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"Beruflichen"
Drucksache 709/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die Bildung öffnen: Innovatives Lehren und Lernen für alle mithilfe neuer Technologien und frei zugänglicher Lehr- und Lernmaterialien - COM(2013) 654 final
... Die digitalen Technologien sind heute fest verankert in der Art und Weise, wie die Menschen interagieren, arbeiten, Handel treiben; in den europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung wird ihr Potenzial jedoch noch nicht vollständig ausgeschöpft. Eine kürzlich veröffentliche Studie 5 zum Stand der digitalen Versorgung der Schulen in der Union zeigte, dass 63 % der 9-Jährigen keine "digital sehr gut ausgestattete Schule" (mit angemessenen Geräten, einer schnellen Breitbandverbindung und hoher "Konnektivität") besuchen. Zwar sind 70 % der Lehrkräfte in der EU der Ansicht, dass IT-gestützte Lehr- und Lernmethoden im Unterricht wichtig sind, aber nur 20-25 % der Lernenden werden von Lehrkräften unterrichtet, die digital versiert sind und den Gebrauch neuer Technologien fördern. Die meisten Lehrkräfte nutzen die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) hauptsächlich zur eigenen Unterrichtsvorbereitung, anstatt sie mit den Lernenden im Unterricht zu verwenden6
Drucksache 554/13
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hamburg
Entschließung des Bundesrates "Jugendarbeitslosigkeit in der EU wirksam bekämpfen"
... 5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass sich auch die Länder mit Maßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Mitgliedstaaten nachdrücklich einbringen. Der Bundesrat appelliert an die Bundesregierung, die Zuständigkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse der Länder bei der Konzipierung von Initiativen des Bundes zur Förderung der grenzüberschreitendenden und internationalen beruflichen Bildung zu berücksichtigen und die Länder bei der Umsetzung angemessen einzubinden. Der Bundesrat hält es in diesem Zusammenhang für erforderlich, dass Hilfsmaßnahmen der Länder für betroffene Mitgliedstaaten mit den europäischen Mitteln, die diesen Mitgliedstaaten zugewiesen sind, mitfinanziert werden können.
Drucksache 284/13
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei
... Eine weitere Ausdehnung auf Fälle des beruflichen Handelns, wie dies § 184b Abs. 5 StGB vorsieht, wäre nicht zielführend. Ein solcher Tatbestandsausschluss würde die Strafnorm in weiten Teilen leer laufen lassen, da die berufliche Beschäftigung mit Daten - anders als die Beschäftigung mit kinderpornographischen Schriften - einen unübersehbar großen Personenkreis betreffen würde. Eine Übertragung des Tatbestandsausschlusses des § 184b Abs. 5 StGB auf § 202d Abs. 5 StGB-E ist daher abzulehnen. Die freie Presse ist, ungeachtet der Frage, ob auch in diesen Fällen sämtliche Tatbestandsmerkmale erfüllt wären - was hinsichtlich der subjektiven Anforderungen oftmals nicht der Fall sein wird -, ausreichend durch die Regelungen zum Informantenschutz geschützt (z.B. § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StPO, § 97 Abs. 5 StPO, § 98 Abs. 1 Satz 2 StPO).
Drucksache 470/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäisches Semester 2013 - länderspezifische Empfehlungen: Europa aus der Krise führen COM(2013) 350 final
... Mehrere Mitgliedstaaten haben Reformen ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildungssysteme eingeleitet, um die Qualifikationen und Kompetenzen junger Menschen an die Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen. Einige Mitgliedstaaten haben die Grundlagen für eine hochwertige Lehrlingsausbildung und eine duale berufliche Ausbildung geschaffen (EL, ES, IT, LV, PT, SK), wenngleich sich dieser Prozess noch in der Anfangsphase befindet und nur in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern erfolgreich sein kann. Andere Mitgliedstaaten haben Reformen zur Steigerung der Effizienz der höheren Bildungssysteme eingeleitet, um die Schulabbrecherquote zu verringern und ihre Systeme an die Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen (AT, IT, PL), und nutzen zunehmend innovative leistungsbasierte Finanzierungsmodelle (CZ, HU, SK, UK) .
Drucksache 565/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Weiterförderung des XENOS-Sonderprogrammes "ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt"
... "Unter Berücksichtigung der im Vergleich zu anderen Zielgruppen 'multiplen' Vermittlungshemmnisse der Bleibeberechtigten und Flüchtlinge und weiterhin erheblicher struktureller Mängel bezüglich ihrer Integrationsmöglichkeiten in Deutschland zeigen die Teilnahmezahlen und Vermittlungsquoten nicht nur, dass das Programm erfolgreich arbeitet, sondern auch, dass es im Bereich der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Pionierarbeit leistet. Damit schließt dieses Sonderprogramm eindeutig eine bisher vorhandene Förderlücke und leistet einen gewichtigen Beitrag zur 'nachholenden' beruflichen und sozialen Integration dieser Zielgruppe."
Drucksache 761/2/13
Antrag des Freistaates Bayern
Mitteilung der Kommission: Jahreswachstumsbericht 2014
... "Für den Fall, dass dieses Instrument eingeführt und für Deutschland zum Tragen kommen sollte, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, keine vertraglichen Vereinbarungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zu treffen."
Drucksache 716/13
Gesetzesantrag der Freien Hansestadt Bremen
Entwurf eines Gesetzes über den Zugang von Ausländerinnen und Ausländern zu den Sprachkursmodulen der Integrationskurse
... Die Zulassung von geduldeten Ausländerinnen und Ausländern sowie Asylbegehrenden zu dem Basis- und dem Aufbausprachkurs des Integrationskurses ermöglicht diesem Personenkreis frühzeitig eine Orientierung in ihrem Lebensumfeld, eine raschere Integration und lässt ihre Potentiale nicht ungenutzt. Diejenigen, die einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen erhalten, sind berechtigt, die Kurse abzuschließen. Für diejenigen, die in ihr Heimatland zurückkehren müssen, verbessern sich dort die beruflichen Perspektiven.
Drucksache 638/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
... (2) Privatperson im Sinn des Absatzes 1 ist jede natürliche Person, gegen die eine Forderung geltend gemacht wird, die nicht im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit steht."
Drucksache 102/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatinnen - und Soldatengleichstellungsgesetzes
... (5) Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin dürfen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht behindert und wegen ihrer Tätigkeit in ihrer beruflichen Entwicklung nicht benachteiligt oder begünstigt werden. Sie dürfen gegen ihren Willen nur versetzt oder kommandiert werden, wenn dies aus wichtigen dienstlichen Gründen unvermeidbar ist. Die fiktive Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs der Gleichstellungsbeauftragten ist im Hinblick auf die Einbeziehung in die Personalauswahlentscheidung zu gewährleisten. Satz 3 gilt entsprechend für die Stellvertreterin, wenn sie dauerhaft mit eigenen Aufgaben betraut ist."
Drucksache 110/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Schiffsunfalldatenbankgesetzes (SchUnfDatG)
... bb) Art der sonstigen beruflichen Qualifikationszeugnisse oder Erlaubnisse, Nummer der sonstigen beruflichen Qualifikationszeugnisse oder Erlaubnisse, ausstellende Behörde oder Organisation, Ausstellungsdatum,
Drucksache 21/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan Unternehmertum 2020 - Den Unternehmergeist in Europa neu entfachen - COM(2012) 795 final
... 1. Der Bundesrat erkennt die Bedeutung der Förderung unternehmerischen Lernens in der allgemeinen, beruflichen und in der Hochschulbildung an. Bereits heute unterstützen die Länder zahlreiche Initiativen zur Stärkung des Unternehmergeists bei den Lernenden. Das Engagement von Schülerinnen und Schülern etwa in Schülerfirmen ist längst bundesweiter Alltag. Dabei ist es dem Bundesrat wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Förderung von unternehmerischem Lernen und die damit verbundene verstärkte Ausrichtung der Bildung auf die Bedürfnisse der Wirtschaft die grundsätzlichere Aufgabe der Bildung, die Gesamtpersönlichkeit zur Entfaltung zu bringen, Werte zu vermitteln und zur Verantwortung zu erziehen, nicht dominieren darf, sondern, nach Maßgabe der für die Gestaltung von Lehrinhalten verantwortlichen Stellen, nur ergänzen kann.
Drucksache 565/13
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zur Weiterförderung des XENOS-Sonderprogrammes "ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt"
... "Unter Berücksichtigung der im Vergleich zu anderen Zielgruppen ‚multiplen’ Vermittlungshemmnisse der Bleibeberechtigten und Flüchtlinge und weiterhin erheblicher struktureller Mängel bezüglich ihrer Integrationsmöglichkeiten in Deutschland zeigen die Teilnahmezahlen und Vermittlungsquoten nicht nur, dass das Programm erfolgreich arbeitet, sondern auch, dass es im Bereich der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Pionierarbeit leistet. Damit schließt dieses Sonderprogramm eindeutig eine bisher vorhandene Förderlücke und leistet einen gewichtigen Beitrag zur ‚nachholenden’ beruflichen und sozialen Integration dieser Zielgruppe."
Drucksache 471/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012 bis 2017 - COM(2013) 355 final
... 8. Der Bundesrat erkennt die wichtige Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung für die Beschäftigungsfähigkeit der jungen Generation bzw. als Beitrag für nachhaltiges und stabiles Wirtschaftswachstum an. Er warnt aber erneut vor einer Verkürzung der Bildung auf die Bereitstellung von "Humankapital" für die Wirtschaft, orientiert an kurzfristigen Arbeitsmarkterfordernissen. Nur inhaltlich und pädagogisch breit angelegten, die Gesamtpersönlichkeit in den Blick nehmenden Bildungsangeboten kann es gelingen, junge Menschen in nachhaltiger Weise mit den personalen, sozialen, fachlichinhaltlichen und methodischen Kompetenzen auszustatten, auf die der Arbeitsmarkt bzw. die Wirtschaft angewiesen ist (vgl. zuletzt BR-Drucksache 141/13(B)).
Drucksache 418/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen - COM(2013) 266 final
... (a) "Verbraucher" jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können;
Drucksache 141/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt - einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 - COM(2013) 83 final
... 23. Der Bundesrat erkennt die wichtige Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung für die Erreichung von Beschäftigungsfähigkeit bei der jungen Generation bzw. für die Ausschöpfung des Potentials des Einzelnen als wichtigen Teil des Ursachenbündels für nachhaltiges und stabiles Wirtschaftswachstum an. Er warnt aber vor einer von der Kommission wiederholt vorgenommenen, einseitigen Ausrichtung von Bildung auf die Bereitstellung von "Humankapital" für die Wirtschaft, das auf kurzfristige Arbeitsmarkterfordernisse hin ausgebildet ist. Vielmehr kann es nach Auffassung des Bundesrates nur inhaltlich und pädagogisch breit angelegten, die Gesamtpersönlichkeit in den Blick nehmenden Bildungsangeboten gelingen, junge Menschen in nachhaltiger Weise mit den personalen, sozialen, fachlichinhaltlichen und methodischen Kompetenzen auszustatten, auf die der Arbeitsmarkt bzw. die Wirtschaft angewiesen ist.
Drucksache 12/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
... a) die Pflichten des Bewachungsunternehmens bei der Auswahl und Einstellung, der Beschäftigung und Einweisung in die Tätigkeit der mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nach Absatz 1 eingesetzten Personen; über die Anforderungen, denen diese Personen genügen müssen, insbesondere in Bezug auf die Ausbildung, die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten, die Berufserfahrung, Eignung und Zuverlässigkeit dieser Personen; sowie über die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen, die die Einhaltung dieser Anforderungen durch das Bewachungsunternehmen sicherstellen,
Drucksache 516/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in Bezug auf Flugplätze, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste - COM(2013) 409 final
... "2. Die Stelle und das mit den Zulassungs- und Aufsichtsaufgaben betraute Personal müssen ihre Aufgaben mit der größtmöglichen beruflichen Integrität und fachlichen Kompetenz wahrnehmen und dürfen insbesondere seitens Personen oder Personengruppen, die von den Ergebnissen der Zulassung oder der Aufsicht betroffen sind keinerlei Druck oder Anreiz, insbesondere finanzieller Art, ausgesetzt sein, der ihr Urteil oder die Ergebnisse ihrer Untersuchungen beeinträchtigen könnte.
Drucksache 692/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neue psychoaktive Substanzen - COM(2013) 619 final
... (g) "Verbraucher" jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit liegen;
Drucksache 199/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr - COM(2013) 130 final; Ratsdok. 7615/13
... 23. Die vorgeschlagene Regelung bleibt hinter der Rechtsprechung des EuGH zurück, der Fluggästen bereits ab einer Verspätung von drei Stunden Ausgleichsansprüche zubilligt. Gerade bei kürzeren Flugstrecken und termingebundenen Flugreisen zu beruflichen Zwecken kann bereits eine zwei- bis dreistündige Verspätung zu erheblichen Schäden des Fluggastes führen und den Wert der Reiseleistung in einem Maße mindern, dass ein finanzieller Ausgleich nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geboten ist. Die von der Kommission vorgeschlagenen Schwellenwerte bilden für die Luftfahrtunternehmen außerdem keinen Anreiz, ihre Leistungen zu verbessern.
Drucksache 756/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung der Integrationskurse für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Ausländerinnen und Ausländer mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen sowie für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und Geduldete
... Das Beherrschen der deutschen Sprache ist eine entscheidende Grundvoraussetzung zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Auch für Menschen im Asylverfahren und ohne dauerhaften Aufenthaltstitel ist der Spracherwerb lebensnotwendig und wichtiger Schlüsselfaktor für den gesellschaftlichen und den beruflichen Zugang. Die Lebensrealität zeigt, dass ein nicht unerheblicher Teil dieser Menschen letztlich über einen langen Zeitraum in Deutschland lebt. In dieser Zeit wird stark die Erwartung erhoben, dass eine sprachliche Integration ins Umfeld ebenso stattfindet wie die Unterstützung der Kinder in ihrer schulischen Laufbahn oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
Drucksache 717/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Bewertung der nationalen Reglementierungen des Berufszugangs - COM(2013) 676 final
... Marktteilnehmer, die Dienstleistungen freier Berufe grenzübergreifend erbringen oder eine Stelle in einem anderen Mitgliedstaat antreten wollen, sehen sich mit einer Fülle von regulatorischen Beschränkungen für den Berufszugang konfrontiert. Der Begriff des "reglementierten Berufs”, so wie er in der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen 13 definiert ist, erfasst nicht nur berufliche Tätigkeiten sondern auch die Führung einer Berufsbezeichnung, die durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften auf Personen beschränkt ist, die über eine bestimmte Berufsqualifikation verfügen.
Drucksache 182/13
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
... Für die Beschäftigung von Fachkräften in Ausbildungsberufen, die ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben haben, ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt nach der
Drucksache 183/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Registrierungsprogramm für Reisende - COM(2013) 97 final
... 3. Unbeschadet des Artikels 17 des Statuts der Beamten der Europäischen Union wendet die Agentur angemessene Regeln zur Gewährleistung der beruflichen Schweigepflicht oder einer anderen vergleichbaren Geheimhaltungspflicht auf alle Bediensteten an, die mit RTP-Daten arbeiten. Diese Pflicht besteht auch nach dem Ausscheiden dieser Bediensteten aus dem Amt oder Dienstverhältnis oder der Beendigung ihrer Tätigkeit weiter.
Drucksache 418/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen - COM(2013) 266 final
... 27. Der Bundesrat bittet darum klarzustellen, dass Personen, die einen Wohnsitz am Ort ihrer beruflichen Tätigkeit und einen weiteren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat haben, in beiden Mitgliedstaaten Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen erhalten.
Drucksache 728/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV)
... "(1) In der mündlichen Prüfung hat der Prüfling seine berufliche Handlungskompetenz, die sich in den Dimensionen Fach-, Sozial- und Selbstkompetenz entfaltet, nachzuweisen."
Drucksache 709/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die Bildung öffnen: Innovatives Lehren und Lernen für alle mithilfe neuer Technologien und frei zugänglicher Lehr- und Lernmaterialien - COM(2013) 654 final
... 4. So sieht der Bundesrat die Ankündigung der Kommission mit Sorge, für eine genaue Überwachung der Integration von IKT in den Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung Indikatoren und Messinstrumente zu entwickeln und "Gruppen von Mitgliedstaaten gezielte politische Leitlinien an die Hand [zu] geben, damit diese Maßnahmen entwickeln können, mit denen sie ihre Herausforderungen entsprechend den länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters/Europa 2020 erfolgreich bewältigen können". Der Bundesrat stellt in diesem Zusammenhang erneut fest, dass bildungsbezogene länderspezifische Empfehlungen die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten unberührt lassen müssen (vgl. BR-Drucksache 471/13(B)). Darüber hinaus fallen Fragen der Lehrplangestaltung, der Leistungsbewertung von Lehrkräften, der Lehreraus- und -fortbildung, der Validierung und Anerkennung von Kompetenzen und der Setzung von Rahmenbedingungen für Bildungseinrichtungen sowie für die Herstellung, Entwicklung und Zulassung von Lehr- und Lernmitteln in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, in Deutschland weitgehend der Länder.
Drucksache 59/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa - COM(2013) 37 final
... Auch andere sektorübergreifende EU-Instrumente zielen auf die Bekämpfung unlauterer Praktiken in Handelsbeziehungen ab. Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken41 deckt ausschließlich Beziehungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern ab, wobei allerdings anerkannt wird, dass die Notwendigkeit einer einschlägigen Maßnahme auf EU-Ebene für den B2B-Bereich sorgfältig geprüft werden muss.42 Diese Rechtsvorschrift dient der vollständigen Harmonisierung des Schutzes der Verbraucher - vor, während und nach geschäftlichen Transaktionen - vor Praktiken, die den Anforderungen der beruflichen Sorgfalt zuwiderlaufen und das wirtschaftliche Verhalten der Verbraucher beeinflussen können. Es steht den Mitgliedstaaten frei, den Geltungsbereich der Richtlinienbestimmungen auf die Praktiken zwischen Unternehmen auszuweiten, was in einigen Fällen auch geschehen ist. Die Richtlinie lässt das Vertragsrecht, insbesondere die Bestimmungen über die Wirksamkeit, das Zustandekommen oder die Wirkungen eines Vertrags, unberührt. Was den Bereich der Vermarktung betrifft, enthält die Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung43 bereits Vorschriften, die europaweit einen Mindestschutz Gewerbetreibender, und zwar von Kunden wie Wettbewerbern, vor irreführender Werbung gewährleisten. Die Kommission hat vor kurzem künftige Maßnahmen im Bereich irreführender B2B-Vermarktungspraktiken umrissen44, die unter anderem auch eine bessere Durchsetzung sowie materiellrechtliche Vorschriften zum Schutz der Unternehmen in Europa vor irreführenden Praktiken beinhalten. Insbesondere will die Kommission eine Überarbeitung der Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung vorlegen.
Drucksache 804/13
Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die technische Arbeitsgruppe "Erwachsenenbildung" im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Implementierung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die technische Arbeitsgruppe "Erwachsenenbildung" im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Implementierung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")
Drucksache 721/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion - COM(2013) 690 final
... 11. Er weist darauf hin, dass durch den Ausbau des EURES-Netzwerks zu einer europaweiten Stelle zur Unterstützung der Stellenvermittlung und Personalsuche die Beratungsaufgaben nicht ersetzt oder eingeschränkt werden dürfen. Vielmehr muss auch in Zukunft die Beratungsleistung der EURES-Beraterinnen und -Berater zu praktischen Fragen des Arbeitens und der sozialen Absicherung im Ausland, wie z.B. Arbeitslosigkeit, Krankheit, Besonderheiten bei Leiharbeit, Wiedereingliederungsmaßnahmen, die Absicherung bei Invalidität und Arbeitsunfällen, sowie der Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung im Vordergrund stehen.
Drucksache 804/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die technische Arbeitsgruppe "Erwachsenenbildung" im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Implementierung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die technische Arbeitsgruppe "Erwachsenenbildung" im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Implementierung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")
Drucksache 284/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei
... Eine weitere Ausdehnung auf Fälle des beruflichen Handelns, wie dies § 184b Absatz 5 StGB vorsieht, wäre nicht zielführend. Ein solcher Tatbestandsausschluss würde die Strafnorm in weiten Teilen leer laufen lassen, da die berufliche Beschäftigung mit Daten - anders als die Beschäftigung mit kinderpornografischen Schriften - einen unübersehbar großen Personenkreis betreffen würde. Eine Übertragung des Tatbestandsausschlusses des § 184b Absatz 5 StGB auf § 202d Absatz 5 StGB-E ist daher abzulehnen. Die freie Presse ist, ungeachtet der Frage, ob auch in diesen Fällen sämtliche Tatbestandsmerkmale erfüllt wären - was hinsichtlich der subjektiven Anforderungen oftmals nicht der Fall sein wird -, ausreichend durch die Regelungen zum Informantenschutz geschützt (z.B. § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 StPO, § 97 Absatz 5 StPO, § 98 Absatz 1 Satz 2 StPO).
Drucksache 134/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege
Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege
Drucksache 182/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
... Teilnahme von Jugendlichen mit Migrationshintergrund an der beruflichen Ausbildung erfolgen soll. Daher sind sie zur Ausübung einer Beschäftigung von einer Mitwirkungspflicht zu befreien.
Drucksache 134/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege
Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege
Drucksache 27/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege
Drucksache 199/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr - COM(2013) 130 final; Ratsdok. 7615/13
... 15. Der Bundesrat beobachtet die Absenkung des Verbraucherschutzniveaus gegenüber der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97, insbesondere die Erhöhung der Verspätungsdauer für den Anspruch der Fluggäste auf Entschädigung von drei auf fünf Stunden, mit großer Sorge. Die Notwendigkeit einer Staffelung der Entschädigungszeiten in drei Zonen erscheint ebenfalls nicht zielführend. Er hält die vorgesehenen zeitlichen Schwellen von fünf, neun und zwölf Stunden für zu hoch. Die vorgeschlagene Regelung bleibt hinter der Rechtsprechung des EuGH zurück, der Fluggästen bereits ab einer Verspätung von drei Stunden Ausgleichsansprüche zubilligt. Gerade bei kürzeren Flugstrecken und termingebundenen Flugreisen zu beruflichen Zwecken kann bereits eine zwei- bis dreistündige Verspätung zu erheblichen Schäden des Fluggastes führen und den Wert der Reiseleistung in einem Maße mindern, dass ein finanzieller Ausgleich nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geboten ist. Die von der Kommission vorgeschlagenen Schwellenwerte bilden für die Luftfahrtunternehmen außerdem keinen Anreiz, ihre Leistungen zu verbessern. Der Bundesrat fordert daher die Beibehaltung der Entschädigung bei einer Verspätung von drei Stunden bei Kurz- und Mittelstrecken sowie innerhalb der EU.
Drucksache 462/13
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerstraftaten im Bankenbereich
... Die Regelung knüpft deshalb an Straftaten von vertretungsberechtigen Organen und sonstigen Personen an, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit für das Institut verantwortlich handeln. Das Spektrum möglicher Straftaten im Rahmen dieser beruflichen Tätigkeit reicht von planvoll und systematisch im Rahmen des Geschäftsmodells des Instituts begangenen Taten bis zu Fällen, in denen einzelne Mitarbeiter ihre berufliche Position entgegen den Vorgaben eines Instituts für Straftaten missbraucht haben. Um sicherzustellen, dass zwar die erstgenannten Sachverhalte, nicht aber die letztgenannten erfasst werden, wird der Begriff "nachhaltig" verwendet und die weitere Voraussetzung aufgestellt, dass das Institut geeignete Maßnahmen zur Verhinderung derartiger Straftaten unterlassen hat. Dies dient der weiteren Eingrenzung und stellt klar, dass von Nummer 7 nur dann Gebrauch gemacht werden soll, wenn mit Blick auf das gesamte Institut bedeutsame, also z.B. systematisch von einer Vielzahl von Mitarbeitern begangene Verstöße gegen das Steuerstrafrecht vorliegen. Der Begriff "nachhaltig" ist identisch mit der in § 35 Absatz 2 Nummer 6 KWG gewählten Formulierung. Dadurch wird die Systematik gewahrt. In der Literatur wird der Begriff dahingehend interpretiert, dass es sich um bedeutsame Verstöße handeln muss (Erbs/Kohlhaas - Häberle, Strafrechtliche Nebengesetze, 192. Ergänzungslieferung 2012, § 35 KWG, Rn. 10) beziehungsweise dass schwerwiegend und nachhaltig trotz Abmahnung verstoßen werden muss (Boos/Fischer/Schulte-Mattler, a.a. O.). Dadurch wird dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen. Die Entziehung der Erlaubnis ist eine so schwerwiegende Maßnahme, dass sie nur ultima ratio sein kann, wenn alle anderen Maßnahmen nicht verhindert haben, dass Steuerstraftaten in einem Institut begangen werden.
Drucksache 22/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des EU-Programms "ERASMUS für ALLE" für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport - COM(2011) 788 final; Ratsdok. 17188/11
...
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des EU-Programms "ERASMUS für ALLE" für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport - COM(2011) 788 final; Ratsdok. 17188/11
Drucksache 774/13
Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die technischen Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Implementierung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die technischen Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Implementierung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")
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Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.