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234 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Berechnungsgrundlage"


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Drucksache 367/06

... . In Absatz 4 Satz 1 wird aufgenommen, dass ein weiterer Baukostenzuschuss vom Anschlussnehmer nur verlangt werden darf wenn er seine Leistungsanforderung erheblich erhöht. Auf das Erfordernis einer Veränderung am Netzanschluss wird dagegen verzichtet, weil es sich als wenig praktikabel erwiesen hat. Mit dem Erfordernis der Erheblichkeit wird klargestellt, dass auch weiterhin nicht jede Erhöhung der Leistungsanforderung zur Erhebung eines weiteren Baukostenzuschusses führen soll, sondern eine nennenswerte Auswirkung auf die ursprüngliche Berechnung vorliegen muss. Dabei ist der Begriff der erheblichen Leistungserhöhung einer Auslegung unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Regelung und der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zugänglich. Eine summenmäßige Fixierung der Erheblichkeitsgrenze wäre schon angesichts der Vielzahl der möglichen Fallgestaltungen nicht möglich. Bei der Auslegung des Begriffs sind verschiedene Kriterien einzubeziehen. Zu berücksichtigen sind neben der absoluten und relativen Erhöhung der Leistungsanforderungen auch die Auswirkungen auf die Höhe der anfallenden Baukostenzuschüsse. Da Grundlage der Berechnung des Baukostenzuschusses die Höhe der jeweiligen Leistungsanforderung nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 und § 6 Abs. 3 ist, ist der Begriff der Erheblichkeit unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Höhe des jeweiligen Baukostenzuschusses auszulegen. Eine Erhöhung der Leistungsanforderung wird jedenfalls dann nicht erheblich im Sinne des Absatzes 4 Satz 1 sein, wenn sich aufgrund der Erhöhung die jeweiligen Berechnungsgrundlagen für die Erhebung des Baukostenzuschusses so unmaßgeblich verändern, dass der weitere Baukostenzuschuss die mit seiner Erhebung verbundenen Abwicklungskosten nicht übersteigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

§ 2
Netzanschlussverhältnis

§ 3
Anschlussnutzungsverhältnis

§ 4
Inhalt des Vertrages und der Bestätigung des Netzbetreibers

Teil 2
Netzanschluss

§ 5
Netzanschluss

§ 6
Herstellung des Netzanschlusses

§ 7
Art des Netzanschlusses

§ 8
Betrieb des Netzanschlusses

§ 9
Kostenerstattung für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses

§ 10
Transformatorenanlage

§ 11
Baukostenzuschüsse

§ 12
Grundstücksbenutzung

§ 13
Elektrische Anlage

§ 14
Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage

§ 15
Überprüfung der elektrischen Anlage

Teil 3
Anschlussnutzung

§ 16
Nutzung des Anschlusses

§ 17
Unterbrechung der Anschlussnutzung

§ 18
Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung

Teil 4
Gemeinsame Vorschriften

Abschnitt 1
Anlagenbetrieb und Rechte des Netzbetreibers

§ 19
Betrieb von elektrischen Anlagen und Verbrauchsgeräten, Eigenerzeugung

§ 20
Technische Anschlussbedingungen

§ 21
Zutrittsrecht

§ 22
Mess- und Steuereinrichtungen

Abschnitt 2
Fälligkeit, Folge von Zuwiderhandlungen, Beendigung der Rechtsverhältnisse

§ 23
Zahlung, Verzug

§ 24
Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung

§ 25
Kündigung des Netzanschlussverhältnisses

§ 26
Beendigung des Anschlussnutzungsverhältnisses

§ 27
Fristlose Kündigung oder Beendigung

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 28
Gerichtsstand

§ 29
Übergangsregelung

Artikel 2
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

§ 2
Netzanschlussverhältnis

§ 3
Anschlussnutzungsverhältnis

§ 4
Inhalt des Vertrages und der Bestätigung des Netzbetreibers

Teil 2
Netzanschluss

§ 5
Netzanschluss

§ 6
Herstellung des Netzanschlusses

§ 7
Art des Netzanschlusses

§ 8
Betrieb des Netzanschlusses

§ 9
Kostenerstattung für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses

§ 10
Druckregelgeräte, besondere Einrichtungen

§ 11
Baukostenzuschüsse

§ 12
Grundstücksbenutzung

§ 13
Gasanlage

§ 14
Inbetriebsetzung der Gasanlage

§ 15
Überprüfung der Gasanlage

Teil 3
Anschlussnutzung

§ 16
Nutzung des Anschlusses

§ 17
Unterbrechung der Anschlussnutzung

§ 18
Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung

Teil 4
Gemeinsame Vorschriften

Abschnitt 1
Anlagenbetrieb und Rechte des Netzbetreibers

§ 19
Betrieb von Gasanlagen und Verbrauchsgeräten, Eigenerzeugung

§ 20
Technische Anschlussbedingungen

§ 21
Zutrittsrecht

§ 22
Messeinrichtungen

Abschnitt 2
Fälligkeit, Folgen von Zuwiderhandlungen, Beendigung der Rechtsverhältnisse

§ 23
Zahlung, Verzug

§ 24
Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung

§ 25
Kündigung des Netzanschlussverhältnisses

§ 26
Beendigung des Anschlussnutzungsverhältnisses

§ 27
Fristlose Kündigung oder Beendigung

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 28
Gerichtsstand

§ 29
Übergangsregelung

Artikel 3
Änderung anderer Rechtsverordnungen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 1

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Artikel 4

C. Kosten


 
 
 


Drucksache 626/05

... Die Änderung in Artikel 14 Abs. 4 übernimmt zur Klarstellung die entsprechende Formulierung des Protokolls vom 21. Mai 2003 über die strategische Umweltprüfung (Artikel 19 Abs. 3). Damit wird zweifelsfrei festgelegt, dass die Anzahl der vorhandenen Vertragsparteien zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über eine Änderung die Berechnungsgrundlage für die erforderlichen drei Viertel der Vertragsparteien, auf die es für den Zeitpunkt des Inkrafttretens beschlossener Änderungen ankommt, darstellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 626/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Anhang
Liste der Tätigkeiten

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zur Präambel

Zur Änderung von Artikel 2

Zur Änderung von Artikel 8

Zur Änderung von Artikel 11

Zur Änderung von Artikel 14

Zu Artikel 14bis

Zur Änderung des Anhangs I

Zur Änderung des Anhangs VI


 
 
 


Drucksache 648/05

... Die Verordnung bestimmt mittels der Bildung von Einkommensgruppen die Höhe der Kostenbeiträge von Elternteilen, Ehegatten und Lebenspartnern junger Menschen. Entlastende und belastende Elemente werden durch unterschiedliche Beitragsstufen sowie die Zuweisung zu höheren oder niedrigeren Einkommensgruppen berücksichtigt. Die Bemessung der Pauschalbeträge erfolgt in enger Abstimmung mit unterhaltsrechtlichen Wertungen. Damit werden Wertungsunterschiede vermieden und eine bundeseinheitliche Berechnungsgrundlage geschaffen, die dazu beiträgt, die bisherigen, häufig erheblichen Unterschiede in der Kostenbeteiligung aufgrund regional abweichender Berechnungsmethoden zu nivellieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte Für den Bund:

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Festsetzung des Kostenbeitrags

§ 2
Wahl der Beitragsstufe bei vollstationären Leistungen

§ 3
Wahl der Beitragsstufe bei teilstationären Leistungen

§ 4
Berücksichtigung weiterer Unterhaltspflichten

§ 5
Behandlung hoher Einkommen

§ 6
Heranziehung der Eltern bei Leistungen für junge Volljährige

§ 7
Einsatz des Kindergelds

§ 8
Übergangsregelung für Altfälle

§ 9
In-Kraft-Treten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

C. Finanzieller Teil


 
 
 


Drucksache 398/05

... Ebenso erscheint es ausreichend, die Pflicht zur Individualangabe auf die Vorstandsmitglieder zu beschränken und nicht auch auf Aufsichtsratsmitglieder zu erstrecken. Denn die Aufsichtsratsvergütung wird in ihren Berechnungsgrundlagen von der Hauptversammlung selbst beschlossen, so dass hier nicht der gleiche Gesichtspunkt der Kontrolle der nachgeordneten Vergütungsebene gilt wie bei der Vorstandsvergütung. Überdies mag auch die Information über die an die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder gezahlten Bezüge von Bedeutung sein, nicht aber in gleichem Maße wie die für die Unternehmensführung besonders wichtige Vorstandsvergütung. Zur Aufsichtsratsvergütung scheint es daher ausreichend, eine entsprechende Verpflichtung zur Individualangabe wie bisher ausschließlich im Corporate Governance Kodex unter 5.4.5 vorzusehen und auf gesetzliche Regelungen zu verzichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

1. § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:

2. § 286 wird wie folgt geändert:

3. In § 289 Abs. 2 wird der Punkt am Ende der Nummer 4 durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer angefügt:

4. § 314 wird wie folgt geändert:

5. In § 315 Abs. 2 wird der Punkt am Ende der Nummer 3 durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer angefügt:

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung, Notwendigkeit, wesentlicher Inhalt

2. Gesetzesfolgen

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

4. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte und die Wirtschaft

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 676/05 (Beschluss)

... § 4 beinhaltet die Berechnungsgrundlagen für die Höhe des Erstattungsanspruchs bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 676/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Beteiligte Arbeitgeber

§ 3
Beteiligte Krankenkassen

§ 4
Höhe des Erstattungsanspruchs bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

§ 5
Höhe des Erstattungsanspruchs bei Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz

§ 6
Auskunftspflicht

§ 7
Fälligkeit des Erstattungsanspruchs

§ 8
Versagung und Rückforderung der Erstattung

§ 9
Abtretung

§ 10
Verjährung und Aufrechnung

§ 11
Aufbringung der Mittel

§ 12
Verwaltung der Mittel

§ 13
Gemeinsames Ausgleichsverfahren

§ 14
Satzung

§ 15
Anwendung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften

§ 16
Ausnahmevorschriften

§ 17
Freiwilliges Ausgleichsverfahren

§ 18
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Einzelbegründung


 
 
 


Drucksache 822/04

... § 4 beinhaltet die Berechnungsgrundlagen für die Höhe des Erstattungsanspruchs bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 822/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Beteiligte Arbeitgeber

§ 3
Beteiligte Krankenkassen

§ 4
Höhe des Erstattungsanspruchs bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

§ 5
Höhe des Erstattungsanspruchs bei Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz

§ 6
Auskunftspflicht

§ 7
Fälligkeit des Erstattungsanspruchs

§ 8
Versagung der Rückforderung der Erstattung

§ 9
Abtretung

§ 10
Verjährung und Aufrechnung

§ 11
Aufbringung der Mittel

§ 12
Verwaltung der Mittel

§ 13
Gemeinsames Ausgleichsverfahren

§ 14
Satzung

§ 15
Anwendung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften

§ 16
Ausnahmevorschriften

§ 17
Freiwilliges Ausgleichsverfahren

§ 18
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Einzelbegründung Zur Gesetzesbezeichnung:

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu §§ 8

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18


 
 
 


Drucksache 595/04

... Mit dem Gesetz soll einem Änderungs- und Ergänzungsprotokoll zugestimmt werden, das den zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen bestehenden völkerrechtlichen Vertrag von 1989 über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen präzisiert. Die Präzisierung betrifft die Berechnungsgrundlage für eine im Enteignungsfall zu zahlende Entschädigung, das Recht des Investors zur Anrufung eines internationalen Schiedsgerichtes auch wegen des Bruchs staatlicher Zusagen sowie die Voraussetzungen, unter denen Investoren im Streitfall den nationalen bzw. internationalen Rechtsweg beschreiten können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 595/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Denkschrift

2 Übersetzung

Anlage zur
Denkschrift


 
 
 


Drucksache 664/04

... Die Gemeinsame Stelle ist nach Satz 2 gegenüber der zuständigen Behörde auskunftspflichtig. Sie muss zum einen die von den Herstellern gemeldeten Daten über die in Verkehr gebrachte Menge an Elektro- und Elektronikgeräten und über die Menge an Altgeräten mitteilen, die abgeholt, gesammelt, wiederverwendet, verwertet und ausgeführt wurden (§ 13 Abs. 1). Zum anderen muss sie der zuständigen Behörde Auskunft erteilen über die von den Herstellern gemeldeten Daten aus den Behandlungs- und Verwertungsanlagen sowie über die erreichten Verwertungsquoten (§ 13 Abs. 4 i.V.m. § 12 Abs. 3). Darüber hinaus hat sie der zuständigen Behörde Auskunft zu erteilen über die von ihr errechnete Menge an Altgeräten, die die einzelnen Hersteller abzuholen haben, sowie über die von ihr erstellte Berechnung der zeitlich und örtlich gleichmäßigen Verteilung der Abholpflicht. Diese Auskunftspflichten sind erforderlich, um der zuständigen Behörde eine eigene Entscheidung über die Abholanordnung zu ermöglichen. Eine eigene Entscheidung setzt voraus, dass der Behörde sämtliche entscheidungserheblichen Umstände bekannt sind. Dazu zählt nicht nur das Ergebnis der Berechnungen der Gemeinsamen Stelle, sondern gehören auch die Grundlagen auf denen die Berechnungen basieren. Ohne Kenntnis der Berechnungsgrundlagen wäre die Behörde gezwungen das Berechnungsergebnis ohne weitere Prüfung zu übernehmen. in diesem Fall wäre allerdings fraglich, ob es sich noch um eine eigene Entscheidung der Behörde handeln würde. Die entsprechende Vorschrift für die zuständige Behörde enthält § 16 Abs. 5. Danach hat die zuständige Behörde die Berechnungen der Gemeinsamen Stelle zu prüfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Abfallwirtschaftliche Ziele

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Alternativen

B. Einzelne Vorschriften


 
 
 


Drucksache 259/04

... -Kennzeichnungsverordnung vom 25. November 1994 (BGBl. 1 S. 3526), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 5. Mai 1999 (BGBl. 1 S. 924) geändert worden ist, wird nach der Position „- ein Gramm mehrwertige Alkohole" mit der Berechnungsgrundlage „10 kJ (oder 2,4 kcal)" die Position „- ein Gramm Salatrims" mit der Berechnungsgrundlage „25 kJ (oder 6 kcal)" eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 259/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Diätverordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Diätverordnung

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe „21 Anlagen durch die Angabe „23 Anlagen ersetzt.

2. § 14 Abs. 1 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:

3. Dem § 29 wird folgender Absatz 4 angefügt:

4. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

5. Nach Anlage 21 werden folgende Anlagen angefügt:

Anlage 22
(zu § 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b)

Anlage 23
(zu § 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c)

Artikel 3
Änderung der Nährwert-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Mykotoxin-Höchstmengenverordnung

Artikel 5
Aufhebung der Verordnung über das Verbringen von scharfen Chilis und scharfen Chilierzeugnissen

Artikel 6
Neufassung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

Kosten, Preiswirkung

Besonderer Teil

Artikel 1
Änderung der Diätverordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Diätverordnung

Artikel 3
Änderung der Nährwert-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Mykotoxin-Höchstmengenverordnung

Artikel 5
Aufhebung der Verordnung über das Verbringen von scharfen Chilis und scharfen Chilierzeugnissen

Artikel 6

Artikel 7


 
 
 


Drucksache 775/04 (Beschluss)

... Die in der Verordnung für das Land Hessen vorgesehene Pauschale berücksichtigt nicht die im Jahr 2004 neu in die Gräberlisten aufgenommenen 9.398,15 qm Sammelgrabfläche auf drei Friedhöfen des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so dass sich die Gräber stets in öffentlicher Pflege befunden haben. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob diese Gräber formell in die Berechnungsgrundlage für die Pauschale aufgenommen werden können.



Drucksache 9/16 PDF-Dokument



Drucksache 12/18 PDF-Dokument



Drucksache 20/16 PDF-Dokument



Drucksache 22/16 PDF-Dokument



Drucksache 36/20 PDF-Dokument



Drucksache 51/20 PDF-Dokument



Drucksache 71/16 PDF-Dokument



Drucksache 73/17 PDF-Dokument



Drucksache 87/16 PDF-Dokument



Drucksache 87/17 PDF-Dokument



Drucksache 119/16 PDF-Dokument



Drucksache 160/16 PDF-Dokument



Drucksache 163/05 PDF-Dokument



Drucksache 192/18 PDF-Dokument



Drucksache 227/18 PDF-Dokument



Drucksache 229/18 PDF-Dokument



Drucksache 229/19 PDF-Dokument



Drucksache 233/18 PDF-Dokument



Drucksache 241/18 PDF-Dokument



Drucksache 255/17 PDF-Dokument



Drucksache 262/20 PDF-Dokument



Drucksache 312/17 PDF-Dokument



Drucksache 319/14 PDF-Dokument



Drucksache 343/11 PDF-Dokument



Drucksache 355/16 PDF-Dokument



Drucksache 402/16 PDF-Dokument



Drucksache 411/16 PDF-Dokument



Drucksache 419/10 PDF-Dokument



Drucksache 534/10 PDF-Dokument



Drucksache 538/14 PDF-Dokument



Drucksache 547/16 PDF-Dokument



Drucksache 559/12 PDF-Dokument



Drucksache 567/15 PDF-Dokument



Drucksache 579/06 PDF-Dokument



Drucksache 612/16 PDF-Dokument



Drucksache 620/16 PDF-Dokument



Drucksache 631/14 PDF-Dokument



Drucksache 631/15 PDF-Dokument



Drucksache 634/15 PDF-Dokument



Drucksache 636/14 PDF-Dokument



Drucksache 644/14 PDF-Dokument



Drucksache 673/16 PDF-Dokument



Drucksache 679/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.