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"Beruflichen"
Drucksache 352/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Einführung einer europäischen Säule sozialer Rechte - COM(2017) 250 final
... 14. Der Bundesrat stellt fest, dass die Kommission eine "Überwachung" der Fortschritte der Mitgliedstaaten ankündigt. Vor dem Hintergrund der in Artikel 165 und 166 AEUV sehr eng gesteckten Kompetenzgrenzen lehnt er ein derartiges Leistungsscreening als formalisierte Überwachung und Bewertung bei Bildungsthemen entschieden ab (siehe bereits Stellungnahme vom 17. Juni 2016, BR-Drucksache 116/16(B), Ziffer 13). Im Bildungsbereich darf die EU lediglich die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten fördern und deren Tätigkeit unter strikter Beachtung der mitgliedstaatlichen Verantwortung für die Lehrinhalte und der Freiwilligkeit der europäischen Bildungskooperation unterstützen. Darüber hinaus sieht der Bundesrat kritisch, dass für den Leistungsanzeiger der Indikator für die Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen aufgegriffen wurde, bei dem sogar die Kommission selbst im Jahr 2015 in ihrer Arbeitsunterlage zum Entwurf des gemeinsamen Berichts über die Umsetzung des strategischen Rahmens auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (Education and Training 2020 - "ET 2020", SWD(2015) 161 final) Verbesserungsmöglichkeiten konstatiert hatte. Der Bundesrat hat wiederholt eine Überarbeitung dieses ungeeigneten Indikators gefordert.
Drucksache 147/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Arbeitsgruppe "Förderung von politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung" im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020"))
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Arbeitsgruppe "Förderung von politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung" im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020"))
Drucksache 315/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen - Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken COM(2016) 381 final
... Die nationalen und regionalen Arbeitsmärkte und die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung stehen vor jeweils eigenen Herausforderungen, aber alle Mitgliedstaaten sind mit ähnlichen Problemen und Chancen konfrontiert:
Drucksache 479/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bericht über die Ergebnisse der Modellvorhaben zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten
... Der Bericht der Bundesregierung, der die Evaluationen von 25 Modellstudiengängen zusammenfasst, kommt übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass es dauerhaft wünschenswert und machbar ist, primärqualifizierende Studiengänge für die vier beteiligten Berufsgruppen einzurichten. Uneinheitlich ist das Ergebnis hinsichtlich des Umfangs der Akademisierung. Es wird sich überwiegend für eine Teilakademisierung und dafür ausgesprochen, daneben die berufliche/fachschulische Ausbildung zu erhalten.
Drucksache 315/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen - Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken - COM(2016) 381 final
... 2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Artikel 165 und 166 AEUV die Verantwortung für den Bereich der allgemeinen Bildung einschließlich der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung den Mitgliedstaaten zuweisen. Vor diesem Hintergrund stellt der Bundesrat klar, dass aus der "Europa 2020 Strategie" keine verbindlichen Vorgaben für diesen Bereich abgeleitet werden können, die von den Mitgliedstaaten umzusetzen sind.
Drucksache 318/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz - AWStG )
Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz -
Drucksache 490/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz - HHVG )
... In der Praxis hat sich gezeigt, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen die Zuständigkeiten für Leistungen, die den über die Blutzuckermessung und Insulingabe hinaus entstehenden Aufwand in der Kindertageseinrichtung, Schule und Hort zum Inhalt haben, nicht immer ausreichend definieren. Die Klärung dieser Zuständigkeiten führt insbesondere für die betroffenen Familien zu hohen Belastungen. Eltern, die einer beruflichen Tätigkeit nachgehen wollen, können dies zum Teil nicht oder nur in eingeschränktem Umfang.
Drucksache 399/16
Gesetzesantrag der Länder Brandenburg, Niedersachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetz es
... Die Ableistung des Vorbereitungsdienstes ist gegenwärtig nur in Vollzeit vorgesehen. Dies führt vielfach dazu, dass Absolventinnen und Absolventen des Studiums und der ersten Prüfung, die familiäre Betreuungsaufgaben übernehmen, den Vorbereitungsdienst entweder verzögert oder gar nicht aufnehmen. Die Durchführung eines Vorbereitungsdienstes in Teilzeit wäre geeignet, diese Absolventinnen und Absolventen für den Arbeitsmarkt zu gewinnen und ihnen eine berufliche Perspektive zu eröffnen, die ihrer bisherigen Ausbildung angemessen ist.
Drucksache 568/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte zulässige Formen der Nutzung urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen und zur Änderung der Richtlinie 2001/29 /EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft - COM(2016) 596 final
... Die vorgeschlagene Richtlinie stützt den Anspruch von Menschen mit Behinderungen auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft, wie er in Artikel 26 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden die "Charta") niedergelegt ist. In der Richtlinie finden auch die Verpflichtungen der Union aus dem UNCRPD ihren Niederschlag. Das UNCRPD gewährleistet für Menschen mit Behinderungen das Recht auf Zugang zu Informationen sowie das Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Leben. Daher ist es gerechtfertigt, die Eigentumsrechte der Rechteinhaber im Rahmen der Verpflichtungen der Union aus der Charta zu beschränken15. Die vorgeschlagene Richtlinie ist ein wesentlicher erster Schritt, um diesen Zugang zu Informationen und diese Teilnahme am kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Leben zu gewährleisten.
Drucksache 116/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte - COM(2016) 127 final
... Diese Veröffentlichungen verdeutlichen, dass Investitionen in das Humankapital ein wichtiger Mechanismus der Transmission zwischen langfristigem Wachstum, Gleichstellung und sozialem Fortschritt sind. Sie bestätigen ferner, dass sich Lohn- und Einkommensungleichheit langfristig negativ auf das potenzielle Wachstum auswirken könnte, indem sie bestehende Chancenungleichheiten verfestigt und verstärkt, die Entwicklung von Kompetenzen einschränkt und die soziale und berufliche Mobilität beeinträchtigt. In den Industrieländern, die ihren Wohlstand auf Produktivitätszuwachs und Innovationsfähigkeit gründen, sind Sozialleistungen und Wirtschaftsleistungen zwei Seiten derselben Medaille.
Drucksache 235/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
... (6) Trainer im Sinne dieser Vorschrift ist, wer bei dem sportlichen Wettbewerb über den Einsatz und die Anleitung von Sportlern entscheidet. Einem Trainer stehen Personen gleich, die aufgrund ihrer beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung wesentlichen Einfluss auf den Einsatz oder die Anleitung von Sportlern nehmen können.
Drucksache 38/2/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die neue Generation von Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methor Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die neue Generation von Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methor Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")
Drucksache 784/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
... Eine Erlaubnispflicht nach § 44 IfSG betrifft eine Vielzahl niedergelassener Ärzte, eventuell auch aus anderen Fachbereichen wie Dermatologie, Kinderheilkunde, Gynäkologie etc. und wäre damit von erheblicher Bedeutung. Die Voraussetzungen für eine Erlaubniserteilung erfüllen niedergelassene Ärzte regelmäßig nicht, da es diesen meist an einer mindestens zweijährigen hauptberuflichen Tätigkeit mit Krankheitserregern unter Aufsicht fehlt (§ 47 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 IfSG).
Drucksache 414/16 (Beschluss)
... In Ergänzung zu den Meldepflichten zuverlässigkeitsüberprüfter Personen soll eine korrelierende Meldepflicht von Arbeitgebern eingeführt werden, deren Beschäftigte aus beruflichen Gründen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung benötigen.
Drucksache 399/16 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetz es
... Die Ableistung des Vorbereitungsdienstes ist gegenwärtig nur in Vollzeit vorgesehen. Dies führt vielfach dazu, dass Absolventinnen und Absolventen des Studiums und der ersten Prüfung, die familiäre Betreuungsaufgaben übernehmen, den Vorbereitungsdienst entweder verzögert oder gar nicht aufnehmen. Die Durchführung eines Vorbereitungsdienstes in Teilzeit wäre geeignet, diese Absolventinnen und Absolventen für den Arbeitsmarkt zu gewinnen und ihnen eine berufliche Perspektive zu eröffnen, die ihrer bisherigen Ausbildung angemessen ist.
Drucksache 266/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Integrationsgesetzes
... e) Der Bundesrat fordert, im weiteren Gesetzgebungsverfahren durch eine Regelung im AufenthG sicherzustellen bzw. klarzustellen, dass eine Teilnahmeverpflichtung am Integrationskurs bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht ausgesprochen werden soll oder nach § 44a Absatz 2 AufenthG entfällt, wenn sich die Ausländerin oder der Ausländer im Bundesgebiet in einer beruflichen oder sonstigen Ausbildung befindet, worunter auch ein Studium und Maßnahmen, die auf die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung oder eines Studiums (zum Beispiel Studienkollegs, studienvorbereitende Sprachkurse an Hochschulen/Propädeutika) vorbereiten sollen, fallen.
Drucksache 567/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den grenzüberschreitenden Austausch von Kopien bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände in einem zugänglichen Format zwischen der Union und Drittländern zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen - COM(2016) 595 final
... Die vorgeschlagene Verordnung stützt den Anspruch von Menschen mit Behinderungen auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft, wie er in Artikel 26 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden "Charta") niedergelegt ist. In der Verordnung finden auch die Verpflichtungen der Union aus dem UNCRPD ihren Niederschlag. Das UNCRPD gewährleistet für Menschen mit Behinderungen das Recht auf Zugang zu Informationen sowie das Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Leben. Daher ist es gerechtfertigt, die Eigentumsrechte der Rechteinhaber im Rahmen der Verpflichtungen der Union aus der Charta zu beschränken10.
Drucksache 65/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz - AWStG )
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz -
Drucksache 316/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie COM(2016) 382 final
... Jedoch verfügt ein erheblicher Anteil der Personen im erwerbsfähigen Alter - einschließlich derjenigen, die sich bereits im Erwerbsleben befinden - nicht über die grundlegenden Lese-, Schreib- und Rechenfertigkeiten sowie digitalen Kompetenzen, die für eine Teilnahme an einschlägigen Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung vorausgesetzt werden, welche wiederum notwendig sind, um mit den wechselnden Anforderungen am Arbeitsplatz Schritt zu halten und den Verlust von Kompetenzen zu vermeiden. Arbeitskräfte mit geringen Kompetenzen, ältere Arbeitskräfte und Arbeitskräfte, die keine Gelegenheit haben, ihre Kompetenzen während ihres Erwerbslebens weiterzuentwickeln, laufen am ehesten Gefahr, dass ihre Kompetenzen veralten.
Drucksache 65/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutzund Weiterbildungsstärkungsgesetz - AWStG )
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutzund Weiterbildungsstärkungsgesetz -
Drucksache 747/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investieren in Europas Jugend - COM(2016) 940 final
... 2. Der Bundesrat befürwortet zudem, dass die Kommission nicht nur Wirtschafts- und Beschäftigungsaspekte anspricht, sondern die Bedeutung von Solidarität, Lernmobilität und Engagement betont. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass der Einsatz für Solidaritätsprojekte ein inspirierendes und ermutigendes Erlebnis für junge Menschen sein kann. Er ist der Ansicht, dass Freiwilligentätigkeit im Ausland eine wertvolle nicht formale Bildungserfahrung darstellt, die den Erwerb sozialer, fachlicher und interkultureller Kompetenzen fördert und in besonderer Weise dazu geeignet ist, junge Menschen in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung zu unterstützen (BR-Drucksache 488/08(B)). [Der Bundesrat hinterfragt jedoch den Mehrwert eines neu zu schaffenden Solidaritätskorps gegenüber dem bereits etablierten Europäischen Freiwilligendienst.] Der Bundesrat bedauert, dass das Solidaritätskorps ohne längeren Prüf- und Konsultationsprozess vorgestellt wurde, und betont, dass er bei der weiteren Ausgestaltung großen Wert auf die enge Einbindung der Mitgliedstaaten und aller beteiligten Akteure legt. Zudem hinterfragt er kritisch, wie genau die Finanzierung des Solidaritätskorps in Zukunft erfolgen soll.
Drucksache 266/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Integrationsgesetzes
... e) Der Bundesrat fordert, im weiteren Gesetzgebungsverfahren durch eine Regelung im AufenthG sicherzustellen bzw. klarzustellen, dass eine Teilnahmeverpflichtung am Integrationskurs bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht ausgesprochen werden soll oder nach § 44a Absatz 2 AufenthG entfällt, wenn sich die Ausländerin oder der Ausländer im Bundesgebiet in einer beruflichen oder sonstigen Ausbildung befindet, worunter auch ein Studium und Maßnahmen, die auf die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung oder eines Studiums (zum Beispiel Studienkollegs, studienvorbereitende Sprachkurse an Hochschulen/Propädeutika) vorbereiten sollen, fallen.
Drucksache 496/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum
... Zu berücksichtigen ist im Rahmen der Erforderlichkeitsprüfung auch, dass eine Reihe von beruflichen Tätigkeiten, die eine vergleichbare Bedeutung für Bürgerinnen und Bürger bei der Vermögensbildung und Altersvorsorge haben und ein vergleichbares Risiko für Vermögensschäden aufweisen, ebenfalls einer gewerberechtlichen Erlaubnispflicht unterliegt und einen Sachkundenachweis sowie eine Berufshaftpflichtversicherung voraussetzt (vgl. § 34d GewO Versicherungsvermittler, § 34f GewO Finanzanlagenvermittler, § 34i GewO Wohnimmobilienkreditvermittler).
Drucksache 542/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... Im AsylbLG gilt - ebenso wie im SGB II und im SGB XII - der Grundsatz, dass verfügbares Einkommen vorrangig einzusetzen ist, bevor Sozialleistungen beansprucht werden können. Zum berücksichtigungsfähigen Einkommen gehören dabei auch steuerfreie Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche oder nebenberufliche Tätigkeiten. Diese sind somit - nach Abzug der nach Absatz 3 Satz 2 absetzbaren Beträge - auf die Grundleistungen nach den §§ 3 ff. AsylbLG anzurechnen, gegebenenfalls vermindert um den allgemeinen Freibetrag nach Absatz 3 Satz 1, soweit es sich um Einnahmen aus Erwerbstätigkeit handelt. Eine weitergehende Freistellung kommt nach geltendem Recht nicht in Betracht, da das geltende AsylbLG - anders als SGB II und SGB XII keinen speziellen Freibetrag für die genannten Einnahmen vorsieht. Die Freistellungsregelung nach § 82 Absatz 3 Satz 4 SGB XII findet erst nach Ablauf der "Wartefrist" (erste 15 Monate) auf die Bezieherinnen und Bezieher von Analogleistungen (nach § 2 Absatz 1 AsylbLG) Anwendung.
Drucksache 792/16 (Beschluss)
... Die Schaffung einer ausdrücklichen Regelung für eine möglichst schnelle und frühzeitige Übermittlung entsprechender Daten an Einrichtungen des Justiz-und Maßregelvollzugs ist sachgerecht: Erkenntnisse der Führungsaufsichtsstelle sind bereits zu Beginn der Haft in das Diagnoseverfahren einzubeziehen (vgl. z.B. § 13 Absatz 3 Satz 2 ThürJVollzGB), dessen Ergebnisse Grundlage des zu erstellenden und fortzuschreibenden Vollzugs- und Eingliederungsplans sind (vgl. z.B. § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1ThürJVollzGB). Die Führungsaufsichtsstelle beteiligt sich zudem frühzeitig an der sozialen und beruflichen Eingliederung der Straf- und Jugendstrafgefangenen (vgl. z.B. § 50 Absatz 2 Satz 2 ThürJVollzGB).
Drucksache 569/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Kompetenzen und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG COM(2016) 625 final
... Dieser Vorschlag dient der Modernisierung der EU-Instrumente und -Dienste, damit diese die veränderten Bedürfnisse aller potenziellen Nutzer auf dem Arbeitsmarkt und in der allgemeinen und beruflichen Bildung widerspiegeln, stets dem technischen Fortschritt, neuen Formen des Informationsaustauschs und der kollaborativen Wirtschaft angepasst werden und in der Lage sind, die Menschen lebenslang bei Übergängen zwischen Lern- und Arbeitsphasen zu unterstützen.
Drucksache 194/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-eGovernment-Aktionsplan 2016 - 2020 Beschleunigung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung - COM(2016) 179 final
... Zudem wird die Kommission das europäische Portal zur beruflichen Mobilität (EURES-Portal) mit dem Ziel weiterentwickeln, weitere Dienste für Arbeitssuchende und Arbeitgeber zu erbringen und die öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen stärker zu integrieren, etwa durch den Austausch der Profile (Lebensläufe) von Arbeitssuchenden30. Dies sollte zur Mobilität der Arbeitssuchenden in der EU beitragen.
Drucksache 38/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die neue Generation von Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methor Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die neue Generation von Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methor Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")
Drucksache 318/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungs- stärkungsgesetz - AWStG )
Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungs- stärkungsgesetz -
Drucksache 67/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus
... Räume, die sowohl Wohnzwecken als auch gewerblichen oder beruflichen Zwecken dienen, sind je nachdem, welchem Zweck sie überwiegend dienen, entweder ganz den Wohnzwecken oder ganz den gewerblichen oder beruflichen Zwecken dienenden Räumen zuzurechnen. Das häusliche Arbeitszimmer des Mieters ist aus Vereinfachungsgründen den Wohnzwecken dienenden Räumen zuzurechnen.
Drucksache 569/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer
... - Zudem weist der Bundesrat darauf hin, dass die kleinteilige Struktur von ESCO mit einem nicht modularisierten System, wie es in Deutschland mit dem ganzheitlichen Bildungskonzept in der allgemeinen und beruflichen Bildung zu finden ist, schwer vereinbar erscheint.
Drucksache 479/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Bericht über die Ergebnisse der Modellvorhaben zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten
... Der Bericht der Bundesregierung, der die Evaluationen von 25 Modellstudiengängen zusammenfasst, kommt übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass es dauerhaft wünschenswert und machbar ist, primärqualifizierende Studiengänge für die vier beteiligten Berufsgruppen einzurichten. Uneinheitlich ist das Ergebnis hinsichtlich des Umfangs der Akademisierung. Es wird sich überwiegend für eine Teilakademisierung und dafür ausgesprochen, daneben die berufliche/fachschulische Ausbildung zu erhalten.
Drucksache 65/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutzund Weiterbildungsstärkungsgesetz - AWStG )
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutzund Weiterbildungsstärkungsgesetz -
Drucksache 689/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... "(2a) Absatz 2 gilt nicht für approbierte Antragsteller, deren förmliche Qualifikationen bereits durch die zuständigen Behörden für andere Zwecke anerkannt wurden und die tatsächlich und rechtmäßig die beruflichen Tätigkeiten eines Apothekers mindestens drei Jahre lang ununterbrochen im Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgeübt haben." `
Drucksache 317/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen - COM(2016) 383 final
... - Der EQR befasst sich ausschließlich mit Qualifikationen und nicht mit "Qualifikationskomponenten" bzw. sogenannten Teilqualifikationen oder Modulen, die mit Credit-Punkten verbunden sind. Der Bundesrat lehnt eine Vermengung des EQR mit Credit-Systemen ab, da diese zwei grundsätzlich unterschiedliche Instrumente darstellen. Er weist darauf hin, dass der EQR keinen Anspruch auf Anerkennung generiert, und warnt vor diesem Hintergrund nachdrücklich vor einer Vermischung von Anerkennungs- und Transparenzinstrumenten (siehe auch BR-Drucksache 725/12(B), Ziffer 11). Insbesondere die mit der Etablierung von Credit-Systemen verbundene Modularisierung ist mit dem in Deutschland etablierten System in der allgemeinen und beruflichen Bildung nicht vereinbar. Der Bundesrat spricht sich vor diesem Hintergrund gegen eine Verknüpfung des EQR mit Credit-Systemen aus.
Drucksache 38/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die neue Generation von Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methor Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die neue Generation von Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methor Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")
Drucksache 12/16
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks (EU/EWR-Handwerk-Verordnung - EU/EWR HwV)
... (1) Die Ausnahmebewilligung wird vorbehaltlich der Anordnung von Ausgleichsmaßnahmen nach § 5 auch erteilt, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller in einem anderen Herkunftsstaat eine berufliche Qualifikation erworben hat, die dort Voraussetzung für die Ausübung zumindest einer wesentlichen Tätigkeit des betreffenden Gewerbes ist. Die berufliche Qualifikation muss durch die Vorlage eines Ausbildungs- oder Befähigungsnachweises nachgewiesen werden.
Drucksache 299/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europa investiert wieder - Eine Bestandsaufnahme der Investitionsoffensive für Europa COM(2016) 359 final
... 6. In der in Kürze erscheinenden "europäischen Agenda für neue Kompetenzen" wird die konkrete Frage der Investitionen und der Verbesserung der Qualifikationen und des Humankapitals in einen breiteren Kontext gestellt: Zwar herrscht breites Einvernehmen darüber, dass Qualifikationen für Forschung und Entwicklung, Innovation, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit förderlich sind. Doch hat sich in der Praxis gezeigt, dass ein signifikanter Anteil der europäischen Erwerbsbevölkerung (etwa 20 %) nur geringe Grundqualifikationen vorweisen kann, was die Einstellung dieser geringqualifizierten Arbeitskräfte erschwert und zur strukturellen Arbeitslosigkeit beiträgt. Gleichzeitig bleiben aufgrund des Mangels an qualifizierten Arbeitskräften viele Stellen unbesetzt. Dies deutet auf eine strukturelle Investitionslücke im Bereich des Humankapitals hin. Um mehr Menschen besser und zielgerichteter auszubilden, bedarf es einer angemessenen Mittelausstattung sowie Strukturreformen zur Verbesserung der Effizienz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung.
Drucksache 792/1/16
... Die Schaffung einer ausdrücklichen Regelung für eine möglichst schnelle und frühzeitige Übermittlung entsprechender Daten an Einrichtungen des Justiz-und Maßregelvollzugs ist sachgerecht: Erkenntnisse der Führungsaufsichtsstelle sind bereits zu Beginn der Haft in das Diagnoseverfahren einzubeziehen (vgl. z.B. § 13 Absatz 3 Satz 2 ThürJVollzGB), dessen Ergebnisse Grundlage des zu erstellenden und fortzuschreibenden Vollzugs- und Eingliederungsplans sind (vgl. z.B. § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1ThürJVollzGB). Die Führungsaufsichtsstelle beteiligt sich zudem frühzeitig an der sozialen und beruflichen Eingliederung der Straf- und Jugendstrafgefangenen (vgl. z.B. § 50 Absatz 2 Satz 2 ThürJVollzGB).
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.