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"Bereitstellen"
Drucksache 150/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Elektro - und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung und der Anzeige- und Erlaubnisverordnung
... Durch § 8 Absatz 1 Satz 1 und 2 Nummer 1 Buchstabe b und e und Nummer 2 des Pro-duktsicherheitsgesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2179) wird das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem Bundesministerium der Verteidigung und nach Anhörung des Ausschusses für Produktsicherheit Rechtsverordnungen zum Schutz der Umwelt zu erlassen. Es kann hierbei Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt, an die Kennzeichnung von Produkten und produktbezogene Aufbewahrungs- und Mitteilungspflichten sowie behördliche Maßnahmen, die der Durchsetzung dieser Anforderungen dienen, regeln. Produkte nach dem Produkt-sicherheitsgesetz sind auch Elektro- und Elektronikgeräte.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung*
Artikel 2 Änderung der Anzeige- und Erlaubnisverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung und der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (NKR-Nr. 4355, BMUB)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
4 Verwaltung
II.2 ‚One in one Out‘-Regel
III. Ergebnis
Drucksache 173/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden - COM(2018) 218 final
... In Artikel 5 werden die Mindeststandards festgelegt, die die internen Meldekanäle und die Verfahren für die Weiterverfolgung der Meldungen erfüllen müssen. Es wird insbesondere festgelegt, dass die Meldekanäle die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers wahren müssen, was einen Eckpfeiler des Hinweisgeberschutzes darstellt. Darüber hinaus wird festgelegt, dass die Person oder Stelle, die für die Entgegennahme der Meldungen zuständig ist, eine sorgfältige Weiterverfolgung vornehmen und den Hinweisgeber innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens über die Folgemaßnahmen informieren muss. Unternehmen, die bereits über interne Meldeverfahren verfügen, sollen leicht verständliche und zugängliche Informationen zu diesen Verfahren sowie zu Verfahren für externe Meldungen an die zuständigen Behörden bereitstellen müssen.
Drucksache 16/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan der EU für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik - COM(2018) 10 final
... Ermittlung der erforderlichen beruflichen Fähigkeiten und des Ausbildungsbedarfs von Umweltinspektoren und Verbesserung der Zusammenarbeit mit Praktikern und anderen Einrichtungen, die Exzellenz fördern und auf nationaler und europäischer Ebene Ausbildungsmöglichkeiten für Berufe im Bereich der Vollzugssicherung bereitstellen
Drucksache 228/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds
... 29. Der Bundesrat hält den Ausschluss einer Förderung von Basisinfrastrukturen angesichts der Begrenztheit der für die jeweiligen PZ zur Verfügung stehenden Mittel grundsätzlich für nachvollziehbar. Er sieht aber die von der Kommission vorgeschlagenen Ausschlusstatbestände zu Infrastrukturen, die grundlegende Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Umwelt, Verkehr sowie Informations- und Kommunikationstechnologien bereitstellen, als zu undifferenziert an. Durch eine angemessen differenzierte und flexible Regelung muss sichergestellt werden, dass in den genannten Bereichen keine Infrastrukturinvestitionen von der Förderung ausgeschlossen werden, die einen starken Beitrag dazu leisten, die PZ der Kommission maßgeblich zu unterstützen.
Drucksache 442/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren
... Zudem sollte das geplante europäische Kompetenzzentrum für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung bessere Synergien zwischen der zivilen und der verteidigungspolitischen Dimension der Cybersicherheit anstreben. Es sollte die Mitgliedstaaten und andere relevante Akteure durch Beratung, Bereitstellung von Fachwissen und Erleichterung der Zusammenarbeit bei Projekten und Maßnahmen unterstützen. Auf Ersuchen der Mitgliedstaaten könnte es ferner als Projektmanager, insbesondere in Verbindung mit dem Europäischen Verteidigungsfonds, tätig werden. Die vorliegende Initiative zielt darauf ab‚ zur Lösung folgender Probleme beizutragen:
Drucksache 547/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetz es - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende
... 3.3. Flächendeckende Bereitstellung eines neurochirurgischen und neurologischen konsiliarärztlichen Rufbereitschaftsdienstes
Drucksache 5/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zwischenbewertung von Horizont 2020 - Maximierung der Wirkung der EU-Unterstützung für Forschung und Innovation - COM(2018) 2 final
... Die hochrangige Lamy-Gruppe empfiehlt eine Priorisierung von FuI sowie die Bereitstellung von mehr Mitteln in den Haushalten der EU und der Mitgliedstaaten. Der Gruppe zufolge sollten die Mittel für das Programm nach 2020 verdoppelt werden, denn dies sei die beste Investition, die die EU tätigen könne, um mit den größten Wettbewerbern der EU mitzuhalten und das derzeit verschwendete Potenzial nicht geförderter, qualitativ hochwertiger Vorschläge auszuschöpfen (d.h. das Ziel zu verfolgen, mindestens 30 % der qualitativ hochwertigen Vorschläge zu unterstützen).
Drucksache 185/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zur automatisierten Mobilität - eine EU-Strategie für die Mobilität der Zukunft
... Eine sichere und hochwertige Straßenverkehrsinfrastruktur wird eine entscheidende Rolle dabei spielen, den Einsatz automatisierter Fahrzeuge zu unterstützen. So kann etwa die Qualität der Markierungen und Verkehrszeichen die Leistung der automatisierten Fahrzeuge beeinflussen. Genauso wichtig ist es, dass digital kommunizierte Straßenverkehrsinformationen (z.B. dynamische Geschwindigkeitsbegrenzungen, Verkehrsregeln, die Position stationärer Fahrzeuge usw.) von den verschiedenen Verkehrsteilnehmern verstanden werden. Dies setzt voraus, dass alle Systeme, die solche Informationen bereitstellen, interoperabel sind. Die Kommission wird die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit solcher Informationen unterstützen.
Drucksache 218/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Beweiserhebung in Strafverfahren - COM(2018) 226 final
... Was die Durchsetzbarkeit von auf der Grundlage solcher Regelungen übermittelten Ersuchen angeht, hängt es von den Vorschriften des betreffenden Mitgliedstaats ab, ob der Diensteanbieter zur Zusammenarbeit verpflichtet ist oder nicht. Die Sanktionen und die Vollstreckung im Falle der Verweigerung sind ebenfalls nur bruchstückhaft geregelt. Auch wenn der Diensteanbieter der Sanktionsanordnung Folge leistet, ist es immer noch schwierig, die ursprüngliche Anordnung zur Bereitstellung der Daten zu vollstrecken.
Drucksache 667/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine funktionierende öffentliche Auftragsvergabe in und für Europa - COM(2017) 572 final
... - Die nationalen Behörden könnten die Organisation der Auftragsvergabe verbessern, indem sie klare nationale Beschaffungsstrategien formulieren, eine effizientere Koordination auf nationaler und regionaler Ebene sicherstellen, klare nationale Regeln und praktische Leitlinien bereitstellen, bewährte Verfahren austauschen, Kompetenzunterstützungszentren und zentralisierte Beschaffungsstellen einrichten, die Transparenz erhöhen und für zügige, unabhängige und faire Überprüfungsverfahren sorgen.
Drucksache 777/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union - COM(2017) 797 final
... Da in diesem Fall ein geltender Rechtsakt überarbeitet wird, hat die Kommission Möglichkeiten zur Vereinfachung und zur Reduzierung von Verwaltungsaufwand geprüft. Die Analyse ergab, dass die Richtlinie sehr geringe Kosten verursacht, und es gab keinen Hinweis darauf, dass dieselben Ziele mit der gleichen Wirksamkeit auf kostengünstigere Weise zu verwirklichen sind. Es besteht jedoch der Bedarf, die Transparenz und die rechtliche Verlässlichkeit von Beschäftigungsverträgen zu verbessern. Die Klarstellung des Geltungsbereichs der Richtlinie wird den Rechtsrahmen verständlicher und berechenbarer machen. Außerdem wurden konkrete Maßnahmen zur Vereinfachung in die Richtlinie aufgenommen. Angesichts der begrenzten Datenlage wurden diese Vereinfachungsmaßnahmen nicht beziffert, sondern in der Begründung erläutert. In Bezug auf die Einführung neuer Verpflichtungen ist für KMU eine einfachere Regelung vorgesehen, was Anträge auf eine andere Form der Beschäftigung angeht; außerdem sollen den Arbeitgebern Vorlagen und Modelle für die schriftlichen Erklärungen und die Bereitstellung von Informationen über nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften bzw. die einschlägigen Tarifverträge in leicht zugänglichem Format zur Verfügung gestellt werden, um den Aufwand für die Unternehmen zu verringern. Laut der Folgenabschätzung dürften diese Maßnahmen die Kosten der Erstellung der schriftlichen Erklärungen um 30 bis 40 % senken.
Drucksache 45/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen COM(2016) 822 final
... Die gegenwärtige uneinheitliche Prüfung der Regulierung von Berufen in der EU wirkt sich negative auf die Bereitstellung von Dienstleistungen und die Mobilität von Berufsangehörigen aus. Maßnahmen einzelner Mitgliedstaaten reichen allein nicht aus, um einen einheitlichen EU-Rechtsrahmen zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit der angestrebten nationalen Berufsreglementierungen zu gewährleisten und die bestehenden Probleme der nationalen Behörden aufzugreifen. Die wichtigsten Ziele der Maßnahme, nämlich Klarstellung der anwendbaren Kriterien, Stärkung der Verlässlichkeit, Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen den Mitgliedstaaten und Sicherstellung, dass die Regelungen auf die gleiche Weise angewendet werden, um eine weitere Belastung und Fragmentierung des Binnenmarktes zu vermeiden, könnten durch die Einführung eines gemeinsamen EU-weiten Prüfungsmechanismus, der von allen Mitgliedstaaten in vergleichbarer Weise angewendet wird, aufgrund seiner Größenordnung und Wirkungen besser erreicht werden. In Anbetracht der häufigen Änderung von Berufsreglementierungen besteht das Risiko, dass ohne EU-Maßnahmen die Unterschiede zwischen jenen, die bereits gute Regulierungsverfahren anwenden und die Verhältnismäßigkeit angemessen prüfen, bevor sie entscheiden, ob sie eine Regulierung vornehmen,6 und jenen, die dies nicht tun, größer werden und so zu größeren Qualitätsunterschieden bei den einschlägigen Rechtsvorschriften führen. Dies wirkt sich letztlich negativ auf den Zugang zu Berufen aus und hat negative Folgen sowohl für die Verbraucher als auch für die Wirtschaft.
Drucksache 666/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einem Europäischen Rahmen für hochwertige und nachhaltige Berufsausbildungen - COM(2017) 563 final
... Die am 26. April 2017 vorgestellte europäische Säule sozialer Rechte3 legt 20 Grundsätze und Rechte zur Unterstützung fairer und gut funktionierender Arbeitsmärkte und Sozialsysteme fest. Diese Grundsätze und Rechte sind in drei Kategorien unterteilt, die sämtlich für die Bereitstellung einer hochwertigen und nachhaltigen Berufsausbildung von Bedeutung sind: 1) Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, 2) faire Arbeitsbedingungen, 3) Sozialschutz und soziale Inklusion. Der erste Grundsatz besagt, dass jede Person das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form hat, damit sie Kompetenzen erwerben und bewahren kann, die es ihr ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen.
Drucksache 757/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen: Stärkung des Katastrophenmanagements der EU: rescEU - Solidarität und Verantwortung COM(2017) 773 final
... Die Mitgliedstaaten treffen Vorbereitungen, damit sie zusätzliche Kapazitäten für den Europäischen Katastrophenschutz-Pool bereitstellen können, sobald die Rechtsvorschriften angenommen wurden.
Drucksache 394/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des E -Government-Gesetzes
... "(9) Die Bundesregierung richtet eine zentrale Stelle ein, die die Behörden der Bundesverwaltung zu Fragen der Bereitstellung von Daten als offene Daten berät und Ansprechpartner für entsprechende Stellen der Länder ist."
Drucksache 678/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der Europäischen Union COM(2017) 495 final
... Die vorgeschlagene Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden. Die vorgeschlagene Verordnung dürfte sich positiv auf die unternehmerische Freiheit (Artikel 16) auswirken, denn sie trägt zur Beseitigung und Verhinderung ungerechtfertigter oder unverhältnismäßiger Hindernisse bei, welche die Nutzung und die Bereitstellung von Datendiensten (wie Cloud-Diensten) und die Konfiguration interner IT-Systeme erschweren.
Drucksache 169/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetzes
... Verkehrssysteme Gesetz (IVSG) in deutsches Recht umgesetzt (BGBl. I 2013, S. 1553). Zur Gewährleistung einer koordinierten und effektiven Einführung von Intelligenten Verkehrssystemen (IVS) in der gesamten Europäischen Union sieht der europäische Rechtsrahmen für die vorrangigen Maßnahmen der Richtlinie die Ausarbeitung von Spezifikationen vor, die durch delegierte Verordnungen erlassen werden. Die Europäische Kommission hat zur Information über die verkehrliche Situation im Straßenverkehr und für die Bereitstellung von Verkehrsdaten in delegierten Verordnungen für die Bereiche Echtzeitverkehrsinformationen1, sicherheitsrelevante Verkehrsinformationen2 und sicheres Lastkraftwagen (LKW) Parken3 Spezifikationen festgelegt.
Drucksache 771/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für die Konformität mit und die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011
, (EU) Nr. 528/2012
, (EU) Nr. 2016/424
, 2016/425, (EU) Nr. 2016/426
und (EU) Nr. 2017/1369
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinien 2004/42 /EG
/EG, 2009/48 /EG
/EG, 2010/35 /EU
/EU, 2013/29 /EU
/EU, 2013/53 /EU
/EU, 2014/28 /EU
/EU, 2014/29 /EU
/EU, 2014/30 /EU
/EU, 2014/31 /EU
/EU, 2014/32 /EU
/EU, 2014/33 /EU
/EU, 2014/34 /EU
/EU, 2014/35 /EU
/EU, 2014/53 /EU
/EU, 2014/68 /EU
/EU und 2014/90 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2017) 795 final; Ratsdok. 15950/17
... 2. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die im Erwägungsgrund 11 beschriebene Erwartung, dass die Wirtschaftsakteure in der gesamten Lieferkette verantwortlich sind und vollständig im Einklang mit den geltenden rechtlichen Anforderungen handeln, wenn sie Produkte in Verkehr bringen oder auf dem Markt bereitstellen, damit die Konformität mit den Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU für Produkte sichergestellt wird.
Drucksache 709/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen COM(2017) 534 final; Ratsdok. 12419/17
... Die Kommission hat analysiert, wie teuer die Komplexität der grenzübergreifenden Zusammenarbeit und die doppelte Bereitstellung von Dienstleistungen kommen. Eine aktuelle Studie13 zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der grenzbezogenen Hindernisse auf das BIP und das Beschäftigungsniveau in Grenzregionen an den Binnenlandgrenzen legt nahe, dass diese Regionen durchschnittlich 8 % reicher sein könnten, wenn alle Hemmnisse beseitigt würden und alle dieselbe Sprache sprächen.14 Dieses Szenario ist weder zu erreichen noch wünschenswert, da Europa auf Vielfalt und Subsidiarität aufgebaut ist. Würden jedoch nur 20 % der derzeit bestehenden Hindernisse abgebaut, so würde das BIP in den Grenzregionen auch schon um 2 % steigen. Die Auswirkungen auf die Arbeitsplätze dürften mit potenziell mehr als 1 Million neuer Stellen ebenfalls bedeutend sein. Grenzbezogene Hemmnisse schränken derzeit die Nutzung produktiver Aktiva ein und erschweren es, Größenvorteile zu erreichen. Ferner verursachen sie den Menschen und den Unternehmen Kosten. Diese negativen wirtschaftlichen Auswirkungen variieren zwar je nach Mitgliedstaat, sind jedoch in Ländern, in denen die Grenzregionen einen erheblich Teil zum nationalen BIP beitragen, deutlich größer.
Drucksache 429/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung - COM(2017) 247 final
... 6. Fördermittel aus Erasmus+ bereitstellen, um Hochschuleinrichtungen bei der Erarbeitung und Umsetzung integrierter institutioneller Strategien für Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit und Studienerfolg von der Zulassung bis zum Abschluss, auch durch die Zusammenarbeit mit Schulen und Berufsbildungsanbietern, zu unterstützen;
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.