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"Beruflichen"
Drucksache 344/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften
... "(3) Zuwendungen, die aufgrund öffentlichrechtlicher Vorschriften oder durch Ausbildungsbetriebe Schülerinnen und Schülern beruflicher Schulen zu den Ausgaben der notwendigen auswärtigen Unterbringung sowie zu den entsprechenden Fahrtkosten aus
Drucksache 494/1/15
... Angesichts der enormen Integrationsaufgabe, vor der das berufliche Ausbildungssystem in den kommenden Jahren auch aufgrund des stärkeren Zuzugs von Flüchtlingen, Migrantinnen und Migranten nach Deutschland steht, ist ein deutlicherer Anreiz für die Aufnahme einer Aufstiegsfortbildung zu setzen: Wir müssen heute für die Ausbilder von morgen sorgen.
Drucksache 509/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Binnenmarkt weiter ausbauen - mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen - COM(2015) 550 final
... 5. Der Bundesrat betrachtet es allerdings mit Sorge, dass nicht nur echte Handelshemmnisse beseitigt werden sollen, sondern auch sinnvolle Regulierungen, die der Qualitätssicherung, der Markttransparenz, dem Verbraucherschutz und der Selbstverwaltung der Wirtschaft dienen. Dies gilt gerade für den Wachstumsbereich der freiberuflichen Dienstleistungen in Deutschland.
Drucksache 120/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
... Flüchtlinge haben nicht nur ein humanitäres Recht auf Aufnahme, sondern auch auf menschenwürdige Versorgung und Integration. Unsere Städte und Gemeinden bekennen sich wie die Länder zu dieser Verpflichtung und sind in hohem Maße bereit, Hilfe zu leisten. Die Aufnahme von Flüchtlingen und deren Unterbringung und Betreuung ist aber nicht nur eine kommunale, sondern eine gesamtstaatliche Aufgabe. Eine besondere Herausforderung ist dabei die kindeswohlgemäße Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gemäß europa- und jugendhilferechtlichen Vorgaben. Nur mit einer ausreichenden strukturellen Beteiligung des Bundes kann dauerhaft sichergestellt werden, dass die Kommunen vor Ort ihrer sozialen und demokratischen Integrationsfunktion nachkommen können. Zusätzlich sollte mit finanziellen Mitteln des Bundes Flüchtlingen die Möglichkeit eröffnet werden, ausreichende Sprachkenntnisse zu erwerben, mit denen sie befähigt werden, am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilzuhaben.
Drucksache 446/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
... Eine frühzeitige Eingliederung in den Arbeitsmarkt ist ein wesentlicher Baustein zur gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen und dient dazu, die Gefahr von späterer Langzeitarbeitslosigkeit zu verringern. Deshalb ist das Potenzial von Asylbewerbern, die eine gute Bleibeperspektive aufweisen, frühzeitig zu erheben. Die der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung stehenden Instrumente der aktiven Arbeitsförderung setzen - bis auf die Beratungsleistungen nach dem ersten Unterabschnitt des ersten Abschnitts des Dritten Kapitels grundsätzlich voraus, dass eine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden darf. Mit der Änderung wird befristet die Möglichkeit geschaffen, die für eine frühzeitige Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlichen Leistungen zu erbringen. Damit kann die Wartezeit bis zur grundsätzlichen Möglichkeit, eine Erwerbstätigkeit ausüben zu dürfen, bereits genutzt werden, um beispielsweise Kompetenzfeststellungen und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung beim Arbeitgeber durchzuführen, wenn die sonstigen Tatbestandsvoraussetzungen der jeweiligen Leistungen im Übrigen gegeben sind. Dies kann einen Beitrag dazu leisten, Asylbewerbern, die eine gute Bleibeperspektive haben, schneller in Arbeit zu integrieren, sobald ihnen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Um die Agenturen für Arbeit in die Lage zu versetzen, die Bleibeperspektive von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung zu beurteilen, wird durch die mit diesem Gesetz ebenfalls vorgenommene Änderung des § 8 des Asylgesetzes die Möglichkeit der Datenübermittlung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an die Bundesagentur für Arbeit geschaffen.
Drucksache 70/15
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates "Einwanderung gestalten Einwanderungsgesetz schaffen"
... 7. Zur Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials gehört es auch, die Vorqualifikation auch unmittelbar bei Asylsuchenden zu erfassen. Es ist zu prüfen, wie die beruflichen Qualifikationen bereits während der Erstaufnahme systematisch erfasst werden können. Dies gilt insbesondere für Asylsuchende, die erkennbar über eine Bleibeperspektive verfügen, weil sie entweder eine Chance auf Anerkennung haben oder aus Ländern kommen, in die keine Rückführungen stattfinden. Qualifizierten Asylsuchenden muss die Möglichkeit eines Aufenthalts aufgrund ihrer Qualifikation eröffnet werden.
Drucksache 367/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG )
... Durch einen Blick auf den Katalog nach § 123 Absatz 1 GWB-E wird das deutlich: Die Beauftragung eines Unternehmens, dem Taten nach diesem Katalog zuzuschreiben sind, ist nicht opportun, auch wenn die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB-E) lediglich als Privatperson bestand, die Bestechung eines Amtsträgers aus Eigen- statt Unternehmensinteresse erfolgte (§ 123 Absatz 1 Nummer 8 GWBE) oder die Ausbeutung von Zwangsprostituierten (§ 123 Absatz 1 Nummer 10 GWB-E) nur im Nebenerwerb erfolgte. Dass eine Finanzierung von Terrorismus (§ 123 Absatz 1 Nummer 2 GWB-E) überhaupt je in Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgt, erscheint fernliegend.
Drucksache 510/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 28. Hierdurch sollen nach Aussage der Kommission neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen geschaffen werden. Diese Überprüfung darf jedoch nicht mittelbar dazu führen, dass europäische Förderprogramme wie das Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport "Erasmus+" sowie das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" [gekürzt oder inhaltlich] zu stark an wenigen thematisch engen Prioritäten ausgerichtet werden. Diese Programme profitieren gerade von der Vielfalt ihrer Themenstellungen.
Drucksache 416/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt - COM(2015) 462 final
... Diese Maßnahmen müssen in umfassendere politische, EU-weite und/oder nationale Maßnahmen eingebettet werden, die es erlauben, die Arbeitsmärkte anzupassen und dabei sich verändernde Arbeitsformen zu berücksichtigen sowie das Wirtschaftswachstum zu fördern - dazu zählen Bemühungen, ein positives makroökonomisches Umfeld herzustellen, die Gestaltung von Leistungssystemen und Systemen der sozialen Sicherheit sowie die Gestaltung der allgemeinen und beruflichen Bildungssystemen, der Arbeitsbesteuerung und der Beschäftigungsschutzbestimmungen.
Drucksache 24/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen
... d) eine Verpflichtung, die das Verhalten, den Aufenthalt, die Ausbildung und Schulung oder die Freizeitgestaltung betrifft oder die Beschränkungen oder Modalitäten der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit beinhaltet,
Drucksache 78/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz - BWAttraktStG )
... "(2) Besteht nach einer Gesamtdienstzeit von mehr als 20 Jahren ein zusätzlicher Bedarf für Maßnahmen der schulischen oder beruflichen Bildung zum Zweck der beruflichen Wiedereingliederung und sind die Ansprüche auf Förderung der schulischen und beruflichen Bildung erfüllt, so kann eine weitere Förderung im Umfang von höchstens sechs Monaten gewährt werden. Für den Bewilligungszeitraum stehen auch Übergangsgebührnisse zu." ‘
Drucksache 137/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg
... Baden-Württemberg wird sein staatliches Notariat entsprechend den Vorgaben der Bundesnotarordnung zum 1. Januar 2018 auflösen. Die staatlichen Notariate bestehen derzeit aus 631 selbstständigen Referaten und Abteilungen. Zum Reformstichtag am 1. Januar 2018 werden voraussichtlich 244 Notare im Landesdienst als Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung den Staatsdienst verlassen und in die Selbstständigkeit wechseln.
Drucksache 117/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten - COM(2015) 98 final
... (2) Die Union hat die Pflicht, soziale Ausgrenzung und Diskriminierung bekämpfen, gleichberechtigten Zugang zu Grundrechten gewährleisten sowie soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz fördern. Bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen sollte die Union die Anforderungen in Bezug auf die Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und ein hohes Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung berücksichtigen.
Drucksache 367/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG )
... Durch einen Blick auf den Katalog nach § 123 Absatz 1 GWB-E wird das deutlich: Die Beauftragung eines Unternehmens, dem Taten nach diesem Katalog zuzuschreiben sind, ist nicht opportun, auch wenn die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB-E) lediglich als Privatperson bestand, die Bestechung eines Amtsträgers aus Eigen- statt Unternehmensinteresse erfolgte (§ 123 Absatz 1 Nummer 8 GWBE) oder die Ausbeutung von Zwangsprostituierten (§ 123 Absatz 1 Nummer 10 GWB-E) nur im Nebenerwerb erfolgte. Dass eine Finanzierung von Terrorismus (§ 123 Absatz 1 Nummer 2 GWB-E) überhaupt je in Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgt, erscheint fernliegend.
Drucksache 510/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 15. Hierdurch sollen nach Aussage der Kommission neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen geschaffen werden. Diese Überprüfung darf jedoch nicht mittelbar dazu führen, dass europäische Förderprogramme wie das Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport "Erasmus+" sowie das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" gekürzt oder inhaltlich zu stark an wenigen thematisch engen Prioritäten ausgerichtet werden. Diese Programme profitieren gerade von der Vielfalt ihrer Themenstellungen.
Drucksache 57/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften
... Darüber hinaus soll Soldatinnen und Soldaten auf Zeit die Möglichkeit eingeräumt werden, Ansprüche auf Übergangsgebührnisse, Übergangshilfen und Förderung der schulischen und beruflichen Bildung geltend zu machen. Anspruchsberechtigt sind Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die ihren Dienst vor Inkrafttreten des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes begonnen und sich für mindestens sechs Jahre verpflichtet haben. Nach Schätzungen des Ressorts betrifft dies bis 2018 3.000 Fälle und damit 9.000 Stunden pro Jahr. Da dies nur für Fälle bis 2018 gilt, wird der Aufwand dem einmaligen Erfüllungsaufwand zugerechnet.
Drucksache 438/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... Sachverständigengutachten pro Jahr. Zusätzliche Informationspflichten durch das Gesetz, insbesondere bei Interessenkonflikten oder Überlastungen, werden sich schätzungsweise in 5 Prozent aller Fälle ergeben, so dass von 19 750 Anzeigen von Sachverständigen jährlich auszugehen ist. Der Zeitaufwand für die Erstattung einer Anzeige wird durchschnittlich auf eine halbe Stunde geschätzt. Legt man gemäß der Lohnkostentabelle Wirtschaft, Qualifikationsniveau im Wirtschaftsabschnitt M "Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen" einen Stundensatz von 51,40 Euro zugrunde, entstehen pro Fall Kosten von 25,70 Euro, insgesamt also jährlich Kosten von schätzungsweise 507 575 Euro.
Drucksache 481/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsames Konsultationspapier der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik:
... Die Unterstützung von Drittländern bei der Gestaltung einer wirksamen Migrationspolitik ist ebenfalls von Bedeutung. Die Chancen, die die Migration bietet, sollten genutzt werden, indem die legalen Migrations- und Mobilitätsmöglichkeiten ausgebaut werden, insbesondere zu wissenschaftlichen, kulturellen, beruflichen, Bildungs- und Ausbildungszwecken mit positiven Auswirkungen auf die Volkswirtschaft und die Gesellschaft gleichermaßen.
Drucksache 321/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vierzehnte Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher Verordnungen
... 2. eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können,
Drucksache 196/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Gesetze
... /EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der "IMI-Verordnung" (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 132) erneut modernisiert und weiter vereinfacht. Dadurch soll die Mobilität von beruflich Qualifizierten in der Europäischen Union erhöht werden. Diese Richtlinie ist bis zum 18. Januar 2016 innerstaatlich umzusetzen.
Drucksache 509/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:Den Binnenmarkt weiter ausbauen - mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen; COM(2015) 550 final
... Mit Dienstleistungen der freien Berufe werden 9 % des BIP der EU erwirtschaftet, rund 20 % der Arbeitskräfte in der EU üben einen reglementierten Beruf aus.16 Freiberufliche Dienstleister sind eng mit anderen Sektoren verflochten.17 Wenn freiberufliche Dienstleister konkurrenzfähiger wären und effizienter arbeiteten, würde dies der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und somit der gesamten Wirtschaft zugutekommen.18
Drucksache 52/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre
... Mit der vorgesehenen Regelung zu Karenzeiten wird zudem der am 12. November 2014 von Deutschland ratifizierten VN-Konvention gegen Korruption Rechnung getragen, welche in Artikel 12, 2.e) fordert, "Interessenkonflikten dadurch vorzubeugen, dass die beruflichen Tätigkeiten ehemaliger Amtsträger oder die Beschäftigung von Amtsträgern durch den privaten Sektor im Anschluss an deren Ausscheiden aus dem Amt oder Eintritt in den Ruhestand in Fällen, in denen dies angebracht ist, und für einen angemessenen Zeitraum beschränkt werden, wenn diese Tätigkeiten oder diese Beschäftigung mit den Aufgaben, die diese Amtsträger in ihrer Amtszeit wahrgenommen oder überwacht haben, in unmittelbarem Zusammenhang stehen."
Drucksache 541/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mess - und Eichgesetzes
... Mit der Änderung wird eine Anpassung an den Richtlinienwortlaut vorgenommen. Darüber hinaus wird klargestellt, dass nicht nur die Mitarbeiter einer Konformitätsbewertungsstelle einer beruflichen Schweigepflicht unterliegen, sondern auch die Konformitätsbewertungsstelle selbst die Vertraulichkeit aller ihr im Rahmen einer Konformitätsbewertung zugänglich gemachten Informationen sicherstellen muss.
Drucksache 16/15
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen
... nur "Angestellte oder Beauftragte eines geschäftlichen Betriebes" erfasst. Damit können sich namentlich freiberuflich auf dem Gesundheitsmarkt Tätige, etwa niedergelassene Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte oder Apotheker, nicht nach diesen Vorschriften strafbar machen. In der Folge unterfällt auch die Geberseite (Aktivseite der Bestechung) nicht dem geltenden Korruptionsstrafrecht. Nachdem die sonstigen Strafvorschriften, insbesondere Betrug (§ 263
Drucksache 344/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften
... "(3) Zuwendungen, die aufgrund öffentlichrechtlicher Vorschriften oder durch Ausbildungsbetriebe Schülerinnen und Schülern beruflicher Schulen zu den Ausgaben der notwendigen auswärtigen Unterbringung sowie zu den entsprechenden Fahrtkosten aus Anlass des Besuchs einer auswärtigen beruflichen Schule gewährt werden, werden nicht als Einkommen berücksichtigt."
Drucksache 117/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten - COM(2015) 98 final
... 4. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass die Mitgliedstaaten die Einrichtung von Systemen des dualen Lernens sowie eine Aufwertung der beruflichen Bildung erwägen sollten. Die enge Verzahnung von Theorie und Praxis im Rahmen des dualen Ausbildungssystems bringt qualifiziertes und breit aufgestelltes Personal hervor. Insbesondere das deutsche duale Ausbildungssystem hat sich als krisenfest erwiesen und leistet einen Beitrag zu der im europäischen Vergleich niedrigen Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland.
Drucksache 137/15
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg
... Baden-Württemberg wird sein staatliches Notariat entsprechend den Vorgaben der Bundesnotarordnung zum 1. Januar 2018 auflösen. Die staatlichen Notariate bestehen derzeit aus 631 selbstständigen Referaten und Abteilungen. Zum Reformstichtag am 1. Januar 2018 werden voraussichtlich 244 Notare im Landesdienst als Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung den Staatsdienst verlassen und in die Selbstständigkeit wechseln.
Drucksache 321/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vierzehnte Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher Verordnungen
... 2. eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können,
Drucksache 235/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2015 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2015 - COM(2015) 256 final
... (11) Die politischen Maßnahmen zur Belebung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor, insbesondere bei den freiberuflichen Dienstleistungen, waren begrenzt. Die Wachstumsraten der Arbeitsproduktivität liegen bei den freiberuflichen Dienstleistungen in Deutschland seit über einem Jahrzehnt im Negativbereich oder nahe null. Auch zählt Deutschland zu den EU-Mitgliedstaaten, in denen die Regulierung dem Wettbewerb im Sektor der freiberuflichen Dienstleistungen am wenigsten förderlich ist. Die Beschränkungen umfassen Anforderungen an die Berufsqualifikationen sowie Vorgaben für die Rechtsform und die Beteiligung am Gesellschaftskapital. In letzterer Hinsicht sind derzeit in einigen Bundesländern begrenzte Veränderungen zu verzeichnen, doch gibt es noch immer keine breit angelegte Überprüfung solcher Beschränkungen. Deutschland nimmt an der gegenseitigen Evaluierung gemäß der Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen teil, hat infolge dieser Überprüfung aber noch keine Maßnahmen getroffen. Die Wettbewerbssituation auf den deutschen Schienenverkehrsmärkten hat sich seit dem letzten Jahr nicht signifikant verbessert. Insbesondere im Segment des Personenfernverkehrs schreckt das schwierige Wettbewerbsumfeld neue Marktteilnehmer ab. Die Wegeentgelte für den Personenfernverkehr gehören zu den höchsten in der EU. Der Marktanteil neuer Marktteilnehmer im Personenfernverkehr liegt weiterhin unter 1 % und ist rückläufig.
Drucksache 395/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
... Dass wissenschaftliche Qualifizierung im ersten Teil der Qualifizierungsphase weniger als Fixierung auf den Erwerb der formalen Qualifikation "Promotion" und vielmehr gerichtet auf den Erwerb wissenschaftlicher Kompetenzen zu verstehen ist, folgt auch daraus, dass nur ein kleiner Teil der wissenschaftlich Qualifizierten auf Dauer in der Wissenschaft verbleiben kann. Kompetenzerwerb in der Wissenschaft muss deshalb mehr beinhalten als die Vorbereitung auf wissenschaftliche Tätigkeiten in Forschung und Lehre. Neben der wissenschaftlichen Qualifizierung im engeren Sinne geht es vielmehr auch um den Erwerb von Fähigkeiten und Kenntnissen etwa in Bezug auf Projektmanagement im Bereich der Wissenschaft. Im Ergebnis muss Qualifizierung in der Wissenschaft zu einer erfolgreichen beruflichen Karriere auch und gerade außerhalb der Wissenschaft befähigen, sei es in der Wirtschaft, als Selbständiger oder in anderen gesellschaftlichen Lebens- und Arbeitsbereichen.
Drucksache 509/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Binnenmarkt weiter ausbauen - mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen - COM(2015) 550 final
... 5. Er betrachtet es allerdings mit Sorge, dass nicht nur echte Handelshemmnisse beseitigt werden sollen, sondern auch sinnvolle Regulierungen, die der Qualitätssicherung, der Markttransparenz, dem Verbraucherschutz und der Selbstverwaltung der Wirtschaft dienen. Dies gilt gerade für den Wachstumsbereich der freiberuflichen Dienstleistungen in Deutschland.
Drucksache 117/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten - COM(2015) 98 final
... 3. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass die Mitgliedstaaten die Einrichtung von Systemen des dualen Lernens sowie eine Aufwertung der beruflichen Bildung erwägen sollten. Die enge Verzahnung von Theorie und Praxis im Rahmen des dualen Ausbildungssystems bringt qualifiziertes und breit aufgestelltes Personal hervor. Insbesondere das deutsche duale Ausbildungssystem hat sich als krisenfest erwiesen und leistet einen Beitrag zu der im europäischen Vergleich niedrigen Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland.
Drucksache 46/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
... (1) Personen, die ein Versicherungsunternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselaufgaben wahrnehmen, müssen zuverlässig und fachlich geeignet sein. Fachliche Eignung setzt berufliche Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen voraus, die eine solide und umsichtige Leitung des Unternehmens gewährleisten. Dies erfordert angemessene theoretische und praktische Kenntnisse in Versicherungsgeschäften sowie im Fall der Wahrnehmung von Leitungsaufgaben ausreichende Leitungserfahrung. Eine ausreichende Leitungserfahrung ist in der Regel anzunehmen, wenn eine dreijährige leitende Tätigkeit bei einem Versicherungsunternehmen von vergleichbarer Größe und Geschäftsart nachgewiesen wird. Bei Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung sind die Besonderheiten im Hinblick auf eine Besetzung des Aufsichtsrats durch Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer der Trägerunternehmen zu berücksichtigen.
Drucksache 278/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte
... 1. wenn er als Patentassessor, der in einem ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnis eine Tätigkeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ausübt, in derselben Angelegenheit bereits tätig geworden ist oder in einer Angelegenheit, die eine technische oder naturwissenschaftliche Verwertbarkeit für das Arbeitsgebiet ergibt, mit dem er als Patentassessor befasst ist; es sei denn, es besteht ein gemeinsames Interesse oder die berufliche Tätigkeit ist beendet;
Drucksache 55/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
... 2. rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmen angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, wenn sie insbesondere nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, ihre satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen, und soweit die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt,".
Drucksache 530/15
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Verordnung über Informations- und Berichtspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VerbraucherstreitbeilegungsInformationspflichtenverordnung - VSBInfoV )
... /EU). Der Antragssteller muss Angaben zu rechtlichen, fachlichen und methodischen Qualifikationen des Streitmittlers gemäß § 6 Absatz 2 VSBG machen. Er soll insbesondere angeben, welche Ausbildung der Streitmittler durchlaufen hat, welche Abschlüsse er vorweisen kann und welche beruflichen Erfahrungen er gesammelt hat. Hierzu sollen geeignete Unterlagen wie Lebenslauf und Zeugnisse eingereicht werden.
Drucksache 71/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie - COM(2015) 80 final
... Wandel bedeutet auch Anpassungen bei manchen Sektoren, Geschäftsmodellen oder Berufsprofilen. Es müssen berufliche oder andere Ausbildungsgänge für neue oder angepasste Berufsprofile entwickelt werden, die den neuen Anforderungen der Wirtschaft gerecht werden und Menschen mit soliden beruflichen Fachkenntnissen ausstatten. Für eine gerechte und faire Umstellung des Energiesystems wird es daher erforderlich sein, Arbeitnehmer in bestimmten Sektoren umzuschulen oder weiterzubilden, und bei Bedarf auf geeigneter Ebene soziale Maßnahmen zu ergreifen. Hierbei sind die Kenntnisse und Erfahrungen der Sozialpartner von entscheidender Bedeutung. Die Kommission wird die Sozialpartner unterrichten und sie auffordern, die Umstellung des Energiesystems in ihren sozialen Dialog auf europäischer Ebene einzubeziehen.
Drucksache 493/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36 /EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems ("IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
... /EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen verlangt, dass die Überprüfung der Sprachkenntnisse erst nach Feststellung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit dem deutschen Referenzberuf erfolgen darf. Zur Umsetzung der Anforderungen des Artikels 53 Absatz 3 der Richtlinie ist in den verschiedenen Artikeln des Gesetzentwurfs eine Prüfreihenfolge im Verfahren zur beruflichen Anerkennung vorgesehen. Danach sind zunächst die fachlichen Qualifikationen zu prüfen, bevor die weiteren Zulassungsvoraussetzungen, beispielsweise die Sprachkompetenz, zu prüfen sind. Auf Antrag ist jedoch dem Anerkennungssuchenden ein gesonderter Bescheid über die Feststellung seiner Berufsqualifikation auszustellen.
Drucksache 386/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwurf des gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) - Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung - COM(2015) 408 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwurf des gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) - Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung - COM(2015) 408 final
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Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.