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0508/05
0820/1/05
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0238/04B
0870/1/04
0917/04B
0569/04
0571/04B
0712/04B
0712/04
0877/04
0176/04
0361/04
0565/04
0336/04
0983/04
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0622/04
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0012/04
0586/04
0868/04
0665/04
0991/04
0232/04
0874/04
0917/3/04
0538/04
0945/04
0238/04
0578/04
0176/1/04
0380/04
0870/04B
0025/04B
0721/04
0105/04
0917/1/04
0365/04
0981/04
0165/04B
0804/04
0176/04B
0945/04B
0666/04
0613/04
0945/1/04
0441/04
0915/04
0226/04
0818/04
0450/03
0830/03B
0572/03
0715/03
0856/03
Drucksache 709/17

... ➢ Eine Therapeutin mit zwei Teilzeitbeschäftigungen - einer Anstellung in Belgien und einer freiberuflichen Tätigkeit in Frankreich - musste acht Monate auf zuverlässige Informationen dazu warten, welches Steuersystem für sie gilt und wieviel sie somit netto verdient.



Drucksache 379/1/17

... In Artikel 1 ist nach § 2 Absatz 3 folgender Absatz einzufügen: "(3a) Der Fahrlehrer hat jede Tätigkeit als Fahrlehrer im Fahrlehrerschein eintragen zu lassen. Das gilt auch dann, wenn sie in einem anderen Betrieb oder freiberuflich ausgeübt wird. Es sind mehrere Tätigkeiten als Fahrlehrer gleichzeitig möglich."



Drucksache 429/17

... Ohne Hochschuleinrichtungen und -systeme, die in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation effektive Leistungen erbringen und mit der Gesellschaft in Kontakt stehen, kann Europa diesen Herausforderungen nicht begegnen. Die Reform der Hochschulbildung liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten und ist Teil ihrer Anstrengungen, allgemeine und berufliche Bildungssysteme von Weltniveau zu schaffen. Die EU kann den Mitgliedstaaten bei ihren Bildungsreformbemühungen behilflich sein. Das Ziel der vorliegenden Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung6 ist es zu gewährleisten, dass die EU-Initiativen zur Förderung der Modernisierung der Hochschulbildung auf Themen fokussieren, auf die es ankommt, und gleichzeitig einen Beitrag zur Vorbereitung des nächsten EU-Finanzierungszeitraums leisten.... die auf bereits Geleistetem aufbaut,



Drucksache 611/17

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die neue Generation von Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")



Drucksache 147/17

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Arbeitsgruppe "Förderung von politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung" im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020"))



Drucksache 429/17 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat warnt jedoch davor, die Hochschulbildung überwiegend als Arbeitsmarktmotor zu betrachten. Die kurzfristige wirtschaftliche Verwertbarkeit allein kann für die Hochschulbildung nicht leitungsweisend sein. Diese zielt auf ganzheitliche Bildung und vermittelt als Basis für die Befähigung zur Aufnahme und Beibehaltung (lebenslanges Lernen) einer qualifizierten Erwerbstätigkeit gleichermaßen wissenschaftliche oder künstlerische Befähigung und ist darüber hinaus auch auf die Persönlichkeitsbildung und die Befähigung zu gesellschaftlichem Engagement gerichtet. Nur ganzheitlich gebildete Menschen sind als autonome Individuen für gesellschaftliche Herausforderungen und damit auch für die sich ständig wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes gewappnet. Eine primäre Ausrichtung an aktuellen und kurzlebigen Bedarfen des Arbeitsmarktes und diesbezüglichen Prognosen birgt außerdem das Risiko weiterer Ungleichgewichte bei Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt in der Zukunft. Vor diesem Hintergrund können Hochschuleinrichtungen auch nur sehr bedingt als "unternehmerische Akteure" verstanden werden. Zudem gibt der Bundesrat zu bedenken, dass ein Hochschulstudium junge Menschen zwar für den Arbeitsmarkt stärken soll, sich aber in seiner spezifischen Herangehensweise von der wesentlich praktischer orientierten beruflichen Bildung unterscheidet.



Drucksache 545/17

... ) vom 4. April 2017 beschlossen. Danach sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst unter den in § 23c des



Drucksache 349/1/17

... Das vom Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit beschlossene Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege hat seit seinem Inkrafttreten im März 2013 einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege von Bund, Ländern und Verbänden geleistet. Die Bundesregierung hat bereits am 13. Dezember 2012 eine bundesweite Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive im Bereich der Altenpflege gemeinsam mit den Ländern, Sozial- und Wirtschaftsverbänden sowie der Bundesagentur für Arbeit gestartet. In dieser Offensive wurde nochmals hervorgehoben, dass es erforderlich ist, das Engagement sowohl im Bereich der Erstausbildung als auch der Umschulung weiter zu verstärken. Für die kommenden Jahre geht es angesichts des Ersatz- und des Expansionsbedarfs an Fachkräften im Dienstleistungsbereich Altenpflege darum, das hohe Niveau der Anzahl Auszubildender nicht nur zu halten, sondern weiter auszubauen. Aufgrund des fortbestehenden Fachkräftemangels in der Altenpflege ist es erforderlich, weiterhin verstärkt lebens- und berufserfahrene Menschen für eine Altenpflegeumschulung zu gewinnen. Die Regelung soll daher über die derzeitige Befristung 31. Dezember 2017 hinaus bis Ende 2020 Eintritte in Altenpflegumschulungen ermöglichen, die unverkürzt dreijährig von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können. Die Verlängerung der Sonderregelung gilt auch für die Förderung durch die Jobcenter im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (



Drucksache 677/17

... 1. Der Bundesrat setzt sich für eine schnellere Integration von ausländischen Arbeitskräften in den Arbeitsmarkt ein, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Für Flüchtlinge spielt die Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen für den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt eine wichtige Rolle. Der Bundesrat erkennt daher die Bemühungen der Bunde-regierung auf eine schnellere Integration an und begrüßt die Intentionen des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG).



Drucksache 314/17 (Beschluss)

... In Artikel 1 Nummer 8 sind in § 13 Absatz 3 Satz 1 nach den Wörtern "Angebot nach Absatz 2" die Wörter "oder an einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme oder bei der beruflichen Eingliederung" einzufügen.



Drucksache 349/17 (Beschluss)

... Das vom Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit beschlossene Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege hat seit seinem Inkrafttreten im März 2013 einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege von Bund, Ländern und Verbänden geleistet. Die Bundesregierung hat bereits am 13. Dezember 2012 eine bundesweite Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive im Bereich der Altenpflege gemeinsam mit den Ländern,



Drucksache 59/1/17

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit eine Steuerbegünstigung für Deutschkurse, die Arbeitgeber zur beruflichen Integration bei ihnen beschäftigter Flüchtlinge anbieten, in das



Drucksache 432/1/17

... 3. Der Bundesrat stellt in Übereinstimmung mit der Kommission fest, dass in den Mitgliedstaaten bereits datenschutzkonforme Systeme zur Nachverfolgung von beruflichen Werdegängen existieren [bzw. an ihrer Errichtung unmittelbar gearbeitet wird].



Drucksache 274/17

... Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bundesrates, dass die berufliche Ausbildung eine zentrale Rolle für die Beschäftigungschancen junger Menschen in Europa spielt und grenzüberschreitende Maßnahmen zur Stärkung der Mobilität und Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung zu existenzsichernden, stabilen Bildungs- und Beschäftigungsstrukturen für Jugendliche beitragen können.



Drucksache 6/2/17

... 21. Welche konkreten Aufgaben und Befugnisse diese Behörden haben sollen, ist unklar. Der Regelungsvorschlag übersieht dabei die föderale Ordnung der Bundesrepublik. Sowohl dem Bund als auch den Ländern stehen jeweils originäre Rechtsetzungsbefugnisse zu. Daneben treten die Gemeinden, denen ebenfalls Rechtsetzungsbefugnisse zustehen. Auch die beruflichen Selbstverwaltungskörperschaften sind bei rechtsetzender Tätigkeit potenziell betroffen. Die Durchführung des Notifizierungsverfahrens muss weiterhin in der Zuständigkeit der rechtsetzenden Stellen liegen.



Drucksache 428/17 (Beschluss)

... 6. Da die Kommission im Schlusskapitel der Mitteilung die Frage nach einer ehrgeizigeren Benchmark beim frühzeitigen Schulabgang aufwirft, bekräftigt der Bundesrat seine Ablehnung genuiner Benchmarks auf EU-Ebene (vergleiche zuletzt die Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Februar 2009, BR-Drucksache 26/09(B), Ziffer 10, und die Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Juni 2008, BR-Drucksache 249/08(B)). Er weist darauf hin, dass die Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Mai 2003 über europäische Durchschnittsbezugswerte für allgemeine und berufliche Bildung (Benchmarks) (vergleiche Abl. C 134 vom 7. Juni 2003, Seiten 3 und 4) keine Festlegung einzelstaatlicher Ziele enthalten und keine Entscheidungen vorgeben, die von den jeweiligen Regierungen der Mitgliedstaaten getroffen werden müssten (vergleiche zuletzt die Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Februar 2009, BR-Drucksache 26/09(B), Ziffer 10).



Drucksache 410/17

... VII) ermächtigt die Bundesregierung, durch Rechtsverordnung solche Erkrankungen als Berufskrankheiten zu bezeichnen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Mit der Ergänzung der Berufskrankheiten-Liste trägt die Bundesregierung dem wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt Rechnung. Durch die Bezeichnung der Krankheiten in der Berufskrankheiten-Verordnung wird für die Betroffenen und die Rechtsanwender (Unfallversicherungsträger und Sozialgerichte) Rechtssicherheit über die grundsätzliche Anerkennungsfähigkeit und die spezifischen Voraussetzungen der einzelnen Berufskrankheiten-Tatbestände geschaffen. Außerdem werden die Beteiligten für eine mögliche berufliche Verursachung dieser Erkrankungen im Einzelfall sensibilisiert. Dies führt in verstärktem Maß zu entsprechenden Berufskrankheiten-Verdachtsanzeigen bei den Unfallversicherungsträgern sowie zur Entschädigung der Betroffenen.



Drucksache 58/17

... ) erfüllen. Die Beamtinnen und Beamten können dadurch ihre vielfältigen Fähigkeiten und langjährigen beruflichen Erfahrungen weiterhin aktiv einbringen, indem sie sich im sozialen, ökologischen oder kulturellen Bereich, im Bereich des Sports, der Integration oder im Zivil- und Katastrophenschutz für das Allgemeinwohl engagieren oder familienbedingte Pflegetätigkeiten wahrnehmen.



Drucksache 361/17

... Das Hauptziel des Europasses seit seiner Annahme im Jahr 2004 war die Förderung der Transparenz von Kompetenzen und Qualifikationen in Europa. Der Vorschlag für eine Änderung des Beschlusses baut auf den bisherigen Erfolgen und Bewertungen des Europasses auf und soll sicherstellen, dass die EU-Instrumente und -Dienste im Einklang mit den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger und den Veränderungen in unseren Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung und auf den Arbeitsmärkten weiterentwickelt und modernisiert werden. Mit dem Vorschlag soll eine Plattform,für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union, den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern bereitgestellt werden, um die wirksamsten Instrumente und Dienste zu entwickeln. Er ist Teil eines Pakets von Maßnahmen, die in der Mitteilung der Kommission über die neue europäische Agenda für Kompetenzen {COM(2016) 381 final} vorgeschlagen werden.



Drucksache 59/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit eine Steuerbegünstigung für Deutschkurse, die Arbeitgeber zur beruflichen Integration bei ihnen beschäftigter Flüchtlinge anbieten, in das



Drucksache 314/1/17

... In Artikel 1 Nummer 8 sind in § 13 Absatz 3 Satz 1 nach den Wörtern "Angebot nach Absatz 2" die Wörter "oder an einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme oder bei der beruflichen Eingliederung" einzufügen.



Drucksache 677/1/17

... a) Der Bundesrat setzt sich für eine schnelle qualifikationsadäquate Integration von ausländischen Arbeitskräften in den Arbeitsmarkt ein, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Auch für Flüchtlinge spielt die Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen für den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt eine wichtige Rolle. Der Bundesrat sieht sich daher gemeinsam mit der Bundesregierung vor der Aufgabe, Wege und Möglichkeiten zu suchen, die Anerkennung von Berufsqualifikationen auf der Basis der seit 2012 von Bund und Ländern verabschiedeten Anerkennungsgesetzgebung zu beschleunigen und die Verfahren dafür zu optimieren.



Drucksache 138/17

... (3) Der Datenschutzbeauftragte wird auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere des Fachwissens benannt, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt, sowie auf der Grundlage seiner Fähigkeit zur Erfüllung der in Artikel 46 genannten Aufgaben.



Drucksache 428/17

... Eine qualitativ hochwertige Bildung für alle trägt dazu bei, dass Europa seine wirtschaftlichen und sozialen Ziele erreicht. Eine gute Bildung ist das Fundament inklusiver und stabiler Gesellschaften. Sie bildet den Ausgangspunkt für eine erfolgreiche berufliche Laufbahn und den besten Schutz vor Arbeitslosigkeit und Armut. Sie fördert die persönliche Entwicklung und schafft die Basis für eine aktive Bürgerschaft. Eine gute Bildung stärkt F&E, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Damit eine Gesellschaft auch einen Nutzen aus diesen Vorteilen ziehen kann, muss eine hochwertige Bildung für alle zur Realität werden.



Drucksache 611/1/17

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die neue Generation von Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020") Arbeitsgruppe "Modernisierung der Hochschulbildung"



Drucksache 352/17 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat stellt fest, dass die Kommission eine "Überwachung" der Fortschritte der Mitgliedstaaten ankündigt. Vor dem Hintergrund der in Artikel 165 und 166 AEUV sehr eng gesteckten Kompetenzgrenzen lehnt er ein derartiges Leistungsscreening als formalisierte Überwachung und Bewertung bei Bildungsthemen entschieden ab (siehe bereits Stellungnahme vom 17. Juni 2016, BR-Drucksache 116/16(B), Ziffer 13). Im Bildungsbereich darf die EU lediglich die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten fördern und deren Tätigkeit unter strikter Beachtung der mitgliedstaatlichen Verantwortung für die Lehrinhalte und der Freiwilligkeit der europäischen Bildungskooperation unterstützen. Darüber hinaus sieht der Bundesrat kritisch, dass für den Leistungsanzeiger der Indikator für die Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen aufgegriffen wurde, bei dem sogar die Kommission selbst im Jahr 2015 in ihrer Arbeitsunterlage zum Entwurf des gemeinsamen Berichts über die Umsetzung des strategischen Rahmens auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (Education and Training 2020 - "ET 2020", SWD(2015) 161 final) Verbesserungsmöglichkeiten konstatiert hatte. Der Bundesrat hat wiederholt eine Überarbeitung dieses ungeeigneten Indikators gefordert.



Drucksache 432/17 (Beschluss)

... 13. Für den Bereich der beruflichen Bildung merkt der Bundesrat an, dass hier auf freiwilliger Basis bereits Befragungen durchgeführt werden. Er weist darauf hin, dass gerade in der beruflichen Bildung in Deutschland eine große Zahl von Akteuren aktiv ist. Die Förderung von Werdegang-Nachverfolgungssystemen im Berufsbildungsbereich würde grundlegende Fragen aufwerfen, die Machbarkeit, Verwaltungslasten und Datenschutz sowie darüber hinaus auch die Vergleichbarkeit betreffen.



Drucksache 713/17

... - Bildung ist die Basis für kreative und produktive Arbeitskräfte, die Forschung und Entwicklung sowie Innovation vorantreiben und somit den technischen und digitalen Fortschritt gestalten können, anstatt nur auf ihn zu reagieren; die allgemeine und die berufliche Bildung vermitteln die Kompetenzen, die die Menschen auf dem Arbeitsmarkt benötigen. Damit können sie auf sich verändernde Umstände und strukturelle Veränderungen oder Brüche reagieren; allgemeine und berufliche Bildung sowie Weiterqualifizierung und Umschulungen erleichtern den Arbeitsplatzwechsel; die allgemeine und die berufliche Bildung eröffnen Menschen die Chance, selbst Arbeitsplätze zu schaffen; hoch qualifizierte und flexible Arbeitskräfte bilden das Rückgrat einer widerstandsfähigen Wirtschaft, die Schocks gut verkraftet und eine proaktive Rolle in der globalen Wirtschaft spielt. - Allgemeine und berufliche Bildung sind außerdem das beste Mittel, um die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen und dafür zu sorgen, dass die Menschen würdige Arbeit finden. Sie bieten den besten Schutz vor Arbeitslosigkeit, Armut und sozialer Ausgrenzung. Eine hochwertige und inklusive Bildung von Kindheit an legt die Grundlagen für sozialen Zusammenhalt, soziale Mobilität und eine gerechte Gesellschaft.



Drucksache 45/2/17

... 40. Der Bundesrat stellt fest, dass die Frage, ob oder wie der Berufszugang innerstaatlich reglementiert ist, in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt. In Deutschland ist der Zugang zu einer beruflichen Tätigkeit in den Fällen reglementiert, bei denen es sich um sensible berufliche Tätigkeiten handelt und bei denen es gerechtfertigt ist, den Berufszugang unter anderem aus Gründen des Verbraucher- oder Patientenschutzes an das Vorhandensein bestimmter beruflicher Qualifikationen zu knüpfen. Es sollte den Mitgliedstaaten überlassen bleiben, welche Berufe sie aus Gründen des Allgemeinwohls reglementieren und bei welchen sie dies nicht für notwendig erachten.



Drucksache 147/17 (Beschluss)

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Arbeitsgruppe "Förderung von politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung" im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020"))



Drucksache 360/17

... Die Kommission ist sich voll und ganz bewusst, dass die Zuständigkeit für die allgemeine und berufliche Bildung bei den Mitgliedstaaten liegt (Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) und bestätigt, dass sich aus der Mitteilung keine verbindlichen Maßnahmen ergeben. Vorschläge für Rechtsvorschriften werden derzeit und künftig nach den einschlägigen Verfahren und unter uneingeschränkter Achtung der Befugnisse und Zuständigkeiten des Europäischen Parlaments und des Rates erörtert. In diesen Organen spielt Deutschland eine aktive Rolle.



Drucksache 357/17

... Die Ausrüstungspflicht besteht in einer Schnittstelle, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Hierbei kann es sich um eine beliebige Schnittstelle (elektrische oder optische Schnittstelle) handeln. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass Inhalte aus dem Internet zumeist über Schnittstellen bezogen werden, die nach IEEE (z.B. WLAN) oder anderen Normen nicht-europäischer Normenorganisationen standardisiert worden sind. Die Schnittstelle kann eine Luftschnittstelle für den direkten Bezug eines digitalen Hörfunksignals sein (z.B. DAB+), sie kann aber auch dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz oder ein Telekommunikations-Endgerät dienen. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass ein Internetanschluss nur über ein solches Netz oder Endgerät möglich ist. Durch die Herausnahme von Bausätzen aller Art aus dem Anwendungsbereich der Regelung wird sichergestellt, dass nicht für den Digitalempfang taugliche Radiobausätze weiterhin frei angeboten werden können und so insbesondere für Zwecke der Jugendbildung sowie der beruflichen Aus- und Fortbildung zur Verfügung stehen.



Drucksache 731/17

... Gemeinsame Investitionen von EU und Mitgliedstaaten in die Infrastruktur und die Förderung natürlicher Ressourcen und des Humankapitals ist von größter Bedeutung, um nachhaltige und hochwertige Beschäftigung in ländlichen Gebieten zu stützen. Die ländlichen Gemeinschaften sollten besseren Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, Gesundheitsversorgung, beruflichen Schulungen, Programmen zum Erwerb neuer Kompetenzen, insbesondere im digitalen Bereich, und hochwertiger Bildung sowie eine bessere Netzanbindung erhalten.



Drucksache 666/1/17

... 5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass in Deutschland auch jenseits der betrieblichen Ausbildung erfolgreiche Konzepte in der beruflichen Bildung existieren - dies betrifft zum Beispiel die Ausbildung an Berufsfachschulen. Er geht davon aus, dass sich der Empfehlungsvorschlag der Kommission allein auf die duale Bildung bezieht, zumal er für andere Formen der beruflichen Bildung nicht passgenau ist.



Drucksache 611/17 (Beschluss)

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die neue Generation von Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020") Arbeitsgruppe "Modernisierung der Hochschulbildung"



Drucksache 608/17

... 3. einer sonstigen Hilfstätigkeit an deren beruflicher Tätigkeit mitwirken. Über die Ausübung des Rechts dieser Personen, das Zeugnis zu verweigern, entscheiden die Berufsgeheimnisträger, es sei denn, dass diese Entscheidung in absehbarer Zeit nicht herbeigeführt werden kann.



Drucksache 352/17

... Diese Herausforderungen haben eine besondere Bedeutung für die Vollendung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, wie aus dem Bericht der fünf Präsidenten von Juni 201514 hervorgeht. Es handelt sich hierbei nicht nur um ein soziales Erfordernis, sondern auch um eine wirtschaftliche Notwendigkeit: Die Beschäftigungssituation und die soziale Lage sind innerhalb des Euro-Währungsgebiets hochgradig unterschiedlich, was zum Teil der Krise zuzuschreiben ist, aber auch dem in den Jahren vor der Krise aufgebauten Ungleichgewicht. Wie dem Bericht zu entnehmen ist, sind effiziente und widerstandsfähige Arbeitsmärkte, die einen hohen Beschäftigungsstand begünstigen und Schocks absorbieren können, ohne dabei zusätzliche Arbeitslosigkeit zu verursachen, von grundlegender Bedeutung für das Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion. Mit der Zeit tragen sie zu einer Leistungskonvergenz zwischen Mitgliedstaaten und zu integrativeren Gesellschaften bei. Über die Anliegen des Arbeitsmarkts hinaus müssen Bürgerinnen und Bürger Zugang zu angemessenen Bildungsmöglichkeiten haben und die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft durch ein wirksames Sozialsystem geschützt werden, wozu auch ein Mindestsockel sozialer Schutzrechte zählt. Abschließend wird in dem Bericht betont, dass ein Schritt weiter gegangen werden und eine tiefere Integration der nationalen Arbeitsmärkte vorgetrieben werden muss, indem die räumliche und berufliche Mobilität erleichtert werden. Das erfordert faire und durchsetzbare gleiche Ausgangsbedingungen für Behörden, Arbeitnehmer und Unternehmen gleichermaßen.



Drucksache 387/17

... Ein Schlüssel zur Teilhabe ist lebenslanges Lernen. Ein gleichberechtigter Zugang zu hochwertiger Bildung und Ausbildung ist ein bedeutender Faktor für die Umverteilung des Wohlstands in einer Gesellschaft. Dafür sollte eine hochwertige Grundbildung und Zugang zu Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für alle Altersgruppen bereitgestellt werden. Außerdem müssen wir neue Wege des Lernens für eine Gesellschaft finden, die zunehmend von Mobilität und Digitalisierung geprägt ist, und für die richtige Mischung von sozialen Kompetenzen (z.B. Unternehmergeist) und soliden digitalen Kompetenzen sorgen. Bereits 90 % aller Arbeitsplätze setzen zumindest gewisse digitale Kompetenzen voraus.24 In Europa bemüht man sich schon um Verbesserung der digitalen Kompetenzen, doch bedarf es noch weiterer Fortschritte.25 In Verbindung mit Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitsuchende wird dies den Bürgerinnen und Bürgern die Anpassung an eine sich ständig wandelnde Berufswelt und an flexiblere berufliche Laufbahnen erleichtern.



Drucksache 232/17 (Beschluss)

... (1) 1Unmittelbare Angehörige eines Bediensteten einer internationalen Organisation haben unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland. 2Für volljährige Kinder gilt dies nur insoweit, als durch eine eventuelle berufliche Tätigkeit keine wirtschaftliche Selbständigkeit oder Auflösung der Haushaltszugehörigkeit des Kindes bedingt ist.



Drucksache 429/1/17

... 2. Der Bundesrat warnt jedoch davor, die Hochschulbildung überwiegend als Arbeitsmarktmotor zu betrachten. Die kurzfristige wirtschaftliche Verwertbarkeit allein kann für die Hochschulbildung nicht leitungsweisend sein. Diese zielt auf ganzheitliche Bildung und vermittelt als Basis für die Befähigung zur Aufnahme und Beibehaltung (lebenslanges Lernen) einer qualifizierten Erwerbstätigkeit gleichermaßen wissenschaftliche oder künstlerische Befähigung und ist darüber hinaus auch auf die Persönlichkeitsbildung und die Befähigung zu gesellschaftlichem Engagement gerichtet. Nur ganzheitlich gebildete Menschen sind als autonome Individuen für gesellschaftliche Herausforderungen und damit auch für die sich ständig wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes gewappnet. Eine primäre Ausrichtung an aktuellen und kurzlebigen Bedarfen des Arbeitsmarktes und diesbezüglichen Prognosen birgt außerdem das Risiko weiterer Ungleichgewichte bei Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt in der Zukunft. Vor diesem Hintergrund können Hochschuleinrichtungen auch nur sehr bedingt als "unternehmerische Akteure" verstanden werden. Zudem gibt der Bundesrat zu bedenken, dass ein Hochschulstudium junge Menschen zwar für den Arbeitsmarkt stärken soll, sich aber in seiner spezifischen Herangehensweise von der wesentlich praktischer orientierten beruflichen Bildung unterscheidet.



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.