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"Beruflichen"
Drucksache 438/2/15
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung, ein umfassendes, bundesweit angelegtes und repräsentatives Forschungsvorhaben in Auftrag zu geben, um feststellen zu können, welche genauen beruflichen Qualifikationen für die Erstellung wissenschaftlich fundierter Sachverständigengutachten in familiengerichtlichen Verfahren gesetzlich festgelegt werden sollten, um einen qualitativen Mindeststandard zu gewährleisten und der besonderen Bedeutung familiengerichtlicher Gutachten gerecht zu werden.
Drucksache 386/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Entwurf des gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) - Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung - COM(2015) 408 final
Drucksache 494/15 (Beschluss)
... Angesichts der enormen Integrationsaufgabe, vor der das berufliche Ausbildungssystem in den kommenden Jahren auch aufgrund des stärkeren Zuzugs von Flüchtlingen, Migrantinnen und Migranten nach Deutschland steht, ist ein deutlicherer Anreiz für die Aufnahme einer Aufstiegsfortbildung zu setzen: Wir müssen heute für die Ausbilder von morgen sorgen.
Drucksache 386/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwurf des gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) - Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung - COM(2015) 408 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwurf des gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) - Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung - COM(2015) 408 final
Drucksache 595/14
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
... Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 1997 (BGBl. I S. 1625), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
‚Artikel 1 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
‚Artikel 2 Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
Drucksache 607/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung
... 35. Der Bundesrat begrüßt die im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative beschriebenen Maßnahmen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung. Er hält jedoch darüber hinaus weitergehende Bildungsaktivitäten zu Klimaschutz und Klimaanpassung in dem für 2016 vorgesehenen nationalen Klimaschutzplan für erforderlich. Insoweit sollten die Inhalte des Bildungskonzepts einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) herangezogen werden.
Drucksache 583/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank:: Jahreswachstumsbericht 2015 - COM(2014) 902 final
... Regelungen und Einrichtungen im Bereich Beschäftigungsschutz sollten als geeigneter Rahmen zur Förderung der Beschäftigung sowohl den bereits beschäftigten Personen als auch den Arbeitssuchenden Beschäftigungsschutz auf einem modernen Niveau bieten. Die Mitgliedstaaten müssen mehr Anstrengungen unternehmen, um Hindernisse für die Schaffung von Arbeitsplätzen zu beseitigen. Dabei sollten die Sozialpartner beteiligt sowie erforderlichenfalls bestehende Verfahren zur Schlichtung von Arbeitskonflikten reformiert werden. Es gilt, Reformanstrengungen zur Verringerung der Steuerbelastung der Arbeit im Hinblick auf eine Wiederherstellung der Beschäftigung zu intensivieren. Durch den Abbau der Segmentierung des Arbeitsmarktes sollten Beschäftigungshindernisse für Personen beseitigt werden, die gegenwärtig arbeitslos, unterbeschäftigt oder auf Zeitvertragsbasis beschäftigt sind, und die beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten sollten gefördert werden.
Drucksache 432/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
... b) zur kurzfristigen Betreuung von Kindern im Sinne des § 32 Absatz 1, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, oder pflegebedürftigen Angehörigen des Arbeitnehmers, wenn die Betreuung aus zwingenden und beruflich veranlassten Gründen notwendig ist, auch wenn sie im privaten Haushalt des Arbeitnehmers stattfindet, soweit die Leistungen 600 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen;".
Drucksache 642/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... c) Der Bundesrat begrüßt insbesondere den neuen Aufenthaltstitel zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Dieser ergänzt die Regelungen der Anerkennungsgesetze um einen Weg zur beruflichen Anpassungsbzw. Nachqualifizierung und zum Spracherwerb in der Bundesrepublik Deutschland vor allem auch für Antragsteller aus dem Ausland. Dies ist ein wichtiger Baustein für die Gewinnung ausländischer Fachkräfte in Engpassberufen.
Drucksache 583/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Jahreswachstumsbericht 2015 - COM(2014) 902 final in Verbindung mit
... 1. Der Bundesrat unterstützt die Aussage der Kommission im Jahreswachstumsbericht 2015, dass berufliche Bildung und duale Bildungssysteme in Europa aufgewertet werden sollen. Qualitativ hochwertige berufliche Bildung kann einen bedeutenden Beitrag bei der Überwindung der Beschäftigungskrise in Europa leisten, was der Bundesrat bereits in der Vergangenheit hervorgehoben hat (vergleiche unter anderem BR-Drucksache 471/13(B)).
Drucksache 172/14 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Die Bundesagentur für Arbeit finanziert auf der Basis von Bildungsgutscheinen Umschulungsmaßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung, bei drohender Arbeitslosigkeit oder bei fehlenden Berufsabschlüssen. Nach § 176 des
Drucksache 446/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
... Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 1997 (BGBl. I S. 1625), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 - neu - § 17a Absatz 6 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - StrRehaG , Artikel 2 Nummer 2 § 25 Absatz 4 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - BerRehaG
'Artikel 1 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 204/14
Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die technische Arbeitsgruppe "Digitales Lernen und Online Lernen" im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Implementierung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die technische Arbeitsgruppe "Digitales Lernen und Online Lernen" im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Implementierung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")
Drucksache 532/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes
... Von Bundesseite liegen eine Reihe von Fördermöglichkeiten zu beruflichen Anpassungsqualifizierungen über die Weiterbildungsinstrumente der Arbeitsförderung (SBG III/II, WeGebAU), die Instrumente der Bildungsfinanzierung sowie das Programm MobiPro-EU vor. Im Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung - IQ" (Förderprogramm IQ), das gemeinsam von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Bundesagentur für Arbeit getragen wird, werden seit Anfang 2013 regionale Modellprojekte zur Angebotsentwicklung für Anpassungsqualifizierungen unterstützt. Daneben gibt es spezifische Unterstützungsprogramme in den Ländern (z.B. Stipendienprogramm Hamburg).
Drucksache 204/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die technische Arbeitsgruppe "Digitales Lernen und Online Lernen" im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Implementierung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die technische Arbeitsgruppe "Digitales Lernen und Online Lernen" im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Implementierung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")
Drucksache 642/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... c) Der Bundesrat begrüßt insbesondere den neuen Aufenthaltstitel zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Dieser ergänzt die Regelungen der Anerkennungsgesetze um einen Weg zur beruflichen Anpassungsbzw. Nachqualifizierung und zum Spracherwerb in der Bundesrepublik Deutschland vor allem auch für Antragsteller aus dem Ausland. Dies ist ein wichtiger Baustein für die Gewinnung ausländischer Fachkräfte in Engpassberufen.
Drucksache 583/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Jahreswachstumsbericht 2015 - COM(2014) 902 final Drucksache: 583/14 und
... 5. Der Bundesrat unterstützt die Aussage der Kommission im Jahreswachstumsbericht 2015, dass berufliche Bildung und duale Bildungssysteme in Europa aufgewertet werden sollen. Qualitativ hochwertige berufliche Bildung kann einen bedeutenden Beitrag bei der Überwindung der Beschäftigungskrise in Europa leisten, was der Bundesrat bereits in der Vergangenheit hervorgehoben hat (vergleiche unter anderem BR-Drucksache 471/13(B)).
Drucksache 204/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die technische Arbeitsgruppe "Digitales Lernen und Online Lernen" im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Implementierung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die technische Arbeitsgruppe "Digitales Lernen und Online Lernen" im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Implementierung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")
Drucksache 71/14
Antrag des Saarlandes
Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten
... Die Vorhaltung von Beratungsangeboten für Prostituierte sowie der Ausbau und die Weiterentwicklung von bundesweit geförderten Ausstiegshilfen (Entwicklung von dauerhaften Zukunftsperspektiven außerhalb der Prostitution, Angebote der beruflichen Qualifizierung nach
Drucksache 534/14
Verordnung der Bundesregierung
Dritte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten -Verordnung
... VII) ermächtigt die Bundesregierung, durch Rechtsverordnung solche Erkrankungen als Berufskrankheiten zu bezeichnen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Mit der Ergänzung der Berufskrankheiten-Liste trägt die Bundesregierung dem wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt Rechnung. Durch die Bezeichnung der Krankheiten in der Berufskrankheiten-Verordnung wird für die Betroffenen und die Rechtsanwender (Unfallversicherungsträger und Sozialgerichte) Rechtssicherheit über die grundsätzliche Anerkennungsfähigkeit und die spezifischen Voraussetzungen der einzelnen Berufskrankheiten-Tatbestände geschaffen. Außerdem werden die Beteiligten für eine mögliche berufliche Verursachung dieser Erkrankungen im Einzelfall sensibilisiert. Dies führt in verstärktem Maß zu entsprechenden Berufskrankheiten-Verdachtsanzeigen bei den Unfallversicherungsträgern sowie zur Entschädigung der Betroffenen.
Drucksache 607/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung
... 31. Der Bundesrat begrüßt die im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative beschriebenen Maßnahmen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung. Er hält jedoch darüber hinaus weitergehende Bildungsaktivitäten zu Klimaschutz und Klimaanpassung in dem für 2016 vorgesehenen nationalen Klimaschutzplan für erforderlich. Insoweit sollten die Inhalte des Bildungskonzepts einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) herangezogen werden.
Drucksache 446/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
... Seit dem 31. Dezember 2003 erhalten Personen, die in der ehemaligen SBZ und DDR politisch verfolgt wurden, nach § 8 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes (BerRehaG) monatliche Ausgleichsleistungen in Höhe von 184 Euro und als Bezieher einer Rente aus eigener Versicherung 123 Euro, wenn sie verfolgungsbedingt weder ihren ausgeübten, begonnenen, erlernten oder durch den Beginn einer berufsbezogenen Ausbildung nachweisbar angestrebten noch einen sozial gleichwertigen Beruf ausüben konnten und in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Bund
1. Länder
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte und demografische Auswirkungen
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
a Bund
b Länder
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Regelungsinhalt
2.2 Erfüllungsaufwand
2.3 Sonstige Kosten
3. Bewertung durch den NKR
Drucksache 544/14
... (1) Das Energieaudit ist von einer Person durchzuführen, die aufgrund ihrer Ausbildung oder beruflichen Qualifizierung und praktischen Erfahrung über die erforderliche Fachkunde zur ordnungsgemäßen Durchführung eines Energieaudits verfügt. Die Fachkunde erfordert
Drucksache 153/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Antiterrordatei gesetzes und anderer Gesetze
... "(2) Angaben zu Personen nach § 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen ausschließlich als erweiterte Grunddaten nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe oo mit folgenden Datenarten zur Identifizierung und Kontaktaufnahme gespeichert werden: der Familienname, die Vornamen, frühere Namen, andere Namen, Aliaspersonalien, abweichende Namensschreibweisen, das Geschlecht, das Geburtsdatum, der Geburtsort, der Geburtsstaat, die aktuelle Staatsangehörigkeit, die gegenwärtige Anschrift, Lichtbilder, eigene oder von ihnen genutzte Telekommunikationsanschlüsse sowie Adressen für elektronische Post, sonstige Angaben zur beruflichen Erreichbarkeit."
Drucksache 207/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Kinder
... Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Fälle mit Beteiligung von Kindern bearbeiten, eine angemessene Schulung zu den gesetzlichen Rechten von Kindern und den Bedürfnissen verschiedener Altersgruppen erhalten und pädagogische Fähigkeiten erwerben sollten, damit sie imstande sind, den Verfahrensablauf entsprechend anzupassen. Eine derartige Schulung ist als flankierende Maßnahme zu betrachten, wie sie bereits in anderen Richtlinien4 auf dem Gebiet der Strafjustiz vorgesehen ist.
Drucksache 154/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
... /EU nach Artikel 2 Nummer 1 unter dem Begriff "Geschäftsverkehr" sowohl Geschäftsvorgänge ausschließlich unter Unternehmen als auch solche zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern. Unternehmen sind nach Artikel 2 Nummer 3 der Richtlinie alle im Rahmen ihrer unabhängigen wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit handelnden Organisationen, auch wenn die Tätigkeit von einer einzelnen Person ausgeübt wird. Vom Unternehmensbegriff, nicht jedoch vom Anwendungsbereich der Richtlinie, ausgenommen sind nach Artikel 2 Nummer 1 und 2 der Richtlinie öffentliche Auftraggeber im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie
Drucksache 509/14
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
... Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit. Die Fachkenntnisse sind durch Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen auf aktuellem Stand zu halten."
Drucksache 249/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2014 COM(2014) 406 final
... (15) Die politischen Maßnahmen zur stärkeren Belebung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor waren begrenzt, auch wenn in bestimmten Berufszweigen und Regionen einzelne Reformen auf den Weg gebracht wurden, z.B. im Hinblick auf Werbung und Zulassungsverfahren im Baugewerbe. Das Produktivitätswachstum, das im Dienstleistungssektor strukturell niedriger ausfallen dürfte als in der Industrie, ist in manchen Dienstleistungsbranchen, insbesondere bei den freiberuflichen Dienstleistungen, besonders gering. Nach wie vor bestehen Markteintrittshindernisse und Hürden, die der Erbringung freiberuflicher Dienstleistungen im Wege stehen. Dazu gehören Anforderungen an die Rechtsform, in Bezug auf die Gesellschafter und an die berufliche Qualifikation. Die verschiedenen Regelungen für freiberufliche Dienstleistungen auf Länderebene weisen darauf hin, dass Spielraum dafür besteht, die mit dem geringsten Aufwand verbundenen regulatorischen Ansätze zu ermitteln und deren Anwendung bundesweit auszudehnen. Der Wert der von den deutschen Behörden gemäß den EU-Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe veröffentlichten Aufträge gehört zu den niedrigsten in der EU. Der umfassende Übergang zu einem transparenten Markt für die elektronische Auftragsvergabe könnte den Wettbewerb steigern. Im Einzelhandelssektor wird der Markteintritt durch die Planungsvorschriften in bestimmten Bundesländern nach wie vor signifikant eingeschränkt. Die Fortschritte bei der Belebung des Wettbewerbs im Schienenverkehr waren begrenzt.
Drucksache 541/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
... VI die Möglichkeit eines Widerrufs der Nachversicherung eingeräumt. Damit sollte der Besonderheit bei der beruflichen Planung für diesen Personenkreis Rechnung getragen werden.
Drucksache 541/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
... VI die Möglichkeit eines Widerrufs der Nachversicherung eingeräumt. Damit sollte der Besonderheit bei der beruflichen Planung für diesen Personenkreis Rechnung getragen werden.
Drucksache 636/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
... ein. Sie benachteiligen das jeweils andere, überrepräsentierte Geschlecht. Sie sind deshalb nur eingeschränkt zulässig. Nach EU-Recht (Artikel 141 Absatz 4 EG-Vertrag) sind die Staaten - als Ausnahme von den Antidiskriminierungsrichtlinien - befugt, zum Ausgleich von Benachteiligungen in der beruflichen Laufbahn Vergünstigungen zu beschließen. Folgerichtig verlangt auch § 5 Allgemeines
Drucksache 95/14
Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Absicherung der Geburtshilfesituation
... Die Beiträge für die Berufshaftpflichtversicherung der freiberuflich tätigen Hebammen in der Geburtshilfe haben sich in den vergangenen Jahren stark erhöht. Es ist nicht auszuschließen, dass den freiberuflich tätigen Hebammen in der Geburtshilfe ab Sommer 2015 möglicherweise überhaupt keine Berufshaftpflichtversicherung mehr zur Verfügung steht. Dies führt vermehrt dazu, dass freiberuflich tätige Hebammen in der Geburtshilfe ihre Tätigkeit aufgeben, weil sich die hohen Versicherungsbeiträge kaum noch erwirtschaften lassen.
Drucksache 95/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Absicherung der Geburtshilfesituation
... Die Beiträge für die Berufshaftpflichtversicherung der freiberuflich tätigen Hebammen in der Geburtshilfe haben sich in den vergangenen Jahren stark erhöht. Es ist nicht auszuschließen, dass den freiberuflich tätigen Hebammen in der Geburtshilfe ab dem Sommer 2015 möglicherweise keine Berufshaftpflichtversicherung mehr zur Verfügung steht. Dies führt vermehrt dazu, dass freiberuflich tätige Hebammen in der Geburtshilfe ihre Tätigkeit aufgeben, weil sich die hohen Versicherungsbeiträge kaum noch erwirtschaften lassen.
Drucksache 446/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
... Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 1997 (BGBl. I S. 1625), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
'Artikel 1 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
Drucksache 172/14
Gesetzesantrag des Freistaats Thüringen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)
... Die Bundesagentur für Arbeit finanziert auf der Basis von Bildungsgutscheinen Umschulungsmaßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung, bei drohender Arbeitslosigkeit oder bei fehlenden Berufsabschlüssen. Nach § 176 des
Drucksache 429/14
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
... § 106 Anrechenbarkeit, Ersetzbarkeit der beruflichen Tätigkeit
Drucksache 469/14
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Antiterrordatei gesetzes und anderer Gesetze
... "(2) Kontaktpersonen nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe oo sind Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie mit den in § 2 Nummer 1 Buchstabe a oder Nummer 2 genannten Personen nicht nur flüchtig oder in zufälligem Kontakt in Verbindung stehen und durch sie weiterführende Hinweise für die Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu erwarten sind. Angaben zu Kontaktpersonen dürfen ausschließlich als erweiterte Grunddaten nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe oo mit folgenden Datenarten zur Identifizierung und Kontaktaufnahme gespeichert werden: der Familienname, die Vornamen, frühere Namen, andere Namen, Aliaspersonalien, abweichende Namensschreibweisen, das Geschlecht, das Geburtsdatum, der Geburtsort, der Geburtsstaat, die aktuelle Staatsangehörigkeit, die gegenwärtige Anschrift, Lichtbilder, eigene oder von ihnen genutzte Telekommunikationsanschlüsse sowie Adressen für elektronische Post, sonstige Angaben zur beruflichen Erreichbarkeit." ‘
Drucksache 21/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan Unternehmertum 2020 - Den Unternehmergeist in Europa neu entfachen - COM(2012) 795 final
... 1. Der Bundesrat erkennt die Bedeutung der Förderung unternehmerischen Lernens in der allgemeinen, beruflichen und in der Hochschulbildung an. Bereits heute unterstützen die Länder zahlreiche Initiativen zur Stärkung des Unternehmergeists bei den Lernenden. Das Engagement von Schülerinnen und Schülern etwa in Schülerfirmen ist längst bundesweiter Alltag. Dabei ist es dem Bundesrat wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Förderung von unternehmerischem Lernen und die damit verbundene verstärkte Ausrichtung der Bildung auf die Bedürfnisse der Wirtschaft die grundsätzlichere Aufgabe der Bildung, die Gesamtpersönlichkeit zur Entfaltung zu bringen, Werte zu vermitteln und zur Verantwortung zu erziehen, nicht dominieren darf, sondern, nach Maßgabe der für die Gestaltung von Lehrinhalten verantwortlichen Stellen, nur ergänzen kann.
Drucksache 235/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer vertieften und echten Wirtschafts- und Währungsunion - Einführung eines Instruments für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit - COM(2013) 165 final
... In ihrem Konzept für eine vertiefte und echte WWU vertritt die Kommission die Auffassung, dass zur Förderung von Strukturreformen finanzielle Unterstützung erforderlich ist. Eine Option bestünde darin, dass alle teilnehmenden Mitgliedstaaten zu einem Finanzierungsmechanismus beitragen müssten. Auch in Bezug auf diese Beitragspflicht prüft die Kommission zurzeit verschiedene Optionen - so könnte ein solcher Beitrag von allen teilnehmenden Mitgliedstaaten verlangt werden, für die Mitgliedsstaaten des Euroraums verbindlich sein, unabhängig davon, ob sie Hilfen aus dem Mechanismus beantragen oder nicht, o.ä.. Unabhängig davon, welche Option gewählt wird, könnte sich der Mechanismus entweder auf Beiträge stützen, die beispielsweise anhand eines BNE-Schlüssels ermittelt werden, oder sich aus spezifischen neuen finanziellen Ressourcen speisen, die speziell diesem Zweck gewidmet würden. Die Kommission zieht die Möglichkeit in Betracht, den Mechanismus als zweckgebundene externe Einnahmen in den EU-Haushalt einzustellen. Damit würden sie nicht unter die in der MFF-Verordnung festgelegten Obergrenzen fallen. Errichtet würde der Mechanismus durch einen neuen Rechtsakt, in dem die potenziellen Empfänger bestimmt (so könnten z.B. nur beitragsleistende Mitgliedstaaten den Mechanismus in Anspruch nehmen) und die Ausgaben genehmigt werden. Die Kommission plant, das Volumen des Mechanismus von Anfang an zu begrenzen. Sollte er sich als wirksames und kosteneffizientes Mittel zur Förderung von Reformen erweisen, könnte sein Volumen im Laufe der Zeit und mit wachsender Erfahrung erhöht werden. Sobald ein solcher Mechanismus geschaffen ist, müssen seine Funktionsmodalitäten festgelegt werden. Hier prüft die Kommission u.a. die Option, jeder vertraglichen Vereinbarung z.B. durch eine Unterstützung aus dem Haushalt eine Pauschalzahlung zuzuweisen. Die Festlegung und Verwendung der Beträge sowie die Auszahlung wäre an strenge Auflagen geknüpft, die in der vertraglichen Vereinbarung festgelegt würden. Die Auflagen würden sich auf die Umsetzung der vereinbarten Reformen, nicht aber auf die Erreichung eines konkreten wirtschaftlichen Ergebnisses beziehen. Die finanzielle Unterstützung würde auch die soziale Dimension der WWU stärken. So könnte die finanzielle Unterstützung durch die Mitgliedstaaten beispielsweise darauf gerichtet werden, die Modernisierung der Systeme der beruflichen Bildung voranzutreiben oder die Wirksamkeit aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen zu erhöhen, könnte aber nicht unmittelbar davon abhängig gemacht werden, dass eine bestimmte Zahl von Arbeitssuchenden eine Beschäftigung findet.
Drucksache 709/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die Bildung öffnen: Innovatives Lehren und Lernen für alle mithilfe neuer Technologien und frei zugänglicher Lehr- und Lernmaterialien - COM(2013) 654 final
... 4. So sieht der Bundesrat die Ankündigung der Kommission mit Sorge, für eine genaue Überwachung der Integration von IKT in den Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung Indikatoren und Messinstrumente zu entwickeln und "Gruppen von Mitgliedstaaten gezielte politische Leitlinien an die Hand [zu] geben, damit diese Maßnahmen entwickeln können, mit denen sie ihre Herausforderungen entsprechend den länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters/Europa 2020 erfolgreich bewältigen können". Der Bundesrat stellt in diesem Zusammenhang erneut fest, dass bildungsbezogene länderspezifische Empfehlungen die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten unberührt lassen müssen (vgl. BR-Drucksache 471/13(B)). Darüber hinaus fallen Fragen der Lehrplangestaltung, der Leistungsbewertung von Lehrkräften, der Lehreraus- und -fortbildung, der Validierung und Anerkennung von Kompetenzen und der Setzung von Rahmenbedingungen für Bildungseinrichtungen sowie für die Herstellung, Entwicklung und Zulassung von Lehr- und Lernmitteln in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, in Deutschland weitgehend der Länder.
Drucksache 333/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Zuweisung der Planfeststellung für länderübergreifende und grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen auf die Bundesnetzagentur (Planfeststellungszuweisungverordnung - PlfZV )
... Der entsprechende Personalbedarf bei der Bundesnetzagentur wurde bereits bei der Verabschiedung des Ersten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze berücksichtigt. Derzeit ist die Bundesnetzagentur mit der inhaltlichen, verfahrensmäßigen und organisatorischen Vorbereitung der Bundesfachplanung sowie der anschließenden Planfeststellung befasst. Die Einstellung externen Personals wird kontinuierlich betrieben. Im Personalhaushalt 2012 sind 148 Personaleinheiten für den Bereich Netzentwicklung/Netzausbau vorgesehen, weitere 72 werden für 2013 erwartet. Derzeit sind bei der Bundesnetzagentur etwa 100 Mitarbeiter in diesem Bereich tätig, mit einem breiten beruflichen Hintergrund. Bis Ende 2013 soll diese Zahl in etwa verdoppelt werden. Parallel wurden bei der Bundesnetzagentur weitere Projektreferate eingerichtet.
Drucksache 207/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2013
... 3. die hohe Steuer- und Abgabenlast vor allem für Geringverdiener in einer haushaltsneutralen Weise verringert und geeignete Aktivierungs- und Integrationsmaßnahmen insbesondere für Langzeitarbeitslose aufrechterhält; die Voraussetzungen dafür schafft, dass die Lohnentwicklung mit dem Produktivitätszuwachs Schritt hält; Maßnahmen ergreift, um das Bildungsniveau benachteiligter Bevölkerungsgruppen anzuheben, insbesondere dadurch, dass die Chancengleichheit im allgemeinen und beruflichen Bildungssystem sichergestellt wird; die fiskalischen Fehlanreize für Zweitverdiener abschafft und die Zahl der Ganztagskindertagesstätten und -schulen erhöht."
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.