Diplomstudiengang, zweitens den sogenannten Praktikerzugang über ein zehnjähriges Beschäftigtenverhältnis bzw. eine fünfjährige Berufsausübung im Rahmen der Steuerberatung oder der vereidigten Buchprüfung und drittens Anrechnungsmodelle für Steuerberater und Steuerberaterinnen sowie für vereidigte Buchprüfer und vereidigte Buchprüferinnen nach den §§ 13 und 13a WPO vor, um zum Berufsexamen zugelassen werden zu können.



Drucksache 682/04

... Es wird sichergestellt, dass die Rat suchende Frau zeitnah, anonym, umfassend und unentgeltlich beraten wird. Entscheidend für die Akzeptanz des Angebots wird sein, dass die Frau gegenüber der Beraterin oder dem Berater anonym bleiben kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 682/04




Entwurf

A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Beratung bei anonymer Geburt (Geburtsberatungsgesetz - GebBerG)

§ 1
Pflichtberatung bei anonymer Geburt

§ 2
Inhalt der Beratung

§ 3
Durchführung der Beratung

§ 4
Zeitpunkt der Beratung

§ 5
Prüfung der Not- oder Konfliktlage; Aufnahme der persönlichen Daten der Mutter; Nachricht für das Kind

§ 6
Bescheinigung über die Beratung

§ 7
Beratungsstellen

§ 8
Kostentragung

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

1. In § 1680 wird Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

2. In § 1760 wird Absatz 1 folgender Satz angefügt:

3. In § 1761 wird Absatz 2 folgender Satz angefügt:

4. In § 1762 Abs. 2 Satz 2 wird dem Buchstaben a folgender Buchstabe 0a vorangestellt:

5. In § 1773 wird Absatz 2 wie folgt gefasst:

6. Nach § 1791c wird folgender § 1791d eingefügt:

7. In § 1793 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt:

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung des Personenstandsgesetzes

1. § 21b wird wie folgt gefasst:

2. Nach § 21b wird folgender § 21c eingefügt:

3. Dem § 48 wird folgender Absatz 3 angefügt:

4. Dem § 61 wird folgender Absatz 4 angefügt:

5. In § 70 wird Nummer 12 wie folgt gefasst:

Artikel 5
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Problem

II. Reformbedürfnis

III. Überblick über die Neuregelungen

IV. Gesetzesfolgen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Begründung


 
 
 


Drucksache 17/16 PDF-Dokument



Drucksache 70/16 PDF-Dokument



Drucksache 163/17 PDF-Dokument



Drucksache 174/16 PDF-Dokument



Drucksache 193/20 PDF-Dokument



Drucksache 230/19 PDF-Dokument



Drucksache 260/17 PDF-Dokument



Drucksache 291/17 PDF-Dokument



Drucksache 314/17 PDF-Dokument



Drucksache 340/19 PDF-Dokument



Drucksache 360/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 366/15 PDF-Dokument



Drucksache 410/1/16 PDF-Dokument



Drucksache 467/19 PDF-Dokument



Drucksache 487/18 PDF-Dokument



Drucksache 494/15 PDF-Dokument



Drucksache 496/18 PDF-Dokument



Drucksache 504/18 PDF-Dokument



Drucksache 567/15 PDF-Dokument



Drucksache 590/16 PDF-Dokument



Drucksache 593/15 PDF-Dokument



Drucksache 653/10 PDF-Dokument



Drucksache 686/09 PDF-Dokument



Drucksache 720/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.